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  1. LMV Tirol 19.03.22
  2. Antrag

ANTRAG ZUR IMPLEMENTIERUNG EINES KOORDINATIONSAUSSCHUSSES FÜR DIE GEMEINDEARBEIT (NEUE WEGE IN DER GEMEINDE)

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung Tirol am 19.03.2022
Tagesordnungspunkt:TOP 3 Berichte
Antragsteller_in:Albert Polletta
Status:Zurückgezogen (unsichtbar)
Eingereicht:04.01.2022, 09:29

Antragstext

    DIE HERAUSFORDERUNG

      Mit 27.02.2022 werden NEOS erstmalig in vielen Gemeinden Tirols politische
      Verantwortung übernehmen. Um dieser Verantwortung in einer zielgerichteten und
      koordinierten Arbeitsweise zu begegnen, ist eine Koordination von Themen, die
      alle Gemeinden betreffen erforderlich. Gegenwärtig ist noch kein Gremium
      definiert, dass diese Thematik prozessual übernimmt und für sämtliche in den
      Gemeinderäten vertretenen Gruppierungen als Dienstleistungsstelle und Ort der
      Partizipation agiert.

        UNSERE VISION

          NEOS etabliert sich in den Gemeinden als verlässlicher Partner und spürbarer
          Teil des Gemeinderates. Hierzu erarbeiten alle in Gemeinderäten vertretenen
          Gruppierungen über den Koordinationsausschuss Leitanträge, die zeitgleich und
          mit entsprechender medialer Begleitung in den jeweiligen Gemeinden eingebracht
          werden.

            Der Koordinationsausschuss versteht sich hierbei als Ort einer offenen
            Diskussion und Konsensfindung zwischen den einzelnen Gemeinden. Darüber dient
            dieser Ausschuss einem Erfahrungsaustausch zwischen neu im Gemeinderat
            vertretenen Gruppierungen und bereits bestehenden Gruppierungen.

              Der Landtagsklub wirkt an der Arbeit dieses Gremiums tatkräftig mit und
              unterstützt die Gemeindevertreter_innen durch:

                • Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung
                  • Juristische Expertise
                    • Koordination der Medienarbeit
                      • Einbringung von Themen im Landtag soweit diese nicht ausschließlich die
                        Sphäre der Gemeinde betreffen
                        • Bereitstellung diverser Expertise

                          Die hieraus entstehenden Anträge sind die Basis unserer konstruktiven
                          Oppositionsarbeit bzw. Regierungsarbeit und garantieren in den einzelnen
                          Gemeinden eine stark spürbare pinke Handschrift.

                            LEITLINIEN UND MASSNAHMEN

                              Einrichtung Koordinationsausschuss

                                Mit 03/2022 wird der Koordinationsausschuss eingerichtet und ist wie folgt zu
                                beschicken:

                                  • 2 Mitglieder des Landesparteivorstandes als ständige Mitglieder
                                    • 1 Mitglied des Landtagsklubs als ständiges Mitglied
                                      • 1 Mitglied pro in einem Gemeinderat vertretener Gruppierung als ständiges
                                        Mitglied
                                        • Weitere durch Beschluss des Ausschusses kooptierte Mitglieder

                                          Beschlussfassung Koordinationsausschuss

                                            Der Koordinationsausschuss beschließt in Sitzungen, welche jeweils mindestens 5
                                            Tage im Vorhinein mit einer Tagesordnung auszusenden sind. Sitzungen des
                                            Gremiums sollen mindestens 6-mal im Jahr stattfinden.

                                              Die Beschlussfähigkeit ist bei einem Präsensquorum von 50% der Mitglieder
                                              gegeben. Das Konsensquorum liegt bei mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Bei
                                              Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

                                                Wird das Präsenzquorum bei Beginn der Sitzung nicht erreicht, kann nach 15-
                                                minütiger Wartezeit eine weitere Sitzung des Gremiums einberufen werden, die in
                                                jedem Fall beschlussfähig ist.

                                                  Beschlüsse des Ausschusses müssen zur Gültigkeit von der Landespartei
                                                  freigegeben werden. Ihr kommt hierbei ein Vetorecht zu, sollten Beschlüsse in
                                                  Summe oder Teile davon Positionen der Landes- bzw. Bundespartei entgegenstehen.

                                                  Gehe zu Zeile:
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