Antrag: | ANTRAG FÜR EINE NEUE FINANZORDNUNG VON NEOS - DAS NEUE ÖSTERREICH UND LIBERALES FORUM |
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Antragsteller_in: | Michael Bernhard (Finanzreferent) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.06.2021, 21:09 |
Ä1 zu ANTRAG FÜR EINE NEUE FINANZORDNUNG VON NEOS - DAS NEUE ÖSTERREICH UND LIBERALES FORUM
Antragstext
Von Zeile 36 bis 58:
- Geld- und Sachspenden:
3.1. Wenn eine Geldspende eine deutlich gekennzeichnete Zweckwidmung für eine Landesgruppe aufweist, gehören 90 % dieser Spende der Landesgruppe, 10 % der Bundespartei.
3.2. Sollte eine Zweckwidmung beim Überweisungstext fehlen, so kann diese ex post binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang schriftlich nachgeholt werden. Die entsprechende Dokumentation ist der Buchhaltung beizuschließen.
- 3. Geld- und Sachspenden
3.1. Geld- und Sachspenden dürfen ausschließlich von der Bundespartei oder von Landesgruppen angenommen werden. Ausgenommen davon sind Zuwendungen im Rahmen lokalpolitisch üblicher Veranstaltungen (z.B. Spenden-Sammelbox) in einem Gesamtausmaß von maximal € 500.- je Veranstaltung. Über derartige Einnahmen ist der/die zuständige Landesfinanzreferent_in umgehend zu informieren.
3.2. Geldspenden, die eine eindeutig gekennzeichnete Zweckwidmung für eine Landesgruppe aufweisen oder ohne Zweckwidmung auf deren Konto überwiesen werden, kommen zu 100% dieser Landesgruppe zu.
3.3. Geldspenden, die nicht eine eindeutig gekennzeichnete Zweckwidmung für eine Landesgruppe aufweisen, kommen - sofern sie nicht direkt auf ein Konto einer Landesgruppe überwiesen werden – zu 100% der Bundespartei zu.
3.4. Fehlt eine eindeutige Zweckwidmung für eine Spende und wird diese binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang nachgeholt, so ist sie. entsprechend der nachträglich vorgenommenen Zweckwidmung der betroffenen Landesgruppe oder der Bundespartei zuzurechnen.
3.5. Sachspenden verbleiben zu 100% beim Adressaten der Sachspende.
3.3. Ist es expliziter und dokumentierter Wunsch der/des Spenders_in, eine andere Aufteilung als 90/10 vorzunehmen, so ist dem nachzukommen, sofern die Spende zumindest 7.500 Euro beträgt. Dabei sind die Bestimmungen des Parteiengesetzes über die Begrenzung der zulässigen Spendenhöhe jedoch jedenfalls zu beachten. Die entsprechende Dokumentation ist der Buchhaltung beizuschließen.
3.4. Wenn keine Zweckwidmung vorliegt und die Geldspende bis zu 3.500 Euro beträgt, werden 100 % der Bundespartei zugeordnet.
3.5. Wenn keine Zweckwidmung vorliegt und die Geldspende höher als 3.500 Euro ist, so werden 90 % der Bundespartei zugeordnet und 10 % kommen in einen Ländertopf.
3.6. Der Ländertopf dient zur Unterstützung von Einzelaktivitäten in den Bundesländern nach Maßgabe ihrer individuellen Möglichkeiten und Bedarfslagen. Der Bundesgeschäftsführer verfügt bis 10.000 Euro allein darüber, über 10.000 Euro auf Basis eines Beschlusses des Vorstandes.
3.7. Sachspenden verbleiben zu 100 % beim Adressaten der Sachspende.
Von Zeile 62 bis 67:
- Mitgliedsbeiträge:
5.1. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen verbleiben zu 100 % bei der Bundespartei.
- 5. Mitgliedsbeiträge:
5.1. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen verbleiben zu 30% bei der Bundespartei. 70% dieser Einnahmen werden entsprechend den ihnen jeweils angehörenden Mitgliedern an die Landesgruppen weitergeleitet.
5.2. Die Datenverwaltung der Mitglieder erfolgt durch das Bundesbüro, wobei der Zugriff auf die Mitglieder-Daten durch die Landesgruppen gewährleistet sein muss.
5.2. Die Datenverwaltung der Mitglieder erfolgt durch das Bundesbüro.
5.3. Der Zugriff auf die Mitglieder-Daten durch die Landesgruppen muss gewährleistet sein.
Von Zeile 90 bis 100:
7. Kostenbeiträge durch die Landesgruppen
Durch Landesgruppen, die mind. EUR 300.000 p.a. aus Mitteln der Landes-Parteienförderung erhalten, ist ein Kostenbeitrag an das Bundesbüro für zentral
erbrachte bzw. beauftragte Leistungen zu bezahlen. Davon umfasst sind sowohl interne Aufwände (insb. Personal) als auch externe Kosten (insb. Software/Tools/Lizenzen, Kontaktverwaltung, Websites, Beratung/Marktforschung, Medienservices sowie Arbeiten im Zuge der Buchhaltung/internen Kontrolle/Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte). Die jeweilige Höhe des Kostenbeitrags ist jährlich im Vorhinein zwischen Vorstand und Landesteam zu vereinbaren und darf 10% der erhaltenen Landes-Parteienförderung nicht überschreiten.
7. Kostenbeiträge durch die Landesgruppen
Die Bundespartei bzw. das Bundesbüro erbringen für die Landesgruppen eine Reihe von Leistungen: diese umfassen sowohl interne Aufwände (insbesondere Personalleistungen für politische, organisatorische und rechtliche Beratung, IT-Dienstleistungen, Fieldcampaigning, Fundraising, Marketing, Grafik, Unterstützung bei Organisationsaufbau, Wahlkämpfen, Kampagnen, Mitgliederversammlungen sowie Buchhaltung, interne Kontrolle, Erstellung von Jahresabschlüsse und Rechenschaftsberichten etc) als auch externe Kosten (insbesondere Ankauf und Entwicklung von Software, Tools, Datenbanken, Lizenzen, Kontaktverwaltung, Websites sowie bei Marktforschung, Strategieentwicklung, Medienservices etc). Zur teilweisen Abgeltung dieser Aufwände ist von jenen Landesgruppen, die mindestens EUR 300.000 p.a. aus Mitteln der Landes-Parteienförderung erhalten, ein jährlicher Kostenbeitrag in der Höhe von 9% der erhaltenen Landes-Parteienförderung an das Bundesbüro zu leisten („Leistungspauschale“). Die finanzielle Angemessenheit dieser Abgeltung im Verhältnis zu den für das jeweilige Bundesland erbrachten Leistungen ist seitens des Bundesbüros in Form einer jährlichen Leistungsübersicht nachzuweisen.
In Zeile 154 einfügen:
oder Landesfinanzreferent_in zeichnungsberechtigt ist.
10. Übergangsbestimmungen
10.1. Die Punkte 3., 5. und 7. treten mit 1.1.2022 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die entsprechenden Regelungen der Finanzordnung in der am 1.1.2021 geltenden Fassung.
10.2. Bei Einzug der Landesgruppe Oberösterreich in den oberösterreichischen Landtag reduziert sich der in Pkt. 7.1. genannte Prozentsatz auf 8,5%.“
Unterstützer_innen
- Andreas Köb (Finanzreferent Wien)
- Edith Kollermann (Finanzreferentin Niederösterreich)
- Christine Kittinger (Finanzreferentin Tirol)
- Peter Peikoff (Finanzreferent Burgenland)
- Daniel Matt (Finanzreferent Vorarlberg)
- Hermann Fuchs (Finanzreferent Steiermark)
- Christian Schinagl (Finanzreferent Salzburg)
- Johannes Egger (Finanzreferent Oberösterreich)
- Robert Zechner (Finanzreferent Kärnten)
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00