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  1. MV am 10.10.2026
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Geschäftsordnung
  3. Änderungsantrag

Ä1NEU zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung

Antrag: Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung
Antragsteller_in: Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos
Status: Angenommen
Eingereicht: 10.10.2026, 11:03

Antragstext

In Zeile 7 einfügen:

      1. Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
        [Leerzeichen]

Nach Zeile 10 einfügen:

  • In Art 4.2.3 wird die mindestens notwendige Anzahl an Mitgliedern von 50 auf 100 angehoben.

In Zeile 49 einfügen:

      1. Art 9.3. lautet:
        [Leerzeichen]

Von Zeile 61 bis 63 einfügen:

      1. Landesgeneralsekretär:in
        [Leerzeichen]Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.
        [Leerzeichen]

In Zeile 68 einfügen:

      1. Landesvorstand fest.
        [Leerzeichen]

Von Zeile 116 bis 117 einfügen:

      1. Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:
        [Leerzeichen]„16.6.1. Bewerbungen
        [Leerzeichen]

In Zeile 121 einfügen:

      1. 16.6.2. Online-Dialog
        [Leerzeichen]

In Zeile 125 einfügen:

      1. 16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag
        [Leerzeichen]

Von Zeile 133 bis 134 einfügen:

      1. Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:
        [Leerzeichen]„16.6.6. Ausführungsbestimmungen
        [Leerzeichen]

In Zeile 168 einfügen:

      1. Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:
        [Leerzeichen]

In Zeile 171 einfügen:

      1. Parteien, Vereinen oder Gruppierungen
        [Leerzeichen]

In Zeile 180 einfügen:

      1. zu veröffentlichen.
        [Leerzeichen]

In Zeile 194 einfügen:

      1. In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:
        [Leerzeichen]

Begründung

Aktuell reichen 50 abstimmende Mitglieder, um einen bindenden Beschluss auf einer Mitgliederversammlung zu fassen. Angesichts mittlerweile über 4.000 Parteimitgliedern und mehreren Hundert Anwesenden auf allen Bundesmitgliederversammlungen wäre eine Erhöhung dieser Schranke angebracht.

Gerade in Kombination mit der neuen Möglichkeit eine außerordentliche digitale Mitgliederversammlung innerhalb von 72 Stunden einzuberufen würde man sonst die Tür für Entscheidungen gegen den Willen der Mehrheit der Mitglieder öffnen.

Unterstützer_innen

  • Sophie Wotschke
  • Birgit Obermüller
  • Anna Stürgkh
  • Fiona Fiedler
  • Claudia Gamon
  • Markus Hofer
  • Johannes Gasser
  • Wenzel Röhsner
  • Felix Eypeltauer

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
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