In Abgrenzung zum umlagegedeckten staatlichen Pensionssystem handelt es sich hier um ein einlagen- bzw. noch klarer verständlich- um ein einzahlungsgedecktes Pensionssystem.
In Zeile 14 des Antrags kann das Wort „Aktienpension“ bestehen bleiben weil es hier als Begriff der CDU Deutschland verwendet wird.
Aktienpension mag zwar ein griffigerer Begriff als Wertpapierpension sein- andererseits ist es im Sinne der Portfoliotheorie bzw. der Asset-Allocation nicht Sinnvoll Pensionsvorsorge nur mit Aktien (auch nicht in Ergänzung zur staatlichen Umlagepension) zu betreiben. Je nach Zeitpunkt der Veranlagungen – ob 30 Jahre vor dem vermutlichen Pensionsantritt oder 3 Jahre vor dem vermuteten Pensionsantritt macht es Sinn mehr oder weniger in Aktien und mehr oder weniger in Anleihen bzw. andere festverzinslichen Wertpapiere und alternative Investments (Immobilienfonds, Hedegefonds etc.) zu investieren.
Der Begriff Wertpapierpension ist so gesehen Sinnvoller und Zutreffender- und verursacht bei Kapitalmarktkritischen Personen auch nicht so viel Bauchweh als das Wort Aktie.
Abschliessend als Disskussionsanregung—wie ist zu verstehen---Zeile 31-32:
indem die Versicherten auf die Kapitaldeckung verzichten------- wie soll das gehen bei einer kapitalgedeckten Pension????
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