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  1. LMV Wien 24116
  2. Hauptantrag

Ausführungsbestimmungen NEOS Wien

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Ausführungsbestimmungen NEOS Wien
Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 16.11.2024
Tagesordnungspunkt:5 Anträge
Antragsteller_in:Christoph Wiederkehr, Markus Ornig, Andreas Köb, Selma Arapovic, Bettina Emmerling, Yannick Shetty, Stephanie Krisper, Johannes Bachleitner, Jing Hu, Johanna Adlaoui Mayerl, Lukas Burian, Maria In der Maur-Koenne, Stefan Gara, Yousef Hasan, Sena Beganovic, Philipp Kern (Mitglieder des Erweiterten Landesteams NEOS Wien)
Status:Zurückgezogen (unsichtbar)
Eingereicht:21.10.2024, 08:23

Antragstext

Zur Durchführung von etwaigen Nachwahlen in den Bezirken werden der allfälligen
Wiener Landesmitgliederversammlung folgende Ausführungsbestimmungen (gem. NEOS
Satzung 16.5.1.) zum Beschluss vorgelegt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Gültigkeitszeitraum der Ausführungsbestimmungen

    Die Ausführungsbestimmungen sind für die Versammlungen der Mitglieder in
    den Bezirken im Zeitraum ab Beschluss bis zum Ende der Funktionsperiode
    der Wiener Bezirksteams, die im Zeitraum November 2023 und Dezember 2023
    gewählt wurden, gültig.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Stimmrecht

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  • Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. fristgerecht ihre Bezirkszugehörigkeit bekannt gegeben haben
    und

    Die Frist für die Bekanntgabe der Bezirkszugehörigkeit endet
    am 14. Tag vor der Versammlung der Mitglieder im Bezirk, 12:00 Uhr. Sollte
    durch das Mitglied kein Bezirk bekannt gegeben werden, dann gilt der
    Bezirk der letzten an NEOS bekannt gegebenen Adresse als
    Bezirkszugehörigkeit. Die Bekanntgabe kann ausschließlich über die
    Mailadresse wien@neos.eu erfolgen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. sich fristgerecht zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk
    angemeldet haben und

    Mitglieder, die von ihrem Wahlrecht bei der Versammlung der
    Mitglieder im Bezirk Gebrauch machen wollen, müssen sich aus
    organisatorischen Gründen bis 72 Stunden vor Beginn der
    Versammlung der Mitglieder im Bezirk zu dieser anmelden – via
    E-Mail, NEOS 2 Go oder Website.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. fristgerecht ihren Mitgliedsbeitrag beglichen haben.

    Für das aktive Wahlrecht gilt: Der Stichtag für die Bezahlung
    des Mitgliedsbeitrags liegt 7 Werktage vor der
    jeweiligen Versammlung der Mitglieder im Bezirk. D.h., dass
    der Mitgliedsbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt am NEOS Konto
    eingelangt sein muss.

    Für das passive Wahlrecht gilt: Der Stichtag für die Bezahlung
    des Mitgliedsbeitrags liegt am letzten Tag der
    Kandidaturfrist. D.h., dass der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf des 7
    Tages vor der Versammlung der Mitglieder im Bezirk am NEOS Konto
    eingelangt sein muss.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Die Frist für die Erlangung der Mitgliedschaft – und der damit
    zusammenhängenden aktiven & passiven Wahlberechtigung im Bezirk – endet
    mit Ablauf des 14. Tages vor der Versammlung der Mitglieder im Bezirk.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Frist für die Einladung zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk

    Eine Einladung der Bezirksmitglieder muss spätestens 10 Tage vor dem
    jeweiligen Versammlungstermin erfolgen. Die Einladung an die Mitglieder
    erfolgt durch das Landesbüro. Sollte der 10. Tag auf keinen Werktag – wie
    z.B. Wochenende oder Feiertag – fallen, verschiebt sich die Frist auf den
    nächsten Werktag.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Quorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk

    Es ist kein Mindestquorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
    vorgesehen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Zulässige Tagesordnungspunkte

    Bei den Versammlungen der Mitglieder in den Bezirken sind folgende
    Tagesordnungspunkte zulässig:

    - Nachwahl einzelner Mitglieder des Bezirksteams
    - Bericht des/der Bezirkssprecher:in über die Bezirksaktivitäten
    – Budgetbericht

23.10.2024

Johannes Sablatnig :

Laut Statuen (10a.3.f) obliegt es dem gesamten Bezirksteam über ihre Aktivitäten zu berichten. Deshalb würde ich eine Änderung von Sprecher:in auf "Bericht des Bezirksteams über die Bezirksaktivitäten" vorschlagen.
Laut Statuten (10a.4.1.) obliegt es dem Bezirksprecher / der Bezirkssprecherin über die Finanzen zu berichten. Das könnte mit einem Zusatz noch betont werden. Da es meines Erachtens ein Bericht über die Finanzen und nicht explizit über das Budget sein soll, würde ich auch eine Namensänderung von Budgetbericht auf Finanzbericht vorschlagen.
Als letzten Punkt halte ich es für sehr wichtig, dass es nach den Berichten die Möglichkeit zur Aussprache durch die Mitglieder gibt. Mit einem Tagesordnungspunkt "Aussprache zur Arbeit des Bezirksteams" ist es sichergestellt, dass Mitglieder Fragen an das Bezirksteam stellen, Verbesserungsvorschläge anbringen und Ideen mit dem Bezirksteam und den weiteren Mitgliedern teilen können.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Art der Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk

    Eine Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk ist
    ausschließlich physisch möglich.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Sitzungsleitung

    Die Sitzung wird von einem Mitglied des Erweiterten Landesteams (inkl.
    kooptierte Mitglieder) geleitet, welches vom ELT bestimmt wird. Er/Sie
    wird bei der Sitzungsleitung durch eine:n Mitarbeiter:in aus dem
    Landesbüro unterstützt. Es ist sicherzustellen, dass immer zumindest 2
    Personen die Sitzungsleitung bilden.

23.10.2024

Johannes Sablatnig :

Kann man den letzten Satz nicht einfach weglassen? Der verwirrt mich wegen dem 1. Satz.
24.10.2024

Sascha Mundstein:

... oder angehängt: ..., sodass immer zumindest 2 Personen die Sitzungsleitung bilden.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Auszählung

    Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Bezirksteams erfolgt durch die
    Sitzungsleitung und eine:n Mitarbeiter:in des Landesbüros.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Passive Wahlberechtigung für Bezirksteams

    Zur Kandidatur zugelassen sind alle NEOS Wien Mitglieder, die eine
    Bezirksmitgliedschaft im Wahlbezirk vorweisen können und ihren
    Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr beglichen haben. Die
    Bezirksmitgliedschaft ist ausschließlich für einen Wiener Gemeindebezirk
    gültig.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Mehrfachkandidaturen

    Mehrfachkandidaturen innerhalb eines Bezirks sind zulässig. Ein:e
    Kandidat:in kann für alle zur Wahl stehenden Funktionen kandidieren.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Fristen für Kandidatur

    Die Einreichung aller beizubringenden Unterlagen hat durch die
    Kandidat:innen spätestens vor Ablauf des 14. Tages vor der Versammlung der
    Mitglieder im Bezirk zu erfolgen.
    Die Unterlagen sind ausschließlich unter der Mailadresse wien@neos.eu
    einzureichen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Beizubringende Unterlagen:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
    Kandidat:innen für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in müssen
    in dem Motivationsschreiben außerdem deklarieren, wie viele weitere
    Mitglieder im Bezirksteam – im Falle einer erfolgreichen Wahl als
    Bezirkssprecher:in – zur Wahl stehen sollen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Lebenslauf mit Foto

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Foto (für Kandidat:innenseite, selbstständig hochgeladen)

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Fristen für Kandidat:innenseite (Online-Dialog)

    Alle Kandidat:innen müssen bis zum 10. Tag vor der Versammlung der
    Mitglieder im Bezirk, 12:00 Uhr, ein Kandidat:innenprofil auf der NEOS
    Vorwahlseite eingerichtet haben. Sollte der 10. Tag auf keinen Werktag –
    wie z.B. Wochenende oder Feiertag – fallen, verschiebt sich die Frist auf
    den nächsten Werktag.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Wahl des Bezirksteams

    Die Wahl des Bezirksteams gestaltet sich wie folgt:

    Die Wahl erfolgt von Funktion zu Funktion in der Reihenfolge:
    Bezirkssprecher:in, Bezirkssprecher:in-Stellvertreter:in, Weiteres
    Mitglied des Bezirksteams.

    Jede:r Kandidat:in kann sich für die jeweilige Funktion präsentieren.
    Jede:r Kandidat:in hat dazu 2 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der
    Präsentationen der Kandidat:innen ist in alphabetischer Reihenfolge. Nach
    der Präsentation sind Fragen durch die Mitglieder bzw. deren Beantwortung
    durch die Kandidat:innen zulässig.

    Nachdem die Präsentationen aller Kandidat:innen für eine Funktion erfolgt
    sind, wird die jeweilige Funktion gewählt. Eventuelle Stichwahlen erfolgen
    direkt im Anschluss an die Wahl. Jede Funktion ist einzeln zu wählen.

    Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%)
    der abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich
    vereint. Können mehrere Plätze besetzt werden und kandidieren mehr
    Personen als Plätze zu vergeben sind, so gelten die Personen mit den
    meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine absolute Mehrheit der
    abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gültig sind Stimmen, die
    auf nicht mehr Kandidat:innen lauten als Funktionen zu wählen sind.

    Jeder Wahlgang erfolgt einzeln für jede Funktion. Die Ergebnisse werden
    nach jedem Wahlgang direkt ausgezählt und verkündet.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.10.2024, 12:00 bis 16.11.2024, 10:00
  1. Wahlprocedere

    Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in einer geheimen Wahl.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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