Grundrechte und Grundwerte sind nicht äquivalent, Artikel 7 AEUV sieht Sanktionen für (schwerwiegende) Grundwerteverstöße vor, Grundrechtsverstöße werden von nationalen Gerichten oder allenfalls dem EuGH sanktioniert.
| Antrag: | EU-Wahlprogramm 2024 - Hauptantrag |
|---|---|
| Antragsteller_in: | Wenzel Röhsner |
| Status: | Übernahme |
| Eingereicht: | 23.01.2024, 22:03 |

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