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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz: Anträge</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz: Anträge</title>
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                        <title>EUROPA NEU (BE)GRÜNDEN</title>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>EUROPA NEU (BE)GR</strong><strong>ÜNDEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leitantrag MV 241118:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>EUROPA NEU (BE)GR</strong><strong>ÜNDEN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Mai 2019 sind wir Bürgerinnen und Bürger Europas aufgerufen, über das Schicksal unserer gemeinsamen Heimat zu entscheiden. 100 Jahre nach Ende des Ersten Weltkriegs und fast 80 Jahre nach Ausbruch des Zweiten steht unser Kontinent einmal mehr vor einer fundamentalen Weichen-stellung. Sie wird die kommenden Jahrzehnte und das Leben hunderter Millionen Menschen prägen. Im Mai 2019 entscheiden wir, wer Europa und damit jede und jeden von uns in die Zukunft führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Richtungsentscheidung fällt nicht - wie lange Zeit üblich - auf einem grundsätzlich tragfähigen, europäischen Fundament zwischen konservativen und sozialistischen Parteien. Ihre Sucht nach Macht und Ämtern hat sie schwerfällig, wankelmütig und abhängig gemacht. Heute sind sie vor allem gewieft im Nutzen und Bewahren veralteter Strukturen, aber schwach im Verteidigen von Werten und Visionen – die traditionellen Volksparteien schlafwandeln durch den Sturm, anstatt hellwach und aufmerksam zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entscheidung, ob die EU ein dramatisches Downgrade oder ein bahnbrechendes Update erfährt, fällt woanders: Sie fällt zwischen dem Lager der Nationalisten, Populisten und Protektionisten, die ein geeintes Europa als dubioses Konstrukt empfinden, dessen Wurzeln ausgerissen gehören, und jenen progressiven, liberalen, pro-europäischen Kräften, die ein Europa des Friedens und Wohlstands, der Rechtsstaatlichkeit und Freiheit schützen und dieses entschlossen vorantreiben wollen. Zu diesen Kräften gehören NEOS!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden unseren Kontinent nicht jenen überlassen, die ihn wieder in nationale Ketten legen und damit auch die Perspektiven und Möglichkeiten der Europäerinnen und Europäer begrenzen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Konfrontation mit Salvini, Le Pen, Orban, Strache, Wilders &amp; Co ist das Gründungsversprechen der Europäischen Union „Nie wieder Krieg“ weiterhin ein grundlegendes Argument. Alleine greift es jedoch ebenso zu kurz wie die bemühten Versuche der traditionellen Volksparteien, den Status Quo zu konservieren. Es ist zu wenig, die Feinde des Fortschritts und der Weltoffenheit bloß abzuwehren. Es ist zu wenig, die Antworten für morgen im Gestern und Heute zu suchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es genügt uns nicht, die Stellung bloß defensiv zu halten, wir wollen das Leben der über 500 Millionen Menschen in unserer Gemeinschaft aktiv gestalten. In einer Zeit, in der selbst der EU gegenüber positiv eingestellte Bürgerinnen und Bürger besorgt, enttäuscht und zweifelnd sind, braucht es dazu frische Ideen und überzeugende Konzepte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher wollen wir zusammen mit Gleichgesinnten Europa neu (be)gründen. Unser Ziel ist eine Europäische Union, die den Erwartungen und Hoffnungen der Menschen endlich wieder gerecht wird und das europäische Versprechen mit neuem Leben erfüllt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heutige Europa ist zu oft überwältigt von den Aufgaben, denen es gegenübersteht – seien es nun ökologische, ökonomische bzw. Fragen, die Sicherheit oder Migration betreffen. Es ist überfordert von den vielfältigen Anliegen seiner Bürgerinnen und Bürger, denn es sitzt im Gefängnis der starren Ansprüche nationaler Politikerinnen und Politiker. Ihre mangelnde Bereitschaft, Macht ab- und Blockaderechte aufzugeben, untergräbt die Leistungsfähigkeit einer der talentiertesten und reichsten Regionen der Welt. Sie raubt Europa die Kraft und seinen Bürgerinnen und Bürgern die Zukunft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Generationen, allen voran die Jugend, verdienen die Neugründung des europäischen Projektes, das der Zukunft gewachsen ist. Denn nur vereint können die Mitgliedsstaaten Europas auf der Weltbühne eine Rolle spielen und die großen Herausforderungen unserer Zeit meistern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür wollen wir eine vereinte und wirklich demokratische Union gründen – ein Europa, das die gemeinsamen Werte nach innen ernst nimmt und selbstbewusst nach außen trägt. Anstelle eines gespaltenen und geschwächten Kontinents, der anderen Großmächten – seien es Staaten, kriminelle Netzwerke oder zügellos agierende Konzerne — ausgeliefert ist, bauen wir ein souveränes Europa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Europa, das überall dort, wo das nationale Handeln einzelner Länder keinen Erfolg bringt, stark und geschlossen auftritt: in der Finanz- und Währungspolitik, bei Fragen der Digitalisierung, in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, bei Asyl und Migration, bei nachhaltigen Lösungen am Arbeitsmarkt, in der Schaffung eines soliden Rahmens für fairen Wettbewerb und herausragende Innovationskraft am Wirtschaftsstandort Europa sowie in der Umwelt- und Energiepolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europas Werte sind zutiefst liberale Werte. Die Neu(be)gründung Europas stützt sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Eigenverantwortung, der Nachhaltigkeit, der Vielfalt, der Demokratie und der Fairness. Dazu gehören immer auch Aufgeschlossenheit, Optimismus sowie das Streben nach Innovation und Erneuerung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf europäischer Ebene haben NEOS als Mitglied der liberalen Familie ALDE maßgeblich dazu beigetragen, eine gewichtige Plattform über Länder- und Parteigrenzen hinweg zu ermöglichen. So schaffen wir im Interesse der Europäerinnen und Europäer die Voraussetzung, dass die Zukunft unseres Kontinents nach dem Wahltag nicht ohne die Inhalte einer progressiven, liberalen Wertegemeinschaft gestaltet werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In diesem Sinne laden NEOS auch in Österreich alle pro-europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen zu einer gemeinsamen, offenen Wahlbewegung ein. Ihr Ziel ist es, die Nationalisten und Populisten zusammen mit ihren schlafwandelnden Handlagern in Österreich und Europa in die Schranken zu weisen, zurückzudrängen und – ungeachtet von Partei- oder Staatszugehörigkeit – die Basis für ein frisches, demokratisches und vereintes Europa zu legen. Der Beitrag jeder und jedes Einzelnen kann den Ausschlag geben für die wohl wichtigste Richtungsentscheidung in Europas jüngster Geschichte.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Antragsteller_innen: Die Mitglieder des <a href="https://partei.neos.eu/erweiterter-vorstand/">Erweiterten Vorstands</a></p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 27 Nov 2018 12:14:30 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>EUROPA NEU (BE)GRÜNDEN</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/motion/58</link>
                        <author>Die Mitglieder des Erweiterten Vorstands</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>EUROPA NEU (BE)GR</strong><strong>ÜNDEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In sechs Monaten sind wir Bürgerinnen und Bürger Europas aufgerufen, über das Schicksal unserer gemeinsamen Heimat zu entscheiden. 100 Jahre nach Ende des Ersten Weltkriegs und fast 80 Jahre nach Ausbruch des Zweiten steht unser Kontinent einmal mehr vor einer fundamentalen Weichen-stellung. Sie wird die kommenden Jahrzehnte und das Leben hunderter Millionen Menschen prägen. Im Mai 2019 entscheiden wir, wer Europa und damit jede und jeden von uns in die Zukunft führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Richtungsentscheidung fällt nicht wie lange Zeit üblich auf einem grundsätzlich tragfähigen, europäischen Fundament zwischen konservativen und sozialistischen Parteien. Ihre Sucht nach Macht und Ämtern hat sie schwerfällig, wankelmütig und abhängig gemacht. Heute sind sie vor allem gewieft im Nutzen und Bewahren veralteter Strukturen, aber schwach im Verteidigen von Werten und Visionen – die traditionellen Volksparteien schlafwandeln durch den Sturm, anstatt hellwach und aufmerksam zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entscheidung, ob die EU ein dramatisches Downgrade oder ein bahnbrechendes Update erfährt, fällt woanders: Sie fällt zwischen dem Lager der Nationalisten, Populisten und Protektionisten, die ein geeintes Europa als dubios Konstrukt empfinden, dessen Wurzeln ausgerissen gehören, und jenen progressiven, liberalen, pro-europäischen Kräften, die ein Europa des Friedens und Wohlstands, der Rechtsstaatlichkeit und Freiheit schützen und entschlossen vorantreiben wollen. Zu diesen Kräften gehören NEOS!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden unseren Kontinent nicht jenen überlassen, die ihn wieder in nationale Ketten legen und damit auch die Perspektiven und Möglichkeiten der Europäerinnen und Europäer begrenzen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Konfrontation mit Salvini, Le Pen, Orban, Strache, Wilders &amp; Co ist das Gründungsversprechen der Europäischen Union „Nie wieder Krieg“ weiterhin ein grundlegendes Argument. Alleine greift es jedoch ebenso zu kurz, wie die bemühten Versuche der traditionellen Volksparteien, den Status Quo zu konservieren. Es ist zu wenig, die Feinde des Fortschritts und der Weltoffenheit bloß abzuwehren. Es ist zu wenig, die Antworten für morgen im Gestern und Heute zu suchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es genügt uns nicht, die Stellung bloß defensiv zu halten, wir wollen das Leben der über 500 Millionen Menschen in unserer Gemeinschaft aktiv gestalten. In einer Zeit, in der selbst der EU gegenüber positiv eingestellte Bürgerinnen und Bürger besorgt, enttäuscht und zweifelnd sind, braucht es dazu frische Ideen und überzeugende Konzepte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher wollen wir zusammen mit Gleichgesinnten Europa neu (be)gründen. Unser Ziel ist eine Europäische Union, die den Erwartungen und Hoffnungen der Menschen endlich wieder gerecht wird und das europäische Versprechen mit neuem Leben erfüllt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heutige Europa ist zu oft überwältigt von den Aufgaben, denen es gegenübersteht – seien es nun ökologische, ökonomische bzw. Fragen, die Sicherheit oder Migration betreffen. Es ist überfordert von den vielfältigen Anliegen seiner Bürgerinnen und Bürger, denn es sitzt im Gefängnis der starren Ansprüche nationaler Politikerinnen und Politiker. Ihre mangelnde Bereitschaft, Macht ab- und Blockaderechte aufzugeben, untergräbt die Leistungsfähigkeit einer der talentiertesten und reichsten Regionen der Welt. Sie raubt Europa die Kraft und seinen Bürgerinnen und Bürgern die Zukunft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Generationen, allen voran die Jugend, verdienen die Neugründung des europäischen Projektes, das der Zukunft gewachsen ist. Denn nur vereint können die Mitgliedsstaaten Europas auf der Weltbühne eine Rolle spielen und die großen Herausforderungen unserer Zeit meistern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür wollen wir eine vereinte und wirklich demokratische Union gründen – ein Europa, das die gemeinsamen Werte nach innen ernst nimmt und selbstbewusst nach außen trägt. Anstelle eines gespaltenen und geschwächten Kontinents, der anderen Großmächten – seien es Staaten, kriminelle Netzwerke oder zügellos agierende Konzerne — ausgeliefert ist, bauen wir ein souveränes Europa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Europa, das überall dort, wo das nationale Handeln einzelner Ländern keinen Erfolg bringt, stark und geschlossen auftritt: in der Finanz- und Währungspolitik, bei Fragen der Digitalisierung, in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, bei Asyl und Migration, bei nachhaltigen Lösungen am Arbeitsmarkt, in der Schaffung eines soliden Rahmens für fairen Wettbewerb und herausragende Innovationskraft am Wirtschaftsstandort Europa sowie in der Umwelt- und Energiepolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Europas Werte sind zutiefst liberale Werte. Die Neu(be)gründung Europas stützt sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Eigenverantwortung, der Nachhaltigkeit, der Vielfalt, der Demokratie und der Fairness. Dazu gehören immer auch Aufgeschlossenheit, Optimismus sowie das Streben nach Innovation und Erneuerung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf europäischer Ebene haben NEOS als Mitglied der liberalen Familie ALDE maßgeblich dazu beigetragen, eine gewichtige Plattform über Länder- und Parteigrenzen hinweg zu ermöglichen. So schaffen wir im Interesse der Europäerinnen und Europäer die Voraussetzung, dass die Zukunft unseres Kontinents nach dem Wahltag nicht ohne die Inhalte einer progressiven, liberalen Wertegemeinschaft gestaltet werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In diesem Sinne laden NEOS auch in Österreich alle pro-europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen zu einer gemeinsamen, offenen Wahlbewegung ein. Ihr Ziel ist es, die Nationalisten und Populisten zusammen mit ihren schlafwandelnden Handlagern in Österreich und Europa in die Schranken zu weisen, zurückzudrängen und – ungeachtet von Partei- oder Staatszugehörigkeit – die Basis für ein frisches, demokratisches und vereintes Europa zu legen. Der Beitrag jeder und jedes Einzelnen kann den Ausschlag geben für die wohl wichtigste Richtungsentscheidung in Europas jüngster Geschichte.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Antragsteller_innen: Die Mitglieder des <a href="https://partei.neos.eu/erweiterter-vorstand/">Erweiterten Vorstands</a></p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Nov 2018 17:02:10 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Pflege_am_Lebensabend_und_Sterben_in_Wuerde-36644</link>
                        <author>Peter Gusmits (Leiter der Projektgruppe), Gerhard Kratky (Leiter des Netzwerks), Wolfgang Kugler, Viktor Schwarz und Monika Vodnyansky im Namen des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Pflege_am_Lebensabend_und_Sterben_in_Wuerde-36644</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ergänzender Abschnitt im Parteiprogramm</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>„Unsere Pläne für ein neues Österreich“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>DIE HERAUSFORDERUNGEN</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die NEOS Charta formuliert im ersten Satz „Wir sehen im Menschen den zu freiem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse“. Es wäre nicht einzusehen, dass diese Grundorientierung in der letzten Phase seiner Lebensverhältnisse keine oder eine eingeschränkte Bedeutung haben sollte. Unter letzter Lebensphase wird im Folgenden nicht nur der Sterbevorgang im engeren Sinn, sondern auch chronisch kritische Krankheit und kontinuierlich fortschreitende Altersschwäche (z.B. schwere Demenz) verstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange der physische und psychische Zustand es erlauben, müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die freie Gestaltung am Lebensabend ermöglichen. Wenn der gesundheitliche Zustand die freie Gestaltung stark einschränkt, ist die Verantwortung des persönlichen Umfeldes bzw. der Gesellschaft gefordert, um den Wünschen des Sterbenden bestmöglich zu entsprechen und das Sterben in Würde sicher zu stellen.<br>
Probleme mit denen wir konfrontiert sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mängel in der Pflegequalität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Weg in eine Betreuungseinrichtung ist für viele alte, pflegebedürftige Menschen eine Horrorvorstellung. Betroffene verbinden den Weg in ein Heim in vielen Fällen als Entwurzelung, Abschiebung und Trennung von ihrer Familie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Pflegepersonal in den Heimen ist oft durch überbordende administrative Arbeiten und unrealistische Mindestpersonalpflegeschlüssel (z.B. Nachtdienst: eine Pflegekraft für 30 pflegebedürftige Menschen) nicht in der Lage, den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Heime eine individuelle, angemessene Betreuung zu ermöglichen. Die Mindestpersonalpflegeschlüssel sind nicht einheitlich geregelt (neun Bundesländer, neun verschiedene Schlüssel).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezahlung für qualifizierte Pflegekräfte, die hohen fachlichen, physischen und psychischen Anforderungen entsprechen müssen, ist absolut nicht angemessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Pflegeleistungen von Angehörigen und hier zu einem sehr hohen Anteil von Frauen, erbracht, im Wesentlichen nicht honoriert und findet bei der eigenen Altersvorsorge (Pension) der pflegenden Angehörigen keine Berücksichtigung, da unentgeltlich erbracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgrund der demografischen Entwicklung hat sich der Pflegeberuf zu einem Mangelberuf entwickelt. Da hier mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist, sind weitgehende Reformen dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mängel in der palliativen Betreuung und im Hospizwesen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Etwa 10% der Sterbenden benötigen palliativmedizinische Betreuung. Nach wie vor gibt es auf diesem Fachgebiet Defizite in der Ausbildung von Pflege- und medizinischem Personal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zurzeit gibt es in Österreich nur einen einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin in Wien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die medizinische Betreuung ist zeitintensiv und wird bei niedergelassenen Ärzten unzureichend honoriert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angehörige dürfen ohne Einwilligung des Patienten nicht über seinen Zustand aufgeklärt werden und sind diesbezüglich rechtlos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt keine einheitlichen, klaren Bestimmungen für alle Bundesländer hinsichtlich palliativer Sedierung bei unerträglichen Schmerzen von Patienten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Medizinische Übertherapien am Lebensende – oft verursacht durch Forschungs- und ökonomische Interessen - verhindern &quot;gutes&quot; menschenwürdiges Sterben und verlängern einen oftmals schmerzvollen Sterbeprozess.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hospizeinrichtungen sehen sich hinsichtlich der Finanzierung zwischen Krankenkassen und zuständigen Gebietskörperschaften „allein gelassen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unzureichende Finanzierung des Pflegesystems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mängel bei der Pflegequalität und beim würdevollen Sterben sind in einem hohen Ausmaß in der unzureichenden Finanzierung begründet. In Anbetracht des permanent ansteigenden Lebensalters und des damit dramatisch gestiegenen Anteils von pflegebedürftigen Menschen, wird die Finanzierung zur wachsenden – bisher nicht gelösten - Herausforderung. Nach Modellschätzungen des Ageing Reports 2015 der Europäischen Kommission werden sich die Kosten für Pflege bis zum Jahr 2060 mehr als verdoppeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Finanzierung des Pflegesystems kann wie folgt beschrieben werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Es ist ein Fleckerlteppich an Zuständigkeiten, Zuschüssen, Leistungen und Regelungen. Beteiligt daran ist der Bund, die Länder, Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, die Krankenkassen und freilich die Eigenleistungen der Betroffenen und deren Angehörige.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die regional unterschiedliche Finanzierung führt zu unterschiedlichen Qualitätsstandards. Unsinnigerweise hängt die Qualität der Pflege daher von der Postleitzahl ab.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung 1993 nicht der Inflation entsprechend erhöht. Der Bund erspart sich derzeit 565 Millionen Euro jährlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2017 (Inanspruchnahme von Privatvermögen) hat das Dilemma der Pflegefinanzierung dramatisch vergrößert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Pflegeregress </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die - jedenfalls bei der Beschlussfassung - nicht gegenfinanzierte Abschaffung des Pflegeregresses im Zuge stationärer Pflege führt zu verhängnisvollen Effekten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sachlich nicht begründbare Besserstellung der stationären gegenüber der mobilen Pflege und der Pflege durch Angehörige. Dies führt, wie sich bereits kurz nach der Abschaffung zeigte, zu einer zusätzlichen Belastung des stationären Pflegesystems und fallweise zum „Abschieben“ von Pflegebedürftigen in Heime durch Angehörige.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das einhergehende Verstaatlichungsprinzip hat negative Auswirkungen auf das Vorsorgeprinzip. Die Idee der Eigenvorsorge wird massiv beschädigt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die finanziellen Verpflichtungen des Staates steigen und belasten das Budget.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Regelung ist unsozial: gerade bei Menschen in besseren Einkommens- und Vermögenssituationen findet eine Verlagerung zu unversteuerten Erbschaften statt, die quasi durch die Gesamtheit der Steuerpflichtigen finanziert werden muss.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Tod und Sterben sind gesellschaftlich stark tabuisiert. Darüber hinaus erschweren diverse Vorurteile eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbehilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>UNSERE VISION</strong><a href="#_ftn1"><strong><strong>[1]</strong></strong></a></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lebensabend und Tod sollen gelingende Endphase eines erfüllten Lebens sein. Demnach werden fünf Prinzipien verfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Schutz des Lebens </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Schutz des Lebens ist ein grundlegendes, unbedingtes ethisches Prinzip, welches Vorrang vor allen anderen Zielen hat und jedenfalls ökonomischen Überlegungen nachgeordnet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine radikale Auslegung dieses Prinzips würde die volle Ausschöpfung medizinisch-technischer Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung rein biologischer Körperfunktionen nach sich ziehen, unabhängig von den Krankheitsumständen betroffener Menschen, denen dann möglicherweise eine Verlängerung des Sterbeprozesses und unnötige Leidenserfahrung zugemutet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die grundlegende Pflicht, Leben durch medizinische Interventionen zu erhalten, endet</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>in Situationen, in denen ein einsichts- und urteilsfähiger Patient die Lebenserhaltung ablehnt oder</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Lebenserhaltung gleichzeitig eine Verlängerung des nicht grundsätzlich umkehrbaren Sterbeprozesses bedeutet und damit den Patienten unverhältnismäßigen Belastungen aussetzt, die zu einem erheblichen Leidensdruck des Patienten führen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anspruch auf Selbstbestimmung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Recht auf Selbstbestimmung in Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen umfasst zwei Aspekte: Jegliche medizinisch indizierte Handlung darf nur erfolgen, wenn der Betroffene zustimmt. Zugleich umfasst die Selbstbestimmung auch das Recht, Hilfsangebote abzulehnen, selbst wenn die Ablehnung fallweise wenig nachvollziehbar erscheint.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Sterbehilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Respekt vor der Selbstbestimmung eines Patienten setzt die Kenntnis über den Patientenwillen und damit eine intensive Auseinandersetzung und fortwährende Kommunikation mit dem Patienten voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sofern der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen mitzuteilen, sind Hilfsmittel der antizipierten Willensbekundung (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) heranzuziehen und ist zu überprüfen, inwieweit die Behandlung im Einvernehmen mit dem erklärten bzw. mutmaßlichen Patientenwillen erfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen, die unheilbar krank sind oder im Sterben liegen, haben in besonderer Weise Anspruch auf die Zuwendung ihrer Mitmenschen und die Solidarität der Gesellschaft, weil sie in hohem Maße hilflos und verletzlich sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es muss gewährleistet sein, dass unheilbar erkrankte und sterbende Menschen den Schutz genießen, der ihre Rechte als Person garantiert, ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung nach Möglichkeit fördert und ihnen erlaubt, unter würdevollen Umständen zu sterben. Der Auftrag zur Minderung von Leid ist ein wichtiges Element der Fürsorge am Lebensende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anerkennung der Eigenvorsorge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verfügt über ein natürliches Vorsorgeverhalten, welches vor allem zum Ansparen finanzieller Ressourcen für den Krankheits- bzw. Pflegefall im Alter Ausdruck findet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Einsatz von Vermögen und Einkommen gerade für die letzte Lebensphase ist ehren- und wünschenswert. Eigenvorsorge steht in keiner Weise im Widerspruch zum Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip, insbesondere in Kenntnis des Faktums, dass viele Menschen nicht die Möglichkeit des ausreichenden Ansparens für das Alter haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Garantierte Finanzierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Finanzierungssystem, welches individuelle Eigenvorsorge und staatliche Solidaritätsleistungen in ausgewogener Form berücksichtigt, ist die Grundlage für ein nachhaltiges Pflegesystem. Niemand muss befürchten, am Ende des Lebens aus finanziellen Gründen „ausgesteuert“ zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>LEITLINIEN UND MASSNAHMEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Menschenwürdiges Pflegesystem</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausbau der häuslichen Pflege, wie es dem mehrheitlichen Wunsch pflegebedürftiger, älterer Menschen entspricht. Eine der Folgen ist ein reduzierter Bedarf an kostenintensiven stationären Pflegeeinrichtungen. Daher ist eine finanzielle Abgeltung der Pflegeleistungen durch Angehörige und Berücksichtigung der Pflegezeiten für deren Pensionszeiten erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verstärkte Anreize für den Pflegeberuf, nicht zuletzt durch leistungs- und qualifikationsadäquate Bezahlung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bereits im Ausbildungsprogramm für den Pflegeberuf muss als Alternative zu einer Beschäftigung in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder bei einer der NGO`s die Möglichkeit einer selbständigen Ausübung des Pflegeberufes vorgesehen werden. In diesem Sinne ist die Einführung eines Lehrfaches &quot;Betriebswirtschaft&quot; erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Pflege in kleinen Strukturen in gewohntem Umfeld erlaubt einen menschlicheren Zugang zum Pflegebedürftigen, führt zu höherer Zufriedenheit der Betroffenen und ist nicht zuletzt kostengünstiger.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Entlastung des Pflegepersonals von administrativen Arbeiten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bundesweite Vereinheitlichung des Mindestpersonalpflegeschlüssels nach Pflegestufen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Infrastrukturelle und auf individuelle Pflegeformen orientierte Maßnahmen in Zusammenhang mit 24-Stunden-Pflege:
<ul><li>Einplanung von Pflegewohngemeinschaften bei Wohnungsneubauten</li><li>Zusammenführung mehrerer zu Pflegenden in bestehenden Wohneinrichtungen.</li><li>Adaptierung leerstehender Häuser in Gemeinden für pflegebedürftige Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, sodass diese weiterhin in gewohnter Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen, die dadurch entlastet werden, bleiben.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Finanzierung des Pflegesystems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter voller Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips durch die Gesellschaft unterbreitet NEOS einen Finanzierungvorschlag:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausbau des Versicherungssystems für Pflege- und Hospizleistungen, welches von privaten und öffentlichen Versicherungsträgern im Wettbewerb gestaltet wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Pflegeversicherungen sollen von möglichst vielen Menschen kontrahiert und daher entsprechend beworben werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einzahlungen in Pflegeversicherungen sind zur Gänze steuerbegünstigt; der entsprechende Steuerausfall wird durch die Reduktion der staatlichen Leistungen im Pflegefall mehr als kompensiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für Erwerbstätige, welche ein Einkommen über der Höchstbemessung der Sozialversicherung haben, besteht eine Versicherungspflicht. Auf eine generelle Versicherungspflicht wird verzichtet, um auf sozial schwächere Menschen Rücksicht zu nehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Versicherungsträger sind frei wählbar. Sie müssen allerdings Mindeststandards hinsichtlich Leistungen und Bonität erfüllen, welche durch staatliche Regulierung und Kontrollen sichergestellt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Versicherungsleistungen können sowohl für stationäre als auch mobile Pflege sowie für Pflegeleistungen durch Angehörige abgerufen werden und entsprechen hohen Qualitätsstandards.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gründung eines staatlichen Pflegefonds, welcher eine soziale Ausfallhaftung für jene Menschen übernimmt, die nicht oder in unzureichendem Ausmaß versichert sind. Freilich werden die aus diesem Titel finanzierten Leistungen Minimalstandards entsprechen; das Bestehen allfällig unterschiedlicher Leistungsniveaus ist durchaus vergleichbar mit der derzeitigen Krankenversicherung, wo auch das allgemeine Leistungsniveau durch Abschluss einer Privatversicherung aufgebessert wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der staatliche Pflegefonds wird aus Steuerleistungen, Beiträgen der Krankenversicherungen (in der Dimension der erforderlichen medizinischen Aufwendungen) und Privatisierungserlösen gespeist. Länder und Gemeinden können finanziell entlastet werden, was im Finanzausgleich zu berücksichtigen ist. Die organisatorische Umsetzung der bundesweit gültigen Regelungen bleibt aber weiterhin in der Verantwortung der Länder und Gemeinden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Patientenverfügung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS begrüßt die bestehende gesetzliche Rahmenbedingung für die Patientenverfügung, regt aber folgende proaktiven Maßnahmen zur breiteren Anwendung vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auflegen von Informationsmaterial zur Einsicht in allen Ärztewarteräumen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Integration der Patientenverfügung in das System ELGA und/oder Führen eines Registers wie etwa das Widerspruchsregister beim ÖBIG.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kostenbefreiung für sozial schwächere - wie z.B. von der Rezeptgebühr befreite - Personen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Palliativmedizinische Vorkehrungen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz, Linz und Innsbruck zu dem derzeit einzigen in Wien, um Medizinstudenten theoretisches Wissen und vor allem Praxis auf diesem Gebiet zu ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Möglichkeit palliativmedizinischer Betreuung durch Allgemeinmediziner (und nicht nur durch Fachärzte dieses Fachs) sollte beibehalten werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausbildung von Pflegepersonal auf diesem Fachgebiet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ziel: Trend zum niedergelassenen Allgemeinmediziner mit palliativmedizinischem Wissen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Definition palliativmedizinischer Leistungen, die zu honorieren sind. Daraus folgt: Adäquate Honorierung von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern für zeitaufwändige palliativmedizinische Behandlung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bundesweit einheitliche, klare Bestimmungen zum Thema Schmerztherapie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Palliativmedizinische Schulungsmaßnahmen des ärztlichen und des Pflegepersonals können eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität am Ende des Lebens bringen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden eine Begriffsbestimmung, die rechtliche Situation in Österreich und die Position von NEOS:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1) Passive Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Sie ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit dem vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht. Welche Maßnahmen der Patient zulassen möchte, kann vorab in einer Patientenverfügung formuliert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS: </em></strong>Wegen falsch verstandener Nächstenliebe, medizinischer Übertherapie, aus Forschungsinteresse oder ökonomischen Interessen, rechtlichen Unsicherheiten oder aus humanen Überlegungen ist die Kultur eines humanen Unterlassens unterentwickelt. NEOS unterstützt daher die bestehende gesetzliche Regelung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2) Indirekte Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Indirekte Sterbehilfe bedeutet die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Als Beispiel kann die Verabreichung von starken Schmerzmitteln bei einer tödlichen Krebserkrankung dienen, welche als Nebenwirkung ein Organversagen hervorruft. Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht, da ein schmerzfreies Sterben als das höhere Rechtsgut gegenüber einer Lebensverlängerung eingestuft wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS</em></strong>: Hier gilt das bereits zum Thema passive Sterbehilfe Gesagte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3) Beihilfe zur Selbsttötung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) wird – anders als in der Schweiz - strafrechtlich nicht von der aktiven Sterbehilfe unterschieden und wird gemäß §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS:</em></strong> wie bei Punkt aktive Sterbehilfe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4) Aktive Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den Motiven des Täters in Österreich strafbar. Sie wird per §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter genau definierten Voraussetzungen ist aktive Sterbehilfe in folgenden Staaten seit einigen Jahren erlaubt: Niederlande (2002), Belgien (2002), Luxemburg 2009) sowie in fünf Bundesstaaten der USA: Oregon (1997), Washington (2009), Vermont (2013), Montana (2009), New Mexico (2014).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS zur Beihilfe zur Selbsttötung und zur aktiven Sterbehilfe:</em></strong> Auch wenn diese ultima ratio angesichts umfassender palliativer Maßnahmen extreme Ausnahme bleiben soll, muss das Recht auf Selbstbestimmung gerade in dieser entscheidenden Phase eines Lebens gelten! Die gesetzliche Regelung ist in diesem Sinne zu ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Position von Neos wird in Anlehnung an das seit 1. April 2002 gültige Modell und an die seit Jahren praktizierten Vorgehensweisen in den Niederlanden formuliert, unterscheidet sich allerdings durch eine Verschärfung der Sorgfaltskriterien in Punkt 5.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit ein aktiv Sterbehilfe leistender Arzt/leistende Ärztin straffrei dem schriftlich niedergelegten oder mündlich ausgesprochenen Wunsch nach Sterbehilfe entsprechen darf, muss gemäß den nachfolgenden Sorgfaltskriterien gehandelt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass der Patient seine Bitte freiwillig und nach reiflicher Überlegung geäußert hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass keine Aussicht auf Besserung besteht und der Patient unerträglich leidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss den Patienten über dessen Situation und über die medizinische Prognose aufgeklärt haben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss mit dem Patienten zu der Überzeugung gelangt sein, dass es für dessen Situation keine andere annehmbare Lösung gibt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss nachweisen können, dass ein unabhängiges, von der Ärztekammer nominiertes Team von zumindest zwei weiteren (Konziliar-)Ärzten, welche den Patienten untersucht haben, die Einhaltung der Punkte 1. bis 4. schriftlich bestätigt. In diesem Punkt liegt gegenüber den NL eine Verschärfung vor, weil dort eine weitere ärztliche Zustimmung als ausreichend angesehen wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss die Tötung oder die Hilfe zur Selbsttötung fachgerecht durchführen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Arzt/Ärztin und Leichenbeschauer melden die Tötung an eine regionale Kontrollkommission, der auch die schriftliche Erklärung der beiden unabhängigen Konsiliarärzte zugeht. Die Kontrollkommission überprüft die Tötung auf Einhaltung der Sorgfaltskriterien. Gelangt sie zu der Überzeugung, dass der Arzt sorgfältig gehandelt hat, greift der Strafausschließungsgrund und der Arzt wird nicht strafrechtlich verfolgt. Der Kontrollkommission gehören sechs Mitglieder, hierunter mindestens ein Arzt, ein Jurist und ein Ethiker an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Wunsch nach Sterbehilfe ist nicht an die Volljährigkeit (18 Jahre) gebunden, auch Minderjährige können die aktive Sterbehilfe beanspruchen, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (12 bis 15 Jahre) oder eine Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Entscheidungsfindung (16 und 17 Jahre) erfolgt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kein Arzt ist verpflichtet, die aktive Sterbehilfe durchzuführen. Medizinische Hilfskräfte dürfen selbst keine Tötungshandlungen durchführen und können nicht verpflichtet werden, an einer Tötungshandlung mitzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS fordert, den Menschen als den zu freiem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse anzuerkennen und essentielle Entscheidungen dem einzelnen Individuum nicht staatlich zu verwehren. Es sind alle Möglichkeiten einzuräumen, über sich selbst bestimmen zu dürfen, allerdings unter sehr restriktiven ethischen und medizinischen Auflagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Abschluss ein bemerkenswertes Zitat zu diesem ethisch sensiblen Thema:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>„(…) dem Menschen ist von Gott die Verantwortung für sein ganzes Leben gegeben worden. Damit darf er das Geschenk des Lebens, wenn es zu schwer werde, dem Schöpfer auch zurückgeben.“</em> (Prof. Dr. Hans Küng)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> In diesem Abschnitt werden Formulierungen in Anlehnung an Formulierungen der Bioethikkommission aus dem Papier „Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von Menschen am Lebensende und damit verbundene Fragestellungen“ aus dem Jahr 2015 übernommen</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein menschenwürdiges und finanzierbares Pflegesystem, palliativmedizinische Vorkehrungen, das Hospizwesen, die Patientenverfügung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe sind als Bausteine in einem Gesamtsystem mit wechselseitig Abhängigkeiten zu sehen und politisch zu beurteilen. Diesen Gesamtzusammenhang versuchen die Antragsteller_innen darzustellen und damit eine Lücke im NEOS-Programm zu schließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für NEOS entstehen keinerlei Kosten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Antrag zielt ab auf eine Verringerung der Belastung der öffentlichen Haushalte, weil eine starke Verlagerung auf Eigenvorsorge zur Finanzierung der Pflegekosten vorgeschlagen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die einreichenden Antragsteller_innen sowie die Unterstützer_innen sind Mitglieder des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/Pflege_am_Lebensabend_und_Sterben_in_Wuerde-36644/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FPflege_am_Lebensabend_und_Sterben_in_Wuerde-36644%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 15 Nov 2018 08:48:59 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Hauptantrag NEOS Budget 2019 </title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Hauptantrag_NEOS_Budget_2019_-32071</link>
                        <author>Die Mitglieder des Erweiterten Vorstands</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Hauptantrag_NEOS_Budget_2019_-32071</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Liebe Mitglieder,<br><br>
als PDF angefügt findet ihr die von den Mitgliedern des Erweiterten Vorstands zum Antrag erhobene Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung am 24.11.2018.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben dem Regulärbudget 2019 ist auch die Budgeterweiterung anlässlich der EU-Wahl enthalten. Es handelt sich dabei um den Maximalrahmen für Ausgaben und Fremdmittelaufnahme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Information ist auch ein (geplanter) Verbindlichkeitsausblick bis Ende 2019 enthalten. Von diesen Verbindlichkeiten ist die ergebnisabhängige Wahlkampfkostenrückerstattung abzuziehen (zum Vergleich: 2014 waren es bei 8,14% EUR 1,1 Mio).</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Jahresbudget ist der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Antragsteller_innen fungieren die Mitglieder des Erweiteren Vorstands, die <a href="https://partei.neos.eu/erweiterter-vorstand/">hier</a> abgerufen werden können.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/Hauptantrag_NEOS_Budget_2019_-32071/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FHauptantrag_NEOS_Budget_2019_-32071%2Fviewpdf%3FsectionId%3D82"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 27 Oct 2018 07:20:38 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Zielgruppennetzwerke</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Zielgruppennetzwerke-61550</link>
                        <author>Gerhard Kratky</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Zielgruppennetzwerke-61550</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand wird ersucht, bis zur nächsten Mitgliederversammlung den Text für eine Statutenänderung vorzulegen, welche Zielgruppennetzwerke (allenfalls unter anderer Bezeichnung) statuarisch vorsieht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Von Mitgliedern wurden für die MV am 24.11.2018 Anträge „im Namen des Zielgruppennetzwerks NEOS 50 +“ eingereicht. Mit dem Hinweis, dass es sich dabei um keine statuarische Organisationseinheit handelt, wurde dieser erläuternde Zusatz von der Antragsprüfungskommission gestrichen. Dies ist ein geeigneter Anlass, den Zielgruppennetzwerken (ZN), welche im November 2016 auf Initiative des damaligen Bundesgeschäftsführers vom Vorstand beschlossen wurden, ein präziseres statuarisches Fundament zu geben. Gleichzeitig könnte auch festgelegt werden, dass dem erweiterten Vorstand nicht nur der/die Vorsitzende des Jugendverbands sondern auch der/die Vorsitzende der Älterenvertretung angehört.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bewusst wird im Antrag allgemein auf Zielgruppennetzwerke eingegangen. Ich würde mich freuen auch die Unterstützung der anderen drei ZN zu erhalten (ZN Frauen, ZN Migrant_innen, ZN LGBTI).</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 26 Oct 2018 12:28:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungen der Satzung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Aenderungen_der_Satzung-62389</link>
                        <author>Niki Scherak; Andreas Köb; Karl-Arthur Arlamovsky</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Aenderungen_der_Satzung-62389</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Details der Protokollierung von Vorstand, EV, Landesteam und ELT</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art. 7.4. (Beschlussfassung des Vorstands) wird folgende lit e eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„e) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Vorstandes hat der/die Bundesgeschäftsführer_in eine Niederschrift anzufertigen, welche Ort und Zeit der Sitzung, die vor Ort anwesenden sowie die im elektronischen Weg teilnehmenden Mitglieder, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse zu enthalten hat und die der/die Vorsitzende und der/die Bundesgeschäftsführer zu unterfertigen haben. Auf Verlangen ist jedem Mitglied des Vorstands Einsicht in die Niederschriften über seine Sitzungen zu gewähren.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art. 8.4. (Beschlussfassung des Erweiterten Vorstands) wird folgende lit c eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„c) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Erweiterten Vorstandes hat der/die Bundesgeschäftsführer_in eine Niederschrift anzufertigen, welche Ort und Zeit der Sitzung, die vor Ort anwesenden sowie die im elektronischen Weg teilnehmenden Mitglieder, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse zu enthalten hat und die der/die Vorsitzende und der/die Bundesgeschäftsführer_in zu unterfertigen haben. Auf Verlangen ist jedem Mitglied des Erweiterten Vorstandes Einsicht in die Niederschriften über seine Sitzungen zu gewähren.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art 9.3.a (Landesteams) lautet der letzte Satz:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Art 7.4. lit a <strong><span class="underline">und e gelten</span></strong> sinngemäß.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art 9.5. (Beschlussfassung des Erweiterten Landesteams) wird folgende lit e eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„e) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Erweiterten Landesteams hat der/die Landesgeschäftsführer_in eine Niederschrift anzufertigen, welche Ort und Zeit der Sitzung, die vor Ort anwesenden sowie die im elektronischen Weg teilnehmenden Mitglieder, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse zu enthalten hat und die der/die Landessprecher_in und der/die Landesgeschäftsführer_in zu unterfertigen haben. Auf Verlangen ist jedem Mitglied des Erweiterten Landesteams Einsicht in die Niederschriften über seine Sitzungen zu gewähren.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: In der Satzung haben bisher Regelungen über die Protokollierung anderer Sitzungen als von Mitgliederversammlungen gefehlt. Diese Lücke wird hiermit geschlossen. Da die GO nur für Mitgliederversammlungen gilt und die anderen Organe keine eigenen Geschäftsordnungen haben (dürfen), sind die Regelungen in der Satzung zu verankern.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Reziprozität der Unvereinbarkeitsbestimmungen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 7.2.a letzter Satz lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Funktion des/r Bundesgeschäftsführer_in ist mit der Funktion eines gewählten Mitglieds des Landesteams, Erweiterten Landesteams, Vorstands oder Erweiterten Vorstands unvereinbar.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 7.4.c vierter Satz lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Funktion des/r Generalsekretär_in ist mit der Funktion eines gewählten Mitglieds des Landesteams, Erweiterten Landesteams, Vorstands oder Erweiterten Vorstands unvereinbar.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art. 9.4.c wird anstelle des Wortes „Landesteammitglieds“ folgende Wortfolge eingefügt: „Mitglieds des Landesteams, Erweiterten Landesteams, Vorstands oder Erweiterten Vorstands“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Die Unvereinbarkeit zwischen gewählten und ernannten Funktionen soll nicht auf die Landes- bzw. Bundesebene beschränkt sein.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Nominierung von Kandidaten für Funktionen von Verbänden, denen NEOS angehört (ALDE, LI) durch den EV</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 8.3.g lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Nominierung der Delegation<span class="underline">en</span> für den <span class="underline">LI- und</span> ALDE-Kongress <span class="underline">sowie von Kandidaten für Vorstandsfunktionen von LI und ALDE</span>; Wahl des International Officers. Seine/Ihre Bestellung gilt längstens bis zum Ende der Funktionsperiode des Erweiterten Vorstands und kann jederzeit widerrufen werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Lückenschluss</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Zulassung zur Kandidatur</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Art. 5.1.1.1.a und 5.1.1.2.a wird jeweils die Wortfolge „die Mitgliederversammlung“ durch die Wortfolge „den Erweiterten Vorstand“ ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Art. 5.2.1.a und 5.2.2.a wird jeweils die Wortfolge „die Landesmitgliederversammlung“ durch die Wortfolge „das Landesteam“ ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art 5.4.a.cc entfällt die Wortfolge „durch die Mitgliederversammlung“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 9.5.d.hh lautet: „die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art. 5.1.2.c, 5.1.3, <span class="underline">5.2.1.a</span>, 5.2.1.f, <span class="underline">5.2.2.a</span>, 5.2.2.f, 5.2.2.i, <span class="underline">5.3.2.a, 5.3.2.d, 5.3.2.e, 5.3.2.g,</span> 5.3.c, 5.3.f, 5.3.g, 5.3.i, 5.4.a, 5.4.b, 5.4.c und 5.5.c – anstelle des Landesteams“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Die Zulassung zur Vorwahl soll von der Mitgliederversammlung zum Erweiterten Vorstand bzw. von der Landesmitgliederversammlung oder einer Versammlung der Mitglieder der Gemeinde / des Bezirks zum (Erweiterten) Landesteam verschoben werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Listenerstellung Gemeinden &amp; Bezirke</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art. 5.3 lautet neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„5.3.1 Gemeinden mit über 100.000 Einwohner_innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Gemeinden mit über 100.000 Einwohner_innen werden dreistufige Vorwahlverfahren analog zu Art. 5.2.1 und 5.2.2 durchgeführt, wobei anstelle der <span class="underline">Stimmabgabe durch die</span> Landesmitgliederversammlung <span class="underline">(Mitgliedervorschlag)</span> eine <span class="underline">solche durch die</span> Versammlung der Mitglieder, die in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, tritt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5.3.2 Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner_innen sowie Gemeindebezirke</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Für die Nominierung der Listenplätze wird ein zweistufiges Vorwahlverfahren durchgeführt. Die Mitgliedschaft in der Partei ist für das passive Wahlrecht keine Voraussetzung. Die Zulassung zum Vorwahlverfahren erfolgt nach Bewerbung der/des jeweiligen Kandidat_in durch das Landesteam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Die Erstellung des jeweiligen Gemeindevorschlages (Bezirksvorschlages) findet in einer durch ein Mitglied des Landesteams geleiteten Versammlung der Mitglieder der betreffenden Gemeinde (Gemeindetreffen) bzw. Gemeindebezirks (Bezirkstreffen) statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Die Kandidat_innen einer Gemeinde (eines Bezirks) haben zunächst die Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine gereihte Liste zu erstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Wird kein Beschluss gemäß lit. c gefasst, so wird durch alle an der Versammlung gemäß lit. b teilnehmenden Mitglieder entsprechend dem in Art. 5.2.2.g beschriebenen Verfahren ein Mitgliedervorschlag für die jeweilige Gemeinde (den jeweiligen Bezirk) erstellt. Danach erstellt das Landesteam entsprechend dem in Art. 5.2.2.f beschriebenen Verfahren den jeweiligen Landesteam-Vorschlag. Die (gewichteten) Vertrauenspunkte des jeweiligen Mitgliedervorschlags und Landesteam-Vorschlags werden zusammengezählt und ergeben die jeweilige gereihte Liste für den Gemeindewahlvorschlag (Bezirksvertretungswahlvorschlag).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e) Im Fall eines Beschlusses gemäß lit. c kann das Landesteam beschließen, von einem eigenen Landesteam-Vorschlag abzusehen. Ansonsten erstellt das Landesteam entsprechend dem in Art. 5.2.2.f beschriebenen Verfahren einen Landesteam-Vorschlag. Den Kandidat_innen der gereihten Liste gemäß lit. c werden weiters nach folgender Berechnungsmethode Vertrauenspunkte zugewiesen: Zunächst erhält der/die erstplatzierte Kandidat_in die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der Kandidat_innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw. Danach wird die jeweilige vorläufige Vertrauenspunktezahl durch die Vertrauenspunktesumme aller Kandidat_innen dividiert und mit 15 multipliziert. Insgesamt werden somit 15 Vertrauenspunkte aufgeteilt. Bei weniger als sechs Kandidat_innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat_in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der Kandidat_innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw. Die (gewichteten) Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags und Landesteam-Vorschlags werden zusammengezählt und ergeben die gereihte Liste für den Gemeindewahlvorschlag (Bezirksvertretungswahlvorschlag).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>f) Alle Gemeindewahlvorschläge (Bezirksvertretungswahlvorschläge) sind den Mitgliedern der Landesgruppe binnen drei Tagen zur Kenntnis zu bringen. Jedes Mitglied der Landesgruppe kann schriftlich binnen weiterer sieben Tage gegen einen oder mehrere Wahlvorschläge oder eine_n oder mehrere Kandidat_innen einen begründeten Einwand vorbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>g) Frühestens zwei, spätestens vier Wochen nach Erstellung der Wahlvorschläge beschließt die Landesmitgliederversammlung, ob die jeweiligen Wahlvorschläge angenommen werden. Im Fall eines Einwands gemäß lit. f ist davor das jeweilige Mitglied, der/die betroffene Kandidat_in sowie das Landesteam zu einer Stellungnahme aufzufordern. Beschließt die Landesmitgliederversammlung, einen Wahlvorschlag abzulehnen, so hat das Landesteam nach Anhörung des/der betreffenden Regionalkoordinator_in einen neuen Wahlvorschlag zu erstellen, der in derselben Sitzung wiederum der Landesmitgliederversammlung vorzulegen ist.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Die Zulassung zur Vorwahl soll von der Mitgliederversammlung zum Erweiterten Vorstand bzw. von der Landesmitgliederversammlung oder einer Versammlung der Mitglieder der Gemeinde / des Bezirks zum (Erweiterten) Landesteam verschoben werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Auflassung der Funktion des/der Gemeinde- bzw. Bezirkssprecher_in</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An Art 9.6.b wird folgender Satz angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Einrichtung erlischt weiters während der Funktionsperiode, falls zu diesem Zeitpunkt weniger als 20 stimmberechtigte Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde (dem Gemeindebezirk) haben und die Landesmitgliederversammlung [auf Antrag des Landesteams] mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen dies beschließt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: In der satzung hat bisher eine Regelung zur Rückgängigmachung eines LMV-Beschlusses auf Einrichtung von Gemeinde- bzw. Bezirkssprechern gefehlt. </em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründungen im Fließtext zur besseren Übersicht eingearbeitet.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/Aenderungen_der_Satzung-62389/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FAenderungen_der_Satzung-62389%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 25 Oct 2018 11:15:27 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungen der Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Aenderungen_der_Geschaeftsordnung-24946</link>
                        <author>Niki Scherak; Andreas Köb; Karl-Arthur Arlamovsky</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Aenderungen_der_Geschaeftsordnung-24946</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Stichtag für Kandidaturen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Pkt 29:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wahlvorschläge müssen bis zum Ablauf des 15. Tages vor der Mitgliederversammlung dem Bundesbüro übermittelt werden. Das Bundesbüro hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge mindestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung auf einer dafür vorgesehen Plattform im Intranet den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion anzubieten, um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird folgender Satz angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die passive Wahlberechtigung wird anhand eines Stichtags beurteilt, der 15 Tage vor der Mitgliederversammlung liegt<strong>.</strong>“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Klarstellung – bisher war unklar, ob das Erbringen der Kandidaturvoraussetzungen bis zur MV genügt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Redaktionelle Anpassung LGF</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Pkt 39:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung gelten für Landesmitgliederversammlungen mit folgenden Abweichungen: Anstelle des/der Vorsitzenden tritt der/die Landessprecher_in, anstelle des Vorstands das Landesteam, anstelle des Bundesbüros der/die <span class="underline">Landeskoordinator_in</span>, anstelle der E-Mail-Adresse antraege@neos.eu die E-Mail-Adresse [bundesland]@neos.eu. Dringliche Anträge bei Landesmitgliederversammlungen benötigen die Unterstützung von lediglich zehn Mitgliedern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird der Begriff „<span class="underline">Landeskoordinator_in</span>“ durch den Begriff „<span class="underline">Landesgeschäftsführer_in</span>“ ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Redaktionelle Klarstellung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Details der Protokollierung der MV</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach Pkt 3:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung wird durch das Sitzungspräsidium geleitet. Dieses ist zu Beginn der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der/des Vorsitzenden mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen in offener Abstimmung zu bestätigen. Stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands können dem Sitzungspräsidium nicht angehören. Das Sitzungspräsidium kann jederzeit auf Verlangen von zehn Mitgliedern mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgewählt werden. In diesem Fall ist ein neu zusammengesetztes Sitzungspräsidium auf Vorschlag der/des Vorsitzenden zu wählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird folgender Pkt 3a eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„3a. Über die Mitgliederversammlung ist von einem Mitglied des Sitzungspräsidiums oder einem/einer Mitarbeiter_in des Bundesbüros, welches vom Sitzungspräsidium bestimmt wird, eine Niederschrift zu führen, welche insbesondere Ort und Tag der Versammlung, die Namen der Mitglieder des Sitzungspräsidiums sowie Art und Ergebnis der Abstimmungen und die Feststellung des Sitzungspräsidiums über die Beschlussfassungen zu enthalten hat. Der Niederschrift sind ein Verzeichnis der Teilnehmer, ein Verzeichnis der durch Stimmrechtsübertragung an den Beschlussfassungen mitwirkenden Mitglieder und Belege über die ordnungsgemäße Einberufung anzuschließen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Sitzungspräsidiums zu unterfertigen und auf der Website zu veröffentlichen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: In der GO haben bisher detaillierte Regelungen über die Protokollierung der Mv gefehlt (obwohl statutengemäß Einwendungen gegen das Protokoll vorgebracht werden können, die Existenz eines Protokolls also vorausgesetzt wird).</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Klärung, welche Anträge dem Begutachtungsverfahren und dessen Fristen (Pkt. 17) unterworfen sind</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Pkt 17:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Begutachtungsentwürfe für Hauptanträge</span>, die bis zum Ablauf des 29. Tages vor der Mitgliederversammlung dem Bundesbüro an die E-Mail-Adresse antraege@neos.eu übermittelt oder auf der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet eingebracht werden, sind vom Bundesbüro einer Online-Begutachtung für die Mitglieder auf der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet zu unterziehen. Der Zeitraum der Online-Begutachtung beträgt mindestens eine Woche und endet spätestens 17 Tage vor der Mitgliederversammlung. Im Anschluss an die OnlineBegutachtung haben die Autor_innen des Begutachtungsentwurfs die Möglichkeit, die abgegebenen Kommentare zu berücksichtigen und bis zum Ablauf des zehnten Tages vor der Mitgliederversammlung einen vom Begutachtungsentwurf abweichenden Hauptantrag dem Bundesbüro an die E-Mail-Adresse antraege@neos.eu zu übermitteln oder auf der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet einzubringen. Andernfalls gilt der unveränderte Begutachtungsentwurf als rechtzeitig eingebrachter Hauptantrag. Das Bundesbüro hat all diese Hauptanträge mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in einem allen Mitgliedern zugänglichen Antragsbuch zu veröffentlichen. Alle solcherart kundgemachten Hauptanträge, die die Unterstützung von mindestens vier weiteren Mitgliedern haben, sind auf der Mitgliederversammlung zu behandeln. All dies gilt nicht für Änderungsanträge. Diese können im Vorfeld der Mitgliederversammlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse antraege@neos.eu, auf der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet oder vor Ort bis zu Beginn des Abstimmungsvorgangs schriftlich eingebracht werden. Änderungsanträge, die später als 72 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung eingebracht werden, benötigen die Unterstützung von mindestens neun weiteren Mitgliedern. So eingebrachte Änderungsanträge sind vom Bundesbüro in das Antragsbuch aufzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird nach der Wortfolge „<span class="underline">Begutachtungsentwürfe für Hauptanträge</span>“ folgende Wortfolge eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„gemäß Art. 4.3. lit. d (Mitgliedsbeiträge und Budget), lit. k (Anträge der Mitglieder), lit. m (Satzung und Ausführungsstatute), lit. n (Parteiprogramm), lit. o (Wahlprogramme und Positionspapiere) bzw. Art. 9.2. lit. d (Budget), lit. g (Wahlprogramme und Positionspapiere), lit. l (Finanzstatut)“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Klarstellung, dass bestimmte Beschlussmaterien nicht der Begutachtung bzw. Antragseinbringungsfrist unterliegen (zB Wahlplattformen oder Koalitionsvereinbarungen)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Präzisierung des Quorums bei Wahlen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Punkte 32 und 33 lauten neu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„32. Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Können mehrere Plätze besetzt werden (z.B. im Erweiterten Vorstand) und kandidieren mehr Personen als Plätze zu vergeben sind, so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gültig sind Stimmen, die auf nicht mehr Kandidat_innen lauten als Funktionen zu wählen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>33. Erreichen dabei nicht genügend Kandidat_innen eine absolute Mehrheit, so findet für die noch zu besetzenden Plätze die erforderliche Anzahl an weiteren Wahlgängen statt, bis auch für die noch offenen Plätze Kandidat_innen mit absoluter Mehrheit gewählt sind. Vor jedem Wahlgang scheidet jedenfalls die/der Kandidat_in mit der geringsten Stimmenzahl aus, wobei jedoch zusätzlich so viele weitere Kandidat_innen mit den jeweils nächstwenigsten Stimmen ausscheiden, dass die Anzahl der Kandidat_innen im folgenden Wahlgang höchstens doppelt so hoch wie die Anzahl der noch offenen Plätze ist. Sollte nur noch ein_e Kandidat_in zur Wahl stehen und keine absolute Mehrheit auf sich vereinen können, wird der Wahlvorgang beendet. In diesem Fall ist die Wahl der zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzten Plätze neu auszuschreiben und im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Begründung: Klarstellung, dass auch leere Stimmzettel bzw. solche, die auf weniger Kandidat_innen lauten als Funktionen zu wählen sind, gültige Stimmen und somit für das Zustimmungsquorum relevant sind.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die entsprechenden Begründungen finden sich im Fließtext wieder.<br><br>
Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung ist immer unter www.neos.eu/go abrufbar.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/Aenderungen_der_Geschaeftsordnung-24946/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FAenderungen_der_Geschaeftsordnung-24946%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 25 Oct 2018 07:55:24 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/motion/40</link>
                        <author>Peter Gusmits; Gerhard Kratky; Wolfgang Kugler; Viktor Schwarz; Monika Vodnyansky</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/motion/40</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ergänzender Abschnitt im Parteiprogramm</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>„Unsere Pläne für ein neues Österreich“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>DIE HERAUSFORDERUNGEN</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die NEOS Charta formuliert im ersten Satz „Wir sehen im Menschen den zu freiem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse“. Es wäre nicht einzusehen, dass diese Grundorientierung in der letzten Phase seiner Lebensverhältnisse keine oder eine eingeschränkte Bedeutung haben sollte. Unter letzter Lebensphase wird im Folgenden nicht nur der Sterbevorgang im engeren Sinn, sondern auch chronisch kritische Krankheit und kontinuierlich fortschreitende Altersschwäche (z.B. schwere Demenz) verstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange der physische und psychische Zustand es erlauben, müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die freie Gestaltung am Lebensabend ermöglichen. Wenn der gesundheitliche Zustand die freie Gestaltung stark einschränkt, ist die Verantwortung des persönlichen Umfeldes bzw. der Gesellschaft gefordert, um den Wünschen des Sterbenden bestmöglich zu entsprechen und das Sterben in Würde sicher zu stellen.<br>
Probleme mit denen wir konfrontiert sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mängel in der Pflegequalität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Weg in eine Betreuungseinrichtung ist für viele alte, pflegebedürftige Menschen eine Horrorvorstellung. Betroffene verbinden den Weg in ein Heim in vielen Fällen als Entwurzelung, Abschiebung und Trennung von ihrer Familie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Pflegepersonal in den Heimen ist oft durch überbordende administrative Arbeiten und unrealistische Mindestpersonalpflegeschlüssel (z.B. Nachtdienst: eine Pflegekraft für 30 pflegebedürftige Menschen) nicht in der Lage, den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Heime eine individuelle, angemessene Betreuung zu ermöglichen. Die Mindestpersonalpflegeschlüssel sind nicht einheitlich geregelt (neun Bundesländer, neun verschiedene Schlüssel).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bezahlung für qualifizierte Pflegekräfte, die hohen fachlichen, physischen und psychischen Anforderungen entsprechen müssen, ist absolut nicht angemessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Pflegeleistungen von Angehörigen und hier zu einem sehr hohen Anteil von Frauen, erbracht, im Wesentlichen nicht honoriert und findet bei der eigenen Altersvorsorge (Pension) der pflegenden Angehörigen keine Berücksichtigung, da unentgeltlich erbracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgrund der demografischen Entwicklung hat sich der Pflegeberuf zu einem Mangelberuf entwickelt. Da hier mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist, sind weitgehende Reformen dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mängel in der palliativen Betreuung und im Hospizwesen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Etwa 10% der Sterbenden benötigen palliativmedizinische Betreuung. Nach wie vor gibt es auf diesem Fachgebiet Defizite in der Ausbildung von Pflege- und medizinischem Personal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zurzeit gibt es in Österreich nur einen einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin in Wien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die medizinische Betreuung ist zeitintensiv und wird bei niedergelassenen Ärzten unzureichend honoriert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angehörige dürfen ohne Einwilligung des Patienten nicht über seinen Zustand aufgeklärt werden und sind diesbezüglich rechtlos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt keine einheitlichen, klaren Bestimmungen für alle Bundesländer hinsichtlich palliativer Sedierung bei unerträglichen Schmerzen von Patienten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Medizinische Übertherapien am Lebensende – oft verursacht durch Forschungs- und ökonomische Interessen - verhindern &quot;gutes&quot; menschenwürdiges Sterben und verlängern einen oftmals schmerzvollen Sterbeprozess.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hospizeinrichtungen sehen sich hinsichtlich der Finanzierung zwischen Krankenkassen und zuständigen Gebietskörperschaften „allein gelassen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unzureichende Finanzierung des Pflegesystems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mängel bei der Pflegequalität und beim würdevollen Sterben sind in einem hohen Ausmaß in der unzureichenden Finanzierung begründet. In Anbetracht des permanent ansteigenden Lebensalters und des damit dramatisch gestiegenen Anteils von pflegebedürftigen Menschen, wird die Finanzierung zur wachsenden – bisher nicht gelösten - Herausforderung. Nach Modellschätzungen des Ageing Reports 2015 der Europäischen Kommission werden sich die Kosten für Pflege bis zum Jahr 2060 mehr als verdoppeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeitige Finanzierung des Pflegesystems kann wie folgt beschrieben werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Es ist ein Fleckerlteppich an Zuständigkeiten, Zuschüssen, Leistungen und Regelungen. Beteiligt daran ist der Bund, die Länder, Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, die Krankenkassen und freilich die Eigenleistungen der Betroffenen und deren Angehörige.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die regional unterschiedliche Finanzierung führt zu unterschiedlichen Qualitätsstandards. Unsinnigerweise hängt die Qualität der Pflege daher von der Postleitzahl ab.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung 1993 nicht der Inflation entsprechend erhöht. Der Bund erspart sich derzeit 565 Millionen Euro jährlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2017 (Inanspruchnahme von Privatvermögen) hat das Dilemma der Pflegefinanzierung dramatisch vergrößert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Pflegeregress </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die - jedenfalls bei der Beschlussfassung - nicht gegenfinanzierte Abschaffung des Pflegeregresses im Zuge stationärer Pflege führt zu verhängnisvollen Effekten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sachlich nicht begründbare Besserstellung der stationären gegenüber der mobilen Pflege und der Pflege durch Angehörige. Dies führt, wie sich bereits kurz nach der Abschaffung zeigte, zu einer zusätzlichen Belastung des stationären Pflegesystems und fallweise zum „Abschieben“ von Pflegebedürftigen in Heime durch Angehörige.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das einhergehende Verstaatlichungsprinzip hat negative Auswirkungen auf das Vorsorgeprinzip. Die Idee der Eigenvorsorge wird massiv beschädigt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die finanziellen Verpflichtungen des Staates steigen und belasten das Budget.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Regelung ist unsozial: gerade bei Menschen in besseren Einkommens- und Vermögenssituationen findet eine Verlagerung zu unversteuerten Erbschaften statt, die quasi durch die Gesamtheit der Steuerpflichtigen finanziert werden muss.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Tod und Sterben sind gesellschaftlich stark tabuisiert. Darüber hinaus erschweren diverse Vorurteile eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbehilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>UNSERE VISION</strong><a href="#_ftn1"><strong><strong>[1]</strong></strong></a></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lebensabend und Tod sollen gelingende Endphase eines erfüllten Lebens sein. Demnach werden fünf Prinzipien verfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Schutz des Lebens </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Schutz des Lebens ist ein grundlegendes, unbedingtes ethisches Prinzip, welches Vorrang vor allen anderen Zielen hat und jedenfalls ökonomischen Überlegungen nachgeordnet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine radikale Auslegung dieses Prinzips würde die volle Ausschöpfung medizinisch-technischer Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung rein biologischer Körperfunktionen nach sich ziehen, unabhängig von den Krankheitsumständen betroffener Menschen, denen dann möglicherweise eine Verlängerung des Sterbeprozesses und unnötige Leidenserfahrung zugemutet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die grundlegende Pflicht, Leben durch medizinische Interventionen zu erhalten, endet</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>in Situationen, in denen ein einsichts- und urteilsfähiger Patient die Lebenserhaltung ablehnt oder</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Lebenserhaltung gleichzeitig eine Verlängerung des nicht grundsätzlich umkehrbaren Sterbeprozesses bedeutet und damit den Patienten unverhältnismäßigen Belastungen aussetzt, die zu einem erheblichen Leidensdruck des Patienten führen können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anspruch auf Selbstbestimmung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Recht auf Selbstbestimmung in Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen umfasst zwei Aspekte: Jegliche medizinisch indizierte Handlung darf nur erfolgen, wenn der Betroffene zustimmt. Zugleich umfasst die Selbstbestimmung auch das Recht, Hilfsangebote abzulehnen, selbst wenn die Ablehnung fallweise wenig nachvollziehbar erscheint.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Sterbehilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Respekt vor der Selbstbestimmung eines Patienten setzt die Kenntnis über den Patientenwillen und damit eine intensive Auseinandersetzung und fortwährende Kommunikation mit dem Patienten voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sofern der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen mitzuteilen, sind Hilfsmittel der antizipierten Willensbekundung (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) heranzuziehen und ist zu überprüfen, inwieweit die Behandlung im Einvernehmen mit dem erklärten bzw. mutmaßlichen Patientenwillen erfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen, die unheilbar krank sind oder im Sterben liegen, haben in besonderer Weise Anspruch auf die Zuwendung ihrer Mitmenschen und die Solidarität der Gesellschaft, weil sie in hohem Maße hilflos und verletzlich sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es muss gewährleistet sein, dass unheilbar erkrankte und sterbende Menschen den Schutz genießen, der ihre Rechte als Person garantiert, ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung nach Möglichkeit fördert und ihnen erlaubt, unter würdevollen Umständen zu sterben. Der Auftrag zur Minderung von Leid ist ein wichtiges Element der Fürsorge am Lebensende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Anerkennung der Eigenvorsorge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verfügt über ein natürliches Vorsorgeverhalten, welches vor allem zum Ansparen finanzieller Ressourcen für den Krankheits- bzw. Pflegefall im Alter Ausdruck findet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Einsatz von Vermögen und Einkommen gerade für die letzte Lebensphase ist ehren- und wünschenswert. Eigenvorsorge steht in keiner Weise im Widerspruch zum Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip, insbesondere in Kenntnis des Faktums, dass viele Menschen nicht die Möglichkeit des ausreichenden Ansparens für das Alter haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Garantierte Finanzierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Finanzierungssystem, welches individuelle Eigenvorsorge und staatliche Solidaritätsleistungen in ausgewogener Form berücksichtigt, ist die Grundlage für ein nachhaltiges Pflegesystem. Niemand muss befürchten, am Ende des Lebens aus finanziellen Gründen „ausgesteuert“ zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>LEITLINIEN UND MASSNAHMEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Menschenwürdiges Pflegesystem</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausbau der häuslichen Pflege, wie es dem mehrheitlichen Wunsch pflegebedürftiger, älterer Menschen entspricht. Eine der Folgen ist ein reduzierter Bedarf an kostenintensiven stationären Pflegeeinrichtungen. Daher ist eine finanzielle Abgeltung der Pflegeleistungen durch Angehörige und Berücksichtigung der Pflegezeiten für deren Pensionszeiten erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verstärkte Anreize für den Pflegeberuf, nicht zuletzt durch leistungs- und qualifikationsadäquate Bezahlung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bereits im Ausbildungsprogramm für den Pflegeberuf muss als Alternative zu einer Beschäftigung in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder bei einer der NGO`s die Möglichkeit einer selbständigen Ausübung des Pflegeberufes vorgesehen werden. In diesem Sinne ist die Einführung eines Lehrfaches &quot;Betriebswirtschaft&quot; erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Pflege in kleinen Strukturen in gewohntem Umfeld erlaubt einen menschlicheren Zugang zum Pflegebedürftigen, führt zu höherer Zufriedenheit der Betroffenen und ist nicht zuletzt kostengünstiger.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Entlastung des Pflegepersonals von administrativen Arbeiten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bundesweite Vereinheitlichung des Mindestpersonalpflegeschlüssels nach Pflegestufen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Infrastrukturelle und auf individuelle Pflegeformen orientierte Maßnahmen in Zusammenhang mit 24-Stunden-Pflege:
<ul><li>Einplanung von Pflegewohngemeinschaften bei Wohnungsneubauten</li><li>Zusammenführung mehrerer zu Pflegenden in bestehenden Wohneinrichtungen.</li><li>Adaptierung leerstehender Häuser in Gemeinden für pflegebedürftige Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, sodass diese weiterhin in gewohnter Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen, die dadurch entlastet werden, bleiben.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Finanzierung des Pflegesystems</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter voller Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips durch die Gesellschaft unterbreitet NEOS einen Finanzierungvorschlag:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausbau des Versicherungssystems für Pflege- und Hospizleistungen, welches von privaten und öffentlichen Versicherungsträgern im Wettbewerb gestaltet wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Pflegeversicherungen sollen von möglichst vielen Menschen kontrahiert und daher entsprechend beworben werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einzahlungen in Pflegeversicherungen sind steuerbegünstigt; der entsprechende Steuerausfall wird durch die Reduktion der staatlichen Leistungen im Pflegefall mehr als kompensiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für Erwerbstätige, welche ein Einkommen über der Höchstbemessung der Sozialversicherung haben, besteht eine Versicherungspflicht. Auf eine generelle Versicherungspflicht wird verzichtet, um eine neuerliche Erhöhung der Lohnnebenkosten zu vermeiden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Versicherungsträger sind frei wählbar. Sie müssen allerdings Mindeststandards hinsichtlich Leistungen und Bonität erfüllen, welche durch staatliche Regulierung und Kontrollen sichergestellt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Versicherungsleistungen können sowohl für stationäre als auch mobile Pflege sowie für Pflegeleistungen durch Angehörige abgerufen werden und entsprechen hohen Qualitätsstandards.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Todesfall wird der Wert nicht abgerufener Versicherungsleistungen den Erben zugesprochen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gründung eines staatlichen Pflegefonds, welcher eine soziale Ausfallhaftung für jene Menschen übernimmt, die nicht oder in unzureichendem Ausmaß versichert sind. Freilich werden die aus diesem Titel finanzierten Leistungen Minimalstandards entsprechen; das Bestehen allfällig unterschiedlicher Leistungsniveaus ist durchaus vergleichbar mit der derzeitigen Krankenversicherung, wo auch das allgemeine Leistungsniveau durch Abschluss einer Privatversicherung aufgebessert wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der staatliche Pflegefonds wird aus Steuerleistungen, Beiträgen der Krankenversicherungen (in der Dimension der erforderlichen medizinischen Aufwendungen) und Privatisierungserlösen gespeist. Länder und Gemeinden können finanziell entlastet werden, was im Finanzausgleich zu berücksichtigen ist. Die organisatorische Umsetzung der bundesweit gültigen Regelungen bleibt aber weiterhin in der Verantwortung der Länder und Gemeinden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Patientenverfügung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS begrüßt die bestehende gesetzliche Rahmenbedingung für die Patientenverfügung, regt aber folgende proaktiven Maßnahmen zur breiteren Anwendung vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auflegen von Informationsmaterial zur Einsicht in allen Ärztewarteräumen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Integration der Patientenverfügung in das System ELGA und/oder Führen eines Registers wie etwa das Widerspruchsregister beim ÖBIG.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kostenbefreiung für sozial schwächere - wie z.B. von der Rezeptgebühr befreite - Personen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Palliativmedizinische Vorkehrungen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz und Innsbruck zu dem derzeit einzigen in Wien, um Medizinstudenten theoretisches Wissen und vor allem Praxis auf diesem Gebiet zu ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Möglichkeit palliativmedizinischer Betreuung durch Allgemeinmediziner (und nicht nur durch Fachärzte dieses Fachs) sollte beibehalten werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausbildung von Pflegepersonal auf diesem Fachgebiet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ziel: Trend zum niedergelassenen Allgemeinmediziner mit palliativmedizinischem Wissen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Definition palliativmedizinischer Leistungen, die zu honorieren sind. Daraus folgt: Adäquate Honorierung von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern für zeitaufwändige palliativmedizinische Behandlung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bundesweit einheitliche, klare Bestimmungen zum Thema Schmerztherapie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Palliativmedizinische Schulungsmaßnahmen des ärztlichen und des Pflegepersonals können eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität am Ende des Lebens bringen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Suizid und Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Suizide sind keine Lösung. Weder für Gesunde noch für Kranke. Suizide sind deutlich von Sterbehilfe zu unterscheiden. Mangelnde Sterbekultur und vor allem mangelnde rechtliche Möglichkeiten einer würdevollen Sterbehilfe können der Nährboden für Verzweiflungstaten sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden eine Begriffsbestimmung, die rechtliche Situation in Österreich und die Position von NEOS:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1) Selbsttötung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Selbsttötung oder ein Selbsttötungsversuch ist in Österreich nicht strafbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS:</em></strong> Suizide von unheilbar kranken Menschen sind mit dem Begriff „Würdevolles Sterben“ nicht in Einklang zu bringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2) Passive Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Sie ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit dem vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht. Welche Maßnahmen der Patient zulassen möchte, kann vorab in einer Patientenverfügung formuliert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS: </em></strong>Wegen falsch verstandener Nächstenliebe, medizinischer Übertherapie, aus Forschungsinteresse oder ökonomischen Interessen, rechtlichen Unsicherheiten oder aus humanen Überlegungen ist die Kultur eines humanen Unterlassens unterentwickelt. NEOS unterstützt daher die bestehende gesetzliche Regelung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3) Indirekte Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Indirekte Sterbehilfe bedeutet die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Als Beispiel kann die Verabreichung von starken Schmerzmitteln bei einer tödlichen Krebserkrankung dienen, welche als Nebenwirkung ein Organversagen hervorruft. Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht, da ein schmerzfreies Sterben als das höhere Rechtsgut gegenüber einer Lebensverlängerung eingestuft wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS</em></strong>: Hier gilt das bereits zum Thema passive Sterbehilfe Gesagte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4) Beihilfe zur Selbsttötung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) wird – anders als in der Schweiz - strafrechtlich nicht von der aktiven Sterbehilfe unterschieden und wird gemäß §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS:</em></strong> wie bei Punkt aktive Sterbehilfe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5) Aktive Sterbehilfe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den Motiven des Täters in Österreich strafbar. Sie wird per §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter genau definierten Voraussetzungen ist aktive Sterbehilfe in folgenden Staaten seit einigen Jahren erlaubt: Niederlande (2002), Belgien (2002), Luxemburg 2009) sowie in fünf Bundesstaaten der USA: Oregon (1997), Washington (2009), Vermont (2013), Montana (2009), New Mexico (2014).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Position NEOS zur Beihilfe zur Selbsttötung und zur aktiven Sterbehilfe:</em></strong> Auch wenn diese ultima ratio angesichts umfassender palliativer Maßnahmen extreme Ausnahme bleiben soll, muss das Recht auf Selbstbestimmung gerade in dieser entscheidenden Phase eines Lebens gelten! Die gesetzliche Regelung ist in diesem Sinne zu ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Position von Neos wird in Anlehnung an das seit 1. April 2002 gültige Modell und an die seit Jahren praktizierten Vorgehensweisen in den Niederlanden formuliert, unterscheidet sich allerdings durch eine Verschärfung der Sorgfaltskriterien in Punkt 5.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit ein aktiv Sterbehilfe leistender Arzt/leistende Ärztin straffrei dem schriftlich niedergelegten oder mündlich ausgesprochenen Wunsch nach Sterbehilfe entsprechen darf, muss gemäß den nachfolgenden Sorgfaltskriterien gehandelt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Er/sie muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass der Patient seine Bitte freiwillig und nach reiflicher Überlegung geäußert hat.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Er/sie muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass keine Aussicht auf Besserung besteht und der Patient unerträglich leidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Er/sie muss den Patienten über dessen Situation und über die medizinische Prognose aufgeklärt haben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Er/sie muss mit dem Patienten zu der Überzeugung gelangt sein, dass es für dessen Situation keine andere annehmbare Lösung gibt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Er/sie muss nachweisen können, dass ein unabhängiges, von der Ärztekammer nominiertes Team von zumindest zwei weiteren (Konziliar-)Ärzten, welche den Patienten untersucht haben, die Einhaltung der Punkte 1. bis 4. schriftlich bestätigt. In diesem Punkt liegt gegenüber den NL eine Verschärfung vor, weil dort eine weitere ärztliche Zustimmung als ausreichend angesehen wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Er/sie muss die Tötung oder die Hilfe zur Selbsttötung fachgerecht durchführen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Arzt/Ärztin und Leichenbeschauer melden die Tötung an eine regionale Kontrollkommission, der auch die schriftliche Erklärung der beiden unabhängigen Konsiliarärzte zugeht. Die Kontrollkommission überprüft die Tötung auf Einhaltung der Sorgfaltskriterien. Gelangt sie zu der Überzeugung, dass der Arzt sorgfältig gehandelt hat, greift der Strafausschließungsgrund und der Arzt wird nicht strafrechtlich verfolgt. Der Kontrollkommission gehören sechs Mitglieder, hierunter mindestens ein Arzt, ein Jurist und ein Ethiker an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Wunsch nach Sterbehilfe ist nicht an die Volljährigkeit (18 Jahre) gebunden, auch Minderjährige können die aktive Sterbehilfe beanspruchen, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (12 bis 15 Jahre) oder eine Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Entscheidungsfindung (16 und 17 Jahre) erfolgt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kein Arzt ist verpflichtet, die aktive Sterbehilfe durchzuführen. Medizinische Hilfskräfte dürfen selbst keine Tötungshandlungen durchführen und können nicht verpflichtet werden, an einer Tötungshandlung mitzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS fordert, den Menschen als den zu freiem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse anzuerkennen und essentielle Entscheidungen dem einzelnen Individuum nicht staatlich zu verwehren. Es sind alle Möglichkeiten einzuräumen, über sich selbst bestimmen zu dürfen, allerdings unter sehr restriktiven ethischen und medizinischen Auflagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum Abschluss ein bemerkenswertes Zitat zu diesem ethisch sensiblen Thema:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>„(…) dem Menschen ist von Gott die Verantwortung für sein ganzes Leben gegeben worden. Damit darf er das Geschenk des Lebens, wenn es zu schwer werde, dem Schöpfer auch zurückgeben.“</em> (Prof. Dr. Hans Küng)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> In diesem Abschnitt werden Formulierungen in Anlehnung an Formulierungen der Bioethikkommission aus dem Papier „Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von Menschen am Lebensende und damit verbundene Fragestellungen“ aus dem Jahr 2015 übernommen</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein menschenwürdiges und finanzierbares Pflegesystem, palliativmedizinische Vorkehrungen, das Hospizwesen, die Patientenverfügung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe sind als Bausteine in einem Gesamtsystem mit wechselseitig Abhängigkeiten zu sehen und politisch zu beurteilen. Diesen Gesamtzusammenhang versuchen die Antragsteller_innen darzustellen und damit eine Lücke im NEOS-Programm zu schließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für NEOS entstehen keinerlei Kosten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Antrag zielt ab auf eine Verringerung der Belastung der öffentlichen Haushalte, weil eine starke Verlagerung auf Eigenvorsorge zur Finanzierung der Pflegekosten vorgeschlagen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die einreichenden Antragsteller_innen sowie die Unterstützer_innen sind Mitglieder des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/motion/40/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2Fmotion%2F40%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Oct 2018 17:39:21 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Altersarbeitslosigkeit</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/POSITIONSPAPIER_Altersarbeitslosigkeit-54251</link>
                        <author>Erhard d’Aron (Leiter der Projektgruppe), Gerhard Kratky (Leiter des Netzwerks) im Namen des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I.) Präambel:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das NEOS- Programm beinhaltet fundierte Vorschläge zur Pensionsreform wie z.B. zur Teilarbeitsfähigkeit, zum flexiblen Pensionsantritt und dem früheren Pensionsantritt bei Frauen. Diese Vorschläge betreffen derzeit vor allem die Beschäftigungssituation älterer Menschen, nämlich jene, die bereits das 50 Lebensjahr überschritten haben, aber noch weitere 15 Jahre vor sich haben, bis sie das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben und die fürchten, im Falle eines Jobverlustes mit längerer Arbeitslosigkeit rechnen zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da wir der Meinung sind, dass es gerade bei der Altersarbeitslosigkeit zusätzlicher Argumente und Maßnahmen bedarf, haben wir als Zielgruppennetzwerk 50+ versucht, das Problem zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dieser Arbeitskreis hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die besonderen Aspekte, die mit der Altersarbeitslosigkeit verbunden sind, zu beleuchten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die älteren Menschen einerseits einen leichteren Übergang in die Pension, andererseits auch ein gesichertes Einkommen in der Pension ermöglichen sollen. Es war uns dabei wichtig, dass die zu erarbeitenden Vorschläge keineswegs zu Lasten und auf Kosten der jüngeren Generationen gehen sollten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II.) Faktenlage:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es besteht die allgemeine politische Übereinstimmung, möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu bekommen. Die derzeitige Bundesregierung geht von einem Ansatz aus, dass viele nur deshalb nicht arbeiten, weil es sich im Vergleich zum Arbeitslosengeldbezug nicht lohnt, eine Beschäftigung anzunehmen. Tatsächlich ist das Arbeitslosengeld im internationalen Vergleich anfangs nicht allzu hoch. Die Bezugsdauer ist aber wesentlich länger als in anderen Ländern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens als Tagsatz. Dazu kommen ein Familienzuschlag für unterhaltsberechtigte Familienangehörige und ein Ergänzungsbeitrag, wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (dzt. € 909,42 monatlich) liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf 60% bzw. 80% des täglichen Nettoeinkommens aufgestockt werden. Ebenso wird nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches Notstandshilfe weiterbezahlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vorhaben der Bundesregierung konzentrieren sich somit darauf, Anreize für den Antritt einer Beschäftigung insofern zu schaffen, als die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verringert und der Anspruch auf Notstandshilfe zugunsten der durch die Länder zu bezahlenden bedarfsorientierten Mindestsicherung aufgegeben werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vergessen wird, dass es Menschen gibt, die zwar arbeiten wollen, aber allein auf Grund ihres Alters keine Beschäftigung finden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier Lösungsansätze zu finden, war die vorrangige Thematik dieses Arbeitskreises.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Erarbeitung der vorgeschlagenen Maßnahmen hatte die Arbeitsgruppe drei verschiedene Personengruppen im Fokus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Jene, die noch in Beschäftigung sind, aber auf Grund ihres Alters fürchten, gekündigt zu werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Jene die bereits arbeitslos sind und keine Chance sehen, in absehbarer Zeit wieder eine Beschäftigung zu erlangen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bereits in Pension Befindliche, die gerne wieder arbeiten würden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Intentionen dieses Arbeitskreises konzentrierten sich daher darauf, Maßnahmen zu finden, die dafür Sorge tragen, dass ältere Arbeitslose, die sich um einen Arbeitsplatz bemühen, diesen aber auf Grund ihres Alters oder ihrer unzureichenden Ausbildung nicht bekommen, nicht in die Altersarmut absinken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht zuletzt war es uns auch ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass sich für beschäftigungslose Menschen auch geringere Teilhabechancen eröffnen. Sie fühlen sich häufig wertlos, an den Rand gedrängt und wollen der Gesellschaft nicht zur Last fallen. Das hat schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit älter werdender Menschen, denn die Einstellung, die wir als Einzelne und als Gesellschaft zum Altern haben, entscheidet auch, wie wir altern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es bedarf daher auch einer neuen Kultur des Alterns und eines neuen Umgangs mit dem Altern – insbesondere angesichts der Zunahme der älteren Menschen in der Gesellschaft. Das Ausmaß, in dem der/die Einzelne und die Gesellschaft von den älteren Menschen profitieren können, hängt in großem Maße von der Anerkennung der Potentiale und der Beiträge der älteren Menschen für die Gesellschaft ab. Aus diesem Grunde ruft die WHO die Mitgliedsstaaten in ihrem Aktionsplan „Altern und Gesundheit“ sowie in ihrer Kampagne „Combat Ageism“ auf, mit bewusstseinsbildenden Kampagnen die Politik, die Medien, die Wirtschaft und die breite Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass die älteren Menschen aktive Teilnehmer und Teilnehmerinnen in einer integrierenden Gesellschaft sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wesentliches Hindernis stellt hier auch die Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt dar. Aus Altersgründen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden, ist zutiefst diskriminierend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>III.) Vorschläge der Arbeitsgruppe: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>10 Punkteprogramm</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>NEOS möge eine Imagekampagne unter Einbindung der Wirtschaft initiieren, die den Wert älterer Menschen für die Gesellschaft und die Wirtschaft hervorhebt.<br>
Eine Initiative für die Abhaltung einer parlamentarische Enquete zum Thema „Altersarbeitslosigkeit – Altersarmut“ sollte als eine Möglichkeit ins Auge gefasst werden, das Thema der besonderen Aspekte der Altersarbeitslosigkeit auch auf dieser Ebene zu diskutieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ein freiwilliges Jahr, ähnlich dem derzeit für Jugendliche bestehenden freiwilligen sozialen Jahr, welches die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes entsprechend verlängert. Zuzüglich zum Arbeitslosengeld könnte hier ein Bonus (etwa zur Abgeltung zusätzlichen Aufwandes) angedacht werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Schaffung einer besonderen Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeit für ältere Menschen mit Zertifikat ähnlich einer (verkürzten) Lehre im dualen Ausbildungssystem zur Behebung des bestehenden Facharbeitermangels. Entsprechende Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), die eine individuelle Gestaltung dieser „Lehrzeit“ ermöglicht. Das im NEOS- Programm bereits vorgesehene Weiterbildungskonto sollte gerade auch für diese besondere Qualifizierungsmöglichkeit herangezogen werden können.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Besondere Förderung von Unternehmen, die Menschen über 50 einstellen – etwa durch Senkung der Lohnnebenkosten, bzw. in Form eines Zuschusses, dessen Höhe sich tendenziell aus der Differenz des kollektivvertraglichen Mindestsatzes älterer Arbeitnehmer im Vergleich zu Jüngeren (Senioritätsprinzip) ergibt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung bzw. auch der Pflegezeiten zur Betreuung naher Angehöriger und behinderter Kinder gem. §§ 18 und 18a ASVG bei der Anrechnung von 40 Beschäftigungsjahren zur Erlangung der höheren Ausgleichszulage. Für Frauen könnten die vorgesehenen 40 Jahre auch solange auf 35 herabgesetzt werden, als für diese noch ein Anspruch auf die normale Alterspension mit 60 besteht.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Etablierung und Ausbau eines eigenen Monitoring hinsichtlich der Entwicklung der Erwerbsquote älterer Menschen. Berichtspflicht der Sozialversicherung (Hauptverband) an die Bundesregierung und die Sozialpartner.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Schaffung eines „Vertrauensrates“ für ältere bzw. langjährige Mitarbeiter_innen analog zum Jugendvertrauensrat nach dem Arbeitsverfassungsgesetz. Diesem kämen Beratungsfunktionen aber auch bestimmte Anhörungsrechte bei der Einstellung und dem Abbau von Mitarbeitern zu.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Modifikation der Zuverdienstgrenzen: Gleichbehandlung der öffentlichen Bediensteten mit den ASVG Pensionisten. Jedenfalls sollten Personen, die vor dem derzeitigen Regelpensionsalter in Pension gehen und neben der Pension noch weiterarbeiten wollen, nicht mit einem gänzlichen Wegfall ihrer Pension bestraft werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Prüfung von Maßnahmen eines intergenerationellen Job – Sharing zur Integration von arbeitssuchenden 50+ („jung teilt sich mit alt einen Arbeitsplatz“).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Diskussion über eine zeitgemäße Betrachtung des Senioritätsprinzips. Evaluierung bestehender „Privilegien“ wie z.B. der verstärkte Kündigungsschutz, die automatischen Gehaltserhöhungen (in Kollektivverträgen bzw. Dienstordnungen) oder die 6. Urlaubswoche.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim Thema Altersarbeitslosigkeit ist den Antragsteller_innen wichtig, in der Öffentlichkeit verstärkt darauf hinzuweisen, dass sich NEOS um die Bedürfnisse betroffener Bürgerinnen und Bürger proaktiv und mit Empathie kümmert.<br><br>
Für NEOS entstehen keinerlei Kosten.<br><br>
Dieser Antrag zielt ab auf eine Verringerung der Belastung der öffentlichen Haushalte, weil Arbeitslosigkeit hohe Kosten und verringertes Steueraufkommen verursacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die einreichenden Antragsteller_innen sowie die Unterstützer_innen sind Mitglieder des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/POSITIONSPAPIER_Altersarbeitslosigkeit-54251/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FPOSITIONSPAPIER_Altersarbeitslosigkeit-54251%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Oct 2018 16:25:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Hauptantrag auf Änderung des Kapitels Geschlechtergerechtigkeit IV/Familienplanung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Hauptantrag_auf_Aenderung_des_Kapitels_Geschlechtergerechtigkeit_-_Fami-16738</link>
                        <author>Heidemarie Zimmermann</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Hauptantrag_auf_Aenderung_des_Kapitels_Geschlechtergerechtigkeit_-_Fami-16738</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuelle Fassung zum Vergleich:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden und die sexuelle Selbstbestimmtheit und Integrität der Menschen in Österreich zu stärken, besteht neben den oben genannten bildungspolitischen Maßnahmen, auch im Gesundheitsbereich Handlungsbedarf. Das Gesundheitsministerium soll in Informationskampagnen über die tatsächliche Wirksamkeit unterschiedlicher Verhütungsmethoden (praktischer Pearl-Index) und deren Nebenwirkungen aufklären, um unsachlicher Berichterstattung entgegenzutreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um jungen Menschen, die von den negativen Effekten einer ungewollten Schwangerschaft besonders stark betroffen sind, vor einer solchen effektiv zu schützen und damit auch Abtreibungen zu verhindern, sollen hormonelle und nicht-hormonelle Verhütungsmittel für Minderjährige von öffentlicher Seite kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soll ersetzt werden durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden und die sexuelle Selbstbestimmtheit und Integrität der Menschen in Österreich zu stärken, besteht neben den oben genannten bildungspolitischen Maßnahmen, auch im Gesundheitsbereich Handlungsbedarf. Das Gesundheits<strong><em>ministerium</em></strong> soll in Informationskampagnen über die tatsächliche Wirksamkeit unterschiedlicher Verhütungsmethoden (praktischer Pearl-Index) und deren Nebenwirkungen aufklären, um unsachlicher Berichterstattung entgegenzutreten.<br><br>
Um jungen Menschen, die von den negativen Effekten einer ungewollten Schwangerschaft besonders stark betroffen sind, vor einer solchen effektiv zu schützen<strong><em> und damit auch Abtreibungen zu verhindern</em></strong>, sollen <strong>Kondome</strong> für Minderjährige von öffentlicher Seite kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><em>Der Passus: hormonelle und</em></strong><strong><em> nicht-hormonelle</em></strong> Verhütungsmittel ist herausgenommen und durch das Wort <strong>Kondome</strong> ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Gesundheit geht vor Freiheit.</strong> In der Diskussion um das Rauchen war das die durchgängige Argumentation seitens NEOS. Das sollte auch in dieser Thematik Gültigkeit haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Nutzung von Kondomen ist sowohl ein gewisser Schutz vor Schwangerschaften und gleichzeitig ein Schutz vor STD (sexual transferable deseases) = durch Sexualkontakt übertragbaren Krankheiten, gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Moderne Aufklärungsbücher wie z.B. SEX von Chusita (Fashion Fever) schreiben ganz klar: Es ist wichtig, dass du dich gut informierst und die Vor- und Nachteile verschiedener Verhütungsmittel kennst, denn nicht jedes, das eine Schwangerschaft verhindert, schützt dich auch vor Geschlechtskrankheiten. Sex mit Kondom verschafft dir Sicherheit („Safer Sex“) und ermöglicht dir ein gesundes Sexualleben. (..) Auszug von S 72.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Selbst Thomas Schäfer Elmayer, der Benimm-Dich-Guru der Nation schreibt in seinem Buch „Alles was wir über gutes Benehmen wissen müssen“ im Kapitel Sex auf Seite 147: (..) Ein Herr wird als Beweis seiner Besonnenheit immer ein Kondom bei sich führen. In Zeiten der Gleichberechtigung muss auch eine Dame dies mitführen und darauf bestehen. (..).</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/Hauptantrag_auf_Aenderung_des_Kapitels_Geschlechtergerechtigkeit_-_Fami-16738/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FHauptantrag_auf_Aenderung_des_Kapitels_Geschlechtergerechtigkeit_-_Fami-16738%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Oct 2018 11:43:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Blockchain und die Kryptoökonomie</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Blockchain_und_die_Kryptooekonomie-56524</link>
                        <author>Claudia Gamon; Tommi Enenkel; Lukas Leys</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/Blockchain_und_die_Kryptooekonomie-56524</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Einleitung</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Obwohl die Blockchain-Technologie 2019 ihr 10-jähriges Bestehen feiert, ist der gesellschaftliche Diskurs über dieses neue Werkzeug erst an seinem Anfang. Das Potential für positive Veränderung ist groß, viele Folgen sind noch nicht absehbar oder hochkomplex. Um disruptiven Technologien mit einem antizipatorischen Ansatz zu begegnen ist es jedoch wichtig, einen Grundstein für die politische Debatte zu legen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Blockchain und Vertrauen </strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einer der wichtigsten Faktoren des zwischenmenschlichen Miteinanders ist Vertrauen. In Zeiten zunehmender Vernetzung stellen Banken, Soziale Medien, Online-Handelsplattformen oder Staaten jene Intermediäre dar, die auch Vertrauen zwischen jenen Menschen ermöglichen, die sich eigentlich nicht kennen. Beide vertrauen dem Intermediär, dass er eine Transaktion wie ausgemacht abwickelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Transaktionen im Internet musste man dabei bisher immer einer zentralen Autorität vertrauen, die somit als Flaschenhals bzw. schwächstes Glied der Kette (Single-Point-of-Failure Strukturen) handeln. Diese zunehmende Zentralisierung (Winner-takes-it-all Effekt) birgt viele Risiken, da solche Intermediäre der Gefahr von Ausfällen, Manipulationen, Datendiebstahl, Zensur oder Missbrauch ausgesetzt sind. Ebenso können diese Intermediäre gewisse Personen von ihren Diensten ausschließen (zB Unbanked und Underbanked Populations) oder Staaten diese Intermediäre kontrollieren und Einfluss auf sie nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Blockchain ermöglicht es dieser Vertrauensproblematik mit neuen Lösungen zu begegnen. Blockchains erlauben die sichere Dezentralisierung von Systemen, bei denen Vertrauen in die Gültigkeit von Informationen und Transaktionen essentiell ist. Sie ermöglichen Vertrauen zwischen Akteuren, die sich unter bisherigen Umständen nicht vertrauen konnten und stattdessen auf Intermediäre vertrauen mussten. Das Vertrauen in einen zentralen Akteur wird ersetzt durch das Vertrauen in ein Netzwerk auf Akteuren, das auf gemeinsamen Regeln und Konsens basiert (“Code is Law”). Auf diese Weise werden Transaktionen zwischen Individuen ermöglicht, welch nicht durch Dritte beeinflusst, aber trotzdem von Dritten im gewünschten Maß kontrolliert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Die Entstehung der Token Economy</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit Bitcoin entstand die erste auf der Blockchain basierende dezentrale, kryptographisch gesicherte Währung ohne Bankensystem. Bitcoin ist ein selbst-organisiertes System, in dem Anreize herrschen, welche alle Teilnehmer veranlassen gutartig zu handeln und das System gemeinsam aufrecht zu erhalten. Blockchain-Technologie geht jedoch noch weit über die Möglichkeit dezentraler Zahlungssysteme hinaus: Tokens und Smart Contracts machen es möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Blockchain lässt sich über den Transfer beliebiger Werte Buch führen. Das können Geldwerte, Kunstwerte, Ressourcen, Immobilien, Rechenzeit, Speicherplatz oder Vermögenswerte sein. Durch die Quantifizierung beliebiger Werte in Token und die sichere dezentrale Übertragung dieser Werte entsteht eine reichhaltige Token Economy, die eine essentielle Säule für das Internet of Things und die globale Ökonomie generell darstellen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Durch Smart Contracts zum globalen Supercomputer</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch das Hinterlegen von Computerprogrammen auf Blockchains öffnet sich eine Dimension der globalen Zusammenarbeit. Web-Dienste werden nicht mehr durch die Angst gehemmt, dass ein Dienstanbieter den Dienst einstellt oder manipulierend auf die versprochenen Dienste eingreift. Stattdessen ist die Schaffung Digitaler Autonomer Organisationen (DAOs) möglich, die auf transparenten Prozessen basierende Verträge anbieten, deren Ausführung durch die Blockchain sichergestellt wird. Alle Prozesse, die automatisierbar sind, werden von den Folgen betroffen sein und Organisationen nachhaltig verändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Die Folgen der Krypto-Revolution</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die starke Zentralisierung, welche im Web 2.0 stattgefunden hat, hat einige wenige große Internetunternehmen hervorgebracht, welche mit Monopolmacht Teile des Internets beherrschen und darüber hinaus die Daten ihrer Nutzer besitzen. Diese Form der Zentralisierung des Internets wird einem dezentralen System mittels Blockchain Technologie gegenüberstehen, welches darüber hinaus den Nutzern die Hoheit über ihre Daten zurückgeben wird. In den nächsten Jahren wird sich das Internet vom heutigen Web 2.0 weiter zum sogenannten Web 3.0 und Dezentralen Web entwickeln. Die Blockchain könnte hierbei einen neuen Layer des zukünftigen Web 3.0 bilden, das sogenannte “Internet of Value”.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Blockchain-Technologie und alternative Formen von Distributed Ledger Technologien werden den Megatrend Digitalisierung zukünftig entscheidend mitprägen, und kann bei Themen wie E-Banking, E-Government, Smart Property, Digitale Identität, Intelligente Verträge, Industrie 4.0, Internet of Things, Cyber Security und Automatisierung eine wesentliche Rolle einnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anwendungsgebiete einer sicheren, dezentralen, vertrauenswürdigen, transparenten, nachvollziehbaren, irreversiblen, manipulationssicheren und programmierbaren Datenbank sind sehr, sehr vielseitig. Blockchain-Technologie, Tokens und Smart Contracts werden wesentliche Bereiche der Wirtschaft und des täglichen Lebens beeinflussen. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Blockchain Technologie einige darauf folgende gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringen wird. Sie begründet den neuen Wirtschaftssektor der ‘Kryptoökonomie’.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Warum die Politik sich mit der Kryptoökonomie beschäftigen muss</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS sehen in der Blockchain-Technologie und der damit einhergehenden Dezentralisierung eine der spannendsten und vielversprechendsten aktuellen Entwicklungen. In der Digitalisierung werden sie eine wesentliche Rolle einnehmen. Der neue Wirtschaftssektor der Kryptoökonomie ist gerade mitten im Entstehen. Blockchains werden darüber hinaus eine treibende Kraft hinter dem nächsten Evolutionsschritt des Internets sein - dem sogenannten dezentralen Web. Zudem können Blockchain Systeme dazu beitragen demokratische Entwicklungen zu verstärken, da sie ein freieres Internet mit Resistenz gegen Zensur und Manipulation ermöglichen und den Zugang zu Information und Werten für breite Bevölkerungsteile ermöglichen. Darüber hinaus ermöglicht diese Technologie die sichere, nachvollziehbare und manipulations-resistente Umsetzung von Wahlen und eVoting. In der Kryptoökonomie liegt eine große Chance für einen Liberalisierungsschub in der Gesellschaft, da sie der Bildung von Monopolen, Oligopolen und vergleichbaren Machtstrukturen entgegenwirkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS setzen uns für die frühe Förderung und Erforschung von Blockchain-Technologie ein. Ein vorteilhafter Rechtsrahmen muss ausgearbeitet werden, damit Unternehmen und Privatpersonen sicher agieren können und sich die Kryptoökonomie im Wirtschaftsstandort Österreich etablieren kann. Wir NEOS möchten die politische Auseinandersetzung mit neuen Technologien ihren gesellschaftlichen Folgen antreiben und die Digitalisierung aktiv formen. Wir begrüßen die Zukunft und setzen uns aktiv für die Etablierung der Kryptoökonomie ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Leitlinien</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Rechtssicherheit für Bürger_innen, Unternehmen und Finanzinstitute</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Kryptowährungen und Krypto-Assets handelt es sich um eine neue Assetklasse (im weiteren zusammenfassend als Krypto-Token bezeichnet), und daher sind bisherige Gesetzgebungen oft nicht sinnvoll oder ausreichend darauf anwendbar oder werfen das Risiko auf, dass wir dieser aufstrebenden Technologie Steine in den Weg legen. Stattdessen sollten wir bei neuen Regelungen für Krypto-Token darauf achten, dass diese den Einzelnen und der Gesellschaft nützlich sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Blockchain-Technologie muss aktiv erforscht und regulatorische Hürden aus dem Weg geschafft werden. Kryptowährungen als neu entstehende Asset-Klasse bieten Chancen für eine Volkswirtschaft aber auch Gefahren für Investoren. Die Ausgabe, der Handel und die Bewertung der verschiedenen Arten von Krypto-Token müssen daher klaren Regeln unterliegen und Konsumenten adäquat geschützt werden. Ein umfassender regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Rahmen muss geschaffen werden um Unternehmen, Nutzer und Investoren zu schützen. Darüber hinaus müssen genaue Definitionen von Begrifflichkeiten und Klassifizierungen von unterschiedlichen Krypto-Token geschaffen werden. Diese müssen zudem in bestehende regulatorische Systeme integriert werden. So schaffen wir Rechtssicherheit für alle Teilnehmer_innen und geben dieser neuen Technologie den richtigen Rahmen und Nährboden, auf dem neue Geschäftsfelder in Österreich gedeihen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Standortvorteil für Österreich schaffen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In vielen Staaten werden Regulationen für die Kryptoökonomie diskutiert und entwickelt oder bereits umgesetzt. Manche Staaten reagieren aus Angst vor dem Neuen mit plumpen Verboten und nehmen sich damit selbst die Chance, neue Wirtschaftszweige entstehen zu lassen. Andere Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Japan, Südkorea und Singapur werden international als Jurisdiktionen gesehen, welche vorteilhafte Regelwerke implementieren und ein förderliches Umfeld für die Kryptoökonomie geschaffen haben und dadurch entsprechendes Wirtschaftswachstum, Konzentration von Wissen und Fachkräften und technologischen Fortschritt erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss hier aufholen und ebenso förderliche Rahmenbedingungen für die Kryptoökonomie schaffen. So können wir hier noch Vorreiter sein und ein wertvoller Technologie-Hub für Blockchain-Unternehmen werden. Das rechtliche, unternehmerische und politische Umfeld des Themenbereich Kryptoökonomie wird in Österreich bereits international als vorteilhaft angesehen. Auf diesem Startvorteil muss man aufbauen und schnell handeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Innovative Modelle ermöglichen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als weitere Entwicklung zu erwarten ist die Entstehung der sogenannten Token Economy. Blockchain ermöglicht die einfache Verbriefung von Werten und Rechten in sogenannte Tokens (Security Token, Asset-backed Token). Die Rechte, die ein solcher Token verbrieft, können sehr unterschiedlich sein. Die vielseitige Einsetzbarkeit von Tokens eröffnet vollkommen neue Geschäftsmodelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den klassischen Finanzierungsarten für Startups und KMU (z.B. Bankkredite, Venture Capital, Crowdfunding und Kapitalmarktinstrumente) stellen sogenannte Initial Coin Offerings (ICO) und Initial Token Offerings (ITO) eine neue und attraktive Alternative zur Finanzierung dar. Viele mit klassischen Finanzierungen verbundene Hürden wie hohe Kosten, fehlende Liquidität, eingeschränkte Möglichkeiten, Einflussnahme und limitierter Zugang von Investoren, sowie die Rolle von Intermediären, können hierbei wesentlich gesenkt werden. Das rechtliche Umfeld für Initial Coin Offerings und Initial Token Offerings benötigt einen genau definierten Rechtsrahmen für Unternehmen und Investoren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Staat Österreich &amp; EU als aktive Teilnehmerin der Kryptoökonomie</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreichs Regierung darf nicht warten, bis sie vor vollendeten Tatsachen steht, sondern muss ein aktiver und gestaltender Faktor werden, wenn es um die Realisierung von Blockchain-basierten staatlichen Dienstleistungen und Geschäftsmodellen geht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss sich zum Ziel setzen, ein Rahmenwerk zu schaffen, welches es ermöglicht, dass aus der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft Impulse ausgehen, die Vorbildwirkung auf internationaler Ebene haben. Österreich muss sich daher auch insbesondere auf Ebene der Europäischen Union für die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen und vorteilhafter Regulierungen im Sinne des digitalen Binnenmarktes einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Gesellschaftliche Aufklärung vorantreiben</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Blockchain ist nicht gleich „Krypto“: Die Entmystifizierung des Themas Kryptowährung und die klare Abgrenzung der dahinterliegenden Technologien ist notwendig, um Ängsten zu dem Thema sachlich entgegentreten zu können und Vertrauen zu schaffen. Dies betrifft den Bildungsbereich ebenso wie die öffentliche Thematisierung und politische Auseinandersetzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Blockchain als Technologie des Vertrauens muss dieses Vertrauen erst gewinnen. Dazu braucht es Beispiele der erfolgreichen Anwendung von Blockchain-Technologie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Rechtssicherheit für Private</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit wird nur bestehendes Recht auf die Kryptoökonomie umgelegt. Ob diese Anwendungen rechtlich halten, ist oft ungewiss. Gleichzeitig tauchen laufend neue Fragen auf, die geklärt werden müssen. Schaffen wir Rechtssicherheit für alle privaten Wirtschaftsteilnehmer und staatliche Behörden. Es müssen klare Regeln und Klassifizierungen geschaffen werden für die Behandlung von:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Token  
<ul><li>Kryptowährungs-Token: Token welche als reines Zahlungsmittel innerhalb eines Netzwerks definiert sind.  </li><li>Utility-Token: Token welche den Inhabern der Tokens innerhalb eines Netzwerkes bestimmt Rechte geben: (i) Recht auf Zugang zu einer Dienstleistung, (ii) Recht den Token gegen ein Dienstleistung oder ein Produkt einzutauschen, (iii) Stimmrechte.  </li><li>Security-Token: Token, welche Charakteristika haben nach denen sie als Wertpapiere eingestuft werden können.  </li><li>Asset-backed Tokens: Tokens geknüpft an Anlagegüter oder Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien, Kunst, Rohstoffe)  </li><li>Hybride Formen von Tokens (z.B. Utility- und Kryptowährungs-Token)<br>
  </li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Besteuerung von verschiedenen Token-Klassifizierungen und neu über Konsensalgorithmen (Proof-of-Work, Proof-of-Stake, Delegated Proof-of-Stake, etc.) erzeugte Token  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie sollen verschiedene Token-Klassifizierungen in Unternehmen bewertet werden? (Bilanzierungsregeln)  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Initial Coin Offerings (ICO), Initial Token Offerings (ITO), Security Token Offerings (STO)  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>rechtliche Unterscheidung von Anonymen Kryptowährungen und pseudonymen Kryptowährungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Smart Contracts  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Dezentrale Autonome Organisationen  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Bürger_innen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Krypto-Token sollen nicht mehr als spekulativ eingeordnet werden. Einige Token sind zwar als Währung konzipiert, die meisten der gegenwärtigen Token jedoch nicht. Der derzeit vorherrschende spekulative Charakter vieler Tokens wird sich verlieren, sobald eine entsprechende Verbreitung erreicht ist und die Preise sich dadurch stabilisieren. Durch die Anwendung der 1-jährigen Spekulationsfrist wird der tägliche Gebrauch nützlicher Tokens zu stark eingeschränkt. Die derzeitige steuerrechtliche Einstufung als sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter ist überholt und muss in ein eigenständiges regulatorisches Gebiet übertragen werden.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Konsumentenschutz: Da in Blockchains beliebige Daten (und somit auch personenbezogene Daten) veröffentlicht werden können und Daten aus den meisten öffentlichen Blockchains technisch nicht gelöscht und somit einmal veröffentlichte personenbezogene Daten nicht mehr redigiert werden können, entsteht das Problem, dass das Recht auf Vergessen in der Blockchain nicht angewendet werden kann. Daher muss das Strafmaß für irreversible Datenschutzverletzungen entsprechend präventiv erhöht werden.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten für Unternehmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Regulatorische Sandboxes bauen: Blockchain-Technologie ist neu und bringt unserer Gesellschaft neue Aspekte von dezentralisierten Vertrauenssystemen. Diese Technologie bietet einerseits vielseitige Anwendungsformen und ist andererseits in ihrer technologischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung selbst ebenso vielseitig. Um den Umgang mit Blockchain-Technologie zu erforschen und einen rechtlichen Rahmen zu definieren müssen entsprechende Erfahrungen gewonnen werden. Daher ist die Schaffung regulatorischer Sandboxes, in denen Unternehmen sicher experimentieren können und Behörden Erfahrungen im Umgang gewinnen können essentiell. Diese müssen auf Europäischer Ebene im Sinne eines digitalen europäischen Binnenmarktes umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Regulatorische Sandboxes sollen zuständigen Behörden die Möglichkeit geben über Governance und Regulierungsansätze gemeinsam mit Unternehmen nachzudenken und schnell auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Hand entsteht ein schneller Lernprozess, Dialog zwischen den involvierten Akteuren und eine detaillierte Ausarbeitung der konkreten Sachverhalte. Langfristig müssen regulatorische Systeme auf Europäischer Ebene geschaffen werden, welche diese Technologien akkurat abbilden und den Wirtschaftsraum stärken.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Initial Coin Offerings (ICO) und Initial Token Offerings (ITO) einen Rahmen geben: ICOs und ITOs sind aktuell für Unternehmen große Wagnisse, da viele Fragen hierzu unbeantwortet sind und Unternehmen viele Details und Rechtsfragen individuell klären müssen. Geben wir ICOs und ITOs einen Rahmen, in dem die wichtigsten Fragen eindeutig geklärt sind, damit Unternehmen der Kryptoökonomie gedeihen können und der Wirtschaftsstandort profitiert.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Neue Geschäftsmodelle ermöglichen: Aktuell sind verschiedenste Geschäftsmodelle der Kryptoökonomie im Österreichischen Markt teilweise oder vollständig noch nicht nicht realisierbar (dezentrale Unternehmen, Tokenisierung von Vermögensgegenständen, Tokenisierung von Unternehmensanteilen), wodurch Gründer_innen gezwungen sind, auf andere Märkte auszuweichen (Regulatory Shopping).  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung ermöglichen: Derzeit existiert in Österreich kein Rahmenwerk, das eine Firmenbeteiligung für Mitarbeiter auf Krypto-Werten ermöglicht. Ein entsprechender rechtlicher Rahmen würde vielen KMUs und vor allem Startups ein besonderes Werkzeug geben, die Motivation zu erhöhen und eine stärkere Verbindlichkeit zum Unternehmen herzustellen. Es muss für Unternehmen einfacher werden, solche Partizipationsmodelle zu etablieren - Krypto-Token können hier einen neuen Impuls schaffen. Werden hier rasch die richtigen Modelle rechtlich ermöglicht, ergibt das einen Wettbewerbsvorteil für Österreich.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Rechtssicherheit für Finanzinstitute</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Derzeit besteht das Problem, dass Finanzinstitute bei Transfers von gesetzlichen Zahlungsmitteln zu Blockchain-nahen Unternehmungen bzw. umgekehrt fürchten, dass sie der Geldswäsche bezichtigt werden. So entstehen Situationen, in denen Banken sich weigern legitim erworbene Geldwerte auszuzahlen bzw. gleich die Konten von Kunden schließen. Daher braucht es Richtlinien für Finanzinstitutionen, wann solche Transfers zulässig sind und mit welchen Rechtsfolgen (Besteuerung, Regulierung) zu rechnen ist.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kritische regulatorische Anforderungen wie Know-your-Customer (KYC), Anti-Money-Laundering (AML), Combating of Financing of Terrorism (CFT) müssen in den speziellen Anwendungsfällen von pseudonymen und anonymen digitalen Zahlungsmethoden klar und umfassend definiert werden. Bestehende regulatorische Systeme müssen diese im Sinne eines digitalen europäischen Binnenmarktes miteinbeziehen.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Finanzinstitute müssen die nötige Rechtssicherheit und operationelle Infrastruktur vorfinden, damit diese die Kryptoökonomie fördern und in die Wirtschaft integrieren kann.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Der Staat</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Staatliche Institutionen dürfen der technologischen Entwicklung nicht im Weg stehen und sollen Innovation stattdessen aktiv innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Aktive Entwicklung von Blockchain-basierten staatlichen Dienstleistungen oder beglaubigten Informationen, wo es kosteneffizienter oder aus Gründen der Transparenz, Belegbarkeit oder Manipulationssicherheit geboten ist, bspw. Transparenzdatenbanken, zentrales Personenstandsregister, notarielle Beglaubigungen, Grundbuch, Firmenbuch, Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe, Erb- und Pflichtteilverzichtsverträge, bestimmte Verträge zwischen eingetragenen Partnern, in denen die Aufteilung der Ersparnisse und der Wohnung im Fall der Auflösung im Voraus geregelt wird, Statuten und Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, die Abtretungsverträge von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Verträge im Zusammenhang mit Umgründungen von Kapitalgesellschaften, elektronische Akten. Durch die Nutzung von zero-knowledge proofs ist auch das Hinterlegen von vorläufig geheimen Informationen in einer Blockchain möglich, die erst zu einem später gewählten Zeitpunkt von den Vertragspartnern offengelegt werden.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Staat muss bei der Nutzung von (primär öffentlichen) Blockchains jedenfalls eine datenschutzrechtliche Risikofolgenabschützung durchführen, da einmal veröffentlichte Informationen nicht mehr redigierbar sind.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vertrauen durch Experimente schaffen: Viele öffentliche Dienstleistungen wie beispielsweise die Transparenzdatenbank oder Essensmarken lassen sich in der Blockchain darstellen und würden so das Vertrauen in die Blockchain stärken.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Öffentliche Institutionen (Finanzämter, die Finanzmarktaufsicht, die Österreichische Nationalbank, zuständige Behörden und Institutionen) müssen in dieser Thematik detailliert geschult sein und ihr Wissen aktiv an Privatpersonen und Unternehmen weitergeben können.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Relevante Institutionen wie Interessensvertretungen oder Normungsinstitute sollen Fach-Expert_innen für die Fragestellungen der Kryptoökonomie stellen.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein Bürgerservice für alle Fragen rund um die Kryptoökonomie muss getartet werden, um Informationen und Know-How an Unternehmen und Privatpersonen gezielt weiterzugeben und so die Kryptoökonomie durch eine zentrale Anlaufstelle zu födern.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong> </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Kryptoökonomie &amp; Umwelt</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Menschen sind besorgt, dass der Energieverbrauch von Blockchain-basierten Systemen eine signifikante Belastung für unsere Umwelt darstellt. Die dahinterliegende Ursache für den hohen Stromverbrauch ist die Proof-of-Work Methode, die genutzt wird, um im System zu beweisen, dass Ressourcen für die Auswertung von Transaktionen eingesetzt wurden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Energiekosten als größter Kostentreiber bald dafür sorgen werden, dass alternative Methoden zur Absicherung der Blockchain (wie beispielsweise Proof-of-Stake, dass einen weit geringeren Energieverbrauch hat) Vorrang erhalten werden. Bedeutende Blockchains wie zB Ethereum befinden sich derzeit im Umstieg auf Proof-of-Stake.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um von staatlicher Seite die richtigen Impulse zu setzen, schlagen wir deshalb vor, dass von Österreich eingesetzte oder anderweitig geförderte Blockchain-Systeme grundsätzlich auf jenen Blockchains aufgebaut werden sollen, die auf Proof-Methoden basieren, die keinen unnötigen Energieverbrauch zur Absicherung der Blockchain verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Bildungssystem</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die vielseitigen Aspekte der neu entstehenden Kryptoökonomie sind komplex und vielseitig und erfordern einen gewissen Bildungsstandard um in diesem Umfeld interagieren zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Zuge der Digitalisierung muss Coding ein genereller und fixer Bestandteil der Schulbildung werden, idealerweise bereits ab Volksschulniveau bis hin zur Matura.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Es muss insgesamt ein viel stärkerer Fokus auf das Verständnis Zukunftstechnologie in allen Bildungsformen (Schulen, Lehrgänge, Studiengänge, Postgraduale Studiengänge, Ausbildungskurse, etc.) gelegt werden.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Zuge der Digitalisierung muss in vielen Berufsfeldern über einen stärkeren Fokus auf Informationstechnologie gelegt werden. z.B. Die universitäre Ausbildung von Juristen muss aktualisiert werden und das Programmieren und Lesen von Smart Contracts beinhalten.  </li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Universitäten müssen einen viel stärkeren Fokus auf Zukunftstechnologien in der Forschung und in der Ausbildung von Student_innen legen.  </li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 24 Oct 2018 06:44:58 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>CO2-Steuerkonzept: NACHHALTIG, INNOVATIV, ENTLASTEND.  DAS NEOS-KONZEPT FÜR EINE ÖKOLOGISCHE STEUERREFORM ENTLASTET UMWELT UND DEN FAKTOR ARBEIT.</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/CO2-Steuerkonzept_NACHHALTIG_INNOVATIV_ENTLASTEND___DAS_NEOS-KONZEP-21397</link>
                        <author>Sepp Schellhorn; Armin Hübner; Hannes Zbiral; Stefan Gara; Michael Bernhard; Edith Kollermann; Douglas Hoyos</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_linz_181124/CO2-Steuerkonzept_NACHHALTIG_INNOVATIV_ENTLASTEND___DAS_NEOS-KONZEP-21397</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>NACHHALTIG,</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>INNOVATIV,</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>ENTLASTEND.</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>HERAUSFORDERUNGEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Klimawandel</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Österreich hat im Jahr 2016 das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert, in dem das Ziel verankert ist, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2°C, wenn möglich auf unter 1,5°C, zu beschränken. Dadurch wurde auch dem EU-Fahrplan zum Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft (Reduktion der THG-Emissionen um 80 bis 95 % bis Mitte des Jahrhunderts bezogen auf 1990) zusätzliches Gewicht verliehen. Nach naturwissenschaftlichem Konsens ist es für die Eindämmung des Temperaturanstiegs bei bzw. auf deutlich unter 2°C unerlässlich, aus der Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts auszusteigen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Österreich hat bis zur CO2-Neutralität 2050 ein Treibhausgas-Budget von 1.500 Mio. t CO2 zur Verfügung. Das heißt, wenn wir weiter 80 Mio. t CO2 im Jahr verbrauchen wie bisher, dann schaffen wir es nur bis ins Jahr 2037.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zwischen 2000 und 2005 stieg das Bruttoinlandsprodukt Österreichs nominell um 19%. Die Treibhausgas­emissionen zeigten eine an das Wirtschaftswachstum gekoppelte Zunahme um 15% von 80 auf 93 Mio. t. Zwischen 2005 und 2014 sanken die Treibhausgasemissionen um 18%, obwohl das Wirtschaftswachstum in diesem Zeitraum 31% betrug. Im Jahr 2014 wurde mit 77 Mio. t der geringste Ausstoß der letzten 20 Jahre erreicht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Seit 2014 ist eine Trendumkehr zu beobachten: Die Emissionen stiegen 2015 um 3,1% auf 79 Mio. t und 2016 um 1% auf 80 Mio. t. Das nominelle Wirtschafts­wachstum betrug in beiden Jahren 3,4%. Das zeigt, dass in Hochkonjunkturperioden die Schadstoffemissionen immer noch zu stark steigen, da Wirtschaftswachstum und der Ausstoß von Treibhausgasen nicht ausreichend entkoppelt sind. Um Wohlstand und Wirtschaftswachstum weiter zu ermöglichen, müssen wir unsere Art zu wirtschaften von Ressourcenverbrauch und CO2 Emissionen fast vollständig entkoppeln. Das Ziel sind hocheffiziente, ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Steuer- und Abgabesystem Österreichs belastet den Faktor Arbeit viel zu hoch, obwohl wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Ressourcenverbrauch wird dagegen nur sehr gering besteuert, obwohl wir diesen eindämmen müssen. Im Jahr 2017 wurde der Faktor Arbeit mit Abgaben von fast 90 Mrd. Euro pro Jahr belastet. Die Einnahmen des Staates aus der mengenbezogenen Besteuerung von Emissionen betrugen 2017 nur 6,5 Mrd. Euro. Ohne eine Strukturreform des Steuersystems, die Emissionen deutlich stärker belastet und den Faktor Arbeit entlastet, ist eine Trendumkehr nicht möglich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Klimawandel ist eine besondere Herausforderung. Dieser ist real und verursacht Kosten. Alle, von der Landwirtin bis zum Verkäufer, haben erkannt, dass der Klimawandel teuer wird. Trotzdem ist es schwierig, klimaschädliches Verhalten zu bepreisen. Da wir von der Effizienz des Marktes überzeugt sind, müssen die realen CO2-Kosten von Anfang an im Preis enthalten sein. Allen Expert_innen ist klar, dass wir dafür eine ökologische Steuerreform brauchen, die politisch nach wie vor umstritten ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mit der Internationalen Abhängigkeit sind Kosten verbunden. Um Innovation zu stimulieren, Abhängigkeit zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, braucht einen effizienteren Umgang mit allen Primär-Ressourcen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Anpassung des Steuersystems</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>2016 entfielen 36,4% der Treibhausgasemissionen auf Energie und Industrie im ETS-Bereich (Emissionshandelssystem), 7,8% auf Energie und Industrie im non-ETS-Bereich. 28,8% wurden vom Verkehr, 10,1% von Gebäuden, 10,3% von der Landwirtschaft, 3,9% von der Abfallwirtschaft emittiert, die alle nicht vom ETS erfasst werden. Die Herausforderung besteht darin, dies mit einer CO2-Steuer zu vereinheitlichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Während die Emissionen der Bereiche Gebäude, Energie und Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft seit 1990 deutlich zurückgingen, stiegen die jährlichen Emissionen des Verkehrs seit 1990 um mehr als 8 Mio. t. Daher ist die aktuelle politische Debatte um den Klimaschutz in weiten Bereichen eine Themenverfehlung, da sie viel zu sehr auf Stromerzeugung und viel zu wenig auf Verkehr und Gebäude fokussiert. Es braucht Kostenwahrheit bei Energieerzeugung und -nutzung, um endlich den Lenkungseffekt zu erreichen, der durch CO2-Zertifikate nicht gegeben ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Trotz der offensichtlichen Notwendigkeit, verzichten Staaten weitgehend auf explizite CO2-Steuern im großen Umfang. Es gibt zwar Verbrauchssteuern auf Energie, die eine implizite CO2-Steuer darstellen. Doch auch bei diesen gibt es noch Spielraum, um die reale Umweltschädlichkeit widerzuspiegeln. Dies gilt auch für Österreich, dessen Energiesteuereinnahmen in Prozent der gesamten Steuereinnahmen deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen. Bei den Steuersätzen für Verkehrskraftstoffe hat Österreich zudem nur den 16. (Diesel) bzw. 17. (Benzin) Rang in der EU 28.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine ökologische Steuerreform muss spürbar sein und CO2-Steuern müssen als Anreizsystem für Innovationen in der Produktion betrachtet werden. Sie muss individuelles Verhalten ändern und den technologischen Fortschritt in eine bestimmte Richtung lenken. Die Vielzahl an kleinen Maßnahmen helfen zwar, wirken aber unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle (unter Verhaltensökonom_innen als differentielle Wahrnehmbarkeitsschwelle bzw. „eben noch bemerkbarer Unterschied“ bezeichnet).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der emissions-intensiven Industrie kommt bei der Transformation unserer Infrastruktur für Gebäude, Mobilität aber auch Produktion, eine besondere Rolle zu. Diese Branchen betreiben bereits aufgrund ihrer Position im internationalen Wettbewerb einen sorgfältigen Umgang mit Energie. Wo es möglich ist, wird langfristig ein Übergang auf emissionsarme oder emissionsfreie Energien anzustreben sein. Dafür sind aber noch besondere Anstrengungen bei Innovationen erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nicht nur die Steuer- und Abgabenstruktur, sondern auch kontraproduktive Rahmenbedingungen begünstigen steigende CO2-Emissionen. Mietrecht, willkürliche Festsetzungen von Lagezuschlägen und nicht funktionelle Abschreibungsdauern für Investitionen in Gebäude machen thermische Sanierungen von Altbauten für Vermieter_innen zurzeit wirtschaftlich sinnlos. Die Wohnbauförderung beispielsweise könnte bzgl. Anreiz für innovatives Bauen viel wirksamer genutzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Nutzung von primären Ressourcen zählt der Umgang mit Raum und Boden. Hier hat Österreich einen offensichtlichen Nachholbedarf. Das Zeitfenster zur Trendumkehr ist allerdings extrem gering. Landnutzung und Klimawandel bewegen sich in der gefährdeten Zone, wobei erhöhte Methanemissionen und Wechselbeziehungen zwischen den Sektoren das Risiko vermutlich stark erhöhen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>EU-weite Vereinheitlichung der CO2-Steuer</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die in der Energiebesteuerungsrichtlinie (Richtlinie 2003/96 / EG) festgelegten Mindeststeuersätze reichen nicht aus, um das Preissignal zur Erfüllung der Klimaschutzziele der EU festzulegen. Dies wurde bereits in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom März 2008 zu den Zielen für 2020 festgestellt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Momentan gibt es kein einheitliches Steuersystem auf Emissionen. Eine EU-weite CO2 Steuer würde eine Doppelbesteuerung und hohe Verwaltungskosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im europäischen Kontext verhindern. Dies unterstreicht die Bedeutung der Vermeidung von Mehrfachbesteuerung bei der Gestaltung einer CO2-Steuer.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>VISION</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Carbon-Management wurde eingeführt: </strong>Parallel zu Voranschlag und Rechnungsabschluss wird ein CO2-Budget geführt, das das aktuelle Rest-CO2-Budget sowie die geplanten und tatsächlichen CO2-Emissionen des Jahres enthält. Emissionen des Grundstoffbereichs werden durch Reduktionen in anderen Bereichen ausgeglichen. Carbon Leakage wird durch den Abzug ausgelagerter und importierter CO2-Emissionen vermieden. Des Weiteren wird, im WTO Kontext, das Nicht-Verfolgen von Pariser Klimaziele als unfairer Handel erachtet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Der Klimavertrag von Paris und dessen Ziele werden erfüllt und auf fortwährende Dauer eingehalten:</strong> Österreich hat es geschafft, die relevanten Akteure mittels einer aktiven Klimapolitik dazu zu motivieren, auf Chancen und nicht auf Ängste zu setzen. Langfristiges Ziel ist die Klimaneutralität Österreichs.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>CO2-Steuern führen zu einer signifikanten Reduktion der Emissionen: </strong>Auf nationaler Ebene wurden NOVA, Kfz-Steuer, motorbezogene Versicherungssteuer, MöSt. und die MwSt. auf die MöSt. aufkommensneutral durch eine CO2-Steuer ersetzt, die die CO2 Emissionen explizit besteuert. Die Energieabgabe wurde ebenfalls aufkommensneutral anhand der CO2-Emissionen reformiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>EU-weites Angleichen der CO2-Steuern auf Treibstoffe und Energie:</strong> Die Angleichung erfolgte über eine EU-Richtlinie, die Mindestsätze für Treibstoff- und Energiesteuern festlegt und durch die die CO2-Steuern auf Energie schrittweise an das Niveau der CO2-Steuern auf Treibstoffe herangeführt wurden. Besteuerungsgrundlage ist die CO2-Bilanz von Produktion, Herstellung und Endverbrauch. Die Struktur des Steuersystems der EU-Staaten wurde nach ökologischen Kriterien aufkommensneutral reformiert. Die CO2-Steuern werden anhand der Inflation valorisiert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Beseitigung kontraproduktive Rahmenbedingungen:</strong> Direkte und indirekte Förderungen, die einer Ökologisierung des Steuersystems entgegenstehen, wurden abgeschafft. Gesetzliche Rahmenbedingungen, die direkt oder indirekt zu steigende Emissionen begünstigen, wurden identifiziert und reformiert. Substitutionseffekte werden durch eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage auf weitere Schadstoffe vermieden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ein 3-stufiger Einführungsprozess, der EU-weit begleitet wurde, ist abgeschlossen:</strong> Die Struktur des Steuersystems hat sich deutlich Richtung CO2 verschoben. Rund 25% des Steuerauf­kommens entfallen auf explizite Steuern auf Emissionen. Die Besteuerung der Emissionen wird vor allem durch die Reduktion der Mehrwertsteuern und der Lohnsummen­steuern aufkommens­­neutral kompensiert. Insgesamt hat sich die Abgabenquote bei unter 40% des BIPs eingependelt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Arbeitgeber_innen und Bevölkerung wurden durch die Umsetzung des 3-stufigen Prozesses um insgesamt 16 Mrd. € pro Jahr entlastet.</strong> Das Entlastungsvolumen beträgt nach Umsetzung der ersten Stufe bis zu 1,5 Mrd. € pro Jahr und nach Umsetzung der zweiten Stufe 3,5 Mrd. € pro Jahr. Das Entlastungsvolumen wird zwischen Arbeit­geber_innen und Bevölkerung durch die Senkung der Lohnnebenkosten und durch die Reduktion der Mehrwertsteuersätze im Verhältnis 50/50 aufgeteilt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Akzeptanz für das CO2-Steuersystem steigt:</strong> Es wird als ein effektives Werkzeug des Carbon-Managements gesehen. Ein transparentes CO2-Steuersystem, mit dem auch die Besteuerung von Emissionen, Brenn- und Treibstoffen deutlich vereinfacht wurde, wurde in mehreren Etappen und europaweit eingeführt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die europäischen Staaten sind in allen Sektoren die Energieeffizientesten. </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>LEITLINIEN UND MASSNAHMEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Carbon Management</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Einführung eines umfangreichen CO2-Managements.</strong> Dem Parlament wird vorgelegt, in welchen Sektoren wieviel CO2 verbraucht wird und wieviel jeweils bereits durch den Emissionshandel bezahlt wurde. Anhand von transparenten Zahlen sollen, ähnlich dem „Climate Budget“ der Stadt Oslo, aus diesem Prozess Maßnahmen des Klimaschutzes abgeleitet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Carbon Management durch CO2-Budgeting:</strong> Parallel zum Fiskalhaushalt wird auf allen Ebenen ein CO2-Budgeting mit folgenden Funktionen eingeführt:
<ul><li>Nachweis des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets</li><li>Im Fiskaljahr geplanter CO2-Saldo</li><li>Zuteilung maximal zulässiger Salden an Haushalte, Verwaltung, Industrie, Landwirtschaft und Dienstleister_innen</li><li>Vorschau auf die Folgejahre inklusive importierter CO2-Belastungen</li><li>Im Konnex mit dem Fiskalhaushalt: Langfristige Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Saldos und Finanzierung<br>
 Abschätzung der Auswirkungen politischer Beschlüsse auf die CO2-Salden</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Steuersätze können jederzeit gesenkt werden, wenn gleichzeitig umweltschädliche Maßnahmen oder Förderungen gestrichen oder gesenkt werden.</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Die Einführung der CO2-Steuer in drei Schritten</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Kurzfristig</strong> werden auf nationaler Ebene wirkungslose Umweltsteuern im non-ETS-Bereich gestrichen und aufkommensneutral durch eine CO2-Steuer ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Mittelfristig</strong> werden die CO2-Steuern auf Energie in einem ersten Schritt durch eine EU-Richtlinie auf 40% des Steuerniveaus von Treibstoffen angehoben. Die Industrie bleibt noch im ETS-Bereich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Langfristig</strong> werden alle CO2-Emissionen durch die Anhebung der CO2-Steuern auf Energie auf das Niveau der CO2-Steuern auf Treibstoffe einheitlich besteuert. Das ETS im Industriebereich wird schrittweise in das CO2-Steuersystem übergeleitet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Phase 1 – bis 2022</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt viele, teils wirkungslose Steuern parallel laufen zu lassen, wollen wir die Einführung einer CO2-Steuer. Diese entspricht in etwa dem derzeitigen Aufkommen der Körperschaftssteuer. Im EU-ETS erfasste Anlagen werden davon vorerst ausgenommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Außerdem beträgt die implizite Besteuerung der Elektrizität für Industrie in Österreich fast 100 Euro/t CO2 und damit deutlich über unserem Vorbild Schweden, das in allen anderen Kategorien deutlich höher besteuert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Besteuerung der Treibstoffe</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Verkehr emittierte 2016 insgesamt 23 Mio. t CO2. In Summe wurde der Verkehr mit 8,12 Mrd. Euro an nicht verursachergerechten Umweltsteuern bzw. Bagatellsteuern belastet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>NOVA (ca. 470 Mio. jährlich), die die Berechnungsbasis der tatsächlichen Emissionen nicht erfasst und weil Alternativantriebe teilweise zu gering, teilweise gar nicht entlastet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mineralölsteuer (ca. 4,5 Mrd. jährlich), die zwar grundsätzlich Emissionsmengen besteuert, aber wegen des Dieselprivilegs unerwünschte Lenkungseffekte aufweist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Motorbezogene Versicherungssteuer (ca. 2,2 Mrd. jährlich), die wie die NOVA nicht die tatsächlichen Emissionen erfasst.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kfz-Steuer, die aufgrund eines Aufkommens von 50 Mio. Euro pro Jahr als Bagatellsteuer einzustufen ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mehrwertsteuer auf MöSt. (ca. 900 Mio. jährlich): da eine Mehrwertsteuer auf Produktionssteuern sinnwidrig ist, wird auf die CO2-Steuern keine Mehrwertsteuer erhoben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die angeführten Steuern werden gestrichen und durch eine aufkommensneutrale CO2-Steuer ersetzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auf die emittierte Tonne CO2 ist eine CO2-Steuer von 350 Euro/t zu entrichten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die CO2-Steuer wird etappenweise eingeführt:</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Angleichen der MöSt. von Diesel und Benzin.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Schrittweise Erhöhung der MöSt um 10ct/l p.a. bis 350 Euro/t CO2 erreicht werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Abschaffen der Kfz-Steuer und schrittweises Senken von NOVA und motorbezogener Versicherungssteuer.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Biotreibstoffe und recycelte Altöle unterliegen mit ihrem Anteil aus fossilen Rohstoffen hergestellten Ausgangsprodukte (Methanol) der CO2-Steuer.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Durch die Streichung der NOVA sinken die Anschaffungskosten für neue, schadstoffärmere Kfz.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Fahrzeugbetrieb wird im Gegenzug verursachergerecht höher besteuert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Reform der Energieabgabe</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Energieabgaben wurden ohne jeden ökologischen Lenkungseffekt nur zur Budgetsanierung eingeführt. Auf die CO2-Emissionen bezogen, werden Erdgasfeuerungen mehr als doppelt so hoch wie Kohlefeuerungen besteuert.<br>
Die Elektrizitätsabgabe unterscheidet nicht zwischen der Stromproduktion aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern. Eine Ökologisierung der Energieabgabe erfordert daher folgende Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Elektrizitätsabgabe wird gestrichen, da sie keinerlei Lenkungseffekte in Richtung CO2-Reduktion aufweist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Gegenzug wird die Befreiung der Stromerzeugung von der Energieabgabe auf fossile Energieträger gestrichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Damit fällt die Energieabgabe auf Wasserkraft, Wind- und Solarenergie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Strom aus kalorischen Kraftwerken wird mit einer Energieabgabe belastet, da Stromerzeuger Energieabgaben auf Brennstoffe zahlen müssen, die sie an die Endverbraucher über den Strompreis weiterverrechnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Energieabgabe auf Methan (Erdgas) beträgt 0,09 Euro/Nm³ und ist die Referenz für die Festsetzung der Energieabgabe auf fossile Brennstoffe.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Energieabgabe auf Kohle wird unabhängig von der Art der Kohle von 0,05 Euro/kg auf 0,18 Euro/kg erhöht. CO2 aus Anthrazitkohle und Erdgas werden dadurch bei gleichem Heizwert gleich hoch besteuert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Da die Energieabgabe auf Kohle gewichtsbezogen ist, werden minderwertigere Kohlen wie z.B. Braunkohlen höher besteuert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine eventuelle MöSt. auf Brennstoffe wird gestrichen. Die Energieabgabe auf andere Brennstoffe wird über das Verhältnis der CO2-Emission des Brennstoffes zu der CO2-Emission von Methan bei gleichen Heizwerten festgesetzt (Energieabgabe = CO2 Brennstoff/CO2 Methan * Energieabgabe Methan)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Aufkommensneutrale Gestaltung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn sich durch die CO2-Steuer eine Überkompensation von MöSt, NOVA, Energieabgabe usw. ergibt, erfolgt der Ausgleich je zur Hälfte durch die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Senkung der Mehrwertsteuer. In Relation zum Einkommen werden von der CO2-Steuer vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen steuerlich stärker belastet. Aus diesem Grund reduzieren wir die MwSt., vor allem bei den Wohnkosten und Lebensmittel.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF, um die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit zu reduzieren, und Kompensation des Einnahmenausfalls des FLAF aus den CO2-Steuer­einnahmen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>PHASE 2 – 2022-2030</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Schwerpunkt unseres Konzepts liegt auf energiebedingten CO2-Emissionen, die in nicht-ETS-Sektoren erzeugt werden, d.h. hauptsächlich CO2-Emissionen aus dem Energieverbrauch von privaten Haushalten, Transport- und Dienstleistungssektoren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein schrittweises Ausrollen auf den ETS-Bereich ist jedoch vorgesehen (D.h. EU, idealerweise OECD-weit). Mehrere parallele CO2-Besteuerungsysteme auf Treibstoffe, Energie und Industrieemissionen sind langfristig kontraproduktiv. Daher müssen CO2-Steuern mittelfristig das ETS System im Energiebereich ersetzen und Luft- und Binnenschifffahrt in das CO2-Steuersystem aufgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>CO2-Besteuerung von Energieträgern</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Treibstoffbesteuerung kurzfristig auf nationaler Ebene ökologisch gestaltet werden kann, ist eine sinnvolle CO2-Besteuerung von Energie, Luft- und Binnenschifffahrt nur auf EU-Ebene möglich. Diese beinhaltet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Streichen von Energieabgaben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Festlegen von Mindestsätzen für die CO2-Besteuerung von Energieträgern durch eine EU-Richtlinie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schrittweise Erhöhung der CO2-Sätze auf Energie auf 40% der CO2-Sätze für Treibstoffe</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Flugverkehr und Binnenschifffahrt werden schrittweise in das CO2-Steuersystem für Treibstoffe übernommen. Das Besteuerungsrecht steht den überflogenen bzw. durchfahrenen Staaten zu.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Industriebereich wird das ETS vorläufig beibehalten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Aufkommensneutrale Ausgestaltung des Steuersystems. Tax-Recycling ist besonders wichtig, um Innovationen Raum für Finanzierung zu bieten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Carbon Budgeting wird über eine EU-Richtlinie EU-weit ausgerollt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>PHASE 3 – AB 2030</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Einheitliche CO2-Steuer in allen Bereichen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Langfristig wird das CO2-Steuersystem auch auf die im ETS verbliebenen Industriebereiche ausgerollt und die CO2-Steuern in allen Bereichen angeglichen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Abschaffung des ETS und Einführung der CO2-Steuer im Industriebereich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schrittweise Angleichung der CO2-Steuern auf Energie und in der Industrie an die CO2-Steuern für Treibstoffe.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Begünstigte Steuersätze in strategischen Branchen der Industrie sind zeitlich beschränkt zulässig, müssen aber durch höhere Steuern auf Treibstoffe oder Energie ausgeglichen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Überblick der drei Phasen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>FÜR TABELLE BITTE PDF KONSULTIEREN (Darstellbarkeitsproblematik)</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>BEGLEITENDE MASSNAHMEN</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mittelfristig müssen legistische Hemmnisse abgeschafft, Produktionsförderungen durch Forschungs- und Investitionsförderungen ersetzt und Steuervermeidung durch Schadstoffsubstitution verhindert werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Weitere Schadstoffe, wie beispielsweise NOx und Feinstaub, werden vom Steuersystem erfasst, um eine Substitution von steuerpflichtigen durch nicht steuerpflichtige Schadstoffe zu vermeiden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Forschung muss verstärkt in saubere Technologielösungen zur CO2-Vermeidung fließen. Solange schmutzige Technologien besser erforscht und damit „fortschrittlicher“ sind, wird der Übergang zu sauberer Technologie schwierig sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die genannte CO2-Steuer soll daher mit Forschungsförderungen flankiert werden. Wir halten diesen Weg für alternativlos, wenn man die Klimaziele einhalten und nicht auf Grund von Verzögerungstaktiken erhebliche Wohlfahrtsverluste tragen will.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kabotage-Beschränkungen sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu identifizieren und abzuschaffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wohnbauförderung muss an Energieausweis und öffentliche Verkehrsanbindung geknüpft werden. Die Pendlerpauschale soll durch degressiv gestaffelte Steuerfreibeträge für Zeitkarten für ÖPNV ersetzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>BEISPIELE</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>Phase 1: Beispiele zu den km-abhängigen Jahreskosten</strong> für Golf 1.6 TDI (Diesel 85kW, 6l/100km, Diesel € 1,22/l Durchschnittspreis 2018 lt. ADAC) bzw. Golf 1.0 TSI (Benzin 80kW, 7l/100km, Benzin € 1,31/l Durchschnittspreis 2018 lt. ADAC), CO2 beider Varianten ca. 160mg/km, Rohstoffpreise Diesel &amp; Benzin KW40 (<a href="https://www.boerse.de/rohstoffpreise">https://www.boerse.de/rohstoffpreise</a>): </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>FÜR TABELLE BITTE PDF KONSULTIEREN (Darstellbarkeitsproblematik)</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>Aufkommensneutrale Gestaltung der CO2-Steuern:</strong> Einnahmen, Entlastungsvolumen und Aufteilung des Entlastungsvolumens auf Arbeitgeber_innen und Bürger_innen. Die Überkompensation bei Treibstoffen ergibt sich durch den Wegfall der indirekten Steuerbegünstigungen des LKW-Verkehrs bei Kfz &gt; 3.5t (Berechnungsbasis 2017 ohne Berücksichtigung der Lenkungseffekte und ohne Valorisierung der Beträge):</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>FÜR TABELLE BITTE PDF KONSULTIEREN (Darstellbarkeitsproblematik)</em></strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Österreich hat im Jahr 2016 das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert, in dem das Ziel verankert ist, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2°C, wenn möglich auf unter 1,5°C, zu beschränken. Dadurch wurde auch dem EU-Fahrplan zum Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft (Reduktion der THG-Emissionen um 80 bis 95 % bis Mitte des Jahrhunderts bezogen auf 1990) zusätzliches Gewicht verliehen. Nach naturwissenschaftlichem Konsens ist es für die Eindämmung des Temperaturanstiegs bei bzw. auf deutlich unter 2°C unerlässlich, aus der Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts auszusteigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Steuer- und Abgabesystem Österreichs belastet den Faktor Arbeit viel zu hoch, obwohl wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Ressourcenverbrauch wird dagegen nur sehr gering besteuert, obwohl wir diesen eindämmen müssen. Ohne eine Strukturreform des Steuersystems, die Emissionen deutlich stärker belastet und den Faktor Arbeit entlastet, ist eine Trendumkehr nicht möglich.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_linz_181124/CO2-Steuerkonzept_NACHHALTIG_INNOVATIV_ENTLASTEND___DAS_NEOS-KONZEP-21397/embeddedpdf?file=%2Fmv_linz_181124%2FCO2-Steuerkonzept_NACHHALTIG_INNOVATIV_ENTLASTEND___DAS_NEOS-KONZEP-21397%2Fviewpdf%3FsectionId%3D78"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 10:00:00 +0000</pubDate>
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