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  1. UNOS BMV Wien am 26.07.2020
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

Ä15 zu Für ein partizipatives UNOS

Antrag: Für ein partizipatives UNOS
Antragsteller_in: Michael Schuster
Status: Geprüft
Eingereicht: 23.07.2020, 08:45

Antragstext

Von Zeile 101 bis 103:

(4) Eine ordentliche Mitgliedschaft ist für das passive Wahlrecht in allen Gremien der Wirtschaftskammer Vorraussetzung.
(5)
Jedes Mitglied ist berechtigt vom Bundesvorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
(5)(6) Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein

In Zeile 107:

(6)(7) Der Bundesvorstand kann bei Vorliegen von Ausschlussgründen mit einfacher

In Zeile 114:

(7)(8) Ausschlussgründe sind alle Verletzungen der Statuten, insbesondere die

Von Zeile 117 bis 120:

(8)(9) Gelingt es dem Mitglied erst nach der gesetzten Frist Stellung zu nehmen, so kann der Bundesvorstand den Ausschluss rückwirkend aufheben.
(9)(10) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(10)(11) Personen welche aus UNOS ausscheiden verlieren damit auch alle Funktionen

Zustimmung

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Kommentare

24.07.2020

Peter Michael Zipper:

Das ist dieselbe Forderung wie in Ä5 - ich erwarte, dass du zwecks des Sparens von Zeit auf der GV einen der Anträge zurückziehst.
Auch hier der Hinweis: mit deiner Änderung können Ehrenmitglieder mit Gewerbeschein bzw. Fördernde Mitglieder mit Gewerbeschein nicht mitstimmen - ich finde nicht, dass das sinnvoll ist.
24.07.2020

Michael Schuster:

Nein, diese bezieht sich auf das passive Wahlrecht. Diese Änderung sagt also, dass nur ordentliche Mitglieder, mit voller Mitgliedschaft und aufrechtem Gewerbeschein kandidieren können.
24.07.2020

Peter Michael Zipper:

Selbes Problem wie bei Ä5 - Ehrenmitglieder und Fördernde Mitglieder sind da dann nicht mitgedacht.
Ich schlage vor Absatz 3 zu ändern auf:
"Aktiv und passiv für Wahlen von Listen sind ausschließlich jene Mitglieder
welche Mitglieder der Wirtschaftskammern sind." bzw. "Aktiv und passiv wahlberechtigt für Wahlen von Listen sind ausschließlich ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder mit aufrechter Gewerbeberechtigung und Fördernde Mitglieder mit aufrechter Gewerbeberechtigung."
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Das Kommentieren ist möglich: von 15.07.2020, 00:01 bis 25.07.2020, 17:00
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