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  1. MV 18.06.23 in Wien
  2. Antrag von Mitglied

Antrag auf Valorisierung der Leistungen des Bundes an die Landesgruppen

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 18.06.2023 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
Antragsteller_in:Michael Bernhard, Julia Seidl, Robert Zechner, Peter Peikoff, Andreas Köb, Karl-Arthur Arlamovsky, Edith Kollermann, Franziska Schumi, Markus Hofer, Elmar Andrée
Status:Eingereicht
Eingereicht:22.05.2023, 06:38

Antragstext

ANTRAG

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

auf Änderung der Finanzordnung von „NEOS – Das Neue Österreich und Liberales
Forum“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

eingebracht von Bundesfinanzreferent Michael Bernhard und stv.
Bundesfinanzreferentin Julia Seidl und den Landesfinanzreferent_innen Robert
Zechner (Kärnten), Peter Peikoff (Burgenland), Andreas Köb (Wien), Karl-Arthur
Arlamovsky (Salzburg), Edith Kollermann (Niederösterreich), Franziska Schumi
(Tirol), Markus Hofer (Oberösterreich), Elmar Andrée (10. Bundesland),

Die geltende Finanzordnung wird folgendermaßen abgeändert:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

1. Punkt 6 lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

„6. Kostenbeiträge für die Landesgruppen

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

Für Landesgruppen, die weniger als EUR 300.000 p.a. aus Mitteln der Landes-
Parteienförderung erhalten, gilt folgendes:

24.05.2023

Tony Platt:

Ist hier eine Einschleifregelung angedacht? Bei 350.000 Landesparteienförderung würde eine Landesgruppe schlechter aussteigen als bei 300.000.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

6.1. Die Personalkosten des/der Landesgeschäftsführer_in werden in einem Ausmaß
von gesamt 3.850 Euro brutto/Monat zuzüglich Sonderzahlungen (13. und 14.
Gehalt) sowie Lohnnebenkosten gedeckt. Darüber hinaus werden die Personalkosten
von bis zu zwei weiteren Angestellten nach Beschluss des Vorstands bei Erfüllung
von durch diesen im Vorhinein mit dem Landesteam vereinbarten Bedingungen bis zu
605 Euro brutto/Monat (B, K, S, V) für 10 Stunden pro Woche bzw. 1.210 Euro
brutto/Monat (N, O, St, T, W) für 20 Stunden pro Woche jeweils zuzüglich
Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) sowie Lohnnebenkosten gedeckt. Eine
Aufstockung der Arbeitszeit bzw. des Gehaltes ist über eine Kostenbeteiligung
auf Landesebene und/oder nach Beschluss des Vorstands bei Erfüllung von durch
diesen im Vorhinein mit dem Landesteam vereinbarten Bedingungen möglich.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00

6.2. Büro: Landesgruppen erhalten einen Zuschuss zu den Mietkosten für ein
lokales Büro im Ausmaß von 363 Euro pro Monat.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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6.3. Bürospesen: Landesgruppen erhalten ein Budget für Bürospesen im Ausmaß von
55 Euro pro Monat plus einen variablen Betrag, der sich an der Zahl der
Wahlberechtigten orientiert.

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6.4. Die in Pkt. 6.1 genannten Personen sind Angestellte der Partei. Die
Kostenbeteiligungen für Personal, Mietkostenzuschüsse und das Spesenbudget
werden monatlich auf das Konto der jeweiligen Landesgruppe überwiesen.“

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2. In Pkt. 10 wird folgender Pkt. 10.3. angefügt

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„10.3. Der Pkt. 6 in der Fassung des Beschlusses der MV vom 18.6.2023 tritt mit
1.7.2023 in Kraft.“

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Änderungsanträge

keine

Kommentare

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