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  1. MV am 10.10.2026
  2. Leitantrag

Der Reformerfolg gehört den Bürger:innen. Das Risiko den Politiker:innen.

  • PDF-Version
Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Der Reformerfolg gehört den Bürger:innen. Das Risiko den Politiker:innen.
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz
Tagesordnungspunkt:2 Berichte (Bericht der Vorsitzenden, Leitantrag)
Antragsteller_in:Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler
Status:Modifiziert
Eingereicht:14.09.2026, 13:00

Antragstext

Budgetsanierung ohne sichtbaren Nutzen erzeugt Reformmüdigkeit. Versprechen von
Politiker:innen ohne spürbare Ergebnisse erzeugen Misstrauen. Wir NEOS wollen
diese Logik durchbrechen und Bürger:innen direkt an Reformerfolgen beteiligen.
Zugleich dürfen sich populistische Politiker:innen nicht länger aus der
Verantwortung stehlen. Unverantwortliche Schuldenpolitik muss Konsequenzen
haben.

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Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

Zwar hat etwa die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen für die kommenden Jahre
rund 100 Milliarden Euro an Neuverschuldung verhindert, aber der Schuldenberg
wächst noch immer. Österreich gibt weiterhin mehr Geld aus, als der Staat
einnimmt. Deshalb reichen die bisherigen Sparbemühungen noch nicht aus. Was wir
durch weitere Reformen bei Pensionen, Gesundheit oder Förderungen einsparen,
darf die Politik nicht gleich wieder ausgeben.

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Wir NEOS wollen das ändern. Wenn Reformen Spielraum schaffen, müssen die
Steuerzahler:innen profitieren und Schulden sinken. Wenn Politiker:innen ihre
vereinbarten Budgetziele verfehlen, bekommen sie weniger Gehalt.

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So schaffen wir eine einfache Regel: Erfolg kommt den Menschen zugute.
Misserfolg hat für die Verantwortlichen Konsequenzen.

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Die Reform-Dividende

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Was der Staat durch Reformen mehr spart als geplant, darf niemand ausgeben –
nicht das Finanzministerium, nicht die Koalition, nicht der nächste Wahlkampf.

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Bisher war es umgekehrt. Hatte der Staat mehr Geld als geplant, fand die Politik
verlässlich eine Verwendung. Und zwar nicht für sinnvolle Zukunftsinvestitionen,
die es selbstverständlich geben muss, sondern für teure Wahlzuckerl und
Klientelpolitik.

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Genau das muss aufhören. Schneidet der Staat beim Defizit besser ab als geplant,
gilt ab jetzt Halbe-halbe: Die Hälfte fließt in den Schuldenabbau. Die andere
Hälfte kommt als Entlastung bei denen an, die arbeiten und Steuern zahlen.

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Ohne neue Formulare, ohne neue Behörde. Automatisch über die antragslose
Arbeitnehmerveranlagung. Die Reform-Dividende fließt erst, wenn etwas gelungen
ist. Nicht auf Kredit, nicht als Wahlzuckerl.

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So funktionierts:

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  • Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst, stellt
    im Frühjahr das bereinigte Defizit fest, ohne Einmal- und Vorzieheffekte.
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  • Die Reform-Dividende wird ausgelöst, wenn das Defizit um mindestens 0,1
    Prozent des BIP besser ausfällt als geplant.
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  • Von diesem Spielraum fließt die Hälfte in den Schuldenabbau. Die andere
    Hälfte bekommen die Steuerzahler:innen im Folgejahr über einen Freibetrag
    zurück.
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  • Ein eigenes Gesetz verankert den Automatismus für künftige Budgets. Am
    besten im Verfassungsrang.
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Leistungsabhängige Bezüge für Politiker:innen

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Politiker:innen entscheiden über Milliarden und über den Spielraum der nächsten
Generationen. Wer diese Macht hat, muss für die Folgen einstehen.

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In der Privatwirtschaft ist das selbstverständlich. Wer dauerhaft mehr ausgibt,
als er einnimmt, spürt die Konsequenzen. In der Politik fehlt dieser Bezug.
Reformen sind anstrengend. Schulden und Wahlgeschenke auf Kosten der nächsten
Generation sind oft der einfachere Weg und in Österreich seit Jahren die Regel.

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Genau hier wollen wir ansetzen. Wer die Folgen der eigenen Entscheidungen selbst
spürt, entscheidet anders. Deshalb wollen wir einen Teil der
Politiker:innengehälter an die Einhaltung verbindlicher Budgetziele koppeln. Wer
diese Budgetziele erreicht, bekommt das volle Gehalt. Wer neue Schulden macht
oder einen vereinbarten Sanierungspfad verfehlt, muss die Konsequenzen am
eigenen Gehaltszettel spüren.

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So funktionierts:

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  • 75 Prozent der Bezüge von Mitgliedern der Bundesregierung,
    Staatssekretär:innen und Nationalratsabgeordneten bleiben Fixgehalt.
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  • 25 Prozent werden nur ausgezahlt, wenn keine neuen Schulden gemacht
    werden. Tritt eine neue Regierung oder ein neues Parlament ein Defizit der
    Vorgänger an, reicht es, wenn der mit der EU vereinbarte Sanierungspfad
    eingehalten wird.
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  • Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst,
    überprüft die Einhaltung.
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  • Ausnahmen sind nur bei klar definierten Krisen wie Pandemien oder einem
    schweren wirtschaftlichen Einbruch vorzusehen.
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  • Für Mitglieder der Landesregierung und Landtagsabgeordnete sind
    vergleichbare Regelungen auf Landesebene einzuführen.
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Reformgewinne gehören den Bürger:innen und der nächsten Generation – nicht
Politiker:innen und ihren eigennützigen Wünschen vor einer Wahl. Zugleich sollen
Politiker:innen, die Entscheidungen für uns alle treffen, die Folgen ihrer
Entscheidungen auch selbst spüren.

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Deshalb bekennen sich NEOS zur Reform-Dividende als Automatismus und zu
leistungsabhängigen Politiker:innenbezügen in Bund und Ländern.

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Kommentare

22.09.2026

Karl-Arthur Arlamovsky:

Der Antrag leidet m.E. an mehreren Strickfehlern. Zuerst einmal gibt es, wenn das Defizit geringer ausfällt als befürchtet, keinen "Schuldenabbau", sondern nur ein geringeres Schuldenwachstum als geplant. Wenn die Schuldenquote im Verhältnis zum BIP sinkt, dann liegt kein "Sinken" der Schulden vor.
Die unabhängige Stelle, die den Budgetvollzug überprüft, gibt es schon, das ist der Rechnungshof mittels des Bundesrechnungsabschlusses (VRV 2015 iVm § 16 Abs 1 F-VG).
Die Intention hinter der "Reform-Dividende" verstehe und unterstütze ich, aber diese Beschreibung der Umsetzung hat viel zu viele offene Flanken.

Die Verknüpfung von Politikerbezügen damit, dass "keine neuen Schulden gemacht werden", ist hingegen m.E. unrettbar. Erstens ist bereits die Beschreibung widersprüchlich - geht es um keine neuen Schulden (Budgetüberschuss) oder um ein geringeres Defizit als geplant?
Das grundlegende Problem ist, dass nicht die Exekutive für Handlungen der Legislative einstehen kann und umgekehrt. Die Legislative beschließt einen Voranschlag (Budget), die Exekutive vollzieht. Was passiert, wenn der Voranschlag ausgabenseitig überzogen wird? Die Abgeordneten kann das wohl nicht betreffen (schon gar nicht die, die dagegen gestimmt haben). Die StS kann es auch nicht betreffen, sie sind nicht weisungsfrei. Welche BM soll es betreffen, wie sollen Überschreitungen auf Ressorts aufgeteilt werden (bestes Beispiel Bezüge öffentlich Bediensteter)? Was kann eine Ministerin oder ein Landesrat dafür, wenn ein:e Kollegi:in urasst? Andererseits: wer soll einen höheren Bezug erhalten, wenn der Vollzug einnahmenseitig besser ausfällt als der Voranschlag? Diejenigen Abgeordneten, die für Steuererhöhungen gestimmt haben?
Gleiches gilt für geringere Einnahmen oder geringere Ausgaben als budgetiert...
Dazu kommen noch alle Fälle von personellen Veränderungen im Nationalrat und der Bundesregierung, kommt es auf Stichtage an, Aliquotierungen, konkret getätigte Handlungen?
"Leistungsabhängige Bezüge für Politiker:innen" verpuffen bei der ersten konkreten Frage nach der Methode einer konsistenten Umsetzung.
23.09.2026

Hannes Zbiral:

Ich darf zu Karl Arthur ergänzen: sowohl in den Plänen als auch in den Taten für ein neues Österreich fordern wir einen über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Staatshaushalt mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang.
Das bedeutet, dass der strukturelle Saldo des Sektors Staat 0 ist (Struktureller Saldo = Maastricht Saldo + zyklische Komponente, wobei die zyklische Komponente in der Rezession positiv und in Hochkonjunkturphasen negativ ist).
Im Einklang mit unserer Beschlusslage ist die Reformdividende nur, wenn der strukturelle Saldo im betrachteten Fiskaljahr positiv ist. Einen positiven strukturellen Saldo gab es in den letzten 25 Jahren nur im Jahr 2015. Aktuell (2025) fehlen uns 8 Mrd. € zu einem strukturell ausgeglichenen Staatshaushalt.
Und natürlich: wenn der Maastricht Saldo negativ ist, können wir eine Reformdividende nur über Fremdmittel - also höhere Schulden - finanzieren.
23.09.2026

christoph:

Der Antrag weist sowohl bei der Reformdividende als auch bei den leistungsabhängigen Bezügen wesentliche konzeptionelle Probleme auf.

**Reformdividende**

Ein geringeres Defizit ist kein Überschuss. Fällt das Defizit besser aus als geplant, muss der Staat lediglich weniger neue Schulden aufnehmen. Wird ein Teil dieser Verbesserung als Steuerentlastung verwendet, erhöht das die Neuverschuldung gegenüber dem ohne Entlastung erreichbaren Saldo. Die Aussage, die Reformdividende erfolge „nicht auf Kredit“, ist daher bei weiterhin bestehendem Defizit irreführend.

Auch von „Schuldenabbau“ kann nicht gesprochen werden: Bei weiterhin bestehendem Defizit steigt der Schuldenstand ohne Sondereffekte weiter – nur langsamer als geplant. Zudem bleibt offen, ob die Verbesserung überhaupt auf Reformen oder etwa auf Konjunktur, Inflation, Zinsen oder Prognosefehler zurückzuführen ist.

**Leistungsabhängige Bezüge**

Der Antrag bindet Regierungsmitglieder, Regierungsabgeordnete und Opposition an dasselbe Budgetziel, obwohl Verantwortung und Einfluss auf dieses Ergebnis grundlegend verschieden sind. Insbesondere Oppositionsabgeordnete würden damit finanziell für eine Budgetpolitik sanktioniert, die sie regelmäßig nicht bestimmen können.

Bei Abgeordneten kommt Art. 56 B-VG hinzu: Wenn 25 Prozent des Bezugs von einem politischen Gesamtergebnis abhängen, entsteht ein erheblicher finanzieller Anreiz, der das freie Mandat jedenfalls berührt. Ob bereits eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, lässt sich ohne konkrete gesetzliche Ausgestaltung nicht abschließend beurteilen.
23.09.2026

christoph:

Christoph Hilscher
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Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
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