• Start
  • ABOUT
  • MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN
  • Login
StartNEOS Logo Full P RGB+3
  1. LMV Wien 251115
  2. Hauptantrag

Ausführungsbestimmung Bezirksteams 2025 - 2028

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 15.11.2025
Tagesordnungspunkt:4 Ausführungsbestimmung Wahlen Wiener Bezirksteams
Antragsteller_in:Christoph Wiederkehr, Markus Ornig, Andreas Köb, Selma Arapovic, Karl-Arthur Arlamovsky, Bettina Emmerling, Anna Stürgkh, Johannes Bachleitner, Lukas Burian, Lisa Ficzko, Stefan Gara, Ines Holzegger, Maria In der Maur-Koenne, Philipp Pichler, Philipp Kern, Philipp Blass (Mitglieder des Erweiterten Landesteams Wien)
Status:Eingereicht
Eingereicht:22.10.2025, 15:11

Antragstext

Zur Durchführung von Wahlen von Bezirksteams bzw. einzelner
Bezirksteammitglieder in den Bezirken werden der allfälligen Wiener
Landesmitgliederversammlung folgende Ausführungsbestimmungen (gem. NEOS Satzung
16.5.1.) zum Beschluss vorgelegt:

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

1. Gültigkeitszeitraum der Ausführungsbestimmungen

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Ausführungsbestimmungen sind für die Versammlungen der Mitglieder in den
Bezirken im Zeitraum ab Beschluss bis durch die Wiener
Landesmitgliederversammlung neu zu beschließenden Ausführungsbestimmungen
gültig.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

2. Stimmrecht

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Stimmberechtigt sind alle NEOS Wien Mitglieder, die

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

I. der betreffenden Bezirksgruppe angehören und

Ein Mitglied gehört derjenigen Bezirksgruppe an, die sich aus seinem
Hauptwohnsitz ergibt, oder für die es eine entsprechende Erklärung abgegeben
hat. Eine solche Erklärung ist nur einmal im Kalenderjahr möglich und an das
Landesbüro über die Mailadresse wien@neos.eu zu richten.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

II. sich fristgerecht zur Versammlung der Mitglieder im Bezirkangemeldet haben
und

Mitglieder, die von ihrem Wahlrecht bei der Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Gebrauch machen wollen, müssen sich aus organisatorischen Gründen bis 72 Stunden
vor Beginn der Versammlung der Mitglieder im Bezirk zu dieser anmelden – via E-
Mail, NEOS 2 Go oder Website.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

III. fristgerecht ihren Mitgliedsbeitrag beglichen haben.

Der Stichtag für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags liegt 10 Werktage vor der
jeweiligen Versammlung der Mitglieder im Bezirk. D.h., dass der Mitgliedsbeitrag
bis zu diesem Zeitpunkt am NEOS Konto eingelangt sein muss.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


3. Die Frist für die Erlangung der Mitgliedschaft

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

– und der damit zusammenhängenden aktiven & passiven Wahlberechtigung im Bezirk
– endet mit Ablauf des 10. Werktages vor der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

4. Frist für die Einladung zur Versammlung der Mitglieder im
Bezirk

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Eine Einladung der Bezirksmitglieder muss spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen
Versammlungstermin erfolgen. Die Einladung an die Mitglieder erfolgt durch das
Landesbüro.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Wahlausschreibung ergeht jedenfalls per E-Mail an die jeweiligen Mitglieder
im Bezirk und enthält:

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

a. Den Termin der Versammlung
b. Die Tagesordnung der Versammlung
c. Das Datum des Stichtags
d. Die Kandidaturfrist
e. Die Anmeldefrist für die Teilnahme

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


5. Quorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Es ist kein Mindestquorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
vorgesehen.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


6. Zulässige Tagesordnungspunkte

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Bei den Versammlungen der Mitglieder in den Bezirken sind folgende
Tagesordnungspunkte zulässig:

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

– Wahl (einzelner Mitglieder) des Bezirksteams
– Rede des/der neu gewählten Bezirkssprecher:in
– Bericht des Bezirksteams über die Bezirksaktivitäten
– Finanzbericht

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


7. Art der Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Eine Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk ist ausschließlich
physisch möglich.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


8. Sitzungsleitung

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Sitzung wird von einem Mitglied des Erweiterten Landesteams (inkl.
kooptierte Mitglieder) geleitet, welches vom ELT bestimmt wird. Er/Sie wird bei
der Sitzungsleitung durch eine:n Mitarbeiter:in aus dem Landesbüro unterstützt.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

9. Auszählung

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Bezirksteams erfolgt durch die
Sitzungsleitung und eine:n Mitarbeiter:in des Landesbüros.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


10. Passive Wahlberechtigung für Bezirksteams

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Zur Kandidatur zugelassen sind alle NEOS Wien Mitglieder, die eine
Bezirksmitgliedschaft im Wahlbezirk vorweisen können und ihren Mitgliedsbeitrag
für das laufende Kalenderjahr beglichen haben. Die Bezirksmitgliedschaft ist
ausschließlich für einen Wiener Gemeindebezirk gültig.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


11. Mehrfachkandidaturen

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Mehrfachkandidaturen innerhalb eines Bezirks sind zulässig. Ein:e
Kandidat:in kann für alle zur Wahl stehenden Funktionen kandidieren.

25.10.2025

Alexander Weyrosta:

Hier wäre es sinnvoll anzumerken, dass man zwar für alle Funktionen kandidieren kann, aber nur eine Wahl annehmen kann. Mehrfachfunktionen sind ja nicht vorgesehen.
  Logge dich ein, um kommentieren zu können.


12. Fristen für Kandidatur

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Einreichung aller beizubringenden Unterlagen hat durch die
Kandidat:innen spätestens bis zum 10. Tag, 12:00 Uhr, vor der Versammlung der
Mitglieder im Bezirk zu erfolgen.
Die Unterlagen sind ausschließlich unter der Mailadresse wien@neos.eu
einzureichen.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

13. Beizubringende Unterlagen

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

I. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
Kandidat:innen für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in müssen im Falle der
erstmaligen Wahl zu Beginn der jeweiligen Funktionsperiode in dem
Motivationsschreiben außerdem deklarieren, wie viele weitere Mitglieder im
Bezirksteam – im Falle einer erfolgreichen Wahl als Bezirkssprecher:in – zur
Wahl stehen sollen.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

II. Lebenslauf mit Foto

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

III. Foto (für Kandidat:innenseite, selbstständig hochgeladen)

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

14. Fristen für Kandidat:innenseite

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Alle Kandidat:innen müssen bis zum 7. Tag vor der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk, 12:00 Uhr, ein Kandidat:innenprofil auf der NEOS Vorwahlseite
eingerichtet haben. Sollte der 7. Tag auf keinen Werktag – somit auf Wochenende
oder Feiertag – fallen, verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden
Werktag.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

15. Wahl des Bezirksteams

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Wahl des Bezirksteams gestaltet sich wie folgt:

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Wahl erfolgt von Funktion zu Funktion in der Reihenfolge:
Bezirkssprecher:in, Bezirkssprecher:in-Stellvertreter:in, Weiteres Mitglied des
Bezirksteams.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Jede:r Kandidat:in kann sich für die jeweilige Funktion präsentieren. Jede:r
Kandidat:in hat dazu 2 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Präsentationen der
Kandidat:innen ist in alphabetischer Reihenfolge. Nach der Präsentation sind
Fragen durch die Mitglieder bzw. deren Beantwortung durch die Kandidat:innen
zulässig.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Nachdem die Präsentationen aller Kandidat:innen für eine Funktion erfolgt sind,
wird die jeweilige Funktion gewählt. Eventuelle Stichwahlen erfolgen direkt im
Anschluss an die Wahl. Jede Funktion ist einzeln zu wählen.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%) der
abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich vereint.
Können mehrere Plätze besetzt werden und kandidieren mehr Personen als Plätze zu
vergeben sind, so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt,
sofern sie eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich
vereinen. Gültig sind Stimmen, die auf nicht mehr Kandidat:innen lauten als
Funktionen zu wählen sind.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Jeder Wahlgang erfolgt einzeln für jede Funktion. Die Ergebnisse werden nach
jedem Wahlgang direkt ausgezählt und verkündet.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

16. Wahlprocedere

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in einer geheimen Wahl.

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.
Gehe zu Zeile:
Zeile nicht gefunden

Änderungsanträge

keine

Kommentare

  Logge dich ein, um kommentieren zu können.
  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
  • Zurück zur Übersicht
  • tweet
  • share
Impressum Datenschutz