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  1. LMV Wien 231014
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Antrag Ausführungsbestimmungen NEOS Wien

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 14.10.2023
Tagesordnungspunkt:4 Anträge
Antragsteller_in:Die Mitglieder des Erweiterten Landesteams Wien
Status:Eingereicht
Eingereicht:19.09.2023, 16:12

Antragstext

    Nach Beschluss des Erweiterten Landesteams vom 19.06.2023 auf Einsetzung der
    Wiener Bezirksteams in allen Bezirken (gem. NEOS Satzung 10a.1.) im Zeitraum von
    Do. 09.11.2023 – Do. 21.12.2023 werden zur Durchführung der allfälligen Wiener
    Landesmitgliederversammlung folgende Ausführungsbestimmungen (gem. NEOS Satzung
    16.5.1.) zum Beschluss vorgelegt:

      1. Gültigkeitszeitraum der Ausführungsbestimmungen

        Die Ausführungsbestimmungen sind für die Versammlungen der Mitglieder in
        den Bezirken im Zeitraum vom Do. 09.11.2023 – Do. 21.12.2023 gültig.
        1. Stimmrecht
          • Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die
            1. fristgerecht ihre Bezirkszugehörigkeit bekannt gegeben haben
              und

              Die Frist für die Bekanntgabe der Bezirkszugehörigkeit endet
              am 21.10.2023 12:00 Uhr. Sollte durch das Mitglied kein Bezirk
              bekannt gegeben werden, dann gilt der Bezirk der letzten an
              NEOS bekannt gegebenen Adresse als Bezirkszugehörigkeit. Die
              Bekanntgabe kann ausschließlich über die Mailadresse
              wien@neos.eu erfolgen.

            2. sich fristgerecht zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk
              angemeldet haben und

              Mitglieder, die von ihrem Wahlrecht bei der Versammlung der
              Mitglieder im Bezirk Gebrauch machen wollen, müssen sich aus
              organisatorischen Gründen bis 72 Stunden vor Beginn der
              Versammlung der Mitglieder im Bezirk zu dieser anmelden – via
              E-Mail, NEOS 2 Go oder Website.

            3. fristgerecht ihren Mitgliedsbeitrag beglichen haben.

              Für das aktive Wahlrecht gilt: Der Stichtag für die Bezahlung
              des Mitgliedsbeitrags liegt flexibel 3 Werktage vor der
              jeweiligen Versammlung der Mitglieder im Bezirk. D.h., dass
              der Mitgliedsbeitrag bis zu diesem Zeitpunkt am NEOS Konto
              eingelangt sein muss.


              Für das passive Wahlrecht gilt: Der Stichtag für die Bezahlung
              des Mitgliedsbeitrags liegt am letzten Tag der
              Kandidaturfrist. D.h., dass der Mitgliedsbeitrag bis zum Mo.
              30.10.2023 am NEOS Konto eingelangt sein muss.
          1. Die Frist für die Erlangung der Mitgliedschaft – und der damit
            zusammenhängenden aktiven & passiven Wahlberechtigung im Bezirk – endet am
            21.10.2023 12:00 Uhr.
            1. Frist für die Einladung zur Versammlung der Mitglieder im Bezirk

              Eine Einladung der Bezirksmitglieder muss spätestens 2 Wochen vor dem
              jeweiligen Versammlungstermin erfolgen. Die Einladung an die Mitglieder
              erfolgt durch das Landesbüro.
              1. Quorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk

                Es ist kein Mindestquorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
                vorgesehen.
                1. Zulässige Tagesordnungspunkte

                  Bei den Versammlungen der Mitglieder in den Bezirken sind folgende
                  Tagesordnungspunkte zulässig:

                  - Wahl des Bezirksteams
                  - Rede des/der gewählten Bezirkssprecher:in & Schlussworte
                  1. Art der Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk

                    Eine Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk ist
                    ausschließlich physisch möglich.
                    1. Sitzungsleitung

                      Die Sitzung wird von einem Mitglied des Erweiterten Landesteams (inkl.
                      kooptierte Mitglieder) geleitet, welches vom ELT bestimmt wird. Nach
                      Möglichkeit ist dies der/die Bezirkspat:in, außer er/sie kandidiert
                      selbst. Er/Sie wird bei der Sitzungsleitung durch eine:n Mitarbeiter:in
                      aus dem Landesbüro unterstützt. Es ist sicherzustellen, dass immer
                      zumindest 2 Personen die Sitzungsleitung bilden.
                      1. Auszählung

                        Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Bezirksteams erfolgt durch die
                        Sitzungsleitung und eine:n Mitarbeiter:in des Landesbüros.
                        1. Passive Wahlberechtigung für Bezirksteams

                          Zur Kandidatur zugelassen sind alle NEOS Wien Mitglieder, die eine
                          Bezirksmitgliedschaft im Wahlbezirk vorweisen können und ihren
                          Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2023 beglichen haben. Die
                          Bezirksmitgliedschaft ist ausschließlich für einen Wiener Gemeindebezirk
                          gültig.
                          1. Mehrfachkandidaturen

                            Mehrfachkandidaturen innerhalb eines Bezirks sind zulässig. Ein:e
                            Kandidat:in kann für alle zur Wahl stehenden Funktionen kandidieren.
                            1. Fristen für Kandidatur

                              Die Einreichung aller beizubringenden Unterlagen hat durch die
                              Kandidat:innen spätestens am Montag, 30.10.2023 12:00 Uhr, zu erfolgen.
                              Die Unterlagen sind ausschließlich unter der Mailadresse wien@neos.eu
                              einzureichen.
                              1. Beizubringende Unterlagen:
                                1. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
                                  Kandidat:innen für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in müssen
                                  in dem Motivationsschreiben außerdem deklarieren, wie viele weitere
                                  Mitglieder im Bezirksteam – im Falle einer erfolgreichen Wahl als
                                  Bezirkssprecher:in – zur Wahl stehen sollen.

                                2. Lebenslauf mit Foto

                                3. Foto (für Kandidat:innenseite, selbstständig hochgeladen)
                                1. Fristen für Kandidat:innenseite (Online-Dialog)

                                  Alle Kandidat:innen müssen bis Donnerstag, 02.11.2023 12:00 Uhr, ein
                                  Kandidat:innenprofil auf der NEOS Vorwahlseite eingerichtet haben.
                                  1. Fristen für Online-Dialog

                                    Der Online-Dialog erstreckt sich vom Freitag, 03.11.2023 12:00 Uhr, bis um
                                    12:00 Uhr des Werktages vor der jeweiligen Versammlung der Mitglieder im
                                    Bezirk.
                                    1. Wahl des Bezirksteams

                                      Die Wahl des Bezirksteams gestaltet sich wie folgt:

                                      Die Wahl erfolgt von Funktion zu Funktion in der Reihenfolge:
                                      Bezirkssprecher:in, Bezirkssprecher:in-Stellvertreter:in, Weiteres
                                      Mitglied des Bezirksteams.

                                      Jede:r Kandidat:in kann sich für die jeweilige Funktion präsentieren.
                                      Jede:r Kandidat:in hat dazu 2 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der
                                      Präsentationen der Kandidat:innen ist in alphabetischer Reihenfolge. Nach
                                      der Präsentation sind Fragen durch die Mitglieder bzw. deren Beantwortung
                                      durch die Kandidat:innen zulässig.

                                      Nachdem die Präsentationen aller Kandidat:innen für eine Funktion erfolgt
                                      sind, wird die jeweilige Funktion gewählt. Eventuelle Stichwahlen erfolgen
                                      direkt im Anschluss an die Wahl. Jede Funktion ist einzeln zu wählen.

                                      Nach der erfolgten Wahl des/der Bezirkssprecher:in setzt diese:r vor der
                                      Versammlung der Mitglieder im Bezirk fest, wie viele weitere Mitglieder in
                                      das Bezirksteam zu wählen sind (1 bis 3 weitere Mitglieder).

                                      Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%)
                                      der abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich
                                      vereint. Können mehrere Plätze besetzt werden und kandidieren mehr
                                      Personen als Plätze zu vergeben sind, so gelten die Personen mit den
                                      meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine absolute Mehrheit der
                                      abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gültig sind Stimmen, die
                                      auf nicht mehr Kandidat:innen lauten als Funktionen zu wählen sind.

                                      Jeder Wahlgang erfolgt einzeln für jede Funktion. Die Ergebnisse werden
                                      nach jedem Wahlgang direkt ausgezählt und verkündet.
                                      1. Wahlprocedere

                                        Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in einer geheimen Wahl.
                                      Gehe zu Zeile:
                                      Zeile nicht gefunden

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                                      23.09.2023

                                      Martin Ségur-Cabanac:

                                      Beim Bezirkemeeting am 20.09. hat Philipp erwähnt, dass die gewählten Funktionen vom Landesteam bestätigt (bzw. nicht bestätigt) werden. Hierzu findet sich aber nichts in den Ausführungsbestimmungen. Oder ist dies durch die NEOS Satzung "16.5.4. Ausschluss vom Vorwahlverfahren und Streichung vom Wahlvorschlag" abgedeckt?
                                      26.09.2023

                                      Reno:

                                      Korrekt, es wird in der Satzung geregelt. Du findest die entsprechenden Passagen ,,über die Satzung verstreut" bzw. durch unterschiedliche Punkte behandelt. Am einfachsten ist hier der Verweis auf 15.5. Funktionsenthebung in der Satzung.
                                      26.09.2023

                                      Martin Ségur-Cabanac:

                                      Merci, Reno!
                                        Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
                                      Das Kommentieren ist möglich: von 20.09.2023, 12:59 bis 14.10.2023, 10:00
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