Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 8: Änderungen des Parteiprogramms, Beschlussfassung von Positionspapieren |
Antragsteller_in: | Sepp Schellhorn; Armin Hübner; Hannes Zbiral; Stefan Gara; Michael Bernhard; Edith Kollermann; Douglas Hoyos |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.10.2018, 10:00 |
CO2-Steuerkonzept: NACHHALTIG, INNOVATIV, ENTLASTEND. DAS NEOS-KONZEPT FÜR EINE ÖKOLOGISCHE STEUERREFORM ENTLASTET UMWELT UND DEN FAKTOR ARBEIT.
Antragstext
NACHHALTIG,
INNOVATIV,
ENTLASTEND.
HERAUSFORDERUNGEN
Klimawandel
- Österreich hat im Jahr 2016 das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert,
in dem das Ziel verankert ist, den globalen Temperaturanstieg auf unter
2°C, wenn möglich auf unter 1,5°C, zu beschränken. Dadurch wurde auch dem
EU-Fahrplan zum Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft (Reduktion
der THG-Emissionen um 80 bis 95 % bis Mitte des Jahrhunderts bezogen auf
1990) zusätzliches Gewicht verliehen. Nach naturwissenschaftlichem Konsens
ist es für die Eindämmung des Temperaturanstiegs bei bzw. auf deutlich
unter 2°C unerlässlich, aus der Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte
des Jahrhunderts auszusteigen.
- Österreich hat bis zur CO2-Neutralität 2050 ein Treibhausgas-Budget von
1.500 Mio. t CO2 zur Verfügung. Das heißt, wenn wir weiter 80 Mio. t CO2
im Jahr verbrauchen wie bisher, dann schaffen wir es nur bis ins Jahr
2037.
- Zwischen 2000 und 2005 stieg das Bruttoinlandsprodukt Österreichs nominell
um 19%. Die Treibhausgasemissionen zeigten eine an das
Wirtschaftswachstum gekoppelte Zunahme um 15% von 80 auf 93 Mio. t.
Zwischen 2005 und 2014 sanken die Treibhausgasemissionen um 18%, obwohl
das Wirtschaftswachstum in diesem Zeitraum 31% betrug. Im Jahr 2014 wurde
mit 77 Mio. t der geringste Ausstoß der letzten 20 Jahre erreicht.
- Seit 2014 ist eine Trendumkehr zu beobachten: Die Emissionen stiegen 2015
um 3,1% auf 79 Mio. t und 2016 um 1% auf 80 Mio. t. Das nominelle
Wirtschaftswachstum betrug in beiden Jahren 3,4%. Das zeigt, dass in
Hochkonjunkturperioden die Schadstoffemissionen immer noch zu stark
steigen, da Wirtschaftswachstum und der Ausstoß von Treibhausgasen nicht
ausreichend entkoppelt sind. Um Wohlstand und Wirtschaftswachstum weiter
zu ermöglichen, müssen wir unsere Art zu wirtschaften von
Ressourcenverbrauch und CO2 Emissionen fast vollständig entkoppeln. Das
Ziel sind hocheffiziente, ressourcenschonende Produkte und
Dienstleistungen.
- Das Steuer- und Abgabesystem Österreichs belastet den Faktor Arbeit viel
zu hoch, obwohl wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Ressourcenverbrauch
wird dagegen nur sehr gering besteuert, obwohl wir diesen eindämmen
müssen. Im Jahr 2017 wurde der Faktor Arbeit mit Abgaben von fast 90 Mrd.
Euro pro Jahr belastet. Die Einnahmen des Staates aus der mengenbezogenen
Besteuerung von Emissionen betrugen 2017 nur 6,5 Mrd. Euro. Ohne eine
Strukturreform des Steuersystems, die Emissionen deutlich stärker belastet
und den Faktor Arbeit entlastet, ist eine Trendumkehr nicht möglich.
- Der Klimawandel ist eine besondere Herausforderung. Dieser ist real und
verursacht Kosten. Alle, von der Landwirtin bis zum Verkäufer, haben
erkannt, dass der Klimawandel teuer wird. Trotzdem ist es schwierig,
klimaschädliches Verhalten zu bepreisen. Da wir von der Effizienz des
Marktes überzeugt sind, müssen die realen CO2-Kosten von Anfang an im
Preis enthalten sein. Allen Expert_innen ist klar, dass wir dafür eine
ökologische Steuerreform brauchen, die politisch nach wie vor umstritten
ist.
- Mit der Internationalen Abhängigkeit sind Kosten verbunden. Um Innovation
zu stimulieren, Abhängigkeit zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken, braucht einen effizienteren Umgang mit allen Primär-Ressourcen.
Anpassung des Steuersystems
- 2016 entfielen 36,4% der Treibhausgasemissionen auf Energie und Industrie
im ETS-Bereich (Emissionshandelssystem), 7,8% auf Energie und Industrie im
non-ETS-Bereich. 28,8% wurden vom Verkehr, 10,1% von Gebäuden, 10,3% von
der Landwirtschaft, 3,9% von der Abfallwirtschaft emittiert, die alle
nicht vom ETS erfasst werden. Die Herausforderung besteht darin, dies mit
einer CO2-Steuer zu vereinheitlichen.
- Während die Emissionen der Bereiche Gebäude, Energie und Industrie,
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft seit 1990 deutlich zurückgingen,
stiegen die jährlichen Emissionen des Verkehrs seit 1990 um mehr als 8
Mio. t. Daher ist die aktuelle politische Debatte um den Klimaschutz in
weiten Bereichen eine Themenverfehlung, da sie viel zu sehr auf
Stromerzeugung und viel zu wenig auf Verkehr und Gebäude fokussiert. Es
braucht Kostenwahrheit bei Energieerzeugung und -nutzung, um endlich den
Lenkungseffekt zu erreichen, der durch CO2-Zertifikate nicht gegeben ist.
- Trotz der offensichtlichen Notwendigkeit, verzichten Staaten weitgehend
auf explizite CO2-Steuern im großen Umfang. Es gibt zwar Verbrauchssteuern
auf Energie, die eine implizite CO2-Steuer darstellen. Doch auch bei
diesen gibt es noch Spielraum, um die reale Umweltschädlichkeit
widerzuspiegeln. Dies gilt auch für Österreich, dessen
Energiesteuereinnahmen in Prozent der gesamten Steuereinnahmen deutlich
unter dem EU-Durchschnitt liegen. Bei den Steuersätzen für
Verkehrskraftstoffe hat Österreich zudem nur den 16. (Diesel) bzw. 17.
(Benzin) Rang in der EU 28.
- Eine ökologische Steuerreform muss spürbar sein und CO2-Steuern müssen als
Anreizsystem für Innovationen in der Produktion betrachtet werden. Sie
muss individuelles Verhalten ändern und den technologischen Fortschritt in
eine bestimmte Richtung lenken. Die Vielzahl an kleinen Maßnahmen helfen
zwar, wirken aber unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle (unter
Verhaltensökonom_innen als differentielle Wahrnehmbarkeitsschwelle bzw.
„eben noch bemerkbarer Unterschied“ bezeichnet).
- Der emissions-intensiven Industrie kommt bei der Transformation unserer
Infrastruktur für Gebäude, Mobilität aber auch Produktion, eine besondere
Rolle zu. Diese Branchen betreiben bereits aufgrund ihrer Position im
internationalen Wettbewerb einen sorgfältigen Umgang mit Energie. Wo es
möglich ist, wird langfristig ein Übergang auf emissionsarme oder
emissionsfreie Energien anzustreben sein. Dafür sind aber noch besondere
Anstrengungen bei Innovationen erforderlich.
- Nicht nur die Steuer- und Abgabenstruktur, sondern auch kontraproduktive
Rahmenbedingungen begünstigen steigende CO2-Emissionen. Mietrecht,
willkürliche Festsetzungen von Lagezuschlägen und nicht funktionelle
Abschreibungsdauern für Investitionen in Gebäude machen thermische
Sanierungen von Altbauten für Vermieter_innen zurzeit wirtschaftlich
sinnlos. Die Wohnbauförderung beispielsweise könnte bzgl. Anreiz für
innovatives Bauen viel wirksamer genutzt werden.
- Zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Nutzung von primären Ressourcen
zählt der Umgang mit Raum und Boden. Hier hat Österreich einen
offensichtlichen Nachholbedarf. Das Zeitfenster zur Trendumkehr ist
allerdings extrem gering. Landnutzung und Klimawandel bewegen sich in der
gefährdeten Zone, wobei erhöhte Methanemissionen und Wechselbeziehungen
zwischen den Sektoren das Risiko vermutlich stark erhöhen.
EU-weite Vereinheitlichung der CO2-Steuer
- Die in der Energiebesteuerungsrichtlinie (Richtlinie 2003/96 / EG)
festgelegten Mindeststeuersätze reichen nicht aus, um das Preissignal zur
Erfüllung der Klimaschutzziele der EU festzulegen. Dies wurde bereits in
den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom März 2008
zu den Zielen für 2020 festgestellt.
- Momentan gibt es kein einheitliches Steuersystem auf Emissionen. Eine EU-
weite CO2 Steuer würde eine Doppelbesteuerung und hohe Verwaltungskosten
für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im europäischen Kontext
verhindern. Dies unterstreicht die Bedeutung der Vermeidung von
Mehrfachbesteuerung bei der Gestaltung einer CO2-Steuer.
VISION
- Carbon-Management wurde eingeführt: Parallel zu Voranschlag und
Rechnungsabschluss wird ein CO2-Budget geführt, das das aktuelle Rest-CO2-
Budget sowie die geplanten und tatsächlichen CO2-Emissionen des Jahres
enthält. Emissionen des Grundstoffbereichs werden durch Reduktionen in
anderen Bereichen ausgeglichen. Carbon Leakage wird durch den Abzug
ausgelagerter und importierter CO2-Emissionen vermieden. Des Weiteren
wird, im WTO Kontext, das Nicht-Verfolgen von Pariser Klimaziele als
unfairer Handel erachtet.
- Der Klimavertrag von Paris und dessen Ziele werden erfüllt und auf
fortwährende Dauer eingehalten: Österreich hat es geschafft, die
relevanten Akteure mittels einer aktiven Klimapolitik dazu zu motivieren,
auf Chancen und nicht auf Ängste zu setzen. Langfristiges Ziel ist die
Klimaneutralität Österreichs.
- CO2-Steuern führen zu einer signifikanten Reduktion der Emissionen: Auf
nationaler Ebene wurden NOVA, Kfz-Steuer, motorbezogene
Versicherungssteuer, MöSt. und die MwSt. auf die MöSt. aufkommensneutral
durch eine CO2-Steuer ersetzt, die die CO2 Emissionen explizit besteuert.
Die Energieabgabe wurde ebenfalls aufkommensneutral anhand der CO2-
Emissionen reformiert.
- EU-weites Angleichen der CO2-Steuern auf Treibstoffe und Energie: Die
Angleichung erfolgte über eine EU-Richtlinie, die Mindestsätze für
Treibstoff- und Energiesteuern festlegt und durch die die CO2-Steuern auf
Energie schrittweise an das Niveau der CO2-Steuern auf Treibstoffe
herangeführt wurden. Besteuerungsgrundlage ist die CO2-Bilanz von
Produktion, Herstellung und Endverbrauch. Die Struktur des Steuersystems
der EU-Staaten wurde nach ökologischen Kriterien aufkommensneutral
reformiert. Die CO2-Steuern werden anhand der Inflation valorisiert.
- Beseitigung kontraproduktive Rahmenbedingungen: Direkte und indirekte
Förderungen, die einer Ökologisierung des Steuersystems entgegenstehen,
wurden abgeschafft. Gesetzliche Rahmenbedingungen, die direkt oder
indirekt zu steigende Emissionen begünstigen, wurden identifiziert und
reformiert. Substitutionseffekte werden durch eine Erweiterung der
Bemessungsgrundlage auf weitere Schadstoffe vermieden.
- Ein 3-stufiger Einführungsprozess, der EU-weit begleitet wurde, ist
abgeschlossen: Die Struktur des Steuersystems hat sich deutlich Richtung
CO2 verschoben. Rund 25% des Steueraufkommens entfallen auf explizite
Steuern auf Emissionen. Die Besteuerung der Emissionen wird vor allem
durch die Reduktion der Mehrwertsteuern und der Lohnsummensteuern
aufkommensneutral kompensiert. Insgesamt hat sich die Abgabenquote bei
unter 40% des BIPs eingependelt.
- Arbeitgeber_innen und Bevölkerung wurden durch die Umsetzung des 3-
stufigen Prozesses um insgesamt 16 Mrd. € pro Jahr entlastet. Das
Entlastungsvolumen beträgt nach Umsetzung der ersten Stufe bis zu 1,5 Mrd.
€ pro Jahr und nach Umsetzung der zweiten Stufe 3,5 Mrd. € pro Jahr. Das
Entlastungsvolumen wird zwischen Arbeitgeber_innen und Bevölkerung durch
die Senkung der Lohnnebenkosten und durch die Reduktion der
Mehrwertsteuersätze im Verhältnis 50/50 aufgeteilt.
- Die Akzeptanz für das CO2-Steuersystem steigt: Es wird als ein effektives
Werkzeug des Carbon-Managements gesehen. Ein transparentes CO2-
Steuersystem, mit dem auch die Besteuerung von Emissionen, Brenn- und
Treibstoffen deutlich vereinfacht wurde, wurde in mehreren Etappen und
europaweit eingeführt.
- Die europäischen Staaten sind in allen Sektoren die Energieeffizientesten.
LEITLINIEN UND MASSNAHMEN
Carbon Management
- Einführung eines umfangreichen CO2-Managements. Dem Parlament wird
vorgelegt, in welchen Sektoren wieviel CO2 verbraucht wird und wieviel
jeweils bereits durch den Emissionshandel bezahlt wurde. Anhand von
transparenten Zahlen sollen, ähnlich dem „Climate Budget“ der Stadt Oslo,
aus diesem Prozess Maßnahmen des Klimaschutzes abgeleitet werden.
- Carbon Management durch CO2-Budgeting: Parallel zum Fiskalhaushalt wird
auf allen Ebenen ein CO2-Budgeting mit folgenden Funktionen eingeführt:- Nachweis des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets
- Im Fiskaljahr geplanter CO2-Saldo
- Zuteilung maximal zulässiger Salden an Haushalte, Verwaltung,
Industrie, Landwirtschaft und Dienstleister_innen - Vorschau auf die Folgejahre inklusive importierter CO2-Belastungen
- Im Konnex mit dem Fiskalhaushalt: Langfristige Maßnahmen zur
Reduktion des CO2-Saldos und Finanzierung
Abschätzung der Auswirkungen politischer Beschlüsse auf die CO2-
Salden
- Steuersätze können jederzeit gesenkt werden, wenn gleichzeitig
umweltschädliche Maßnahmen oder Förderungen gestrichen oder gesenkt
werden.
Die Einführung der CO2-Steuer in drei Schritten
- Kurzfristig werden auf nationaler Ebene wirkungslose Umweltsteuern im non-
ETS-Bereich gestrichen und aufkommensneutral durch eine CO2-Steuer
ersetzt.
- Mittelfristig werden die CO2-Steuern auf Energie in einem ersten Schritt
durch eine EU-Richtlinie auf 40% des Steuerniveaus von Treibstoffen
angehoben. Die Industrie bleibt noch im ETS-Bereich.
- Langfristig werden alle CO2-Emissionen durch die Anhebung der CO2-Steuern
auf Energie auf das Niveau der CO2-Steuern auf Treibstoffe einheitlich
besteuert. Das ETS im Industriebereich wird schrittweise in das CO2-
Steuersystem übergeleitet.
Phase 1 – bis 2022
Statt viele, teils wirkungslose Steuern parallel laufen zu lassen, wollen wir
die Einführung einer CO2-Steuer. Diese entspricht in etwa dem derzeitigen
Aufkommen der Körperschaftssteuer. Im EU-ETS erfasste Anlagen werden davon
vorerst ausgenommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Außerdem beträgt
die implizite Besteuerung der Elektrizität für Industrie in Österreich fast 100
Euro/t CO2 und damit deutlich über unserem Vorbild Schweden, das in allen
anderen Kategorien deutlich höher besteuert.
Besteuerung der Treibstoffe
Der Verkehr emittierte 2016 insgesamt 23 Mio. t CO2. In Summe wurde der Verkehr
mit 8,12 Mrd. Euro an nicht verursachergerechten Umweltsteuern bzw.
Bagatellsteuern belastet:
- NOVA (ca. 470 Mio. jährlich), die die Berechnungsbasis der tatsächlichen
Emissionen nicht erfasst und weil Alternativantriebe teilweise zu gering,
teilweise gar nicht entlastet werden.
- Mineralölsteuer (ca. 4,5 Mrd. jährlich), die zwar grundsätzlich
Emissionsmengen besteuert, aber wegen des Dieselprivilegs unerwünschte
Lenkungseffekte aufweist.
- Motorbezogene Versicherungssteuer (ca. 2,2 Mrd. jährlich), die wie die
NOVA nicht die tatsächlichen Emissionen erfasst.
- Kfz-Steuer, die aufgrund eines Aufkommens von 50 Mio. Euro pro Jahr als
Bagatellsteuer einzustufen ist.
- Mehrwertsteuer auf MöSt. (ca. 900 Mio. jährlich): da eine Mehrwertsteuer
auf Produktionssteuern sinnwidrig ist, wird auf die CO2-Steuern keine
Mehrwertsteuer erhoben.
Die angeführten Steuern werden gestrichen und durch eine aufkommensneutrale CO2-
Steuer ersetzt:
- Auf die emittierte Tonne CO2 ist eine CO2-Steuer von 350 Euro/t zu
entrichten.
- Die CO2-Steuer wird etappenweise eingeführt:
- Angleichen der MöSt. von Diesel und Benzin.
- Schrittweise Erhöhung der MöSt um 10ct/l p.a. bis 350 Euro/t CO2 erreicht
werden.
- Abschaffen der Kfz-Steuer und schrittweises Senken von NOVA und
motorbezogener Versicherungssteuer.
Hannes Zbiral:
- Biotreibstoffe und recycelte Altöle unterliegen mit ihrem Anteil aus
fossilen Rohstoffen hergestellten Ausgangsprodukte (Methanol) der CO2-
Steuer.
- Durch die Streichung der NOVA sinken die Anschaffungskosten für neue,
schadstoffärmere Kfz.
- Der Fahrzeugbetrieb wird im Gegenzug verursachergerecht höher besteuert.
Reform der Energieabgabe
Die Energieabgaben wurden ohne jeden ökologischen Lenkungseffekt nur zur
Budgetsanierung eingeführt. Auf die CO2-Emissionen bezogen, werden
Erdgasfeuerungen mehr als doppelt so hoch wie Kohlefeuerungen besteuert.
Die Elektrizitätsabgabe unterscheidet nicht zwischen der Stromproduktion aus
erneuerbaren und fossilen Energieträgern. Eine Ökologisierung der Energieabgabe
erfordert daher folgende Maßnahmen:
- Die Elektrizitätsabgabe wird gestrichen, da sie keinerlei Lenkungseffekte
in Richtung CO2-Reduktion aufweist.
- Im Gegenzug wird die Befreiung der Stromerzeugung von der Energieabgabe
auf fossile Energieträger gestrichen.
- Damit fällt die Energieabgabe auf Wasserkraft, Wind- und Solarenergie.
- Strom aus kalorischen Kraftwerken wird mit einer Energieabgabe belastet,
da Stromerzeuger Energieabgaben auf Brennstoffe zahlen müssen, die sie an
die Endverbraucher über den Strompreis weiterverrechnen.
- Die Energieabgabe auf Methan (Erdgas) beträgt 0,09 Euro/Nm³ und ist die
Referenz für die Festsetzung der Energieabgabe auf fossile Brennstoffe.
- Die Energieabgabe auf Kohle wird unabhängig von der Art der Kohle von 0,05
Euro/kg auf 0,18 Euro/kg erhöht. CO2 aus Anthrazitkohle und Erdgas werden
dadurch bei gleichem Heizwert gleich hoch besteuert.
- Da die Energieabgabe auf Kohle gewichtsbezogen ist, werden minderwertigere
Kohlen wie z.B. Braunkohlen höher besteuert.
- Eine eventuelle MöSt. auf Brennstoffe wird gestrichen. Die Energieabgabe
auf andere Brennstoffe wird über das Verhältnis der CO2-Emission des
Brennstoffes zu der CO2-Emission von Methan bei gleichen Heizwerten
festgesetzt (Energieabgabe = CO2 Brennstoff/CO2 Methan * Energieabgabe
Methan)
Aufkommensneutrale Gestaltung
Wenn sich durch die CO2-Steuer eine Überkompensation von MöSt, NOVA,
Energieabgabe usw. ergibt, erfolgt der Ausgleich je zur Hälfte durch die
- Senkung der Mehrwertsteuer. In Relation zum Einkommen werden von der CO2-
Steuer vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen steuerlich stärker
belastet. Aus diesem Grund reduzieren wir die MwSt., vor allem bei den
Wohnkosten und Lebensmittel.
- Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF, um die Abgabenbelastung des
Faktors Arbeit zu reduzieren, und Kompensation des Einnahmenausfalls des
FLAF aus den CO2-Steuereinnahmen
PHASE 2 – 2022-2030
Der Schwerpunkt unseres Konzepts liegt auf energiebedingten CO2-Emissionen, die
in nicht-ETS-Sektoren erzeugt werden, d.h. hauptsächlich CO2-Emissionen aus dem
Energieverbrauch von privaten Haushalten, Transport- und
Dienstleistungssektoren.
Karl-Arthur Arlamovsky:
Hannes Zbiral:
Karl-Arthur Arlamovsky:
Siehe dazu unsere eigene Anfrage: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_04461/index.shtml
Hannes Zbiral:
Karl-Arthur Arlamovsky:
Hannes Zbiral:
https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5412776/Oesterreich-bei-Abgaben-auf-Arbeit-im-europaeischen-Spitzenfeld
Ein schrittweises Ausrollen auf den ETS-Bereich ist jedoch vorgesehen (D.h. EU,
idealerweise OECD-weit). Mehrere parallele CO2-Besteuerungsysteme auf
Treibstoffe, Energie und Industrieemissionen sind langfristig kontraproduktiv.
Daher müssen CO2-Steuern mittelfristig das ETS System im Energiebereich ersetzen
und Luft- und Binnenschifffahrt in das CO2-Steuersystem aufgenommen werden.
CO2-Besteuerung von Energieträgern
Während die Treibstoffbesteuerung kurzfristig auf nationaler Ebene ökologisch
gestaltet werden kann, ist eine sinnvolle CO2-Besteuerung von Energie, Luft- und
Binnenschifffahrt nur auf EU-Ebene möglich. Diese beinhaltet:
- Streichen von Energieabgaben.
- Festlegen von Mindestsätzen für die CO2-Besteuerung von Energieträgern
durch eine EU-Richtlinie.
- Schrittweise Erhöhung der CO2-Sätze auf Energie auf 40% der CO2-Sätze für
Treibstoffe
- Flugverkehr und Binnenschifffahrt werden schrittweise in das CO2-
Steuersystem für Treibstoffe übernommen. Das Besteuerungsrecht steht den
überflogenen bzw. durchfahrenen Staaten zu.
- Im Industriebereich wird das ETS vorläufig beibehalten.
- Aufkommensneutrale Ausgestaltung des Steuersystems. Tax-Recycling ist
besonders wichtig, um Innovationen Raum für Finanzierung zu bieten.
- Carbon Budgeting wird über eine EU-Richtlinie EU-weit ausgerollt.
PHASE 3 – AB 2030
Einheitliche CO2-Steuer in allen Bereichen
Langfristig wird das CO2-Steuersystem auch auf die im ETS verbliebenen
Industriebereiche ausgerollt und die CO2-Steuern in allen Bereichen angeglichen:
- Abschaffung des ETS und Einführung der CO2-Steuer im Industriebereich.
- Schrittweise Angleichung der CO2-Steuern auf Energie und in der Industrie
an die CO2-Steuern für Treibstoffe.
- Begünstigte Steuersätze in strategischen Branchen der Industrie sind
zeitlich beschränkt zulässig, müssen aber durch höhere Steuern auf
Treibstoffe oder Energie ausgeglichen werden.
Überblick der drei Phasen
FÜR TABELLE BITTE PDF KONSULTIEREN (Darstellbarkeitsproblematik)
BEGLEITENDE MASSNAHMEN
Mittelfristig müssen legistische Hemmnisse abgeschafft, Produktionsförderungen
durch Forschungs- und Investitionsförderungen ersetzt und Steuervermeidung durch
Schadstoffsubstitution verhindert werden:
- Weitere Schadstoffe, wie beispielsweise NOx und Feinstaub, werden vom
Steuersystem erfasst, um eine Substitution von steuerpflichtigen durch
nicht steuerpflichtige Schadstoffe zu vermeiden.
- Forschung muss verstärkt in saubere Technologielösungen zur CO2-Vermeidung
fließen. Solange schmutzige Technologien besser erforscht und damit
„fortschrittlicher“ sind, wird der Übergang zu sauberer Technologie
schwierig sein.
- Die genannte CO2-Steuer soll daher mit Forschungsförderungen flankiert
werden. Wir halten diesen Weg für alternativlos, wenn man die Klimaziele
einhalten und nicht auf Grund von Verzögerungstaktiken erhebliche
Wohlfahrtsverluste tragen will.
- Kabotage-Beschränkungen sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene
zu identifizieren und abzuschaffen.
- Wohnbauförderung muss an Energieausweis und öffentliche Verkehrsanbindung
geknüpft werden. Die Pendlerpauschale soll durch degressiv gestaffelte
Steuerfreibeträge für Zeitkarten für ÖPNV ersetzt werden.
BEISPIELE
Phase 1: Beispiele zu den km-abhängigen Jahreskosten für Golf 1.6 TDI (Diesel
85kW, 6l/100km, Diesel € 1,22/l Durchschnittspreis 2018 lt. ADAC) bzw. Golf 1.0
TSI (Benzin 80kW, 7l/100km, Benzin € 1,31/l Durchschnittspreis 2018 lt. ADAC),
CO2 beider Varianten ca. 160mg/km, Rohstoffpreise Diesel & Benzin KW40
(https://www.boerse.de/rohstoffpreise):
FÜR TABELLE BITTE PDF KONSULTIEREN (Darstellbarkeitsproblematik)
Aufkommensneutrale Gestaltung der CO2-Steuern: Einnahmen, Entlastungsvolumen und
Aufteilung des Entlastungsvolumens auf Arbeitgeber_innen und Bürger_innen. Die
Überkompensation bei Treibstoffen ergibt sich durch den Wegfall der indirekten
Steuerbegünstigungen des LKW-Verkehrs bei Kfz > 3.5t (Berechnungsbasis 2017 ohne
Berücksichtigung der Lenkungseffekte und ohne Valorisierung der Beträge):
FÜR TABELLE BITTE PDF KONSULTIEREN (Darstellbarkeitsproblematik)
Begründung
Österreich hat im Jahr 2016 das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert, in dem das Ziel verankert ist, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2°C, wenn möglich auf unter 1,5°C, zu beschränken. Dadurch wurde auch dem EU-Fahrplan zum Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft (Reduktion der THG-Emissionen um 80 bis 95 % bis Mitte des Jahrhunderts bezogen auf 1990) zusätzliches Gewicht verliehen. Nach naturwissenschaftlichem Konsens ist es für die Eindämmung des Temperaturanstiegs bei bzw. auf deutlich unter 2°C unerlässlich, aus der Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts auszusteigen.
Das Steuer- und Abgabesystem Österreichs belastet den Faktor Arbeit viel zu hoch, obwohl wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Ressourcenverbrauch wird dagegen nur sehr gering besteuert, obwohl wir diesen eindämmen müssen. Ohne eine Strukturreform des Steuersystems, die Emissionen deutlich stärker belastet und den Faktor Arbeit entlastet, ist eine Trendumkehr nicht möglich.
Unterstützer_innen
- Markus Fletzer
- Johannes Gasteiger
- Marcin Suder