Entbürokratisierung und Auflösen kostenintensiver komplizierter Vorgehensweisen bilden hierbei die Hauptmotivation für meinen Änderungsantrag.
Gleichzeitig braucht es eine explizite Willensbekundung, dass die Bgld. GemO 2003 so reformiert wird, dass Anträge zur Transparenz, Bürgerbeteiligung und regionalen Kompetenzen/Alleinstellungsmerkmalen ohne genereller Unterbindung des Landes möglich sind.
Verwaltung darf kein Selbstzweck sein und muss jeweils im Verhältnis betrachtet werden.
Hierbei lohnt sich auch der Vergleich bzw. der Austausch mit Gemeinden in der Steiermark, wo NEOS-Gemeinderäte entsprechende Anträge gestellt haben.
Föderalismus darf zudem auch kein Fladeralismus sein. Unterbindung von Ausbeutung/"Sterbenlassen" von Gemeinden/Wirtschaftsregionen durch "Landesmacht" braucht ebenso Selbstverwaltungsmöglichkeiten.
Gemeinden sollten zudem auch Veto-Recht bei "Führerbefehlen" vom Land haben (Beispiel: Krankenhaus Gols) und dürfen nicht als "Bittsteller" gegenüber dem Land verunglimpft werden (Beispiel: kassenärztliche Grundversorgung in Güssing).
Eigentümer- und Betreiberverhältnisse, sowie Finanzflüsse sind dabei ebenfalls mit Punkt 1 und Punkt 2 verlinkt zu betrachten.
Vielleicht wäre es besser den Punkt 4 in Verwaltungsreform umzubenennen und mit 2 Unterpunkten zu versehen (Verschmelzung).
- Entbürokratisierung und konktinuierliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
- Digitalisierung
Über Unterstützung zur kompakteren Informationsgestaltung - gemäß Trennungs- und Abstraktionsprinzipien - würde ich mich zudem auch freuen.
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