| Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge von Mitgliedern |
| Antragsteller_in: | Andreas Bosé, Paul Decrinis, Josef Dengler, Michael Doczy, Günter Eckerstorfer, Johannes Fisecker, Joachim Frank, Paul Friedrich, Georg Fritsch, Erwin Gartler, Gustav Gressel, Erwin Haas, Helmut Habermayer, Anna Hagenbüchler, Jakob Harden, Rainer Hösl, Alfred Jadavan, Wolfgang Kowatsch, Markus Krainz, Fred Kranich, Roland Kreutzer, Alexander Kunz, Elija Lambourne, Stephan Leitner, Alexander List, Stephan Mittelbach, Thomas Mittelbach, Wolfgang Obermüller, Andreas Orator, Ben Pepin, Ger-Wolf Pollak, Markus Pollak, Oliver Prenn, Valerian Schally, Klaus Schauer, Liya Sitdikova, Paul Skedl, Simon Stelzer, Thomas Vydra, Christian Wind, Oleksa Woloschtschuk, Ruben Zukic |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 30.09.2026, 06:46 |
| Ersetzt: | NATO-Beitritt Österreichs für Frieden und Sicherheit |
Österreichische Sicherheit. In und mit Europa.
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
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1. NEOS bekennt sich zu einem sicheren Österreich in einem sicheren Europa und
tritt für die Aufhebung der österreichischen Neutralität ein – durch die
ersatzlose Aufhebung des Neutralitätsgesetzes.
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2. Österreich organisiert seine Sicherheit solidarisch im europäischen Verbund,
erfüllt seine EU-Verpflichtungen vollständig und handelt nach NATO-kompatiblen
Standards.
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3. Die NATO ist der reale Ordnungsrahmen europäischer Territorialverteidigung,
an dem Österreich seine Planung ausrichtet; die NATO-Mitgliedschaft wird
politisch vorbereitet.
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4. Eine vertiefte europäische Verteidigung stärkt den europäischen Pfeiler der
NATO: Sie ergänzt den bestehenden Ordnungsrahmen, sie ersetzt ihn nicht.
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Daraus folgen drei Prioritäten:
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01 Bündnisfähigkeit herstellen und die NATO-Mitgliedschaft politisch vorbereiten
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Österreich übt seit 1995 in der Partnerschaft für den Frieden nach NATO-
Standards, macht bei der europäischen Luftverteidigungsinitiative Sky Shield mit
und stellt Kräfte für die EU-Gefechtsverbände (Battlegroups). Das schafft
Kompatibilität, aber noch keinen Schutz: Österreich hat weder eine
Beistandsgarantie noch eine Stimme in der gemeinsamen Verteidigungsplanung.
Vollständige Bündnisfähigkeit setzt gemeinsame Planung, gemeinsame Führung und
gemeinsames Handeln im Ernstfall voraus. Politische Vorbereitung nimmt einen
Beitritt nicht vorweg. Sie schafft die rechtlichen, militärischen und
gesellschaftlichen Voraussetzungen, damit Österreich diese Entscheidung bewusst
treffen kann.
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02 Europäische Beistandsfähigkeit vorbereiten
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Österreich legt bis Ende 2027 in einem Beitragsprofil fest, was es im
Beistandsfall beitragen kann: militärisch, zivil, logistisch, medizinisch, im
Cyberbereich, beim Schutz kritischer Infrastruktur sowie bei Versorgung,
Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Bisher gibt es dieses Profil
nicht – militärische Planungen werden laut Landesverteidigungsbericht derzeit
nicht vorgenommen. Die besondere sicherheits- und verteidigungspolitische
Stellung einzelner Mitgliedstaaten lässt Spielraum für Art und Umfang des
Beitrags; sie macht Untätigkeit nicht zur Option.
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03 Gemeinsame europäische Verteidigung praktisch mitgestalten
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Österreich muss kurz- und mittelfristig dort beitragen, wo europäische
Verteidigung bereits organisiert wird: in EU-Strukturen, NATO-kompatiblen
Formaten, europäischen Koalitionen und einem stärkeren europäischen Pfeiler der
bestehenden Sicherheitsarchitektur. Dazu gehört die Ukraine: Österreich
beteiligt sich an den EU-Maßnahmen zu ihrer militärischen Unterstützung, statt
sich mit Verweis auf die Neutralität zu enthalten. Parallel dazu müssen
Außenwirtschaftsrecht und Kriegsmaterialgesetz Ausfuhr, Wiederausfuhr und
Durchfuhr nach klaren gesetzlichen Kriterien regeln – ohne Neutralitätsvorbehalt
in der Genehmigungspraxis. Auf eine erst künftig mögliche europäische Armee zu
warten, ist keine Option.
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Umsetzung und Rechenschaft
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Die Mitgliederversammlung beauftragt die zuständigen Organe von NEOS, binnen
zwölf Monaten einen Umsetzungsplan vorzulegen. Er benennt die nötigen
Rechtsänderungen, Verantwortlichkeiten, Fähigkeiten, Kosten und Fristen. Über
den Fortschritt wird der Mitgliederversammlung jährlich berichtet.
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Begründung
Sicherheit gibt es nur im europäischen Verbund
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Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung sind zentrale liberale Werte. Sie behaupten sich nicht von selbst. Wer sie schützen will, muss bereit und fähig sein, sie zu verteidigen. Sicherheitspolitik ist deshalb kein Randthema, sondern Voraussetzung liberaler Politik.
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Diese Werte stehen unter unmittelbarem Druck. Russland greift Europas Friedensordnung militärisch und hybrid an; Donald Trump stellt die Verlässlichkeit amerikanischer Bündnisgarantien infrage. Zugleich beschreibt der eigene Landesverteidigungsbericht die Wiederherstellung der militärischen Abwehrfähigkeit als laufende Aufgabe und hält fest, dass für den europäischen Beistandsfall derzeit keine militärische Planung besteht. In dieser Lage duldet die Entscheidung keinen Aufschub.
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Österreich kann diese Schutzlücke nicht allein schließen. Seine Sicherheit und die Sicherheit Europas sind untrennbar miteinander verbunden. Der Landesverteidigungsbericht zieht daraus die Konsequenz einer europäischen Sicherheitslösung; NEOS bekennt sich zu einer umfassenden, verlässlichen und solidarischen Teilnahme an einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
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Aus diesem Bekenntnis folgt die Entscheidung: NEOS tritt für die Aufhebung der österreichischen Neutralität ein. Das ist sicherheitspolitisch notwendig und liberal konsequent. Wer sich zu europäischer Solidarität bekennt, kann nicht zugleich an einer Neutralität festhalten, die weder Schutz bietet noch volle Mitwirkung erlaubt. Gegenüber angegriffenen europäischen Partnern und der Ukraine darf sie nicht länger als Begründung dienen, militärisch relevante Unterstützung grundsätzlich auszuschließen.
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Auch das europäische Ziel von NEOS zwingt zur Entscheidung: Eine Verteidigungsunion mit Beistandspflicht und gemeinsamem Oberbefehl wäre selbst ein Militärbündnis. Solange das Neutralitätsgesetz jeden Bündnisbeitritt verbietet, könnte Österreich daran nicht voll teilnehmen. Wer die europäische Verteidigungsunion ernst meint, muss daher die Neutralität aufheben.
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Aus Mitgliedschaft folgt Beistand – aus Beistand folgt Verantwortung
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Diese Verantwortung beginnt nicht erst mit einem möglichen NATO-Beitritt. Österreich ist seit 1995 Vollmitglied der Europäischen Union und profitiert von ihrer Ordnung. Daraus folgen Rechte, Verpflichtungen und Eigeninteresse: Österreich muss vor dem Ernstfall klären, was es beiträgt. Das betrifft Beistandsplanung, Kriegsmaterialrecht, militärischen Transit, Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern.
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Der konkrete Prüfstein ist der Beistandsfall. Art. 42 Abs. 7 EUV verpflichtet alle Mitgliedstaaten zu Hilfe und Unterstützung, wenn ein Mitglied bewaffnet angegriffen wird. Wer erwartet, im Ernstfall nicht allein zu sein, muss vorher festlegen, was er selbst leisten kann. Europäische Solidarität ist keine Einbahnstraße.
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Eine Beistandsklausel allein schafft jedoch noch keine verteidigungsfähige Ordnung. 23 der 27 EU-Staaten organisieren ihre Territorialverteidigung in der NATO. Keine EU-Struktur bietet derzeit dieselbe Schutzgarantie, gemeinsame Verteidigungsplanung, integrierte Führung und glaubwürdige Abschreckung. Die NATO ist deshalb der reale Ordnungsrahmen der Gegenwart. Österreich muss seine Verteidigung an diesem Rahmen ausrichten und die NATO-Mitgliedschaft politisch vorbereiten.
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Langfristiges Ziel und Gegenwartsaufgabe dürfen nicht verwechselt werden: NEOS kann auf ein politisch geeintes Europa mit gemeinsamer Verteidigung hinarbeiten. Bis dahin muss Österreich in der bestehenden Sicherheitsarchitektur bündnisfähig werden. Mehr europäische Verteidigung ist kein Gegenentwurf zur NATO, sondern ihr handlungsfähiger europäischer Pfeiler.
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Sicherheit entsteht nicht durch Abstand
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Russlands Vollinvasion der Ukraine und seine hybriden Angriffe zeigen, dass Europas Friedensordnung angegriffen wird. Donald Trumps Relativierung verlässlicher Bündnisgarantien zeigt zugleich: Europa muss mehr Verantwortung für seinen Schutz übernehmen. Die Antwort ist nicht Abstand, sondern europäische Handlungsfähigkeit in den Strukturen, die Abschreckung und Verteidigung organisieren.
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Diese neue Lage trifft auf eine Neutralitätslogik, die aus einer anderen Ordnung stammt. Österreich lag zwischen zwei Blöcken und konnte aus dieser Position außenpolitischen Nutzen ziehen. Diese Lage gibt es nicht mehr. Österreich ist heute Mitglied der Europäischen Union und von der Stabilität der europäischen Friedensordnung abhängig. Moderne Bedrohungen richten sich nicht nach dem verfassungsrechtlichen Status eines Staates. Die Neutralität ist deshalb keine tragfähige Sicherheitsstrategie mehr und gehört aufgehoben. Sie ist auch die teurere Option: Ein neutraler Staat muss für die militärische Landesverteidigung das gesamte Fähigkeitsspektrum selbst vorhalten und bezahlen. Eine „Neudefinition“, die Bündnis und Beistand erlaubt, wäre keine Neutralität mehr, sondern ihre Aufhebung unter anderem Namen. Ehrlicher ist, das Gesetz aufzuheben.
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Beistand ist Pflicht — der Beitrag fehlt
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Aus dieser veränderten Lage folgt zunächst eine Pflicht, die Österreich bereits übernommen hat: Beistand nach Art. 42 Abs. 7 EUV muss politisch ernst genommen und praktisch vorbereitet werden. Wird ein europäischer Partner angegriffen – etwa im Baltikum, in Polen oder an einer anderen verwundbaren Stelle Europas –, ist das kein entfernter Regionalkonflikt. Österreich wird nicht sicherer, wenn es sich abseits stellt, sondern wenn Aggression gegen Europa glaubwürdig abgeschreckt wird.
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Der Vertrag wahrt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzelner Mitgliedstaaten. Das gibt Österreich Spielraum bei Art und Umfang seiner Hilfe, beseitigt aber nicht die Beistandspflicht. Im Angriffsfall darf nicht erst geklärt werden müssen, ob Solidarität praktisch gemeint war. Genau hier liegt die österreichische Lücke: Auf europäischer Ebene wird die Operationalisierung der Beistandsklausel vorangetrieben; im eigenen Land gibt es bislang keine militärische Planung für den Beistandsfall.
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Wie sich diese Lücke praktisch auswirkt, zeigt die Ukraine. Bei EU-Beschlüssen über Waffen- und Munitionshilfe an die Ukraine enthält sich Österreich, zahlt einen Ersatzbeitrag und beschränkt seine Mittel auf nicht-tödliche Ausrüstung. Dasselbe Muster zeigt die Entminung: Österreichische Hilfe im Kriegsgebiet wurde 2023 abgelehnt; 2024 forderte NEOS auch Minenräumgeräte und militärisch verwendbare Produkte. 2025 nannte die Bundesregierung im Nationalrat die finanzierte humanitäre Entminung als Priorität – der Trennstrich zur militärisch relevanten Hilfe blieb. Diese Entscheidungen blockieren die Partner nicht. Sie zeigen, wie Neutralität den österreichischen Beitrag schon vor der politischen Abwägung verengt. Diese Vorab-Begrenzung muss enden.
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Die parteieigene Diagnose führt zur Schutzfrage
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NEOS hält seit Jahren fest: Neutralität schützt nicht, und Österreich darf kein Trittbrettfahrer bleiben. Gleichzeitig verneint das Parteiprogramm einen NATO-Beitritt. Damit bleibt offen, wie Österreich bis zum Aufbau einer handlungsfähigen europäischen Verteidigungsunion militärischen Schutz organisiert. Europäische Solidarität beantwortet die politische Frage, ob wir füreinander einstehen; sie ersetzt aber keine Schutzgarantie, Verteidigungsplanung und Kommandostruktur. Die eigenen Programme und europaliberalen Beschlüsse benennen den bestehenden Rahmen selbst: Europas Schutzschirm beruht derzeit vor allem auf NATO und Artikel 5, die territoriale Verteidigung wird in der NATO organisiert, und mehr europäische Verteidigung soll ihren europäischen Pfeiler stärken. Die politische Vorbereitung einer Mitgliedschaft ist daher kein abrupter Kurswechsel, sondern die Konsequenz aus den eigenen Prämissen von NEOS.
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Verteidigungsunion und EU-Armee: Ziel und Voraussetzungen klären
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Eine europäische Verteidigungsunion ist seit Jahren ein erklärtes Ziel von NEOS – im Parteiprogramm und in Beschlüssen der europäischen liberalen Parteienfamilie. Damit dieses Ziel politisch handlungsleitend wird, müssen Aufgaben, Führung und demokratische Kontrolle geklärt sein. Für den vorliegenden Antrag sind zwei Punkte entscheidend.
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Erstens: Eine echte Verteidigungsunion mit gegenseitigem Beistand und gemeinsamem Oberbefehl wäre funktional ein Militärbündnis – unabhängig davon, ob sie NATO, Verteidigungsunion oder Europäische Armee heißt. Solange das Neutralitätsgesetz jeden Bündnisbeitritt verbietet, könnte Österreich an einer solchen Ordnung nicht voll teilnehmen. Die Aufhebung der Neutralität konkurriert daher nicht mit dem europäischen Ziel; sie ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Österreich es ernsthaft mittragen kann.
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Zweitens: Die EU verfügt heute weder über die politische Einheit noch über die integrierte Kommandostruktur einer europäischen Armee. Art. 42 Abs. 2 EUV eröffnet zwar den Weg zu einer gemeinsamen Verteidigung, verlangt dafür aber Einstimmigkeit und die Zustimmung der Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Regeln. Das Irland-Protokoll stellt zudem klar, dass der Vertrag von Lissabon keine europäische Armee vorsieht.
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„EU-Armee“ und „Europäische Verteidigungsunion“ sind deshalb noch keine Schutzordnung für die Gegenwart. Sie können langfristig Teil eines politisch geeinten Europas sein, dürfen aber weder konkrete Entscheidungen vertagen noch als Alternative zur NATO missverstanden werden. Diese Rollenverteilung ist durch parteieigene und europaliberale Beschlüsse gedeckt: mehr europäische Handlungsfähigkeit, ein stärkerer europäischer Pfeiler, keine Verdoppelung der NATO. Daraus folgen die drei umsetzbaren, NATO-kompatiblen Prioritäten dieses Antrags.
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Zur Mehrheitsfrage
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Für einen NATO-Beitritt gibt es in Österreich derzeit keine Mehrheit. Das ist die Ausgangslage, nicht das Gegenargument. Eine aktuelle Erhebung nennt 55 Prozent Ablehnung; 38 Prozent sind für eine Neudefinition oder Abschaffung der Neutralität offen. Zugleich sagt eine deutliche Mehrheit, ein neutraler Staat müsse sich selbst verteidigen können, bezweifelt aber, dass Österreich das kann, und erwartet im Angriffsfall dennoch fremde Hilfe. Ein Parteibeschluss ändert weder Regierungsprogramm noch Verfassung; er legt fest, wofür NEOS um eine Mehrheit wirbt.
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Konklusion
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Dieser Antrag stellt die europäische Vision von NEOS nicht infrage. Er übersetzt sie in eine Strategie für die Gegenwart.
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Er tritt für die Aufhebung der Neutralität ein, damit Österreich Schutz nicht nur erwartet, sondern gemeinsam organisiert.
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Er richtet die Verteidigungsplanung an der bestehenden Sicherheitsordnung aus und stärkt darin den europäischen Pfeiler.
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Er macht Solidarität mit EU-Partnern und der Ukraine konkret, planbar und überprüfbar.
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Freiheit verteidigt sich nicht von selbst. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Schutz erwartet, muss Verantwortung übernehmen. NEOS entscheidet sich dafür: für ein Österreich, das Europa stärkt – und damit sich selbst schützt.
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Kosten-Nutzen-Einschätzung
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Der Beschluss selbst verursacht für NEOS keine unmittelbaren Kosten. Für Österreich gilt: Ein neutraler Staat muss das gesamte Fähigkeitsspektrum der militärischen Landesverteidigung selbst vorhalten und finanzieren; Bündnisfähigkeit ermöglicht gemeinsame Planung, Arbeitsteilung und Beschaffung und erhöht damit die Wirkung der eingesetzten Mittel. Die konkreten Kosten und Fristen benennt der im Antrag vorgesehene Umsetzungsplan.
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Belege
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1. NEOS beschreibt sich über Freiheit, Eigenverantwortung und mutige Reformen für ein handlungsfähiges und wehrhaftes Europa. NEOS. (o. J.). Unsere Werte: Freiheit, Fortschritt, Gerechtigkeit. NEOS. (2026, 13. Jänner). Europa braucht Stärke, Einheit und Verantwortung in einer neuen Weltordnung. Quelle 1 https://partei.neos.eu/unsere-partei/unsere-werte · Quelle 2 https://www.neos.eu/news/2026/1/europa-braucht-staerke-einheit-und-verantwortung ↩
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2. Art. 42 Abs. 7 EUV verpflichtet Mitgliedstaaten bei einem bewaffneten Angriff zu Hilfe und Unterstützung. Art. 42 Abs. 3 EUV verpflichtet sie außerdem, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Europäische Union. (2016). Vertrag über die Europäische Union, Art. 42. EUR-Lex. Quelle https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/art_42/oj ↩
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3. Die institutionelle Dichte der NATO umfasst Hauptquartiere, Kommandostruktur, Finanzierung und Verteidigungsplanung; keine bestehende EU-Struktur bietet dies derzeit. Daalder, I. H. (2025, 28. März). NATO without America: How Europe can run an alliance designed for U.S. control. Foreign Affairs. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten sind alle außer Irland, Malta, Zypern und Österreich Mitglieder der NATO. Quelle https://www.foreignaffairs.com/united-states/nato-without-america ↩
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4. Die Beistandspflicht nach Art. 42 Abs. 7 EUV gilt für alle Mitgliedstaaten, auch für Österreich. Die irische Klausel befreit davon nicht; umstritten ist der Umfang unmittelbar militärischer Hilfe. Cede, F. (2022). Zur Beistandspflicht nach Art. 42 Abs. 7 EUV und der irischen Klausel (AIES Kommentar 2022/2); Janik, R. (2022). Neutralität und der österreichische Beitrag zur EU-Sicherheitspolitik. ÖGfE. Quelle 1 https://www.aies.at/download/2022/AIES-Kommentar-2022-02.pdf · Quelle 2 https://www.oegfe.at/policy-briefs/neutralitaet-und-der-oesterreichische-beitrag-zur-eu-sicherheitspolitik/ ↩
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5. Verfassungsschutz und EU dokumentieren Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und Informationsmanipulation als Teil der russischen hybriden Strategie. Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. (2026). Verfassungsschutzbericht 2025. Republik Österreich. Rat der Europäischen Union. (2025, 18. Juli). Hybrid threats/Russia: Statement by the High Representative on behalf of the EU. Quelle 1 https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf · Quelle 2 https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/07/18/hybrid-threats-russia-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu/ ↩
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6. Russland, Trump und die Dringlichkeit. Bundesministerium für Landesverteidigung. (2026). Landesverteidigungsbericht 2026/2027. Der Bericht bewertet unvorhersehbare Entscheidungen der USA als strategisches Risiko. https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_20-27.pdf. Associated Press. (2025, 24. Juni). Trump says whether he’ll commit to NATO mutual defense guarantee “depends on your definition”. https://apnews.com/article/e34385f9b6e2ff5d0cf60f8aaea57a40. Meinl-Reisinger, B. (2025, 27. Mai). Rede im Bundesrat, 978. Sitzung, S. 4: Wird Art. 5 infrage gestellt, könne Europa nicht einfach zur Normalität zurückkehren. https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf ↩
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7. Aktuelle österreichische Erhebungen zu Neutralität, NATO-Beitritt und Landesverteidigung: UNIQUE research für Der Pragmaticus, n = 800 Wahlberechtigte, Feldzeit 26. Februar bis 10. März 2026 (55 Prozent Ablehnung eines NATO-Beitritts); Österreichisches Gallup-Institut, n = 1.000, CAWI, April 2026 (30 Prozent für Neudefinition, 8 Prozent für Abschaffung der Neutralität, 71 Prozent für die Pflicht zur Selbstverteidigung). Pragmaticus https://www.derpragmaticus.com/r/bundesheer-umfrage · Gallup https://www.gallup.at/de/newsroom/umfragen/2026/neutralitaet-neu-denken/ ↩
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8. Expertengestützte Analysen behandeln eine supranationale EU-Armee als langfristig denkbar, auf absehbare Zeit aber politisch und operativ nicht verfügbar. European Parliamentary Research Service. (2019). European defence cooperation: State of play and thoughts on an EU army. Loss, R., Prochwicz-Jazowska, M., & Puglierin, J. (2026). Making defence European again. European Council on Foreign Relations. Quelle 1 https://ecfr.eu/publication/making-defence-european-again/ · Quelle 2 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2019/635532/EPRS_BRI%282019%2-9635532_EN.pdf ↩
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9. Europäische Friedensfazilität. Bundesministerium für Landesverteidigung. (2026). Landesverteidigungsbericht 2026/2027 (S. 80). Österreich enthält sich bei EU-Maßnahmen mit Waffen und Munition konstruktiv, zahlt einen Ersatzbeitrag und verwendet eigene Mittel ausschließlich für nicht-tödliche Ausrüstung. https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_20-27.pdf; Parlamentsdirektion. (2026, 12. Februar). Parlamentskorrespondenz Nr. 97. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0097 ↩
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Exportrecht. Salzburger Nachrichten. (2026, 11. Februar). Regierung kündigt ein Sicherheitsexportgesetz an; die Novelle des Kriegsmaterialgesetzes sei noch in Ausarbeitung. CMS. (2026, 2. März). Der Ministerialentwurf modernisiert Verfahren des Außenwirtschaftsrechts, regelt aber nicht den Neutralitätsvorbehalt bei Kriegsmaterial. https://cms.law/de/aut/legal-updates/oesterreich-sicherheitsexportgesetz-welche-erleichterungen-und-belastungen-auf-exporteure-zukommen
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Fall SK-105. Wind, C. (2026). Strategiepapier V7.8, Abschnitt 5.6. Die Wiederausfuhr von 112 Jagdpanzern aus österreichischen Beständen an die Ukraine scheiterte 2023 an der fehlenden österreichischen Zustimmung.
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Entminung 2023/2024. ORF.at. (2023, 18. Mai). Van der Bellen für, Tanner gegen Hilfe bei Entminung. Die Verteidigungsministerin lehnte österreichische Hilfe im Kriegsgebiet ab; Douglas Hoyos verlangte eine ernsthafte Prüfung. https://orf.at/stories/3317196/. Paneuropa Österreich. (2024, 25. September). Dominik Oberhofer beantwortet Fragen zur Nationalratswahl. Oberhofer forderte Minenräumgeräte und andere militärisch verwendbare Produkte. https://www.paneuropa.at/dominik-oberhofer-beantwortet-fragen-zur-nationalratswahl/
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Entminung 2025. Österreichischer Nationalrat. (2025, 26. Februar). Stenographisches Protokoll, 9. Sitzung. Die Finanzierung humanitärer Entminung wurde als konkreter österreichischer Beitrag hervorgehoben. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRSITZ/9/A_-_10_24_54_00760740.html. Österreichischer Nationalrat. (2025, 16. Juni). Stenographisches Protokoll, 30. Sitzung. Die Bundesregierung nennt humanitäre Entminung als Priorität ihrer Ukraine-Hilfe. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRSITZ/30/imfname_1739891.pdf
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10. Landesverteidigungsbericht 2026/2027 (Bundesministerium für Landesverteidigung, Juni 2026). → https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_20-27.pdf
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S. 8: „Einzelstaaten können den Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“ Die USA hätten „an Verlässlichkeit eingebüßt“; Österreichs Verteidigungsfähigkeit sei „im Einklang mit der EU“ zu erhöhen.
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S. 12: „Solidarität und Beistandsverpflichtungen Österreichs von und zu seinen EU-Partnern sind klar zu definieren. […] Ein solcher Angriff erfordert aufgrund der Beistandsverpflichtung im Rahmen der EU einen Beitrag Österreichs. Dieser kann auch militärische Fähigkeiten und Kapazitäten umfassen. Militärische Planungen für diesen Fall werden derzeit nicht vorgenommen.“
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S. 13: Die militärische Landesverteidigung bedinge „für einen neutralen Staat, der keinem Verteidigungsbündnis angehört, das Vorhalten des gesamten Spektrums an erforderlichen militärischen Fähigkeiten […] und folglich die Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel“.
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11. NEOS zur Neutralität.
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Beate Meinl-Reisinger, Rede zum Europatag, 8. Mai 2026: „Unsere Neutralität schützt uns nicht.“ — „Ein neutrales Österreich, das Europa nicht mitgestaltet, kann in ihm nicht sicher sein.“ — BMEIA. → https://www.bmeia.gv.at/ministerium/presse/aktuelles/alle/musterjahr/05-1-1-1-1/rede-von-bundesministerin-beate-meinl-reisinger-zum-europatag-2026
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Douglas Hoyos, 6. April 2023: „Die Neutralität ist seit dem Beitritt zur Europäischen Union Geschichte. Neutralität schützt nicht.“ — profil. → https://www.profil.at/oesterreich/debatte-um-neue-sicherheitsstrategie-neutralitaet-schuetzt-nicht/402392186
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NEOS-Programm „Landesverteidigung“: Österreich müsse sein „Trittbrettfahrer-Dasein ablegen“. Zur Frage „Wollen NEOS Österreichs Beitritt zur NATO?“: „Nein. Für NEOS geht es immer um eine europäische Verteidigungsunion.“ — neos.eu, Themen A bis Z. → https://www.neos.eu/programm/themen-a-bis-z/landesverteidigung
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Dominik Oberhofer, 29. August 2025: Die Bundesregierung trete „aktiv gegen das Image Österreichs als ‚Trittbrettfahrer‘“ auf. — APA-OTS. → https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250829_OTS0081/
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12. NEOS zur Verteidigungsunion und zur EU-Armee.
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NEOS-Programm „Landesverteidigung“: „Langfristig ist eine Europäische Freiwilligenarmee unter gemeinsamer politischer Führung, gemeinsamem Oberbefehl und parlamentarischer Kontrolle das Ziel.“ — neos.eu. → https://www.neos.eu/programm/themen-a-bis-z/landesverteidigung
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Beate Meinl-Reisinger, 12. Jänner 2026: „Europa muss sich selbst verteidigen können, durch eine echte Verteidigungsunion.“ — neos.eu. → https://www.neos.eu/news/2026/1/europa-braucht-staerke-einheit-und-verantwortung
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Beate Meinl-Reisinger, Forum Alpbach, 24. August 2025: Österreich fühle sich verantwortlich, an einer Verteidigungsunion mitzubauen, „auch verbunden mit einer ‚unity of command‘ – also unter einem gemeinsamen militärischen Kommando“. — Nachrichten.at. → https://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/ukraine-meinl-reisinger-gegen-frieden-um-jeden-preis;art391,4079092
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ALDE-Kongress Wien, 3./4. Juli 2026, Vienna Declaration: Bekenntnis zu einer „true European Defence Union“. — aldeparty.eu. → https://www.aldeparty.eu/web/content/31788?access_token=e5048d83-a1ea-4015-9610-c7c5ee5091b9&download=true&unique=4b4b7ca583c77b15ca25f4e1198e8b569dab92e7
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NEOS-EU-Wahlprogramm 2024 (beschlossen 27. Jänner 2024): „Eine stärkere Verteidigungsfähigkeit der EU stärkt dabei auch die europäische Säule der NATO. Dabei kommt natürlich der Kooperation mit der NATO große Bedeutung zu.“ — neos.eu. → https://www.neos.eu/programm/unsere-schwerpunkte/europa/eu-wahl-2024/eu-programm
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Thomas Jandl, Referent für Äußeres und Landesverteidigung, 10. Februar 2025: „Die europäische Territorialverteidigung hat einen Namen: NATO. […] Die NATO ohne USA bleibt um vieles stärker und vor allem glaubwürdiger als ein Europa ohne NATO.“ — Materie. → https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/
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13. Rechtslage: Bündnisverbot und EU-Armee.
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Neutralitätsgesetz 1955, Art. I Abs. 2: Österreich „wird in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen“. — RIS. → https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12005213/NOR12005213.html
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NEOS-Glossar „NATO – gut erklärt“: „Österreich kann einem Militärbündnis wie der NATO nicht beitreten, ohne die Neutralität abzuschaffen.“ — neos.eu. → https://www.neos.eu/glossar/nato
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Art. 4 Abs. 2 EUV: Die nationale Sicherheit „fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten“. Art. 42 Abs. 2 EUV: gemeinsame Verteidigung erst nach einstimmigem Beschluss des Europäischen Rates und Annahme durch die Mitgliedstaaten „im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften“. — EUR-Lex. → https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016M004 · https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/art_42/oj
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Protokoll über die Anliegen der irischen Bevölkerung zum Vertrag von Lissabon, ABl. L 60 vom 2. März 2013, S. 129, Art. 3: „The Treaty of Lisbon does not provide for the creation of a European army or for conscription to any military formation.“ — EUR-Lex. → https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:22013A0302(01)
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Andrius Kubilius, EU-Verteidigungskommissar, 13. Jänner 2025: „There is no plan on setting up a European army.“ — Eunews. → https://www.eunews.it/en/2025/01/13/kubilius-we-are-not-working-on-setting-up-a-european-army/
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Kaja Kallas, Hohe Vertreterin, 2. Februar 2026: „If you are already part of NATO then you can’t create a separate army besides the army that you already have.“ — Euronews. → https://www.euronews.com/2026/02/02/kallas-denies-rift-between-nato-and-eu-rejects-calls-for-a-european-army
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Thomas Jandl, 12. September 2022: „Eine EU-Armee neben der NATO ist nach derzeitigem Strickmuster nicht machbar.“ — 10. Februar 2025: „Eine gemeinsame Armee kann immer nur unter einer gemeinsamen politischen Einheit existieren.“ — Materie. → https://materie.at/k/europas-sicherheit-in-der-europaeischen-nato-armee/ · https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/
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Christian Wind, 6. März 2026: Die Stunde der EU-Armee? Eine Policy-Analyse. — ÖGfE. → https://www.oegfe.at/policy-briefs/die-stunde-der-eu-armee-eine-policy-analyse/
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14. Beistand: Beate Meinl-Reisinger, 14. Mai 2026, Table.Today-Podcast: Österreich zähle zu den Staaten, „die derzeit auch die Operationalisierung auf europäischer Ebene treiben“. — ORF.at. → https://orf.at/stories/3430036/
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Dies., 17. Februar 2026: Klärung des österreichischen Beitrags im EU-Kriegsfall, „im Ernstfall ist es zu spät“. — Die Presse. → https://www.diepresse.com/20597025/was-macht-oesterreich-im-eu-kriegsfall-meinl-reisinger-verlangt
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Dies. (2025, 27. Mai). Rede im Bundesrat, 978. Sitzung, S. 4. Die Rede verbindet zwei Ebenen: Europäische Solidarität und Zusammenstehen seien das, was politisch schützt; der bestehende militärische Schutzschirm Europas sei derzeit vor allem durch NATO und Art. 5 begründet. https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf
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15. NEOS, ALDE und Renew zum Verhältnis von europäischer Verteidigung und NATO.
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Meinl-Reisinger, B. (2025, 27. Mai). Rede im Bundesrat, 978. Sitzung, S. 4. Sie bezeichnet europäische Solidarität als politische Schutzantwort und den bestehenden militärischen Schutzschirm Europas als derzeit vor allem durch NATO und Art. 5 begründet. https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf. Meinl-Reisinger, B. (2026, 8. Mai). Rede zum Europatag 2026. Wegen schwindender transatlantischer Verlässlichkeit brauche Europas Sicherheit dringend eine neue europäische Grundlage. Die Quellen benennen damit den bestehenden Ordnungsrahmen und das europäische Entwicklungsziel; sie belegen keine Unterstützung für einen österreichischen NATO-Beitritt. https://www.bmeia.gv.at/ministerium/presse/aktuelles/alle/musterjahr/05-1-1-1-1/rede-von-bundesministerin-beate-meinl-reisinger-zum-europatag-2026
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Jandl, T. (2025, 10. Februar). Eine gemeinsame Verteidigung braucht ein gemeinsames Verteidigungsbudget. Materie. „Die europäische Territorialverteidigung hat einen Namen: NATO.“ https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/
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NEOS. (2024). EU-Wahlprogramm 2024. Mehr EU-Verteidigungsfähigkeit stärke „auch die europäische Säule der NATO“; der Kooperation mit der NATO komme große Bedeutung zu. https://www.neos.eu/programm/unsere-schwerpunkte/europa/eu-wahl-2024/eu-programm
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Europäisches Parlament. (2025, 5. März). Entschließungsantrag B10-0148/2025, Ziff. 3 und 5. Helmut Brandstätter ist Mitautor; der Antrag verbindet eine echte Verteidigungsunion mit dem Ziel einer europäischen Säule innerhalb der NATO. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-10-2025-0148_DE.html
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Renew Europe. (2025, 2. Oktober). Estonia Declaration – Freedom on the Offensive. Gefordert werden nebeneinander „A European Defence Union“ und „a strong European pillar within NATO“. https://www.reneweuropegroup.eu/news/2025-09-30/freedom-on-the-offensive-renew-europe-calls-for-urgent-action
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ALDE Party. (2025, 27.–28. Juni). The Security and Defence of Europe [Resolution]. NATO sei zentral für Europas Verteidigung; Art. 5 sei der Grundstein kollektiver Sicherheit. https://www.aldeparty.eu/web/content/32325?download=true&unique=355e48d4c3ee9ceb-4b1438755e34d70cf17fc7d9
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ALDE Party. (2026, 3.–4. Juli). European Armed Force [Kongressresolution]. Der Fahrplan verlangt eine europäische Streitkraft, die mit der NATO vollständig interoperabel ist. https://www.aldeparty.eu/web/content/63774?unique=81e332382025daad44e92b4a17daca-680072b455&download=true
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Volt Europa. (2026, 14. Mai). Europe must run for a Defence Union. Der von Helmut Brandstätter mitunterzeichnete Aufruf verlangt eine Verteidigungsunion, die die NATO nicht verdoppelt, sondern stärkt: „separable, not separate“. https://volteuropa.org/news/europe-must-run-for-a-defence-union-national-leaders-are-stumbling-at-the-start ↩
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16. Genehmigungspraxis. Gemeint ist, wie die zuständigen Behörden die bestehenden Gesetze anwenden: welche Anträge auf Ausfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr sie bewilligen und mit welcher Begründung sie ablehnen.
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Für Kriegsmaterial entscheidet nach dem Kriegsmaterialgesetz das Innenministerium im Einvernehmen mit Außen- und Verteidigungsministerium; für sonstige Verteidigungs- und Dual-Use-Güter gilt das Außenwirtschaftsgesetz. Beide Gesetze lassen Ermessen; die Praxis füllt es.
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Der Fall SK-105 zeigt den Mechanismus: Die Wiederausfuhr an die Ukraine scheiterte nicht am Gesetzeswortlaut, sondern an einer Entscheidung, die sich auf Neutralität und Kriegsmaterialgesetz berief. Der Antrag verlangt deshalb beides: klare gesetzliche Kriterien und eine Praxis, die sie ohne Neutralitätsvorbehalt anwendet.
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