Grundrechte und Grundwerte sind nicht äquivalent, Artikel 7 AEUV sieht Sanktionen für (schwerwiegende) Grundwerteverstöße vor, Grundrechtsverstöße werden von nationalen Gerichten oder allenfalls dem EuGH sanktioniert.
Antrag: | EU-Wahlprogramm 2024 - Hauptantrag |
---|---|
Antragsteller_in: | Wenzel Röhsner |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.01.2024, 22:03 |
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: bis 10.01.2024, 12:00