Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 14.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Anträge |
Antragsteller_in: | Die Mitglieder des Erweiterten Landesteams Wien |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2023, 16:12 |
Antrag Ausführungsbestimmungen NEOS Wien
Antragstext
Nach Beschluss des Erweiterten Landesteams vom 19.06.2023 auf Einsetzung der
Wiener Bezirksteams in allen Bezirken (gem. NEOS Satzung 10a.1.) im Zeitraum von
Do. 09.11.2023 – Do. 21.12.2023 werden zur Durchführung der allfälligen Wiener
Landesmitgliederversammlung folgende Ausführungsbestimmungen (gem. NEOS Satzung
16.5.1.) zum Beschluss vorgelegt:
- Gültigkeitszeitraum der Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen sind für die Versammlungen der Mitglieder in
den Bezirken im Zeitraum vom Do. 09.11.2023 – Do. 21.12.2023 gültig.
- Stimmrecht
- Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die
- fristgerecht ihre Bezirkszugehörigkeit bekannt gegeben haben
und
Die Frist für die Bekanntgabe der Bezirkszugehörigkeit endet
am 21.10.2023 12:00 Uhr. Sollte durch das Mitglied kein Bezirk
bekannt gegeben werden, dann gilt der Bezirk der letzten an
NEOS bekannt gegebenen Adresse als Bezirkszugehörigkeit. Die
Bekanntgabe kann ausschließlich über die Mailadresse
wien@neos.eu erfolgen. - sich fristgerecht zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk
angemeldet haben und
Mitglieder, die von ihrem Wahlrecht bei der Versammlung der
Mitglieder im Bezirk Gebrauch machen wollen, müssen sich aus
organisatorischen Gründen bis 72 Stunden vor Beginn der
Versammlung der Mitglieder im Bezirk zu dieser anmelden – via
E-Mail, NEOS 2 Go oder Website. - fristgerecht ihren Mitgliedsbeitrag beglichen haben.
Für das aktive Wahlrecht gilt: Der Stichtag für die Bezahlung
des Mitgliedsbeitrags liegt flexibel 3 Werktage vor der
jeweiligen Versammlung der Mitglieder im Bezirk. D.h., dass
der Mitgliedsbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt am NEOS Konto
eingelangt sein muss.
Für das passive Wahlrecht gilt: Der Stichtag für die Bezahlung
des Mitgliedsbeitrags liegt am letzten Tag der
Kandidaturfrist. D.h., dass der Mitgliedsbeitrag bis zum Mo.
30.10.2023 am NEOS Konto eingelangt sein muss.
- fristgerecht ihre Bezirkszugehörigkeit bekannt gegeben haben
- Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die
- Die Frist für die Erlangung der Mitgliedschaft – und der damit
zusammenhängenden aktiven & passiven Wahlberechtigung im Bezirk – endet am
21.10.2023 12:00 Uhr.
- Frist für die Einladung zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Eine Einladung der Bezirksmitglieder muss spätestens 2 Wochen vor dem
jeweiligen Versammlungstermin erfolgen. Die Einladung an die Mitglieder
erfolgt durch das Landesbüro.
- Quorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Es ist kein Mindestquorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
vorgesehen.
- Zulässige Tagesordnungspunkte
Bei den Versammlungen der Mitglieder in den Bezirken sind folgende
Tagesordnungspunkte zulässig:
- Wahl des Bezirksteams
- Rede des/der gewählten Bezirkssprecher:in & Schlussworte
- Art der Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Eine Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk ist
ausschließlich physisch möglich.
- Sitzungsleitung
Die Sitzung wird von einem Mitglied des Erweiterten Landesteams (inkl.
kooptierte Mitglieder) geleitet, welches vom ELT bestimmt wird. Nach
Möglichkeit ist dies der/die Bezirkspat:in, außer er/sie kandidiert
selbst. Er/Sie wird bei der Sitzungsleitung durch eine:n Mitarbeiter:in
aus dem Landesbüro unterstützt. Es ist sicherzustellen, dass immer
zumindest 2 Personen die Sitzungsleitung bilden.
- Auszählung
Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Bezirksteams erfolgt durch die
Sitzungsleitung und eine:n Mitarbeiter:in des Landesbüros.
- Passive Wahlberechtigung für Bezirksteams
Zur Kandidatur zugelassen sind alle NEOS Wien Mitglieder, die eine
Bezirksmitgliedschaft im Wahlbezirk vorweisen können und ihren
Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2023 beglichen haben. Die
Bezirksmitgliedschaft ist ausschließlich für einen Wiener Gemeindebezirk
gültig.
- Mehrfachkandidaturen
Mehrfachkandidaturen innerhalb eines Bezirks sind zulässig. Ein:e
Kandidat:in kann für alle zur Wahl stehenden Funktionen kandidieren.
- Fristen für Kandidatur
Die Einreichung aller beizubringenden Unterlagen hat durch die
Kandidat:innen spätestens am Montag, 30.10.2023 12:00 Uhr, zu erfolgen.
Die Unterlagen sind ausschließlich unter der Mailadresse wien@neos.eu
einzureichen.
- Beizubringende Unterlagen:
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
Kandidat:innen für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in müssen
in dem Motivationsschreiben außerdem deklarieren, wie viele weitere
Mitglieder im Bezirksteam – im Falle einer erfolgreichen Wahl als
Bezirkssprecher:in – zur Wahl stehen sollen. - Lebenslauf mit Foto
- Foto (für Kandidat:innenseite, selbstständig hochgeladen)
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Fristen für Kandidat:innenseite (Online-Dialog)
Alle Kandidat:innen müssen bis Donnerstag, 02.11.2023 12:00 Uhr, ein
Kandidat:innenprofil auf der NEOS Vorwahlseite eingerichtet haben.
- Fristen für Online-Dialog
Der Online-Dialog erstreckt sich vom Freitag, 03.11.2023 12:00 Uhr, bis um
12:00 Uhr des Werktages vor der jeweiligen Versammlung der Mitglieder im
Bezirk.
- Wahl des Bezirksteams
Die Wahl des Bezirksteams gestaltet sich wie folgt:
Die Wahl erfolgt von Funktion zu Funktion in der Reihenfolge:
Bezirkssprecher:in, Bezirkssprecher:in-Stellvertreter:in, Weiteres
Mitglied des Bezirksteams.
Jede:r Kandidat:in kann sich für die jeweilige Funktion präsentieren.
Jede:r Kandidat:in hat dazu 2 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der
Präsentationen der Kandidat:innen ist in alphabetischer Reihenfolge. Nach
der Präsentation sind Fragen durch die Mitglieder bzw. deren Beantwortung
durch die Kandidat:innen zulässig.
Nachdem die Präsentationen aller Kandidat:innen für eine Funktion erfolgt
sind, wird die jeweilige Funktion gewählt. Eventuelle Stichwahlen erfolgen
direkt im Anschluss an die Wahl. Jede Funktion ist einzeln zu wählen.
Nach der erfolgten Wahl des/der Bezirkssprecher:in setzt diese:r vor der
Versammlung der Mitglieder im Bezirk fest, wie viele weitere Mitglieder in
das Bezirksteam zu wählen sind (1 bis 3 weitere Mitglieder).
Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%)
der abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich
vereint. Können mehrere Plätze besetzt werden und kandidieren mehr
Personen als Plätze zu vergeben sind, so gelten die Personen mit den
meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine absolute Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gültig sind Stimmen, die
auf nicht mehr Kandidat:innen lauten als Funktionen zu wählen sind.
Jeder Wahlgang erfolgt einzeln für jede Funktion. Die Ergebnisse werden
nach jedem Wahlgang direkt ausgezählt und verkündet.
- Wahlprocedere
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in einer geheimen Wahl.
Änderungsanträge
keine
Kommentare
Martin Ségur-Cabanac:
Reno:
Martin Ségur-Cabanac:
Das Kommentieren ist möglich: von 20.09.2023, 12:59 bis 14.10.2023, 10:00