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  1. LMV BGL 241122
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  3. Änderungsantrag

Ä11 zu Zukunft Burgenland

Antrag: Zukunft Burgenland
Antragsteller_in: Günter Ulreich
Status: Behandelt
Eingereicht: 05.11.2024, 10:42

Antragstext

Nach Zeile 223 einfügen:

10. Verwaltungsreform

Im Sinne von Wirtschaftlichkeit, Entbürokratisierung, Beschleunigung von Prozessen, Transparenz und Bürgerbeteiligungen sind Burgenländische Gemeindeordnung, Bauordnung und andere Rahmengeber des Landes zu reformieren, um Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern, sinnlose bürokratische Inselbildung vorzubeugen und Kontrollinstrumente sowohl in die Gemeinden und in das Land zu gewährleisten.
So sollten auch über Land und Bund genutzte Infrastrukturen als Angebote zur Kostenreduktion für Gemeinden zur Verfügung gestellt werden (z.B. für Gemeinde-Websites, Cloud-Hosting für etwaige Protokolle). Antragsvorgehen z.B. zur Anmeldung von Veranstaltungen, Abhalten einer Versammlung, ... könnten auch vereinfacht werden, um den Bedarf von Papier und Mails zu reduzieren (siehe Digitalisierung der Verwaltung).

Begründung

Entbürokratisierung und Auflösen kostenintensiver komplizierter Vorgehensweisen bilden hierbei die Hauptmotivation für meinen Änderungsantrag.
Gleichzeitig braucht es eine explizite Willensbekundung, dass die Bgld. GemO 2003 so reformiert wird, dass Anträge zur Transparenz, Bürgerbeteiligung und regionalen Kompetenzen/Alleinstellungsmerkmalen ohne genereller Unterbindung des Landes möglich sind.
Verwaltung darf kein Selbstzweck sein und muss jeweils im Verhältnis betrachtet werden.
Hierbei lohnt sich auch der Vergleich bzw. der Austausch mit Gemeinden in der Steiermark, wo NEOS-Gemeinderäte entsprechende Anträge gestellt haben.
Föderalismus darf zudem auch kein Fladeralismus sein. Unterbindung von Ausbeutung/"Sterbenlassen" von Gemeinden/Wirtschaftsregionen durch "Landesmacht" braucht ebenso Selbstverwaltungsmöglichkeiten.
Gemeinden sollten zudem auch Veto-Recht bei "Führerbefehlen" vom Land haben (Beispiel: Krankenhaus Gols) und dürfen nicht als "Bittsteller" gegenüber dem Land verunglimpft werden (Beispiel: kassenärztliche Grundversorgung in Güssing).
Eigentümer- und Betreiberverhältnisse, sowie Finanzflüsse sind dabei ebenfalls mit Punkt 1 und Punkt 2 verlinkt zu betrachten.

Vielleicht wäre es besser den Punkt 4 in Verwaltungsreform umzubenennen und mit 2 Unterpunkten zu versehen (Verschmelzung).

  1. Entbürokratisierung und konktinuierliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
  2. Digitalisierung

Über Unterstützung zur kompakteren Informationsgestaltung - gemäß Trennungs- und Abstraktionsprinzipien - würde ich mich zudem auch freuen.

Zustimmung

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Das Kommentieren ist möglich: von 30.10.2024, 12:00 bis 22.11.2024, 17:00
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