Der Beitritt "startet" mmn mit dem Beginn des Beitrittsprozesses der ja schon erfolgt ist, der Vollbeitritt kann jedoch erst "erfolgen" wenn der Konflikt beendet ist.
Antrag: | EU-Wahlprogramm 2024 - Hauptantrag |
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Antragsteller_in: | Wenzel Röhsner |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.01.2024, 22:19 |
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