Änderungen von HA1 zu HA1NEU
Ursprüngliche Version: | HA1 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.07.2020, 10:48 |
Neue Version: | HA1NEU |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 22.07.2020, 09:22 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 27 bis 29:
Interessensvertretung
(g) Erwirkung von positiven wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Unternehmer*innen
umfassen. Weiters sollen positive wirtschafts- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen für Unternehmer*innen erwirkt werden.
umfassen.
Von Zeile 47 bis 48 löschen:
(g) Sponsoring
(4) Die Generalversammlung kann für den Verein eine Finanzordnung beschließen.
In Zeile 57:
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in die folgenden 34 Arten der
In Zeile 63:
(2) Ordentliche Mitglieder sind alle vom VorstandBundesvorstand als ordentliche Mitglieder
In Zeile 89:
(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des VorstandsBundesvorstands durch die
In Zeile 100:
(4) Jedes Mitglied ist berechtigt vom VorstandBundesvorstand die Ausfolgung der Statuten zu
In Zeile 165:
(a) Beschluss des VorstandsBundesvorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
In Zeile 171:
(4) Die Einberufung erfolgt durch den VorstandBundesvorstand (Abs. 2 und Abs. 3 lit. a-c),
In Zeile 225:
bis zu vier weiteren VorstandsmitgliedernBundesvorstandsmitgliedern. Die Anzahl der weiteren
In Zeile 236:
(4) Der VorstandBundesvorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei
In Zeile 247:
(5) Die Funktionsperiode des VorstandsBundesvorstands beträgt 2,5 Jahre. Eine Wiederwahl ist
In Zeile 254:
(6) Der VorstandBundesvorstand wird von dem*der Bundessprecher*in, bei Verhinderung von
In Zeile 258:
(7) Der VorstandBundesvorstand tritt mindestens ein Mal im Monat zusammen. Erfolgt keine
In Zeile 269:
(11) Der VorstandBundesvorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen
In Zeile 273:
(13) Der VorstandBundesvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei
Von Zeile 277 bis 278:
Funktion eines VorstandsmitgliedsBundesvorstandsmitglieds durch Enthebung und Rücktritt:
(a) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten VorstandBundesvorstand oder einzelne
In Zeile 281:
(b) Die VorstandsmitgliederBundesvorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt
In Zeile 286:
(15) Der VorstandBundesvorstand bestellt für jedes Bundesland jeweils eine*n Landessprecher*in
In Zeile 308:
(h) Führung deseines auf die Anforderungen ausgerichteten CRMs
In Zeile 312 löschen:
(l) Führung einer Mitgliederdatenbank
In Zeile 322:
§14. Besondere Obliegenheiten einzelner VorstandsmitgliederBundesvorstandsmitglieder
In Zeile 370:
erweiterten VorstandesBundesvorstandes besteht.
In Zeile 375:
Wurde das Landesteam vom VorstandBundesvorstand eingesetzt, so wird die dabei bereits
In Zeile 393:
Dauer wie der VorstandBundesvorstand gewählt. Es gilt hier eine maximale Funktionsdauer von
In Zeile 402:
(4) Der VorstandBundesvorstand hat den Rechnungsprüfer*innen die erforderlichen Unterlagen
In Zeile 425:
der VorstandBundesvorstand gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximale
In Zeile 452:
der VorstandBundesvorstand gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximale
In Zeile 455:
Beschlüsse der Generalversammlung und des erweiterten VorstandesBundesvorstandes bzw. der
In Zeile 502 einfügen:
Vorschlagslisten.
(9) Generalversammlungen haben abwechselnd jeweils einmal im Bundesland des Vereinssitzes und einmal in einem anderen Bundesland mit über 20 Mitgliedern nach Rotationsprinzip stattzufinden.
Von Zeile 579 bis 592:
(6) Der Präsident eröffnet jede Wahl mit der Vorschlagsliste. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann jede passiv wahlberechtigte Person vorschlagen.(7) Werden keine Personen mehr vorgeschlagen, schließtWahlvorschläge müssen mindestens drei Wochen vor der PräsidentGeneralversammlung der_dem Bundesgeschäftsführer_in übermittelt werden um auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. AufDer_die Bundesgeschäftsführerin hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge mindestens 10 Tage vor der Vorschlagsliste verbleibt nur, wer dem Vorschlag zustimmtGeneralversammlung auf einer dafür vorgesehenen Plattform den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion anzubieten um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.(8)(7) Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in deralphabetischer Reihenfolge ihrer Nennung für die VorschlagslisteReihenfolge, gruppiert nach Funktionen.(9)(8) Die Teilnehmer der Generalversammlung haben das Recht den Kandidaten Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss beendet werden.(10)(9) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.(11)
(10) Im Ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitgezählt. Gegenstimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt.
Von Zeile 598 bis 600 einfügen:
wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.
(14) Gibt es nur einen Kandidaten, und erreicht dieser nicht die absolute Mehrheit, so wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.
Von Zeile 694 bis 695:
Landesteams oder des VorstandsBundesvorstands geleiteten Versammlung die Erstellung des jeweiligen Wahlvorschlages für jene FachgruppenFachorganisation statt, in denen im jeweiligen
In Zeile 699:
(4) Die Kandidat*innen und Mitglieder einer FachgruppeFachorganisation im jeweiligen Bundesland
Von Zeile 725 bis 742:
Gemäß dem Verfahren in Abs§13 Abs. 5 werden auf einer zur Verfügung gestellten Online-Plattform Punkte an die Kandidat*innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Punkte im ersten Abschnitt wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler*innen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.
(3) Für den zweiten Abschnitt ist der Erweiterte VorstandBundesvorstand wahlberechtigt. Gemäß demselben Verfahren werden Punkte an die Kandidat*innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Punkte im zweiten Abschnitt wird durch die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder des Erweiterten Vorstands dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.
(4) Die Punkte des Mitgliedervorschlags und des Vorstandsvorschlags (aus §17 Abs. 10) werden addiert und ergeben die gereihte Liste für für das jeweilige Gremium. Bei Punktegleichstand entscheidet die bessere Platzierung des Mitgliedervorschlags.Um jedem der beiden Wahlgänge das
(5) Die Wahl von Vertreter*innen in Spartenvertretungen und -konferenzen findet gemäß dem in den Abs. 8 bis 11 beschriebenen Verfahren statt, wobei die passive Wahlberechtigung allen Kandidat*innen der betreffenden Sparte und die aktive Wahlberechtigung allen Mitgliedern des jeweiligen Bundeslandes (Landeskammern) bzw. bundesweit (Bundeskammer) zukommt.
In Zeile 749 löschen:
Einheitsintervall sind, aus allen beiden Listen miteinander addiert. Es ergibt