Antrag: | Wahlprogramm Landtags- und Gemeinderatswahl | Chance 2020 |
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Antragsteller_in: | Hans Christian Cars |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 13.11.2019, 09:01 |
Ä1 zu Wahlprogramm Landtags- und Gemeinderatswahl | Chance 2020
Antragstext
Von Zeile 158 bis 166:
Die beste Schulbildung
Kinder sollen zu mündigen Erwachsenen heranwachsen. Dazu braucht es eine mündige Schule. Geben wir den Schulleiter_innen und Pädagog_innen Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Aufgabe der Politik ist es, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen dafür zu sichern. Für uns ist klar: Schulleiter_innen und Lehrer_innen sind Expert_innen und müssen ihre Entscheidungen frei treffen können. Nur die volle Autonomie für Schulen macht es möglich, dass Gegebenheiten des Standorts und Bedürfnisse der Schüler_innen bestmöglich vereinbart werden.
Die beste Schulbildung
Kinder sollen zu mündigen Erwachsenen heranwachsen. Dazu braucht es eine mündige Schule. Geben wir den Schulleiter_innen und Pädagog_innen Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Aufgabe der Politik ist es, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen dafür zu sichern. Für uns ist klar: Schulleiter_innen und Lehrer_innen sind Expert_innen und müssen ihre Entscheidungen frei treffen können. Nur die volle Autonomie für Schulen macht es möglich, dass Gegebenheiten des Standorts und Bedürfnisse der Schüler_innen bestmöglich vereinbart werden.
Ein besonderer Anlass, die Säkularisierung voranzutreiben liegt im Bildungsbereich, besonders mit Blick auf den Religionsunterricht, denn vor allem jungen Kindern fehlt noch die Fähigkeit, existenzielle Fragen und religiöse Dogmen kritisch zu hinterfragen und zu verstehen.
Damit Kinder zu mündigen Erwachsenen heranwachsen können, müssen diese, ohne einseitige Beeinflussung von Vertretern der einen oder anderen religiösen Lehre, ihre Lebensanschauung selbstständig wählen zu können.
Während religiöse Anschauungen Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit voneinander trennen, sollten in allen Schulen religiöse Vorurteile abgebaut werden und Kinder lernen wie sie in einer pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen Kulturen und religiösen Wertvorstellungen für das Gemeinwohl am besten interagieren können. Daher sollten alle Schulen Kenntnisse über mehrere Religionen und deren Bräuche vermitteln, um so ein friedliches Zusammenleben der Kinder effizienter fördern zu können als mit dem konfessionellen Religionsunterricht, der den Religionsgemeinschaften dient, ihre Schüler und Schülerinnen im Glauben ihrer jeweiligen Religionen zu festigen, in einem Lebensabschnitt in dem sie noch leicht zu beeinflussen sind.
Deshalb unterstützt NEOS Wien die baldige Einführung des Pflichtfaches „Ethik und Religionen“ an Stelle des konfessionellen Religionsunterrichts. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit, die dafür benötigte Anzahl von Lehrern und Lehrerinnen auszubilden, die nicht nur das Lehrfach Ethik beherrschen, sondern auch im Stande grundlegende Kenntnisse über Geschichte, Glauben, Riten und Werte verschiedener Religionen und anderer Lebensanschauungen auf sachliche Weise vermitteln zu können.
Das Auseinanderdriften der „guten“ Schulen und der „Brennpunktschulen“ stellt
Unterstützer_innen
- Bernd Aschenbrenner (NEOS Simmering)
- Tarik Zukic (Neos Mariahilf)
Zustimmung
- Dietmar Pichler
- Sabrina Dorn
Kommentare
Hans Christian Cars:
Deshalb sollten die NEOS die Entwicklung zur Säkularisierung Österreichs in allen Bundesländern vorantreiben. Zur Info folgt eine Aufzählung von Eigenschaften, die eine säkulare Gesellschaftsordnung kennzeichnen. Der Begriff „Staat“ umfasst hier auch Bundesländer und Behörden
In einer säkularen Gesellschaftsordnung…
a) wird keine Religionsgemeinschaft vom Staat bevorzugt, auch nicht benachteiligt;
b) obliegt es dem Staat, die Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften zu respektieren, gleichzeitig die säkulare Integrität der Behörden zu wahren;
c) obliegt es auch dem Staat das Recht aller zu wahren, Religionen und deren Ausübung frei zu kritisieren, auch in Bezug auf blasphemische Äußerungen;
d) hat der Staat das Recht sowie die Pflicht einzugreifen, falls Religionsgemeinschaften, deren Angestellten oder Mitglieder die geltende EU- und/oder österreichische Gesetzgebung verletzen;
e) gibt es die notwendige Gesetzesgrundlage, um sicherzustellen, dass solche Taten unbehindert geahndet werden können;
f) sind Religionsgemeinschaften sogar verpflichtet, die Polizei, und unter Umständen auch andere Behörden, zu informieren, wenn der Verdacht entsteht, dass ihre Angestellte oder Mitglieder Straftaten begehen, begangen haben oder planen;
g) dürfen Religionsgemeinschaften keine internen Rechtsvorschriften als Alternative zum EU-Recht oder zum nationalen Recht bevorzugen oder verwenden.
h) ist es keine Aufgabe des Staates, konfessionellen Religionsunterricht weder zu vermitteln, noch zu finanzieren;
i) werden keine Privilegien oder Pflichten vom Staat verordnet, die nicht für sämtliche Religionsgemeinschaften gelten;
j) wird das Aufhängen religiöser Symbole an den Wänden der Klassenzimmer vom Staat weder vorgeschrieben, noch geduldet, es sei denn die SchülerInnen hätten sich einstimmig dafür geeinigt;
k) kommen auch keine religiösen Symbole in Gerichtssälen vor, weder auf dem Richtertisch noch an den Wänden. Bei der Ablegung eines Zeugenschwurs wird dem Zeugen auch nicht zugemutet, sich auf eine tranzendentale Macht zu beziehen;
l) haben Religionsgemeinschaften einen, dem der Nichtregierungsorganisationen (NRO) ähnlichen Rechtsstatus.
m) haben weder Religionsgemeinschaften noch ihre Vertreter diplomatischen Status.
Angelika Pipal-Leixner:
Sabrina Dorn:
Das Kommentieren ist möglich: bis 08.12.2019, 13:00