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Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 10.10.2026
  2. Antrag von Mitgliedern
  3. Änderungen

Änderungen von AM4 zu AM4NEU

Ursprüngliche Version: AM4
Status: Modifiziert
Eingereicht: 10.09.2026, 19:25
Neue Version: AM4NEU
Status: Angenommen
Eingereicht: 10.10.2026, 09:09

Titel

Änderungen können nicht dargestellt werden.

Antragstext

Von Zeile 1 bis 8:

Echte Digitalisierung und Digitale Souveränität ohne Zürück zum Fax, ohne Zettelwirtschaft und ohne Hinterzimmerdeals sind gefragt.
Insbesondere öffentliche Institutionen und die heimische Industrie haben hierfür konsequente Maßnahmen umzusetzen, für die es jedoch auch politische Unterstützungen mit zukunftsfäigen Strategien braucht.

Details:
Siehe Dokument

Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:

1. Einrichtung und Zweck

Die Bundesmitgliederversammlung richtet gemäß Art. 4.3 lit. o und Art. 17.2 lit. a der Satzung eine gemeinsame inhaltliche „Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität“ ein. Sie soll die in den beiden Hauptanträgen von Günter Ulreich angesprochenen Themen fachlich prüfen, mit den Mitgliedern beraten und daraus verständliche, begründete und abstimmungsfähige politische Anträge entwickeln.

Damit wird die bereits bestehende, bisher informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“ gemäß Art. 17 der Satzung formalisiert und unter dem neuen Namen fortgeführt. Ihre bisherigen Mitglieder können ihre Arbeit in der Arbeitsgruppe fortsetzen; die Mitarbeit steht zugleich allen weiteren Interessierten offen.

Ziel ist, diese neuen Anträge einer kommenden Bundesmitgliederversammlung fristgerecht zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027; den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand.

Mit diesem Beschluss werden ausschließlich die Einrichtung der Arbeitsgruppe, ihr Arbeitsauftrag und das Verfahren bis zur Vorlage ihrer Ergebnisse beschlossen. Die bisherigen inhaltlichen Forderungen werden weder angenommen noch als politische Position von NEOS bestätigt. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen; bestehende Parteibeschlüsse bleiben unberührt.

2. Arbeitsauftrag und Themen

Die Arbeitsgruppe hat insbesondere:

  1. die Anliegen beider Ausgangsanträge zu ordnen, unklare Begriffe zu klären und überprüfbare Tatsachen von politischen Wertungen und Forderungen zu unterscheiden;
  1. die geltende Rechtslage, vorhandene NEOS-Beschlüsse sowie relevante österreichische und europäische Entwicklungen anhand nachvollziehbarer Quellen zu prüfen;
  1. unterschiedliche Handlungsoptionen samt Grundrechtsfragen, Umsetzbarkeit, Zuständigkeiten, Kosten, Nutzen und möglichen Zielkonflikten darzustellen;
  1. auf dieser Grundlage neue inhaltliche Anträge auszuarbeiten, die Beschlusstext und Begründung klar trennen und konkrete Fundstellen für wesentliche Tatsachen und Rechtsaussagen enthalten.

Die Prüfung umfasst insbesondere folgende Themenfelder, ohne deren Ergebnis vorwegzunehmen:

  • Schwerpunkt: Digitale Souveränität der öffentlichen Hand: Bund, Länder, Gemeinden, Schulen, Hochschulen, Spitäler und öffentliche Unternehmen sind bei ihrer IT oft von wenigen großen Anbietern abhängig. Die Arbeitsgruppe soll Wege aufzeigen, wie die öffentliche Hand handlungsfähig bleibt: wie sie bei Bedarf den Anbieter wechseln kann, ohne Daten und Wissen zu verlieren; wie wichtige Dienste auch bei Ausfällen, Cyberangriffen oder geänderten Bedingungen weiterlaufen; wie offene Standards und Open Source sinnvoll eingesetzt werden können; und wie öffentliche Ausschreibungen den Wettbewerb stärken. Es geht dabei nicht darum, bestimmte Unternehmen auszuschließen, sondern um Wahlfreiheit, ehrliche Gesamtkosten und Ausfallsicherheit.
  • Digitalrechte und Selbstbestimmung: Datenschutz, Tracking, Telemetrie, Profiling und synthetische Daten; Identitätsnachweise, anonyme oder pseudonyme Nutzung; Softwareinstallation, App-Stores, Offline-Nutzung und Selbsthosting; vernetzte Fahrzeuge und digitale Werbung.
  • Rechtsstaatlicher Schutz im digitalen Raum: Verschlüsselung, Überwachung und Ermittlungen; Hass im Netz und Internetkriminalität; Meldewege, menschliche Beratung, Rechte von Betroffenen und Beschuldigten sowie mögliche offene Hilfe-Schnittstellen und internationale Zusammenarbeit.
  • Schutz gefährdeter Menschen und europäisches Digitalrecht: Schutz von Hinweisgeber:innen, Journalist:innen und verfolgten Gruppen; Bedeutung und mögliche Ausgestaltung digitaler Schutzräume; Anti-SLAPP sowie demokratische Mitsprache bei europäischer Gesetzgebung, Durchsetzung und Umsetzung europäischer Regeln. Bedeutung, Reichweite und Zusammenhang der angesprochenen Asyl- und Lieferkettenfragen sind ergebnisoffen zu klären.
  • Digitalisierung und digitale Infrastruktur: Verbesserung von Prozessen; Anbieterabhängigkeit, Wechselmöglichkeiten, Cloud, KI, Lizenzen und Patente; Drittstaatenzugriffe; Ausfallsicherheit, externe Abschaltung, Dezentralisierung und die im Original angesprochene Nahversorgung; insbesondere das Verhältnis europäischer Anbieter zu Open-Source-Lösungen und der Grundsatz europäischer Souveränität als Beschaffungskriterium.
  • Offene Gemeingüter und Erhaltung: Open Source, Open Hardware, Open Knowledge und Open Data; Finanzierung, Pflege und geschützte Entwicklungsräume; Archive, Kulturerbe, Originale und Beweismittel.
  • „Was ich kaufe, gehört mir“ (Right to Own): Gekaufte Filme, Bücher oder Spiele verschwinden aus digitalen Bibliotheken; vernetzte Geräte funktionieren nicht mehr, wenn der Hersteller seine Server abschaltet; Funktionen, die beim Kauf enthalten waren, kosten plötzlich extra. Die Arbeitsgruppe kann Ideen sammeln, wie Kaufen auch in der digitalen Welt Kaufen bleibt.
  • Reparieren statt wegwerfen (Right to Repair): Reparaturen scheitern heute oft nicht am Werkzeug, sondern an der Software, etwa wenn Ersatzteile elektronisch gesperrt werden oder Diagnoseprogramme nur Vertragswerkstätten zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgruppe kann der Frage nachgehen, wie Besitzer:innen und unabhängige Werkstätten Geräte rechtssicher reparieren und warten können.
  • Faire Regeln im digitalen Alltag (Konsumentenschutz): Abos, die sich leicht abschließen, aber nur mühsam kündigen lassen; Geschäftsbedingungen, die nachträglich einseitig geändert werden; Dialoge, die gezielt zur Zustimmung drängen. Die Arbeitsgruppe kann herausarbeiten, wo das bestehende Recht genügt und besser durchgesetzt werden sollte und wo es Lücken gibt, wobei viele dieser Regeln europaweit einheitlich gelten.
  • Unabhängigkeit von Bildung, Forschung und Innovation: Unternehmenskooperationen, Spenden und Finanzierungen, Interessenkonflikte sowie mögliche Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte Einflussnahme und kritische Kontrollverluste.

Die Themenliste ist nicht abschließend. Die Anliegen der beiden Ausgangsanträge sollen in die Arbeit einfließen; die Arbeitsgruppe kann dabei eigene Schwerpunkte setzen.

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise

Die Mitarbeit steht gemäß Art. 17.1 der Satzung ausdrücklich auch Menschen offen, die nicht Parteimitglieder sind. Die beiden Antragsteller Krainz und Ulreich werden zur Mitarbeit eingeladen und gehören der Arbeitsgruppe auf Wunsch fest an. Interessierte Mitglieder und externe Personen mit einschlägiger technischer, rechtlicher und politischer Fachkenntnis sollen einbezogen werden. Die jeweils zuständigen Bereichssprecher:innen der NEOS-Abgeordneten im Nationalrat werden eingeladen, auf freiwilliger Basis an den Treffen der Arbeitsgruppe teilzunehmen.

Die Arbeitsgruppe knüpft an die Arbeit der bisher informellen Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“ an. Deren Vorarbeiten, etwa Auswertungen und Ideensammlungen, können als Arbeitsmaterial dienen; sie gelten damit nicht als beschlossen.

Die Arbeitsgruppe organisiert sich gemäß Art. 17.3 selbst und bestimmt ihre Koordination, Moderation und internen Entscheidungswege. Das Bundesbüro wird ersucht, den Start organisatorisch zu unterstützen, eine Einladung zur Mitarbeit unter den Mitgliedern zu verbreiten und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit bestehenden einschlägigen Foren und Arbeitsgruppen zu erleichtern.

Die Arbeitsgruppe stimmt ihren Zeitplan frühzeitig mit Bundesbüro und Erweitertem Vorstand ab. Sie dokumentiert Quellen, wesentliche Alternativen und offene Streitfragen, ermöglicht digitale Mitarbeit und veröffentlicht Zwischenstände in einem für Mitglieder zugänglichen Bereich. Personenbezogene und andere schutzbedürftige Informationen sind dabei zu schützen.

4. Ergebnis und Vorlage an die Mitgliederversammlung

Ergebnis der Arbeit sollen ein oder mehrere neue inhaltliche Anträge an eine kommende Bundesmitgliederversammlung sein. Die Anträge sollen nach Möglichkeit eine verständliche Begründung, nachvollziehbare Belege und eine Einschätzung von Kosten und Nutzen enthalten. Fragen, die getrennt entschieden werden sollen, können als eigene Anträge vorgelegt werden. Wo Meinungen auseinandergehen, können Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.

Die Arbeitsgruppe soll ihre Anträge vorlegen, sobald sie ausgereift sind. Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027. Den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand, unter Einhaltung der Fristen der Geschäftsordnung. Die Berichtspflicht gemäß Art. 17.4 der Satzung bleibt unberührt. Der Bericht fasst die wesentlichen Erkenntnisse und offenen Fragen zusammen. Bericht und daraus resultierende inhaltliche Anträge werden gemäß Art. 17.4 der Satzung in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt.

Darüber hinaus kann die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse mit den zuständigen Bereichssprecher:innen teilen und Anregungen für mögliche parlamentarische Initiativen geben; dabei kann sie auch prüfen, ob es zu ihren Themen noch Lücken in den Beschlüssen der ALDE gibt.

5. Zuständigkeiten, Ressourcen und gemeinsamer Auftrag

Die Arbeitsgruppe bereitet Entscheidungen vor. Über ihre Anträge entscheiden die Mitglieder in der Bundesmitgliederversammlung. Die Zuständigkeiten anderer Parteigremien und das freie Mandat bleiben unberührt. Im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien kann ein Budget festgelegt werden.

Der Arbeitsauftrag umfasst beide Ausgangsanträge. Wird die Einrichtung im Zuge beider Hauptanträge gleichlautend beschlossen, handelt es sich um ein und denselben Auftrag an eine einzige Arbeitsgruppe. Es entstehen keine zwei Gruppen und keine doppelten Berichtspflichten.

Begründung

Von Zeile 146 bis 21:

  • Bezug: Die Hauptanträge von Günter Ulreich:
    • „Bekenntnis zu und Mitgestaltung von Digitalrecht“
    • „Digitalisierung und Digitale Souveränität“
  • Neuer Titel der geänderten Hauptanträge: „Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität – Anträge für eine kommende Bundesmitgliederversammlung vorbereiten“.

Ersatzregel: Der Änderungsantrag wird zu jedem der beiden Hauptanträge gesondert und gleichlautend eingebracht. Der gesamte bisherige Antragstext wird jeweils durch den folgenden Beschlusstext ersetzt, einschließlich des mit „Details: Siehe Dokument“ einbezogenen Dokuments. Die bisherige Begründung wird durch die nachstehende Begründung ersetzt. Werden beide Hauptanträge so geändert und beschlossen, entsteht eine gemeinsame Arbeitsgruppe.

Die beiden Ausgangsanträge behandeln wichtige und miteinander verbundene Fragen, verknüpfen aber politische Ziele, technische Annahmen, Rechtsbehauptungen und organisatorische Ideen. An mehreren Stellen ist zunächst zu klären, welche konkreten Maßnahmen gemeint sind und welche Folgen sie hätten. Eine sofortige Abstimmung über diese Gesamtheit könnte Positionen festlegen, deren Reichweite noch nicht ausreichend verständlich ist.

Der Änderungsantrag nimmt die Themen auf, nicht die bisherigen inhaltlichen Forderungen. Er schafft einen verbindlich beschriebenen Arbeitsprozess mit Mitgliederbeteiligung und nachvollziehbaren Quellen. Die Arbeitsgruppe soll keine bereits vorgegebene Position nachträglich begründen, sondern tragfähige Anträge und gegebenenfalls nachvollziehbare Alternativen entwickeln.

Es darf kein Souveränitätswashing geben.
https://gi.de/themen/beitrag/kritik-zu-souveraenitaets-washing-von-big-tech
US CLOUD Act und FISA Section 702 sind kein Spaß.
Kompetenzen sind vor Ort zu nutzen und IT-Systeme brauchen Resilienz mit Planungsicherheit.

Öffentliche Institutionen insbesondere in der Schweiz und in Frankreich kümmern sich um Lösungen.
In Österreich erscheint es so, als würde es sich mit der Abhängigkeit bzw. dem "Outsourcing" an Microsoft, Amazon, Google und co. zu bequem gemacht werden.

Unternehmensberatungen und die Broligarchie werden uns nicht retten, aber durch Doomsplaining wird auch nichts vorangehen.

Der Name „Digitale Freiheit und Souveränität“ verbindet die individuelle Ebene der Digitalrechte mit der institutionellen Ebene der Digitalisierung und Infrastruktur. Er benennt den Gegenstand der Arbeit, ohne einzelne technische Lösungen oder gesetzgeberische Forderungen festzulegen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe vermeidet Doppelarbeit; getrennte Ergebnisanträge ermöglichen differenzierte Abstimmungen.

Das Thema ist aktuell. Der Nationalrat hat sich am 12. Dezember 2025 einstimmig für Schritte zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs ausgesprochen. Auf europäischer Ebene stehen wichtige Vorhaben an. Bald sind auch Entscheidungen über bestehende Verträge zu treffen; so läuft etwa der Lizenzvertrag für die Software an den Bundesschulen Ende Mai 2027 aus. NEOS können hier mit durchdachten, liberalen Lösungen einen Unterschied machen.

Zu diesen Themen arbeitet bereits eine informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“. Mit diesem Beschluss erhält diese Arbeit einen formellen Rahmen gemäß Art. 17 der Satzung: Sie wird für alle Interessierten geöffnet, ihre Ergebnisse finden einen geregelten Weg in die Mitgliederversammlung, und die Anliegen der Ausgangsanträge werden dort eingebunden, statt parallel zu laufen.

Eine bloße Vertagung wäre dafür zu wenig: Aufgaben, Beteiligung, Einreichung und Bericht werden deshalb ausdrücklich geregelt. Die Satzung sieht die Einrichtung inhaltlicher Arbeitsgruppen durch die Mitgliederversammlung, offene Mitarbeit, Selbstorganisation sowie Bericht und Behandlung resultierender Anträge bereits vor. Der konkrete Arbeitsauftrag nutzt diesen Rahmen und lässt der Arbeitsgruppe bewusst Spielraum beim Zeitpunkt, damit sie ihre Anträge vorlegen kann, wenn sie ausgereift sind. Die formellen Anforderungen und die Zulässigkeitsprüfung späterer Anträge werden dadurch nicht aufgehoben.

Kosten-Nutzen-Einschätzung: Erwartet werden vor allem ehrenamtliche Arbeit, Koordination, digitale Beratungen und fachliche Prüfung. Für bezahlte Expertise oder andere Ausgaben kann im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien ein Budget festgelegt werden. Konkrete Kosten oder automatische Einsparungen werden nicht behauptet. Der erwartete Nutzen liegt in fachlich belastbareren und verständlicheren Entscheidungsgrundlagen.

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