Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 14.10.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Anträge |
Antragsteller_in: | Die Mitglieder des Erweiterten Landesteams Wien |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 14.10.2023 |
Eingereicht: | 19.09.2023, 16:05 |
Änderung Finanzstatut NEOS Wien
Antragstext
Folgende Artikel sind in dem NEOS-Wien Finanzstatut zu ändern (unterstrichen):
3. FREIGABEPROZESS FÜR MITTEL DER ZWECKWIDMUNG AUS DEM LANDESBUDGET ZUR
UNTERSTÜTZUNG DER BEZIRKSARBEIT
Jeglicher Abschluss von Rechtsgeschäften obliegt gemäß bundesweiter
Finanzordnung den Organen der Landesgruppe. Die zugunsten von Gemeindebezirken
zweckgewidmeten Finanzmittel können ausschließlich auf schriftlichen Vorschlag
der/des Bezirkssprecher:in durch die/den Landesgeschäftsführer:in freigegeben
werden. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Landesteam. Im
Einvernehmen der betreffenden Bezirkssprecher:innen ist es zulässig, zugunsten
eines Gemeindebezirks zweckgewidmete Finanzmittel auch zugunsten eines anderen
Gemeindebezirks einzusetzen.
Über Beträge bis 1.000 Euro kann bei ausreichender Deckung der allgemeinen
Zweckwidmung und/oder Zweckwidmung aus Fundraising (siehe Punkte 1.1 und 1.2)
durch die/den Bezirkssprecher:in ohne vorherige Freigabe der/des
Landesgeschäftsführer:in disponiert werden; die schriftliche Anweisung genügt.
3.1 Inkrafttreten
Der/die Bezirkssprecher:in verfügt unmittelbar nach der Bestätigung der Wahl als
Bezirkssprecher:in über die Finanzfreigabekompetenz.
4.2. Abweichungen
Der/Die Bezirkssprecher:in des betreffenden Bezirkes kann mit dem/der
Landesfinanzreferenten:in oder dem/der Landesgeschäftsführer:in der NEOS
Landesgruppe Wien schriftlich eine von Punkt 4.1. abweichende Vereinbarung
treffen.
Kommentare
Erlend WOLF:
Man könnte auch über eine Maximalgültigkeit nachdenken.
Das Kommentieren ist möglich: von 20.09.2023, 12:59 bis 14.10.2023, 10:00