| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 15.11.2025 |
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| Tagesordnungspunkt: | 4 Ausführungsbestimmung Wahlen Wiener Bezirksteams |
| Antragsteller_in: | Christoph Wiederkehr, Markus Ornig, Andreas Köb, Selma Arapovic, Karl-Arthur Arlamovsky, Bettina Emmerling, Anna Stürgkh, Johannes Bachleitner, Lukas Burian, Lisa Ficzko, Stefan Gara, Ines Holzegger, Maria In der Maur-Koenne, Philipp Pichler, Philipp Kern, Philipp Blass (Mitglieder des Erweiterten Landesteams Wien) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2025, 15:11 |
Ausführungsbestimmung Bezirksteams 2025 - 2028
Antragstext
Zur Durchführung von Wahlen von Bezirksteams bzw. einzelner
Bezirksteammitglieder in den Bezirken werden der allfälligen Wiener
Landesmitgliederversammlung folgende Ausführungsbestimmungen (gem. NEOS Satzung
16.5.1.) zum Beschluss vorgelegt:
Die Ausführungsbestimmungen sind für die Versammlungen der Mitglieder in den
Bezirken im Zeitraum ab Beschluss bis durch die Wiener
Landesmitgliederversammlung neu zu beschließenden Ausführungsbestimmungen
gültig.
I. der betreffenden Bezirksgruppe angehören und
Ein Mitglied gehört derjenigen Bezirksgruppe an, die sich aus seinem
Hauptwohnsitz ergibt, oder für die es eine entsprechende Erklärung abgegeben
hat. Eine solche Erklärung ist nur einmal im Kalenderjahr möglich und an das
Landesbüro über die Mailadresse wien@neos.eu zu richten.
II. sich fristgerecht zur Versammlung der Mitglieder im Bezirkangemeldet haben
und
Mitglieder, die von ihrem Wahlrecht bei der Versammlung der Mitglieder im Bezirk
Gebrauch machen wollen, müssen sich aus organisatorischen Gründen bis 72 Stunden
vor Beginn der Versammlung der Mitglieder im Bezirk zu dieser anmelden – via E-
Mail, NEOS 2 Go oder Website.
III. fristgerecht ihren Mitgliedsbeitrag beglichen haben.
Der Stichtag für die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags liegt 10 Werktage vor der
jeweiligen Versammlung der Mitglieder im Bezirk. D.h., dass der Mitgliedsbeitrag
bis zu diesem Zeitpunkt am NEOS Konto eingelangt sein muss.
– und der damit zusammenhängenden aktiven & passiven Wahlberechtigung im Bezirk
– endet mit Ablauf des 10. Werktages vor der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk.
4. Frist für die Einladung zur Versammlung der Mitglieder im
Bezirk
Eine Einladung der Bezirksmitglieder muss spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen
Versammlungstermin erfolgen. Die Einladung an die Mitglieder erfolgt durch das
Landesbüro.
Die Wahlausschreibung ergeht jedenfalls per E-Mail an die jeweiligen Mitglieder
im Bezirk und enthält:
a. Den Termin der Versammlung
b. Die Tagesordnung der Versammlung
c. Das Datum des Stichtags
d. Die Kandidaturfrist
e. Die Anmeldefrist für die Teilnahme
Es ist kein Mindestquorum für die Versammlung der Mitglieder im Bezirk
vorgesehen.
Bei den Versammlungen der Mitglieder in den Bezirken sind folgende
Tagesordnungspunkte zulässig:
– Wahl (einzelner Mitglieder) des Bezirksteams
– Rede des/der neu gewählten Bezirkssprecher:in
– Bericht des Bezirksteams über die Bezirksaktivitäten
– Finanzbericht
7. Art der Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk
Eine Teilnahme an der Versammlung der Mitglieder im Bezirk ist ausschließlich
physisch möglich.
Die Sitzung wird von einem Mitglied des Erweiterten Landesteams (inkl.
kooptierte Mitglieder) geleitet, welches vom ELT bestimmt wird. Er/Sie wird bei
der Sitzungsleitung durch eine:n Mitarbeiter:in aus dem Landesbüro unterstützt.
Die Auszählung der Stimmen zur Wahl des Bezirksteams erfolgt durch die
Sitzungsleitung und eine:n Mitarbeiter:in des Landesbüros.
Zur Kandidatur zugelassen sind alle NEOS Wien Mitglieder, die eine
Bezirksmitgliedschaft im Wahlbezirk vorweisen können und ihren Mitgliedsbeitrag
für das laufende Kalenderjahr beglichen haben. Die Bezirksmitgliedschaft ist
ausschließlich für einen Wiener Gemeindebezirk gültig.
Mehrfachkandidaturen innerhalb eines Bezirks sind zulässig. Ein:e
Kandidat:in kann für alle zur Wahl stehenden Funktionen kandidieren.
Die Einreichung aller beizubringenden Unterlagen hat durch die
Kandidat:innen spätestens bis zum 10. Tag, 12:00 Uhr, vor der Versammlung der
Mitglieder im Bezirk zu erfolgen.
Die Unterlagen sind ausschließlich unter der Mailadresse wien@neos.eu
einzureichen.
I. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
Kandidat:innen für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in müssen im Falle der
erstmaligen Wahl zu Beginn der jeweiligen Funktionsperiode in dem
Motivationsschreiben außerdem deklarieren, wie viele weitere Mitglieder im
Bezirksteam – im Falle einer erfolgreichen Wahl als Bezirkssprecher:in – zur
Wahl stehen sollen.
III. Foto (für Kandidat:innenseite, selbstständig hochgeladen)
Alle Kandidat:innen müssen bis zum 7. Tag vor der Versammlung der Mitglieder im
Bezirk, 12:00 Uhr, ein Kandidat:innenprofil auf der NEOS Vorwahlseite
eingerichtet haben. Sollte der 7. Tag auf keinen Werktag – somit auf Wochenende
oder Feiertag – fallen, verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden
Werktag.
Die Wahl erfolgt von Funktion zu Funktion in der Reihenfolge:
Bezirkssprecher:in, Bezirkssprecher:in-Stellvertreter:in, Weiteres Mitglied des
Bezirksteams.
Jede:r Kandidat:in kann sich für die jeweilige Funktion präsentieren. Jede:r
Kandidat:in hat dazu 2 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Präsentationen der
Kandidat:innen ist in alphabetischer Reihenfolge. Nach der Präsentation sind
Fragen durch die Mitglieder bzw. deren Beantwortung durch die Kandidat:innen
zulässig.
Nachdem die Präsentationen aller Kandidat:innen für eine Funktion erfolgt sind,
wird die jeweilige Funktion gewählt. Eventuelle Stichwahlen erfolgen direkt im
Anschluss an die Wahl. Jede Funktion ist einzeln zu wählen.
Für eine Funktion gewählt ist, wer die absolute Mehrheit (mehr als 50%) der
abgegebenen gültigen Stimmen (einschließlich Enthaltungen) auf sich vereint.
Können mehrere Plätze besetzt werden und kandidieren mehr Personen als Plätze zu
vergeben sind, so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt,
sofern sie eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich
vereinen. Gültig sind Stimmen, die auf nicht mehr Kandidat:innen lauten als
Funktionen zu wählen sind.
Jeder Wahlgang erfolgt einzeln für jede Funktion. Die Ergebnisse werden nach
jedem Wahlgang direkt ausgezählt und verkündet.

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