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  1. LMV WIEN 191207
  2. Hauptantrag Wien

Säkularisierung

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung NEOS Wien am 07.12.2019
Tagesordnungspunkt:4 Antrag Wahlprogramm Landtags- und Gemeinderatswahl | Chance 2020
Antragsteller_in:Hans Christian Cars
Status:Zurückgezogen
Eingereicht:06.11.2019, 09:59

Antragstext

Zitat aus dem Positionspapier von NEOS unter dem Ausschnitt „Grund- und
Menschenrechte“:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 08.12.2019, 13:00

„So wird beispielsweise gerade im Konflikt mit der Religions-, Gedanken- und
Gewissensfreiheit, welche für uns selbstverständlich ein gleichwertiges
Grundrecht darstellt, immer wieder über Einschränkungen der Meinungsfreiheit
diskutiert, was wir entschieden ablehnen. In weiterer Folge setzt sich NEOS für
eine konsequente Trennung von Staat und Kirche/Religion ein. Menschen dürfen
aufgrund ihrer religiösen Einstellung oder ihres Glaubens weder diskriminiert
oder benachteiligt noch privilegiert oder bevorzugt werden“.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 08.12.2019, 13:00

Um diese Ziele zu erreichen, um diese Vision zu verwirklichen, müsste NEOS Wien
konkrete Forderungen stellen sowie für diese in der Öffentlichkeit werben.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 08.12.2019, 13:00

Somit wird beantragt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 08.12.2019, 13:00

„NEOS Wien sollte sich im Wahlprogramm konsequent und deutlich für die
Säkularisierung einsetzen“.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 08.12.2019, 13:00

Begründung

    Begründung: Es ist wichtig zu betonen, dass die Religionsfreiheit unantastbar ist und dass jeder Mensch das Recht hat, seine Religion selbst zu wählen, um diese im Rahmen geltender Gesetzgebung auszuüben. Jeder hat aber auch das Recht, seine Religionsgemeinschaft zu verlassen. Keiner soll gezwungen sein, sich zu einer Religion zu bekennen, und jeder das Recht haben, konfessionsfrei zu sein. Religiöser Glaube soll Privatsache eines jeden Menschen und keine Angelegenheit des Staates sein. Deshalb sollten sich der Staat und ihre Bundesländer in Bezug auf Religionen und Religionsgemeinschaften neutral verhalten.

      Die Wahl einer Religion und das Recht, diese in gesetzlichem Rahmen nach eigenen Vorstellungen zu praktizieren, muss respektiert werden, was aber nicht bedeutet, dass man Religionen und ihre Glaubensinhalte restlos hinnehmen muss, denn jeder soll uneingeschränkt frei sein, diese zu kritisieren.

        In einer säkularen Gesellschaftsordnung gelten diese Prinzipien für alle ohne Rücksicht auf Glauben, Religionszugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht oder ethnischen Hintergrund – auch für Minderjährige, die im Stande sind die obigen Grundsätze zu verstehen und selbstständige Entscheidungen treffen zu können. Deshalb sollte die NEOS Wien die Entwicklung zur Säkularisierung des Landes vorantreiben. Im Anhang befindet sich eine Beschreibung von Eigenschaften, die eine säkulare Gesellschaftsordnung kennzeichnet.

          Ein besonderer Anlass, die Säkularisierung voranzutreiben liegt im Bildungsbereich, denn Kindern fehlt in allgemein die Fähigkeit, existenzielle Fragen und religiöse Dogmen kritisch zu hinterfragen und zu verstehen. Daher dient der konfessionelle Religionsunterricht dem Zweck der Religionsgemeinschaften, den Kindern ihre jeweiligen Religionen zuzuführen, während diese noch für diese Art von Beeinflussung am anfälligsten sind.

            Während religiöse Anschauungen Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit voneinander trennen, sollten die Schulen den Kindern helfen, religiöse Vorurteile abzubauen und zu lernen wie sie sich in einer pluralistischen Gesellschaft mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und religiösen Wertvorstellungen zum gegenseitigen Vorteil interagieren können. In Anbetracht der heute vorherrschenden Gesellschaftsstrukturen sollte es die Aufgabe des Staates und jedes Bundeslandes sein, die Etablierung eines gemeinsamen Wertekorsetts zu unterstützen statt Unterschiede zu unterstreichen. Um diesem gesamtgesellschaftlichen Zweck bestmöglich Genüge zu tun, ist es unabdingbar, dieses auch im Rahmen des Bildungsauftrags gegenüber der heranwachsenden Generation zu verankern.

              Im Interesse der Gleichbehandlung aller religiösen Gemeinschaften sollten diesen keine Privilegien vom Staat oder Bundesländer gewährt sein. Bereits existierende Privilegien sollten abgeschafft werden.

                Deshalb sollte Österreich das Recht zurückgewinnen, den konfessionellen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in allen Bundesländern zu beenden. Wie bereits von NEOS proklamiert, sollte an seiner Stelle das Lehrfach „Ethik- und Religionen“ für alle SchülerInnen flächendeckend eingeführt werden und dieselben Lehrinhalte von speziell ausgebildeten LehrerInnen allen SchülerInnen vermittelt werden, um die gesellschaftliche Integration zu fördern. Das Geld, das jetzt für konfessionellen Religionsunterricht ausgegeben wird, könnte besser zur Finanzierung des neuen Schulfaches verwendet werden.

                  Zuletzt möchte ich auch vorschlagen, dass eine innerparteiliche Arbeitsgruppe gebildet wird, damit das Thema der Säkularisierung Österreichs nicht immer wieder aus dem politischen Sichtfeld abrutscht sondern fortlaufend aktualisiert wird. Eine solche Gruppe könnte zum Beispiel eine wichtige Rolle spielen in dem sie nach Bedarf den Vorstand mit relevanten Informationen und bei der Ausarbeitung notwendiger Unterlagen wie Tatsachenberichte, Antragsentwürfe, usw. unterstützt.

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                  Unterstützer_innen

                  • Bernd Aschenbrenner
                  • Tarik Zukic
                  • Oliver Prenn
                  • Dietmar Pichler

                  Zustimmung

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                  Änderungsanträge

                  keine

                  Kommentare

                  11.11.2019

                  Karl-Arthur Arlamovsky:

                  Das Wahlprogramm 2020 steht bei dieser LMV bereits auf der Tagesordnung. Insofern wäre die passende Methode, bestimmte Vorhaben darin verwicklicht zu sehen, allfällige Änderungsanträge dazu einzubringen.
                    Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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