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  1. MV am 10.10.2026
  2. Antrag von Mitgliedern

Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz
Tagesordnungspunkt:6 Anträge von Mitgliedern
Antragsteller_in:Günter Ulreich, Markus Krainz
Status:Angenommen
Eingereicht:10.10.2026, 09:09
Ersetzt:Digitalisierung und Digitale Souveränität
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Antragstext

Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

1. Einrichtung und Zweck

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Die Bundesmitgliederversammlung richtet gemäß Art. 4.3 lit. o und Art. 17.2 lit.
a der Satzung
eine gemeinsame inhaltliche „Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und
Souveränität“
ein. Sie soll die in den beiden Hauptanträgen von Günter Ulreich
angesprochenen Themen fachlich prüfen, mit den Mitgliedern beraten und daraus
verständliche, begründete und abstimmungsfähige politische Anträge entwickeln.

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Damit wird die bereits bestehende, bisher informell organisierte Arbeitsgruppe
„Digitale Souveränität“ gemäß Art. 17 der Satzung formalisiert und unter dem
neuen Namen fortgeführt. Ihre bisherigen Mitglieder können ihre Arbeit in der
Arbeitsgruppe fortsetzen; die Mitarbeit steht zugleich allen weiteren
Interessierten offen.

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Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

Ziel ist, diese neuen Anträge einer kommenden Bundesmitgliederversammlung
fristgerecht zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Angestrebt ist eine Vorlage
im Jahr 2027; den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem
Arbeitsstand.

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Mit diesem Beschluss werden ausschließlich die Einrichtung der Arbeitsgruppe,
ihr Arbeitsauftrag und das Verfahren bis zur Vorlage ihrer Ergebnisse
beschlossen. Die bisherigen inhaltlichen Forderungen werden weder angenommen
noch als politische Position von NEOS bestätigt. Die Prüfung erfolgt
ergebnisoffen; bestehende Parteibeschlüsse bleiben unberührt.

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2. Arbeitsauftrag und Themen

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Die Arbeitsgruppe hat insbesondere:

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  1. die Anliegen beider Ausgangsanträge zu ordnen, unklare Begriffe zu klären
    und überprüfbare Tatsachen von politischen Wertungen und Forderungen zu
    unterscheiden;
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
  1. die geltende Rechtslage, vorhandene NEOS-Beschlüsse sowie relevante
    österreichische und europäische Entwicklungen anhand nachvollziehbarer
    Quellen zu prüfen;
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
  1. unterschiedliche Handlungsoptionen samt Grundrechtsfragen, Umsetzbarkeit,
    Zuständigkeiten, Kosten, Nutzen und möglichen Zielkonflikten darzustellen;
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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  1. auf dieser Grundlage neue inhaltliche Anträge auszuarbeiten, die
    Beschlusstext und Begründung klar trennen und konkrete Fundstellen für
    wesentliche Tatsachen und Rechtsaussagen enthalten.
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Die Prüfung umfasst insbesondere folgende Themenfelder, ohne deren Ergebnis
vorwegzunehmen
:

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  • Schwerpunkt: Digitale Souveränität der öffentlichen Hand: Bund, Länder,
    Gemeinden, Schulen, Hochschulen, Spitäler und öffentliche Unternehmen sind
    bei ihrer IT oft von wenigen großen Anbietern abhängig. Die Arbeitsgruppe
    soll Wege aufzeigen, wie die öffentliche Hand handlungsfähig bleibt: wie
    sie bei Bedarf den Anbieter wechseln kann, ohne Daten und Wissen zu
    verlieren; wie wichtige Dienste auch bei Ausfällen, Cyberangriffen oder
    geänderten Bedingungen weiterlaufen; wie offene Standards und Open Source
    sinnvoll eingesetzt werden können; und wie öffentliche Ausschreibungen den
    Wettbewerb stärken. Es geht dabei nicht darum, bestimmte Unternehmen
    auszuschließen, sondern um Wahlfreiheit, ehrliche Gesamtkosten und
    Ausfallsicherheit.
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  • Digitalrechte und Selbstbestimmung: Datenschutz, Tracking, Telemetrie,
    Profiling und synthetische Daten; Identitätsnachweise, anonyme oder
    pseudonyme Nutzung; Softwareinstallation, App-Stores, Offline-Nutzung und
    Selbsthosting; vernetzte Fahrzeuge und digitale Werbung.
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  • Rechtsstaatlicher Schutz im digitalen Raum: Verschlüsselung, Überwachung
    und Ermittlungen; Hass im Netz und Internetkriminalität; Meldewege,
    menschliche Beratung, Rechte von Betroffenen und Beschuldigten sowie
    mögliche offene Hilfe-Schnittstellen und internationale Zusammenarbeit.
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  • Schutz gefährdeter Menschen und europäisches Digitalrecht: Schutz von
    Hinweisgeber:innen, Journalist:innen und verfolgten Gruppen; Bedeutung und
    mögliche Ausgestaltung digitaler Schutzräume; Anti-SLAPP sowie
    demokratische Mitsprache bei europäischer Gesetzgebung, Durchsetzung und
    Umsetzung europäischer Regeln. Bedeutung, Reichweite und Zusammenhang der
    angesprochenen Asyl- und Lieferkettenfragen sind ergebnisoffen zu klären.
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  • Digitalisierung und digitale Infrastruktur: Verbesserung von Prozessen;
    Anbieterabhängigkeit, Wechselmöglichkeiten, Cloud, KI, Lizenzen und
    Patente; Drittstaatenzugriffe; Ausfallsicherheit, externe Abschaltung,
    Dezentralisierung und die im Original angesprochene Nahversorgung;
    insbesondere das Verhältnis europäischer Anbieter zu Open-Source-Lösungen
    und der Grundsatz europäischer Souveränität als Beschaffungskriterium.
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  • Offene Gemeingüter und Erhaltung: Open Source, Open Hardware, Open
    Knowledge und Open Data; Finanzierung, Pflege und geschützte
    Entwicklungsräume; Archive, Kulturerbe, Originale und Beweismittel.
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  • „Was ich kaufe, gehört mir“ (Right to Own): Gekaufte Filme, Bücher oder
    Spiele verschwinden aus digitalen Bibliotheken; vernetzte Geräte
    funktionieren nicht mehr, wenn der Hersteller seine Server abschaltet;
    Funktionen, die beim Kauf enthalten waren, kosten plötzlich extra. Die
    Arbeitsgruppe kann Ideen sammeln, wie Kaufen auch in der digitalen Welt
    Kaufen bleibt.
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  • Reparieren statt wegwerfen (Right to Repair): Reparaturen scheitern heute
    oft nicht am Werkzeug, sondern an der Software, etwa wenn Ersatzteile
    elektronisch gesperrt werden oder Diagnoseprogramme nur
    Vertragswerkstätten zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgruppe kann der Frage
    nachgehen, wie Besitzer:innen und unabhängige Werkstätten Geräte
    rechtssicher reparieren und warten können.
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  • Faire Regeln im digitalen Alltag (Konsumentenschutz): Abos, die sich
    leicht abschließen, aber nur mühsam kündigen lassen; Geschäftsbedingungen,
    die nachträglich einseitig geändert werden; Dialoge, die gezielt zur
    Zustimmung drängen. Die Arbeitsgruppe kann herausarbeiten, wo das
    bestehende Recht genügt und besser durchgesetzt werden sollte und wo es
    Lücken gibt, wobei viele dieser Regeln europaweit einheitlich gelten.
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  • Unabhängigkeit von Bildung, Forschung und Innovation:
    Unternehmenskooperationen, Spenden und Finanzierungen, Interessenkonflikte
    sowie mögliche Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte Einflussnahme und
    kritische Kontrollverluste.
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Die Themenliste ist nicht abschließend. Die Anliegen der beiden Ausgangsanträge
sollen in die Arbeit einfließen; die Arbeitsgruppe kann dabei eigene
Schwerpunkte setzen.

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3. Zusammensetzung und Arbeitsweise

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Die Mitarbeit steht gemäß Art. 17.1 der Satzung ausdrücklich auch Menschen
offen, die nicht Parteimitglieder sind. Die beiden Antragsteller Krainz und
Ulreich werden zur Mitarbeit eingeladen und gehören der Arbeitsgruppe auf Wunsch
fest an. Interessierte Mitglieder und externe Personen mit einschlägiger
technischer, rechtlicher und politischer Fachkenntnis sollen einbezogen werden.
Die jeweils zuständigen Bereichssprecher:innen der NEOS-Abgeordneten im
Nationalrat werden eingeladen, auf freiwilliger Basis an den Treffen der
Arbeitsgruppe teilzunehmen.

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Die Arbeitsgruppe knüpft an die Arbeit der bisher informellen Arbeitsgruppe
„Digitale Souveränität“ an. Deren Vorarbeiten, etwa Auswertungen und
Ideensammlungen, können als Arbeitsmaterial dienen; sie gelten damit nicht als
beschlossen.

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Die Arbeitsgruppe organisiert sich gemäß Art. 17.3 selbst und bestimmt ihre
Koordination, Moderation und internen Entscheidungswege. Das Bundesbüro wird
ersucht, den Start organisatorisch zu unterstützen, eine Einladung zur Mitarbeit
unter den Mitgliedern zu verbreiten und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit
bestehenden einschlägigen Foren und Arbeitsgruppen zu erleichtern.

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Die Arbeitsgruppe stimmt ihren Zeitplan frühzeitig mit Bundesbüro und
Erweitertem Vorstand ab. Sie dokumentiert Quellen, wesentliche Alternativen und
offene Streitfragen, ermöglicht digitale Mitarbeit und veröffentlicht
Zwischenstände in einem für Mitglieder zugänglichen Bereich. Personenbezogene
und andere schutzbedürftige Informationen sind dabei zu schützen.

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4. Ergebnis und Vorlage an die Mitgliederversammlung

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Ergebnis der Arbeit sollen ein oder mehrere neue inhaltliche Anträge an eine
kommende Bundesmitgliederversammlung
sein. Die Anträge sollen nach Möglichkeit
eine verständliche Begründung, nachvollziehbare Belege und eine Einschätzung von
Kosten und Nutzen enthalten. Fragen, die getrennt entschieden werden sollen,
können als eigene Anträge vorgelegt werden. Wo Meinungen auseinandergehen,
können Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.

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Die Arbeitsgruppe soll ihre Anträge vorlegen, sobald sie ausgereift sind.
Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027. Den konkreten Zeitpunkt bestimmt die
Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand, unter Einhaltung der Fristen der
Geschäftsordnung. Die Berichtspflicht gemäß Art. 17.4 der Satzung bleibt
unberührt. Der Bericht fasst die wesentlichen Erkenntnisse und offenen Fragen
zusammen. Bericht und daraus resultierende inhaltliche Anträge werden gemäß Art.
17.4 der Satzung in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt.

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Darüber hinaus kann die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse mit den zuständigen
Bereichssprecher:innen teilen und Anregungen für mögliche parlamentarische
Initiativen geben; dabei kann sie auch prüfen, ob es zu ihren Themen noch Lücken
in den Beschlüssen der ALDE gibt.

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5. Zuständigkeiten, Ressourcen und gemeinsamer Auftrag

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Die Arbeitsgruppe bereitet Entscheidungen vor. Über ihre Anträge entscheiden die
Mitglieder in der Bundesmitgliederversammlung. Die Zuständigkeiten anderer
Parteigremien und das freie Mandat bleiben unberührt. Im Einvernehmen mit den
entsprechenden Gremien kann ein Budget festgelegt werden.

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Der Arbeitsauftrag umfasst beide Ausgangsanträge. Wird die Einrichtung im Zuge
beider Hauptanträge gleichlautend beschlossen, handelt es sich um ein und
denselben Auftrag an eine einzige Arbeitsgruppe
. Es entstehen keine zwei Gruppen
und keine doppelten Berichtspflichten.

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Begründung

  • Bezug: Die Hauptanträge von Günter Ulreich:
    • „Bekenntnis zu und Mitgestaltung von Digitalrecht“
    • „Digitalisierung und Digitale Souveränität“
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  • Neuer Titel der geänderten Hauptanträge: „Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität – Anträge für eine kommende Bundesmitgliederversammlung vorbereiten“.
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Ersatzregel: Der Änderungsantrag wird zu jedem der beiden Hauptanträge gesondert und gleichlautend eingebracht. Der gesamte bisherige Antragstext wird jeweils durch den folgenden Beschlusstext ersetzt, einschließlich des mit „Details: Siehe Dokument“ einbezogenen Dokuments. Die bisherige Begründung wird durch die nachstehende Begründung ersetzt. Werden beide Hauptanträge so geändert und beschlossen, entsteht eine gemeinsame Arbeitsgruppe.

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Die beiden Ausgangsanträge behandeln wichtige und miteinander verbundene Fragen, verknüpfen aber politische Ziele, technische Annahmen, Rechtsbehauptungen und organisatorische Ideen. An mehreren Stellen ist zunächst zu klären, welche konkreten Maßnahmen gemeint sind und welche Folgen sie hätten. Eine sofortige Abstimmung über diese Gesamtheit könnte Positionen festlegen, deren Reichweite noch nicht ausreichend verständlich ist.

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Der Änderungsantrag nimmt die Themen auf, nicht die bisherigen inhaltlichen Forderungen. Er schafft einen verbindlich beschriebenen Arbeitsprozess mit Mitgliederbeteiligung und nachvollziehbaren Quellen. Die Arbeitsgruppe soll keine bereits vorgegebene Position nachträglich begründen, sondern tragfähige Anträge und gegebenenfalls nachvollziehbare Alternativen entwickeln.

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Der Name „Digitale Freiheit und Souveränität“ verbindet die individuelle Ebene der Digitalrechte mit der institutionellen Ebene der Digitalisierung und Infrastruktur. Er benennt den Gegenstand der Arbeit, ohne einzelne technische Lösungen oder gesetzgeberische Forderungen festzulegen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe vermeidet Doppelarbeit; getrennte Ergebnisanträge ermöglichen differenzierte Abstimmungen.

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Das Thema ist aktuell. Der Nationalrat hat sich am 12. Dezember 2025 einstimmig für Schritte zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs ausgesprochen. Auf europäischer Ebene stehen wichtige Vorhaben an. Bald sind auch Entscheidungen über bestehende Verträge zu treffen; so läuft etwa der Lizenzvertrag für die Software an den Bundesschulen Ende Mai 2027 aus. NEOS können hier mit durchdachten, liberalen Lösungen einen Unterschied machen.

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Zu diesen Themen arbeitet bereits eine informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“. Mit diesem Beschluss erhält diese Arbeit einen formellen Rahmen gemäß Art. 17 der Satzung: Sie wird für alle Interessierten geöffnet, ihre Ergebnisse finden einen geregelten Weg in die Mitgliederversammlung, und die Anliegen der Ausgangsanträge werden dort eingebunden, statt parallel zu laufen.

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Eine bloße Vertagung wäre dafür zu wenig: Aufgaben, Beteiligung, Einreichung und Bericht werden deshalb ausdrücklich geregelt. Die Satzung sieht die Einrichtung inhaltlicher Arbeitsgruppen durch die Mitgliederversammlung, offene Mitarbeit, Selbstorganisation sowie Bericht und Behandlung resultierender Anträge bereits vor. Der konkrete Arbeitsauftrag nutzt diesen Rahmen und lässt der Arbeitsgruppe bewusst Spielraum beim Zeitpunkt, damit sie ihre Anträge vorlegen kann, wenn sie ausgereift sind. Die formellen Anforderungen und die Zulässigkeitsprüfung späterer Anträge werden dadurch nicht aufgehoben.

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Kosten-Nutzen-Einschätzung: Erwartet werden vor allem ehrenamtliche Arbeit, Koordination, digitale Beratungen und fachliche Prüfung. Für bezahlte Expertise oder andere Ausgaben kann im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien ein Budget festgelegt werden. Konkrete Kosten oder automatische Einsparungen werden nicht behauptet. Der erwartete Nutzen liegt in fachlich belastbareren und verständlicheren Entscheidungsgrundlagen.

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Änderungsanträge

keine

Kommentare

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