Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 18.06.2021 in Linz |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung |
Antragsteller_in: | Erweiterter Vorstand (beschlossen am: 08.06.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.03.2021, 22:20 |
Ersetzt: | ANTRAG FÜR EINE NEUE SATZUNG FÜR NEOS - DAS NEUE ÖSTERREICH UND LIBERALES FORUM |
ANTRAG FÜR EINE NEUE SATZUNG FÜR NEOS - DAS NEUE ÖSTERREICH UND LIBERALES FORUM
Antragstext
Satzung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum
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Präambel
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Die Partei „NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum“ bekennt sich als
demokratische Bewegung zur Republik Österreich und zur Europäischen Union. Sie
steht auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung, der europäischen und
österreichischen Rechtsordnung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
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Wir vertreten eine politische Kultur des Respekts, in der
Diskussionsbereitschaft, undogmatische Lösungsorientierung und Meinungsfreiheit
ebenso zählen wie Transparenz und die Beteiligung der Menschen an allen
Prozessen der Meinungsbildung.
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Wir glauben, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die freie Marktwirtschaft,
versehen mit einer ökologisch nachhaltigen und einer sozialen Dimension, diese
Grundwerte am besten fördern.
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Wir stehen für Freiheit, Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit,
Chancengerechtigkeit, Fairness, Geschwisterlichkeit und Nachhaltigkeit.
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Wir sind tolerant gegenüber dem Fremden, dem anderen – mehr noch: Wir begreifen
Vielfalt und Individualität als Bereicherungen des Lebens.
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Wir sind nachdenklich, denn wir wissen nicht alles besser. Aber wir wollen uns
aus den Zuschauerrängen erheben und uns gemeinsam mit den Bürgerinnen und
Bürgern das Land zurück holen, einen neuen Stil und neue Formen der
Mitbestimmung in die Politik einbringen.
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1. Grundsätze
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1.1. Rechtsform
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„NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum“ ist eine Partei gemäß
Parteiengesetz 2012 (BGBl. I Nr. 56/2012) idgF mit Sitz in Wien.
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1.2. Zweck
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Die Partei setzt sich auf Basis ihres Parteiprogramms nach demokratischen
Grundsätzen für die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und
kulturellen Interessen der Bevölkerung ein.
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1.3. Name
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Die Partei führt den Namen „NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum“, in
der Kurzbezeichnung „NEOS“.
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1.4. Internationale Einbindung
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NEOS ist Mitglied der Alliance of Liberals and Democrats for Europe (ALDE
Party).
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2. Mitgliedschaft
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2.1. Voraussetzungen
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Die Partei besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche
Mitglieder können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder
inländischem Hauptwohnsitz werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen. Fördernde Mitglieder können
physische Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder inländischem
Hauptwohnsitz sowie juristische Personen mit Sitz im Inland werden, welche die
Ziele der Partei durch Geld- und Sachzuwendungen oder sonstwie fördern.
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2.2. Erwerb der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben: der per Post, Mail oder Online-
Formular übermittelte Beitrittsantrag ist an den Vorstand zu richten, der über
die Aufnahme als Mitglied zu entscheiden hat. Vor der Entscheidung des Vorstands
hat das Landesteam der betreffenden Landesgruppe eine Stellungnahme abzugeben.
Der Vorstand kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen, worüber der/die
Betroffene umgehend zu informieren ist. Die Mitgliedschaft erfolgt durch
Zustimmung zur Aufnahme durch den Vorstand, frühestens jedoch mit dem Einlangen
des Mitgliedsbeitrages.
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2.3. Erlöschen der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei Personen
ohne österreichische Staatsangehörigkeit weiters 3 Jahre nach Auflassung des
Hauptwohnsitzes in Österreich, bei juristischen Personen durch deren Auflösung
bzw. Sitzverlegung ins Ausland. Der Vorstand kann Mitgliedern, die mit 3
aufeinander folgenden Jahresmitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, nach Ablauf
einer nicht zu mahnenden Nachfrist von 3 Monaten ab Jahresbeginn (Art. 18.3.1.b)
die Mitgliedschaft aberkennen.
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2.3.1. Austritt
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Die Austrittserklärung wird ohne weiteres zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch
das Bundesbüro wirksam.
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2.3.2. Ausschluss
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Mitglieder, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung bzw.
Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im
massiven Widerspruch zu den Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger
Wirkung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit
einfacher Mehrheit. Der Ausschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung
der Entscheidung vom betroffenen Mitglied beim Schiedsgericht angefochten
werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Schiedsgericht hat
innerhalb von vier Wochen nach Einlangen der schriftlichen begründeten
Stellungnahme des Vorstands sowie der schriftlichen Replik des ausgeschlossenen
Mitglieds zu entscheiden. Es kann den Ausschluss bestätigen oder ihn
vorübergehend aufheben und die Angelegenheit an den erweiterten Vorstand
verweisen, der über den Ausschluss endgültig zu entscheiden hat.
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3. Organisation
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3.1. Organe
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Organe der Partei sind:
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a) Mitgliederversammlung
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b) Vorstand
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c) Erweiterter Vorstand
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d) Landesmitgliederversammlungen
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e) Landesteams
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f) Erweiterte Landesteams
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g) Rechnungsprüfer_in
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h) Schiedsgericht
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i) Ombudspersonen
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3.2. Jugendverband
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Für die spezielle Zielgruppe der Jungen ist für NEOS als eigener Jugendverband
der Verein 'JUNOS - Junge liberale NEOS', tätig. Dieser ist für die Ansprache
von Menschen bis zu ihrem 30. Lebensjahr zuständig.
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4. Mitgliederversammlung
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4.1. Bedeutung und Zusammensetzung
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Partei. Sie ist – sofern die
Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht – öffentlich und findet zumindest
einmal im Jahr statt. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen
und fördernden Mitgliedern der Partei, sofern diese eine natürliche Person sind.
Sie steht unter dem Vorsitz eines aus mindestens zwei Personen bestehenden
Präsidiums, welches von der Mitgliederversammlung aus seiner Mitte gewählt wird.
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4.2. Einberufung
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4.2.1 Berechtigte
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Ordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen auf Beschluss des
Vorstands oder auf Begehren:
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a) von mindestens 150 stimmberechtigten Mitgliedern unter Angabe mindestens
eines konkreten Tagesordnungspunktes
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b) von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten
Vorstands,
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c) des/der Rechnungsprüfer_in.
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4.2.2 Fristen
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Die Einladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung hat an die Mitglieder
mindestens fünf Wochen vor der Versammlung zu erfolgen.
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In dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung
auf Beschluss des Erweiterten Vorstandes einberufen werden. In diesem Fall hat
die offizielle Einladung mindestens 1 Woche davor zu erfolgen.
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4.2.3 Beschlußfähigkeit
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Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl
der anwesenden oder digital teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig.
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4.2.4 Digitale Mitgliederversammlungen
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Mitgliederversammlungen können auf Vorschlag des Vorstands mit Zustimmung des
Erweiterten Vorstands rein digital abgehalten werden.
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4.2.5 Nähere Bestimmungen
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Nähere Bestimmungen über Einladung und Ablauf von Mitgliederversammlungen,
Anmeldungen und Fristen sowie das Einbringen von Anträgen werden in der
Geschäftsordnung festgelegt. Diese hat auch Regelungen über die persönliche
Teilnahme von Mitgliedern und allfällig notwendige Beschränkungen vorzusehen.
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4.3. Zuständigkeit
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Der Mitgliederversammlung obliegen:
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a) Beschlussfassung über Einwendungen zum Protokoll der letzten
Mitgliederversammlung und Wahl des Sitzungspräsidums;
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b) Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts des/der Parteivorsitzenden, der weiteren
Vorstandsmitglieder und vom Vorstand beauftragter Personen;
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c) Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes nach
Kenntnisnahme des Berichts des/der Rechnungsprüfer_in;
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d) Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge ordentlicher Mitglieder;
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e) Wahl/Abwahl des/der Parteivorsitzenden und der übrigen Mitglieder des
Vorstandes sowie des Erweiterten Vorstands;
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f) Wahl/Abwahl des/der Rechnungsprüfer_in, der Mitglieder des Schiedsgerichts
und von Ombudspersonen;
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g) die Beteiligung an der Listenerstellung für bundesweite Wahlen und Wahlen zum
Europäischen Parlament (Mitgliedervorschlag gem. Art. 16);
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h) Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen,
Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder
Gruppierungen auf Bundesebene – in diesen Fragen ist eine Mehrheit von zwei
Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig;
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i) Stellungnahme und Beschlussfassung zu weiteren vom Vorstand vorgelegten
Geschäften;
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j) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder;
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k) weitere nach Gesetz oder dieser Satzung zugewiesene Geschäfte;
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l) Annahme und Änderung der Satzung, sowie der Ausführungsstatute (z.B.
Geschäftsordnung, Finanzordnung). Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln
der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig;
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m) Annahme und Änderung des Parteiprogramms;
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n) Annahme und Änderung von Wahlprogrammen für bundesweite Wahlen und von
Positionspapieren; Bestätigung oder Widerruf von Positionspapieren, die vom
Erweiterten Vorstand beschlossen wurden;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
o) Beschlussfassung über die Einrichtung von Bürger_innen- und Expert_innenforen
sowie von inhaltlichen Arbeitsgruppen;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
p) Beschlussfassung über Richtlinien für Vereinbarungen mit anderen politischen
Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landes-, Gemeinde- und Wiener
Gemeindebezirksebene;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
q) Beschlussfassung über inhaltliche Leitanträge des Erweiterten Vorstands.
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5. Vorstand
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5.1. Zusammensetzung
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Der Vorstand besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, nämlich dem/der
Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Finanzreferent_in,
dem/der stellvertretenden Finanzreferent_in und zwei weiteren Mitgliedern sowie
ohne Stimmrecht dem/der Bundesgeschäftsführer_in und - im Falle seiner/ihrer
Bestellung - dem/der Generalsekretär_in.
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5.2. Zuständigkeit
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5.2.1 politische Vertretung der Partei
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Der/Die Vorsitzende, im Verhinderungsfall eine/r seiner/ihrer
Stellvertreter_innen, vertritt die Partei politisch nach außen.
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5.2.2 Allgemeine Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Dem Vorstand obliegt die Entscheidung in allen Angelegenheiten, sofern diese
nicht anderen Organen vorbehalten sind sowie bei Gefahr in Verzug. Er
entscheidet über alle politisch-strategische Fragen im Rahmen der vom
Erweiterten Vorstand festgelegten strategischen Leitlinien.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
5.2.3 Besondere Zuständigkeiten
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Weiters obliegen dem Vorstand insbesondere:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Zustimmung zur Einbringung von Sachverhaltsdarstellungen (Anzeigen) und
verfahrenseinleitenden Schriftsätzen durch Organe oder Funktionär_innen der
Partei;
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b) Bestellung und Abberufung des/der Bundesgeschäftsführer_in auf Vorschlag
des/der Vorsitzenden;
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c) Bestellung und Abberufung eines/einer Generalsekretär_in auf Vorschlag
des/der Vorsitzenden;
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d) Zustimmung zur Entscheidung des Landesteams über die Nominierung von
Kandidat_innen für oberste Organe auf Landesebene (Landesrät_innen)
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e) Aufnahme von Mitgliedern;
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f) Bestätigung der Wahl von Landesteams;
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g) Mitwirkung an der Wahl von Mitgliedern des Bundesrates gem. Art. 16.6.3;
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h) Mitwirkung bei der Erstellung von Kandidat_innenlisten für Wahlen gem. Art
16;
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i) weitere nach dieser Satzung vorgesehene Aufgaben.
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5.2.4 Übertragung von Aufgaben
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Der Vorstand kann einzelne seiner Aufgaben dem/der Vorsitzenden, dem/der
Bundesgeschäftsführer_in oder einem/einer Generalsekretär_in übertragen. Dies
ändert nichts an seiner Verantwortlichkeit gegenüber der
Mitgliederversammlung.Im Übrigen legt der Vorstand im Falle der Bestellung
eines/einer Generalsekretär_in die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen
Bundesgeschäftsführer_in und Generalsekretär_in fest.
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5.3. Bundesgeschäftsführer_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
5.3.1 Vertretung der Partei nach aussen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/die Bundesgeschäftsführer_in ist im Rahmen der ordentlichen Geschäftsführung
befugt, die Partei nach innen und außen zu vertreten.
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5.3.2 Bestellung und Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/die Bundesgeschäftsführer_in wird vom Vorstand auf Vorschlag des/der
Vorsitzenden als nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes bestellt oder
abberufen. Er führt die Geschäfte der Partei und wird dabei von den
Landesgeschäftsführer_innen sowie einem Stab ehrenamtlicher und angestellter
Mitarbeiter_innen unterstützt. Der Vorstand kann eine/n Mitarbeiter_in des
Bundesbüros mit der Stellvertretung des Bundesgeschäftsführers / der
Bundesgeschäftsführer_in in den ihm/ihr gemäß Satzung oder Finanzordnung
obliegenden Aufgaben betrauen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
5.3.3 Sitzungsführung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/Die Bundesgeschäftsführer_in ist für die Vorbereitung und Leitung von
Sitzungen des Vorstands und des Erweiterten Vorstands sowie die Protokollierung
dieser Sitzungen (insbesondere über gefasste Beschlüsse) verantwortlich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
5.4. Generalsekretär_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann vom Vorstand fakultativ ein/e
Generalsekretär_in bestellt oder abberufen werden. Seine/Ihre Bestellung gilt
längstens für die Funktionsperiode des Vorstands und endet mit der ersten
Sitzung eines neu gewählten Vorstands.
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6. Erweiterter Vorstand
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
6.1. Zusammensetzung
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Dem Erweiterten Vorstand gehören an:
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mit Stimmrecht
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1. die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands,
2. die Landessprecher_innen,
3. der/die Vorsitzende des Jugendverbandes,
4. zehn weitere von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
sowie ohne Stimmrecht
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
5. der/die Bundesgeschäftsführer_in,
6. (im Falle seiner/ihrer Bestellung) der/die Generalsekretär_in,
7. der Klubobmann/die Klubobfrau des Parlamentsklubs,
8. der/die Delegationsleiter_in im Europäischen Parlament,
9. der/die Akademiepräsident_in,
10. der/die Klubdirektor_in des Parlamentsklubs und
11. der/die Akademiedirektor_in,
12. allfällige von NEOS nominierte Mitglieder der Bundesregierung und
Staatssekretär_innen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
13. ein allfälliges von NEOS nominiertes Mitglied der Landesregierung je
Bundesland.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
6.2. Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Dem Erweiterten Vorstand obliegen:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) die Diskussion und Beschlussfassung über strategische Leitlinien auf
Vorschlag des Vorstands
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) die Beteiligung an der Listenerstellung für bundesweite Wahlen und Wahlen zum
Europäischen Parlament (Vorstandsvorschlag gem. Art. 16);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Nominierung von Kandidat_innen für oberste staatliche Organe (insbesondere
Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär_innen) sowie von
Vertreter_innen in gesetzlich eingerichtete Kommissionen, Beiräte und sonstige
Funktionen, insoweit der Partei ein Vorschlagsrecht zukommt;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Beschlussfassung von Positionspapieren im Zeitraum zwischen
Mitgliederversammlungen (welche durch diese bestätigt oder widerrufen werden
können)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Genehmigung des Budgets sowie von Budgetüberschreitungen auf Bundesebene.
Darüber ist der nächsten Mitgliederversammlung ein begründeter Bericht zu
erstatten;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Festsetzung der Höhe allfälliger Funktionsbezüge von Vorstandsmitgliedern
(Art. 15.8.);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) Nominierung der Delegationen für den LI- und ALDE-Kongress sowie von
Kandidaten für Vorstandsfunktionen von LI und ALDE; Wahl des International
Officers. Seine/Ihre Bestellung gilt längstens bis zum Ende der Funktionsperiode
des Erweiterten Vorstands und kann jederzeit widerrufen werden;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
h) Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge fördernder Mitglieder;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
i) die Prüfung von Anträgen an die Mitgliederversammlung. Nähere Bestimmungen
sind in der Geschäftsordnung zu regeln;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
j) die Genehmigung für Gruppierungen, Kandidaturen und wahlwerbende Parteien,
den Namen bzw. Namensbestandteil „NEOS“ zu führen, sofern dies nicht einem
anderen Organ vorbehalten ist;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
k) die Beschlussfassung über die Einrichtung von Bürger_innen- und
Expert_innenforen sowie von inhaltlichen Arbeitsgruppen;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
l) inhaltliche Leitanträge an die Mitgliederversammlung;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
m) weitere nach dieser Satzung vorgesehene Aufgaben.
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7. Landesgruppen
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7.1. Anzahl und Angehörigkeit
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Für jedes Bundesland sowie für Auslandsösterreicher_innen (10. Bundesland –
„NEOS X“) besteht eine Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Unbeschadet dessen, dass eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das
Neue Österreich und Liberales Form möglich ist, gelten Mitglieder als Angehörige
jener Landesgruppe, für die sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben.
Mangels einer solchen Erklärung gehört ein Mitglied derjenigen Landesgruppe an,
die sich aus seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Der beabsichtigte Wechsel
der Landesgruppe ist spätestens 14 Tage vor Jahreswechsel dem Landesteam des
Zielbundeslandes bekannt zu geben und wird mit dessen Zustimmung mit
Jahreswechsel wirksam.
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7.2. NEOS X
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Auf Vorschlag des Landesteams kann die Landesmitgliederversammlung von NEOS X
beantragen, der Erweiterte Vorstand möge beschliessen, dass für NEOS X von den
für Landesgruppen gemäß dieser Satzung geltenden Bestimmungen abweichende bzw.
vereinfachte Regelungen zur Anwendung kommen.
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8. Landesmitgliederversammlungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
8.1. Einberufung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Landesmitgliederversammlungen werden einberufen auf Beschluss des Landesteams
oder auf Begehren:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) von mindestens 20% oder 75 jener stimmberechtigten Mitglieder, die der
jeweiligen Landesgruppe angehören, unter Angabe konkreter Tagesordnungspunkte,
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder eines allfällig
eingerichteten Erweiterten Landesteams, ansonsten des Erweiterten Vorstands,
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) des/der Rechnungsprüfer_in.
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8.2. Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der Landesmitgliederversammlung obliegt die Beschlussfassung über:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Einwendungen zum Protokoll der letzten Landesmitgliederversammlung und Wahl
des Sitzungspräsidiums;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts des/der Landessprecher_in, der weiteren
Mitglieder des Landesteams und vom Landesteam beauftragter Personen;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Landesteams nach
Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts des Landesteams;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Entscheidung über die Einrichtung eines Erweiterten Landesteams, sofern die
Landesgruppe im Landtag vertreten ist;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Wahl/Abwahl des/der Landessprechers/in und der übrigen Mitglieder des
Landesteams sowie allenfalls von Mitgliedern des Erweiterten Landesteams;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Annahme und Änderung von Wahlprogrammen für Landtags- und Gemeinderatswahlen
und Positionspapieren zu landes- bzw. gemeindepolitischen Themen;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) Beteiligung an der Listenerstellung der Partei für Landtags- und
Gemeinderatswahlen (Mitgliedervorschlag gem. Art. 16);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
h) Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit
anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene. In
diesen Angelegenheiten ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben
gültigen Stimmen erforderlich;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
i) Richtlinien für Vereinbarungen mit anderen politischen Parteien, Vereinen
oder Gruppierungen auf Gemeinde- bzw. Wiener Gemeindebezirksebene. Diese
Beschlüsse dürfen nicht im Widerspruch zu Beschlüssen gem. Art. 4.3.p stehen;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
j) Annahme und Änderung eines Landes-Finanzstatuts betreffend einen Schlüssel
für die Zweckwidmung von Finanzmitteln zugunsten von Gemeinden bzw. Wiener
Gemeindebezirken auf Antrag des Landesteams. In diesen Angelegenheiten ist eine
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
8.3. Beschlüsse
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Beschlüsse von Landesmitgliederversammlungen dürfen nicht im Widerspruch zu
Beschlüssen der Mitgliederversammlung gem. Art. 4.3 stehen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
8.4. Besondere Bestimmungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
8.4.1. Digitale Landesmitgliederversammlungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Landesmitgliederversammlungen von NEOS X finden digital statt. Andere
Landesmitgliederversammlungen können auf Vorschlag des Landesteams mit
Zustimmung des Erweiterten Landesteams, falls kein Erweitertes Landesteam
eingerichtet ist mit Zustimmung des Vorstands, rein digital abgehalten werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
8.4.2. Beschlussfähigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die ordnungsgemäß einberufene Landesmitgliederversammlung ist unabhängig von der
Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
8.4.3. Nähere Bestimmungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für die Landesmitgliederversammlungen gelten die Art. 4.1 und 4.2.2 und 4.2.5.
sinngemäß.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9. Landesteams
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.1. Zusammensetzung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Jedes Landesteam besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, nämlich
dem/der Landessprecher_in, einem/einer stellvertretenden Landessprecher_in,
einem Landesfinanzreferenten/einer Landesfinanzreferentin, vier weiteren
Mitgliedern sowie ohne Stimmrecht dem/der Landesgeschäftsführer_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.2. Zuständigkeiten
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Dem Landesteam obliegen
a) die politisch-strategische Führung der Landesgruppe und die Koordination der
inhaltlichen Arbeit zu landes- und kommunalpolitischen Themen;
b) die Beteiligung an der Listenerstellung für Landtags- und Gemeinderatswahlen
(Vorstandsvorschlag gem. Art. 16);
c) Stellungnahmen zu Beitrittsanträgen gem. Art. 2.2;
d) Entscheidung über das Landesbudget und Budgetüberschreitungen (wenn kein
Erweitertes Landesteam besteht) gemeinsam mit dem Vorstand
e) Entscheidung über die Verwendung der mit Fundraising-Aktivitäten der
Landesgruppe lukrierten Finanzmittel (das sind solche, die mit ausdrücklicher
Zweckwidmung zugunsten der Landesgruppe zugeflossen sind) sowie der Mittel aus
der Landes-Parteienförderung;
f) vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands die Entscheidung über die
Nominierung von Kandidat_innen für oberste Organe auf Landesebene
(Landesrät_innen)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) die Entscheidung über die Nominierung von Kandidat_innen für
Gemeindevorstände/Stadtsenate sowie – insoweit der Partei diesbezüglich ein
Vorschlagsrecht zukommt - Vertreter_innen in gesetzlich eingerichtete
Kommissionen und Beiräte, Vereine (u.dgl.) auf Landes-, Gemeinde- bzw. Wiener
Gemeindebezirksebene;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
h) Bestellung und Abberufung von allfällig eingesetzten
Regionalkoordinator_innen auf Vorschlag des/der Landessprecher_in;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
i) Bestellung oder Abberufung des/der Landesgeschäftsführer_in auf Vorschlag
des/der Landessprecher_in;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
j) die Genehmigung, wonach lokale Gruppen im Außenauftritt als NEOS-Ortgruppen
auftreten dürfen; damit werden jedoch keine weitere Gliederungen/Funktionen von
NEOS, keine satzungsgemäßen Rechte und insbesondere keine Rechtspersönlichkeit
begründet;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
k) die Genehmigung, wonach lokale Gruppen bei Gemeinderats- oder
Bezirksvertretungswahlen unter der Bezeichnung „NEOS“ als wahlwerbende
Gruppierung antreten dürfen;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
l) Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit
anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Gemeinde- bzw.
Wiener Gemeindebezirksebene. In diesen Angelegenheiten ist eine Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
m) weitere nach dieser Satzung vorgesehene Aufgaben.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.3. Übertragung von Aufgaben
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Das Landesteam kann einzelne seiner Aufgaben dem/der Landessprecher_in,
einzelnen Landesteammitgliedern oder dem/der Landesgeschäftsführer_in
übertragen. Dies ändert nichts an seiner Verantwortlichkeit gegenüber der
Landesmitgliederversammlung.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.4. Landessprecher_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.4.1. Vertretung der Partei
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/Die Landessprecher_in repräsentiert die Partei politisch im Bundesland nach
außen und koordiniert die politische Tätigkeit der Landesgruppe. Er/sie nimmt
diese Aufgabe eigenverantwortlich und mit Unterstützung sowie in enger
Abstimmung mit Vorstand, dem/der Vorsitzenden und den für die Medienarbeit auf
Bundesebene verantwortlichen Stellen, im Falle seiner Bestellung insbesondere
dem Generalsekretär, wahr.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.4.2. Vakanz
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Ist sowohl die Funktion des/r Landessprecher_in als auch des/r Stellvertreter_in
vakant, so kann das Landesteam ein verbleibendes Mitglied des Landesteams mit
den Aufgaben des/r Landessprecher_in provisorisch ermächtigen. Seine/Ihre
Funktionsperiode beginnt 3 Tage nach der schriftlichen Bekanntgabe der
Ermächtigung an den Vorstand, falls dieser die Ermächtigung innerhalb dieser
Frist nicht unter Angabe von Gründen ablehnt, und gilt längstens für vier Monate
bzw. bis zur Neuwahl des/r Landessprecher_in und des/r Stellvertreter_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.5. Landesgeschäftsführer_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/die Landesgeschäftsführer_in wird vom Landesteam auf Vorschlag des/der
Landessprecher_in als nicht stimmberechtigtes Mitglied des Landesteams bestellt
oder abberufen. Er/sie führt die Geschäfte der Landesgruppe und wird von
ehrenamtlichen und/oder angestellten Mitarbeiter_innen unterstützt. Der/die
Landesgeschäftsführer_in ist in allen Angelegenheiten, welche das Bundesland
betreffen, erste Ansprechperson für die operativ Verantwortlichen auf
Bundesebene. Er/sie hat auch dem/der Bundesgeschäftsführer_in in regelmäßigen
Abständen über die Gesamtsituation und über wesentliche Vorkommnisse im
Bundesland zu berichten und ihn/sie bei der Koordination bundesweiter Vorhaben
zu unterstützen.
Der/die Landesgeschäftsführer_in repräsentiert die Partei im Rahmen seines
Zuständigkeitsbereichs in enger Abstimmung mit dem/der Landessprecher_in nach
außen. Er/sie ist für die Vorbereitung und Leitung von Sitzungen des Landesteams
und eines allfälligen Erweiterten Landesteams sowie die Protokollierung dieser
Sitzungen (insbesondere über gefasste Beschlüsse) verantwortlich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.6. Landesfinanzreferent_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.6.1. Aufgaben
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/die Landesfinanzreferent_in ist für die finanzielle Gebarung der
Landesgruppe verantwortlich. Er/Sie koordiniert den finanziellen Bedarf für die
politische Arbeit auf Landes-, Gemeinde- bzw. Wiener Gemeindebezirksebene mit
den hierfür zuständigen Stellen auf Bundesebene. Er/Sie ist insbesondere für
regionales Fundraising verantwortlich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.6.2. Vakanz
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Ist die Funktion des/r Landesfinanzreferent_in vakant, so kann das Landesteam
ein verbleibendes Mitglied des Landesteams provisorisch mit dessen/deren
Aufgaben betrauen. Seine/Ihre Funktionsperiode beginnt 3 Tage nach der
schriftlichen Bekanntgabe der Ermächtigung an den Vorstand, falls dieser die
Ermächtigung innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe von Gründen ablehnt, und
gilt längstens für vier Monate bzw. bis zur Neuwahl eines/einer neuen
Landesfinanzreferent_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
9.7. Regionalkoordinator_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Regionalkoordinator_innen fungieren als ehrenamtliche Ansprechpersonen für
interne Angelegenheiten, Anlaufkontakt für Interessent_innen und als
Koordinator_innen für die Organisation von Veranstaltungen und politischen
Aktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie werden auf Vorschlag des
Landessprechers / der Landessprecherin vom Landesteam eingesetzt und können
regional unterschiedliche Bezeichnungen tragen (zB „Bezirkskoordinator_innen“ in
Wien). Der/die Landessprecher_in sowie Landesteams haben jeweils das Recht, sie
ihrer Aufgabe zu entheben.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
10. Erweitertes Landesteam
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
In Bundesländern, deren Landesgruppe im Landtag vertreten ist, kann die
Landesmitgliederversammlung mit Beschluss ein Erweitertes Landesteam einrichten.
Für diesen Fall gelten folgende Regelungen:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
10.1. Zusammensetzung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Dem Erweiterten Landesteam gehören an:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
mit Stimmrecht
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
1. die stimmberechtigten Mitglieder des Landesteams,
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
2. der/die Landes-Vorsitzende des Jugendverbandes,
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
3. sechs weitere von der Landesmitgliederversammlung gewählte Mitglieder
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
sowie ohne Stimmrecht
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
4. der/die Landesgeschäftsführer_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
5. der Klubobmann/die Klubobfrau des Landtagsklubs
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
6. der/die Klubdirektor_in des Landtagsklubs
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
7. allfällige von NEOS nominierte Mitglieder der Landesregierung.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
10.2. Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Dem Erweiterten Landesteam obliegen:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) die Diskussion und Beschlussfassung über strategische Leitlinien der
Landesgruppe auf Vorschlag des Landesteams;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands die Entscheidung über die
Nominierung von Kandidat_innen für oberste Organe auf Landesebene
(Landesrät_innen) - anstelle des Landesteams;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) die Entscheidung über die Nominierung von Kandidat_innen für
Gemeindevorstände/Stadtsenate sowie – insoweit der Partei diesbezüglich ein
Vorschlagsrecht zukommt - von Vertreter_innen in gesetzlich eingerichtete
Kommissionen und Beiräte, Vereine und dgl. auf Landes-, Gemeinde- bzw. Wiener
Gemeindebezirksebene (anstelle des Landesteams)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) die Beschlussfassung von Positionspapieren zu landes- bzw.
gemeindepolitischen Themen im Zeitraum zwischen Landesmitgliederversammlungen
(welche durch diese bestätigt oder widerrufen werden können);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Beschlussfassung über das Budget der Landesgruppe
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) die Genehmigung von Budgetüberschreitungen der Landesgruppe, worüber der
nächsten Landesmitgliederversammlung ein begründeter Bericht zu erstatten ist;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) die Festsetzung der Höhe allfälliger Funktionsbezüge von
Landesteammitgliedern(anstelle des Erweiterten Vorstands);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
h) die Ermächtigung des/der Landessprecher_in gem. Art 17.2.2.c 2.
Absatz(anstelle des Landesteams);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
i) die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art. 16.1.1.b., 16.3.2.a.,
16.3.2.d., 16.4.4., 16.4.5., 16.4.7., 16.5.1., 16.5.2. und 16.6.3. – anstelle
des Landesteams;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
j) die Genehmigung, wonach lokale Gruppen im Außenauftritt als NEOS-Ortgruppen
auftreten dürfen (anstelle des Landesteams); damit werden jedoch keine weitere
Gliederungen/Funktionen von NEOS, keine satzungsgemäßen Rechte und insbesondere
keine Rechtspersönlichkeit begründet;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
k) die Genehmigung, wonach lokale Gruppen bei Gemeinderats- oder
Bezirksvertretungswahlen unter der Bezeichnung „NEOS“ als wahlwerbende
Gruppierung antreten dürfen (anstelle des Landesteams);
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
l) Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit
anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Gemeinde- bzw.
Wiener Gemeindebezirksebene (anstelle des Landesteams). In diesen
Angelegenheiten ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen
Stimmen erforderlich;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
m) die Prüfung von Anträgen an die Landesmitgliederversammlung. Nähere
Bestimmungen sind in der Geschäftsordnung zu regeln;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
n) weitere nach dieser Satzung vorgesehene Aufgaben.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
11. Rechnungsprüfer_in
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
11.1. Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Dem/der Rechnungsprüfer_in obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die
Prüfung der Finanzgebarung der Partei im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der
Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat
dem/der Rechnungsprüfer_in die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der/die Rechnungsprüfer_in hat der
Mitgliederversammlung einmal jährlich über das Ergebnis der Prüfung des
vorangegangenen Kalender- bzw. Rechnungsjahres schriftlich Bericht zu erstatten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
12. Schiedsgericht
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
12.1. Zusammensetzung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Das Schiedsgericht besteht aus fünf Mitgliedern, die aus ihrem Kreis ihren/ihre
Vorsitzende/n wählen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
12.2. Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Das Schiedsgericht entscheidet
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) auf Anrufung des/der Betroffenen in Streitfällen nach Art. 2.3.2
(Parteiausschluss),
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) auf Anrufung des/der Betroffenen in Streitfällen nach Art. 16.5.4.
(Ausschluss von einem laufenden Vorwahlverfahren bzw. einem gereihten
Wahlvorschlag),
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) über die Anfechtung einer Wahl zum Vorstand, Erweiterten Vorstand, einem
Landesteam oder Erweiterten Landesteam. Diese kann von zehn Mitgliedern, die bei
der Wahl ihr aktives oder passives Wahlrecht ausgeübt haben, wegen behaupteten
ergebnisrelevanten Verletzungen des Wahlverfahrens bis zum Ablauf des fünften
Tages nach der Wahl beim Schiedsgericht eingebracht werden;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) auf Anrufung des/der Betroffenen über alle weiteren aus dem Parteiverhältnis
entstehenden Streitigkeiten innerhalb von zwei Wochen ab Ablauf der Mindestfrist
des Mediationsverfahrens. Voraussetzung für die Befassung des Schiedsgerichtes
in diesem Punkt ist, dass davor bei einer Ombudsperson ein Mediationsverfahren
eingeleitet wird. Ausgeschlossen sind Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem
Dienst- oder Werkvertrag;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) auf Antrag des Vorstands bzw. Landesteams über die Ungültigerklärung einer
öffentlichen Online-Vorwahl (Art. 16.1.4.).
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
12.3. Verfahren
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Es fällt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der
Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Weitere Verfahrensbestimmungen können in einer
vom Schiedsgericht mit Zweidrittelmehrheit zu beschließenden Schiedsordnung
festgelegt werden. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind den Mitgliedern
unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen in geeigneter Form
kundzumachen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
13. Ombudspersonen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
13.1. Zusammensetzung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Es sind 2 Ombudspersonen zu wählen, von denen eine Ombudsperson aus dem Kreis
der weiblichen Mitglieder, die andere Ombudsperson aus dem Kreis der männlichen
Mitglieder zu stammen hat. Die Ombudspersonen bilden kein Kollegialorgan. Jede
Ombudsperson ist somit eigenständig und unabhängig von der anderen Ombudsperson
tätig.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
13.2. Zuständigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Ombudsperson ist erste Anlaufstelle für den / die Betroffene/n für alle
weiteren aus dem Parteiverhältnis entstehenden Streitigkeiten gemäß 12.2 lit d.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
13.3 Tätigkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Ombudsperson wird mediatorisch tätig. Alle Angebote an Tätigkeiten der
Ombudsperson können freiwillig und anonym in Anspruch genommen werden. Sie kann
sowohl auf Antrag bzw. Anregung als auch eigeninitiativ tätig werden. Sie legt
dem Erweiterten Vorstand jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
13.4. Mediationsverfahren
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
In den Fällen, in denen die/der Betroffene gemäß Art. 12.2. lit e) das
Schiedsgericht anrufen will, ist mittels schriftlichen Antrags bei einer
Ombudsperson ein Mediationsverfahren einzuleiten. Eine Anrufung des
Schiedsgerichtes in diesen Fällen ist erst möglich, wenn dieses
Mediationsverfahren nicht innerhalb von 6 Monaten ab Einleitung durch die
Ombudsperson im Einvernehmen beider Parteien, das von diesen schriftlich zu
bestätigen ist, abgeschlossen ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für Vorfälle, die weiter als 9 Monate ab dem Tag des Einlangens dieses
Einleitungsantrages bei der Ombudsperson zurückliegen, ist die Einleitung eines
Mediationsverfahrens nicht zulässig.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
14. Parlamentsklub
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
14.1. Zusammensetzung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der Parlamentsklub (Abgeordnete zum Nationalrat sowie Mitglieder des Bundesrats
und des Europäischen Parlaments) vereint die Parlamentarier_innen der Partei. Er
ist in seiner Beschlussfassung unabhängig, organisiert sich selbst und legt
seine Arbeitsweise selbständig fest. Der Parlamentsklub setzt die Ziele und das
Wahlprogramm der Partei um. Er berichtet in der Mitgliederversammlung jährlich.
Wir bekennen uns zum freien Mandat und lehnen Klubzwang ab.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
14.2. Beschlüsse
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Partei und der Parlamentsklub arbeiten eng zusammen. Der Parlamentsklub
bezieht die Beschlüsse der Organe der Partei in seine Entscheidungsprozesse ein.
Über Anträge, die ihm von Organen der Partei übermittelt werden, hat er
Beschluss zu fassen und diesem Organ zu berichten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15. Allgemeine Bestimmungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.1. Zusammensetzung von Kollegialorganen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Bei der Wahl von Kollegialorganen (Vorstand, Erweiterter Vorstand, Landesteam,
Erweitertes Landesteam, Schiedsgericht) ist auf eine nach Geschlechtern
ausgewogene Zusammensetzung zu achten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2. Funktionsdauer für Parteiorgane
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2.1. Funktionszeitbeschränkung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Kandidat_innen, die für einen kumulierten Zeitraum von 7,5 Jahren eine gewählte
Funktion im Vorstand oder Erweiterten Vorstand (bzw. Landesteam oder Erweiterten
Landesteam) ausgeübt haben, brauchen für die Zulassung zu einer neuerlichen
Kandidatur – unabhängig von der Funktion - für das selbe Gremium die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung (bzw. der Landesmitgliederversammlung),
wobei für einen Beschluss zwei Drittel der gültigen Stimmen erforderlich sind.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2.2. Funktionsperioden
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Funktionsperioden von Vorstand, Erweitertem Vorstand, Erweitertem
Landesteam, Schiedsgericht, Ombudsleuten und dem/der Rechnungsprüfer_in dauern 3
Jahre und beginnen unmittelbar nach der Wahl ohne weitere Konstituierung.
Scheiden einzelne Mitglieder eines Gremiums aus, so erfolgt eine Nachwahl für
die restliche Funktionsperiode dieses Gremiums. Die Nachwahl erfolgt – sofern
der Fristenlauf dies zulässt – in der nächsten Mitgliederversammlung bzw.
Landesmitgliederversammlung, andernfalls in der darauf folgenden. Beträgt die
restliche reguläre Funktionspersiode des Gremiums ab dem Zeitpunkt des
Ausscheidens weniger als ein Jahr und ist die Mehrheit der Funktionen innerhalb
des Gremiums weiterhin besetzt, so kann der Erweiterte Vorstand beschliessen,
dass von einer Nachwahl vor der regulären Neuwahl des Gremiums abgesehen wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2.3. Funktionsperiode Landesteams
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Funktionsperiode von Landesteams dauert 3 Jahre und beginnt fünf Tage nach
der schriftlichen Bekanntgabe der Wahl an den Vorstand, falls dieser innerhalb
dieser Frist die Wahl nicht unter Angabe von Gründen ablehnt. Im Fall einer
Anfechtung der Wahl wird der Fristablauf bis zur Entscheidung des
Schiedsgerichts gehemmt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2.4. Vorzeitiges Ende durch Beschluss
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Vorstand bzw. Landesteams können mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass ihre
Funktionsperiode vorzeitig endet. In diesen Fällen endet zum gleichen Zeitpunkt
auch die Funktionsperiode des Erweiterten Vorstands bzw. des Erweiterten
Landesteams. Alle Gremien bleiben jedoch bis zur Neuwahl des jeweiligen Gremiums
im Amt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2.5. Vorzeitiges Ende durch Vakanz
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für den Fall, dass a) alle Mitglieder des Vorstands oder b) eines Landesteams
ihre Funktion zurückgelegt haben, hat der Erweiterte Vorstand eine
Mitgliederversammlung bzw. im Falle seiner Einrichtung das Erweiterte
Landesteam, ansonsten der Erweiterte Vorstand eine Landesmitgliederversammlung
einzuberufen, in der eine Neuwahl durchgeführt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt
werden im Fall a) die Aufgaben des Vorstands vom Erweiterten Vorstand und im
Fall b) die Aufgaben des Landesteams vom Vorstand wahrgenommen. In diesen Fällen
kann der Erweiterte Vorstand Personen aus seiner Mitte provisorisch mit der
Funktion als Vorsitzende/r, als Finanzreferent_in, als Landessprecher_in sowie
als Landesfinanzreferent_in betrauen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.2.6. Fortführung von Gremien bzw. Funktionen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Erfolgt eine Neuwahl von Gremien bzw. Funktionen nicht rechtzeitig vor Ablauf
der jeweiligen Funktionsperiode, so bleiben die zuletzt gewählten Gremien bzw.
Funktionsträger_innen mit Zustimmung des Erweiterten Vorstands bis zur erfolgten
Neuwahl im Amt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.3. Zeitliche Beschränkung von
Regierungsfunktionen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Personen, die für einen kumulierten Zeitraum von 10 Jahren eine
Regierungsfunktion (Bundes- oder Landesregierung) ausgeübt haben, brauchen für
eine neuerliche Nominierung für eine Regierungsfunktion die Zustimmung der
Mitgliederversammlung, wobei für einen derartigen Beschluss zwei Drittel der
gültigen Stimmen erforderlich sind.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.4. Abberufung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Mitgliederversammlung kann alle oder einzelne Mitglieder der in Art. 3.1 lit
b, c, g, h und i genannten Organe mit zwei Dritteln der abgegebenen gültigen
Stimmen abberufen. Die Landesmitgliederversammlung kann alle oder einzelne
Mitglieder der in Art. 3.1 lit e und f genannten Organe mit zwei Dritteln der
abgegebenen gültigen Stimmen abberufen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.5. Funktionsenthebung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Mitglieder der in Art 3.1. lit. b, c, e und f genannten Organe, die dem Ansehen
der Partei schaden, gegen die Satzung bzw. Ausführungsstatute verstoßen oder
sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den Grundwerten
von NEOS stehen, können mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Über die
Abberufung entscheidet der Erweiterte Vorstand. Die Abberufung kann innerhalb
von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung vom betroffenen Mitglied beim
Schiedsgericht angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende
Wirkung. Das Schiedsgericht hat innerhalb von vier Wochen nach Einlangen der
schriftlichen begründeten Stellungnahme des Erweiterten Vorstands sowie der
schriftlichen Replik des abberufenen Mitglieds zu entscheiden. Es kann die
Abberufung bestätigen oder sie vorübergehend aufheben und die Angelegenheit an
die Mitgliederversammlung (betreffend Mitglieder des Vorstands oder des
Erweiterten Vorstands) bzw. Landesmitgliederversammlung (betreffend Mitglieder
eines Landesteams, Erweiterten Landesteams, Gemeinde- und Bezirkssprecher_innen)
verweisen, die über die Abberufung endgültig zu entscheiden hat.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.6. Abstimmungen, Beschlüsse, Protokolle
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für Vorstand, Erweiterten Vorstand, Landesteams, Erweiterte Landesteams und
Schiedsgericht gilt:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.6.1. Präsenzquorum
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend ist oder per Video- bzw. Telefonkonferenz teilnimmt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.6.2. Konsensquorum
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der teilnehmenden
Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen sind zulässig. Ein Antrag ist angenommen,
wenn die Anzahl der Prostimmen jene der Kontrastimmen übersteigt. Abweichend
davon gilt im Vorstand und im Erweiterten Vorstand, dass bei Stimmengleichheit
die Stimme des/der Vorsitzenden, im Schiedsgericht die Stimme des/der
Vorssitzenden des Schiedsgerichts entscheidet.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.6.3. Umlaufbeschlüsse
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Beschlüsse können auch im Umlaufweg erfolgen. Diesfalls ist zur Annahme eines
Antrags die Zustimmung der absoluten Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder
des jeweiligen Gremiums erforderlich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.6.4. Einsicht in Protokolle
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Mitglieder der Gremien können in die Protokolle jener Gremien, denen sie
angehören, Einsicht nehmen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.7. Wahlen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Sofern in den Bestimmungen über die Listenerstellung (Art. 16) nichts
Abweichendes geregelt ist, gelten für Wahlen folgende Bestimmungen:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.7.1. Geheime Wahl
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Wahlen erfolgen grundsätzlich geheim. Ausnahmen für Wahlen in der
Mitgliederversammlung können in der Geschäftsordnung geregelt werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.7.2. Konsensquorum
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für eine Funktion ist gewählt, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%) der
abgegeben gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich vereint.
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15.7.3. Weiterführende Bestimmungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Weiterführende Bestimmungen zu Wahlen in der Mitgliederversammlung sind in der
Geschäftsordnung zu regeln.
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15.8. Vertretungen und Kooptierungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.8.1. Vertretung durch Stellvertreter_innen
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Mitglieder der jeweiligen Gremien haben an den Sitzungen grundsätzlich
persönlich (physisch oder via Konferenzschaltung) teilzunehmen. Ist dies in
begründeten Einzelfällen nicht möglich, können sich Landessprecher_innen und
der/die Vorsitzende des Jugendverbandes im Erweiterten Vorstand durch ihre/n
satzungsgemäß gewählte/n Stellvertreter_in vertreten lassen.
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15.8.2. Kooptierungen
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Vorstand, Erweiterter Vorstand, Landesteams und Erweiterte Landesteams können
ihren Beratungen weitere Mitglieder ohne Stimmrecht hinzuziehen (Kooptierung).
Eine Kooptierung ist zeitlich zu befristen, gilt längstens bis zum Ende der
Funktionsperiode des Gremiums und kann jederzeit widerrufen werden. Über
Kooptierungen auf Bundesebene ist in der folgenden Mitgliederversammlung, auf
Landesebene in der folgenden regional zuständigen Landesmitgliederversammlung zu
informieren. Mit Beschluss des jeweiligen Gremiums können für einzelne Sitzungen
weitere Personen beigezogen werden.
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15.9. Funktionsbezüge
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Der Erweiterte Vorstand kann
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1. beschließen, dass einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern für einen
bestimmten Zeitraum Funktionsbezüge gewährt werden,
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
2. auf Antrag eines Landesteams beschließen, dass einzelnen oder allen
Mitgliedern dieses Landesteams für einen bestimmten Zeitraum Funktionsbezüge
gewährt werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Bei diesbezüglichen Abstimmungen sowie solchen über die Höhe der Funktionsbezüge
haben die jeweils betroffenen Mitglieder des Vorstands bzw. des Landesteams,
falls sie dem Erweiterten Vorstand angehören, kein Stimmrecht. Bei der Gewährung
von Funktionsbezügen sind insbesondere Ansprüche auf Bezüge aufgrund einer
politischen Funktion oder einer anderen in Zusammenhang mit der Partei stehenden
Tätigkeit zu berücksichtigen. Die einzelnen Funktionsbezüge werden bezüglich des
Vorstands der Mitgliederversammlung bzw. bezüglich des Landesteams der
Landesmitgliederversammlung zur Kenntnis gebracht. Im Falle der Einrichtung
eines Erweiterten Landesteams obliegt die Entscheidung gem. Art. 15.9.2. diesem.
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15.10. Unvereinbarkeitsbestimmungen und
persönliche Voraussetzungen
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15.10.1. Unvereinbarkeitsbestimmungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der/Die Bundesgeschäftsführer_in, der/die Generalsekretär_in, ein/eine
Landesgeschäftsführer_in, der/die Rechnungsprüfer_in sowie Ombudspersonen und
Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstands, des
Erweiterten Vorstands, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams
gewählt werden.
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15.10.2. Persönliche Voraussetzungen
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Eine Kandidatur für Funktionen gemäß 3.1. b), c), e), f), h) und i) setzt die
Mitgliedschaft bei NEOS voraus, für die Funktion gemäß 3.1. g) die Eintragung
als Wirtschaftstreuhänder_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.10.3. Angestelltenverhältnisse
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Ein Angestelltenverhältnis zur Partei oder zu einem parlamentarischen Klub
schließt abgesehen von den Bestimmungen in Art 15.10.1. weder die Übernahme
einer ehrenamtlichen Parteifunktion noch die Ausübung eines politischen Mandats
aus. Die Wahl in das Schiedsgericht, zum/zur Rechnungsprüfer_in sowie zur
Ombudsfrau/zum Ombudsmann ist jedoch ausgeschlossen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
15.11. Klub- bzw. Fraktionsstatuten
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Alle NEOS-Klubs und -Fraktionen auf Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Wiener
Bezirksebene haben zur Regelung ihrer innerfraktionellen Zusammenarbeit ein
Statut zu beschliessen. Dieses hat die Mindestanforderungen der
bundeseinheitlichen Statuten-Vorgaben zu erfüllen, die vom Erweiterten Vorstand
festgelegt werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16. Erstellung von Kandidat_innenlisten für Wahlen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.1. Grundsätze
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.1.1. Passives Wahlrecht
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Die Mitgliedschaft in der Partei ist keine Voraussetzung für die Bewerbung um
ein Mandat (passives Wahlrecht).
b) Die Zulassung zum Vorwahlverfahren erfolgt nach Bewerbung der/des jeweiligen
Kandidat_in bei bundesweiten Wahlen durch den Erweiterten Vorstand sowie bei
Landtagswahlen und Gemeinde- bzw. Bezirksvertretungswahlen durch das jeweilige
Landesteam (bzw. Erweiterte Landesteam).
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Kandidat_innen, die für einen kumulierten Zeitraum von 12,5 Jahren eine
Funktion als Abgeordnete in demselben Organ ausgeübt haben, brauchen für die
Zulassung zum Vorwahlverfahren die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung, wobei für einen derartigen Beschluss zwei Drittel der
gültigen Stimmen erforderlich sind.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.1.2. Zusammensetzung von Listen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Alle Gremien haben bei der Wahl der Listen auf eine nach Geschlechtern
ausgewogene Zusammensetzung zu achten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.1.3. Aktives Wahlrecht bei der öffentlichen Vorwahl
(Stufe 1)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Teilnahme daran (aktives Wahlrecht) ist nicht an eine Mitgliedschaft in der
Partei gebunden. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben sowie entweder in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (insbesondere
Auslandsösterreicher_innen).
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.1.4. Überprüfung der öffentlichen Vorwahl (Stufe 1)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Im Falle eines dringenden Manipulationsverdachts oder technischer
Unzulänglichkeiten wird auf Antrag des Vorstandes das Schiedsgericht mit der
Überprüfung der öffentlichen Online-Vorwahl befasst. Das Schiedsgericht kann
entscheiden, die öffentliche Online-Vorwahl wegen massiver Manipulation oder
technischer Probleme für ungültig zu erklären. In diesem Fall fällt das Gewicht
der öffentlichen Online-Vorwahl der Mitgliederversammlung zu.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.1.5. Entfall der öffentlichen Vorwahl (Stufe 1)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Der Erweiterte Vorstand kann für die Bundesebene auf Antrag des Vorstands bzw.
für die Landesebene auf Antrag des zuständigen Landesteams beschließen, dass im
Einzelfall die erste Stufe des Vorwahlverfahrens entfällt. In diesem Fall fällt
das Gewicht der öffentlichen Online-Vorwahl der Mitgliederversammlung zu.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.2. Bundesweite Wahlen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für die Nominierung der/des Kandidat_innen wird ein dreistufiges
Vorwahlverfahren durchgeführt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.2.1. Bundesliste
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.2.1.1. Listenerste_r
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Die erste Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine öffentliche Online-Vorwahl.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Jede/r Teilnehmer_in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal
hinsichtlich der/des Listenersten abstimmen. Er/Sie hat dabei einer/m der
Kandidat_innen seine Stimme zu geben. Bei nur einer/m Kandidat_in hat die/der
Teilnehmer_in anzugeben, ob sie/er sich für die Wahl der/s zugelassenen
Kandidat_in ausspricht oder nicht (ja/nein).
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird
durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler_innen dividiert, das Ergebnis bildet
den Bürger_innenvorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat_in jede Ja-Stimme
gilt als ein Vertrauenspunkt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch den
Erweiterten Vorstand. Sie erfolgt nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren. Die
Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte im Erweiterten Vorstand wird durch die
Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den
Vorstandsvorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat_in jede Ja-Stimme gilt als
ein Vertrauenspunkt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die
Mitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer
allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie
erfolgt nach dem in Abs. c erläuterten Verfahren zeitnahe zum
Vorstandsvorschlag. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m
Kandidat_in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger_innenvorschlag, dem
Vorstandsvorschlag und dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat_innen
addiert. Wenn ein/e Kandidat_in insgesamt mehr als (gewichtete) 1,5
Vertrauenspunkte erhalten hat, ergibt sich verbindlich seine/ihre Nominierung
als Listenerste_r des Bundeswahlvorschlags. Ist dies nicht der Fall, dann ist
der/diejenige Kandidat_in nominiert, der/die insgesamt die meisten (gewichteten)
Vertrauenspunkte erhalten hat, wenn er/sie im Mitgliedervorschlag mehr als
(gewichtete) 0,5 Vertrauenspunkte erhalten hat. Ist dies auch nicht der Fall,
dann ist durch die Mitgliederversammlung eine Stichwahl zwischen den beiden
Kandidat_innen mit den insgesamt meisten bzw. zweitmeisten (gewichteten)
Vertrauenspunkten durchzuführen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) Hat nur ein_e Kandidat_in am Vorwahlverfahren teilgenommen, so ist Art
16.2.1.2.g zu beachten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.2.1.2. weitere Listenplätze
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Die erste Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine öffentliche Online-Vorwahl.
Die öffentliche Online-Vorwahl ist zeitgleich mit derjenigen gemäß Art
16.2.1.1.a durchzuführen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Jede/r Teilnehmer_in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal
hinsichtlich der Listenplätze 2ff. abstimmen und kann fünf zugelassenen
Kandidat_innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben (5/4/3/2/1). Gültig
ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat_innen mit entsprechenden
Vertrauenspunkten versehen wurden. Bei weniger als fünf Kandidat_innen erhält
der/die erstplatzierte Kandidat_in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die
der Anzahl der Kandidat_innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt
weniger, usw.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der öffentlichen Online-Vorwahl
wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler_innen dividiert, das Ergebnis
bildet den Bürger_innenvorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch den
Erweiterten Vorstand. Sie erfolgt nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren in
derselben Sitzung wie die Stimmabgabe gemäß Art 16.2.1.1.d. Die Anzahl der
erzielten Vertrauenspunkte im Erweiterten Vorstand wird durch die Anzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den
Vorstandsvorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die
Mitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer
allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie
erfolgt nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren in derselben Sitzung wie die
Stimmabgabe gemäß Art 16.2.1.1.e. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in
der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger_innenvorschlag, dem
Vorstandsvorschlag und dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat_innen
addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze 2ff.
des Bundeswahlvorschlags.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) Hat nur ein/e Kandidat_in am Vorwahlverfahren gemäß Art 16.2.1.1.
teilgenommen, aber insgesamt genau oder weniger als 1,5 (gewichtete)
Vertrauenspunkte oder im Mitgliedervorschlag genau oder weniger als 0,5
(gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten, oder wurde kein_e Kandidat_in zum
Vorwahlverfahren gemäß Art 16.2.1.1. zugelassen, so gilt die Reihenfolge für die
Listenplätze 1ff.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.2.2. Landeslisten
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Für die Erstellung der Landeslisten gilt das gleiche Verfahren wie bei der
Bundesliste (Art. 16.2.1.2.) mit den folgenden Abweichungen:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Für die Erstellung der Landeslisten werden keine separaten öffentlichen
Online-Vorwahlen durchgeführt. Die Kandidat_innen haben in ihrer Bewerbung
bekanntzugeben, für welche Landesliste sie zusätzlich zur Bundesliste zur Wahl
stehen. Die Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat_innen des
Bürger_innenvorschlags für die Bundesliste gelten als Vertrauenspunkte des
Bürger_innenvorschlags für die betreffende Landesliste.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch das
Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand. Sie erfolgt nach dem in Art. 16.2.1.2.b.
erläuterten Verfahren. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte wird durch die
Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den
Vorstandsvorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Die (gewichteten) Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat_innen des
Mitgliedervorschlags für die Bundesliste gelten als (gewichtete)
Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags für die betreffende Landesliste.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger_innenvorschlag, dem
Vorstandsvorschlag und dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat_innen
addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze der
jeweiligen Landesliste.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Vor der Wahl der Landesliste in der gemeinsamen Sitzung gem. lit. c können
Landesteam und Vorstand beschließen, dass ein/e Kandidat_in für den ersten
Listenplatz - für den Fall seiner/ihrer Wahl - auch auf den ersten Listenplatz
der betreffenden Landesliste gesetzt wird. In diesem Fall werden nach dem in
lit. c), d) und e) erläuterten Verfahren die Plätze 2ff. der Landesliste
ermittelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.2.3. Regionalwahlkreislisten
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Erstellung der Regionalwahlkreislisten obliegt dem jeweiligen Landesteam
unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Vorwahlverfahrens.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.3. Landtagswahlen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für die Nominierung der Kandidat_innen wird ein dreistufiges Vorwahlverfahren
durchgeführt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.3.1. Listenerste_r
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Die erste Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine öffentliche Online-Vorwahl.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Jede/r Teilnehmer_in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal
hinsichtlich der/des Listenersten abstimmen. Er/Sie hat dabei einer/m der
Kandidat_innen seine Stimme zu geben. Bei nur einer/m Kandidat_in hat die/der
Teilnehmer_in anzugeben, ob sie/er sich für die Wahl der/s zugelassenen
Kandidat_in ausspricht oder nicht (ja/nein).
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird
durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler_innen dividiert, das Ergebnis bildet
den Bürger_innenvorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat_in jede Ja-Stimme
gilt als ein Vertrauenspunkt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch das
Erweiterte Landesteam, ist ein solches nicht eingerichtet durch das Landesteam
gemeinsam mit dem Vorstand. Sie erfolgt nach dem in Abs. b erläuterten
Verfahren. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den
Landesteamvorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat_in jede Ja-Stimme gilt
als ein Vertrauenspunkt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die
Landesmitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer
allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie
erfolgt nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren zeitnahe zum
Landesteamvorschlag. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
Landesmitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei
einer/m Kandidat_in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger_innenvorschlag, dem
Vorstandsvorschlag und dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat_innen
addiert. Wenn ein/e Kandidat_in insgesamt mehr als (gewichtete) 1,5
Vertrauenspunkte erhalten hat, ergibt sich verbindlich seine/ihre Nominierung
als Listenerste_r des Landeswahlvorschlags. Ist dies nicht der Fall, dann ist
der/diejenige Kandidat_in nominiert, der/die insgesamt die meisten (gewichteten)
Vertrauenspunkte erhalten hat, wenn er/sie im Mitgliedervorschlag mehr als 0,5
(gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten hat. Ist dies auch nicht der Fall, dann
ist durch die Landesmitgliederversammlung eine Stichwahl zwischen den beiden
Kandidat_innen mit den insgesamt meisten bzw. zweitmeisten (gewichteten)
Vertrauenspunkten durchzuführen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) Hat nur ein_e Kandidat_in am Vorwahlverfahren teilgenommen, so ist Art
16.3.2.f zu beachten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
16.3.2. weitere Listenplätze
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Die erste Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine öffentliche Online-Vorwahl.
Die öffentliche Online-Vorwahl ist zeitgleich mit derjenigen gemäß Art 16.3.1.a.
durchzuführen. Sie erfolgt nach dem in Art. 16.2.1.2.b. erläuterten Verfahren.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der öffentlichen Online-Vorwahl
wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler_innen dividiert, das Ergebnis
bildet den Bürger_innenvorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch das
Erweiterte Landesteam, ist ein solches nicht eingerichtet durch das Landesteam
gemeinsam mit dem Vorstand. Sie erfolgt nach dem in 16.2.1.2.b erläuterten
Verfahren in derselben Sitzung wie die Stimmabgabe gemäß Art 16.3.1.d. Die
Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Landesteamvorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die
Landesmitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer
allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie
erfolgt nach dem in Art. 16.2.1.2.c erläuterten Verfahren in derselben Sitzung
wie die Stimmabgabe gemäß Art 5.2.1.g. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte
in der Landesmitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger_innenvorschlag, dem
Vorstandsvorschlag und dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat_innen
addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze 2ff.
des Landeswahlvorschlags.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Hat nur einer/m Kandidat_in am Vorwahlverfahren gemäß Art 16.3.1.
teilgenommen, aber insgesamt genau oder weniger als 1,5 (gewichtete)
Vertrauenspunkte oder im Mitgliedervorschlag genau oder weniger als 0,5
(gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten, oder wurde kein_e Kandidat_in zum
Vorwahlverfahren gemäß Art 16.3.1. zugelassen, so gilt die Reihenfolge für die
Listenplätze 1ff.
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g) Die Erstellung der Wahlkreislisten obliegt dem jeweiligen Landesteam unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Vorwahlverfahrens.
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16.4. Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
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16.4.1. Gemeinden mit über 100.000 Einwohner_innen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
In Gemeinden mit über 100.000 Einwohner_innen werden dreistufige
Vorwahlverfahren analog zu Art. 16.3.1. und 16.3.2. durchgeführt, wobei anstelle
der Stimmabgabe durch die Landesmitgliederversammlung (Mitgliedervorschlag) eine
solche durch die Versammlung der Mitglieder, die in der betreffenden Gemeinde
ihren Hauptwohnsitz haben, tritt.
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16.4.2. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner_innen
sowie Gemeindebezirke
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Für die Nominierung der Listenplätze wird ein zweistufiges Vorwahlverfahren
durchgeführt.
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b) Die Erstellung des jeweiligen Gemeindevorschlages (Bezirksvorschlages) findet
in einer durch ein Mitglied des Landesteams geleiteten Versammlung der
Mitglieder der betreffenden Gemeinde (Gemeindetreffen) bzw. Gemeindebezirks
(Bezirkstreffen) statt.
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c) Die Kandidat_innen einer Gemeinde (eines Bezirks) haben zunächst die
Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine gereihte Liste zu erstellen.
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16.4.3. Wahl der Liste
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Wird kein Beschluss gemäß Art 16.4.2.c) gefasst, so wird durch alle an der
Versammlung gemäß Art. 16.4.2. teilnehmenden Mitglieder entsprechend dem in Art.
16.3.2.d. beschriebenen Verfahren ein Mitgliedervorschlag für die jeweilige
Gemeinde (den jeweiligen Bezirk) erstellt. Danach erstellt das Landesteam
(Erweiterte Landesteam) entsprechend dem in Art. 16.3.2.c. beschriebenen
Verfahren den jeweiligen Landesteam-Vorschlag. Die (gewichteten)
Vertrauenspunkte des jeweiligen Mitgliedervorschlags und Landesteam-Vorschlags
werden zusammengezählt und ergeben die jeweilige gereihte Liste für den
Gemeindewahlvorschlag (Bezirksvertretungswahlvorschlag).
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16.4.4. Konsensliste
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Im Fall eines Beschlusses gemäß Art. 16.4.2.c kann das Landesteam (Erweiterte
Landesteam) beschließen, von einem eigenen Landesteam-Vorschlag abzusehen.
Ansonsten erstellt das Landesteam (Erweiterte Landesteam) entsprechend dem in
Art. 16.3.2.c. beschriebenen Verfahren einen Landesteam-Vorschlag. Den
Kandidat_innen der gereihten Liste gemäß Art. 16.4.2.c. werden weiters nach
folgender Berechnungsmethode Vertrauenspunkte zugewiesen: Zunächst erhält
der/die erstplatzierte Kandidat_in die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der
Anzahl der Kandidat_innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt
weniger, usw. Danach wird die jeweilige vorläufige Vertrauenspunktezahl durch
die Vertrauenspunktesumme aller Kandidat_innen dividiert und mit 15
multipliziert. Insgesamt werden somit 15 Vertrauenspunkte aufgeteilt. Bei
weniger als sechs Kandidat_innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat_in genau
die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der Kandidat_innen entspricht,
der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw. Die (gewichteten)
Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags und Landesteam-Vorschlags werden
zusammengezählt und ergeben die gereihte Liste für den Gemeindewahlvorschlag
(Bezirksvertretungswahlvorschlag).
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16.5. Allgemeine Bestimmungen
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16.5.1. Ausführungsbestimmungen
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Anlässlich einer bundesweiten Wahl hat der Erweiterte Vorstand, hinsichtlich
einer anderen Wahl hat das Landesteam (Erweiterte Landesteam) detaillierte
Ausführungsbestimmungen zum jeweiligen Vorwahlverfahren zu beschließen, die
insbesondere folgende Angelegenheiten umfassen:
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a) Termine der drei Stufen des Vorwahlverfahrens (wobei der Zeitraum der
öffentlichen Online-Vorwahl mindestens 7 Tage beträgt)
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b) Bewerbungsfristen und beizubringende Unterlagen für Kandidat_innen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Ablauf der Zulassung zum Vorwahlverfahren (inkl. Quoren)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Möglichkeit der Präsentation der Kandidat_innen samt online-Dialog
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e) allfällige Kostenbeiträge für die Teilnahme an der öffentlichen Online-
Vorwahl
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f) allenfalls beizubringende Nachweise für die Teilnahmeberechtigung an der
öffentlichen Online-Vorwahl (Alter, Hauptwohnsitz bzw. Staatsangehörigkeit)
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
g) die Verpflichtung von Kandidat_innen, die Regelungen der geltenden NEOS-
Compliance-Richtlinien und der Finanzordnung zu beachten sowie gemäß Art 15.11.
entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben ein Klub- bzw. Fraktions-Statut zu
beschliessen.
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16.5.2. Solidaritätskandidaturen
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Dem gereihten Wahlvorschlag einer bundesweiten Wahl können vom Erweiterten
Vorstand bzw. einer anderen Wahl vom Landesteam nach Abschluss des
Vorwahlverfahrens weitere Kandidat_innen, die sich nicht für das
Vorwahlverfahren beworben haben, nachgereiht werden. Hinsichtlich der Zulassung
zur Kandidatur gelten für diese Personen dieselben Regeln wie für die Zulassung
zum Vorwahlverfahren gemäß Art. 16.1.1.b. Abweichend davon benötigen
Kandidat_innen, die seit mindestens 3 Jahren Mitglied sind, kein Motivations-
oder Bewerbungsschreiben.
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16.5.3. Wildcard
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Die Mitgliederversammlung kann bei einer bundesweiten Wahl (Nationalratswahl,
Europawahl) auf Antrag des Erweiterten Vorstands nach Abschluss des
Vorwahlverfahrens und nach Zustimmung des allenfalls betroffenen Landesteams
beschließen, dass ein_e einzige_r Kandidat_in, die/der sich nicht für das
Vorwahlverfahren beworben hat, an einer bestimmten Stelle der Bundes- und/oder
einer Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als
Listenerste_r auf der Bundesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt
wird. Die Landesmitgliederversammlung kann bei einer Landtags- oder
Gemeinderatswahl auf Antrag des Landesteams nach Abschluss des Vorwahlverfahrens
beschließen, dass ein_e Kandidat_in, der/die sich nicht für das Vorwahlverfahren
beworben hat, an einer bestimmten Stelle der Landes- und/oder einer
Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf der Landesliste) in
den gereihten Wahlvorschlag eingefügt wird. Die Abstimmung erfolgt jeweils
geheim.
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16.5.4. Ausschluss vom Vorwahlverfahren und Streichung vom
Wahlvorschlag
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Kandidat_innen, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung bzw.
Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im
massiven Widerspruch zu den Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger
Wirkung von einem laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten
Wahlvorschlag gestrichen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand
mit einfacher Mehrheit. Der Ausschluss kann innerhalb von einer Woche ab
Zustellung der Entscheidung vom/von der betroffenen Kandidat_in beim
Schiedsgericht angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende
Wirkung. Das Schiedsgericht hat innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der
schriftlichen begründeten Stellungnahme des Vorstands sowie der schriftlichen
Replik des/der ausgeschlossenen Kandidat_in zu entscheiden. Es kann den
Ausschluss bestätigen oder ihn vorübergehend aufheben und die Angelegenheit an
Erweiterten Vorstand verweisen, der über den Ausschluss endgültig zu entscheiden
hat.
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16.6. Bundesrat
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16.6.1. Bewerbungen
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Bewerbungen für die Funktion eines Mitglieds des Bundesrats sind vom Tag nach
der Landtagswahl bis eine Woche nach der Landtagswahl dem/der jeweiligen
Landesgeschäftsführer_in zu übermitteln. Dabei sind die Voraussetzungen des Art.
35 Abs. 2 B-VG zu beachten.
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16.6.2. Online-Dialog
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Spätestens zehn Tage nach der Landtagswahl hat der/die Landesgeschäftsführer_in
alle gültigen Kandidaturen auf einer öffentlichen Website kundzumachen, auf der
die Kandidat_innen Gelegenheit haben, mit den Wähler_innen in Dialog zu treten.
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16.6.3. Landesteam-Vorschlag
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Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung erstellt
das Landesteam (Erweiterte Landesteam) gemeinsam mit dem Vorstand nach der in
Art 16.3.2.b. erläuterten Methode einen Landesteam-Vorschlag.
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16.6.4. Mitgliedervorschlag
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Frühestens am Tag nach dem Landesteam-Vorschlag, spätestens aber am zweiten Tag
vor der konstituierenden Landtagssitzung erstellt die
Landesmitgliederversammlung nach der in Art. 16.3.2.d. erläuterten Methode den
Mitgliedervorschlag.
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16.6.5. Gereihter Wahlvorschlag
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Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Landesteam-Vorschlag und das Doppelte
der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden für alle
Kandidat_innen addiert. Daraus ergibt sich die Liste für den gereihten
Wahlvorschlag, wobei der/die Erstplatzierte (und bei entsprechendem
Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als Mitglied, die Darauffolgenden als
Ersatzmitglieder des Bundesrats nominiert sind.
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17. Partizipation und Bürger_innenbeteiligung
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17.1. Formate
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Um eine breite Partizipation von möglichst vielen Menschen an der Politik zu
ermöglichen und Expert_innen in die Diskussion über sachpolitische Themen
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einzubinden, können Bürger_innenforen, Expert_innenforen und inhaltliche
Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Eine Teilnahme und Mitwirkung daran ist
ausdrücklich nicht an eine Mitgliedschaft in der Partei gebunden.
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17.2. Einrichtung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Bürger_innenforen, Expert_innenforen oder inhaltliche Arbeitsgruppen werden
eingerichtet
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) mit Beschluss der Mitgliederversammlung,
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b) mit Beschluss des Erweiterten Vorstands,
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c) auf Verlangen von 75 Mitgliedern. Ein derartiges Verlangen ist dem Bundesbüro
schriftlich zu übermitteln.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
17.3. Online-Foren
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für die inhaltliche Diskussion können Online-Foren eingerichtet werden. Um an
den Diskussionen und Abstimmungen im Online-Forum teilzunehmen, ist lediglich
eine Anmeldung zum jeweiligen Forum notwendig. Darüber hinaus organisieren sich
die Foren bzw. Arbeitsgruppen (Arbeitstreffen, inhaltliche Schwerpunkte,
Erstellung eines Abschlussberichtes etc.) selbst.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
17.4. Berichte und Anträge
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Foren bzw. Arbeitsgruppen legen spätestens 1 Jahr nach Einsetzung dem
Erweiterten Vorstand einen Bericht über das Ergebnis ihrer Beratungen vor.
Dieser Bericht sowie allfällige daraus resultierende inhaltliche Anträge sind in
der darauffolgenden Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung zu setzen und zu
behandeln.
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18. Finanzen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.1. Mittelbeschaffung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die finanziellen Mittel werden beschafft durch:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Mitgliedsbeiträge
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Geld- und Sachspenden
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Letztwillige Verfügungen und Schenkungen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
d) Erträge aus dem Parteivermögen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
e) Subventionen öffentlicher und privater Stellen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
f) Mittel aus der öffentlichen Parteienfinanzierung
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.2. Abschluss von Rechtsgeschäften
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.2.1. Rechtsgeschäfte auf Bundesebene
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für den Abschluss mit jeweils folgendem Umfang sind vertretungsbefugt:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Rechtsgeschäfte bis € 10.000: der/die Bundesgeschäftsführer_in oder der/die
Finanzreferent_in, im Verhinderungsfall sein/ihre Stellvertreter_in, jeweils
allein;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Rechtsgeschäfte über € 10.000 sowie Vereinbarungen über
Dauerschuldverhältnisse mit einer Jahressumme von mehr als € 10.000: der/die
Bundesgeschäftsführer_in gemeinsam mit der/dem Finanzreferent_in, im
Verhinderungsfall mit dessen/deren Stellvertreter_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.2.2. Rechtsgeschäfte von Landesgruppen:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Für den Abschluss mit jeweils folgendem Umfang sind vertretungsbefugt
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Rechtsgeschäfte bis € 5.000: der/die jeweilige Landessprecher_in oder der/die
jeweilige Landesgeschäftsführer_in oder der/die jeweilige
Landesfinanzreferent_in, jeweils zwei dieser Personen gemeinsam;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Rechtsgeschäfte über € 5.000 sowie Vereinbarungen über
Dauerschuldverhältnisse mit einer Jahressumme von mehr als € 5.000: der/die
jeweilige Landessprecher_in oder sein/ihr Stellvertreter_in gemeinsam mit
dem/der Bundesgeschäftsführer_in;
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Im Rahmen der Verwendung von allfälligen Mitteln aus der
Landesparteienförderung abweichend von a) und b) ohne betragliche
Differenzierung: der/die jeweilige Landessprecher_in oder der/die
Landesgeschäftsführer_in oder der/die Landesfinanzreferent_in, jeweils zwei
dieser Personen gemeinsam.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Davon abweichend kann das Landesteam beschließen, dass für den Abschluss von
Rechtsgeschäften, die jeweils einen betraglich bestimmten Umfang (aber maximal
5.000 Euro) nicht übersteigen, der/die Landessprecher_in oder der/die
Landesgeschäftsführer_in oder der/die Landesfinanzreferent_in allein
vertretungsbefugt ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
In allen Fällen ist für den Abschluss von Rechtsgeschäften im regionalen
Wirkungsbereich Voraussetzung, dass die eingegangenen Verbindlichkeiten durch
das beschlossene Budget sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
gedeckt sind.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.3. Transparenz
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Die Partei bekennt sich zur umfassenden Transparenz aller Einnahmen und
Ausgaben. Sie bekennt sich darüber hinaus zur öffentlichen Finanzierung von
Politik in Österreich, damit nicht jene einen Wettbewerbsvorteil haben, welche
die Interessen entsprechend begüterterer Kreise vertreten. Die Partei will dem
Land und seinen Bürger_innen durch Politik dienen und betreibt daher keine
eigenständigen Wirtschaftsunternehmen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.3.1. Einnahmen
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
a) Alle Geld- und Sachspenden, Einnahmen aus der Parteienfinanzierung sowie
sonstige Einnahmen werden auf der Website der Partei offengelegt. Um
diesbezüglich Vollständigkeit sicher zu stellen, dürfen Spenden nur vom
Bundesbüro oder von Landesgruppen angenommen werden. Letztere sind verpflichtet,
sämtliche Einnahmen aus Spenden in ihrem Zuständigkeitsbereich umgehend dem
Bundesbüro zu melden und transparent darzustellen. Bei Spenden bis 2.500 Euro
kann auf Wunsch des/der Spender_in die Offenlegung ohne Nennung seines/ihres
Namens erfolgen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
b) Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und ihre
Höhe auf der Website der Partei publiziert. Mitgliederlisten werden nicht
veröffentlicht. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist Voraussetzung für das
Stimmrecht der Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Mitgliedsbeiträge der
ordentlichen Mitglieder sind fällig jeweils zum 1.1. und gelten für das laufende
Kalenderjahr; ab dem 1. November d.J. einbezahlte Mitgliedsbeiträge neu
beigetretener ordentlicher Mitglieder gelten schon zusätzlich für das Folgejahr.
Als neu beigetretene Mitglieder gelten in diesem Zusammenhang Personen, deren
Aufnahme erst ab 30.10. d.J. abgeschlossen ist, ungeachtet dessen, wann der
Mitgliedsbeitrag eingegangen ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Mitgliedsbeiträge der fördernden Mitglieder sind jeweils fällig zum
Quartalsersten.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
c) Es gibt keine Parteisteuern für Mandatar_innen.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.3.2. Ausgaben
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
Alle Ausgaben werden auf der Website der Partei offengelegt. Bei Gehältern
überwiegt das berechtigte Interesse am Schutz der Privatsphäre gegenüber dem
allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit. Auf der Website der Partei wird daher
die Bruttolohnsumme der Parteiangestellten offengelegt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00
18.3.3. Weiter führende Regelungen zur Transparenz sind in der Finanzordnung zu
treffen.
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18.4. Finanzen der Landesgruppen
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18.4.1. Konten
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Alle Einkünfte fließen dem Vermögen von NEOS zu, wobei für jede Landesgruppe ein
eigenes Konto zu führen ist.
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18.4.2. Fundraising
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Fundraising-Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sind miteinander zu
koordinieren; sie erfordern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Organe
auf Bundes- und Landesebene.
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18.4.3. Verpflichtungsgeschäfte
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Von Landesgruppen bzw. deren Organen dürfen keine Verpflichtungsgeschäfte
abgeschlossen werden, die über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
der Landesgruppe hinausgehen. Eine Abweichung davon ist nur mittels vorheriger
Vereinbarung zwischen Vorstand und Landesteam möglich, die Bestimmungen umfasst,
in welchem Zeitraum und auf welche Weise dieses Defizit ausgeglichen wird.
Derartige Vereinbarungen sind von Bundesgeschäftsführer_in und
Finanzreferent_in, im Verhinderungsfall von dessen/deren Stellvertreter_in,
einerseits sowie von Landessprecher_in und Landes-Finanzreferent_in andererseits
zu unterfertigen.
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18.4.4. Einhaltung der Transparenzregeln
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Budgetierungen, Abrechnungen, Buchprüfungen etc. erfolgen nach bundesweit
einheitlichen Standards. Die strengen Transparenzregeln der Partei dürfen durch
keine wie immer geartete Form der Finanzierung auf Landes- oder Gemeindeebene
unterlaufen werden. Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss der handelnden Personen
aus der Partei, den der Vorstand bei nachweislicher Erfüllung des Tatbestandes
auszusprechen hat.
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18.4.5. Finanzordnung
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Details zu den Finanzen der Landesgruppen sowie bundeseinheitliche Vorgaben für
parlamentarische Klubs und Gemeinderatsfraktionen sind in einer gesondert zu
beschließenden Finanzordnung zu regeln.
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18.4.6. Finanzbericht
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Der Vorstand hat jederzeit das Recht, von einer Landesgruppe, einem
parlamentarischen Klub oder einer Gemeinderatsfraktion einen umfassenden
Finanzbericht einzufordern, der eine vollständige Übersicht über die Finanzlage
einschließlich Einnahmen und Ausgaben sowie bestehende offene Forderungen und
Verbindlichkeiten (inklusive der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, für die noch
keine Rechnungen vorliegen) zu enthalten hat.
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18.4.7. Nachträgliche Genehmigung von Ausgaben
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Ergibt sich demzufolge, dass Ausgaben getätigt wurden, die den budgetierten
Ausgabenrahmen überschreiten, oder dass Verbindlichkeiten eingegangen wurden,
die den Vermögensstand der Landesgruppe überschreiten, ohne dass eine
Vereinbarung gem. Art. 18.4.3. vorliegt, so hat dies der Vorstand umgehend dem
Erweiterten Vorstand zu melden. Dieser hat innerhalb von sieben Tagen zu
entscheiden, ob er eine nachträgliche Genehmigung erteilt oder eine Ermahnung
ausspricht. Im Wiederholungsfall ist der Erweiterte Vorstand befugt, den/die
Landessprecher_in bzw. Stellvertreter_in und/oder Landesfinanzreferent_in
abzuberufen sowie gleichzeitig eine Landesmitgliederversammlung zur Neuwahl
einzuberufen und allenfalls verbleibende Mitglieder des Landesteams mit deren
Aufgaben provisorisch zu ermächtigen.
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18.5. Haftung
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18.5.1. Haftungsgrundlage
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Für die Verpflichtungen der Partei haftet nur das Parteivermögen. Eine
persönliche Haftung der Mitglieder besteht ausschließlich bis zur Höhe der von
der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge.
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18.5.2. Vertretung und Verfügung durch Landesgruppen
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Landesgruppen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, aber Vertretungsbefugnis
und Verfügungsgewalt. Allfällige durch eine Landesgruppe eingegangene
zivilrechtliche Verpflichtungen, die von dieser nicht erfüllt werden, müssen von
der Bundespartei erfüllt werden. Ohne Zustimmung des Vorstandes können Organe
auf Landesebene daher keine Verbindlichkeiten eingehen, keine Verträge oder
Haftungsübernahmen abschließen, die über das bestehende Vermögen der
Landesgruppe hinausgehen. Derartige Rechtsgeschäfte sind nach Genehmigung des
Vorstands zwingend vom Bundesgeschäftsführer mit zu unterfertigen.
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18.6. Budget
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18.6.1. Erstellung
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Das Budget ist jeweils vor Beginn des Kalenderjahres mit Wirksamkeit für das
folgende Kalenderjahr zu beschließen. Im Budget sind Einnahmen in minimal zu
erwartender Höhe und Ausgaben in maximal vertretbarer Höhe anzusetzen. Darüber
hinaus ist das Budget entsprechend bundeseinheitlicher Vorgaben zu
untergliedern.
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18.6.2. Beschluss und Berichtspflicht auf Landesebene
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Für den Wirkungsbereich einer Landesgruppe erfolgt die Beschlussfassung durch
das Erweiterte Landesteam auf Antrag des Landesteams nach Einholen einer
Stellungnahme des Finanzreferenten/der Finanzreferentin, im Verhinderungsfall
dessen/deren Stellvertreter_in. Der Beschluss ist umgehend dem Vorstand zur
Kenntnis zu bringen. Besteht kein Erweitertes Landesteam, so erfolgt die
Beschlussfassung durch das Landesteam im Einvernehmen mit dem Vorstand nach
Einholen einer Stellungnahme des Finanzreferenten/der Finanzreferentin, im
Verhinderungsfall dessen/deren Stellvertreter_in. In der auf die
Beschlussfassung des Budgets folgenden Landesmitgliederversammlung ist über die
Finanzlage der Landesgruppe (Budget, Jahresabschluss, Vermögensentwicklung) zu
berichten. Das beschlossene Budget ist den Mitgliedern rechtzeitig vor der
Landesmitgliederversammlung online zugänglich zu machen.
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18.6.3. Beschluss und Berichtspflicht auf Bundesebene
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Für den Wirkungsbereich der Bundesebene erfolgt die Beschlussfassung durch den
Erweiterten Vorstand auf Antrag des Vorstandes. In der auf die Beschlussfassung
des Budgets folgenden Mitgliederversammlung ist über die Finanzlage der Partei
(Budget, Jahresabschluss, Vermögensentwicklung) zu berichten. Das beschlossene
Budget ist den Mitgliedern rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung online
zugänglich zu machen.
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18.6.4. Überschreitungen
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Eine Budgetüberschreitung liegt vor, wenn der Maximalbetrag der Ausgaben
überschritten wird. Sofern das Budget insgesamt nicht überschritten wird, kann
der/die Bundesgeschäftsführer_in bzw. der/die Landesgeschäftsführer_in bei
Bedarf Budget-Umschichtungen zwischen Ausgaben-Untergliederungen vornehmen.
Übersteigen diese 10% des für diese Untergliederung beschlossenen Budgetrahmens,
so ist darüber das Einvernehmen mit dem/der Finanzreferent_in, im
Verhinderungsfall mit dessen/deren Stellvertreter_in, (bzw. Landes-
Finanzreferent_in) herzustellen.
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19. Schlussbestimmungen
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19.1. Änderung der Satzung
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Änderungen der Satzung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit
zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Sie können in jeder ordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen werden, sofern sie mit der Einladung zur
Versammlung angekündigt worden sind.
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19.2. Auflösung
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Die Auflösung der Partei kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung
beschlossen werden. Die Auflösung muss von mindestens der Hälfte aller
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden – unabhängig von der Zahl der
anwesenden Mitglieder.
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19.3. Satzungsgenehmigung und Inkraftsetzung
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Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung der Partei „NEOS – Das Neue
Österreich und Liberales Forum“ am 18.6.2021 beschlossen und tritt mit dem
folgenden Tag in Kraft.
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19.4. Übergangsbestimmungen
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Begründung
Gemäß P 16.1. und P 4.3.m der Satzung bedürfen Satzungsänderungen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
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(Anm.: Die Antragsschmiede lässt die Aufzählungslogik nicht so zu, wie im Entwurf vorgesehen. Daher kommt es zu abweichenden Nummerierungen zwischen dem Antragstext und dem Entwurf in PDF-Format.)
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Änderungsanträge
- Ä1 (Oskar Krampf, Abgelehnt)
- Ä2 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä3 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä4 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Modifiziert übernommen)
- Ä5 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä6 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Modifiziert übernommen)
- Ä7 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä8 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Modifiziert übernommen)
- Ä9 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Eingereicht)
- Ä10 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä11 (Wolfgang Gerold (klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä12 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Modifiziert übernommen)
- Ä13 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä14 (Wolfgang Gerold (Klubobmann Penzing), Abgelehnt)
- Ä15 (Lukas Burian, Modifiziert übernommen)
- Ä16 (Martin Wallner (Landessprecher NEOS X.), Abgelehnt)
Kommentare
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