Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Tirol am 19.03.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Berichte |
Antragsteller_in: | Albert Polletta |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 04.01.2022, 09:29 |
ANTRAG ZUR IMPLEMENTIERUNG EINES KOORDINATIONSAUSSCHUSSES FÜR DIE GEMEINDEARBEIT (NEUE WEGE IN DER GEMEINDE)
Antragstext
DIE HERAUSFORDERUNG
Mit 27.02.2022 werden NEOS erstmalig in vielen Gemeinden Tirols politische
Verantwortung übernehmen. Um dieser Verantwortung in einer zielgerichteten und
koordinierten Arbeitsweise zu begegnen, ist eine Koordination von Themen, die
alle Gemeinden betreffen erforderlich. Gegenwärtig ist noch kein Gremium
definiert, dass diese Thematik prozessual übernimmt und für sämtliche in den
Gemeinderäten vertretenen Gruppierungen als Dienstleistungsstelle und Ort der
Partizipation agiert.
UNSERE VISION
NEOS etabliert sich in den Gemeinden als verlässlicher Partner und spürbarer
Teil des Gemeinderates. Hierzu erarbeiten alle in Gemeinderäten vertretenen
Gruppierungen über den Koordinationsausschuss Leitanträge, die zeitgleich und
mit entsprechender medialer Begleitung in den jeweiligen Gemeinden eingebracht
werden.
Der Koordinationsausschuss versteht sich hierbei als Ort einer offenen
Diskussion und Konsensfindung zwischen den einzelnen Gemeinden. Darüber dient
dieser Ausschuss einem Erfahrungsaustausch zwischen neu im Gemeinderat
vertretenen Gruppierungen und bereits bestehenden Gruppierungen.
Der Landtagsklub wirkt an der Arbeit dieses Gremiums tatkräftig mit und
unterstützt die Gemeindevertreter_innen durch:
- Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung
- Juristische Expertise
- Koordination der Medienarbeit
- Einbringung von Themen im Landtag soweit diese nicht ausschließlich die
Sphäre der Gemeinde betreffen
- Bereitstellung diverser Expertise
Die hieraus entstehenden Anträge sind die Basis unserer konstruktiven
Oppositionsarbeit bzw. Regierungsarbeit und garantieren in den einzelnen
Gemeinden eine stark spürbare pinke Handschrift.
LEITLINIEN UND MASSNAHMEN
Einrichtung Koordinationsausschuss
Mit 03/2022 wird der Koordinationsausschuss eingerichtet und ist wie folgt zu
beschicken:
- 2 Mitglieder des Landesparteivorstandes als ständige Mitglieder
- 1 Mitglied des Landtagsklubs als ständiges Mitglied
- 1 Mitglied pro in einem Gemeinderat vertretener Gruppierung als ständiges
Mitglied
- Weitere durch Beschluss des Ausschusses kooptierte Mitglieder
Beschlussfassung Koordinationsausschuss
Der Koordinationsausschuss beschließt in Sitzungen, welche jeweils mindestens 5
Tage im Vorhinein mit einer Tagesordnung auszusenden sind. Sitzungen des
Gremiums sollen mindestens 6-mal im Jahr stattfinden.
Die Beschlussfähigkeit ist bei einem Präsensquorum von 50% der Mitglieder
gegeben. Das Konsensquorum liegt bei mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Wird das Präsenzquorum bei Beginn der Sitzung nicht erreicht, kann nach 15-
minütiger Wartezeit eine weitere Sitzung des Gremiums einberufen werden, die in
jedem Fall beschlussfähig ist.
Beschlüsse des Ausschusses müssen zur Gültigkeit von der Landespartei
freigegeben werden. Ihr kommt hierbei ein Vetorecht zu, sollten Beschlüsse in
Summe oder Teile davon Positionen der Landes- bzw. Bundespartei entgegenstehen.
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: bis 02.03.2022, 23:59