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  1. MV 18.06.23 in Wien
  2. Antrag von Mitglied
  3. Änderungsantrag

Ä3 zu Organisationsentwicklung NEOS Wien

Antrag: Organisationsentwicklung NEOS Wien
Antragsteller_in: Johannes Sablatnig
Status: Geprüft
Eingereicht: 13.06.2023, 12:47

Antragstext

In Zeile 69 einfügen:

Entwicklung und Ausrichtung der Bezirksgruppe. Außerdem wirkt der / die Bezirkssprecher:in an der Listenerstellung gem. Art 16.3.1.d. und 16.3.2.c. mit.

In Zeile 188 einfügen:

16. Erstellung von Kandidat:innenlisten für Wahlen

16.3. Landtagswahlen

16.3.1. Listenerste_r

d) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch das Erweiterte Landesteam, wobei in Wien außerdem auch die Bezirkssprecher:innen stimmberechtigt sind. Ist ein Erweitertes Landesteamnicht eingerichtet, erfolgt die Stimmabgabe durch das Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand. Sie erfolgt nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Landesteamvorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat_in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.

16.3.2. weitere Listenplätze

c) Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch das Erweiterte Landesteam, wobei in Wien außerdem auch die Bezirkssprecher:innen stimmberechtigt sind. Ist ein Erweitertes Landesteam nicht eingerichtet, erfolgt die Stimmabgabe durch das Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand. Sie erfolgt nach dem in 16.2.1.2.b erläuterten Verfahren in derselben Sitzung wie die Stimmabgabe gemäß Art 16.3.1.d. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorschlag aus der zweiten Stufe.

Begründung

Die Bezirkssprecher:innen sollen als Vertretung der wichtigsten Organisationseinheit der Landesgruppe - der Bezirke - auch bei Stufe 2 der Vorwahl zur Landtagswahl stimmberechtigt sein.

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
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