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  1. MV 18.06.21 in Linz
  2. Antrag zu Satzung, Geschäftsordnung oder Finanzordnung
  3. Änderungsantrag

Ä17 zu ANTRAG FÜR EINE NEUE SATZUNG FÜR NEOS - DAS NEUE ÖSTERREICH UND LIBERALES FORUM

Antrag: ANTRAG FÜR EINE NEUE SATZUNG FÜR NEOS - DAS NEUE ÖSTERREICH UND LIBERALES FORUM
Antragsteller_in: Martin Wallner (Landessprecher NEOS X.)
Status: Zurückgezogen (unsichtbar)
Eingereicht: 14.06.2021, 19:17

Antragstext

In Zeile 206 löschen:

5.3. Bundesgeschäftsführer_in[Zeilenumbruch]

In Zeile 223 löschen:

5.4. Generalsekretär_in[Zeilenumbruch]

In Zeile 306 löschen:

8.2. Zuständigkeit[Zeilenumbruch]

In Zeile 392 löschen:

9.3. Übertragung von Aufgaben[Zeilenumbruch]

In Zeile 468 löschen:

10.2. Zuständigkeit[Zeilenumbruch]

In Zeile 541 löschen:

12.3. Verfahren[Zeilenumbruch]

In Zeile 589 löschen:

15. Allgemeine Bestimmungen[Zeilenumbruch]

In Zeile 594 löschen:

15.2. Funktionsdauer für Parteiorgane[Zeilenumbruch]

In Zeile 643 löschen:

Regierungsfunktionen[Zeilenumbruch]

In Zeile 703 löschen:

15.8. Vertretungen und Kooptierungen[Zeilenumbruch]

In Zeile 719 löschen:

15.9. Funktionsbezüge[Zeilenumbruch]

Nach Zeile 874 einfügen:

h) weitere Listenplätze
Kandidat_innen aus NEOS X - 10. Bundesland werden auf der Bundesliste so gereiht, dass der/die Erste Kandidat_in aus NEOS X mindestens an 10. Stelle der Bundesliste zu liegen kommt, der/die Zweite an 20. Stelle, usw.

In Zeile 1275 löschen:

18.6. Budget[Zeilenumbruch]

Begründung

Laut Statistik Austria leben derzeit 579.900 Österreicher_innen permanent im Ausland, in Österreich leben 7.402.084 Staatsbürger_innen. Mehr als 7% der Österreicher_innen leben daher im Ausland. Leider sind Auslandsösterreicher_innen nicht im Nationalrat repräsentiert: Unter den 183 Abgeordneten im Nationalrat gibt es keine einzige Auslandsösterreicherin.

Dieser Umstand ist auch der österreichischen Nationalratswahlordnung geschuldet:

§ 4. (3) Jedem Landeswahlkreis werden so viele Mandate zugewiesen, wie die Verhältniszahl (Abs. 2) in der Zahl der Staatsbürger, die nach dem endgültigen Ergebnis der jeweils letzten Volkszählung im Landeswahlkreis ihren Hauptwohnsitz hatten, vermehrt um die Zahl der im Ausland lebenden Staatsbürger, die am Stichtag (§ 1 Abs. 1 des Registerzählungsgesetzes) in der Wählerevidenz im Bereich des Landeswahlkreises eingetragen waren, enthalten ist.

Auslandsösterreicher_innen werden also entweder gar nicht gezählt (wenn sie sich nicht aktiv in die Wählerevidenz eintragen lassen) oder einem der neun Bundesländer zugeordnet. In unseren Plänen für ein neues Österreich fordert NEOS deshalb einen eigenen Wahlkreis für Auslandsösterreicher_innen.

In der dreistufigen Nationalratswahlordnung mit Regionalwahlkreisen, Landeslisten und zuletzt der Bundesliste, werden kandidierende Auslandsösterreicher_innen benachteiligt: Nur 27 der 183 Abgeordneten zum Nationalrat sind über den Bundeswahlvorschlag ihrer jeweiligen Partei in den Nationalrat eingezogen, bei NEOS immerhin noch 5 von 15. [3] Um aber über die Landeslisten in den Nationalrat einzuziehen, benötigen Auslandsösterreicher_innen, die für NEOS kandidieren wollen, die Unterstützung des jeweiligen Landesteam, welches nach 16.2.2. c) gemeinsam mit dem Vorstand die zweite Stufe des Vorwahlsystems bildet. Da dafür ein Landesteam Mitglieder aus einer anderen NEOS Landesgruppe vor eigene Landesgruppen Mitglieder reihen müsste, ist der Einzug praktisch unmöglich.

Aus diesem Grund sollte jeder 10. Platz auf der Bundesliste Auslandsösterreicher_innen zur Verfügung stehen.

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