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  1. LMV Wien 250222
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Ä5 zu Wahlprogramm 2025

Antrag: Wahlprogramm 2025
Antragsteller_in: Alexander Zöchling
Status: Abgelehnt
Eingereicht: 17.02.2025, 14:55

Titel

Ändern in:

Wahlprogramm 2025

Antragstext

Von Zeile 2626 bis 2629:

  • Hinsichtlich des Parkpickerls fordern wir die Schaffung von 60 bis 90 GrätzlparkzonenGrätzlparkzonen in den Innenbezirken, innerhalb derer die Bewohner:innen ihr Auto abstellen dürfen. Kleinere Berechtigungszonen haben den größten Lenkungseffekt und verringern den Bezirksbinnenverkehr. In den Flächenbezirken soll das bisherige Parkraumbewirtschaftungskonzept beibehalten und auf 3 Stunden maximale Parkdauer erweitert werden. Die schlechtere Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und größeren Strecken machen das notwendig.

Begründung

Die Verkürzung auf 2 Stunden ist bei der Bevölkerung der Flächenbezirke sehr schlecht angekommen. Große Teile dieser Gebiete sind schlecht erschlossen. Oft wäre gerade die ältere Bevölkerung auf Busse angewiesen, die manchmal sogar nur im 1 Stunden Takt fahren. Radfahren ist auf Grund der großen Höhenunterschiede meistens keine Option. Bezirksbinnenverkehr ist eine absolute Notwendigkeit. Ohne großen Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, auch durch neuen Konzepte (Seilbahn), kann das Auto hier nicht einfach ersetzt werden.

Zustimmung

Zustimmung:
  • ALBERT KLAMERT
  • Alexander Weyrosta

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Kommentare

18.02.2025

ALBERT KLAMERT:

In den Außenbezirken wäre die Einführung kleinerer Grätzl-Parkzonen ein schwer zu argumentierender Schritt, der uns ganz sicher viele Stimmen kosten würde. So lange die öffentlichen Alternativen nicht ausreichend attraktiv sind (und nicht irgendwann mal "werden"), darf der motorisierte Individualverkehr nicht noch weiter behindert und verteuert werden - das hat mit "Lenkung" nichts zu tun, sondern wäre eine restriktive Zwangsmaßnahme, die auch nicht zu unserem liberalen Profil passt. Wenn wir zusätzliche Stimmen gewinnen wollen, ist eine Ausweitung auf 3 Stunden in den Flächenbezirken der einzig richtige Weg.
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Das Kommentieren ist möglich: von 29.01.2025, 12:00 bis 22.02.2025, 10:00
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