Vereinfachung des Wahlmodus
Antrag: | Für ein partizipatives UNOS |
---|---|
Antragsteller_in: | Michael Schuster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.07.2020, 08:29 |
Antrag: | Für ein partizipatives UNOS |
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Antragsteller_in: | Michael Schuster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.07.2020, 08:29 |
Bundesvorstandes hat derder*die zu diesem Zeitpunkt schon gewählte BundesvorsitzendeBundessprecher*in
der_dem Bundesgeschäftsführer_inder*dem Bundesgeschäftsführer*in übermittelt werden um auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. Der_*die Bundesgeschäftsführerin hat rechtzeitig eingebrachte
(9) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.
Trifft dies auf mehr als zwei Kandidaten zu, nehmen diese auch am zweiten
wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.(14) Gibt es nur einen Kandidaten,Wahl beendet und erreicht dieser nicht die absolute Mehrheit, so wird die VorschlagslistePosition neu eröffnet und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.
(15) Findet im zweiten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet ein Dritter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt. Triff dies auf mehr als zwei Kandidaten zu, nehmen diese auch am dritten Wahlgang teil.(16) Im dritten Wahlgang entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmenausgeschrieben. Nein-Stimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt.
(17) Bei Stimmengleichheit zweier Kandidaten im dritten Wahlgang entscheidet das Los aus der Hand des Präsidenten.(18) Gibt es im dritten Wahlgang nur einen Kandidaten, so muss dieserEs gelten die absolute Mehrheit der Stimmen erreichenFristen gemäss Abs. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung nicht mitgezählt6.
§ 7. Nichtwahl von Ämtern
(1) Kann ein Amt nicht besetzt werden, so wird es auf der folgenden Generalversammlung erneut zur Wahl ausgeschrieben.
(2) Für die Wahl des Bundessprechers und seines Stellvertreters, wird die Vorschlagsliste jeweils maximal zweimal eröffnet. Findet sich bei der zweiten Eröffnung der Vorschlagsliste kein Kandidat oder erreicht kein Kandidat die nötige Mehrheit, so ist die Generalversammlung aufgelöst. Der amtierende Bundesvorsitzende, sein Stellvertreter und der amtierende Generalsekretär bleiben vorerst im Amt und berufen binnen einer Woche eine erneuten Generalversammlung zu einem Termin ein, der nicht später als 6 Wochen nach der gerade abgehaltenen Generalversammlung sein darf.
Vereinfachung des Wahlmodus
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