| Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5 Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung |
| Antragsteller_in: | Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 18:27 |
| Ersetzt: | Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung |
Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung
Antragstext
Abschnitt 1 - Satzung
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Die Bezeichnung „NEOS X“ wird durchgehend geändert auf „NEOS 10“.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Die Bezeichnung „Landesteam“ wird geändert auf „Landesvorstand“;
„Erweitertes Landesteam“ auf „Erweiterter Landesvorstand“; „Bezirksteam“
auf „Bezirksvorstand“; „Vorstand“ auf „Bundesvorstand“; „Erweiterter
Vorstand“ auf „Erweiterter Bundesvorstand“.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
In dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche
Mitgliederversammlung auf Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandes
einberufen werden.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 4.3.h zweiter Halbsatz lautet: „betreffend den Abschluss ist eine
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 4.3.o wird nach dem Wort „Expert:innenforen“ folgender Halbsatz
angefügt: „- auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands -“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 6.2.f wird der Verweis auf Art 15.8. durch einen Verweis auf Art
15.9. ersetzt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 6.2 wird folgende lit n) angefügt: „n) Beschlussfassung über die
Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen,
Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen
oder Gruppierungen auf Bundesebene – hierfür ist eine Mehrheit von zwei
Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art. 7.1 lautet: „Für jedes Bundesland sowie für
Auslandsösterreicher:innen (10. Bundesland – „NEOS 10“) besteht eine
Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Unbeschadet dessen, dass
eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das Neue Österreich
und Liberales Form möglich ist, gelten Mitglieder als Angehörige jener
Landesgruppe, die sich aus ihrem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Eine
Änderung des Hauptwohnsitzes hat eine Änderung der
Landesgruppenzugehörigkeit zur Folge, sofern das Mitglied nicht innerhalb
von 14 Tagen dem bisher zuständigen Landesvorstand bekannt gibt, weiterhin
dieser Landesgruppe angehören zu wollen. Darüber hinaus kann ein Mitglied
unabhängig von seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz zum Jahreswechsel die
Landesgruppenzugehörigkeit wechseln, wenn es dies spätestens 14 Tage davor
dem Landesvorstand des Zielbundeslandes bekannt gibt und dieses zustimmt.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 8.2.d lautet: „d) Entscheidung über die Einrichtung eines Erweiterten
Landesvorstands, sofern die Landesgruppe im Landtag vertreten ist, auf
Antrag des Landesvorstands;“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 8.2.h zweiter Satz lautet: „Betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit
von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich;“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 8.2 wird folgende lit k) angefügt: „k) Beschlussfassung über
inhaltliche Leitanträge des Erweiterten Landesvorstands“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 9.1 wird folgende Wortfolge angefügt: „und – im Falle seiner/ihrer
Bestellung – dem/der Landesgeneralsekretär:in.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 9.2 erhalten die lit j) bis m) die neuen Bezeichnungen k) bis n);
Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend
anzupassen; nach der lit i) wird folgende neue lit j) eingefügt: „j)
Bestellung und Abberufung des/der Landesgeneralsekretär:in auf Vorschlag
des/der Landessprecher:in“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 9.3. lautet:
„Der Landesvorstand kann einzelne seiner Aufgaben dem/der
Landessprecher:in, einzelnen Landesvorstandsmitgliedern, dem/der
Landesgeschäftsführer:in oder dem/der Landesgeneralsekretär:in übertragen.
Dies ändert nichts an seiner Verantwortlichkeit gegenüber der
Landesmitgliederversammlung. Im Übrigen legt der Landesvorstand im Falle
der Bestellung eines/einer Landesgeneralsekretär:in die Verteilung der
Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der
Landesgeneralsekretär:in fest.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Die Art 9.6. und 9.7 erhalten die neuen Bezeichnungen Art 9.7 und 9.8.;
Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend
anzupassen; nach Art 9.5 wird folgender neuer Art 9.6 eingefügt„9.6.
Landesgeneralsekretär:in
Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ
ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.
Der/die Landesgeneralsekretär:in unterstützt den/die Landessprecher:in bei
der politischen Koordination, Kommunikation und Vertretung der
Landesgruppe. Die nähere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der
Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in legt der
Landesvorstand fest.
Die Bestellung gilt längstens für die Funktionsperiode des Landesvorstands
und endet mit der ersten Sitzung eines neu gewählten Landesvorstands.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 10.1 erhalten die Z. 5 bis 7 die neuen Ziffern 6 bis 8; Verweise
darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen;
nach der Z. 4 ist folgende neue Z. 5 einzufügen: „5. im Falle seiner/ihrer
Bestellung der/die Landesgeneralsekretär:in,“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 10.2.h wird der Verweis auf Art 17.2.2.c 2. Absatz durch einen
Verweis auf Art 18.2.2.c 2. Absatz ersetzt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 10.2.i lautet: „die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art.
16.1.1.b., 16.3.2.d., 16.4.2., 16.4.4., 16.5.1., 16.5.2. und 16.6.3. –
anstelle des Landesvorstands;“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 10.2 wird folgende lit o) angefügt: „o) inhaltliche Leitanträge an
die Landesmitgliederversammlung“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 10.2 wird folgende lit p) angefügt: „p) Aufkündigung von
Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit
anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene
-hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen
Stimmen erforderlich“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 10a.5 entfällt
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 15.10.1 wird nach dem Begriff „Landesgeschäftsführer:in“ die
Wortfolge „ein/eine für eine Landesgruppe bestellte:r
Landesgeneralsekretär:in,“ einegfügt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 15.10.3 werden folgende Sätze angefügt: „Abweichend davon können
Personen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses zur Partei mit der
laufenden organisatorischen Betreuung einer oder mehrerer Wiener
Bezirksgruppen betraut sind, für die Dauer dieser Tätigkeit in den jeweils
von ihnen betreuten Bezirken weder für die Funktion des/der
Bezirkssprecher:in noch für die Funktion des/der stellvertretenden
Bezirkssprecher:in gewählt werden. Werden Funktionsträger:innen während
ihrer Funktionsperiode mit einer solchen Tätigkeit betraut, endet ihre
Funktion mit Beginn dieser Tätigkeit.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 16.1.3 wird folgender Satz angefügt: „Bei Landtags- bzw.
Gemeinderatswahlen teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben sowie entweder im betreffenden Bundesland bzw.
der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben sowie diejenigen
Auslandsösterreicher:innen, die für die betreffende Wahl aufgrund
landesgesetzlicher Bestimmungen wahlberechtigt sind.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 16.5.4 zweiter Satz lautet: „Über den Ausschluss entscheidet der
Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit bzw. bei Listenerstellungen auf
Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene der zuständige Landesvorstand.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 16.5.4 wird im vierten Satz nach der Wortfolge „Stellungnahme des
Bundesvorstands“ die Wortfolge „bzw. zuständigen Landesvorstands“
eingefügt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 16.5.4 wird folgender Satz angefügt: „Ist ein Erweiterter
Landesvorstand eingerichtet und betrifft die Angelegenheit die Landes-,
Gemeinde- oder Bezirksebene, so tritt dieser an die Stelle des Erweiterten
Vorstands“.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:
„16.6.1. Bewerbungen
Bewerbungen für die Funktion eines Mitglieds des Bundesrats sind dem/der
jeweiligen Landesgeschäftsführer:in zu übermitteln. Dabei sind die
Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 2 B-VG zu beachten.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- 16.6.2. Online-Dialog
Der/die Landesgeschäftsführer:in hat alle gültigen Kandidaturen auf einer
öffentlichen Website kundzumachen, auf der die Kandidat:innen Gelegenheit
haben, mit den Wähler:innen in Dialog zu treten.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- 16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag
Im ersten Schritt des Listenerstellungsverfahrens erstellt der Erweiterte
Landesvorstand, ist ein solcher nicht eingerichtet der Landesvorstand
gemeinsam mit dem Bundesvorstand, nach der in Art 16.3.2.c. erläuterten
Methode einen Landesvorstands-Vorschlag.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 16.6.5 lautet der letzte Halbsatz „der/die Darauffolgende (und bei
entsprechendem Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als
Ersatzmitglied(er) des Bundesrats nominiert sind.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:
„16.6.6. Ausführungsbestimmungen
Bezüglich der konkreten Fristen und Unterlagen sind bei Anspruch auf einen
(oder mehrere) Sitz(e) im Bundesrat konkrete Ausführungsbestimmungen vom
Landesvorstand zu beschließen. Diese umfassen jene Angelegenheiten aus Art
16.5.1, die sinngemäß für den Bundesrat angewandt werden können.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Art 18.3.1.b fünfter Satz wird das Datum „30. 10. d. J.“ durch das
Datum „1. 11. d. J.“ ersetzt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Art 18.3.1.a letzter Satz entfällt
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Abschnitt 2 – Geschäftsordnung
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Punkt 1.1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die
Einladung zu einer rein digitalen außerordentlichen Mitgliederversammlung
erfolgt mindestens 72 Stunden vor dem Versammlungstermin.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Punkt 3.7 lautet: „Sollte zu einem Tagesordnungspunkt mehr als ein Antrag
zur Abstimmung vorliegen, so hat das Sitzungspräsidium eine Reihung der
Anträge sowie allenfalls eine Zusammenziehung der Debatten festzulegen und
zu Beginn des Tagesordnungspunktes zur Abstimmung zu bringen. Die
Mitgliederversammlung kann auf Antrag von zehn Mitgliedern eine Umreihung
beschließen. Bei Vorliegen mehr als eines Umreihungsantrags kann das
Sitzungspräsidium das Dr.-Alex-Müller-Verfahren (maximal fünf bevorzugte
Anträge) zur Anwendung bringen. Zuvor vertagte Anträge werden jedenfalls
vorgereiht.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Punkt 4.3 erster Satz entfällt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Punkt 4.4 entfällt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Punkt 5 erster Satz lautet: „Bei Abstimmungen und Wahlen sind all jene
Mitglieder stimmberechtigt, die sich für die Mitgliederversammlung
angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr
entrichtet haben, wobei die Anmelde- und Zahlungsfristen, allenfalls
differenziert nach physischer und digitaler Teilnahme, in der Einladung
bekanntgegeben werden.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Punkt 6.3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Derartige
Begutachtungsentwürfe bedürfen bis zum Ablauf der Frist der Unterstützung
von mindestens fünf Mitgliedern (einschließlich des antragstellenden
Mitglieds).“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Punkt 6.5 zweiter Satz entfällt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:
„9a. Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend
Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen
Parteien, Vereinen oder Gruppierungen
9a.1 Der Erweiterte Bundesvorstand kann mit 2/3-Mehrheit beschließen,
einen Antrag betreffend den Abschluss, bzw. mit einfacher Mehrheit
beschließen, einen Antrag betreffend die Aufkündigung einer Vereinbarung
(insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit
anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene
(Art 4.3.h) an die Mitgliederversammlung zu richten. Solche Anträge sind
dem Bundesbüro bis 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung zu übermitteln
und von diesem unverzüglich auf der dafür vorgesehenen Internet-Plattform
zu veröffentlichen.
9a.2 Ein Antrag betreffend den Abschluss einer Koalitionsvereinbarung hat
das Regierungsprogramm sowie die Ressortaufteilung zu enthalten.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Punkt 9.2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Ebenso
kann kann der/die Antragsteller:in des Hauptantrages im Einvernehmen mit
dem/den Antragsteller:innen eines Abänderungsantrags einen Konsensantrag
erstellen und diesen ohne Abstimmung in den Hauptantrag integrieren.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Punkt 12 wird folgender Punkt 12.9 angefügt: „12.9 Ist nur ein Platz zu
besetzen, für den genau zwei Personen kandidieren, die die gleiche
Stimmenzahl erzielen, so findet zwischen diesen beiden Kandidat:innen noch
ein weiterer Wahlgang statt. Erzielen sie dabei neuerlich die gleiche
Stimmenzahl, so wird der Wahlvorgang beendet, die Wahl des nicht besetzten
Platzes neu auszuschreiben und im Rahmen der nächsten
Mitgliederversammlung durchzuführen.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:
„h) Bei der Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend
Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen
oder Gruppierungen auf Landesebene (Art 8.2.h) tritt anstelle des
Erweiterten Bundesvorstands der Erweiterte Landesvorstand; sollte ein
solches nicht eingerichtet sein der Landesvorstand gemeinsam mit dem
Bundesvorstand.“
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Begründung
ACHTUNG! Zu diesem umfangreichen Antrag wird es Online-Termine mit Vertretern der Arbeitsgruppe für Rückfragen geben. Anmeldung ab Freitag über NEOS 2 Go
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 1) Wunsch der Landesgruppe
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 2) Verdeutlichung, dass es sich um gewählte Gremien handelt; Vergleichbarkeit mit anderen Parlamentsparteien
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 3) Die Einberufungsfristen für Mitgliederversammlung waren bisher zweigleisig geregelt (Satzung und GO) und werden nunmehr ausschließlich der Geschäftsordnung übertragen.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 4, 7, 10, 20, 34, 35) Der Abschluss von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundes- oder Landesvorstands durch Beschlussfassung in der (Landes-)Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, wobei das Regierungsprogramm mind. 48 Stunden vor deren Beginn vorzulegen ist. Die Aufkündigung einer solchen Vereinbarung kann entweder direkt vom Erweiterten Bundesvorstand mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden oder mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung vorgelegt werden, die darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (jeweils analog auf Landesebene).
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
ad 5) Die Einrichtung von Bürger:innen- und Expert:innenforen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 6, 17) Fehlverweisberichtigung
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 8) authentische Interpretation bzw. Neuformulierung der bisherigen Regelung
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 9) Die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands erfolgt auf Antrag des Landesvorstands.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 11, 19) Regelung analog zur Bundesebene
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 12-16, 22) fakultative Einrichtung eines Landesgeneralsekretärs auf Wunsch der Wiener Landesgruppe
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 18) Gemeinde- bzw. Bezirkstreffen sollen auch durch Mitglieder des Erweiterten Landesvorstands, nicht nur durch Mitglieder des Landesvorstands geleitet werden können; ansonsten Fehlverweisberichtigungen
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 21, 23) Entfall der Funktion des Wiener Bezirksmanagers pro Bezirksgruppe; abstraktere Regelung der diesbezüglichen Unvereinbarkeit
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 24) authentische Interpretation der bisherigen Regelung
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 25-27) Auf Landesebene und darunter soll der Ausschluss vom Vorwahlverfahren vom Landesvorstand beschlossen werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 28-30) Die Fristen für das Bundesratswahlverfahren werden von der Satzung in Ausführungsbestimmungen verschoben, die im Anlassfall vom Landesvorstand beschlossen werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 31) Bisher bestand eine Lücke bei Einzahlung des Mitgliedsbeitrags durch neue Mitglieder zwischen 30.10. und 1.11.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 32) Anpassung an geänderte Rechtslage im Parteiengesetz
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 33) Die Einladungsfrist für rein digitale außerordentlichen Mitgliederversammlungen wird von einer Woche auf 72 Stunden verkürzt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 36-38) Flexibilisierung der Anmelde- und Zahlungsfristen für die Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung; Entfall der allfälligen Voraussetzung der Mitverfolgung des Livestreams für die Wahrung der Stimmberechtigung.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 39-40) Die Unterstützung eines Antrags durch mindestens fünf Mitglieder soll nicht mehr spätestens bis zur Eröffnung der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden, sondern bereits bis zum Ablauf der Einbringungsfrist.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 41) Einführung einer Regelung für die Reihung von Anträgen innerhalb eines Tagesordnungspunkts.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 42) Ermöglichung von Konsensanträgen in der zweiten Lesung
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Ad 43) Einführung einer einmaligen Stichwahl bei Stimmengleichheit
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
LESEHILFE
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Neue Bezeichnungen für Parteigremien
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Aus „Landesteam“ wird „Landesvorstand“, aus „Bezirksteam“ der „Bezirksvorstand“ und aus „Vorstand“ der „Bundesvorstand“. NEOS X, die Landesgruppe für Auslandsösterreicher:innen, wird künftig NEOS 10 genannt.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Koalitionen, Wahlbündnisse und Kooperationen
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Geregelt wird, wie eine solche Vereinbarung auch wieder beendet werden kann:
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Der Erweiterte Bundesvorstand kann die Aufkündigung selbst mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Alternativ kann er mit einfacher Mehrheit die Frage der Mitgliederversammlung vorlegen; dort reicht für die Aufkündigung ebenfalls eine einfache Mehrheit. Auf Landesebene funktioniert das grundsätzlich entsprechend.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Bei einer Koalitionsvereinbarung muss außerdem das Regierungsprogramm samt Ressortaufteilung vorgelegt werden. Anträge müssen spätestens 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung beim Bundesbüro sein und veröffentlicht werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Landesgeneralsekretär:in wird möglich
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Landesorganisationen bekommen die Möglichkeit, eine:n Landesgeneralsekretär:in einzusetzen. Das ist aber keine verpflichtende Funktion. Der/die Landessprecher:in schlägt die Person vor, der Landesvorstand bestellt oder entlässt sie.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Aufgabe ist insbesondere die Unterstützung des/der Landessprecher:in bei politischer Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Wichtig ist die Abgrenzung zum/zur Landesgeschäftsführer:in: Wer wofür zuständig ist, entscheidet der jeweilige Landesvorstand.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Wechsel zwischen Landesgruppen wird klarer geregelt
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Grundsätzlich gehört ein Mitglied weiterhin zu der Landesgruppe, in deren Bundesland es seinen Hauptwohnsitz hat. Bei einem Umzug wechselt grundsätzlich auch die Landesgruppe. Man kann allerdings innerhalb von 14 Tagen erklären, dass man bei der bisherigen Landesgruppe bleiben möchte. Zusätzlich kann man weiterhin unabhängig vom Wohnsitz zum Jahreswechsel freiwillig die Landesgruppe wechseln. Dafür muss man spätestens 14 Tage vorher die gewünschte Landesgruppe informieren und diese muss zustimmen.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Erweiterter Landesvorstand
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Landesgruppen, die in einem Landtag vertreten sind, können einen Erweiterten Landesvorstand einrichten. Der Antrag dafür kommt vom Landesvorstand.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Änderungen speziell für die Wiener Bezirke
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Die Regel für den Einsatz der Wiener Bezirksmanagers soll flexibler möglich sein. Weiterhin gibt es eine Unvereinbarkeit mit der Ausübung des Bezirkssprecher:in bzw. Stellvertreter:in.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Vorwahlen und Ausschluss von Kandidat:innen:
Bei Vorwahlen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene soll künftig der Landesvorstand darüber entscheiden, ob jemand vom Vorwahlverfahren ausgeschlossen wird. Bisher lag diese Kompetenz stärker auf Bundesebene.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Bundesrats-Kandidat:innen
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Die konkreten Fristen sollen künftig nicht mehr dauerhaft in der Satzung stehen. Sie werden im Anlassfall durch Ausführungsbestimmungen des Landesvorstands festgelegt. Das Verfahren bleibt geregelt, wird aber flexibler, weil Details wie Fristen nicht jedes Mal über eine Satzungsänderung angepasst werden müssen.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können kurzfristiger digital stattfinden
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Für eine rein digitale außerordentliche Mitgliederversammlung reicht künftig eine Einladung mindestens 72 Stunden vorher. Bisher betrug diese Frist laut Begründung eine Woche. Praktisch: Wenn schnell eine Entscheidung der Mitglieder notwendig ist – beispielsweise in einer politischen Krisen- oder Koalitionssituation –, kann wesentlich kurzfristiger eine digitale Mitgliederversammlung stattfinden.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Wer bei einer Mitgliederversammlung abstimmen darf
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Stimmberechtigt sind Mitglieder, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr bezahlt haben.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Die konkreten Fristen für Anmeldung und Zahlung werden künftig jeweils in der Einladung bekanntgegeben. Dabei können für digitale und persönliche Teilnahme unterschiedliche Fristen vorgesehen werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Umgang mit Anträgen in der MV:
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Ein Antrag, der in das Begutachtungsverfahren eingebracht wird, braucht weiterhin mindestens fünf Unterstützer:innen einschließlich der antragstellenden Person. Diese fünf Unterstützungen müssen bereits bis zum Ende der Einreichfrist vorliegen.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Wenn mehr als ein Antrag vorliegt, legt zunächst das Sitzungspräsidium die Reihenfolge fest. Zehn Mitglieder können allerdings eine andere Reihenfolge beantragen. Gibt es mehrere solche Vorschläge, kann ein besonderes Abstimmungsverfahren – das sogenannte Dr.-Alex-Müller-Verfahren – verwendet werden. Bereits früher vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht. Praktische Bedeutung: Die Reihenfolge von Abstimmungen kann entscheidend dafür sein, welcher Antrag überhaupt noch zur Abstimmung kommt. Dafür gibt es nun ein klareres Verfahren.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
- Kompromisse zwischen Haupt- und Abänderungsanträgen werden leichter. Wenn jemand einen Hauptantrag stellt und jemand anderer einen Abänderungsantrag dazu einbringt, können sich beide Seiten künftig auf einen gemeinsamen Konsensantrag einigen.Dieser kann dann ohne eigene Abstimmung über den Abänderungsantrag direkt in den Hauptantrag übernommen werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Patt bei einer Wahl: einmalige Stichwahl
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
Wenn genau ein Platz zu vergeben ist, genau zwei Personen kandidieren und beide gleich viele Stimmen erhalten, gibt es einen weiteren Wahlgang.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59