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  1. MV 30.11.19 in St. Pölten
  2. Hauptantrag

Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (Satzungs-Teil)

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 30. November 2019 in St. Pölten
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Änderung der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Mitglieder des Vorstands
Status:Zurückgezogen
Eingereicht:01.11.2019, 07:23

Antragstext

  • Ä1
  • Ä2

Die Frist in Punkt 4.2., 3. Absatz, letzter Satz der Satzung wird von bisher 17
Tagen auf 5 Tage verkürzt, sodass dieser Satz nunmehr lautet wie folgt:

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Peter Michael Zipper
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

Die Frist in Punkt 4.2., 3. Absatz, letzter Satz der Satzung wird von bisher 17 Tagen auf 510 Tage verkürzt und um eine Einschränkung für Wildcards ergänzt, sodass dieser Satz nunmehr lautet wie folgt:

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

Die Frist in Punkt 4.2., 3. Absatz, letzter Satz der Satzung wird von bisher 17 Tagen auf 510 Tage verkürzt, sodass dieser Satz nunmehr lautet wie folgt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30
  • Ä1
  • Ä2

„In diesem Fall hat die offizielle Einladung mindestens 5 Tage davor zu
erfolgen.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Peter Michael Zipper
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

„In diesem Fall hat die offizielle Einladung mindestens 5 Tage davor zu erfolgen. In dringenden Angelegenheiten, die weder die Einfügung von Kandidaten gem. Satzung Art. 5.4 lit. c noch Vereinbarungen über Wahlbündnisse mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundes-, Landes-, oder Gemeindebene betreffen, kann eine a.o. Mitgliederversammlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen einberufen werden. Darüber hinaus muss das einberufende Gremium die Dringlichkeit der Einberufung begründen.“

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

„In diesem Fall hat die offizielle Einladung mindestens 510 Tage davor zu erfolgen.“

25.11.2019

Peter Michael Zipper:

Habt ihr euch überlegt, wie berufstätige Mitglieder das in 5 Tagen schaffen sollen?
Wenn ihr ein vorarlberger Mitglied innerhalb von 5 Tagen nach Graz beordert wird das Mitglied keine Möglichkeit haben, zur MV zu erscheinen.
Das sorgt dafür, dass nur sehr wenige Mitglieder abstimmen können - das ist undemokratisch.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

Begründung

In wirklich dringenden Angelegenheiten ist die Mindestfrist für die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung von 17 Tagen viel zu lang, da NEOS in derartig dringlichen Fällen, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung fallen, 17 Tage lang keine Entscheidungen treffen könnten.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30
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Änderungsanträge

  • Ä1 (Peter Michael Zipper, Eingereicht)
  • Ä2 (Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn, Eingereicht)

Kommentare

29.11.2019

Susanna Belloni:

wir reden hier von Kalendertagen? oder Werktagen?
Ich fände 5 Werktage OK.
29.11.2019

Peter Michael Zipper:

Tage sind immer Kalendertage. Deshalb finde ich das nicht so cool.

Wir bringen aber noch einen Kompromiss-Antrag mit einer Wochenend-Lösung ein.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30
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