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  1. MV 24.11.18 in Linz
  2. Hauptantrag

Änderungen der Geschäftsordnung

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz
Tagesordnungspunkt:TOP 9: Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Niki Scherak; Andreas Köb; Karl-Arthur Arlamovsky
Status:Eingereicht
Eingereicht:25.10.2018, 07:55

Antragstext

    Stichtag für Kandidaturen

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      In Pkt 29:

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        Wahlvorschläge müssen bis zum Ablauf des 15. Tages vor der Mitgliederversammlung
        dem Bundesbüro übermittelt werden. Das Bundesbüro hat rechtzeitig eingebrachte
        Wahlvorschläge mindestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung auf einer
        dafür vorgesehen Plattform im Intranet den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen
        und eine Dialogfunktion anzubieten, um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.

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          wird folgender Satz angefügt:

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            „Die passive Wahlberechtigung wird anhand eines Stichtags beurteilt, der 15 Tage
            vor der Mitgliederversammlung liegt.“

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              Begründung: Klarstellung – bisher war unklar, ob das Erbringen der
              Kandidaturvoraussetzungen bis zur MV genügt.

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                Redaktionelle Anpassung LGF

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                  In Pkt 39:

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                    Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung gelten für
                    Landesmitgliederversammlungen mit folgenden Abweichungen: Anstelle des/der
                    Vorsitzenden tritt der/die Landessprecher_in, anstelle des Vorstands das
                    Landesteam, anstelle des Bundesbüros der/die Landeskoordinator_in, anstelle der
                    E-Mail-Adresse antraege@neos.eu die E-Mail-Adresse [bundesland]@neos.eu.
                    Dringliche Anträge bei Landesmitgliederversammlungen benötigen die Unterstützung
                    von lediglich zehn Mitgliedern.

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                      wird der Begriff „Landeskoordinator_in“ durch den Begriff
                      „Landesgeschäftsführer_in“ ersetzt.

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                        Begründung: Redaktionelle Klarstellung

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                          Details der Protokollierung der MV

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                            Nach Pkt 3:

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                              Die Mitgliederversammlung wird durch das Sitzungspräsidium geleitet. Dieses ist
                              zu Beginn der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der/des Vorsitzenden mit
                              absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen in offener Abstimmung zu
                              bestätigen. Stimmberechtigte Mitglieder des Vorstands können dem
                              Sitzungspräsidium nicht angehören. Das Sitzungspräsidium kann jederzeit auf
                              Verlangen von zehn Mitgliedern mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgewählt werden.
                              In diesem Fall ist ein neu zusammengesetztes Sitzungspräsidium auf Vorschlag
                              der/des Vorsitzenden zu wählen.

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                                wird folgender Pkt 3a eingefügt:

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                                  „3a. Über die Mitgliederversammlung ist von einem Mitglied des
                                  Sitzungspräsidiums oder einem/einer Mitarbeiter_in des Bundesbüros, welches vom
                                  Sitzungspräsidium bestimmt wird, eine Niederschrift zu führen, welche
                                  insbesondere Ort und Tag der Versammlung, die Namen der Mitglieder des
                                  Sitzungspräsidiums sowie Art und Ergebnis der Abstimmungen und die Feststellung
                                  des Sitzungspräsidiums über die Beschlussfassungen zu enthalten hat. Der
                                  Niederschrift sind ein Verzeichnis der Teilnehmer, ein Verzeichnis der durch
                                  Stimmrechtsübertragung an den Beschlussfassungen mitwirkenden Mitglieder und
                                  Belege über die ordnungsgemäße Einberufung anzuschließen. Die Niederschrift ist
                                  von den Mitgliedern des Sitzungspräsidiums zu unterfertigen und auf der Website
                                  zu veröffentlichen.“

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                                    Begründung: In der GO haben bisher detaillierte Regelungen über die
                                    Protokollierung der Mv gefehlt (obwohl statutengemäß Einwendungen gegen das
                                    Protokoll vorgebracht werden können, die Existenz eines Protokolls also
                                    vorausgesetzt wird).

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                                      Klärung, welche Anträge dem Begutachtungsverfahren und
                                      dessen Fristen (Pkt. 17) unterworfen sind

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                                        In Pkt 17:

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                                          Begutachtungsentwürfe für Hauptanträge, die bis zum Ablauf des 29. Tages vor der
                                          Mitgliederversammlung dem Bundesbüro an die E-Mail-Adresse antraege@neos.eu
                                          übermittelt oder auf der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet eingebracht
                                          werden, sind vom Bundesbüro einer Online-Begutachtung für die Mitglieder auf der
                                          dafür vorgesehenen Plattform im Intranet zu unterziehen. Der Zeitraum der
                                          Online-Begutachtung beträgt mindestens eine Woche und endet spätestens 17 Tage
                                          vor der Mitgliederversammlung. Im Anschluss an die OnlineBegutachtung haben die
                                          Autor_innen des Begutachtungsentwurfs die Möglichkeit, die abgegebenen
                                          Kommentare zu berücksichtigen und bis zum Ablauf des zehnten Tages vor der
                                          Mitgliederversammlung einen vom Begutachtungsentwurf abweichenden Hauptantrag
                                          dem Bundesbüro an die E-Mail-Adresse antraege@neos.eu zu übermitteln oder auf
                                          der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet einzubringen. Andernfalls gilt der
                                          unveränderte Begutachtungsentwurf als rechtzeitig eingebrachter Hauptantrag. Das
                                          Bundesbüro hat all diese Hauptanträge mindestens eine Woche vor der
                                          Mitgliederversammlung in einem allen Mitgliedern zugänglichen Antragsbuch zu
                                          veröffentlichen. Alle solcherart kundgemachten Hauptanträge, die die
                                          Unterstützung von mindestens vier weiteren Mitgliedern haben, sind auf der
                                          Mitgliederversammlung zu behandeln. All dies gilt nicht für Änderungsanträge.
                                          Diese können im Vorfeld der Mitgliederversammlung per E-Mail an die E-Mail-
                                          Adresse antraege@neos.eu, auf der dafür vorgesehenen Plattform im Intranet oder
                                          vor Ort bis zu Beginn des Abstimmungsvorgangs schriftlich eingebracht werden.
                                          Änderungsanträge, die später als 72 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung
                                          eingebracht werden, benötigen die Unterstützung von mindestens neun weiteren
                                          Mitgliedern. So eingebrachte Änderungsanträge sind vom Bundesbüro in das
                                          Antragsbuch aufzunehmen.

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                                            wird nach der Wortfolge „Begutachtungsentwürfe für Hauptanträge“ folgende
                                            Wortfolge eingefügt:

                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                              „gemäß Art. 4.3. lit. d (Mitgliedsbeiträge und Budget), lit. k (Anträge der
                                              Mitglieder), lit. m (Satzung und Ausführungsstatute), lit. n (Parteiprogramm),
                                              lit. o (Wahlprogramme und Positionspapiere) bzw. Art. 9.2. lit. d (Budget), lit.
                                              g (Wahlprogramme und Positionspapiere), lit. l (Finanzstatut)“

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                                                Begründung: Klarstellung, dass bestimmte Beschlussmaterien nicht der
                                                Begutachtung bzw. Antragseinbringungsfrist unterliegen (zB Wahlplattformen oder
                                                Koalitionsvereinbarungen)

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                                                  Präzisierung des Quorums bei Wahlen

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                                                    Die Punkte 32 und 33 lauten neu:

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                                                      „32. Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen
                                                      gültigen Stimmen auf sich vereint. Können mehrere Plätze besetzt werden (z.B. im
                                                      Erweiterten Vorstand) und kandidieren mehr Personen als Plätze zu vergeben sind,
                                                      so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt, sofern sie eine
                                                      absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Gültig
                                                      sind Stimmen, die auf nicht mehr Kandidat_innen lauten als Funktionen zu wählen
                                                      sind.

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                                                        33. Erreichen dabei nicht genügend Kandidat_innen eine absolute Mehrheit, so
                                                        findet für die noch zu besetzenden Plätze die erforderliche Anzahl an weiteren
                                                        Wahlgängen statt, bis auch für die noch offenen Plätze Kandidat_innen mit
                                                        absoluter Mehrheit gewählt sind. Vor jedem Wahlgang scheidet jedenfalls die/der
                                                        Kandidat_in mit der geringsten Stimmenzahl aus, wobei jedoch zusätzlich so viele
                                                        weitere Kandidat_innen mit den jeweils nächstwenigsten Stimmen ausscheiden, dass
                                                        die Anzahl der Kandidat_innen im folgenden Wahlgang höchstens doppelt so hoch
                                                        wie die Anzahl der noch offenen Plätze ist. Sollte nur noch ein_e Kandidat_in
                                                        zur Wahl stehen und keine absolute Mehrheit auf sich vereinen können, wird der
                                                        Wahlvorgang beendet. In diesem Fall ist die Wahl der zu diesem Zeitpunkt noch
                                                        nicht besetzten Plätze neu auszuschreiben und im Rahmen der nächsten
                                                        Mitgliederversammlung durchzuführen.“

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                                                          Begründung: Klarstellung, dass auch leere Stimmzettel bzw. solche, die auf
                                                          weniger Kandidat_innen lauten als Funktionen zu wählen sind, gültige Stimmen und
                                                          somit für das Zustimmungsquorum relevant sind.

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                                                          Begründung

                                                            Die entsprechenden Begründungen finden sich im Fließtext wieder.

                                                            Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung ist immer unter www.neos.eu/go abrufbar.

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                                                            Unterstützer_innen

                                                            • christine hahn
                                                            • Henrike Brandstötter

                                                            • Änderungsantrag stellen
                                                              Der Antragsschluss ist vorbei.
                                                            • PDF-Version
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