Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 16.11.2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller_in: | Christoph Wiederkehr, Markus Ornig, Andreas Köb, Selma Arapovic, Bettina Emmerling, Yannick Shetty, Stephanie Krisper, Johannes Bachleitner, Jing Hu, Johanna Adlaoui Mayerl, Lukas Burian, Maria In der Maur-Koenne, Stefan Gara, Yousef Hasan, Sena Beganovic, Philipp Kern (Mitglieder des Erweiterten Landesteams NEOS Wien) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.11.2024, 10:55 |
Ersetzt: | Ausführungsbestimmungen NEOS Wien |
Ausführungsbestimmungen NEOS Wien
Antragstext
Zur Durchführung von etwaigen Nachwahlen in den Bezirken werden der allfälligen
Wiener Landesmitgliederversammlung folgende Ausführungsbestimmungen (gem. NEOS
Satzung 16.5.1.) zum Beschluss vorgelegt:
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
- Gültigkeitszeitraum der Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen sind für die Versammlungen der Mitglieder in
den Bezirken im Zeitraum ab Beschluss bis zum Ende der Funktionsperiode
der Wiener Bezirksteams, die im Zeitraum November 2023 und Dezember 2023
gewählt wurden, gültig.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
- Stimmrecht
- Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die
- fristgerecht ihre Bezirkszugehörigkeit bekannt gegeben haben
und
Die Frist für die Bekanntgabe der Bezirkszugehörigkeit endet
am 10. Tag vor der Versammlung der Mitglieder im Bezirk, 12:00
Uhr. Sollte durch das Mitglied kein Bezirk bekannt gegeben
werden, dann gilt der Bezirk der letzten an NEOS bekannt
gegebenen Adresse als Bezirkszugehörigkeit. Die
Bezirkszugehörigkeit ist dem Landesbüro über die Mailadresse
wien@neos.eu bekanntzugeben. - sich fristgerecht zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk
angemeldet haben und
Mitglieder, die von ihrem Wahlrecht bei der Versammlung der
Mitglieder im Bezirk Gebrauch machen wollen, müssen sich aus
organisatorischen Gründen bis 72 Stunden vor Beginn der
Versammlung der Mitglieder im Bezirk zu dieser anmelden – via
E-Mail, NEOS 2 Go oder Website. - fristgerecht ihren Mitgliedsbeitrag beglichen haben.
Der Stichtag für die Bezahlung
des Mitgliedsbeitrags liegt 7 Werktage vor der
jeweiligen Versammlung der Mitglieder im Bezirk. D.h., dass
der Mitgliedsbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt am NEOS Konto
eingelangt sein muss.
- fristgerecht ihre Bezirkszugehörigkeit bekannt gegeben haben
- Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
- Die Frist für die Erlangung der Mitgliedschaft – und der
damitzusammenhängenden aktiven & passiven Wahlberechtigung im Bezirk –
endet mit Ablauf des 10. Tages vor der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Frist für die Einladung zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Eine Einladung der Bezirksmitglieder muss spätestens 14 Tage vor dem
jeweiligen Versammlungstermin erfolgen. Die Einladung an die Mitglieder
erfolgt durch das Landesbüro.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
- Quorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Es ist kein Mindestquorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
vorgesehen.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
- Zulässige Tagesordnungspunkte
Bei den Versammlungen der Mitglieder in den Bezirken sind folgende
Tagesordnungspunkte zulässig:
– Nachwahl einzelner Mitglieder des Bezirksteams
– Bericht des Bezirksteams über die Bezirksaktivitäten
– Finanzbericht
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
- Art der Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Eine Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk ist
ausschließlich physisch möglich.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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- Sitzungsleitung
Die Sitzung wird von einem Mitglied des Erweiterten Landesteams (inkl.
kooptierte Mitglieder) geleitet, welches vom ELT bestimmt wird. Er/Sie
wird bei der Sitzungsleitung durch eine:n Mitarbeiter:in aus dem
Landesbüro unterstützt. Es ist sicherzustellen, dass immer zumindest 2
Personen die Sitzungsleitung bilden.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Auszählung
Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Bezirksteams erfolgt durch die
Sitzungsleitung und eine:n Mitarbeiter:in des Landesbüros.
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- Passive Wahlberechtigung für Bezirksteams
Zur Kandidatur zugelassen sind alle NEOS Wien Mitglieder, die eine
Bezirksmitgliedschaft im Wahlbezirk vorweisen können und ihren
Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr beglichen haben. Die
Bezirksmitgliedschaft ist ausschließlich für einen Wiener Gemeindebezirk
gültig.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Mehrfachkandidaturen
Mehrfachkandidaturen innerhalb eines Bezirks sind zulässig. Ein:e
Kandidat:in kann für alle zur Wahl stehenden Funktionen kandidieren.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Fristen für Kandidatur
Die Einreichung aller beizubringenden Unterlagen hat durch die
Kandidat:innen spätestens bis zum 10 Tag, 12:00 Uhr, vor der Versammlung
der Mitglieder im Bezirk zu erfolgen. Die Unterlagen sind ausschließlich
unter der Mailadresse wien@neos.eu einzureichen.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Beizubringende Unterlagen:
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
Kandidat:innen für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in müssen
in dem Motivationsschreiben außerdem deklarieren, wie viele weitere
Mitglieder im Bezirksteam – im Falle einer erfolgreichen Wahl als
Bezirkssprecher:in – zur Wahl stehen sollen. - Lebenslauf mit Foto
- Foto (für Kandidat:innenseite, selbstständig hochgeladen)
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Fristen für Kandidat:innenseite (Online-Dialog)
Alle Kandidat:innen müssen bis zum 7. Tag vor der Versammlung der
Mitglieder im Bezirk, 12:00 Uhr, ein Kandidat:innenprofil auf der NEOS
Vorwahlseite eingerichtet haben. Sollte der 7. Tag auf keinen Werktag –
wie z.B. Wochenende oder Feiertag – fallen, verschiebt sich die Frist auf
den nächsten Werktag.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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- Wahl des Bezirksteams
Die Wahl des Bezirksteams gestaltet sich wie folgt:
Die Wahl erfolgt von Funktion zu Funktion in der Reihenfolge:
Bezirkssprecher:in, Bezirkssprecher:in-Stellvertreter:in, Weiteres
Mitglied des Bezirksteams.
Jede:r Kandidat:in kann sich für die jeweilige Funktion präsentieren.
Jede:r Kandidat:in hat dazu 2 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der
Präsentationen der Kandidat:innen ist in alphabetischer Reihenfolge. Nach
der Präsentation sind Fragen durch die Mitglieder bzw. deren Beantwortung
durch die Kandidat:innen zulässig.
Nachdem die Präsentationen aller Kandidat:innen für eine Funktion erfolgt
sind, wird die jeweilige Funktion gewählt. Eventuelle Stichwahlen erfolgen
direkt im Anschluss an die Wahl. Jede Funktion ist einzeln zu wählen.
Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%)
der abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich
vereint. Können mehrere Plätze besetzt werden und kandidieren mehr
Personen als Plätze zu vergeben sind, so gelten die Personen mit den
meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine absolute Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gültig sind Stimmen, die
auf nicht mehr Kandidat:innen lauten als Funktionen zu wählen sind.
Jeder Wahlgang erfolgt einzeln für jede Funktion. Die Ergebnisse werden
nach jedem Wahlgang direkt ausgezählt und verkündet.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis Gestern, 10:00
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Kommentare
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