Senkung der Gerichtsgebühren richtig und wichtig, aber auch eine Deckelung ist essentiell. Nach aktueller Regel ist die Höher der Gebühren aktuell für alle Instanzen insgesamt 5% ohne Deckelung. Bei einem Streitwert von 100 Miollion fällt daher eine Gerichtsgebühr von 5 Mio an - was absurd hoch ist. Konsequenz daraus ist, dass Ö Gericht international nicht beliebt sind und Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchen mit Sitz in Ö extrem teuer sind zu Lasten der Rechtssicherheit. (Wenn ich einen OGH Kostensatz zahlen muss, überlege ich mir 5-fach ob ich einen Schiedsspruch aufheben lassen will.)
Vergleichsgebühren (Höhe 2% des Vergleichswertes, bzw 1% bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten) sind auch zweckwidrig. Erstens ist es ja fördernswert wenn Parteien ihre Streitigkeiten außergerichtlich klären. Zweitens führt es zu Umgehungskonstrukten. Drittens schadet es dem Rechtsstandort international.
Antrag: | Leitantrag: Taten für ein neues Österreich |
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Antragsteller_in: | Sophie Wotschke |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.06.2023, 14:42 |
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