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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 26.01.19 in Wien: Änderungsanträge</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 26.01.19 in Wien: Änderungsanträge</title>
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                        <title>ÄA2HA1 zu EU Programm</title>
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                        <author>Wenzel Röhsner</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_134_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 174 bis 175 löschen:</h4><div><p>zentralen Fragen unserer Zeit.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Momentan ist es so, dass die Europäische Union keine eigenen Steuern einhebt und ihre Budgetautonomie stark begrenzt ist.</del> </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 206 bis 209:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die EU hat eigene Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt. Ein substantieller Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer CO2-Abgabe und einem Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch die Digitalwirtschaft angemessen berücksichtigt, eingehoben.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Durch die Einführung der digitalen Betriebsstätte herrscht endlich Steuergerechtigkeit zwischen digital agierenden und traditionellen Unternehmen.Ein Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer CO2-Abgabe eingehoben.</ins> Eine Neuordnung der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 229 bis 232:</h4><div><p>mit einer Neuordnung der Kompetenzen von Union und Mitgliedstaaten einhergeht. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir wollen dafür sorgen, dass die Union über jene Budgetmittel selbst verfügen kann, die für die Erfüllung von Unionskompetenzen nötig sind. So sprechen zum Beispiel bedeutende Skalenvorteile </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bedeutende Skalenvorteile sprechen </ins>dafür, die europäischen Verteidigungsausgaben </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 242 bis 266 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Finanzierung über EU-Steuern statt Mitgliedsbeiträge</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die EU braucht eine Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, um eine sparsame Mittelverwendung sicherzustellen. Daher soll sich die Europäische Union nicht länger primär über Beiträge der Mitgliedstaaten finanzieren, sondern selbst Steuern einheben. Dafür sollen Abgaben, die europaweit harmonisiert sind, direkt ins EU-Budget fließen. Ein möglichst verantwortungsvoller Umgang mit dem Budget und ein effektiver Einsatz der Mittel ist dann am besten gewährleistet, wenn jene, die das Budget ausgeben, die Steuern auch einheben. Die Europäische Kommission bekommt eine_n Finanzminister_in, der/die für die Einnahmen-Administration verantwortlich ist und sich für ein volldigitales System einsetzt. Mehrere Formen von EU-Einnahmen können wir uns in einem ersten Schritt vorstellen: ein Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch durch Einnahmen aus der digitalen Betriebsstätte ergänzt wird, und eine CO2-Abgabe (bzw. Einnahmen aus dem Emissionshandel).</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Europäischer Anteil an der Unternehmenssteuer/Körperschaftsteuer (KöSt)</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Mittels einer einheitlichen, EU-weiten Bemessungsgrundlage kann die KöSt zur EU-Finanzierung genutzt werden. Die Kommission hat bereits Vorschläge zu einer gemeinsamen und konsolidierten KöSt-Bemessungsgrundlage gemacht, die wir unterstützen. Wir schlagen vor, Erträge im Ausmaß von sieben Prozent dieser gemeinsamen (konsolidierten) KöSt-Bemessungsgrundlage der EU als Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Die EU-Beiträge der Mitgliedstaaten sollen dementsprechend gesenkt werden. Diese sieben Prozent sind gleichzeitig der Mindestsatz für die jeweiligen Mitgliedstaaten und werden direkt der EU abgeliefert. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus nationale Körperschaftssteuern selbst einheben.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 273 bis 275:</h4><div><p>eine länger als sechs Monate dauernde wirtschaftliche Tätigkeit begründet. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Entstehen durch diese Maßnahme zusätzliche EU-Einnahmen über den vorgeschlagenen EU-Anteil der KöSt, sollen diese zusätzlichen Mittel </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Diese zusätzlichen Mittel sollten </ins>für eine digitale </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 281 bis 287:</h4><div><p>Mitgliedstaaten umgeschichtet werden. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir fordern, dass die Einnahmen jeweils zur Hälfte in einen Klimafonds und ins allgemeine Budget fließen. Die Einnahmen aus der europaweiten CO2-Abgabe <strong>(siehe Kapitel Umwelt &amp; Energie)</strong> sollen analog zum Modell für die KöStbis zum Mindestsatz der EU als Eigenmittel zur Verfügung stehen. Dabei soll ebenfalls ein gewisser Anteil für einen Klimafonds vorgesehen sein. Über den Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben in den Mitgliedstaaten.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir fordern, dass die Einnahmen in einen Klimafonds fließen. Die Einnahmen aus der europaweiten CO2-Abgabe sollen ebenfalls für einen Klimafonds vorgesehen sein. Über einen Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben allerdings in den Mitgliedstaaten.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Jan 2019 22:14:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA3HA1 zu EU Programm</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_wien_190126/EU_Programm-34361/30</link>
                        <author>Ronald Pohoryles</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_wien_190126/EU_Programm-34361/30</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_134_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 66 einfügen:</h4><div><p>der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen zu können.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> NEOS setzt sich im Rahmen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europe (ALDE) im Europäischen Parlament dafür ein, dass diese Visionen auch Wirklichkeit werden können.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 834 bis 836:</h4><div><p>Bleibewahrscheinlichkeit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(z.B. aus Kriegsregionen) </del>werden auf die Mitgliedstaaten verteilt; jene, die aus sicheren Drittstaaten kommen und keinen Asylgrund glaubhaft machen können, werden in die Herkunftsländer zurückgeführt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.Letzteren soll aber Recht auf Berufung zugestanden werden. Ebenso ist zu überprüfen, ob die Zuerkennung eines humanitären Bleiberechts möglich oder sogar geboten ist. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung der Liste der sicheren Drittstaaten notwendig</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 854 bis 857:</h4><div><p>Ein negativer Asylbescheid <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bedeutet: entschlossene Rückführung in die Herkunftsländer. Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen. Dies soll durch die konsequente Anordnung der Schubhaft, Förderung der freiwilligen Rückkehr,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">hat eine entschlossene Rückführung in die Herkunftsländer zur<br>Folge, sofern es sich um einen sicheren Drittstaat handelt und kein Grund für ein humanitäres<br>Bleiberecht besteht. Dies soll durch die Förderung der freiwilligen Rückkehr</ins> sowie den Ausbau von Rückkehrprogrammen erreicht werden.</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 859 einfügen:</h4><div><p>wichtigsten Herkunftsländern verstärken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> sofern es sich um sichere Drittstaaten handelt</ins>. Um deren Abschluss zu ermöglichen, </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Begründung zur Änderung von Demokratie und Institutionen:</strong></p>
<p>Als selbsternannte „europäischste Partei“ ist es erstaunlich, dass wir unsere Fraktion und die europäische Mutterpartei im Programm mit keinem Wort erwähnen, geschweige denn irgendwo ein Logo der ALDE platzieren. Das ist schon etwas eigenartig, zumal ja die SPÖ schon bei den letzten Wahlen mit ASD-Logo im Wahlkampf antrat und die ÖVP bei ihrer Präsentation selbstverständlich die Europäische Volkspartei erwähnte.</p>
<p></p>
<p><strong>Begründung zur Änderung von Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für globale Migration, Subkapitel „Gemeinsame europäische Asylbehörde mit Grundabklärung an der EU-Außengrenze“</strong><strong>:</strong></p>
<ul>
<li>Das alleinige Beispiel „Kriegsregionen“ ist viel zu einschränkend und darüber hinaus irreführend:<br>
Kriegsflüchtlinge werden NICHT nicht im Sinne des Artikels 1 der GFK von 1951 behandelt. <em>„Flüchtling“ ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“</em> (Artikels 1 der GFK von 1951).</li>
<li>Wie wichtig eine Überprüfung durch unabhängige Instanzen ist hat sich schon in Österreich gezeigt…</li>
<li>Das Bleiberecht aus humanitären Gründen wird überhaupt nicht erwähnt.</li>
<li>Der Hinweis auf die Überprüfung der Liste ist wohl notwendig, wenn man sich die heutige Liste vor Augen führt.</li>
</ul>
<p></p>
<p><strong>Begründung zur Änderung von </strong><strong>Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für globale Migration, Subkapitel „Rasche Verfahren und konsequente Rückführungen“</strong></p>
<p>Manche Formulierungen sind unnötig populistisch:</p>
<ul>
<li>Ein negativer Asylbescheid bedeutet bisher noch keineswegs die entschlossene Rückführung. Man kann dies natürlich fordern, muss sich aber nicht einer polemischen Diktion bedienen.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Formulierung „Rückführung in die Herkunftsländer“ ist menschenrechtswidrig, sofern diese Formulierung nicht auf die sicheren Herkunftsländer beschränkt werden. Das Bleiberecht aus humanitären Gründen wird überhaupt nicht erwähnt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Satz „Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen“ ist reine Polemik und gänzlich überflüssig. Er trägt nichts zum Verständnis der Forderung bei.</li>
<li>Ad Schubhaft: Das ist ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und sollte nur unter spezifischen Bedingungen möglich sein. Lager à la Waldhäusel kann nicht di Vorstellung liberaler Politik sein und die ÖVP müssen wir auch nicht rechts überholen.</li>
</ul>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Jan 2019 17:47:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ÄA1HA1 zu EU Programm</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_wien_190126/EU_Programm-34361/25</link>
                        <author>Alexander Hofmann</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_wien_190126/EU_Programm-34361/25</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_134_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 168 einfügen:</h4><div><p>Finanzrahmen geringere Mittel bekommen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Wenn ein Mitgliedstaat auf schwerwiegende Weise und nachhaltig gegen die Verträge und ihre Grundwerte verstößt, muss auch die Möglichkeit bestehen, ihn mit qualifizierter Mehrheit aus der EU auszuschließen.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Unter „Suspendierung der Mitgliedschaft“ ist offenbar zu verstehen, dass ein davon betroffener Mitgliedstaat so behandelt wird, wie wenn er nicht mehr Mitglied der EU wäre. Nicht nur das Stimmrecht ruht. Er kann – im Unterschied zur geltenden Vertragslage - auch alle sonstigen Rechte und Vorteile aus der Mitgliedschaft nicht in Anspruch nehmen und ist der EU in dieser Zeit zu nichts verpflichtet.</p>
<p>Sollte dieser Zustand längere Zeit anhalten und keine Aussicht bestehen, dass der Mitgliedstaat seine noch Politik ändert, so wäre es nur logisch und schlüssig, mit qualifizierter Mehrheit den Ausschluss dieses Mitglieds zu betreiben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Jan 2019 16:05:00 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>