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  1. MV 27.01.24 in Rankweil
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  3. Änderungsantrag

Ä4 zu EU-Wahlprogramm 2024 - Hauptantrag

Antrag: EU-Wahlprogramm 2024 - Hauptantrag
Antragsteller_in: Wenzel Röhsner
Status: Übernahme
Eingereicht: 23.01.2024, 22:03

Antragstext

In Zeile 200:

GrundrechtsverstößenGrundwerteverstößen und autoritären Tendenzen rasch und ohne Verzögerung

Begründung

Grundrechte und Grundwerte sind nicht äquivalent, Artikel 7 AEUV sieht Sanktionen für (schwerwiegende) Grundwerteverstöße vor, Grundrechtsverstöße werden von nationalen Gerichten oder allenfalls dem EuGH sanktioniert.

Unterstützer_innen

  • Julian Fritsch

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: bis 10.01.2024, 12:00
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