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            <title>UNOS Generalversammlung Juni 2024: Anträge</title>
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                <title>UNOS Generalversammlung Juni 2024: Anträge</title>
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                        <title>Antrag Wahlkampfbudget 2024 - 25 für Wirtschaftskammerwahl 2025</title>
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                        <author>Markus Ott (Bundesgeschäftsführer)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die UNOS-Generalversammlung möge das in der Beilage dargestellte Wahlkampfbudget für die Wirtschaftskammerwahl 2025 beschließen und den Bundesvorstand zur Durchführung aller damit in Verbindung stehenden Handlungen und Erklärungen ermächtigen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Siehe Beilage</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/unos-gv-06-24/Antrag_Wahlkampfbudget_2024_-_25_fuer_Wirtschaftskammerwahl_2025-29542/embeddedpdf?file=%2Funos-gv-06-24%2FAntrag_Wahlkampfbudget_2024_-_25_fuer_Wirtschaftskammerwahl_2025-29542%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1033"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 20 Jun 2024 15:51:20 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag zur Änderung der Statuten</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos-gv-06-24/Antrag_zur_Aenderung_der_Statuten-14642</link>
                        <author>Peter Zipper, Karl-Arthur Arlamovsky, Jürgen Margetich, Michael Bernhard, Markus Hofer  (Stimmberechtigte Mitglieder der AG Statuten 2024, Bundessprecher und Bundessprecher Stv)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geschäftsordnung der Generalversammlung Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Allgemeines</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Die Generalversammlung des Vereins „UNOS - Unternehmerisches Österreich“, im Folgenden “Generalversammlung”, besteht aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern von „UNOS - Unternehmerisches Österreich“, im Folgenden UNOS.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Diese Geschäftsordnung gibt sich die Generalversammlung selbst, sie steht im Einklang mit dem Statut von UNOS bzw. ist im Sinne des Statuts auszulegen und zu interpretieren. Im Zweifel oder bei Widersprüchen geht das Statut stets der Geschäftsordnung vor. Sofern diese Geschäftsordnung keine speziellen Regelungen trifft, gelten die allgemeinen Regeln des Statuts.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Die Generalversammlung wird eröffnet und geschlossen durch den/die jeweils amtierende_n Bundessprecher_in oder seine_n ständige_n Vertreter_ Diese_r hat die Beschlussfähigkeit zu überprüfen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Die Generalversammlung ist öffentlich.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Die Generalversammlung ist unter der Voraussetzung, dass sie ordentlich statutengemäß einberufen wurde, bei Anwesenheit mindestens eines Viertels der ordentlichen Mitglieder, nach Ablauf einer halben Stunde nach Eröffnung bei Anwesenheit von zumindest sieben Mitgliedern, nach Ablauf einer weiteren halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(6) Entfällt</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>(7) Redebeiträge bei der Generalversammlung müssen grundsätzlich vom Podium aus gehalten werden, sofern sich aus den Statuten oder dieser Geschäftsordnung nichts anderes ergibt. Dies gilt nicht für den Fall, dass Generalversammlungen im Wege technischer Hilfsmittel abgehalten werden - hier gilt ein vom Sitzungspräsidium definierter &quot;digitaler Raum&quot; als Podium.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>(8) Davon ausgenommen sind nur Zwischenfragen, GO-Anträge und Vorschläge für Vorschlagslisten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>(9) Generalversammlungen haben abwechselnd jeweils einmal im Bundesland des Vereinssitzes und einmal in einem anderen Bundesland mit über 20 Mitgliedern nach Rotationsprinzip</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>UNOS – Unternehmerisches Österreich, Am Heumarkt 7/1/14, 1030 Wien | ZVR: 88617693 www.unos.eu | contact@unos.eu | +43 664 88782431</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>stattzufinden. Diese Regelung ist nicht anzuwenden, wenn die Generalversammlung in hybrider Form stattfindet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Eine Generalversammlung kann auch im digitalen Raum stattfinden, die Mitglieder müssen sich für die notwendige Beschlussfähigkeit nicht im selben physischen Raum befinden. Weiters sind hybride Generalversammlungen und damit die digitale Teilnahme an physischen Generalversammlungen möglich. Auch im Falle einer digitalen Teilnahme müssen die Mitglieder im digitalen Raum die Möglichkeit haben, ihre Stimm- und Rederechte ausüben zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 Präsidium</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Der Bundesvorstand macht der Generalversammlung einen Vorschlag für das Sitzungspräsidium. Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident_in sowie mindestens zwei Vizepräsident_innen, wovon einer der/die Protokollführer_in ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Über den Vorschlag des Bundesvorstands wird in offener Abstimmung entschieden. Ein gültiger Beschluss kommt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Das Präsidium leitet die Generalversammlung nach den Vorschriften dieser Geschäftsordnung sowie des Statuts. Es übt das Hausrecht während der Generalversammlung aus. Es hat auf eine ausgewogene Debatte zu achten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Bei Uneinigkeit über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Eine solche Entscheidung ist für die relevante Generalversammlung bindend und final.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Stimmberechtigte Mitglieder des Bundesvorstands können dem Sitzungspräsidium nicht angehören.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(6) Wird das Sitzungspräsidium abberufen (§17 Abs. 5 lit. e) oder nicht gewählt, macht der Bundesvorstand einen neuen Vorschlag. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis ein Sitzungspräsidium ordnungsgemäß gewählt wurde.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 Tagesordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mit der Einladung zur Generalversammlung wird eine vorläufige Tagesordnung verschickt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Bestellung des Sitzungspräsidiums;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Beschluss der Tagesordnung;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Rede des/derBundessprecher/in;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Aussprache zur Arbeit des Bundesvorstandes;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Berichte aus den Arbeitsgruppen und über Arbeitsaufträge des Bundesvorstands;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Tagesordnung hat zumindest die folgenden Punkte zu enthalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 2</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>g. Anträge; h. Allfälliges.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 3</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(3) Auf Generalversammlungen, bei denen die Kollegialorgane der UNOS gewählt werden sollen, hat die Einladung zur Generalversammlung einen Hinweis auf die Möglichkeit zur Kandidatur für die Kollegialorgane zu enthalten sowie die Tagesordnung zusätzlich folgende Punkte:</p><ol><li><p>Rechenschaftsbericht des/der Geschäftsführer_in</p></li><li><p>Tätigkeitsberichte</p></li><li><p>Bericht des Schiedsgerichts;</p></li><li><p>Bericht der Rechnungsprüfer_innen;</p></li><li><p>Bericht der Ombudsperson;</p></li><li><p>Entlastung des Bundesvorstands;</p></li><li><p>Wahl des Bundesvorstands;</p></li><li><p>Wahl der weiteren Organe.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(4) Der/Die Präsident_in fragt zu Beginn der Generalversammlung, ob gegen die Tagesordnung Einwände bestehen oder ob Ergänzungen gewünscht werden. Nicht neu in die Tagesordnung aufgenommen werden können Wahlen und Abstimmungen über Statutenänderungen oder sonstige Rechtsnormen des Vereins.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(5) Dem Präsidium bleibt es vorbehalten, bestimmte Tagesordnungspunkte aus organisatorischen Gründen vorzuziehen oder zurückzustellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Zählkommission</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Die Zählkommission besteht aus zumindest zwei Teilnehmer_innen der Generalversammlung. Teilnehmer_innen, die für ein Amt kandidieren, können nicht Mitglied der Zählkommission sein.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Zählkommission obliegt dem Präsidium.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Über den Vorschlag des Präsidiums wird in offener Abstimmung durch die Generalversammlung entschieden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Die Zählkommission ist an die Weisungen des Präsidiums gebunden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Die Zählkommission kann auch durch ein geeignetes digitales Tool ersetzt werden kann.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§5 Rechenschaftsberichte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Jedes Bundesvorstandsmitglied hat am Ende seiner Funktionsperiode zumindest drei Tage vor der Generalversammlung den Mitgliedern, einen schriftlichen Rechenschaftsbericht in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Geeignet ist dabei jedenfalls der Upload in ein internes Forum.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Auf Basis der Rechenschaftsberichte wird über die Entlastung des Bundesvorstandes abgestimmt. Die Entlastung bedeutet den Verzicht aller zivilrechtlichen Ansprüche gegen die</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mitglieder des Bundesvorstands mit Ausnahme grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung des Vereins. Die Entlastung gilt als Rechtsgeschäft im Sinne des ABGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Schiedsgericht, die Rechnungsprüfer_innen und die Ombudsperson haben am Ende ihrer Funktionsperiode einen Tätigkeitsbericht, bzw. einen Prüfbericht vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§6 Wahlen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>die Mitglieder des Bundesvorstandes;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>die ständigen Mitglieder des Schiedsgerichts;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>die Rechnungsprüfer_innen;</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>die Ombudsperson.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mitglieder der Organe werden in getrennten Wahlgängen gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Generalversammlung wählt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(3) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder können beantragen, dass alle Positionen eines Organs in einem Wahlgang gewählt werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(4) Wahlen beginnen immer mit der Wahl des höchsten Repräsentanten des Organs.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(5) Hinsichtlich der Anzahl der zu wählenden weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes hat der zu diesem Zeitpunkt schon gewählte Bundesvorsitzende das Vorschlagsrecht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(6) Wahlvorschläge müssen mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung der/dem Bundesgeschäftsführer_in übermittelt werden, um auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. Der/die Bundesgeschäftsführer_in hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung auf einer dafür vorgesehenen Plattform den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion anzubieten, um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(7) Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in alphabetischer Reihenfolge, gruppiert nach Funktionen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(8) Die Teilnehmer_innen der Generalversammlung haben das Recht, den Kandidat_innen Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss eines Geschäftsordnungsantrages durch die Generalversammlung beendet werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>(9) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>(10) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitgezählt. Besteht ein Organ aus mehreren gleichartigen Plätzen, wie im Besonderen im Falle der weiteren Mitglieder des Bundesvorstands, und kandidieren mehr Personen dafür, als Plätze zu besetzen sind, so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 5</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(11) Erreichen dabei nicht genügend Kandidat:innen eine absolute Mehrheit, so findet für die noch zu besetzenden Plätze die erforderliche Anzahl an weiteren Wahlgängen statt, bis auch für die noch offenen Plätze Kandidat:innen mit absoluter Mehrheit gewählt sind. Vor jedem Wahlgang scheidet jedenfalls die/der Kandidat:in mit der geringsten Stimmenzahl aus, wobei jedoch zusätzlich so viele weitere Kandidat:innen mit den jeweils nächstwenigsten Stimmen ausscheiden, dass die Anzahl der Kandidat:innen im folgenden Wahlgang höchstens doppelt so hoch wie die Anzahl der noch offenen Plätze ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(12) Erreichen die beiden Erstplatzierten gemeinsam nicht die absolute Mehrheit, wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können bis zur Schließung der Vorschlagsliste durch das Sitzungspräsidium, neue Kandidat_innen von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(13) Gibt es nur eine_n Kandidat_in, und erreicht diese_r nicht die absolute Mehrheit, so wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können bis zum Schließen der Vorschlagsliste durch das Sitzungspräsidium neue Kandidat_innen von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(14) Findet im zweiten Wahlgang keiner der Bewerber_innen die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet ein dritter Wahlgang zwischen den beiden Kandidat_innen mit der höchsten Stimmenzahl statt. Trifft dies auf mehr als zwei Kandidat_innen zu, nehmen diese auch am dritten Wahlgang teil.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(15) Im dritten Wahlgang entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nein- Stimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit mitgezählt. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(16) Bei Stimmengleichheit zweier Kandidat_innen im dritten Wahlgang entscheidet das Los aus der Hand des/der Präsident_in.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>(17) Gibt es im dritten Wahlgang nur eine_n Kandidat_in, so muss diese_r die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen. Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung nicht mitgezählt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§7 Nichtwahl von Ämtern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Kann ein Amt nicht besetzt werden, so wird es auf der folgenden Generalversammlung erneut zur Wahl ausgeschrieben.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Kommt es zur Nichtwahl des/der Bundessprecher_in oder seines/seiner Stellvertreter_in, wird maximal zwei Mal die Vorschlagsliste neu eröffnet. Die Mitglieder können dann Mitglieder mit passivem Wahlrecht zur Wahl vorschlagen. Der Prozess wird sodann mit §6 Abs. 7 fortgesetzt, die Frist aus Abs. 6 gilt nicht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Findet sich bei der zweiten Eröffnung der Vorschlagsliste kein_e Kandidat_in oder erreicht kein_e Kandidat_in die nötige Mehrheit, so ist die Generalversammlung aufgelöst. Der/der</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 6</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>amtierende Bundesvorsitzende und sein/ihre Stellvertreter_in bleiben vorerst im Amt und berufen binnen einer Woche eine erneute Generalversammlung zu einem Termin ein, der nicht später als 6 Wochen nach der gerade abgehaltenen Generalversammlung sein darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 Nachwahl</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Muss zu einem Organ nachgewählt werden, so findet diese Nachwahl auf der nächsten ordentlichen Generalversammlung, die auf das die Nachwahl auslösende Ereignis folgt, statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 Abberufung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Die Abberufung von Mitgliedern des Bundesvorstands oder des Schiedsgerichts, sowie die Abberufung der Rechnungsprüfer_innen oder der Vertrauenspersonen kann vor Eingang in die Tagesordnung einer Generalversammlung von zehn der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beantragt werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) In besonderen Fällen kann die Abberufung auch während der Generalversammlung nach Eingang in die Tagesordnung von 10 Mitgliedern beantragt werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Die Abstimmung über eine solche Abberufung ist unmittelbar nach der Beantragung durchzuführen und hat geheim stattzufinden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Vor der Abstimmung über die Abberufung findet eine Aussprache über den/die Funktionsträger_in, dessen Arbeit sowie die erhobenen Vorwürfe statt. Der/die Betroffene hat jederzeit das Recht auf Erteilung des Wortes.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Werden Mitglieder eines Organes durch die Generalversammlung abberufen, ist eine sofortige Neuwahl abzuhalten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 Abstimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Das Präsidium eröffnet die Abstimmung und fragt der Reihe nach Ja- Stimmen, Nein- Stimmen und Enthaltungen ab.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Soweit das Präsidium den Ausgang der Abstimmung eindeutig sehen kann, kann auf eine Auszählung verzichtet werden. Bezweifelt ein stimmberechtigtes Mitglied das Abstimmungsergebnis, wird das Ergebnis ausgezählt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Eine Abstimmung ist jedenfalls dann geheim durchzuführen, wenn dies von 10 stimmberechtigten Mitgliedern verlangt wird. Abstimmungen die Personen betreffen, erfolgen jedenfalls geheim, sofern diese Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Jedes Mitglied kann maximal eine Bevollmächtigung ausüben.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 7</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(5) Stimmenthaltungen sind zulässig. Stimmenthaltungen werden wie ungültige Stimmen gewertet. Stimmenthaltungen sind jedoch jedenfalls im Protokoll separat zu vermerken.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(6) Maßgeblich für das Abstimmungsergebnis ist die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern nichts anderes geregelt ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 8</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§11 Beschlussfassung über fachverbandsübergreifende Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Bundesebene</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Eine etwaige, fachverbandsübergreifende Vereinbarung mit einer anderen wahlwerbenden Gruppierung oder deren Fraktion auf Bundesebene, ist der Generalversammlung vom Bundesvorstand auf jeden Fall zur Beschlussfassung darüber vorzulegen. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind jedenfalls Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen, die die Besetzung von indirekt zu wählenden Wahlkörpern auf Landes- oder Bundesebene im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes, wie zum Beispiel in § 101 (3) a) WKG beschrieben (Spartenvertretungen), betreffen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Der Bundesvorstand hat die Mitglieder so früh wie möglich über die möglichen Inhalte einer solchen Vereinbarung mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Bundesebenen zu informieren.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Bundesebene sind auf der Generalversammlung vorrangig zu behandeln.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§12 Arbeitsgruppen und Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder dürfen auf der Generalversammlung Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand oder die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Darüber hinaus darf der Bundesvorstand auch Arbeitsaufträge an sich selbst beantragen und Arbeitsgruppen einrichten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Arbeitsgruppen werden von einer vom Bundesvorstand ernannten Person geleitet.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Über die Arbeit der Arbeitsgruppe und eventuelle Ergebnisse, sowie die Erfüllung der Arbeitsaufträge ist in der der Einrichtung der Arbeitsgruppe nachfolgenden Generalversammlung, vom Bundesvorstand oder einem/einer von ihm dazu berechtigten, Bericht zu erstatten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§13 Statuten- und Geschäftsordnungsanträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Anträge zum Statut oder zu weiteren Rechtsnormen des Vereins sind bis zwei Wochen vor der Generalversammlung beim Bundesvorstand einzureichen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Anträge zum Statut sind vom Bundesvorstand zumindest eine Woche vor der Generalversammlung den Mitgliedern elektronisch zuzusenden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Anträge zum Statut oder weiteren Rechtsnormen des Vereins sind auf der Generalversammlung vorrangig vor allen weiteren Anträgen zu behandeln.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Anträge zu den Spesenrichtlinien können zwei Wochen vor der Generalversammlung ausschließlich durch den/die Finanzreferent_in eingebracht werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 9</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 10</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§14 Leitantrag</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Der Bundesvorstand kann auf der Generalversammlung einen Leitantrag stellen. Dieser wird nach allfälligen Statutenanträgen und vor allen allgemeinen Anträgen behandelt. Der Leitantrag nimmt nicht am Verfahren zur Bestimmung der Reihenfolge teil.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Der Leitantrag muss als solcher bezeichnet werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Der Leitantrag kann in allgemeiner Form (§ 15) oder als dringlicher Antrag (§16) eingebracht werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§15 Allgemeine Anträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Anträge, die nicht das Statut oder die sonstigen Rechtsnormen des Vereins betreffen, sind bis mindestens eine Woche vor der Generalversammlung beim Bundesvorstand schriftlich einzureichen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Antragsteller können nur stimmberechtigte Mitglieder sein. Diese müssen auf dem Antrag ersichtlich sein.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Die Anträge sind vom Bundesvorstand zumindest drei Tage vor der Generalversammlung den Mitgliedern zuzusenden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Antragsteller_innen können sich bis zum Ende der dritten Lesung als Antragsteller_innen streichen lassen. Machen davon alle Antragsteller_innen gebrauch, wird der Antrag trotzdem behandelt und gegebenenfalls ohne Antragsteller_innen beschlossen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Anträge können vom/von der Antragsteller_in bis zu Beginn der ersten Lesung zurückgezogen werden. Bei mehreren Antragsteller_innen müssen der Rückziehung alle Antragsteller_innen zustimmen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(6) Über die Reihenfolge der Beratung der Anträge entscheidet die Generalversammlung zu Beginn der Beratungen. Dabei hat jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied die Möglichkeit maximal fünf Anträge auszuwählen, über die beraten werden soll. Maximal fünf Anträge sind auf einem dafür ausgeteilten Stimmzettel zu markieren. Der Antrag, der von den meisten Mitgliedern markiert wurde, wird als erstes beraten. Der Antrag der am zweitmeisten markiert wurde, als zweites, usw. Bei Gleichstand darf jedes stimmberechtigte Mitglied in offener Abstimmung einen der Anträge, die im ersten Auswahlverfahren im Gleichstand sind, auswählen. Bei erneutem Gleichstand entscheidet das Präsidium über die Reihung der Anträge mit Gleichstand.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>(7) Bei der vorangegangenen Generalversammlung vertagte Anträge werden bevorzugt behandelt, nehmen nicht am vorgenannten Verfahren teil und werden nach dem Leitantrag behandelt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 11</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(8) Anträge, die an zwei aufeinanderfolgenden Generalversammlungen nicht behandelt wurden, werden automatisch aus dem Antragsbuch gestrichen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(9) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann zu jedem Antrag (§§ 13 - 16) Änderungsanträge einbringen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§16 Dringlichkeitsanträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Anträge, die von fünf anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern als dringlich bezeichnet werden, sind nicht an die Antragsfrist gebunden. Über die Dringlichkeit entscheidet die Generalversammlung am Anfang der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Nach Bejahung der Dringlichkeit sind sie jedem/jeder Teilnehmer_in zugänglich zu machen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Dringlichkeitsanträge dürfen weder das Statut noch sonstige Rechtsnormen des Vereins betreffen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§17 Antragsdebatte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Das Präsidium eröffnet mit der ersten Lesung die Antragsdebatte.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Dem/der Antragsteller_in ist zu Beginn die Möglichkeit der mündlichen Begründung zu geben. Der/die Antragsteller_in kann sich durch jedes stimmberechtigte Mitglied vertreten lassen. Danach findet eine Generaldebatte statt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Bis zur zweiten Lesung kann jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied schriftliche Änderungsanträge stellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Änderungsanträge sind in der zweiten Lesung grundsätzlich entlang des Hauptantrages zu behandeln. Bei sich überschneidenden Änderungsanträgen ist der weitestgehende Änderungsantrag jeweils zuerst zur Abstimmung zu stellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Übernimmt der/die Antragsteller_in einen Änderungsantrag, so wird dieser Bestandteil des Hauptantrages, sofern nicht ein Geschäftsordnungsantrag nach §18 Abs. 4 lit f (Ablehnung der Übernahme eines Änderungsantrages durch den/die Antragsteller_in) gestellt wird.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(6) Änderungsanträge können durch einen Geschäftsordnungsantrag nach § 18 Abs 4 lit. g (Konsensbildung) auch während der 2. Lesung eingebracht werden, wenn dadurch ein Konsens zwischen dem/der Antragsteller_in und dem/der Antragsteller_in von Änderungsanträgen hergestellt werden kann.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>(7) Änderungsanträge sind jedenfalls mit derselben Mehrheit zu beschließen wie der Antrag, auf den sie sich beziehen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 12</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die dritte Lesung dient der Diskussion über den Gesamtantrag. Wird der Antrag abschnittsweise beraten, so hat am Ende eine Schlussabstimmung stattzufinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§18 Geschäftsordnungsanträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Geschäftsordnungsanträge sind vor dem nächstfolgenden Redebeitrag zu behandeln. Bei mehreren Meldungen zum Verfahren sind zunächst alle zu hören, der weitestgehende ist zuerst zur Abstimmung zu stellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Ein Geschäftsordnungsantrag kann mit einem Redebeitrag begründet werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Zu jedem Geschäftsordnungsantrag ist nach dem/der Antragsteller_in eine Gegenrede zulässig. Erhebt sich keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Zum Verfahren kann jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied folgendes beantragen:</p><ol><li><p>Überprüfung der Beschlussfähigkeit;</p></li><li><p>Schluss der Redner_innenliste mit anschließender Abstimmung;</p></li><li><p>Beschränkung auf Rede und Gegenrede;</p></li><li><p>Begrenzung der Redezeit;</p></li><li><p>Pause der Generalversammlung;</p></li><li><p>Ablehnung der Übernahme eines Änderungsantrages durch den/die Antragsteller_in;</p></li><li><p>Konsensbildung zu einem Änderungsantrag;</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder können Folgendes beantragen:</p><ol><li><p>Vertagung eines Antrags auf die nächste Generalversammlung;</p></li><li><p>Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung;</p></li><li><p>Ausschluss der Öffentlichkeit;</p></li><li><p>Aussprache zu allgemeinen Vorkommnissen; diese kann nicht durch Beschluss beendet werden;</p></li><li><p>Abberufung des Sitzungspräsidiums mit Zweidrittel-Mehrheit in geheimer Abstimmung;</p></li><li><p>Einrichtung einer Arbeitsgruppe und Erteilung von Arbeitsaufträgen an den</p><p>Bundesvorstand;</p></li><li><p>Verweisen eines Antrages in eine Arbeitsgruppe.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§19 Erklärungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied kann persönliche Erklärungen zum Abstimmungsverhalten zu Protokoll geben. Das Mitglied kann verlangen, dass es die persönliche Erklärung mündlich vortragen darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 13</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§20 Zwischenfragen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Zwischenfragen an den/die Redner_in müssen sich die anwesenden Mitglieder durch Handzeichen beim Präsidium melden. Zwischenfragen müssen kurz und präzise sein, und dürfen erst gestellt werden, wenn der/die Redner_in sie auf eine entsprechende Anfrage des Präsidiums hin zulässt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§21 Protokoll</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>(1) Das Protokoll soll den wesentlichen Verlauf der Generalversammlung dokumentieren. Es muss mindestens enthalten</p><ol><li><p>die genehmigte Tagesordnung;</p></li><li><p>die Ergebnisse von Wahlen;</p></li><li><p>die Ergebnisse von Abstimmungen zumindest in Tendenz;</p></li><li><p>die von der Generalversammlung beschlossenen Anträge in der beschlossenen Fassung.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>(2) Das Protokoll ist vom Bundesvorstand in elektronischer Form aufzubewahren.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>(3) Jedes Mitglied erhält auf Anforderung das Protokoll zugesandt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>(4) Wird bis zur nächsten Generalversammlung kein Einspruch gegen das Protokoll erhoben, gilt es als genehmigt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>(5) Wird gegen das Protokoll Einspruch erhoben, so ist dieser auf der nächsten Generalversammlung zur Abstimmung zu stellen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>(6) Die Liste der Teilnehmer_innen der Generalversammlung ist vom Bundesvorstand mit dem Protokoll aufzubewahren.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§22 Abschließende Bestimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieser Geschäftsordnung berühren nicht die Gültigkeit aller anderen Teile.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 14</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Basierend auf den Ergebnissen der AG Statuten bringen die stimmberechtigten Mitglieder der AG, der Bundessprecher und sein Stellvertreter diesen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für die Generalversammlung ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Anhang befindet sich auf der ersten Seite eine tabellarische Darstellung aller vorgeschlagenen Änderungen, im Zweifel geht der Antragstext vor.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/unos-gv-06-24/Antrag_zur_Aenderung_der_Statuten-14642/embeddedpdf?file=%2Funos-gv-06-24%2FAntrag_zur_Aenderung_der_Statuten-14642%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1029"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 13 Jun 2024 11:28:45 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag zur Änderung der UNOS Statuten</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/unos-gv-06-24/Antrag_zur_Aenderung_der_UNOS_Statuten-23218</link>
                        <author>Peter Zipper, Karl-Arthur Arlamovsky, Jürgen Margetich, Michael Bernhard, Markus Hofer (Stimmberechtigte Mitglieder der AG Statuten 2024, Bundessprecher und Bundessprecher Stv)</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/unos-gv-06-24/Antrag_zur_Aenderung_der_UNOS_Statuten-23218</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statuten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§1. Vereinsname und Sitz</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Verein führt den Namen „UNOS - Unternehmerisches Österreich“, Kurzbezeichnung „UNOS“. Der Verein kann für den Antritt bei Wahlen abweichende Bezeichnungen für Wahllisten wählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Er hat seinen Sitz in Wien. Er erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§2. Gemeinnützigkeit und Vereinszweck</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er ist gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff BAO.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ziel und Zweck des Vereins sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Mitwirkung in, sowie Verbesserung der, beruflichen Interessenvertretung(en) seiner Mitglieder</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die Reform der Wirtschaftskammer und weiterer Kammern der freien Berufe,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>die Setzung von Aktivitäten in diesem Bereich, insbesondere Aktionen zur Bewusstseinsbildung der Kammerangehörigen, die Beteiligung an Wahlen in den ausgewählten, oben genannten Kammern,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>die Unterstützung anderer Gruppen und/oder Vereine, die sich ebenfalls diesem Zweck verschrieben haben,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>die Abhaltung von Versammlungen iSd VersammlungsG sowie</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Expert_innengesprächen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Weiters sollen positive, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen für Unternehmer_innen im Sinne der Werte des Liberalismus und der unternehmerischen Freiheit erwirkt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§3. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Vereinszweck soll mit Hilfe der in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Als ideelle Mittel dienen insbesondere die ehrenamtliche Mitwirkung am Vereinsleben sowie die Setzung von Aktivitäten in diesem Bereich, insbesondere Aktionen zur Bewusstseinsbildung der Kammerangehörigen, die Unterstützung von anderen Gruppen und/oder Vereinen, die sich ebenfalls diesem Zweck verschrieben haben, die Erarbeitung von politischen Positionen, die Abhaltung von Versammlungen iSd VersammlungsG sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Expert_innengesprächen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Darüber hinaus zählen aktuelle und in Zukunft mögliche Service- und Unterstützungsleistungen für Vereinsmitglieder, insbesondere in der Auseinandersetzung mit Kammern, Interessenvertretungen sowie Behörden im Sinne des Vereinszwecks zu den Mitteln, um Ziel und Zweck des Vereins zu realisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>von den dazu berufenen Vereinsorganen festzulegende Mitgliedsbeiträge</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Spenden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Förderungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sammlungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>letztwillige Zuwendungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Erträge aus Veranstaltungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sponsoring</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§4. Arten der Mitgliedschaft</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder, Fördermitglieder sowie Ehrenmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ordentliche Mitglieder sind alle vom Bundesvorstand als ordentliche Mitglieder aufgenommenen natürlichen und juristischen Personen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer sowie anderer Kammern freier Unternehmer_innen oder neue Selbstständige sind, die im Vereinszweck eingeschlossen sind und/oder eine Gewerbeberechtigung besitzen und die Ziele des Vereins aktiv unterstützen wollen. Ergänzend dazu können auch Personen, die in angestellter Form als Geschäftsführer_in, Vorstand, Prokurist_in für sein/ihr Unternehmen im Sinne der unternehmerischen Verantwortung tätig sind, als Person und/oder für mit dem von ihnen vertretenen Unternehmen die ordentliche Mitgliedschaft erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Fördermitglieder sind ordentliche Mitglieder gemäß §4 (2), eine Fördermitgliedschaft wird durch einstimmigen Beschluss des Bundesvorstands auf Antrag des betreffenden ordentlichen Mitglieds für die Dauer von einem Jahr begründet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Außerordentliche Mitglieder können auch sonstige natürliche und juristische Personen werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt die Hälfte des Beitrags für ordentliche Mitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Ehrenmitglieder sind Personen, die dazu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Es handelt sich hierbei um einen Ehrentitel, das Stimmrecht bemisst sich an der sonstigen Mitgliedschaft im Verein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5a) Mitglieder des Vereins &#039;Junge liberale NEOS - JUNOS&#039;, die Mitglied einer österreichischen Wirtschaftskammer oder Mitglied einer anderen Kammer freier Unternehmer_innen oder neue Selbständige sind, sind im Falle einer Mitgliedschaft bei UNOS - Unternehmerisches Österreich bis zum Erreichen ihres vollendeten 30. Lebensjahres von dem Mitgliedsbeitrag befreit. Bei Überschreiten dieser Altersgrenze wird der übliche Mitgliedsbeitrag laut geltenden Bestimmungen des Vereins fällig. Auch in allen anderen Fragen der Mitgliedschaft dieses Personenkreises gelten die allgemeinen Bestimmungen, insbesondere das Statut, des Vereins.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Juristische Personen werden jeweils durch eine natürliche Person repräsentiert, die vom vertretungsbefugten Organ schriftlich nominiert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§5. Erwerb der Mitgliedschaft</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglieder des Vereins im Rahmen der Voraussetzungen des §4 können alle natürlichen Personen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden, die nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie Fördermitgliedern entscheidet der Bundesvorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verwehrt werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung und der Einzahlung des ersten Mitgliedsbeitrags des laufenden Jahres.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Bundesvorstands durch die Generalversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§6. Beendigung der Mitgliedschaft</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch den Ausschluss oder den Tod des Mitgliedes bzw. bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Liquidation.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2). Der Bundesvorstand kann Mitgliedern, die mit 3 aufeinander folgenden Jahresmitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, nach Ablauf einer nicht zu mahnenden Nachfrist von 3 Monaten ab Jahresbeginn die Mitgliedschaft aberkennen. Der Bundesvorstand ist bei der Ausübung dieser Ermächtigung verpflichtet, alle Mitglieder mit einem solchen Beitragsrückstand gleich zu behandeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Austritt kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen und ist dem Bundesvorstand schriftlich mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. Eine anteilige Erstattung der Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds aus dem Verein kann vom Bundesvorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten (insbesondere Verletzungen der Statuten, wie z.B. die Schädigung des Vereinszwecks, der Missbrauch von Vereinsmitteln) oder aufgrund strafrechtlicher Verurteilung des betreffenden Mitgliedes durch ein inländisches oder ausländisches Gericht (z.B. Untreue, Betrug) erfolgen. Der Ausschluss ist schriftlich zu verfügen, zu begründen und mit postalischer Zustellung der Verfügung des Bundesvorstandes wirksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Anträge zum Ausschluss eines Mitgliedes können an den Bundesvorstand von Bundesvorstandsmitgliedern selbst oder von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder gestellt werden. Sie müssen schriftlich eingebracht und hinreichend begründet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Dem Mitglied ist der Antrag zuzustellen und die Möglichkeit einzuräumen, binnen angemessener Frist Stellung zu nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Bundesvorstands beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Gegen die Entscheidung des Bundesvorstandes über den Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds oder der Generalversammlung über den Ausschluss eines Ehrenmitgliedes steht dem betroffenen Mitglied das Rechtsmittel der Berufung an das Vereinsschiedsgericht (§16) zu. Die Berufung muss schriftlich binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung des Bundesvorstandes eingebracht werden und hat einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Personen, welche aus UNOS ausscheiden, verlieren automatisch auch alle Funktionen im Verein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§7. Rechte und Pflichten der Mitglieder</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Stimmrecht und Antragsrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu, welche den Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres vollständig bezahlt haben. Das Rede- und Fragerecht hingegen steht allen Teilnehmern an der Generalversammlung zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Bundesvorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Bundesvorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Bundesvorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Bundesvorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Mitglieder sind vom Bundesvorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer_innen einzubinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§8. Vereinsorgane</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Organe des Vereins sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Generalversammlung (§§ 9 und 9a),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>der erweiterte Vorstand (§14),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>der Bundesvorstand (§§ 10 bis 12),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>die Landesmitgliederversammlung je Bundesland (§ 13),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>das Landesteam (§ 15),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>die Rechnungsprüfer_innen (§ 16) und</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>das Schiedsgericht (§ 17)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>sowie die Ombudsperson (§ 18)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jedes Kollegialorgan kann sich mit einfacher Mehrheit eine eigene Geschäftsordnung geben. Im Zweifelsfall oder bei sich widersprechenden Bestimmungen haben jedoch die Bestimmungen dieses Statuts Vorrang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Beschlüsse eines Organs benötigen zumindest eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden wie ungültige Stimmen gewertet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§9. Generalversammlung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal pro Jahr statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Beschluss des Bundesvorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Verlangen der Rechnungsprüfer_innen (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Beschluss der Rechnungsprüfer_innen (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Beschluss eines/r gerichtlich bestellten Kurator_in (§ 10 Abs. 4 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Sowohl zu den ordentlichen sowie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail- Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Bundesvorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a - c), durch die Rechnungsprüfer_innen (Abs. 2 lit. d) oder durch eine/n gerichtlich bestellten Kurator_in (Abs. 2 lit e).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Neue Tagesordnungspunkte können bis 14 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mit Begründung eingebracht werden. Die neue Tagesordnung ist so bald als möglich, jedoch mindestens bis drei Tage vor der GV allen Mitgliedern bekannt zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens eine Woche vor dem Termin der Generalversammlung beim Bundesvorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Bis drei Tage vor der Generalversammlung sind die Anträge allen Mitgliedern bekannt zu machen. Antragsteller_innen können nur stimmberechtigte, ordentliche Mitglieder sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zum zugehörigen Tagesordnungspunkt gefasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Stimmberechtigtes Mitglied ist, wer Mitglied von UNOS ist und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Stimmberechtigte Mitglieder von UNOS haben bei der Mitgliederversammlung Rede-, Antrags- und Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht. Alle anderen Mitglieder und Gäste haben bei der Generalversammlung Rederecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Mitgliedsbeiträge sind für eine Zeitperiode immer im Vorhinein einzuzahlen. Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag nicht vollständig bezahlt haben, verlieren bis zum Begleichen des ausstehenden Betrags ihr Antrags- und Stimmrecht, sowie ihr aktives und passives Wahlrecht bei der Generalversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Jedes Mitglied kann maximal eine Bevollmächtigung ausüben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die Generalversammlung ist unter der Voraussetzung, dass sie ordentlich einberufen wurde, bei Anwesenheit mindestens eines Viertels der ordentlichen Mitglieder, nach Ablauf einer halben Stunde nach Eröffnung bei Anwesenheit von zumindest sieben Mitgliedern, nach Ablauf einer weiteren halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wahl - mit einfacher Mehrheit - der:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mitglieder des Bundesvorstands,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ständigen Mitglieder des Schiedsgerichts,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Rechnungsprüfer_innen,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ombudsperson.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlussfassung mit Zweidrittel-Mehrheit über:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Allgemeingültige Grundsätze der UNOS (Grundsatzprogramm),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Statutenänderungen,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Auflösung der UNOS gemäß § 18 dieses Statuts</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit über:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Abberufung der Mitglieder des Bundesvorstands,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Abberufung der ständigen Mitglieder des Schiedsgerichts,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Abberufung der Rechnungsprüfer_innen,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abberufung der Ombudsperson,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Entlastung des Bundesvorstandes,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Abnahme der Rechenschaftsberichte der Organe,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Höhe der Mitgliedsbeiträge</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>den Voranschlag (Budget) des Vereins,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Verleihung der Ehrenmitgliedschaft und Aberkennung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Genehmigung der Tagesordnung und Aufnahme von neuen Punkten,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>Beschluss von Spesenrichtlinien auf Antrag der/des Finanzreferent_in</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li>Bestätigung der Wahlkommission,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="13"><li>Rechtsgeschäfte zwischen dem Verein und den Rechnungsprüfer_innen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(13) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt ein vom Bundesvorstand vorgeschlagenes Sitzungspräsidium, das durch die Generalversammlung mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung zu bestellen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§10. Bundesvorstand</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Bundesvorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Er besteht aus dem/der Bundessprecher_in, einem/ein Bundessprecher-Stellvertreter_in, einem/einer Finanzreferent_in (Kassier im Sinne des Vereinsgesetzes 2002) und bis zu vier weiteren Bundesvorstandsmitgliedern. Die Anzahl der weiteren Bundesvorstandsmitglieder bestimmt der/die Bundessprecher_in nach seiner/ihrer Wahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Eine Position im Bundesvorstand ist mit einer Position im Schiedsgericht, als Rechnungsprüfer_in oder als Ombudsperson unvereinbar. Jede/r gewählte Amtsträger_in im Bundesvorstand kann nur eine Position im Bundesvorstand bekleiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Bundesvorstand kann mit einfacher Mehrheit Personen in den Bundesvorstand kooptieren. Kooptierte Mitglieder haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht im Bundesvorstand. Der Bundesvorstand hat die Mitglieder der UNOS darüber zu informieren und in der nächsten Generalversammlung die nachträgliche Genehmigung einzuholen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Bundesvorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Bundesvorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Bundesvorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung gänzlich oder auf unvorhersehbare Zeit aus, so ist jede/r Rechnungsprüfer_in verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Bundesvorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer_innen handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators/einer Kuratorin beim zuständigen Gericht zu beantragen, der/die umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Funktionsperiode des Bundesvorstands beträgt 2,5 Jahre. Kandidat_innen, die für einen kumulierten Zeitraum von 7,5 Jahren die Funktion eines Mitglieds des Bundesvorstands ausgeübt haben, brauchen für die Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur die vorherige Zustimmung der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Eine solche Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur mit Zweitdrittelmehrheit der Generalversammlung ist maximal zwei Mal möglich. Jede Funktion im Bundesvorstand ist persönlich auszuüben. Die Funktion des Bundesvorstandes endet erst mit der Bestellung des neuen Bundesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Bundesvorstand wird von dem/der Bundessprecher_in, bei Verhinderung von einem/einer Bundessprecher_in–Stellvertreter_in, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist/sind auch diese/r auf unvorhersehbare Zeit verhindert, darf jedes sonstige Bundesvorstandsmitglied den Bundesvorstand einberufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Der Bundesvorstand tritt mindestens einmal pro Monat zusammen. Dies kann auch in digitaler bzw. in hybrider Form erfolgen. Die Stimmabgabe ist in alle Tagungsformen vorzusehen und technisch entsprechend vorzusehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte davon anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Den Vorsitz führt der/die Bundessprecher_in. Ist diese/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem/der Bundessprecher_in–Stellvertreter_in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Der Bundesvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden der jeweiligen Sitzung den Ausschlag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Außer durch den Tod oder Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 5) erlischt die Funktion eines Bundesvorstandsmitglieds durch die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft, Enthebung oder Rücktritt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Bundesvorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Bundesvorstands bzw. Bundesvorstandsmitglieds in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(13) Die Bundesvorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Bundesvorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Bundesvorstands an die Generalversammlung zu übermitteln. Der Rücktritt wird erst mit Bestellung durch Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 3) eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin wirksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§11. Aufgaben des Bundesvorstands</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dem Bundesvorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Führung des auf die Anforderungen ausgerichteten CRMs sowie geeigneter IT- Systeme und Tools entsprechend dem Stand der Technik für die Arbeit der Organe sowie Mandatar_innen des Vereins,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Erstellung des jährlichen Budgets (Voranschlag), des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c dieser Statuten,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Verwaltung des Vereinsvermögens,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Strategische und programmatische Planung (in Abstimmung mit dem erweiterten Vorstand) und Führung des Vereins,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Politische und strategische Planung und Leitung des Wahlkampfs, Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Transparente Information über die Vereinstätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>Für den Fall, dass eine Landesmitgliederversammlung zu keiner Wahl eines/r Landessprecher_in führt, kann der Bundesvorstand für dieses Bundesland eine_n Landessprecher_in sowie ggf. eine_n Stellvertreter_in zuzüglich allfälliger Regionalkoordinator_innen bestellen. Diese bilden jeweils das Landesteam des Bundeslandes bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§12. Besondere Obliegenheiten einzelner Bundesvorstandsmitglieder</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der/die Bundessprecher_in führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Allenfalls bestellte Stellvertreter_innen des/der Bundessprecher_in oder des/der Finanzreferent_in unterstützen ihn/sie bei der Führung der Vereinsgeschäfte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ein/e Bundesgeschäftsführer_in und ggf. weitere Mitarbeiter_innen können vom Bundesvorstand angestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der/die Bundesgeschäftsführer_in hat, sofern besetzt, folgende Aufgaben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Administrative Stabsstelle</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vorbereitung von Sitzungen der Vereinsorgane</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Organisation von Vereinsveranstaltungen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Koordination der Aktivitäten und zentrale_r Ansprechpartner_in der Landessprecher_innen und Mandatar_innen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Kommunikations- und Informationsdrehscheibe</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Hauptamtliche Leitung des Bundesbüros</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>vom/von der Finanzreferent_in ggf. übertragene Budgetverantwortung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Medienarbeit, Social Media und Webauftritt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Zentrale/r Ansprechpartner_in für Medienarbeit der Landesteams</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Projektleitung Wahlkampf</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>Vernetzung mit anderen Organisationen und relevanten Stakeholdern laut Vereinszweck, sowie enge Anbindung an NEOS - Das Neue Österreich und liberale Forum</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der/Die Bundessprecher_in, im Verhinderungsfall ein_e Stellvertreter_in, vertritt den Verein nach außen. Jegliche Rechtsgeschäfte bedürfen dem 4-Augen-Prinzip von dem/der Bundesvorsitzenden oder einem/einer Stellvertreter_in und dem/der Finanzreferent_in. Der/die Finanzreferent_in kann Aufgaben an einen/eine Bundesgeschäftsführer_in delegieren. Auch diese/dieser unterliegt dem 4-Augen-Prinzip mit dem/der Bundessprecher_in oder seinem/seiner Stellvertretung oder dem/der Finanzreferent_in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4a) Zu dem in Absatz 4 festgelegten Vier-Augen-Prinzip gilt folgende Ausnahme: Ein/e durch den Bundesvorstand bestellte/r Bundesgeschäftsführer_in kann durch gesonderten Beschluss des Bundesvorstands ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte für die Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs mit einem Gesamtwert von bis zu EUR 3.000 inklusive Umsatzsteuer alleine abzuschließen (Einzelvertretungsbefugnis). Bei Dauerschuldverhältnissen ist hinsichtlich der Wertgrenze von EUR 3.000 die aus dem Geschäftsabschluss resultierende Bindungsfrist zuzüglich Kündigungsfrist maßgeblich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Rechtsgeschäfte zwischen Bundesvorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung aller Bundesvorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Grundsätzlich ist im Innenverhältnis Gesamtgeschäftsführung vorgesehen. Der Bundesvorstand hat jedoch die Möglichkeit, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben und einzelne Geschäftsführungsaufgaben innerhalb des Bundesvorstandes einzelnen Bundesvorstandsmitgliedern zu übertragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Bei Gefahr in Verzug ist der/die Bundessprecher_in berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Bundesvorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der/die Bundessprecher_in führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Bundesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Der/die Finanzreferent_in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§13. Landesmitgliederversammlung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Eine ordentliche Landesmitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Landesmitgliederversammlung kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>oder kann die Geschäftsordnung der Bundesorganisation übernehmen, sofern eine solche beschlossen wurde und vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Eine außerordentliche Landesmitgliederversammlung kann von einem Zehntel der Mitglieder des jeweiligen Bundeslandes, mindestens jedoch von 3 Mitgliedern schriftlich beantragt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Landesmitgliederversammlung sind die folgenden Aufgaben vorbehalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Wahl des jeweiligen Landesteams</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die Wahl eines_r Landessprechers/Landessprecherin sowie Stellvertreter_in</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Wahl von Regionalkoordinator_innen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wahl der Listen für Antritte bei Wahlen der gesetzlichen Vertretung auf Ebene des Landes, der Sparte sowie der einzelnen Fachorganisationen bzw. entsprechender Organisationsebenen unterschiedlicher Bezeichnung in verschiedenen Kammern</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Beschlussfassung über</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Abberufung des Landesteams</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Genehmigung von programmatischen Anträgen, welche die Tätigkeit auf Landesebene betreffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Beschlussfassung mit Zweidrittel-Mehrheit über</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>○ Änderung der Landes-Geschäftsordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>○ Genehmigung der Tagesordnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>○ weitere in der Geschäftsordnung angeführte Aufgaben</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Bundeslandes. Landessprecher_in und Stellvertreter_in sind auf die Dauer von 2,5 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximale Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§14. Erweiterter Vorstand</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der erweiterte Vorstand ist das höchste Beschlussgremium zwischen den Generalversammlungen. Er entscheidet als strategisches Gremium über politische und organisatorische Fragen von grundlegender Bedeutung. Insbesondere sind darunter Entscheidungen betreffend der politischen Ausrichtung und Zielsetzung der Organisation zu verstehen, die Festlegung von Kurz- und Langbezeichnungen für den Antritt bei Wahlen sowie Beteiligung an der Listenerstellung und Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen, die die Besetzung von indirekt zu wählenden Wahlkörpern auf Landes- oder Bundesebene im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes, wie zum Beispiel in § 101 (3) a) WKG beschrieben (Spartenvertretungen), betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der erweiterte Vorstand setzt sich aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes sowie allen Landessprecher_innen zusammen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Sitzungen des erweiterten Vorstandes haben zumindest zweimal pro Jahr auf Einladung des/der Bundessprecher_in unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Jedes Mitglied des erweiterten Vorstandes hat das Recht bis zu Beginn der Sitzung noch Tagesordnungspunkte hinzuzufügen. Per Beschluss können während der Sitzung noch weitere Tagesordnungspunkte hinzugefügt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Auf Verlangen von mindestens drei Landessprecher_innen hat eine Sitzung des erweiterten Vorstandes stattzufinden. Diese muss von dem/der Bundessprecher_in innerhalb einer Woche ab Einlangen einberufen werden, andernfalls darf jede/r der begehrenden Landesvertreter_innen die Sitzung einberufen. Die Sitzung muss spätestens zwei Wochen nach Einlangen des Begehrens stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Sitzungen werden von dem/der Bundessprecher_in oder einer von ihr genannten Person geleitet. Die Einladung zur Sitzung hat zumindest zwei Wochen vor dem Sitzungstermin stattzufinden. Erfolgt über zumindest sechs Monate keine Einladung zu einer Sitzung, ist jedes Mitglied des erweiterten Vorstandes berechtigt, zu einer Sitzung des erweiterten Vorstandes einzuladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Abstimmungen können auch auf dem Wege eines Umlaufbeschlusses veranlasst werden, wobei dieser nur schriftlich erfolgen kann. Eine Abstimmung gilt als angenommen oder abgelehnt, sobald eine einfache Mehrheit unter den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§15. Landesteam</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) In den Wirkungsbereich des Landesteams fallen folgende vom Bundesvorstand übertragene Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Auf- und Ausbau eines regionalen Netzwerks von Unternehmer_innen und Stakeholdern</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit im Bundesland</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>lokale_r Ansprechpartner_in für Mandatar_innen und Mitglieder</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>lokales Veranstaltungsmanagement sowie Mobilisierung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>lokales CRM</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Verwaltung von Projekt- und Landesbudgets</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>lokales Fundraising</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Umsetzung von bundesweiten Kampagnen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>lokale Schnittstelle zu NEOS Landesteams</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§16. Rechnungsprüfer_innen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zwei Rechnungsprüfer_innen werden von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie der Bundesvorstand gewählt. Wiederwahl ist möglich. Kandidat_innen, die für einen kumulierten Zeitraum von 7,5 Jahren die Funktion des/der Rechnungsprüfer:in ausgeübt haben, brauchen für die Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur die vorherige Zustimmung der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Eine solche Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur mit Zweitdrittelmehrheit der Generalversammlung ist maximal zwei Mal möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Tätigkeit des/der Rechnungsprüfer_in kann von jedem ordentlichen und außerordentlichen Mitglied ausgeübt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Den Rechnungsprüfer_innen obliegt die stichprobenartige Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Bundesvorstand hat den Rechnungsprüfer_innen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte in einem angemessenen Zeitraum zu erteilen. Die Rechnungsprüfer_innen haben dem Bundesvorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Rechnungsprüfer_innen sind verpflichtet, am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres die finanziellen Angelegenheiten zu prüfen und der Generalversammlung einen entsprechenden Bericht vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfer_innen und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer_innen die Bestimmungen des § 10 Abs. 8 bis 11 sinngemäß.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§17. Schiedsgericht</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Schiedsgericht ist zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten berufen. Es ist eine Schlichtungseinrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Schiedsgericht besteht aus drei von der Generalversammlung gewählten ständigen Mitgliedern, die nicht dem Bundesvorstand angehören und nicht Rechnungsprüfer_innen oder Ombudsperson sein dürfen, sowie je einer vertretungsbefugten Person jeder Streitpartei. Als Vertretungsperson kann jede Person, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft, nominiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Schiedsgericht wird von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie der Bundesvorstand gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximal Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert. Kandidat_innen, die für einen kumulierten Zeitraum von 7,5 Jahren die Funktion eines Mitglieds des Schiedsgerichts ausgeübt haben, brauchen für die Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur die vorherige Zustimmung der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Eine solche Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur mit Zweitdrittelmehrheit der Generalversammlung ist maximal zwei Mal möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sitzungen des Schiedsgerichts werden von einem ständigen Mitglied geleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Das Schiedsgericht ist nur bei Anwesenheit aller Mitglieder beschlussfähig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Scheidet ein ständiges Mitglied im Laufe der Amtsperiode dauerhaft von seiner Position aus, berührt dies die Beschlussfähigkeit des Schiedsgerichts nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Gehört ein ständiges Mitglied des Schiedsgerichts einer der Streitparteien an, so hat es im konkreten Streitfall kein Stimmrecht als ständiges Mitglied des Schiedsgerichts. Dies berührt die Beschlussfähigkeit des Schiedsgerichts nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Das Schiedsgericht kann eine Streitpartei zur Benennung einer neuen Vertretungsperson auffordern, falls die ursprünglich nominierte Person trotz ordnungsgemäßer Einladung wiederholt nicht zu den Sitzungen erscheint. Kommt eine Streitpartei dieser Aufforderung binnen einer angemessenen Frist nicht nach, können die ständigen Mitglieder des Schiedsgerichtes zwangsweise eine Vertretungsperson ihrer Wahl nominieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Das Schiedsgericht kann von jedem Mitglied in allen Streitigkeiten, die sich auf Grundlage dieses Statuts zwischen zwei Mitgliedern oder Organen der UNOS ergeben, angerufen werden. Seine Entscheidungen sind innerhalb der UNOS endgültig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Für das Schiedsgericht gelten die Grundsätze der Zivilprozessordnung für das schiedsrichterliche Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Unterlassen es die Verantwortlichen des Bundesvorstands binnen 15 Monaten nach der letzten Generalversammlung eine Generalversammlung einzuberufen, hat das Schiedsgericht dafür zu sorgen, dass eine Generalversammlung binnen drei Monaten statutenkonform abgehalten wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§18. Ombudsperson</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Ombudsperson darf weder dem Bundesvorstand noch dem Schiedsgericht angehören oder Rechnungsprüfer_in sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Ombudsperson wird von der Generalversammlung auf dieselbe Dauer wie der Bundesvorstand gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedoch gilt eine maximale Funktionsdauer von 7,5 Jahren kumuliert. Kandidat_innen, die für einen kumulierten Zeitraum von 7,5 Jahren die Funktion einer Ombudsperson ausgeübt haben, brauchen für die Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur die vorherige Zustimmung der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Eine solche Zulassung zu einer neuerlichen Kandidatur mit Zweitdrittelmehrheit der Generalversammlung ist maximal zwei Mal möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Ombudsperson prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung und des erweiterten Vorstandes und legt hierzu jeder Generalversammlung eine schriftliche Übersicht vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Aufgabe der Ombudsperson ist es außerdem, bei internen Streitigkeiten nach Möglichkeiten zu schlichten. Vor einer etwaigen Anrufung des Schiedsgerichts durch die Streitparteien soll nach Möglichkeit die Ombudsperson mit der entsprechenden Problematik befasst werden, um einen Konsens zu finden oder ggf. zu vermitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§19. Listenerstellung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Erstellung von Wahlvorschlägen für Wahlen zu Organen gesetzlicher beruflicher Vertretungen werden Vorwahlen gemäß dem folgenden Verfahren durchgeführt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft im Verein ist für das aktive Wahlrecht Voraussetzung. Über die Möglichkeit, sich als Kandidat_in bewerben zu können, muss zumindest 14 Tage vor Beginn des in der Folge genannten Online-Dialogs oder der in der Folge genannten Veranstaltung über die Online-Medien des Vereins informiert werden. Allen interessierten Kandidat_innen wird die Möglichkeit eingeräumt, sich im Rahmen eines Online-Dialogs, der zumindest 14 Tage verfügbar sein muss, oder einer Versammlung den Mitgliedern der betreffenden Fachgruppe, zu der mindestens fünf Kalendertage zuvor eingeladen werden muss, einem Hearing zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Innerhalb von drei Tagen nach dem Hearing oder dem Ablauf des Online-Dialogs hat das Landesteam die Möglichkeit, eine_n Kandidat_in von der Kandidat_innenliste begründet zu streichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Innerhalb von weiteren 30 Tagen findet in durch ein Mitglied des Landesteams oder des Bundesvorstands geleiteten Versammlungen die Erstellung des jeweiligen Wahlvorschlages für jene Fachgruppen statt, in denen im jeweiligen Bundesland ein Antritt stattfindet. Diese Versammlung kann in Präsenz, online oder hybrid unmittelbar im Anschluss an die Versammlung oder das Ende des Online-Dialogs gemäß Abs. 2 stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Kandidat_innen und Mitglieder einer Fachgruppe im jeweiligen Bundesland haben sodann die Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine gereihte Liste zu erstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Wird kein Beschluss gemäß Abs 4 gefasst, so ist durch alle an der Versammlung gemäß Abs 3 teilnehmenden Kandidat_innen und Mitglieder entsprechend dem folgenden Verfahren eine Reihung der Liste zu erstellen: Jede/r Teilnehmer_in an der Vorwahl hat dabei fünf Kandidat_innen aus der Liste zwischen fünf und einem Punkt zu geben (5/4/3/2/1). Gültig ist eine Stimmabgabe nur, wenn genau fünf Kandidat_innen mit entsprechenden Punkten versehen wurden. Bei nur vier Kandidat_innen sind dementsprechend zwischen vier Punkten und einem Punkt zu vergeben (4/3/2/1), usw. Die Anzahl der erzielten Punkte wird addiert und ergibt die gereihte Liste.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Bei Punktegleichstand zweier Kandidat_innen findet eine Stichwahl statt. Bei Punktegleichstand von drei oder mehr Kandidat_innen findet zwischen diesen eine neuerliche Reihung gemäß dem in Abs 5 beschriebenen Verfahren statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Bei der Versammlung gemäß Abs 3 bis 6 sind keine Stimmübertragungen zulässig. Die Teilnahme an der Versammlung ist für die Aufnahme in die gereihte Liste keine Voraussetzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die Wahl von Vertreter_innen in Fachverbandsausschüsse, Spartenvertretungen, Wirtschaftsparlamente und sonstiger indirekt bestellter Gremien findet in zwei Abschnitten statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Für den ersten Abschnitt ist jener Personenkreis aktiv wahlberechtigt, der die Mitglieder des jeweiligen Gremiums (Sparte, Bundesland, etc.) repräsentiert. Gemäß dem Verfahren in Abs 5 werden auf einer zur Verfügung gestellten Online-Plattform Punkte an die Kandidat_innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Punkte im ersten Abschnitt wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler_innen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Für den zweiten Abschnitt ist der Bundesvorstand bezüglich der für Bundesgremien zu erstellenden Listen wahlberechtigt bzw. das jeweilige Landesteam bezüglich der für Landesgremien zu erstellenden Listen. Gemäß demselben Verfahren werden Punkte an die Kandidat_innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Punkte im zweiten Abschnitt wird durch die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder des Bundesvorstands bzw. des Landesteams dividiert, das Ergebnis bildet den Bundesvorstands- bzw. Landesteamvorschlag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Die Punkte des Mitgliedervorschlags und des Bundesvorstands- bzw. Landesteamvorschlags (aus Abs.10) werden addiert und ergeben die gereihte Liste für für das jeweilige Gremium. Bei Punktegleichstand entscheidet die bessere Platzierung des Mitgliedervorschlags.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(12) Die Wahl von Vertreter_innen in Spartenvertretungen und -konferenzen findet gemäß dem in den Abs. 8 bis 11 beschriebenen Verfahren statt, wobei die passive Wahlberechtigung allen Kandidat_innen der betreffenden Sparte und die aktive Wahlberechtigung allen Mitgliedern des jeweiligen Bundeslandes (Landeskammern) bzw. bundesweit (Bundeskammer) zukommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um jedem der beiden Wahlgänge das gleiche Gewicht beizumessen, werden die Rohpunkte der Kandidat_innen in den einzelnen Wahlgängen ins Einheitsintervall transformiert. Dazu wird die minimale beobachtete Punktezahl in einem Wahlgang von der Rohpunktezahl der/des jeweiligen Kandidat_in in diesem Wahlgang subtrahiert und das Ergebnis dann durch die Differenz aus Maximum und Minimum der beobachteten Punktezahl in diesem Wahlgang dividiert<a href="#_ftn1">[1]</a>. In Folge werden die Punkte, die nun im Einheitsintervall sind, aus allen beiden Listen miteinander addiert. Es ergibt sich dabei die Liste für das jeweilige Gremium.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§20. Freiwillige Auflösung des Vereins</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie eine/n Abwickler_in zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese/r das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§21. Abschließende Bestimmungen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieses Statuts berühren nicht die Gültigkeit aller anderen Teile.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dieses Statut kann durch eine Finanzordnung ergänzt werden. Diese Finanzordnung ist untergeordneter Teil des Statuts. Widerspricht sie dem Statut, so gehen die Bestimmungen des Statuts den Bestimmungen der Finanzordnung vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[1]</a> Formal bedeutet dies: f(t) = (t-a)/(b-a) mit „t“ der Rohpunktezahl, „a“ der beobachteten Minimalpunktezahl und „b“ der beobachteten Maximalpunktezahl an Rohpunkten in einem Wahlgang. Das Ergebnis „f(t)“ liegt dann im Einheitsintervall [0,1].</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Basierend auf den Ergebnissen der AG Statuten bringen die stimmberechtigten Mitglieder der AG, der Bundessprecher und sein Stellvertreter diesen Antrag zur Änderung der UNOS Statuten ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Anhang befindet sich auf der ersten Seite eine tabellarische Darstellung aller vorgeschlagenen Änderungen, im Zweifel geht der Antragstext vor.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/unos-gv-06-24/Antrag_zur_Aenderung_der_UNOS_Statuten-23218/embeddedpdf?file=%2Funos-gv-06-24%2FAntrag_zur_Aenderung_der_UNOS_Statuten-23218%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1029"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 13 Jun 2024 11:17:51 +0000</pubDate>
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