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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien: Anträge</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien: Anträge</title>
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                        <title>Antrag auf Änderung der Satzung betreffend Punkt 15.10.1. Unvereinbarkeitsbestimmungen - Hauptantrag</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_betreffend_Punkt_15_10_1__Unvereinbark-9521</link>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Satzungstext „Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstands, des Erweiterten Vorstands, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden.“ soll wie folgt geändert werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstandes, des Erweiterten Vorstandes, eines Landesteams, eines Erweiterten Landesteams oder eines Wiener Bezirksteams gewählt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antrag soll die Satzung nach der Schaffung der Wiener Bezirksteams dahingehend ändern, dass der/die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts auch nicht zum/zur Bezirkssprecher:in, zum/zur stellvertretenden Bezirkssprecher:in sowie zu einem weiteren Mitglied des Bezirksteams gewählt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dieser Änderung sollen Unvereinbarkeiten durch die zuletzt geschaffenen Funktionen Bezirkssprecher:in, stellvertretende:r Bezirkssprecher:in und weiteren Mitgliedern des Bezirksteams im Landesteam Wien neu bestimmt werden.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Nov 2025 10:58:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>NEOS: Reformkraft für einen verantwortungsvollen Föderalismus - Hauptantrag</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/motion/699</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Veit Dengler, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Philipp Pointner, Bianca Perina, Fiona Fiedler</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/motion/699</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Man spürt es, egal wohin man auch geht: Das <strong>Haus Österreich</strong> ist sanierungsbedürftig. Die Substanz, die der “Föderalismus” österreichischer Bauweise hergibt, ist nicht mehr stabil. Jährlich blättert Farbe ab, jährlich wird mit frischer Farbe über den immer stärker sichtbaren Wasserschaden gestrichen, jährlich wird die Farbe teurer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mitten in der dramatischen Budgetkrise ist für alle Beobachterinnen längst klar: so kann es nicht weitergehen. Weil wir unser gemeinsames Haus für die nächsten Generationen auf gute Beine stellen wollen, wurde im Juni 2025 die <strong>Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden</strong> ins Leben gerufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass die Gesetzgebung auf der einen Seite geregelt ist, in der Praxis vieler wichtiger Lebensbereiche die Vollziehung, Verwaltung und die Finanzierung davon aber losgelöst ist, führt im besten Fall dazu, dass Prozesse teuer sind, verlangsamen und doppelt bis dreifach wahrgenommen werden. Im schlechtesten Fall wird die <strong>Verantwortung gar nicht wahrgenommen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ergebnisse der Bauweise des österreichischen Föderalismus sind bekannt: In der Gesundheitspolitik gibt kaum ein Land in der EU mehr öffentliches Geld aus als Österreich, aber Wartezeiten für Routineeingriffe werden immer länger. In der Energiepolitik schreiben (teil-)staatliche Energiekonzerne im Eigentum der Länder, Städte oder des Bundes hohe Gewinne, während die Inflation bei Energie für Betriebe und die Menschen hoch bleibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS sagen: Schluss mit diesem Pfusch. Um diesen Weg zu gehen, muss die Gretchenfrage beantwortet werden: <strong><em>Wozu ist der Staat da?</em></strong>Unsere Antwort ist klar: Er ist kein Selbstzweck, sondern <strong>hat den Menschen zu dienen – verantwortlich, bürgernah, sparsam und vorausschauend. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS haben daher seit unserer Gründung Reformen vorgelegt, die auf ein „Neues Österreich“ abzielen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Neue Österreich braucht jedoch auch einen Neuen Föderalismus. Wir setzen auf einen partizipativen, transparenten und evidenzbasierten Reformweg. Nicht top-down, nicht in Hinterzimmern, sondern mit Bürger:innen, Gemeinden und Ländern – klar geführt, klar evaluiert und darauf ausgerichtet, dass die Menschen etwas von den Reformen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ziele sind klar: Kompetenz- statt Verhandlungslogik, Service statt Bürokratie, Entlastung statt Mehrkosten. Zu gewinnen gibt es für die Bürgerinnen und Bürger viel: Studien zeigen in Österreich Effizienzpotenziale von bis zu 24 Mrd. Euro pro Jahr.<a href="#_ftn1">[1]</a> Zu verlieren gibt es nichts, nur ein Zuständigkeitsdickicht, in dem Entscheidungen verzögert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die großen Veränderungen werden nicht von heute auf morgen passieren. Wir NEOS fordern, die Reformpartnerschaft als Auftakt für ein Reformjahrzehnt zu nutzen. Die Wirtschafts- und Budgetsituation ist so dramatisch, dass diese Reformen nicht mehr wie in der Vergangenheit kosmetisch sein dürfen, sondern tiefgreifend sein müssen; nicht gegen die Menschen, sondern mit ihnen; mit klaren Zielen und drei Säulen für einen „Neuen Föderalismus für ein Neues Österreich“:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Verantwortung</strong>: Klare Verantwortung statt Mischkompetenzen. Eine Ebene entscheidet, vollzieht und finanziert – wer eine staatliche Leistung gestalten möchte, soll sie auch finanzieren. Dafür braucht es statt dutzender “15a-Vereinbarungen” klare Zuständigkeiten und eine Neuordnung des Finanzausgleichs.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bürgernähe</strong>: Der neue Föderalismus muss gemeindezentriert sein. Der Staat beginnt vor Ort, daher sollten auch vor Ort die zentralen Werkzeuge für eine schlankere Verwaltung zum Einsatz kommen. Wir wollen Kooperationen und Fusionen von Gemeinden unkomplizierter und attraktiver machen, um aus steigender Überforderung neue Chancen zu schaffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Entlastung</strong>: Auch Strukturreformen sind kein Selbstzweck, sondern haben das Ziel, Menschen zu entlasten und letztendlich Steuern zu senken. Dafür braucht es Ausgabendisziplin für alle – von den Gemeinden bis zum Bund.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine stärkere und realistische Steuer- und Abgabenautonomie der Gemeinden ist ein zentraler Hebel, der alle drei Säulen verbindet. Sie schafft Verantwortung, weil Gemeinden damit nicht nur Ausgaben tragen, sondern auch Einnahmen aufbringen müssen. Sie stärkt die Bürgernähe, weil Entscheidungen über Leistungen und deren Finanzierung eben dort getroffen werden, wo die Menschen leben. Und sie ermöglicht Entlastung, weil die höhere Eigenverantwortung zu effizienteren Strukturen führt – weniger Doppelgleisigkeiten, mehr Anreiz für Sparsamkeit und Innovation. Ein neuer Föderalismus heißt daher: Wer gestaltet, soll auch finanzieren dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Konkrete Vorhaben für das Reformjahrzehnt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verantwortungsföderalismus </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Kompetenzordnung neu: </strong>Wir wollen die dutzenden (44) Art-15a-Konstruktionen durch klare Zuständigkeiten ersetzen; wir wollen, dass eine Ebene entscheidet, vollzieht, und finanziert.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bildung aus einer Hand: </strong>Schluss mit hinderlichem Kompetenzdschungel. Der Bund soll eine klare Personalkompetenz haben und Schulen künftig weitreichende Schulautonomie (pädagogisch, personell, finanziell).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Gesundheit steuerbar machen: </strong>Die hohen Defizite im Spitalswesen müssen Anlass sein, um die Instrumente für die Bundeszielsteuerung völlig zu überarbeiten. Unser Ziel ist die Finanzierung aus einer Hand auf der Ebene von Gesundheitsregionen wie im niederländischen Modell.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>(Un)mittelbare Bundesverwaltung neu ordnen: </strong>Wo Bundesrecht regional und lokal wirkt, soll das Instrument der mittelbaren Bundesverwaltung gezielt genutzt werden – für Synergien, für Tempo, für klare Verantwortlichkeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ein gemeindezentrierter Föderalismus für mehr Bürgernähe </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Starke Gemeinden als erste Anlaufstelle: </strong>Wir wollenGemeinden, die urbane Lebensqualität ermöglichen bei Mobilität, Bildung oder Pflege und nicht durch immer höhere Umlagen von Ländern geschwächt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Kooperationen und Fusionen erleichtern:</strong> Wir wollen Gemeinden bei der Kooperation und Fusion bestmöglich unterstützen (vgl. Antrag: Republik der besten Gemeinden). Das soll auch der nächste Finanzausgleich anschieben: Wer nachgewiesenermaßen Bürokratie und Verwaltungskosten spart, soll bei der Umsetzung von Digitalisierungs- oder Kooperationsprojekten unterstützt werden. In einer durchschnittlichen Gemeinde kostet die Verwaltung der Abgabeneinhebung alleine ein Achtel der Einnahmen. Bei Kooperationen ab 70.000 Einwohner:innen sinkt dieser Anteil auf 2,5 bis 2,6 Prozent.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Automatisch digital-first: </strong>Esbraucht analog zu Finanzonline ein One-Stop-Behördenportal, außerdem für Bürgerinnen Zugang zu einer verständlichen und transparenten Dokumentation aller öffentlicher Vergaben &amp; Budgets.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Entlastung: Strukturen, die Geld sparen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Österreich hat eine im EU-Vergleich hohe Förderquote. Oft existieren zig verschiedene Förderungen auf den unterschiedlichen Ebenen, die ähnliche Ziele verfolgen, aber nicht aufeinander abgestimmt sind. Das ist unleistbar geworden. Doppel- und Dreifachförderungen sollen über ein Kumulationsprinzip abgeschafft werden, der Bund also Förderungen anderer Körperschaften anrechnen. Auch sollte es keine zusätzlichen Förderungen mehr von Landesregierungen geben, wenn das Land nicht die Gesetzgebungs- oder Vollziehungskompetenz hat.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Energiepreise senken durch Strukturreformen: Netzplanung und Netzbetrieb sind in Österreich zu wenig angestimmt und durch 130 verschiedene Gesellschaften auch übermäßig teuer. Ein effektiver Föderalismus mit einer österreichweiten Planung beschleunigt Genehmigungen, fördert den Wettbewerb und schafft Preistransparenz – Betriebe und Haushalte können um hunderte Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Um für echten Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen zu sorgen, sind wechselseitige Beteiligungen der öffentlichen Hand zwischen diesen Gesellschaften aufzulösen und die politische Einflussnahme auf diese zu beenden. Als kurzfristig wirksame Maßnahme zur Senkung des Strompreises ist die Elektrizitätsabgabe ersatzlos zu streichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Entlastung: Steuer- &amp; Abgabenautonomie der Gemeinden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kommunaler Einkommensteuer-Hebesatzkorridor: NEOS stehen für mutige Schritte zu mehr Steuer- und Abgabenautonomie. Gemeinden legen innerhalb eines Bundes-Korridors einen Hebesatz auf ihren Einkommensteuer-Anteil fest. Die Gesamtsteuerlast kann damit jedenfalls nicht steigen, sondern kann nur sinken. Die Einhebung soll unbürokratisch über das Finanzamt erfolgen und nicht über neues Verwaltunspersonal.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Fusions- und Kooperationsdividende in der Steuerbasis: Wir wollen, dass der nächste Finanzausgleich zudem Vorteile bei Zusammenschlüssen und kostensenkenden Kooperationen vorsieht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Was die Bürgerinnen und Bürger vom neuen Föderalismus haben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bildung: Hohe Standards und echte Schulautonomie – mehr Unterricht, weniger Zettelwirtschaft; jede Schule bekommt die Freiräume, die sie braucht.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gesundheit: Kürzere Wartezeiten, stärkere Primärversorgung, klare Steuerung – der/die Patient:in steht im Zentrum und nicht die Zuständigkeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Verwaltung/Verfassung: Schnellere Bescheide, weniger Wege, volle Transparenz – Service statt Schikane.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Energiepreise: Niedrigere Systemkosten durch Wettbewerb und effizientere Netze – leistbare Energie für Haushalte und Betriebe.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mehr Autonomie und Veranwortung bei Steuern und Abgaben: Es bringt mehr Bürgernähe und Klarheit, wenn Steuern eher auf lokaler Ebene einbehalten und genutzt werden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeindezentrierter Föderalismus, schlanke Länder als Schnellboote für flotte Gemeinden – und ein Bund, der Verantwortung übernimmt. So wird aus der Reformpartnerschaft ein Reform-Jahrzehnt. So wird aus dem Flickwerk und dem „Überpinseln“ der Herausforderungen wieder ein solides Haus Österreich – ein Staat, der für die Menschen arbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. Eco Austria (2024), <a href="https://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2024/04/WKO-Endbericht_EcoAustria-Lohnnebenkostensenkung.pdf">Link</a>.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Nov 2025 10:53:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Cooling-off-Phase für Neu-Mitglieder</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Cooling-off-Phase_fuer_Neu-Mitglieder-58516</link>
                        <author>Kathrin Bunzel-Stiefelhagen, Katrin Elborgh, Michael Schiebel, Alexander Weyrosta, Carola Zentara</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Cooling-off-Phase_fuer_Neu-Mitglieder-58516</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu Artikel 7.1. der NEOS-Satzung wird folgender Satz hinzugefügt:<br>
Mitgliedern, die neu in eine Landesgruppe eintreten, kommt für die ersten drei Monate (91 Tage) ihrer Angehörigkeit ausschließlich ein passives Wahlrecht zu. Dies betrifft jegliche Wahlen zu Parteiorganen und die Erstellung von Listen für Landtagswahlen (nach 16.3.) oder Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen (nach 16.4.).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In die Geschäftsordnung wird folgender Artikel eingefügt:<br>
13.4. Mitglieder, deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Landesmitgliederversammlung erst weniger als 3 Monate (91 Tage) besteht, sind bei Wahlen nicht stimmberechtigt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Erfahrung zeigt, dass kurz vor Mitgliederversammlungen mit Wahlen (Landesteam; Listenerstellung) Mitglieder eintreten, die in direktem Umfeld von Kandidat:innen stehen (family &amp; friends). Diese Mitglieder zeigen wenig Interesse an NEOS generell und zahlen dann auch meist keine Mitgliedsgebühren mehr im Folgejahr. Es geht hier also offensichtlich nur um die Stimmen bei der jeweiligen Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei Mitgliederversammlungen im Bund oder größeren Bundesländern wird dies real wenig Einfluss auf das Resultat haben. Bei Mitgliederversammlungen in Bundesländern mit wenigen Mitgliedern oder auch bei der Listenerstellung für Städte über 100.000 Einwohner:innen gibt es oft weniger als 50 abgegebene Stimmen, in manchen Fällen sogar weniger als 20. Hier können 5-15 kurzfristig eingetretene Mitglieder das Endergebnis entscheidend beeinflussen. Die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs einer solchen Aktion soll damit verringert werden.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Oct 2025 07:04:07 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag auf Änderung der § 1.4. der NEOS Satzung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_auf_Aenderung_der__1_4__der_NEOS_Satzung-56386</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Veit Dengler, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Philipp Pointner, Bianca Perina, Fiona Fiedler, Peter Berry</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_auf_Aenderung_der__1_4__der_NEOS_Satzung-56386</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1.4. wird wie folgt abgeändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1.4. Internationale Einbindung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS ist Mitglied der Alliance of Liberals and Democrats for Europe (ALDE Party) und der Liberal International (LI).</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS ist schon länger Beobachtermitglied der Liberal International und hat nun den Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt. Die Aufnahme erfolgt am 22. November. Unsere Satzung soll diese neue Realität abbilden.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 18 Oct 2025 08:04:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag auf Änderung der Satzung betreffend Punkt 15.10.1. Unvereinbarkeitsbestimmungen</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/motion/686</link>
                        <author>Kathrin Bunzel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/motion/686</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Satzungstext „Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstands, des Erweiterten Vorstands, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden.“ soll wie folgt geändert werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstandes, des Erweiterten Vorstandes, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden. Ombudspersonen dürfen keine andere Funktion ausüben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ombudspersonen sollen vollkommen frei und unabhängig agieren können.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Oct 2025 07:11:46 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderung des Art.16.4.4. Konsensliste</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Aenderung_des_Art_16_4_4__Konsensliste-51857</link>
                        <author>Christoph Hilscher</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Aenderung_des_Art_16_4_4__Konsensliste-51857</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Art. 16.4.4. &quot;Konsensliste&quot; möge hinkünftig wie folgt lauten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Beschluss gemäß Art. 16.4.2.c bedarf der Bestätigung des Landesteams (Erweiterten Landesteams). Erfolgt die Bestätigung nicht, so wird die Liste gemäß Art 16.4.3. erstellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS bekennt sich dazu, Listen unter Mitwirkung der Mitglieder zu erstellen. Dieses Prinzip wird bei der Listenerstellung in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen sowie in Gemeindebezirken gemäß Art. 16.4.2 lit. c durchbrochen, sofern sich die Kandidat:innen auf eine Konsensliste einigen. Angesichts der kleinteiligen Strukturen in kleinen Gemeinden und Bezirken kann dieses Vorgehen sinnvoll sein, um eine konstruktiv zusammenarbeitende Vertretung sicherzustellen. Insofern lässt sich ein vorübergehender Ausschluss der Mitglieder von der Listenerstellung argumentieren – allerdings ausschließlich mit Verweis auf den erreichten Konsens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wird eine solche Konsensliste jedoch vom Landesteam bzw. Erweiterten Landesteam nicht bestätigt, sieht die geltende Regelung vor, dass die Konsensliste als Mitgliedervorschlag gewertet wird und darauf aufbauend ein Landesteam-Vorschlag erstellt wird (gemäß den genauen Ausführungen in Art 16.4.4.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieses Vorgehen halte ich für verfehlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Konsensliste ist in der Regel das Ergebnis eines aufwändigen Prozesses, der von allen Beteiligten erhebliche Kompromissbereitschaft verlangt. Wird dieser Konsens im Nachhinein einseitig aufgebrochen, besteht eben kein Konsens mehr – und damit entfällt auch die einzige tragfähige Begründung dafür, den Mitgliedern die Mitwirkung an der Listenerstellung vorzuenthalten.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Oct 2025 08:00:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 3</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-28383</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Anna Stürgkh, Steffi Krisper, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Markus Hofer, Yannick Shetty, Sophie Wotschke, Arlette Zakarian, Veit Dengler, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Fiona Fiedler, Philipp Pointner, Wenzel Röhsner</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-28383</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 16.2.1.1.e erster Satz lautet:<br>
„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist eine Stimmabgabe durch alle in der Mitgliederversammlung stimmberechtigten Mitglieder.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Art 16.2.2.d lautet:<br>
Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der einzelnen Landeslisten erfolgt auf Basis der Stimmabgabe durch die stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe, wobei diese nur Kandidat:innen für die Landesliste jenes Bundeslandes wählen können, deren NEOS-Landesgruppe sie gemäß Art 7.1. angehören. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.1. c erläuterten Verfahren in der gleichen Mitgliederversammlung, in der auch die Bundesliste gewählt wird. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt. Das Ergebnis der Punktevergabe für die jeweilige Landesliste entsprechend dieser Bestimmung ist gültig, sofern daran zumindest 14 Mitglieder teilgenommen haben. Haben weniger als 14 Mitglieder an der Punktevergabe für eine Landesliste teilgenommen, so gelten die (gewichteten) Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen des Mitgliedervorschlags für die Bundesliste als (gewichtete) Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags für die betreffende Landesliste.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Mitgliederversammlung sollen den Mitgliedern in Stufe 3 künftig 2 Stimmen zukommen: eine Stimme für die Bundesliste und eine Stimme für die Landesliste jenes Bundeslandes, deren NEOS-Landesgruppe sie angehören.<br><br>
Damit hierbei ein demokratisches Gleichgewicht zur Abstimmung in Stufe 2 gewahrt wird, gilt das Ergebnis der separaten Abstimmung für die jeweilige Landesliste aber nur, wenn zumindest 14 Personen daran teilgenommen haben. Die Hürde von 14 Personen entspricht den abgegebenen Stimmen in Stufe 2 bei der Erstellung der Landesliste (7 Vorstand, 7 Landesteam).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Oct 2025 07:57:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 2</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-60694</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Anna Stürgkh, Johannes Gasser, Markus Hofer, Yannick Shetty, Sophie Wotschke, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Philipp Pointner</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-60694</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><em>Art 16.2.1.1.d lautet: </em><br>
„Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n der Bundesliste erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem Verfahren gemäß Art 16.2.1.2.d.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><em>Art 16.2.1.2.d lautet: </em><br>
„d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Bundesliste erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens auf Basis einer geheimen Abstimmung des Erweiterten Vorstands über einen Vorschlag des Vorstands. Der Vorschlag des Vorstands enthält die Verteilung von in Summe 15 Punkten auf die einzelnen Kandidat:innen, wobei kein/e Kandidat:in mehr als 5 Punkte erhalten darf und die Punkte der einzelnen Kandidat:innen mit 4 Nachkomma-Stellen ausgewiesen werden. Der Vorschlag des Vorstands ist angenommen, wenn der Erweiterte Vorstand diesem mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmt. Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann der Vorstand einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer 2/3-Mehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, erfolgt die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Bundesliste in der zweiten Stufe nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren durch die geheime Vergabe von Punkten durch die einzelnen Mitglieder des Erweiterten Vorstands. In diesem Fall wird die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte im Erweiterten Vorstand durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><em>Art 16.2.2.c lautet:</em><br>
„c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Landeslisten erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands über einen Vorschlag des jeweiligen Landesteams. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><em>Art 16.3.1.d lautet:<br>
„</em>d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem Verfahren gemäß Art 16.3.2.c.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><em>Art 16.3.2.c lautet:<br>
„</em>c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des erweiterten Landesteams über einen Vorschlag des Landesteams. In jenen Landesgruppen, in denen kein erweitertes Landesteam eingerichtet ist, entscheiden an dessen Stelle die Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><em>Art 16.6.3 lautet: </em><br>
„16.6.3. Landesteam-Vorschlag<br>
Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung erstellt das Erweiterte Landesteam, ist ein solches nicht eingerichtet das Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand, nach der in Art 16.3.2.c. erläuterten Methode einen Landesteam-Vorschlag.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Punktevergabe in Stufe 2 soll künftig auf Basis eines Vorschlags des Vorstands erfolgen, der mit 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung vom EV (Bundesliste) bzw. den Mitgliedern von Landesteam und Vorstand (Landeslisten) beschlossen wird. Sollte der erste zur Abstimmung gebrachte Vorschlag nicht die nötige 2/3-Mehrheit erreichen, ist einer neuer Vorschlag vorzulegen, für dessen Beschluss abermals eine 2/3-Mehrheit im EV erforderlich ist. Sollte auch darüber kein Beschluss mit der nötigen Mehrheit gefasst werden, soll die Punktevergabe in Stufe 2 weiterhin in Form einer geheimen Wahl durch die einzelnen EV-Mitglieder (bzw. die Mitglieder von Landesteam und Vorstand bei den Landeslisten) erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Oct 2025 07:53:12 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 1</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-53743</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Dolores Bakos, Markus Hofer, Johannes Gasser, Yannick Shetty, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Arlette Zakarian, Christoph Wiederkehr, Claudia.Gamon, Fiona.Fiedler, Wenzel Röhsner</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-53743</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><em>In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:</em><br>
„Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen, wonach er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6. verpflichtet.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><em>In Art 16.1. der Satzung („Grundsätze“) wird folgender Art 16.1.6 angefügt:</em><br>
„16.1.6. Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)<br>
Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verbindlich ist.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><em>In Art 16.2.1.2.b entfällt die Wortfolge „</em>Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden<em>.“</em></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>In Art 16.2.1.2.e wird folgender 4. Satz eingefügt:<br><em>„</em>Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden<em>.“</em></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><em>Art. 16.5.4 erster Satz lautet:</em><br>
„Kandidat:innen, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung, die Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6bzw. Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger Wirkung von einem laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten Wahlvorschlag gestrichen werden.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Künftig soll es in der Vorwahlstufe 1 nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe in Stufe 1 soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden (Z.3.). In Stufe 3 soll diese Voraussetzung aber weiterhin gelten (Z.4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus soll in der Satzung die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der EV mit einfacher Mehrheit die Festlegung von Compliance Regeln für die Vorwahl beschließen kann (Z. 1, 2 und 5).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 16 Oct 2025 07:47:02 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderung von Art. 16.4.3: Wahl der Liste in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen sowie Gemeindebezirke</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Aenderung_von_Art__16_4_3_Wahl_der_Liste_in_Gemeinden_mit_weniger_als_-21296</link>
                        <author>Alexander Zöchling </author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Aenderung_von_Art__16_4_3_Wahl_der_Liste_in_Gemeinden_mit_weniger_als_-21296</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hiermit wird beantragt, Art. 16.4.3. der Satzung durch folgende Regelung zu ersetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>a.)Wird kein Beschluss gemäß Art 16.4.2.c) gefasst, so wird durch alle an der Versammlung gemäß Art. 16.4.2. teilnehmenden Mitglieder entsprechend dem in Art. 16.3.2.d. beschriebenen Verfahren ein Mitgliedervorschlag für die jeweilige Gemeinde (den jeweiligen Bezirk) erstellt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>b.)Nach Wahl laut 16.4.3.a) wird die Liste vom Landesteam (Erweitertes Landesteam) bestätigt oder abgelehnt, wobei in Wien anstelle des Erweiterten Landesteams das Landesteam, der/die jeweilige Bezirkssprecher:in und sein:e/ihr:e Stellvertreter:in treten.</em><br><em> Eine nach 16.4.3.a) im Bezirk gewählte Liste kann vom Vorstand inkl. Bezirkssprecher:In und Stellvertreter:In als Ganzes bestätigt oder aus wichtigem Grund und mit 2/3 Mehrheit abgelehnt werden. Hier kann entweder maximal eine einzelne Person oder die ganze Liste abgelehnt werden. Wird nur eine Person abgelehnt, rücken alle nachgereihten Kandidat:Innen auf. Der Grund muss allen Bezirksteammitgliedern und Kandidat:Innen mitgeteilt werden. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>c.) Wird die Liste als Ganzes abgelehnt, wird der Grund allen Bezirksteammitgliedern und Kandidat:Innen mitgeteilt und es wird wieder nach Art 16.4.3.a.) neu im Bezirk gewählt nach Art. 16.4.3 b.) gewählt. </em><br><em>Lehnt der Vorstand inkl. Bez. Sprecher und Stv. nach diesem zweiten Wahlvorgang die Liste mit 2/3 Mehrheit immer noch aus wichtigem Grund ab, erfolgt ein Wahlvorgang in dieser Stufe nach Art. 16.3.2.c.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Reihung der Gemeinderats- bzw. Bezirksliste erfolgt am besten durch die Mitglieder der jeweiligen Bezirks- und Gemeindeteams. Sie kennen die Kandidat:Innen und ihre Motivation am besten und können deren vergangene und zukünftige Beiträge für die Gemeinde, den Bezirk und NEOS am besten einschätzen. Das Landesteam (Erweitertes Landesteam) kann seine Kontrollfunktion trotzdem umfangreich ausüben und mögliche Probleme und Konflikte abwenden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung muss es im Falle eines Eingriffs aber eine transparente Begründung geben, die für Mitglieder einsehbar und verständlich ist.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 15 Oct 2025 13:58:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11.</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Satzungsaenderung_bzgl__Vorwahlen_Gerold_mit_Pernt_MV_15_11_-62810</link>
                        <author>Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/Satzungsaenderung_bzgl__Vorwahlen_Gerold_mit_Pernt_MV_15_11_-62810</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die <strong>NEOS</strong>-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Grundsätze</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen, wonach er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6. verpflichtet.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.1.6 wird angefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verbindlich ist.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Nationalratswahl Bundesliste - Listenerste/r</em>: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.1.d lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Für den/die Listenerste/n aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe ist in der Stufe 2 eine Bestätigung des Vorstandes mittels Zweidrittelmehrheit erforderlich, um die 3. Vorwahlstufe erreichen zu können. Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so ist Art. 16.2.1.2.g zu beachten.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.1.e lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist eine Stimmabgabe durch die Mitgliederversammlung. Die Teilnahme-berechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt zeitnahe zu Art 16.2.1.1.d. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.1.f lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat:innen addiert. Wenn ein/e Kandidat:in insgesamt mehr als (gewichtete) 1,5 Vertrauenspunkte erhalten hat, ergibt sich verbindlich seine/ihre Nominierung als Listenerste:r des Bundeswahl-vorschlags. Ist dies nicht der Fall, dann ist der/diejenige Kandidat:in nominiert, der/die insgesamt die meisten (gewichteten) Vertrauenspunkte erhalten hat, wenn er/sie im Mitgliedervorschlag mehr als (gewichtete) 1,0 Vertrauenspunkte erhalten hat. Ist dies auch nicht der Fall, dann ist durch die Mitgliederversammlung eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat:innen mit den insgesamt meisten bzw. zweitmeisten (gewichteten) Vertrauenspunkten durchzuführen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Nationalratswahl Bundesliste - weitere Listenplätze:</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.a lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die erste Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine öffentliche Online-Vorwahl. Die öffentliche Online-Vorwahl ist – außer im Falle von 16.2.1.1.h - zeitgleich mit derjenigen gemäß Art 16.2.1.1.a durchzuführen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.b lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Jede/r Teilnehmer:in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal hinsichtlich der Bundeslistenplätze 2ff. abstimmen und kann bis zu fünf zugelassenen Kandidat:innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben. Gibt es fünf oder mehr Kandidat:innen werden bei Auswahl von fünf Kandidat:innen 5/4/3/2/1 Vertrauenspunkte vergeben. Bei weniger als fünf Kandidat:innen bzw. weniger als fünf ausgewählten Kandidat:innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat:in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der ausgewählten Kandidat:innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw., wird nur ein/e Kandidat:in unterstützt, erhält diese/r einen Vertrauenspunkt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.d lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Für die Bundesliste kann die/der Parteivorsitzende in der 2. Stufe ab vier vorhandenen NEOS-Mandaten über die Bundesliste einen, ab acht NEOSMandaten über die Bundesliste bis zu zwei Kandidat:innen aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe an eine beliebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat. Für diese Vorschläge bedarf es getrennt einer Bestätigung durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Sollte der jeweilige Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der Parteivorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittel-mehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt jeweils das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Parteivorsitzenden sowie die Abstimmungs-ergebniss(e) des Vorstandes werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.e lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist eine Stimmabgabe durch die Mitgliederversammlung. Die Teilnahme-berechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt zeitnahe zu Art 16.2.1.2.d. Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten 1/2/3/4/5 versehen wurden. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.f lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze 2ff. des Bundeswahlvorschlags.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.g lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Hat nur ein/e Kandidat:in am Vorwahlverfahren gemäß Art 16.2.1.1. teilgenommen, aber insgesamt genau oder weniger als 1,5 (gewichtete) Vertrauenspunkte, keine Zweidrittelmehrheit im Vorstand oder im Mitgliedervorschlag genau oder weniger als 1,0 (gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten, oder wurde kein:e Kandidat:in zum Vorwahlverfahren gemäß Art 16.2.1.1. zugelassen, so gilt die Reihenfolge für die Listenplätze 1ff.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Nationalratswahl - Landeslisten:</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.2.c lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Für die Landesliste kann die/der Landesvorsitzende in der 2. Stufe ab zwei vorhandenen NEOS-Mandaten über die Landesliste einen eine/n Kandidat:in aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe an eine beliebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat. Für diesen Vorschlag bedarf es einer Bestätigung durch das Landesteam und den Vorstand mit Zweidrittel-mehrheit. Sollte der Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der Landesvorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Landesvorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) des Landesteams samt Vorstand werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.2.d lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der einzelnen Landeslisten erfolgt auf Basis der Stimmabgabe durch die stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe, wobei diese nur Kandidat:innen für die Landesliste jenes Bundeslandes wählen können, deren NEOS-Landesgruppe sie gemäß Art 7.1. angehören. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren in der gleichen Mitgliederversammlung, in der auch die Bundesliste gewählt wird. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversamm-lung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Das Ergebnis der Punktevergabe für die jeweilige Landesliste entsprechend dieser Bestimmung ist gültig, sofern daran zumindest 14 Mitglieder teilgenommen haben. Haben weniger als 14 Mitglieder an der Punktevergabe für eine Landesliste teilgenommen, so gelten die (gewichteten) Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen des Mitgliedervorschlags für die Bundesliste als (gewichtete) Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags für die betreffende Landesliste.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.2.e lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus 16.2.2.d werden für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze der jeweiligen Landesliste.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>zu Landtagswahl - Listenerste/r</em>: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.3.1.d lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Für den/die Listenerste/n aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe ist in der 2. Stufe eine Bestätigung des Landesteams gemeinsam mit dem Vorstand mittels Zweidrittelmehrheit erforderlich. Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so ist Art. 16.3.2.f zu beachten.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.3.1.e lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die Landesmitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren zeitnahe zu Art 16.3.1.d. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Landesmitglieder-versammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Landtagswahl - weitere Listenplätze:</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.3.2.c lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Für die weiteren Listenplätze kann die/der Landesvorsitzende in der 2. Stufe ab vier vorhandenen NEOS-Landtagsmandaten einen, ab acht Mandaten der bis zu zwei Kandidat:innen aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe an eine be-liebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat. Für diese Vorschläge bedarf es getrennt einer Bestätigung durch das Landesteam samt Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Sollte der jeweilige Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der Landesvorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt jeweils das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Landesvorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) des Landesteams samt Vorstand werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.3.2.d lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die Landesmitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren zeitnahe zu Art 16.3.2.c. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Landes-mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.3.2.e lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Landesteam und dem Vorstand und das Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus 16.3.2.d werden für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze 2ff des Landeswahlvorschlags.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.3.2.f lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Hat nur einer/m Kandidat:in am Vorwahlverfahren gemäß Art 16.3.1. teilgenommen, aber insgesamt genau oder weniger als 1,5 (gewichtete) Vertrauenspunkte, keine Zweidrittelmehrheit im Landesteam samt Vorstand oder im Mitgliedervorschlag genau oder weniger als 1,0 (gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten, oder wurde kein:e Kandidat:in zum Vorwahl-verfahren gemäß Art 16.3.1. zugelassen, so gilt die Reihenfolge für die Listenplätze 1ff.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Gemeinderatswahlen (über 100.000) Einwohner</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.4.1. lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„In Gemeinden mit über 100.000 Einwohner:innen werden dreistufige Vorwahlverfahren analog zu Art. 16.3.1. und 16.3.2. durchgeführt, wobei anstelle der Stimmabgabe durch die Landesmitgliederversammlung (Mitgliedervorschlag) eine solche durch die Versammlung der Mitglieder, die in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, tritt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Wildcard</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.5.3 Wildcard lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Mitgliederversammlung kann bei der Nationalratswahl, bei der Europawahl ab zu diesem Zeitpunkt drei vorhandenen Abgeordneten auf Antrag des Erweiterten Vorstands nach Abschluss des Vorwahlverfahrens und nach Zustimmung des allenfalls betroffenen Landesteams beschließen, dass ein:e einzige:r Kandidat:in, die/der sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer bestimmten Stelle der Bundes- und/oder einer Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste, sofern es zwei vorhandene Mandate gibt (ausgenommen als Listenerste:r auf der Bundesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt wird. Die Landesmitgliederversammlung kann bei einer Landtags- oder Gemeinderatswahl auf Antrag des Landesteams ab zu diesem Zeitpunkt drei Abgeordneten nach Abschluss des Vorwahlverfahrens beschließen, dass ein:e Kandidat:in, der/die sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer bestimmten Stelle der Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste:r auf der Landesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt wird. Die Abstimmung erfolgt jeweils geheim.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Ausschluss</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.5.4 Ausschluss vom Vorwahlverfahren und Streichung vom Wahlvor-schlag – der erste Satz lautet: „Kandidat:innen, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung, die Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6 bzw. Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger Wirkung von einem laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten Wahlvorschlag gestrichen werden.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Bundesrat:</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.6.3. Landesteam-Vorschlag lautet:<br>
„Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung wählt das Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand aus den Kandidat:innen fünfmal so viele Personen, als Mandate zu vergeben sind, aus, die sich gleichberechtigt der betroffenen Landesmitgliederversammlung zur Wahl stellen. Die Kandidat:innen werden hierfür alphabetisch genannt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.6.4. Mitgliedervorschlag lautet:<br>
„Frühestens am Tag nach dem Landesteam-Vorschlag, spätestens aber am zweiten Tag vor der konstituierenden Landtagssitzung erstellt die Landesmitgliederversammlung den Mitgliedervorschlag. Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten 1/2/3/4/5 versehen wurden. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Landesmitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Daraus ergibt sich die Liste für den gereihten Wahlvorschlag, wobei der/die Erstplatzierte (und bei entsprechendem Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als Mitglied, die Darauffolgenden als Ersatzmitglieder des Bundesrats nominiert sind.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.6.5. wird gestrichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>ad Europawahl: es wird Art 16.7. eingefügt</em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.7.1 lautet:<br>
„Die Listenerstellung erfolgt analog den Bestimmungen zu 16.2.1.2 Nationalratswahlen – weitere Listenplätze, soweit nicht in Art 16.7.2 anders geregelt. Listenerste/r wird automatisch die/der Erstgereihte nach den 3 Vorwahlstufen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.7.2 lautet:<br>
„Für die 2. Stufe der Vorwahl kann die/der Parteivorsitzende ab drei NEOS-EU-Abgeordneten eine/n Kandidat:in aus der 1. Vorwahlstufe so mit Vertrauenspunkten vorreihen, dass diese/r maximal an zweiter Stelle der Liste aufscheint. Zu diesem Vorschlag holt die/der Parteivorsitzende die Meinung des Vorstandes ein, der einer Bestätigung durch Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der Parteivorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe für diesen Einzelvorschlag unverändert. Die Vorschläge des/der Parteivorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) des Vorstandes werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.7.3. lautet:<br>
„Die 3. Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Liste für die Europawahl ist eine Stimmabgabe durch die Mitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt zeitnahe zu Art 16.7.2. Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten 1/2/3/4/5 versehen wurden. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.7.4. 1 lautet:<br>
„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der Listenplätze 1ff. für die Europawahl. Die/Der Erstgereihte ist die/der Spitzenkandidat/in für die Europawahl.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wir haben jetzt über 4.000 Mitglieder und die Summe aller Mitglieder als auch jedes einzelne Mitglied hat bei Vorwahlen immer weniger mitzuentscheiden. Entweder stehen wir öffentlich dazu, dass wir - wie bei den etablierten Parteien – Personalfragen viel mehr durch unsere Führung entscheiden lassen wollen, dann sollten wir das auch klar sagen, oder wir wollen wirklich eine Mitgliederpartei sein, dann müssen wir dringend unser Vorwahlsystem verbessern. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Dieser umfassende Antrag zum Vorwahlsystem verfolgt das Anliegen, viele Ideen und Kritikpunkte der letzten Jahre zu berücksichtigen, Vorschläge für die 1. und 3. Stufe, die für die abgesagte Mitglieder-versammlung am 15. Juni 2025 bereits vorgelegen haben, weitgehend aufzunehmen, das Mitgliedervotum deutlich zu stärken und strategische Entscheidungen der Parteispitze in der Stufe 2 in verbesserter Form weiter zu ermöglichen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Für die Nominierung der/des Kandidat:innen wird weiterhin ein dreistufiges </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Verfahren durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt eine Vorwahl, die mit einem Drittel für das Endergebnis gewichtet ist. In der 2. Stufe kann das Ergebnis von der Parteispitze durch Vorreihung(en) strategisch angepasst werden, die 3. Stufe wird mit zwei Drittel gewichtet und gibt auch die Möglichkeit der Abstimmung über die Landesliste. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><em>Für Nationalratswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen und </em></strong><strong><em>Gemeinderatswahlen (über 100.000 Einwohner:innen) sind grundsätzlich folgende Regeln der Vorwahlen vorgesehen: </em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Künftig soll es in der <strong>Vorwahlstufe 1</strong> nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden. Dies gibt vor allem Nichtmitgliedern die Möglichkeit an der Bürger:innen-Vorwahl leichter teilzunehmen, da diese möglicherweise nur weniger als fünf Kandidat:innen kennen, um sie beurteilen zu können. Werden beispielsweise drei Kandidat:innen unterstützt dann werden 1,2 und 3 Vertrauenspunkte vergeben, bei fünf unterstützten Kandidat:innen wie bisher 1,2,3,4 und 5 Vertrauenspunkte, wird nur ein/e Kandidat:in unterstützt, erhält diese/r 1 Vertrauenspunkt. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Die bisherige<strong> Vorwahlstufe 2 </strong>war die umstrittenste ua durch meist faktisch stärkere Gewichtung als das vorgesehene Drittel und durch die wesentlich kleinere Gruppe an Abstimmenden, die sich überdies auch zuvor am leichtesten absprechen und gegenseitig unterstützen konnten. Überdies sind durch die Abstimmungen im Erweiterten Vorstand und den Erweiterten Landesteams vorwiegend selbst Kandidierende wahlberechtigt gewesen, was bei diesem bedeutendsten Vorwahlschritt vor allem Individualinteressen gefördert hat. Deshalb sind in diesem Vorschlag für die 2. Stufe der Vorstand bzw. Landesteam samt Vorstand für die jeweiligen <strong>Listenerste</strong> diejenigen, die mit 2/3 Mehrheit bestimmen, ob die aufgrund der Vorwahlstufe 1 Erstgereihten, zur Vorwahlstufe 3 freigegeben werden. Für die <strong>weiteren Listenplätze</strong> kann der/die Parteivorsitzende durch zusätzliche Vertrauenspunkte 1 bis 2 Kandidat:innen (je nach der Anzahl bereits vorhandener Mandate) an eine gewünschte Stelle vorreihen, vor die/den Ersten mit maximal 20 % mehr Vertrauenspunkten. Diese Möglichkeit gibt es auch für die <strong>Landeslisten</strong> ab zwei Mandaten, für die Vorwahlen zur <strong>Landtagswahl</strong> ab vier Mandaten, ab drei vorhandenen Mandaten ebenso für die Europawahl. Durch die Möglichkeit der Vorreihung ergibt sich automatisch auch die Rückreihung von Kandidat:innen bzw. die Möglichkeit eine bessere </em><em>Geschlechterparität zu erreichen. Die Vorschläge seitens der </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Parteiführung/Landessprecher/in bedürfen einzeln einer Zweidrittelmehrheit im Vorstand bzw. Landesteam und Vorstand, der erweiterte Vorstand und die erweiterten Landesteams sind - um Eigeninteressen hinanzuhalten - nicht mehr involviert. Bei Nichterreichung kann es geänderte Vorschläge geben, wird auch dafür keine Zweidrittelmehrheit erreicht, geht das Ergebnis aus der Vorwahlstufe 1 zum Mitgliederentscheid (Vorwahlstufe 3). Somit gibt es durch diese Möglichkeiten eine deutliche strategische Möglichkeit für die Spitzen und </em><em>Spitzengremien der Partei. Überdies ermöglicht diese Vorgangsweise mehr Transparenz bzgl. der getroffenen Entscheidungen. Dazu werden die Vorschläge des/der (Landes)vorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) unmittelbar den Mitgliedern mitgeteilt. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><em>Vorwahlstufe 3 – Mitgliederversammlungen: </em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Für alle Vorwahlen soll den <strong>Mitgliederversammlungen (Bund, Land und Gemeinde)</strong> hinkünftig mehr Bedeutung zukommen! Das Mitgliedervotum soll künftig im Ausmaß von <strong>zwei Drittel</strong> anstatt bisher <strong>einem Drittel</strong> (wie bisher schon bei Vorwahlen zum Bundesrat) gewichtet werden. Dies gilt für Nationalratswahlen, </em><em>EU-Wahlen, Landtagswahlen und Gemeindewahlen (über 100.000 Einwohner). Weiterhin gilt die Voraussetzung 5 Kandidat:innen mit 1 bis 5 Vertrauenspunkten zu unterstützen. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Für die Vorwahlen zur Nationalratswahl soll den Mitgliedern in der <strong>BundesMitgliederversammlung in Stufe 3</strong> künftig die Abgabe von 2 Stimmen möglich sein: eine Stimme für die <strong>Bundesliste</strong> und eine Stimme für die <strong>Landesliste</strong> jenes Bundeslandes, deren <strong>NEOS</strong>-Landesgruppe sie angehören. Um hierfür allerdings eine zu starke Konzentration auf zu wenige Abstimmende zu vermeiden, gilt das Ergebnis der separaten Abstimmung für die jeweilige Landesliste aber nur, wenn zumindest 14 Personen daran teilgenommen haben. Sind dies weniger als 14 </em><em>Personen dann gelten stattdessen automatisch die (gewichteten) </em><em>Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen des Mitgliedervorschlags für die Bundesliste. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Für die Vorwahl zum <strong>Bundesrat</strong> ist vorgesehen, dass das Landesteam die fünffache Anzahl an Kandidat:innen als bisher Bundesratsmandate bestehen, aus allen Kandidat:innen auswählt und diese gleichberechtigt zur Entscheidung der jeweiligen Landesmitgliederversammlung vorlegt. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Für die Vorwahl zur <strong>Europawahl</strong> soll es aufgrund des Umstandes, dass es für <strong>NEOS</strong> auf absehbare Zeit nur 1-3 Europaabgeordnete gibt, keine eigene Vorwahl zum Spitzenkandidat:in geben, so wie dies früher auch gegeben war. Spitzenkandidat:in wird automatisch die/der Erste auf der Bundesliste für die Europawahl. Ebenso soll es aufgrund der wenigen Europaabgeordneten erst ab drei <strong>NEOS</strong>-EU-Abgeordneten eine echte Wildcard gemäß 16.5.3 geben, darunter wäre dies wohl ein zu starker Eingriff. Ab dieser Hürde ist auch für die Europawahl in der 2. Stufe eine Vorreihung möglich, und sodann das Votum der Mitglieder in Vorwahlstufe 3 mit Zweidrittel-Gewichtung</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><em>Kommentar zu den beiden Anträgen, die für die abgesagte MV am 15. Juni vorgesehen waren: </em></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Schon bisher hat trotz der Drittellösung die 2. Stufe durch die wenigen </em><em>Abstimmenden faktisch bis zu 50 % des Ergebnisses ausgelöst. Wenn nun der Vorstand dem Erweiterten Vorstand einen fertigen Vorschlag zur Abstimmung vorschlägt, ist dies ein noch stärker wirksamerer Teil im Vorwahlsystem und läuft faktisch auf eine Entscheidung der/des Parteivorsitzende/n hinaus. Das bringt uns noch mehr den etablierten Parteien näher und untergräbt weiter die Demokratie innerhalb unserer Partei. Der Alternativvorschlag von Wenzel Röhsner etc. erscheint auf den ersten Blick demokratischer, aber was hat es mit einer „Wahl“ zu tun, wenn dies offen (evtl. mit Gruppendruck) passiert und noch dazu die einzelnen vergebenen Punkte noch nachträglich verändert werden dürfen/sollen/müssen. Dies klingt sehr nach Hinterzimmerentscheidungen, die wir bei den anderen Parteien zu Recht ablehnen. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><span class="underline"><em><strong>Rechenbeispiele und statistische Analyse von Heimo Pernt siehe PDF-Datei</strong></em></span></h2></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20251115/Satzungsaenderung_bzgl__Vorwahlen_Gerold_mit_Pernt_MV_15_11_-62810/embeddedpdf?file=%2Fmv_20251115%2FSatzungsaenderung_bzgl__Vorwahlen_Gerold_mit_Pernt_MV_15_11_-62810%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1350"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 14 Oct 2025 07:44:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ANTRAG AN DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG BETREFFEND DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG ZUR REFORM DER VORWAHLSTUFE 2</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/ANTRAG_AN_DIE_MITGLIEDERVERSAMMLUNG_BETREFFEND_DIE_AeNDERUNG_DER_SATZUN-61189</link>
                        <author>Wenzel Röhsner</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20251115/ANTRAG_AN_DIE_MITGLIEDERVERSAMMLUNG_BETREFFEND_DIE_AeNDERUNG_DER_SATZUN-61189</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.d) lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch den<br>
Erweiterten Vorstand. Nach Abschluss der ersten Vorwahlstufe kann der Vorstand<br>
eine Ergebnisempfehlung zur Punktevergabe erstellen und diese dem erweiterten<br>
Vorstand zur Kenntnis bringen. Dabei schlägt der Vorstand für strategisch<br>
besonders relevante Kandidaten eine Zielpunkteanzahl vor. Nach der Debatte über<br>
diesen Vorschlag erfolgt die Punktevergabe in einer offenen Abstimmung im<br>
Erweiterten Vorstand nach dem in Punkt b) genannten Verfahren. Die Stimmabgabe<br>
ist jedoch nicht anonym. Dabei stimmen zunächst die Landessprecher:innen, danach<br>
die weiteren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder, danach der/die<br>
Vorsitzende des Jugendverbandes, und zuletzt die stimmberechtigten Mitglieder<br>
des Vorstandes ab. Sollte die Zielpunktezahl gewisser Kandidaten dabei nicht<br>
erreicht werden oder sollte dies aus strategischen Erwägungen notwendig sein,<br>
kann der/die Parteivorsitzende den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit geben<br>
ihre Punktevergabe abzuändern. Die Anzahl der in dieser Abstimmung erzielten<br>
Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen<br>
dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag. Nach der Sitzung wird das<br>
Ergebnis, nicht jedoch die individuellen Punktevergaben der stimmberechtigten<br>
Mitglieder veröffentlicht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand erstellt nach Abschluss der ersten Vorwahlstufe einen Vorschlag zur Punktevergabe in Stufe 2, der strategisch begründete Zielpunkte für bestimmte Kandidat:innen enthält. Dieser Vorschlag wird im Erweiterten Vorstand offen diskutiert. Die Mitglieder geben in dieser Diskussion öffentlich an, wie viele Punkte sie den vorgeschlagenen Personen vergeben möchten, so kann sichergestellt werden, dass die strategisch wichtigen Kandidaten ausreichend, aber nicht überschießend viele Punkte erhalten und die gemeinsamen Ziele erreicht werden. Anschließend erfolgt eine formelle, offene und transparente Abstimmung über die tatsächliche Punktevergabe. Eine Änderung der abgegebenen Stimmen bis zur Abstimmungsschließung ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorteil der Änderung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Änderung erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Punktevergabe, stärkt das Vertrauen in das Verfahren und macht intransparente Absprachen unmöglich. Der Vorstand kann die Liste strategisch mitgestalten und die Punktevergabe wesentlich steuern, ohne die demokratische Entscheidungsfindung im Erweiterten Vorstand zu dominieren. So können strategische Ziele einfach verfolgt werden, ohne dass dem Vorstand die Möglichkeit gegeben wird die Ergebnisse aus den Stufen 1-3 vollkommen zu frustrieren. Ebenso wird verhindert, dass dem Vorstand de facto die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Reihung auf der Bundesliste eingeräumt wird. Das Verfahren bleibt dabei schlank, flexibel und effizient umsetzbar.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20251115/ANTRAG_AN_DIE_MITGLIEDERVERSAMMLUNG_BETREFFEND_DIE_AeNDERUNG_DER_SATZUN-61189/embeddedpdf?file=%2Fmv_20251115%2FANTRAG_AN_DIE_MITGLIEDERVERSAMMLUNG_BETREFFEND_DIE_AeNDERUNG_DER_SATZUN-61189%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1350"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Oct 2025 07:19:46 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>