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  1. LMV Wien 251115
  2. Hauptantrag

Finanzstatut NEOS Wien

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 15.11.2025
Tagesordnungspunkt:2 Antrag Finanzstatut Wien
Antragsteller_in:Christoph Wiederkehr, Markus Ornig, Andreas Köb, Selma Arapovic, Karl-Arthur Arlamovsky, Bettina Emmerling, Anna Stürgkh, Johannes Bachleitner, Lukas Burian, Lisa Ficzko, Stefan Gara, Ines Holzegger, Maria In der Maur-Koenne, Philipp Pichler, Philipp Kern, Philipp Blass (Mitglieder des Erweiterten Landesteams)
Status:Eingereicht
Eingereicht:22.10.2025, 15:17

Antragstext

Gemäß Art 8.2.j der Satzung wird folgende Zweckwidmung von Finanzmitteln der
Landesgruppe zugunsten von Wiener Gemeindebezirken vorgenommen.

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1. Zweckwidmung

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Die jährliche Zweckwidmung von Finanzmitteln der Landesgruppe zugunsten von
Gemeindebezirken setzt sich aus den Posten „Allgemeine Zweckwidmung" und
,,Zweckwidmung aus Fundraising" zusammen.

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1.1 Allgemeine Zweckwidmung

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  • Ä1

50 Prozent jener Beträge, die der NEOS Landesgruppe Wien gemäß § 3 Abs. 2 Wiener
Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) tatsächlich zukommen, werden
zugunsten des Postens „Allgemeine Zweckwidmung" gewidmet. Die allgemeine
Zweckwidmung wird wie folgt auf die Gemeindebezirke aufgeteilt:

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Paul Bauer, Sandra Dragovic, Ervin Gall, Marcello Gebhardt, Franz Hruza, Robert Mahrhofer, Tatjana Nikolovska, Stephan Steinbach, Marcin Suder, Alexander Weyrosta
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

5058 Prozent jener Beträge, die der NEOS Landesgruppe Wien gemäß § 3 Abs. 2 Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) tatsächlich zukommen, werden zugunsten des Postens „Allgemeine Zweckwidmung" gewidmet. Die allgemeine Zweckwidmung wird wie folgt auf die Gemeindebezirke aufgeteilt:

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.
  • Ä1

(i) 79 Prozent als Sockelbetrag zu jeweils gleichen Teilen,
(ii) 7 Prozent nach der Anzahl der Wahlberechtigten bei der Wahl zur
Bezirksvertretung im jeweiligen Gemeindebezirk,
(iii) 7 Prozent nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl zum Wiener
Gemeinderat im Bereich der jeweiligen Bezirkswahlbehörde und
(iv) 7 Prozent nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl zur jeweiligen
Bezirksvertretung. Neuwahlergebnisse sind für die Aufteilung der Allgemeine
Zweckwidmung erst in dem auf das Wahljahr folgenden Jahr zu berücksichtigen.

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Paul Bauer, Sandra Dragovic, Ervin Gall, Marcello Gebhardt, Franz Hruza, Robert Mahrhofer, Tatjana Nikolovska, Stephan Steinbach, Marcin Suder, Alexander Weyrosta
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

(i) 7950 Prozent als Sockelbetrag zu jeweils gleichen Teilen,
(ii) 720 Prozent nach der Anzahl der Wahlberechtigten bei der Wahl zur Bezirksvertretung im jeweiligen Gemeindebezirk,
(iii) 715 Prozent nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl zum Wiener Gemeinderat im Bereich der jeweiligen Bezirkswahlbehörde und
(iv) 715 Prozent nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl zur jeweiligen Bezirksvertretung. Neuwahlergebnisse sind für die Aufteilung der Allgemeine Zweckwidmung erst in dem auf das Wahljahr folgenden Jahr zu berücksichtigen.

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1.2 Zweckwidmung aus Fundraising

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Darüber hinaus kann der über die allgemeine Zweckwidmung vorgesehene Betrag
durch lokales Fundraising aufgestockt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

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Sachspenden können bis zur aktuellen Wertgrenze des Parteiengesetzes 2012
(PartG)pro Kalenderjahr zugunsten eines Gemeindebezirks zweckgewidmet werden.
Hierbei ist die NEOS-bundesweiten Finanzordnung zu beachten: Sachspenden sind
unverzüglich an den/die Landesgeschäftsführer:in unter Angabe des Werts zu
melden.

Für Geldspenden gilt gemäß Pkt 3.2 der Finanzordnung, dass Geldspenden, die eine
eindeutig gekennzeichnete Zweckwidmung für eine Landesgruppe aufweisen oder ohne
Zweckwidmung auf deren Konto überwiesen werden, zu 100% der Landesgruppe
zukommen. Sollten Spenden zugunsten eines Gemeindebezirks gewidmet werden,
bleiben diese zu 100% beim angegebenen Gemeindebezirk.

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1.3 Verwendung der Mittel der Zweckwidmung

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Die Zweckwidmung von Finanzmitteln dient der Unterstützung der politischen
Arbeit der Bezirke zum Zweck der Mitwirkung an der politischen Willensbildung
und zur Tragung von Ausgaben zur Wahlwerbung.

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1.4. Bezirksmanagerpauschale

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Den Bezirken wird am Anfang des Jahres von den zur Disposition stehenden Mitteln
die Bezirksmanagerpauschale für das gesamte Jahr abgezogen. Die Pauschale für
einen Bezirk setzt sich aus 3 Teilen zusammen:
(i) Anteil an den Lohngesamtkosten Bezirksmanager:in
(ii) Anteil an den Lohngesamtkosten Organisationsreferent:in für
Bezirksmanagement
(iii) Sonstige regelmäßig anfallende Kosten

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1.5. Operative Anmerkungen

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In einem Kalenderjahr nicht verbrauchte zugunsten von Gemeindebezirken
zweckgewidmete Finanzmittel werden in das Folgejahr vorgetragen.

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2. Schuldentilgung

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Die zweckgewidmeten Finanzmittel sind entsprechend dem Tilgungsgrad zu
verringern, ausgenommen die Mittel der Zweckwidmung aus Fundraising. Der
Tilgungsgrad eines Kalenderjahres (in Prozent) errechnet sich aus dem Verhältnis
der Beträge, die in diesem Jahr zur Schuldentilgung aufgewendet werden müssen
(das sind alle zum 31. Dezember des Vorjahres bereits bestehenden, im laufenden
Jahr fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Darlehensgeber:innen zuzüglich eines allfälligen Defizits gem. Art. 18.4.3. der
Satzung) zu den Fördermitteln, die der NEOS Landesgruppe Wien gemäß § 3 Wr.
PartFG aufgrund des Resultats der Gemeinderatswahl im Kalenderjahr zufließen.
Das Landesteam kann beschließen, dass die Verringerung kleiner ausfällt als aus
dem Tilgungsgrad errechnet, insbesondere wenn der Fälligkeitstermin einer
relevanten Verbindlichkeit in ein späteres Kalenderjahr verschoben wird.

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3. Freigabeprozess für Mittel der Zweckwidmung
aus dem Landesbudget zur Unterstützung der
Bezirksarbeit

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Jeglicher Abschluss von Rechtsgeschäften obliegt gemäß bundesweiter
Finanzordnung den Organen der Landesgruppe. Die zugunsten von Gemeindebezirken
zweckgewidmeten Finanzmittel können ausschließlich auf schriftlichen Vorschlag
der/des Bezirkssprecher:in durch die/den Landesgeschäftsführer:in freigegeben
werden. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Landesteam. Im
Einvernehmen der betreffenden Bezirkssprecher:innen ist es zulässig, zugunsten
eines Gemeindebezirks zweckgewidmete Finanzmittel auch zugunsten eines anderen
Gemeindebezirks einzusetzen.

Über Beträge bis 1.000 Euro kann bei ausreichender Deckung der allgemeinen
Zweckwidmung und/oder Zweckwidmung aus Fundraising (siehe Punkte 1.1 und 1.2)
durch die/den Bezirkssprecher:in ohne vorherige Freigabe der/des
Landesgeschäftsführer:in disponiert werden; die schriftliche Anweisung genügt.

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3.1. Inkrafttreten

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Der/die Bezirkssprecher:in verfügt unmittelbar nach der Bestätigung der Wahl als
Bezirkssprecher:in über die Finanzfreigabekompetenz.

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4. Rücklage

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4.1. Allgemeine Zweckwidmung

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  • Ä1

50 % der jährlichen Dotierung der "Allgemeinen Zweckwidmung" werden in eine
Rücklage eingestellt.
Die Rücklage ist im Budget gesondert auszuweisen. Diese Mittel sind zur Tragung
von Ausgaben für politische Willensbildung oder zur Wahlwerbung zu verwenden.

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Paul Bauer, Sandra Dragovic, Ervin Gall, Marcello Gebhardt, Franz Hruza, Robert Mahrhofer, Tatjana Nikolovska, Stephan Steinbach, Marcin Suder, Alexander Weyrosta
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

5042 % der jährlichen Dotierung der "Allgemeinen Zweckwidmung" werden in eine Rücklage eingestellt.
Die Rücklage ist im Budget gesondert auszuweisen. Diese Mittel sind zur Tragung von Ausgaben für politische Willensbildung oder zur Wahlwerbung zu verwenden.

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4.2. Verfügung der Mittel

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Die Verfügung über die Mittel der Rücklage erfolgt durch den/der
Landesfinanzreferenten:in oder den/der Landesgeschäftsführer:in der NEOS
Landesgruppe Wien nach Maßgabe eines beschlossenen Budgets.

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  • Ä1 (Paul Bauer, Sandra Dragovic, Ervin Gall, Marcello Gebhardt, Franz Hruza, Robert Mahrhofer, Tatjana Nikolovska, Stephan Steinbach, Marcin Suder, Alexander Weyrosta, Eingereicht)

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