<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/feedamendments" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>UNOS Bundesmitgliederversammlung am 26.07.2020 in Wien: Änderungsanträge</title>
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                <title>UNOS Bundesmitgliederversammlung am 26.07.2020 in Wien: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä15 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
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                        <author>Michael Schuster</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 100 bis 104:</h4><div><p>welche Mitglieder der Wirtschaftskammern sind.<br>(4) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine ordentliche Mitgliedschaft ist für das passive Wahlrecht in allen Gremien der Wirtschaftskammer Vorraussetzung.<br>(5) </ins>Jedes Mitglied ist berechtigt vom Bundesvorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein einzubezahlen. Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag nicht vollständig bezahlt </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 106 bis 108:</h4><div><p>Stimmrecht, sowie ihr aktives und passives Wahlrecht beim Generalversammlung.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Der Bundesvorstand kann bei Vorliegen von Ausschlussgründen mit einfacher Mehrheit das Ruhen der Mitgliederrechte, etwaiger Vereinsfunktionen, oder den </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 113 bis 121:</h4><div><p>hat es in dieser Abstimmung kein Stimmrecht.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Ausschlussgründe sind alle Verletzungen der Statuten, insbesondere die Schädigung des Vereinszwecks, der Missbrauch von Vereinsmitteln, oder sonstige Handlungsweisen, die im massiven Widerspruch zu den Grundsätzen der UNOS stehen.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Gelingt es dem Mitglied erst nach der gesetzten Frist Stellung zu nehmen, so kann der Bundesvorstand den Ausschluss rückwirkend aufheben.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Personen welche aus UNOS ausscheiden verlieren damit auch alle Funktionen im Verein.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:45:42 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä14 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/115</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 773 bis 803:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 17. Allgemeine Anträge </strong><br>(1) Anträge, die nicht das Statut oder die sonstigen Rechtsnormen des Vereins betreffen, sind bis zwei Wochen vor der Generalversammlung beim Bundesvorstand einzureichen.<br>(2) Antragsteller können nur stimmberechtigte Mitglieder sein. Diese müssen auf dem Antrag ersichtlich sein.<br>(3) Die Anträge sind vom Bundesvorstand zumindest eine Woche vor der Generalversammlung den Mitgliedern zuzusenden.<br>(4) Anträge können vom Antragsteller bis zu Beginn der ersten Lesung zurückgezogen werden. Bei mehreren Antragstellern müssen der Rückziehung alle Antragsteller zustimmen.<br>(5) Antragsteller können sich bis zum Ende der dritten Lesung als Antragsteller streichen lassen. Machen davon alle Antragsteller gebrauch, wird der Antrag trotzdem behandelt und gegebenenfalls ohne Antragsteller beschlossen.<br>(6) Über die Reihenfolge der Beratung der Anträge entscheidet die Generalversammlung zu Beginn der Beratungen. Dabei hat jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied die Möglichkeit maximal fünf Anträge auszuwählen, über die er beraten will. Maximal fünf Anträge markiert er auf einem dafür ausgeteilten Stimmzettel. Der Antrag der von den meisten Mitgliedern markiert wurde, wird als erstes beraten. Der Antrag der am zweitmeisten markiert wurde, als zweites, usw. Bei Gleichstand darf jedes stimmberechtigte Mitglied in offener Abstimmung einen der Anträge die im ersten Auswahlverfahren im Gleichstand sind auswählen. Bei erneutem Gleichstand entscheidet das Präsidium über die Reihung der Anträge mit Gleichstand.<br>(7) Bei der vorangegangenen Generalversammlung vertagte Anträge werden bevorzugt behandelt, nehmen nicht am vorgenannten Verfahren teil und werden nach dem Leitantrag behandelt.<br>(8) Anträge, die an zwei aufeinanderfolgenden Generalversammlungen nicht behandelt wurden, werden automatisch aus dem Antragsbuch gestrichen.<br>(9) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann zu jedem Antrag (§§ 15 - 18) Änderungsanträge einbringen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 17. Allgemeine Anträge </strong><br>(1) Anträge, die nicht das Statut oder die sonstigen Rechtsnormen des Vereins betreffen, sind bis zwei Wochen vor der Generalversammlung beim Bundesvorstand einzureichen.<br>(2) Antragsteller können nur ordentliche Mitglieder sein. Diese müssen auf dem Antrag ersichtlich sein.<br>(3) Die Anträge sind vom Bundesvorstand zumindest eine Woche vor der Generalversammlung den Mitgliedern zuzusenden.<br>(4) Anträge können vom Antragsteller bis zu Beginn der ersten Lesung zurückgezogen werden. Bei mehreren Antragstellern müssen der Rückziehung alle Antragsteller zustimmen.<br><br><br>(5) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann zu jedem Antrag (§§ 15 - 18) Änderungsanträge einbringen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 805 bis 807:</h4><div><p>(1) Anträge, die von fünf anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern als dringlich bezeichnet werden, sind <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nicht </ins>an die Antragsfrist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht </del>gebunden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Generalversammlung am Anfang der </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:42:11 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä13 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/114</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 668 bis 672:</h4><div><p><strong>§ 11. Beschlussfassung über <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">grundsätzliche </ins>Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Bundesebene </strong><br>(1) Eine etwaige Abmachung mit einer anderen wahlwerbenden Gruppierung oder deren Fraktion auf Bundesebene<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> (ausgenommen Zurechnungen im Rahmen der Wahlen)</ins>, ist der General<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">s</del>versammlung vom Bundesvorstand auf jeden Fall zur Beschlussfassung darüber vorzulegen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Klärung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:35:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä12 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/113</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 640 bis 650:</h4><div><p>Eingang in die Tagesordnung einer Generalversammlung von zehn der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beantragt werden.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) In besonderen Fällen kann die Abberufung auch während der Generalversammlung nach Eingang in die Tagesordnung von 10 Mitgliedern beantragt werden.</del><br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Die Abstimmung über eine solche Abberufung ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">unmittelbar nach der Beantragung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">vorrangig</ins> durchzuführen und hat geheim stattzufinden.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Vor der Abstimmung über die Abberufung findet eine Aussprache über den Funktionsträger, dessen Arbeit sowie die erhobenen Vorwürfe statt. Der Betroffene hat jederzeit das Recht auf Erteilung des Wortes.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Werden Mitglieder eines Organes durch die Generalversammlung abberufen ist eine sofortige Neuwahl abzuhalten.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Besondere Fälle sind nicht definiert und eine Abberrufung sollte nicht vor Ort stattfinden können</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:31:39 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä11 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/112</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 581 bis 632:</h4><div><p>(5) Hinsichtlich der Anzahl der zu wählenden weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes hat <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der zu diesem Zeitpunkt schon gewählte Bundesvorsitzende das Vorschlagsrecht.<br>(6) Wahlvorschläge müssen mindestens drei Wochen vor der Generalversammlung der_dem Bundesgeschäftsführer_in übermittelt werden um auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. Der_die Bundesgeschäftsführerin hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung auf einer dafür vorgesehenen Plattform den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion anzubieten um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.<br>(7) Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in alphabetischer Reihenfolge Reihenfolge, gruppiert nach Funktionen.<br>(8) Die Teilnehmer der Generalversammlung haben das Recht den Kandidaten Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss beendet werden.<br>(9) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.<br><br>(10) Im Ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitgezählt. Gegenstimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt.<br>(12) Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl ein zweiter Wahlgang statt. Triff dies auf mehr als zwei Kandidaten zu, nehmen diese auch am zweiten Wahlgang teil.<br>(13) Erreichen die beiden Erstplatzierten gemeinsam nicht die absolute Mehrheit, wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.<br>(14) Gibt es nur einen Kandidaten, und erreicht dieser nicht die absolute Mehrheit, so wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.<br>(15) Findet im zweiten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet ein Dritter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt. Triff dies auf mehr als zwei Kandidaten zu, nehmen diese auch am dritten Wahlgang teil.<br>(16) Im dritten Wahlgang entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nein-Stimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt.<br>(17) Bei Stimmengleichheit zweier Kandidaten im dritten Wahlgang entscheidet das Los aus der Hand des Präsidenten.<br>(18) Gibt es im dritten Wahlgang nur einen Kandidaten, so muss dieser die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung nicht mitgezählt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*die zu diesem Zeitpunkt schon gewählte Bundessprecher*in das Vorschlagsrecht.<br>(6) Wahlvorschläge müssen mindestens drei Wochen vor der Generalversammlung der*dem Bundesgeschäftsführer*in übermittelt werden um auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. Der*die Bundesgeschäftsführerin hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung auf einer dafür vorgesehenen Plattform den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion anzubieten um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.<br>(7) Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in alphabetischer Reihenfolge Reihenfolge, gruppiert nach Funktionen.<br>(8) Die Teilnehmer der Generalversammlung haben das Recht den Kandidaten Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss beendet werden.<br>(9) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.<br>(10) Im Ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitgezählt. Gegenstimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt.<br>(12) Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl ein zweiter Wahlgang statt. Trifft dies auf mehr als zwei Kandidaten zu, nehmen diese auch am zweiten Wahlgang teil.<br>(13) Erreichen die beiden Erstplatzierten gemeinsam nicht die absolute Mehrheit, wird die Wahl beendet und die Position neu ausgeschrieben. Es gelten die Fristen gemäss Abs. 6.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 7. Nichtwahl von Ämtern</strong><br>(1) Kann ein Amt nicht besetzt werden, so wird es auf der folgenden Generalversammlung erneut zur Wahl ausgeschrieben.<br>(2) Für die Wahl des Bundessprechers und seines Stellvertreters, wird die Vorschlagsliste jeweils maximal zweimal eröffnet. Findet sich bei der zweiten Eröffnung der Vorschlagsliste kein Kandidat oder erreicht kein Kandidat die nötige Mehrheit, so ist die Generalversammlung aufgelöst. Der amtierende Bundesvorsitzende, sein Stellvertreter und der amtierende Generalsekretär bleiben vorerst im Amt und berufen binnen einer Woche eine erneuten Generalversammlung zu einem Termin ein, der nicht später als 6 Wochen nach der gerade abgehaltenen Generalversammlung sein darf.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Vereinfachung des Wahlmodus</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:29:06 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä10 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/111</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/111</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 530 bis 535:</h4><div><p>(d) Rede des*der Bundessprecher*in;<br>(e) Aussprache zur Arbeit des Bundesvorstandes;<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(f) Berichte aus den Arbeitsgruppen;</del><br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(g)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(f)</ins> Anträge;<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(h)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(g)</ins> Allfälliges.<br>(3) Auf Generalversammlungen bei denen die Kollegialorgane der UNOS gewählt </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:22:23 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/110</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/110</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 310 bis 314 löschen:</h4><div><p>(i) Koordination des Wahlkampfs<br>(j) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br><br></del>(m) Führung einer Beschlusssammlung der angenommenen Anträge der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 451 bis 453 einfügen:</h4><div><p>(1) Die Ombudspersonen dürfen weder dem Bundesvorstand, einem Landesteam noch dem Schiedsgericht angehören oder Rechnungsprüfer*in sein<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins><br>(2) Die Ombudspersonen wird von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:18:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/109</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/109</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 11 löschen:</h4><div><p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br>(3) Die Errichtung von Zweigstellen für jedes Bundesland ist möglich und wird vom jeweiligen Landesteam entschieden.</del></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 122 bis 144 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§8. Zweigstellen</strong><br>(1) Zweigstellen sind rechtlich unselbstständige Unterorganisationen. Sie besitzen daher kein eigenes Statut.<br>(2) Zweigstellen müssen dem Bundesvorstand alle für dessen Arbeit notwendigen Informationen über die Unterorganisation und deren Mitglieder zur Verfügung stellen.<br>(3) Zweigstellen müssen sich an die Maßgaben dieses Statuts sowie aller angeschlossenen Regelungen wie der Geschäftsordnung oder einer Finanzordnung halten.<br>(4) Im eigenen Wirkungsbereich sind Unterorganisationen, abgesehen von den in diesem Statut erwähnten Ausnahmen, in ihrer Organisation und Struktur grundsätzlich ungebunden.<br>(5) Die Generalversammlung kann nach Anhörung der entsprechenden Vertretungsperson durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit Unterorganisationen wegen Verletzung des Statuts, Schädigung des Vereinszwecks, Missbrauch von Vereinsmitteln und Handlungsweisen, die im massiven Widerspruch zu den Grundsätzen der UNOS stehen, mit sofortiger Wirkung aus UNOS ausschließen.<br>(6) Für die Verwaltung und Führung der Geschäftsbücher der Zweigstellen ist UNOS – Unternehmerisches Österreich zuständig. Der Verein UNOS hat für eine ordnungsgemäße Buchführung und pünktliche Zahlungen zu sorgen.<br>(7) Die Verwaltung und Entscheidung über das eigene Budget obliegt dem Landesteam der Zweigstellen, sofern diese Entscheidungen nicht der Finanzordnung widersprechen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 203 bis 221 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§11. Mitgliederversammlung der Zweigstellen</strong><br>(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.<br>(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung oder kann die Geschäftsordnung des Bundes übernehmen.<br>(3) Der Mitgliederversammlung sind die folgenden Aufgaben vorbehalten:<br>(a) die Wahl des jeweiligen Landesteams<br>(b) Wahl der Listen für Antritte bei Wahlen der gesetzlichen Vertretung auf Ebene des Landes, der Sparte sowie der einzelnen Fachorganisationen<br>(c) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über<br>(i) Abberufung des Landesteams der Zweigstelle<br>(ii) Entlastung des Landesteams<br>(iii) Abnahme der Rechenschaftsberichte der Landesteam-Mitglieder<br>(iv) Genehmigung von programmatischen Anträgen, welche die Tätigkeit auf Landesebene betreffen<br>(d) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über:<br>(a) Änderung der Landes-Geschäftsordnung<br>(e) Genehmigung der Tagesordnung<br>(f) Bestätigung der Wahlkommission<br>(g) weitere in der Geschäftsordnung angeführte Aufgaben</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 289 bis 290:</h4><div><p>Regionalkoordinator*innen. Sie bilden das Landesteam bis es zu einer Wahl durch die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mitgliederversammlung der Zweigstelle</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Landesmitgliederversammlung</ins> kommt.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 390 bis 391 einfügen:</h4><div><p>(j) Leitung der Koalitionsverhandlungen auf Fachgruppen-, Sparten- und Landesebene<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(3) Auf Verlangen von mindestens 10 ordentlichen, stimmberechtigten Mitgliedern eines Bundeslandes kann eine Wahl des/der jeweiligen Landessprecher*in und seinem/r oder ihrem/r Stellvertreter*in abgehalten werden. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen, stimmberechtigten Mitglieder des Bundeslandes.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Verbesserter Änderungsantrag (sollte den ersten ersetzen) der die Zweigstellen streicht und die LMV wieder einführt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:13:56 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/108</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 234 bis 242:</h4><div><p>aber kein Stimmrecht im Bundesvorstand. Der Bundesvorstand hat die Mitglieder der UNOS darüber zu informieren<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> und in der nächsten Generalversammlung die nachträgliche Genehmigung einzuholen.<br>(4) Der Bundesvorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(4) Der Bundesvorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Fällt der Vorstand </ins>gänzlich oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jede*r Rechnungsprüfer*in verpflichtet, unverzüglich eine </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ausscheiden eines Mitglieds benötigt Neuwahl, Kooptierung ohne den Zwang zur Wahl ist nicht sinnvoll</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:09:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/107</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/107</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 181 bis 186:</h4><div><p>(a) Wahl der<br>(i) Mitglieder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der Organe (ausgenommen Landesteams)<br>(ii) ständigen Mitglieder des Schiedsgerichts<br>(iii) Rechnungsprüfer*innen<br>(iv)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">des Bundesvorstandes<br>(ii) Mitglieder des Erweiterten Vorstandes<br>(iii) ständigen Mitglieder des Schiedsgerichts<br>(iv) Rechnungsprüfer*innen<br>(v)</ins> Ombudspersonen<br>(b) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Entweder Bezug auf die Organe (mit Ausnahme Landesteam und LMV) oder taxative Aufzählung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:05:06 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/106</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/106</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 101:</h4><div><p>bezahlt haben und bei denen es keine Rückstände aus den Vorjahren gibt.<br>(3) Stimmberechtigt für Wahlen von Listen sind ausschließlich <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">jene Mitglieder welche Mitglieder der Wirtschaftskammern sind</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ordentliche Mitglieder</ins>.<br>(4) Jedes Mitglied ist berechtigt vom Bundesvorstand die Ausfolgung der Statuten </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 08:00:26 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/105</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/105</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 50 bis 56 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§4. Grundwerte des Vereins</strong><br>(1) Die Grundwerte des Vereins umfassen:<br>(a) Transparenz<br>(b) die Freiheit des Individuums<br>(c) die liberale Marktwirtschaft<br>(d) Ablehnung autoritärer Regime<br>(e) Ablehnung von staatlichen Zwängen</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Um Grundwerte in den Statuten zu haben würde ich mir einen partizipativen Prozess wünschen der zu diesen Werten führt. Idealerweise sind diese dann spezifisch für UNOS, also eine Grundlage für die Zusammenarbeit. Übrigens hat NEOS keine Grundwerte in den Statuten, ich bin also grundsätzlich skeptisch ob das der richtige Ort ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 07:56:33 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/104</link>
                        <author>Michael Schuster</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/104</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 11 löschen:</h4><div><p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br>(3) Die Errichtung von Zweigstellen für jedes Bundesland ist möglich und wird vom jeweiligen Landesteam entschieden.</del></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 122 bis 144 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§8. Zweigstellen</strong><br>(1) Zweigstellen sind rechtlich unselbstständige Unterorganisationen. Sie besitzen daher kein eigenes Statut.<br>(2) Zweigstellen müssen dem Bundesvorstand alle für dessen Arbeit notwendigen Informationen über die Unterorganisation und deren Mitglieder zur Verfügung stellen.<br>(3) Zweigstellen müssen sich an die Maßgaben dieses Statuts sowie aller angeschlossenen Regelungen wie der Geschäftsordnung oder einer Finanzordnung halten.<br>(4) Im eigenen Wirkungsbereich sind Unterorganisationen, abgesehen von den in diesem Statut erwähnten Ausnahmen, in ihrer Organisation und Struktur grundsätzlich ungebunden.<br>(5) Die Generalversammlung kann nach Anhörung der entsprechenden Vertretungsperson durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit Unterorganisationen wegen Verletzung des Statuts, Schädigung des Vereinszwecks, Missbrauch von Vereinsmitteln und Handlungsweisen, die im massiven Widerspruch zu den Grundsätzen der UNOS stehen, mit sofortiger Wirkung aus UNOS ausschließen.<br>(6) Für die Verwaltung und Führung der Geschäftsbücher der Zweigstellen ist UNOS – Unternehmerisches Österreich zuständig. Der Verein UNOS hat für eine ordnungsgemäße Buchführung und pünktliche Zahlungen zu sorgen.<br>(7) Die Verwaltung und Entscheidung über das eigene Budget obliegt dem Landesteam der Zweigstellen, sofern diese Entscheidungen nicht der Finanzordnung widersprechen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 203 bis 221 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§11. Mitgliederversammlung der Zweigstellen</strong><br>(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.<br>(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung oder kann die Geschäftsordnung des Bundes übernehmen.<br>(3) Der Mitgliederversammlung sind die folgenden Aufgaben vorbehalten:<br>(a) die Wahl des jeweiligen Landesteams<br>(b) Wahl der Listen für Antritte bei Wahlen der gesetzlichen Vertretung auf Ebene des Landes, der Sparte sowie der einzelnen Fachorganisationen<br>(c) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über<br>(i) Abberufung des Landesteams der Zweigstelle<br>(ii) Entlastung des Landesteams<br>(iii) Abnahme der Rechenschaftsberichte der Landesteam-Mitglieder<br>(iv) Genehmigung von programmatischen Anträgen, welche die Tätigkeit auf Landesebene betreffen<br>(d) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über:<br>(a) Änderung der Landes-Geschäftsordnung<br>(e) Genehmigung der Tagesordnung<br>(f) Bestätigung der Wahlkommission<br>(g) weitere in der Geschäftsordnung angeführte Aufgaben</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Errichtung von Zweigstellen als rechtliches Vehikel ist zum aktuellen Zeitpunkt der Entwicklung des Vereins nicht zielführend, führt zu mehr Aufwand und verteilter Verantwortung ohne deutlich erkennbaren Nutzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 07:54:05 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/103</link>
                        <author>Peter Michael Zipper, Olivia Ulbing</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/103</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 480 bis 481 einfügen:</h4><div><p>Statut, so gehen die Bestimmungen des Statuts den Bestimmungen der Finanzordnung vor.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(3) Im Falle einer Pandemie oder eines anderen triftigen Grundes, weshalb die Generalversammlung nicht physisch zusammentreten kann, ist es dem Bundesvorstand möglich eine digitale Generalversammlung abzuhalten. Für digitale Generalversammlungen gelten dieselben Fristen und Regelungen wie für phyische Generalversammlungen. Sie finden über eine oder mehrere vom Bundesvorstand zu wählende digitale Plattformen statt.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Nach SARS-CoV-2 gilt es hier die Vorsehung zu treffen, dass die Generalversammlung nicht physisch zusammentreten kann. Um trotz einer Pandemie oder anderer Ereignisse handlungsfähig zu bleiben regen wir an digitale Generalversammlungen in Zukunft möglich zu machen, so wie auch die digitale Teilnahme an Vorstandssitzungen in diesem Antrag bereits vorgesehen ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 04:58:34 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/102</link>
                        <author>Peter Michael Zipper</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/176/amendment/102</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 310 bis 322:</h4><div><p>(i) Koordination des Wahlkampfs<br>(j) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br><br></del><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(m)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(k)</ins> Führung einer Beschlusssammlung der angenommenen Anträge der Generalversammlung<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(n)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(l)</ins> Abstimmung der bundesweiten Werbelinie, des gemeinsamen Auftretens und erheblicher Beschaffungen<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(o)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(m)</ins> Einbindung des erweiterten Bundesvorstands im Rahmen seiner Kompetenzen<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(p)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(n)</ins> Anstellung eines*einer Bundesgeschäftsführer*in und gegebenenfalls weiterer Mitarbeiter<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(q)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(o)</ins> Vernetzung mit anderen Organisationen und relevanten Stakeholdern laut Vereinszweck</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 04:55:56 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/175/amendment/101</link>
                        <author>Peter Michael Zipper</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/175/amendment/101</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 187 bis 189:</h4><div><p>(i) Änderung der Statuten, Geschäftsordnung oder Finanzordnung<br>(ii) Auflösung der UNOS gemäß <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§?</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">§20</ins> dieses Statuts<br>(c) Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit über</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 22 Jul 2020 09:25:45 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/174/amendment/100</link>
                        <author>Peter Michael Zipper</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/174/amendment/100</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 310 bis 313 löschen:</h4><div><p>(i) Koordination des Wahlkampfs<br>(j) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(k) Transparente Information über die Vereinstätigkeit</del><br></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 22 Jul 2020 08:34:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Für ein partizipatives UNOS</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/159/amendment/99</link>
                        <author>Peter Michael Zipper</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos_mv_260720/motion/159/amendment/99</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_311_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 29:</h4><div><p>(f) Aufbau einer Beschlusssammlung zu Positionen im Rahmen der Interessensvertretung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(g) Erwirkung von positiven wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Unternehmer*innen</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">umfassen. Weiters sollen positive wirtschafts- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen für Unternehmer*innen erwirkt werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">umfassen.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 46 bis 48 löschen:</h4><div><p>(f) Erträge aus Veranstaltungen<br>(g) Sponsoring<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br>(4) Die Generalversammlung kann für den Verein eine Finanzordnung beschließen.</del></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 58:</h4><div><p><strong>§5. Arten der Mitgliedschaft</strong><br>(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in die folgenden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">3</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins> Arten der Mitgliedschaft:<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 62 bis 64:</h4><div><p>(d) Fördernde Mitglieder<br>(2) Ordentliche Mitglieder sind alle vom <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> als ordentliche Mitglieder aufgenommenen natürlichen, juristischen Personen und rechtsfähigen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 88 bis 90:</h4><div><p>unverzüglich mitteilen muss.<br>(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstands</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstands</ins> durch die Generalversammlung (§10 Abs. 8 lit. c lit. viii)</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 99 bis 101:</h4><div><p>welche Mitglieder der Wirtschaftskammern sind.<br>(4) Jedes Mitglied ist berechtigt vom <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 164 bis 166:</h4><div><p>(3) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf<br>(a) Beschluss des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstands</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstands</ins> oder der ordentlichen Generalversammlung,<br>(b) schriftlichen Antrag von mindestens 20 Mitgliedern,<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 170 bis 172:</h4><div><p>statt.<br>(4) Die Einberufung erfolgt durch den <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> (Abs. 2 und Abs. 3 lit. a-c), durch die Rechnungsprüfer*innen (Abs. 3 lit. d) oder durch eine*n gerichtlich </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 224 bis 226:</h4><div><p>einem*einer Finanzreferent*in (Kassier im Sinne des Vereinsgesetzes 2002) und bis zu vier weiteren <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstandsmitgliedern</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstandsmitgliedern</ins>. Die Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder bestimmt der*die Bundessprecher*in nach seiner*ihrer Wahl.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 235 bis 237:</h4><div><p>nachträgliche Genehmigung einzuholen.<br>(4) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 246 bis 248:</h4><div><p>der*die umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<br>(5) Die Funktionsperiode des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstands</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstands</ins> beträgt 2,5 Jahre. Eine Wiederwahl ist bis zu einer maximalen Dauer von 7,5 Jahren möglich. Jede Funktion im Vorstand </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 253 bis 255:</h4><div><p>der Bestellung des neuen Vorstandes.<br>(6) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> wird von dem*der Bundessprecher*in, bei Verhinderung von einem*einer Bundessprecher*in–Stellvertreter*in, schriftlich oder mündlich </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 257 bis 259:</h4><div><p>jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.<br>(7) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> tritt mindestens ein Mal im Monat zusammen. Erfolgt keine Einladung bis Monatsende, ist jedes stimmberechtigte Mitglied des </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 268 bis 270:</h4><div><p>Mitglieder, auf deren Verlangen diese Sitzung stattfinden soll.<br>(11) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte davon anwesend ist.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 272 bis 274:</h4><div><p>obliegt der Vorsitz dem*der Bundessprecher*in–Stellvertreter*in.<br>(13) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des*der Vorsitzenden der jeweiligen Sitzung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 276 bis 282:</h4><div><p>(14) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstandsmitglieds</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstandsmitglieds</ins> durch Enthebung und Rücktritt:<br>(a) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<br>(b) Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstandsmitglieder</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstandsmitglieder</ins> können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 285 bis 287:</h4><div><p>Nachfolger*in wirksam.<br>(15) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> bestellt für jedes Bundesland jeweils eine*n Landessprecher*in sowie eine*n Stellvertreter*in zuzüglich allfälliger Regionalkoordinator*innen. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 307 bis 313:</h4><div><p>Vereinsmitgliedern<br>(h) Führung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eines</ins> auf die Anforderungen ausgerichteten CRMs<br>(i) Koordination des Wahlkampfs<br>(j) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins<br>(k) Transparente Information über die Vereinstätigkeit<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(l) Führung einer Mitgliederdatenbank</del><br>(m) Führung einer Beschlusssammlung der angenommenen Anträge der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 322 bis 323:</h4><div><p><strong>§14. Besondere Obliegenheiten einzelner <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstandsmitglieder</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstandsmitglieder</ins></strong><br>(1) Dem*Der Bundessprecher*in obliegt die Vertretung des Vereins nach außen. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 369 bis 370:</h4><div><p>oder abgelehnt, sobald eine einfache Mehrheit unter den Mitgliedern des erweiterten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstandes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstandes</ins> besteht.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 374 bis 376:</h4><div><p>ist möglich. Jedoch gilt eine maximale Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert. Wurde das Landesteam vom <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> eingesetzt, so wird die dabei bereits ausgeübte Funktionsdauer nicht in die kumulierte Funktionsdauer eingerechnet.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 392 bis 394:</h4><div><p>(1) Zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> gewählt. Es gilt hier eine maximale Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert. Rechnungsprüfer*innen dürfen keinem Organ, mit Ausnahme </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 401 bis 403:</h4><div><p>Mittel in allen Vereinen der UNOS.<br>(4) Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> hat den Rechnungsprüfer*innen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte in einem angemessenen Zeitraum zu </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 424 bis 426:</h4><div><p>(4) Das Schiedsgericht wird von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximale Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 451 bis 456:</h4><div><p>(2) Die Ombudspersonen wird von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstand</ins> gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximale Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert.<br>(3) Die Ombudspersonen prüfen die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung und des erweiterten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstandes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstandes</ins> bzw. der Landesteams und legt hierzu jeder Generalversammlung eine schriftliche Übersicht </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 501 bis 502 einfügen:</h4><div><p>(8) Davon ausgenommen sind nur Zwischenfragen, GO-Anträge und Vorschläge für Vorschlagslisten.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(9) Generalversammlungen haben abwechselnd jeweils einmal im Bundesland des Vereinssitzes und einmal in einem anderen Bundesland mit über 20 Mitgliedern nach Rotationsprinzip stattzufinden.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 578 bis 593:</h4><div><p>das Vorschlagsrecht.<br>(6) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Präsident eröffnet jede Wahl mit der Vorschlagsliste. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann jede passiv wahlberechtigte Person vorschlagen.<br></del><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7) Werden keine Personen mehr vorgeschlagen, schließt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wahlvorschläge müssen mindestens drei Wochen vor</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Präsident</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Generalversammlung der_dem Bundesgeschäftsführer_in übermittelt werden um auf</ins> die Vorschlagsliste<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> gesetzt zu werden</ins>. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Auf</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der_die Bundesgeschäftsführerin hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge mindestens 10 Tage vor</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorschlagsliste verbleibt nur, wer dem Vorschlag zustimmt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Generalversammlung auf einer dafür vorgesehenen Plattform den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion anzubieten um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen</ins>.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">alphabetischer</ins> Reihenfolge <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ihrer Nennung für die Vorschlagsliste</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Reihenfolge, gruppiert nach Funktionen</ins>.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Die Teilnehmer der Generalversammlung haben das Recht den Kandidaten Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss beendet werden.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(11) </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(10) </ins>Im Ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mitgezählt. Gegenstimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit </ins>mitgezählt.<br>(12) Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, so findet zwischen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 597 bis 601 einfügen:</h4><div><p>(13) Erreichen die beiden Erstplatzierten gemeinsam nicht die absolute Mehrheit, wird die Vorschlagsliste neu eröffnet<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden</ins>.<br>(14) Gibt es nur einen Kandidaten, und erreicht dieser nicht die absolute Mehrheit, so wird die Vorschlagsliste neu eröffnet<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und es können ohne Frist neue Kandidaten von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden</ins>.<br>(15) Findet im zweiten Wahlgang keiner der Bewerber die absolute Mehrheit der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 693 bis 696:</h4><div><p>(3) Innerhalb von weiteren 21 Tagen findet in einer durch ein Mitglied des Landesteams oder des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstands</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundesvorstands</ins> geleiteten Versammlung die Erstellung des jeweiligen Wahlvorschlages für jene <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Fachgruppen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Fachorganisation</ins> statt, in denen im jeweiligen Bundesland ein Antritt stattfindet. Diese Versammlung kann, wenn das Landesteam </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 698 bis 700:</h4><div><p>das Ende des Online Dialogs gemäß Abs 2 stattfinden.<br>(4) Die Kandidat*innen und Mitglieder einer <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Fachgruppe</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Fachorganisation</ins> im jeweiligen Bundesland haben sodann die Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine gereihte Liste </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 724 bis 750:</h4><div><p>die Mitglieder des jeweiligen Gremiums (Sparte, Bundesland, etc.) repräsentiert. Gemäß dem Verfahren in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Abs 5 werden auf einer zur Verfügung gestellten Online-Plattform Punkte an die Kandidat*innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Punkte im ersten Abschnitt wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler*innen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.<br>(3) Für den zweiten Abschnitt ist der Erweiterte Vorstand wahlberechtigt. Gemäß demselben Verfahren werden Punkte an die Kandidat*innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Punkte im zweiten Abschnitt wird durch die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder des Erweiterten Vorstands dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.<br>(4) Die Punkte des Mitgliedervorschlags und des Vorstandsvorschlags (aus §17 Abs. 10) werden addiert und ergeben die gereihte Liste für für das jeweilige Gremium. Bei Punktegleichstand entscheidet die bessere Platzierung des Mitgliedervorschlags.<br>(5) Die Wahl von Vertreter*innen in Spartenvertretungen und -konferenzen findet gemäß dem in den Abs. 8 bis 11 beschriebenen Verfahren statt, wobei die passive Wahlberechtigung allen Kandidat*innen der betreffenden Sparte und die aktive Wahlberechtigung allen Mitgliedern des jeweiligen Bundeslandes (Landeskammern) bzw. bundesweit (Bundeskammer) zukommt. Um jedem der beiden Wahlgänge das gleiche Gewicht beizumessen, werden die Rohpunkte der Kandidat*innen in den einzelnen Wahlgängen ins Einheitsintervall transformiert. Dazu wird die minimale beobachtete Punktezahl in einem Wahlgang von der Rohpunktezahl der*des jeweiligen Kandidat*in in diesem Wahlgang subtrahiert und das Ergebnis dann durch die Differenz aus Maximum und Minimum der beobachteten Punktezahl in diesem Wahlgang dividiert.<sup>1</sup> In Folge werden die Punkte, die nun im Einheitsintervall sind, aus allen beiden Listen miteinander addiert.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">§13 Abs. 5 werden auf einer zur Verfügung gestellten Online-Plattform Punkte an die Kandidat*innen vergeben.<br>(3) Für den zweiten Abschnitt ist der Erweiterte Bundesvorstand wahlberechtigt. Gemäß demselben Verfahren werden Punkte an die Kandidat*innen vergeben.<br>(4) Um jedem der beiden Wahlgänge das gleiche Gewicht beizumessen, werden die Rohpunkte der Kandidat*innen in den einzelnen Wahlgängen ins Einheitsintervall transformiert. Dazu wird die minimale beobachtete Punktezahl in einem Wahlgang von der Rohpunktezahl der*des jeweiligen Kandidat*in in diesem Wahlgang subtrahiert und das Ergebnis dann durch die Differenz aus Maximum und Minimum der beobachteten Punktezahl in diesem Wahlgang dividiert.<sup>1</sup> In Folge werden die Punkte, die nun im Einheitsintervall sind, aus beiden Listen miteinander addiert.</ins> Es ergibt sich dabei die Liste für das jeweilige Gremium.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Fehlerbehebungen und Korrekturen nach Hinweisen von verschiedenen Mitgliedern und Eigenkorrektur sowie Übernahme von verschiedenen Vorschlägen und Ideen.<br>
Insbesondere Michael Schuster, Olivia Ulbing, Horst Hochstöger.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 22 Jul 2020 08:02:00 +0000</pubDate>
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