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  1. MV 24.11.18 in Linz
  2. Hauptantrag

Änderungen der Satzung

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz
Tagesordnungspunkt:TOP 9: Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Niki Scherak; Andreas Köb; Karl-Arthur Arlamovsky
Status:Eingereicht
Eingereicht:25.10.2018, 11:15

Antragstext

    Details der Protokollierung von Vorstand, EV, Landesteam und
    ELT

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      In Art. 7.4. (Beschlussfassung des Vorstands) wird folgende lit e eingefügt:

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        „e) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes hat der/die
        Bundesgeschäftsführer_in eine Niederschrift anzufertigen, welche Ort und Zeit
        der Sitzung, die vor Ort anwesenden sowie die im elektronischen Weg
        teilnehmenden Mitglieder, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse
        zu enthalten hat und die der/die Vorsitzende und der/die Bundesgeschäftsführer
        zu unterfertigen haben. Auf Verlangen ist jedem Mitglied des Vorstands Einsicht
        in die Niederschriften über seine Sitzungen zu gewähren.“

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          In Art. 8.4. (Beschlussfassung des Erweiterten Vorstands) wird folgende lit c
          eingefügt:

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            „c) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Erweiterten Vorstandes hat der/die
            Bundesgeschäftsführer_in eine Niederschrift anzufertigen, welche Ort und Zeit
            der Sitzung, die vor Ort anwesenden sowie die im elektronischen Weg
            teilnehmenden Mitglieder, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse
            zu enthalten hat und die der/die Vorsitzende und der/die
            Bundesgeschäftsführer_in zu unterfertigen haben. Auf Verlangen ist jedem
            Mitglied des Erweiterten Vorstandes Einsicht in die Niederschriften über seine
            Sitzungen zu gewähren.“

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              In Art 9.3.a (Landesteams) lautet der letzte Satz:

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                „Art 7.4. lit a und e gelten sinngemäß.“

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                  In Art 9.5. (Beschlussfassung des Erweiterten Landesteams) wird folgende lit e
                  eingefügt:

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                    „e) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Erweiterten Landesteams hat
                    der/die Landesgeschäftsführer_in eine Niederschrift anzufertigen, welche Ort und
                    Zeit der Sitzung, die vor Ort anwesenden sowie die im elektronischen Weg
                    teilnehmenden Mitglieder, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse
                    zu enthalten hat und die der/die Landessprecher_in und der/die
                    Landesgeschäftsführer_in zu unterfertigen haben. Auf Verlangen ist jedem
                    Mitglied des Erweiterten Landesteams Einsicht in die Niederschriften über seine
                    Sitzungen zu gewähren.“

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                      Begründung: In der Satzung haben bisher Regelungen über die Protokollierung
                      anderer Sitzungen als von Mitgliederversammlungen gefehlt. Diese Lücke wird
                      hiermit geschlossen. Da die GO nur für Mitgliederversammlungen gilt und die
                      anderen Organe keine eigenen Geschäftsordnungen haben (dürfen), sind die
                      Regelungen in der Satzung zu verankern.

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                        Reziprozität der Unvereinbarkeitsbestimmungen

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                          Art 7.2.a letzter Satz lautet:

                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                            „Die Funktion des/r Bundesgeschäftsführer_in ist mit der Funktion eines
                            gewählten Mitglieds des Landesteams, Erweiterten Landesteams, Vorstands oder
                            Erweiterten Vorstands unvereinbar.“

                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                              Art 7.4.c vierter Satz lautet:

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                                „Die Funktion des/r Generalsekretär_in ist mit der Funktion eines gewählten
                                Mitglieds des Landesteams, Erweiterten Landesteams, Vorstands oder Erweiterten
                                Vorstands unvereinbar.“

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                                  In Art. 9.4.c wird anstelle des Wortes „Landesteammitglieds“ folgende Wortfolge
                                  eingefügt: „Mitglieds des Landesteams, Erweiterten Landesteams, Vorstands oder
                                  Erweiterten Vorstands“.

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                                    Begründung: Die Unvereinbarkeit zwischen gewählten und ernannten Funktionen soll
                                    nicht auf die Landes- bzw. Bundesebene beschränkt sein.

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                                      Nominierung von Kandidaten für Funktionen von Verbänden,
                                      denen NEOS angehört (ALDE, LI) durch den EV

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                                        Art 8.3.g lautet:

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                                          „Nominierung der Delegationen für den LI- und ALDE-Kongress sowie von Kandidaten
                                          für Vorstandsfunktionen von LI und ALDE
                                          ; Wahl des International Officers.
                                          Seine/Ihre Bestellung gilt längstens bis zum Ende der Funktionsperiode des
                                          Erweiterten Vorstands und kann jederzeit widerrufen werden

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                                            Begründung: Lückenschluss

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                                              Zulassung zur Kandidatur

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                                                In den Art. 5.1.1.1.a und 5.1.1.2.a wird jeweils die Wortfolge „die
                                                Mitgliederversammlung“ durch die Wortfolge „den Erweiterten Vorstand“ ersetzt.

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                                                  In den Art. 5.2.1.a und 5.2.2.a wird jeweils die Wortfolge „die
                                                  Landesmitgliederversammlung“ durch die Wortfolge „das Landesteam“ ersetzt.

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                                                    In Art 5.4.a.cc entfällt die Wortfolge „durch die Mitgliederversammlung“

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                                                      Art 9.5.d.hh lautet: „die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art. 5.1.2.c,
                                                      5.1.3, 5.2.1.a, 5.2.1.f, 5.2.2.a, 5.2.2.f, 5.2.2.i, 5.3.2.a, 5.3.2.d, 5.3.2.e,
                                                      5.3.2.g,
                                                      5.3.c, 5.3.f, 5.3.g, 5.3.i, 5.4.a, 5.4.b, 5.4.c und 5.5.c – anstelle
                                                      des Landesteams“

                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                        Begründung: Die Zulassung zur Vorwahl soll von der Mitgliederversammlung zum
                                                        Erweiterten Vorstand bzw. von der Landesmitgliederversammlung oder einer
                                                        Versammlung der Mitglieder der Gemeinde / des Bezirks zum (Erweiterten)
                                                        Landesteam verschoben werden.

                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                          Listenerstellung Gemeinden & Bezirke

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                                                            Art. 5.3 lautet neu:

                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                              „5.3.1 Gemeinden mit über 100.000 Einwohner_innen

                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                In Gemeinden mit über 100.000 Einwohner_innen werden dreistufige
                                                                Vorwahlverfahren analog zu Art. 5.2.1 und 5.2.2 durchgeführt, wobei anstelle der
                                                                Stimmabgabe durch die Landesmitgliederversammlung (Mitgliedervorschlag) eine
                                                                solche durch die Versammlung der Mitglieder, die in der betreffenden Gemeinde
                                                                ihren Hauptwohnsitz haben, tritt.

                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                5.3.2 Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner_innen sowie Gemeindebezirke

                                                                05.11.2018

                                                                Heidemarie Zimmermann:

                                                                Sollte hier nicht Wiener Gemeindebezirke stehen? Oder gibt es in anderen großen Städten auch so große Bezirke?
                                                                12.11.2018

                                                                Karl-Arthur Arlamovsky:

                                                                Bezirksvertretungen gibt es in Wien und Graz
                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                  a) Für die Nominierung der Listenplätze wird ein zweistufiges Vorwahlverfahren
                                                                  durchgeführt. Die Mitgliedschaft in der Partei ist für das passive Wahlrecht
                                                                  keine Voraussetzung. Die Zulassung zum Vorwahlverfahren erfolgt nach Bewerbung
                                                                  der/des jeweiligen Kandidat_in durch das Landesteam.

                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                    b) Die Erstellung des jeweiligen Gemeindevorschlages (Bezirksvorschlages) findet
                                                                    in einer durch ein Mitglied des Landesteams geleiteten Versammlung der
                                                                    Mitglieder der betreffenden Gemeinde (Gemeindetreffen) bzw. Gemeindebezirks
                                                                    (Bezirkstreffen) statt.

                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                      c) Die Kandidat_innen einer Gemeinde (eines Bezirks) haben zunächst die
                                                                      Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine gereihte Liste zu erstellen.

                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                        d) Wird kein Beschluss gemäß lit. c gefasst, so wird durch alle an der
                                                                        Versammlung gemäß lit. b teilnehmenden Mitglieder entsprechend dem in Art.
                                                                        5.2.2.g beschriebenen Verfahren ein Mitgliedervorschlag für die jeweilige
                                                                        Gemeinde (den jeweiligen Bezirk) erstellt. Danach erstellt das Landesteam
                                                                        entsprechend dem in Art. 5.2.2.f beschriebenen Verfahren den jeweiligen
                                                                        Landesteam-Vorschlag. Die (gewichteten) Vertrauenspunkte des jeweiligen
                                                                        Mitgliedervorschlags und Landesteam-Vorschlags werden zusammengezählt und
                                                                        ergeben die jeweilige gereihte Liste für den Gemeindewahlvorschlag
                                                                        (Bezirksvertretungswahlvorschlag).

                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                          e) Im Fall eines Beschlusses gemäß lit. c kann das Landesteam beschließen, von
                                                                          einem eigenen Landesteam-Vorschlag abzusehen. Ansonsten erstellt das Landesteam
                                                                          entsprechend dem in Art. 5.2.2.f beschriebenen Verfahren einen Landesteam-
                                                                          Vorschlag. Den Kandidat_innen der gereihten Liste gemäß lit. c werden weiters
                                                                          nach folgender Berechnungsmethode Vertrauenspunkte zugewiesen: Zunächst erhält
                                                                          der/die erstplatzierte Kandidat_in die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der
                                                                          Anzahl der Kandidat_innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt
                                                                          weniger, usw. Danach wird die jeweilige vorläufige Vertrauenspunktezahl durch
                                                                          die Vertrauenspunktesumme aller Kandidat_innen dividiert und mit 15
                                                                          multipliziert. Insgesamt werden somit 15 Vertrauenspunkte aufgeteilt. Bei
                                                                          weniger als sechs Kandidat_innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat_in genau
                                                                          die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der Kandidat_innen entspricht,
                                                                          der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw. Die (gewichteten)
                                                                          Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags und Landesteam-Vorschlags werden
                                                                          zusammengezählt und ergeben die gereihte Liste für den Gemeindewahlvorschlag
                                                                          (Bezirksvertretungswahlvorschlag).

                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                          f) Alle Gemeindewahlvorschläge (Bezirksvertretungswahlvorschläge) sind den
                                                                          Mitgliedern der Landesgruppe binnen drei Tagen zur Kenntnis zu bringen. Jedes
                                                                          Mitglied der Landesgruppe kann schriftlich binnen weiterer sieben Tage gegen
                                                                          einen oder mehrere Wahlvorschläge oder eine_n oder mehrere Kandidat_innen einen
                                                                          begründeten Einwand vorbringen.

                                                                          05.11.2018

                                                                          Heidemarie Zimmermann:

                                                                          Hier sollte noch klar definiert sein, an wen der Einwand zu richten ist.
                                                                          12.11.2018

                                                                          Karl-Arthur Arlamovsky:

                                                                          Sinnvoll wäre eine Adressierung an den/die LGF.
                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                            g) Frühestens zwei, spätestens vier Wochen nach Erstellung der Wahlvorschläge
                                                                            beschließt die Landesmitgliederversammlung, ob die jeweiligen Wahlvorschläge
                                                                            angenommen werden. Im Fall eines Einwands gemäß lit. f ist davor das jeweilige
                                                                            Mitglied, der/die betroffene Kandidat_in sowie das Landesteam zu einer
                                                                            Stellungnahme aufzufordern. Beschließt die Landesmitgliederversammlung, einen
                                                                            Wahlvorschlag abzulehnen, so hat das Landesteam nach Anhörung des/der
                                                                            betreffenden Regionalkoordinator_in einen neuen Wahlvorschlag zu erstellen, der
                                                                            in derselben Sitzung wiederum der Landesmitgliederversammlung vorzulegen ist.“

                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                              Begründung: Die Zulassung zur Vorwahl soll von der Mitgliederversammlung zum
                                                                              Erweiterten Vorstand bzw. von der Landesmitgliederversammlung oder einer
                                                                              Versammlung der Mitglieder der Gemeinde / des Bezirks zum (Erweiterten)
                                                                              Landesteam verschoben werden.

                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                Auflassung der Funktion des/der Gemeinde- bzw.
                                                                                Bezirkssprecher_in

                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                  An Art 9.6.b wird folgender Satz angefügt:

                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                    „Die Einrichtung erlischt weiters während der Funktionsperiode, falls zu diesem
                                                                                    Zeitpunkt weniger als 20 stimmberechtigte Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in der
                                                                                    betreffenden Gemeinde (dem Gemeindebezirk) haben und die
                                                                                    Landesmitgliederversammlung [auf Antrag des Landesteams] mit einer Mehrheit von
                                                                                    zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen dies beschließt.“

                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                      Begründung: In der satzung hat bisher eine Regelung zur Rückgängigmachung eines
                                                                                      LMV-Beschlusses auf Einrichtung von Gemeinde- bzw. Bezirkssprechern gefehlt.

                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                      Begründung

                                                                                        Begründungen im Fließtext zur besseren Übersicht eingearbeitet.

                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                          Der Antragsschluss ist vorbei.
                                                                                        • PDF-Version
                                                                                        • Zurück zur Übersicht
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