Antrag: | Änderung Finanzstatut |
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Antragsteller*in: | Erweitertes Landesteam Wien |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.11.2020, 15:59 |
Ä1 zu Änderung Finanzstatut
Antragstext
Von Zeile 81 bis 85:
4.1. Um im Laufe einer gesamten Legislaturperiode für zukünftige Wahlwerbung bzw. politische Willensbildung vorzusorgen, legen wir 60% der unter 1.1 angeführten Mittel in eine Rücklage. Die Rücklage ist im Budget gesondert auszuweisen. Diese Mittel sind zur Tragung von Ausgaben für politische Willensbildung oder zur Wahlwerbung zu verwenden.
4.1. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Landesteams beschließen, dass ein für alle
Bezirke in gleicher Höhe festzulegender Anteil der jährlichen, zugunsten von
Gemeindebezirken als „Allgemeine Zweckwidmung“ gewidmeten Finanzmittel für einen
genau zu bezeichnenden Zeitraum verpflichtend in eine Rücklage eingestellt werden muss.
Die Rücklage ist im Budget gesondert auszuweisen. Diese Mittel sind zur Tragung von
Ausgaben für politische Willensbildung oder zur Wahlwerbung zu verwenden.
Für die Legislaturperiode 2020 bis 2025 wird davon abweichend vereinbart, dass die
jährliche Dotierung der „Allgemeinen Zweckwidmung“ in Summe gedeckelt wird wie folgt und
dass die die nachstehenden Deckelungsbeträge übersteigenden Mittel des Punkt 1.1. in die
Rücklage eingestellt werden:
- für 2021 Deckelung EUR 160.000,00
- für 2022 Deckelung EUR 180.000,00
- für 2023 Deckelung EUR 200.000,00
- für 2024 Deckelung EUR 220.000,00
- für 2025 Deckelung EUR 240.000,00
In den jeweiligen Bezirken bisher und künftig angesparte Mittel sind davon ausgenommen.
Zustimmung
- Yousef Hasan
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