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  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute

Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 2

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien
Tagesordnungspunkt:4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
Antragsteller_in:Beate Meinl-Reisinger, Anna Stürgkh, Johannes Gasser, Markus Hofer, Yannick Shetty, Sophie Wotschke, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Philipp Pointner
Status:Angenommen
Eingereicht:16.10.2025, 07:53

Antragstext

Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. Art 16.2.1.1.d lautet:
    „Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n der
    Bundesliste erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem
    Verfahren gemäß Art 16.2.1.2.d.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. Art 16.2.1.2.d lautet:
    „d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Bundesliste erfolgt in der
    zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens auf Basis einer geheimen Abstimmung
    des Erweiterten Vorstands über einen Vorschlag des Vorstands. Der
    Vorschlag des Vorstands enthält die Verteilung von in Summe 15 Punkten auf
    die einzelnen Kandidat:innen, wobei kein/e Kandidat:in mehr als 5 Punkte
    erhalten darf und die Punkte der einzelnen Kandidat:innen mit 4 Nachkomma-
    Stellen ausgewiesen werden. Der Vorschlag des Vorstands ist angenommen,
    wenn der Erweiterte Vorstand diesem mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmt.
    Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche
    Mehrheit erhalten, so kann der Vorstand einen neuen Vorschlag vorlegen,
    der zur Annahme ebenfalls einer 2/3-Mehrheit bedarf. Sollte auch dieser
    Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, erfolgt die Vergabe
    der Vertrauenspunkte für die Bundesliste in der zweiten Stufe nach dem in
    Abs. b erläuterten Verfahren durch die geheime Vergabe von Punkten durch
    die einzelnen Mitglieder des Erweiterten Vorstands. In diesem Fall wird
    die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte im Erweiterten Vorstand durch
    die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet
    den Vorstandsvorschlag.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1
  1. Art 16.2.2.c lautet:
    „c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Landeslisten erfolgt in der
    zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des
    Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der
    Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands über einen
    Vorschlag des jeweiligen Landesteams. Wird die für eine Beschlussfassung
    erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen
    zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der
    Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des
    Art 16.2.1.2.d.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Stolitzka
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze
  1. Art 16.2.2.c lautet:
    „c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Landeslisten erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands über einen Vorschlag des jeweiligen Landesteams. Mitglieder des Landesteams, die zugleich Vorwahlkandidat:innen zu den weiteren Listenplätzen der Landeslisten sind, müssen der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens, gemäß der Anwendung in Art. 16.2.2.c, fernbleiben und haben kein Stimmrecht. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. Art 16.3.1.d lautet:
    „
    d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n erfolgt in
    der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem Verfahren gemäß Art
    16.3.2.c.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1
  1. Art 16.3.2.c lautet:
    „
    c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte erfolgt in der zweiten Stufe des
    Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art
    16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des
    erweiterten Landesteams über einen Vorschlag des Landesteams. In jenen
    Landesgruppen, in denen kein erweitertes Landesteam eingerichtet ist,
    entscheiden an dessen Stelle die Mitglieder des jeweiligen Landesteams und
    des Vorstands. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-
    Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag
    nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch
    die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Stolitzka
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze
  1. Art 16.3.2.c lautet:
    „
    c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des erweiterten Landesteams über einen Vorschlag des Landesteams. In jenen Landesgruppen, in denen kein erweitertes Landesteam eingerichtet ist, entscheiden an dessen Stelle die Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands. Mitglieder des Landesteams, die zugleich Vorwahlkandidat:innen zu den weiteren Listenplätzen sind, müssen der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens, gemäß der Anwednung in Art. 16.3.2.c, fernbleiben und haben kein Stimmrecht. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. Art 16.6.3 lautet:
    „16.6.3. Landesteam-Vorschlag
    Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung
    erstellt das Erweiterte Landesteam, ist ein solches nicht eingerichtet das
    Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand, nach der in Art 16.3.2.c.
    erläuterten Methode einen Landesteam-Vorschlag.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Begründung

Begründung

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Die Punktevergabe in Stufe 2 soll künftig auf Basis eines Vorschlags des Vorstands erfolgen, der mit 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung vom EV (Bundesliste) bzw. den Mitgliedern von Landesteam und Vorstand (Landeslisten) beschlossen wird. Sollte der erste zur Abstimmung gebrachte Vorschlag nicht die nötige 2/3-Mehrheit erreichen, ist einer neuer Vorschlag vorzulegen, für dessen Beschluss abermals eine 2/3-Mehrheit im EV erforderlich ist. Sollte auch darüber kein Beschluss mit der nötigen Mehrheit gefasst werden, soll die Punktevergabe in Stufe 2 weiterhin in Form einer geheimen Wahl durch die einzelnen EV-Mitglieder (bzw. die Mitglieder von Landesteam und Vorstand bei den Landeslisten) erfolgen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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Änderungsanträge

  • Ä1 (Johannes Stolitzka, Abgelehnt)

Kommentare

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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