Der Reformerfolg gehört den Bürger:innen. Das Risiko den Politiker:innen.
| Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2 Berichte (Bericht der Vorsitzenden, Leitantrag) |
| Antragsteller_in: | Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 14.09.2026, 13:00 |

Kommentare
Karl-Arthur Arlamovsky:
Die unabhängige Stelle, die den Budgetvollzug überprüft, gibt es schon, das ist der Rechnungshof mittels des Bundesrechnungsabschlusses (VRV 2015 iVm § 16 Abs 1 F-VG).
Die Intention hinter der "Reform-Dividende" verstehe und unterstütze ich, aber diese Beschreibung der Umsetzung hat viel zu viele offene Flanken.
Die Verknüpfung von Politikerbezügen damit, dass "keine neuen Schulden gemacht werden", ist hingegen m.E. unrettbar. Erstens ist bereits die Beschreibung widersprüchlich - geht es um keine neuen Schulden (Budgetüberschuss) oder um ein geringeres Defizit als geplant?
Das grundlegende Problem ist, dass nicht die Exekutive für Handlungen der Legislative einstehen kann und umgekehrt. Die Legislative beschließt einen Voranschlag (Budget), die Exekutive vollzieht. Was passiert, wenn der Voranschlag ausgabenseitig überzogen wird? Die Abgeordneten kann das wohl nicht betreffen (schon gar nicht die, die dagegen gestimmt haben). Die StS kann es auch nicht betreffen, sie sind nicht weisungsfrei. Welche BM soll es betreffen, wie sollen Überschreitungen auf Ressorts aufgeteilt werden (bestes Beispiel Bezüge öffentlich Bediensteter)? Was kann eine Ministerin oder ein Landesrat dafür, wenn ein:e Kollegi:in urasst? Andererseits: wer soll einen höheren Bezug erhalten, wenn der Vollzug einnahmenseitig besser ausfällt als der Voranschlag? Diejenigen Abgeordneten, die für Steuererhöhungen gestimmt haben?
Gleiches gilt für geringere Einnahmen oder geringere Ausgaben als budgetiert...
Dazu kommen noch alle Fälle von personellen Veränderungen im Nationalrat und der Bundesregierung, kommt es auf Stichtage an, Aliquotierungen, konkret getätigte Handlungen?
"Leistungsabhängige Bezüge für Politiker:innen" verpuffen bei der ersten konkreten Frage nach der Methode einer konsistenten Umsetzung.
Hannes Zbiral:
Das bedeutet, dass der strukturelle Saldo des Sektors Staat 0 ist (Struktureller Saldo = Maastricht Saldo + zyklische Komponente, wobei die zyklische Komponente in der Rezession positiv und in Hochkonjunkturphasen negativ ist).
Im Einklang mit unserer Beschlusslage ist die Reformdividende nur, wenn der strukturelle Saldo im betrachteten Fiskaljahr positiv ist. Einen positiven strukturellen Saldo gab es in den letzten 25 Jahren nur im Jahr 2015. Aktuell (2025) fehlen uns 8 Mrd. € zu einem strukturell ausgeglichenen Staatshaushalt.
Und natürlich: wenn der Maastricht Saldo negativ ist, können wir eine Reformdividende nur über Fremdmittel - also höhere Schulden - finanzieren.
christoph:
**Reformdividende**
Ein geringeres Defizit ist kein Überschuss. Fällt das Defizit besser aus als geplant, muss der Staat lediglich weniger neue Schulden aufnehmen. Wird ein Teil dieser Verbesserung als Steuerentlastung verwendet, erhöht das die Neuverschuldung gegenüber dem ohne Entlastung erreichbaren Saldo. Die Aussage, die Reformdividende erfolge „nicht auf Kredit“, ist daher bei weiterhin bestehendem Defizit irreführend.
Auch von „Schuldenabbau“ kann nicht gesprochen werden: Bei weiterhin bestehendem Defizit steigt der Schuldenstand ohne Sondereffekte weiter – nur langsamer als geplant. Zudem bleibt offen, ob die Verbesserung überhaupt auf Reformen oder etwa auf Konjunktur, Inflation, Zinsen oder Prognosefehler zurückzuführen ist.
**Leistungsabhängige Bezüge**
Der Antrag bindet Regierungsmitglieder, Regierungsabgeordnete und Opposition an dasselbe Budgetziel, obwohl Verantwortung und Einfluss auf dieses Ergebnis grundlegend verschieden sind. Insbesondere Oppositionsabgeordnete würden damit finanziell für eine Budgetpolitik sanktioniert, die sie regelmäßig nicht bestimmen können.
Bei Abgeordneten kommt Art. 56 B-VG hinzu: Wenn 25 Prozent des Bezugs von einem politischen Gesamtergebnis abhängen, entsteht ein erheblicher finanzieller Anreiz, der das freie Mandat jedenfalls berührt. Ob bereits eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, lässt sich ohne konkrete gesetzliche Ausgestaltung nicht abschließend beurteilen.
christoph:
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59