Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 18.06.2023 in Wien |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute |
Antragsteller_in: | Andreas Köb, Michael Bernhard |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.05.2023, 07:27 |
Antrag Finanzordnung
Antragstext
Folgende Artikel sind der NEOS-Finanzordnung hinzuzufügen bzw. in der NEOS-
Finanzordnung zu ergänzen (unterstrichen):
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
9. Prüfung von Rechnungen, Freigabe und Überweisung
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
9.3. Landesebene: Die Prüfung von Rechnungen erfolgt durch den/die
Landesgeschäftsführer_in, den/die Landes-Finanzreferent_in oder den/die
budgetverantwortliche/n Mitarbeiter_in. Auf Basis dieser Prüfung erfolgt die
Freigabe
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
a) sofern die Landesgruppe weniger als EUR 300.000 p.a. aus Mitteln der
Landesparteienförderung erhält: durch den/die Landesgeschäftsführer_in oder ein
Mitglied des Landesteams und den/die Bundesgeschäftsführer_in oder dessen/deren
Stellvertreter_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
b) sofern die Landesgruppe EUR 300.000 p.a. oder mehr aus Mitteln der
Landesparteienförderung erhält: bis zu einem Betrag von EUR 10.000 durch den/die
Landesgeschäftsführer_in, über einem Betrag von EUR 10.000.- durch zwei Personen
aus dem Kreis von Landesgeschäftsführer_in, Landessprecher_in und Landes-
Finanzreferent_in.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
9.6.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
c) auf Landesebene, sofern die Landesgruppe zumindest 300.000 € Landes-
Parteienförderung erhält, durch zwei Personen aus dem Kreis von
Landesgeschäftsführer_in, Landessprecher_in und Landesfinanzreferent_in. Bei
Beträgen bis EUR 10.000 kann die Überweisung durch den/die
Landesgeschäftsführer_in gemeinsam mit einer/einem befugten Mitarbeiter_in der
Landesgruppe durchgeführt werden. Erhält eine Landesgruppe für
kommunalpolitische Aufgaben zweckgewidmete Fördermittel, so kann dafür ein
gesondertes Konto eingerichtet werden, für das ein zuständiges Mitglied der
jeweiligen Fraktion gemeinsam mit Landesgeschäftsführer_in, Landessprecher_in
oder Landesfinanzreferent_in zeichnungsberechtigt ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
Begründung
Der bisherige Wert von 5.000 Euro ist bereits einige Jahre alt. Allein durch die Teuerung aber v.a. durch finanzkräftigere Landesgruppen ergeben sich in der Praxis zum Teil höhere Beauftragungen. Eine Anhebung auf 10.000 Euro würde den bürokratischen Aufwand verringern und Prozesse vereinfachen.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
Unterstützer_innen
- Douglas Hoyos
- Robert Luschnik
- Johannes Bachleitner
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00