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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz: Anträge</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz: Anträge</title>
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                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
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                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Nach Art. 23j B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit; damit hat es sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:39:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/790</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/790</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Auf absehbare Zeit muss Österreich so eng und so pragmatisch wie möglich mit seinen NATO-Nachbarn zusammenarbeiten und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Die europäische Verteidigungsunion bleibt das langfristige Ziel. Sie ersetzt den europäischen Pfeiler der NATO auf absehbare Zeit allerdings nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:16:41 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/789</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/789</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die derzeitigen Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Die Vollendung der Europäischen Verteidigungsunion bedingt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, inklusive Österreich. Daher ist für die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine Mitnahme der Bevölkerung auf diesem Weg von zentraler Bedeutung. Es gilt Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Vorteile einer solchen kollektiven Verteidigungsorganisation dem derzeitigen Rechtsstatus Österreichs in jeder Hinsicht überlegen sind. Innerhalb einer solchen Europäischen Verteidigungsunion kann es keine Neutralität geben.<br></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:15:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/788</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/788</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. <span class="underline">Die Zusammenarbeit im Rahmen des Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mit der NATO ist über das bisherige Maß der Vorbereitung friedenssichernder Maßnahmen hinaus auszubauen und auf gemeinsame Manöver, Fähigkeits- und Einsatzplanung zu erweitern.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:14:40 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/787</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/787</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Dort wo Österreich heute an gemeinsamen Verteidigungskooperationen teilnimmt, - der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) - <span class="underline">soll dies künftig vollinhaltlich und ohne Vorbehalte erfolgen. Dasselbe gilt für die European Sky Shield Initiative (ESSI). Österreich wird sich in diesen europäischen Projekten uneingeschränkt einbringen und sie aktiv mitgestalten. Ein falsches Neutralitätsverständnis darf nicht zum Hemmschuh der verteidigungspolitischen Integration Österreichs innerhalb Europas werden. </span><br>
.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:12:24 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
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                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Ein_sicheres_Oesterreich_in_einem_wehrhaften_Europa-25847</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Nach Art. 23j B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit; damit hat es sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 15:20:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Arbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666</link>
                        <author>Günter Ulreich, Markus Krainz</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Arbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>1. Einrichtung und Zweck</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesmitgliederversammlung richtet gemäß <strong>Art. 4.3 lit. o und Art. 17.2 lit. a der Satzung</strong> eine gemeinsame inhaltliche <strong>„Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität“</strong> ein. Sie soll die in den beiden Hauptanträgen von Günter Ulreich angesprochenen Themen fachlich prüfen, mit den Mitgliedern beraten und daraus verständliche, begründete und abstimmungsfähige politische Anträge entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wird die bereits bestehende, bisher informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“ gemäß Art. 17 der Satzung formalisiert und unter dem neuen Namen fortgeführt. Ihre bisherigen Mitglieder können ihre Arbeit in der Arbeitsgruppe fortsetzen; die Mitarbeit steht zugleich allen weiteren Interessierten offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel ist, diese neuen Anträge einer kommenden Bundesmitgliederversammlung fristgerecht zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027; den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesem Beschluss werden ausschließlich die Einrichtung der Arbeitsgruppe, ihr Arbeitsauftrag und das Verfahren bis zur Vorlage ihrer Ergebnisse beschlossen. Die bisherigen inhaltlichen Forderungen werden weder angenommen noch als politische Position von NEOS bestätigt. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen; bestehende Parteibeschlüsse bleiben unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>2. Arbeitsauftrag und Themen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe hat insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Anliegen beider Ausgangsanträge zu ordnen, unklare Begriffe zu klären und überprüfbare Tatsachen von politischen Wertungen und Forderungen zu unterscheiden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die geltende Rechtslage, vorhandene NEOS-Beschlüsse sowie relevante österreichische und europäische Entwicklungen anhand nachvollziehbarer Quellen zu prüfen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>unterschiedliche Handlungsoptionen samt Grundrechtsfragen, Umsetzbarkeit, Zuständigkeiten, Kosten, Nutzen und möglichen Zielkonflikten darzustellen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>auf dieser Grundlage neue inhaltliche Anträge auszuarbeiten, die Beschlusstext und Begründung klar trennen und konkrete Fundstellen für wesentliche Tatsachen und Rechtsaussagen enthalten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Prüfung umfasst insbesondere folgende Themenfelder, <strong>ohne deren Ergebnis vorwegzunehmen</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Schwerpunkt: Digitale Souveränität der öffentlichen Hand:</strong> Bund, Länder, Gemeinden, Schulen, Hochschulen, Spitäler und öffentliche Unternehmen sind bei ihrer IT oft von wenigen großen Anbietern abhängig. Die Arbeitsgruppe soll Wege aufzeigen, wie die öffentliche Hand handlungsfähig bleibt: wie sie bei Bedarf den Anbieter wechseln kann, ohne Daten und Wissen zu verlieren; wie wichtige Dienste auch bei Ausfällen, Cyberangriffen oder geänderten Bedingungen weiterlaufen; wie offene Standards und Open Source sinnvoll eingesetzt werden können; und wie öffentliche Ausschreibungen den Wettbewerb stärken. Es geht dabei nicht darum, bestimmte Unternehmen auszuschließen, sondern um Wahlfreiheit, ehrliche Gesamtkosten und Ausfallsicherheit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Digitalrechte und Selbstbestimmung:</strong> Datenschutz, Tracking, Telemetrie, Profiling und synthetische Daten; Identitätsnachweise, anonyme oder pseudonyme Nutzung; Softwareinstallation, App-Stores, Offline-Nutzung und Selbsthosting; vernetzte Fahrzeuge und digitale Werbung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Rechtsstaatlicher Schutz im digitalen Raum:</strong> Verschlüsselung, Überwachung und Ermittlungen; Hass im Netz und Internetkriminalität; Meldewege, menschliche Beratung, Rechte von Betroffenen und Beschuldigten sowie mögliche offene Hilfe-Schnittstellen und internationale Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Schutz gefährdeter Menschen und europäisches Digitalrecht:</strong> Schutz von Hinweisgeber:innen, Journalist:innen und verfolgten Gruppen; Bedeutung und mögliche Ausgestaltung digitaler Schutzräume; Anti-SLAPP sowie demokratische Mitsprache bei europäischer Gesetzgebung, Durchsetzung und Umsetzung europäischer Regeln. Bedeutung, Reichweite und Zusammenhang der angesprochenen Asyl- und Lieferkettenfragen sind ergebnisoffen zu klären.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Digitalisierung und digitale Infrastruktur:</strong> Verbesserung von Prozessen; Anbieterabhängigkeit, Wechselmöglichkeiten, Cloud, KI, Lizenzen und Patente; Drittstaatenzugriffe; Ausfallsicherheit, externe Abschaltung, Dezentralisierung und die im Original angesprochene Nahversorgung; insbesondere das Verhältnis europäischer Anbieter zu Open-Source-Lösungen und der Grundsatz europäischer Souveränität als Beschaffungskriterium.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Offene Gemeingüter und Erhaltung:</strong> Open Source, Open Hardware, Open Knowledge und Open Data; Finanzierung, Pflege und geschützte Entwicklungsräume; Archive, Kulturerbe, Originale und Beweismittel.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>„Was ich kaufe, gehört mir“ (Right to Own):</strong> Gekaufte Filme, Bücher oder Spiele verschwinden aus digitalen Bibliotheken; vernetzte Geräte funktionieren nicht mehr, wenn der Hersteller seine Server abschaltet; Funktionen, die beim Kauf enthalten waren, kosten plötzlich extra. Die Arbeitsgruppe kann Ideen sammeln, wie Kaufen auch in der digitalen Welt Kaufen bleibt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Reparieren statt wegwerfen (Right to Repair):</strong> Reparaturen scheitern heute oft nicht am Werkzeug, sondern an der Software, etwa wenn Ersatzteile elektronisch gesperrt werden oder Diagnoseprogramme nur Vertragswerkstätten zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgruppe kann der Frage nachgehen, wie Besitzer:innen und unabhängige Werkstätten Geräte rechtssicher reparieren und warten können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Regeln im digitalen Alltag (Konsumentenschutz):</strong> Abos, die sich leicht abschließen, aber nur mühsam kündigen lassen; Geschäftsbedingungen, die nachträglich einseitig geändert werden; Dialoge, die gezielt zur Zustimmung drängen. Die Arbeitsgruppe kann herausarbeiten, wo das bestehende Recht genügt und besser durchgesetzt werden sollte und wo es Lücken gibt, wobei viele dieser Regeln europaweit einheitlich gelten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Unabhängigkeit von Bildung, Forschung und Innovation:</strong> Unternehmenskooperationen, Spenden und Finanzierungen, Interessenkonflikte sowie mögliche Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte Einflussnahme und kritische Kontrollverluste.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Themenliste ist nicht abschließend. Die Anliegen der beiden Ausgangsanträge sollen in die Arbeit einfließen; die Arbeitsgruppe kann dabei eigene Schwerpunkte setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>3. Zusammensetzung und Arbeitsweise</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitarbeit steht gemäß Art. 17.1 der Satzung ausdrücklich auch Menschen offen, die nicht Parteimitglieder sind. Die beiden Antragsteller Krainz und Ulreich werden zur Mitarbeit eingeladen und gehören der Arbeitsgruppe auf Wunsch fest an. Interessierte Mitglieder und externe Personen mit einschlägiger technischer, rechtlicher und politischer Fachkenntnis sollen einbezogen werden. Die jeweils zuständigen Bereichssprecher:innen der NEOS-Abgeordneten im Nationalrat werden eingeladen, auf freiwilliger Basis an den Treffen der Arbeitsgruppe teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe knüpft an die Arbeit der bisher informellen Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“ an. Deren Vorarbeiten, etwa Auswertungen und Ideensammlungen, können als Arbeitsmaterial dienen; sie gelten damit nicht als beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe organisiert sich gemäß Art. 17.3 selbst und bestimmt ihre Koordination, Moderation und internen Entscheidungswege. Das Bundesbüro wird ersucht, den Start organisatorisch zu unterstützen, eine Einladung zur Mitarbeit unter den Mitgliedern zu verbreiten und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit bestehenden einschlägigen Foren und Arbeitsgruppen zu erleichtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe stimmt ihren Zeitplan frühzeitig mit Bundesbüro und Erweitertem Vorstand ab. Sie dokumentiert Quellen, wesentliche Alternativen und offene Streitfragen, ermöglicht digitale Mitarbeit und veröffentlicht Zwischenstände in einem für Mitglieder zugänglichen Bereich. Personenbezogene und andere schutzbedürftige Informationen sind dabei zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>4. Ergebnis und Vorlage an die Mitgliederversammlung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergebnis der Arbeit sollen <strong>ein oder mehrere neue inhaltliche Anträge an eine kommende Bundesmitgliederversammlung</strong> sein. Die Anträge sollen nach Möglichkeit eine verständliche Begründung, nachvollziehbare Belege und eine Einschätzung von Kosten und Nutzen enthalten. Fragen, die getrennt entschieden werden sollen, können als eigene Anträge vorgelegt werden. Wo Meinungen auseinandergehen, können Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe soll ihre Anträge vorlegen, sobald sie ausgereift sind. Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027. Den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand, unter Einhaltung der Fristen der Geschäftsordnung. Die Berichtspflicht gemäß Art. 17.4 der Satzung bleibt unberührt. Der Bericht fasst die wesentlichen Erkenntnisse und offenen Fragen zusammen. Bericht und daraus resultierende inhaltliche Anträge werden gemäß Art. 17.4 der Satzung in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus kann die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse mit den zuständigen Bereichssprecher:innen teilen und Anregungen für mögliche parlamentarische Initiativen geben; dabei kann sie auch prüfen, ob es zu ihren Themen noch Lücken in den Beschlüssen der ALDE gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>5. Zuständigkeiten, Ressourcen und gemeinsamer Auftrag</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe bereitet Entscheidungen vor. Über ihre Anträge entscheiden die Mitglieder in der Bundesmitgliederversammlung. Die Zuständigkeiten anderer Parteigremien und das freie Mandat bleiben unberührt. Im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien kann ein Budget festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Arbeitsauftrag umfasst beide Ausgangsanträge. Wird die Einrichtung im Zuge beider Hauptanträge gleichlautend beschlossen, handelt es sich um <strong>ein und denselben Auftrag an eine einzige Arbeitsgruppe</strong>. Es entstehen keine zwei Gruppen und keine doppelten Berichtspflichten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Bezug:</strong> Die Hauptanträge von Günter Ulreich:
<ul><li>„Bekenntnis zu und Mitgestaltung von Digitalrecht“</li><li>„Digitalisierung und Digitale Souveränität“</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Neuer Titel der geänderten Hauptanträge:</strong> „Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität – Anträge für eine kommende Bundesmitgliederversammlung vorbereiten“.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Ersatzregel:</strong> Der Änderungsantrag wird zu jedem der beiden Hauptanträge gesondert und gleichlautend eingebracht. Der gesamte bisherige Antragstext wird jeweils durch den folgenden Beschlusstext ersetzt, einschließlich des mit „Details: Siehe Dokument“ einbezogenen Dokuments. Die bisherige Begründung wird durch die nachstehende Begründung ersetzt. Werden beide Hauptanträge so geändert und beschlossen, entsteht <strong>eine gemeinsame Arbeitsgruppe</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die beiden Ausgangsanträge behandeln wichtige und miteinander verbundene Fragen, verknüpfen aber politische Ziele, technische Annahmen, Rechtsbehauptungen und organisatorische Ideen. An mehreren Stellen ist zunächst zu klären, welche konkreten Maßnahmen gemeint sind und welche Folgen sie hätten. Eine sofortige Abstimmung über diese Gesamtheit könnte Positionen festlegen, deren Reichweite noch nicht ausreichend verständlich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Änderungsantrag nimmt die Themen auf, <strong>nicht die bisherigen inhaltlichen Forderungen</strong>. Er schafft einen verbindlich beschriebenen Arbeitsprozess mit Mitgliederbeteiligung und nachvollziehbaren Quellen. Die Arbeitsgruppe soll keine bereits vorgegebene Position nachträglich begründen, sondern tragfähige Anträge und gegebenenfalls nachvollziehbare Alternativen entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Name <strong>„Digitale Freiheit und Souveränität“</strong> verbindet die individuelle Ebene der Digitalrechte mit der institutionellen Ebene der Digitalisierung und Infrastruktur. Er benennt den Gegenstand der Arbeit, ohne einzelne technische Lösungen oder gesetzgeberische Forderungen festzulegen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe vermeidet Doppelarbeit; getrennte Ergebnisanträge ermöglichen differenzierte Abstimmungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Thema ist aktuell. Der Nationalrat hat sich am 12. Dezember 2025 einstimmig für Schritte zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs ausgesprochen. Auf europäischer Ebene stehen wichtige Vorhaben an. Bald sind auch Entscheidungen über bestehende Verträge zu treffen; so läuft etwa der Lizenzvertrag für die Software an den Bundesschulen Ende Mai 2027 aus. NEOS können hier mit durchdachten, liberalen Lösungen einen Unterschied machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu diesen Themen arbeitet bereits eine informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“. Mit diesem Beschluss erhält diese Arbeit einen formellen Rahmen gemäß Art. 17 der Satzung: Sie wird für alle Interessierten geöffnet, ihre Ergebnisse finden einen geregelten Weg in die Mitgliederversammlung, und die Anliegen der Ausgangsanträge werden dort eingebunden, statt parallel zu laufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine bloße Vertagung wäre dafür zu wenig: Aufgaben, Beteiligung, Einreichung und Bericht werden deshalb ausdrücklich geregelt. Die Satzung sieht die Einrichtung inhaltlicher Arbeitsgruppen durch die Mitgliederversammlung, offene Mitarbeit, Selbstorganisation sowie Bericht und Behandlung resultierender Anträge bereits vor. Der konkrete Arbeitsauftrag nutzt diesen Rahmen und lässt der Arbeitsgruppe bewusst Spielraum beim Zeitpunkt, damit sie ihre Anträge vorlegen kann, wenn sie ausgereift sind. Die formellen Anforderungen und die Zulässigkeitsprüfung späterer Anträge werden dadurch nicht aufgehoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kosten-Nutzen-Einschätzung:</strong> Erwartet werden vor allem ehrenamtliche Arbeit, Koordination, digitale Beratungen und fachliche Prüfung. Für bezahlte Expertise oder andere Ausgaben kann im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien ein Budget festgelegt werden. Konkrete Kosten oder automatische Einsparungen werden nicht behauptet. Der erwartete Nutzen liegt in fachlich belastbareren und verständlicheren Entscheidungsgrundlagen.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV20261010/Arbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666/embeddedpdf?file=%2FMV20261010%2FArbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1494"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 09:09:35 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschnitt 1 - Satzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bezeichnung „NEOS X“ wird durchgehend geändert auf „NEOS 10“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bezeichnung „Landesteam“ wird geändert auf „Landesvorstand“; „Erweitertes Landesteam“ auf „Erweiterter Landesvorstand“; „Bezirksteam“ auf „Bezirksvorstand“; „Vorstand“ auf „Bundesvorstand“; „Erweiterter Vorstand“ auf „Erweiterter Bundesvorstand“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br>
In dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandes einberufen werden.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 4.3.h zweiter Halbsatz lautet: „betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 4.3.o wird nach dem Wort „Expert:innenforen“ folgender Halbsatz angefügt: „- auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands -“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 6.2.f wird der Verweis auf Art 15.8. durch einen Verweis auf Art 15.9. ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 6.2 wird folgende lit n) angefügt: „n) Beschlussfassung über die Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene – hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art. 7.1 lautet: „Für jedes Bundesland sowie für Auslandsösterreicher:innen (10. Bundesland – „NEOS 10“) besteht eine Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Unbeschadet dessen, dass eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das Neue Österreich und Liberales Form möglich ist, gelten Mitglieder als Angehörige jener Landesgruppe, die sich aus ihrem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Eine Änderung des Hauptwohnsitzes hat eine Änderung der Landesgruppenzugehörigkeit zur Folge, sofern das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen dem bisher zuständigen Landesvorstand bekannt gibt, weiterhin dieser Landesgruppe angehören zu wollen. Darüber hinaus kann ein Mitglied unabhängig von seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz zum Jahreswechsel die Landesgruppenzugehörigkeit wechseln, wenn es dies spätestens 14 Tage davor dem Landesvorstand des Zielbundeslandes bekannt gibt und dieses zustimmt.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 8.2.d lautet: „d) Entscheidung über die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands, sofern die Landesgruppe im Landtag vertreten ist, auf Antrag des Landesvorstands;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 8.2.h zweiter Satz lautet: „Betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 8.2 wird folgende lit k) angefügt: „k) Beschlussfassung über inhaltliche Leitanträge des Erweiterten Landesvorstands“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 9.1 wird folgende Wortfolge angefügt: „und – im Falle seiner/ihrer Bestellung – dem/der Landesgeneralsekretär:in.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 9.2 erhalten die lit j) bis m) die neuen Bezeichnungen k) bis n); Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach der lit i) wird folgende neue lit j) eingefügt: „j) Bestellung und Abberufung des/der Landesgeneralsekretär:in auf Vorschlag des/der Landessprecher:in“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 9.3. lautet:<br>
„Der Landesvorstand kann einzelne seiner Aufgaben dem/der Landessprecher:in, einzelnen Landesvorstandsmitgliedern, dem/der Landesgeschäftsführer:in oder dem/der Landesgeneralsekretär:in übertragen. Dies ändert nichts an seiner Verantwortlichkeit gegenüber der Landesmitgliederversammlung. Im Übrigen legt der Landesvorstand im Falle der Bestellung eines/einer Landesgeneralsekretär:in die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in fest.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Art 9.6. und 9.7 erhalten die neuen Bezeichnungen Art 9.7 und 9.8.; Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach Art 9.5 wird folgender neuer Art 9.6 eingefügt„9.6. Landesgeneralsekretär:in<br>
Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.<br>
Der/die Landesgeneralsekretär:in unterstützt den/die Landessprecher:in bei der politischen Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe. Die nähere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in legt der Landesvorstand fest.<br>
Die Bestellung gilt längstens für die Funktionsperiode des Landesvorstands und endet mit der ersten Sitzung eines neu gewählten Landesvorstands.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.1 erhalten die Z. 5 bis 7 die neuen Ziffern 6 bis 8; Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach der Z. 4 ist folgende neue Z. 5 einzufügen: „5. im Falle seiner/ihrer Bestellung der/die Landesgeneralsekretär:in,“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.2.h wird der Verweis auf Art 17.2.2.c 2. Absatz durch einen Verweis auf Art 18.2.2.c 2. Absatz ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 10.2.i lautet: „die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art. 16.1.1.b., 16.3.2.d., 16.4.2., 16.4.4., 16.5.1., 16.5.2. und 16.6.3. – anstelle des Landesvorstands;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.2 wird folgende lit o) angefügt: „o) inhaltliche Leitanträge an die Landesmitgliederversammlung“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.2 wird folgende lit p) angefügt: „p) Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene -hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 10a.5 entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 15.10.1 wird nach dem Begriff „Landesgeschäftsführer:in“ die Wortfolge „ein/eine für eine Landesgruppe bestellte:r Landesgeneralsekretär:in,“ einegfügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 15.10.3 werden folgende Sätze angefügt: „Abweichend davon können Personen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses zur Partei mit der laufenden organisatorischen Betreuung einer oder mehrerer Wiener Bezirksgruppen betraut sind, für die Dauer dieser Tätigkeit in den jeweils von ihnen betreuten Bezirken weder für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in noch für die Funktion des/der stellvertretenden Bezirkssprecher:in gewählt werden. Werden Funktionsträger:innen während ihrer Funktionsperiode mit einer solchen Tätigkeit betraut, endet ihre Funktion mit Beginn dieser Tätigkeit.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.1.3 wird folgender Satz angefügt: „Bei Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie entweder im betreffenden Bundesland bzw. der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben sowie diejenigen Auslandsösterreicher:innen, die für die betreffende Wahl aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen wahlberechtigt sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 16.5.4 zweiter Satz lautet: „Über den Ausschluss entscheidet der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit bzw. bei Listenerstellungen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene der zuständige Landesvorstand.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.5.4 wird im vierten Satz nach der Wortfolge „Stellungnahme des Bundesvorstands“ die Wortfolge „bzw. zuständigen Landesvorstands“ eingefügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.5.4 wird folgender Satz angefügt: „Ist ein Erweiterter Landesvorstand eingerichtet und betrifft die Angelegenheit die Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene, so tritt dieser an die Stelle des Erweiterten Vorstands“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:<br>
„16.6.1. Bewerbungen<br>
Bewerbungen für die Funktion eines Mitglieds des Bundesrats sind dem/der jeweiligen Landesgeschäftsführer:in zu übermitteln. Dabei sind die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 2 B-VG zu beachten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>16.6.2. Online-Dialog<br>
Der/die Landesgeschäftsführer:in hat alle gültigen Kandidaturen auf einer öffentlichen Website kundzumachen, auf der die Kandidat:innen Gelegenheit haben, mit den Wähler:innen in Dialog zu treten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag<br>
Im ersten Schritt des Listenerstellungsverfahrens erstellt der Erweiterte Landesvorstand, ist ein solcher nicht eingerichtet der Landesvorstand gemeinsam mit dem Bundesvorstand, nach der in Art 16.3.2.c. erläuterten Methode einen Landesvorstands-Vorschlag.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.6.5 lautet der letzte Halbsatz „der/die Darauffolgende (und bei entsprechendem Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als Ersatzmitglied(er) des Bundesrats nominiert sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:<br>
„16.6.6. Ausführungsbestimmungen<br>
Bezüglich der konkreten Fristen und Unterlagen sind bei Anspruch auf einen (oder mehrere) Sitz(e) im Bundesrat konkrete Ausführungsbestimmungen vom Landesvorstand zu beschließen. Diese umfassen jene Angelegenheiten aus Art 16.5.1, die sinngemäß für den Bundesrat angewandt werden können.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 18.3.1.b fünfter Satz wird das Datum „30. 10. d. J.“ durch das Datum „1. 11. d. J.“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 18.3.1.a letzter Satz entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschnitt 2 – Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 1.1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Einladung zu einer rein digitalen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 72 Stunden vor dem Versammlungstermin.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 3.7 lautet: „Sollte zu einem Tagesordnungspunkt mehr als ein Antrag zur Abstimmung vorliegen, so hat das Sitzungspräsidium eine Reihung der Anträge <span class="underline">sowie allenfalls eine Zusammenziehung der Debatten</span> festzulegen und zu Beginn des Tagesordnungspunktes zur Abstimmung zu bringen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von zehn Mitgliedern eine Umreihung beschließen. Bei Vorliegen mehr als eines Umreihungsantrags kann das Sitzungspräsidium das Dr.-Alex-Müller-Verfahren (maximal fünf bevorzugte Anträge) zur Anwendung bringen. Zuvor vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 4.3 erster Satz entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 4.4 entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 5 erster Satz lautet: „Bei Abstimmungen und Wahlen sind all jene Mitglieder stimmberechtigt, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr entrichtet haben, wobei die Anmelde- und Zahlungsfristen, allenfalls differenziert nach physischer und digitaler Teilnahme, in der Einladung bekanntgegeben werden.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 6.3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Derartige Begutachtungsentwürfe bedürfen bis zum Ablauf der Frist der Unterstützung von mindestens fünf Mitgliedern (einschließlich des antragstellenden Mitglieds).“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 6.5 zweiter Satz entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:<br>
„9a. Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen<br>
9a.1 Der Erweiterte Bundesvorstand kann mit 2/3-Mehrheit beschließen, einen Antrag betreffend den Abschluss, bzw. mit einfacher Mehrheit beschließen, einen Antrag betreffend die Aufkündigung einer Vereinbarung (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene (Art 4.3.h) an die Mitgliederversammlung zu richten. Solche Anträge sind dem Bundesbüro bis 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung zu übermitteln und von diesem unverzüglich auf der dafür vorgesehenen Internet-Plattform zu veröffentlichen.<br>
9a.2 Ein Antrag betreffend den Abschluss einer Koalitionsvereinbarung hat das Regierungsprogramm sowie die Ressortaufteilung zu enthalten.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 9.2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Ebenso kann kann der/die Antragsteller:in des Hauptantrages im Einvernehmen mit dem/den Antragsteller:innen eines Abänderungsantrags einen Konsensantrag erstellen und diesen ohne Abstimmung in den Hauptantrag integrieren.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 12 wird folgender Punkt 12.9 angefügt: „12.9 Ist nur ein Platz zu besetzen, für den genau zwei Personen kandidieren, die die gleiche Stimmenzahl erzielen, so findet zwischen diesen beiden Kandidat:innen noch ein weiterer Wahlgang statt. Erzielen sie dabei neuerlich die gleiche Stimmenzahl, so wird der Wahlvorgang beendet, die Wahl des nicht besetzten Platzes neu auszuschreiben und im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:<br>
„h) Bei der Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene (Art 8.2.h) tritt anstelle des Erweiterten Bundesvorstands der Erweiterte Landesvorstand; sollte ein solches nicht eingerichtet sein der Landesvorstand gemeinsam mit dem Bundesvorstand.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>ACHTUNG! Zu diesem umfangreichen Antrag wird es Online-Termine mit Vertretern der Arbeitsgruppe für Rückfragen geben. Anmeldung ab Freitag über NEOS 2 Go</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 1) Wunsch der Landesgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 2) Verdeutlichung, dass es sich um gewählte Gremien handelt; Vergleichbarkeit mit anderen Parlamentsparteien</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 3) Die Einberufungsfristen für Mitgliederversammlung waren bisher zweigleisig geregelt (Satzung und GO) und werden nunmehr ausschließlich der Geschäftsordnung übertragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 4, 7, 10, 20, 34, 35) Der Abschluss von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundes- oder Landesvorstands durch Beschlussfassung in der (Landes-)Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, wobei das Regierungsprogramm mind. 48 Stunden vor deren Beginn vorzulegen ist. Die Aufkündigung einer solchen Vereinbarung kann entweder direkt vom Erweiterten Bundesvorstand mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden oder mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung vorgelegt werden, die darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (jeweils analog auf Landesebene).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ad 5) Die Einrichtung von Bürger:innen- und Expert:innenforen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 6, 17) Fehlverweisberichtigung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 8) authentische Interpretation bzw. Neuformulierung der bisherigen Regelung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 9) Die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands erfolgt auf Antrag des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 11, 19) Regelung analog zur Bundesebene</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 12-16, 22) fakultative Einrichtung eines Landesgeneralsekretärs auf Wunsch der Wiener Landesgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 18) Gemeinde- bzw. Bezirkstreffen sollen auch durch Mitglieder des Erweiterten Landesvorstands, nicht nur durch Mitglieder des Landesvorstands geleitet werden können; ansonsten Fehlverweisberichtigungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 21, 23) Entfall der Funktion des Wiener Bezirksmanagers pro Bezirksgruppe; abstraktere Regelung der diesbezüglichen Unvereinbarkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 24) authentische Interpretation der bisherigen Regelung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 25-27) Auf Landesebene und darunter soll der Ausschluss vom Vorwahlverfahren vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 28-30) Die Fristen für das Bundesratswahlverfahren werden von der Satzung in Ausführungsbestimmungen verschoben, die im Anlassfall vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 31) Bisher bestand eine Lücke bei Einzahlung des Mitgliedsbeitrags durch neue Mitglieder zwischen 30.10. und 1.11.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 32) Anpassung an geänderte Rechtslage im Parteiengesetz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 33) Die Einladungsfrist für rein digitale außerordentlichen Mitgliederversammlungen wird von einer Woche auf 72 Stunden verkürzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 36-38) Flexibilisierung der Anmelde- und Zahlungsfristen für die Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung; Entfall der allfälligen Voraussetzung der Mitverfolgung des Livestreams für die Wahrung der Stimmberechtigung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 39-40) Die Unterstützung eines Antrags durch mindestens fünf Mitglieder soll nicht mehr spätestens bis zur Eröffnung der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden, sondern bereits bis zum Ablauf der Einbringungsfrist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 41) Einführung einer Regelung für die Reihung von Anträgen innerhalb eines Tagesordnungspunkts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 42) Ermöglichung von Konsensanträgen in der zweiten Lesung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 43) Einführung einer einmaligen Stichwahl bei Stimmengleichheit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>LESEHILFE</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Neue Bezeichnungen für Parteigremien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus „Landesteam“ wird „Landesvorstand“, aus „Bezirksteam“ der „Bezirksvorstand“ und aus „Vorstand“ der „Bundesvorstand“. NEOS X, die Landesgruppe für Auslandsösterreicher:innen, wird künftig NEOS 10 genannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Koalitionen, Wahlbündnisse und Kooperationen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geregelt wird, wie eine solche Vereinbarung auch wieder beendet werden kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Erweiterte Bundesvorstand kann die Aufkündigung selbst mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Alternativ kann er mit einfacher Mehrheit die Frage der Mitgliederversammlung vorlegen; dort reicht für die Aufkündigung ebenfalls eine einfache Mehrheit. Auf Landesebene funktioniert das grundsätzlich entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einer Koalitionsvereinbarung muss außerdem das Regierungsprogramm samt Ressortaufteilung vorgelegt werden. Anträge müssen spätestens 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung beim Bundesbüro sein und veröffentlicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Landesgeneralsekretär:in wird möglich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesorganisationen bekommen die Möglichkeit, eine:n Landesgeneralsekretär:in einzusetzen. Das ist aber keine verpflichtende Funktion. Der/die Landessprecher:in schlägt die Person vor, der Landesvorstand bestellt oder entlässt sie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgabe ist insbesondere die Unterstützung des/der Landessprecher:in bei politischer Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wichtig ist die Abgrenzung zum/zur Landesgeschäftsführer:in: Wer wofür zuständig ist, entscheidet der jeweilige Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wechsel zwischen Landesgruppen wird klarer geregelt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich gehört ein Mitglied weiterhin zu der Landesgruppe, in deren Bundesland es seinen Hauptwohnsitz hat. Bei einem Umzug wechselt grundsätzlich auch die Landesgruppe. Man kann allerdings innerhalb von 14 Tagen erklären, dass man bei der bisherigen Landesgruppe bleiben möchte. Zusätzlich kann man weiterhin unabhängig vom Wohnsitz zum Jahreswechsel freiwillig die Landesgruppe wechseln. Dafür muss man spätestens 14 Tage vorher die gewünschte Landesgruppe informieren und diese muss zustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Erweiterter Landesvorstand </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesgruppen, die in einem Landtag vertreten sind, können einen Erweiterten Landesvorstand einrichten. Der Antrag dafür kommt vom Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Änderungen speziell für die Wiener Bezirke</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regel für den Einsatz der Wiener Bezirksmanagers soll flexibler möglich sein. Weiterhin gibt es eine Unvereinbarkeit mit der Ausübung des Bezirkssprecher:in bzw. Stellvertreter:in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorwahlen und Ausschluss von Kandidat:innen:</strong><br>
Bei Vorwahlen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene soll künftig der Landesvorstand darüber entscheiden, ob jemand vom Vorwahlverfahren ausgeschlossen wird. Bisher lag diese Kompetenz stärker auf Bundesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bundesrats-Kandidat:innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konkreten Fristen sollen künftig nicht mehr dauerhaft in der Satzung stehen. Sie werden im Anlassfall durch Ausführungsbestimmungen des Landesvorstands festgelegt. Das Verfahren bleibt geregelt, wird aber flexibler, weil Details wie Fristen nicht jedes Mal über eine Satzungsänderung angepasst werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Außerordentliche Mitgliederversammlungen können kurzfristiger digital stattfinden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für eine rein digitale außerordentliche Mitgliederversammlung reicht künftig eine Einladung mindestens 72 Stunden vorher. Bisher betrug diese Frist laut Begründung eine Woche. Praktisch: Wenn schnell eine Entscheidung der Mitglieder notwendig ist – beispielsweise in einer politischen Krisen- oder Koalitionssituation –, kann wesentlich kurzfristiger eine digitale Mitgliederversammlung stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wer bei einer Mitgliederversammlung abstimmen darf</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stimmberechtigt sind Mitglieder, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr bezahlt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konkreten Fristen für Anmeldung und Zahlung werden künftig jeweils in der Einladung bekanntgegeben. Dabei können für digitale und persönliche Teilnahme unterschiedliche Fristen vorgesehen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Umgang mit Anträgen in der MV: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ein Antrag, der in das Begutachtungsverfahren eingebracht wird, braucht weiterhin mindestens fünf Unterstützer:innen einschließlich der antragstellenden Person. Diese fünf Unterstützungen müssen bereits bis zum Ende der Einreichfrist vorliegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wenn mehr als ein Antrag vorliegt, legt zunächst das Sitzungspräsidium die Reihenfolge fest. Zehn Mitglieder können allerdings eine andere Reihenfolge beantragen. Gibt es mehrere solche Vorschläge, kann ein besonderes Abstimmungsverfahren – das sogenannte Dr.-Alex-Müller-Verfahren – verwendet werden. Bereits früher vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht. Praktische Bedeutung: Die Reihenfolge von Abstimmungen kann entscheidend dafür sein, welcher Antrag überhaupt noch zur Abstimmung kommt. Dafür gibt es nun ein klareres Verfahren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kompromisse zwischen Haupt- und Abänderungsanträgen werden leichter. Wenn jemand einen Hauptantrag stellt und jemand anderer einen Abänderungsantrag dazu einbringt, können sich beide Seiten künftig auf einen gemeinsamen Konsensantrag einigen.Dieser kann dann ohne eigene Abstimmung über den Abänderungsantrag direkt in den Hauptantrag übernommen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Patt bei einer Wahl: einmalige Stichwahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn genau ein Platz zu vergeben ist, genau zwei Personen kandidieren und beide gleich viele Stimmen erhalten, gibt es einen weiteren Wahlgang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kommt es wieder zu einem Gleichstand wird beendet und der freie Platz bei der nächsten Mitgliederversammlung neu ausgeschrieben.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 18:27:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 18:19:26 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Der Reformerfolg gehört den Bürger:innen. Das Risiko den Politiker:innen.</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Der_Reformerfolg_gehoert_den_Buergerinnen__Das_Risiko_den_Politikerinn-45047</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Der_Reformerfolg_gehoert_den_Buergerinnen__Das_Risiko_den_Politikerinn-45047</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns NEOS ist klar: Der Mehrwert erfolgreicher Strukturreformen muss bei den hart arbeitenden Steuerzahler:innen ankommen – spürbar und automatisch. Denn bleibt Sparen nur eine Rechenzeile im Budget, entsteht Reformmüdigkeit. Zugleich dürfen sich populistische Politiker:innen in Bund und Ländern nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Unverantwortliche Schuldenpolitik muss Konsequenzen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwar hat die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen für die kommenden Jahre bereits rund 100 Milliarden Euro an neuer Verschuldung verhindert. Trotzdem wächst der heimische Schuldenberg weiter. Österreich gibt mehr aus, als der Staat einnimmt. Das bisherige Sparen reicht nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sobald weitere Strukturreformen – etwa bei Pensionen, Gesundheit oder Förderungen – Luft im Budget schaffen, wachsen jedoch auch die Begehrlichkeiten populistischer Politiker:innen. Sie wollen Wahlzuckerl verteilen und Klientelpolitik betreiben. Vor einem Wahljahr gilt deswegen erst recht: Was eingespart wurde, darf nicht sofort wieder an einzelne Interessensgruppen verteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS wollen dem einen Riegel vorschieben. Entsteht durch zusätzliche Reformen Spielraum, sollen die Steuerzahler:innen direkt davon profitieren und der Schuldenabbaupfad zugleich konsequent weiterverfolgt werden. Wer reformiert, schafft Spielraum für die Menschen. Wer Reformen verweigert und seine Budgetziele verfehlt, bekommt weniger Gehalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So schaffen wir eine einfache Regel: Reformerfolge kommen den Menschen zugute. Schuldenpolitik hat für die Verantwortlichen Konsequenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Reform-Dividende</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was der Staat durch Reformen mehr spart als geplant, darf niemand ausgeben – nicht das Finanzministerium, nicht die Koalition, nicht der nächste Wahlkampf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisher war es umgekehrt. Hatte der Staat mehr Geld als geplant, fand die Politik verlässlich eine Verwendung. Und zwar nicht für sinnvolle Zukunftsinvestitionen, die es selbstverständlich geben muss, sondern für teure Wahlzuckerl und Klientelpolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Genau das muss aufhören. Schneidet der Staat beim Defizit besser ab als geplant, gilt ab jetzt Halbe-halbe: Die Hälfte wird für den weiteren Schuldenabbau verwendet. Die andere Hälfte kommt als Entlastung bei denen an, die arbeiten und Steuern zahlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Reform-Dividende fließt erst, wenn etwas gelungen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">So funktionierts:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst, stellt im Frühjahr das bereinigte Defizit fest, ohne Einmal- und Vorzieheffekte.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Reform-Dividende wird ausgelöst, wenn das Defizit um mindestens 0,1 Prozent des BIP besser ausfällt als geplant.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Von diesem Überkonsolidierungsbetrag fließt die Hälfte in den weiteren Schuldenabbau. Die andere Hälfte bekommen die Steuerzahler:innen im Folgejahr über einen Freibetrag in der Einkommensteuer zurück.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein eigenes Gesetz verankert den Automatismus für künftige Budgets. Am besten im Verfassungsrang.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Leistungsabhängige Gehälter für Politiker:innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politiker:innen entscheiden über Milliarden und über den Spielraum der nächsten Generationen. Wer diese Macht hat, muss für die Folgen einstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Privatwirtschaft ist das selbstverständlich. Wer dauerhaft mehr ausgibt, als er einnimmt, spürt die Konsequenzen. In der Politik fehlt dieser Bezug. Reformen sind anstrengend. Schulden und Wahlgeschenke auf Kosten der nächsten Generation sind oft der einfachere Weg und in Österreich seit Jahren die Regel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Genau hier wollen wir ansetzen. Wer die Folgen der eigenen Entscheidungen selbst spürt, entscheidet anders. Deshalb wollen wir einen Teil der Politiker:innengehälter an die Einhaltung verbindlicher Budgetziele koppeln. Wer diese Budgetziele erreicht, bekommt das volle Gehalt. Wer neue Schulden macht oder einen vereinbarten Sanierungspfad verfehlt, muss die Konsequenzen am eigenen Gehaltszettel spüren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">So funktionierts:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>75 Prozent der Gehälter von Mitgliedern der Bundesregierung bleiben Fixgehalt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>25 Prozent werden nur ausgezahlt, wenn:
<ul><li>die Schuldenquote in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht steigt oder</li><li>eine neue Regierung ein übermäßiges Defizit ihrer Vorgänger übernimmt und den mit der EU vereinbarten Sanierungspfad einhält.</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst, überprüft die Einhaltung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausnahmen sind nur bei klar definierten Krisen wie Pandemien oder einem schweren wirtschaftlichen Einbruch vorzusehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für Mitglieder der Landesregierung sind vergleichbare Regelungen auf Landesebene einzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Reformgewinne gehören den Bürger:innen und der nächsten Generation – nicht Politiker:innen und ihren eigennützigen Wünschen vor einer Wahl. Zugleich sollen Politiker:innen, die Entscheidungen für uns alle treffen, die Folgen ihrer Entscheidungen auch selbst spüren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb bekennen sich NEOS zur Reform-Dividende als Automatismus und zu leistungsabhängigen Politiker:innengehältern in Bund und Ländern</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 06:51:52 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/777</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/777</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong><br></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>24 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 24 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 06:46:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschlussfassung über die Anpassung der Regelungen betreffend den Mitgliedsbeitrag ordentlicher Mitglieder</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Beschlussfassung_ueber_die_Anpassung_der_Obergrenzen_des_Mitgliedsbeitr-9361</link>
                        <author>Markus Hofer (Bundesfinanzreferent), Sepp Schellhorn (stv. Bundesfinanzreferent) sowie die Landesfinanzreferent:innen Andreas Köb (Wien), Christoph Gruber (Vorarlberg), Edith Kollermann (Niederösterreich), Elmar Andrée (NEOS X), Katharina Ehrenfellner (Oberösterreich), Markus Moser (Tirol), Martin Malek (Steiermark), Peter Peikoff (Burgenland), Robert Zechner (Kärnten)</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Beschlussfassung_ueber_die_Anpassung_der_Obergrenzen_des_Mitgliedsbeitr-9361</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag gemäß Art 4.3.d und Art 18.3.1.b der Satzung:</strong><br><br>
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt ab 01.11.2026:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Regulär EUR 84,00, bei Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat EUR 60,00</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ermäßigt EUR 36,00, bei Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat EUR 12,00</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der ermäßigte Betrag gilt für Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende, Präsenzdiener, Zivildiener, Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder Umweltschutzjahres bzw. des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sowie für Menschen mit Behinderung.<br><br>
Die genannten Beträge sind Mindestbeiträge: Mitglieder können freiwillig einen höheren jährlichen Mitgliedsbeitrag bis maximal 4.500 Euro bezahlen. Darüberhinausgehende Beträge, die als Mitgliedsbeitrag einbezahlt werden, werden als Spenden behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten.<br><br>
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf Empfehlung der zuständigen Landesgeschäftsführung den Mitgliedsbeitrag eines Mitglieds für einen bestimmten Zeitraum ermäßigen oder erlassen. Der Antrag auf Ermäßigung oder Erlass ist bei der Landesgeschäftsführung jener Landesgruppe einzubringen, der das Mitglied angehört.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der aktuell gültigen Beschlusslage ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge mit 150 Euro begrenzt. Gleichzeitig überweisen uns Mitglieder regelmäßig höhere Beträge und widmen diese ausdrücklich als Mitgliedsbeitrag. Da in diesen Fällen jeweils eine gesonderte Klärung und Abwicklung erforderlich ist, entsteht zusätzlicher administrativer Aufwand und damit Kosten. Die Anhebung der Grenze auf 4.500 Euro bildet den geltenden gesetzlichen Rahmen ab und vereinfacht die Abwicklung dieser Zahlungen. Zusätzlich wird der Kreis der Personen, die einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag entrichten können, um Menschen mit Behinderung erweitert. Behinderungsbedingte Mehrkosten und erschwerte Erwerbsmöglichkeiten können zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Die Ermäßigung trägt diesen Umständen Rechnung, senkt finanzielle Hürden für eine Mitgliedschaft und stärkt damit den gleichberechtigten Zugang zur politischen Mitwirkung.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 12:03:20 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Österreichische Sicherheit. In und mit Europa.</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/NATO-Beitritt_Oesterreichs_fuer_Frieden_und_Sicherheit-49001</link>
                        <author>Andreas Bosé, Paul Decrinis, Josef Dengler, Michael Doczy, Günter Eckerstorfer, Johannes Fisecker, Joachim Frank, Paul Friedrich, Georg Fritsch, Erwin Gartler, Gustav Gressel, Erwin Haas, Helmut Habermayer, Anna Hagenbüchler, Jakob Harden, Rainer Hösl, Alfred Jadavan, Wolfgang Kowatsch, Markus Krainz, Fred Kranich, Roland Kreutzer, Alexander Kunz, Elija Lambourne, Stephan Leitner, Alexander List, Stephan Mittelbach, Thomas Mittelbach, Wolfgang Obermüller, Andreas Orator, Ben Pepin, Ger-Wolf Pollak, Markus Pollak, Oliver Prenn, Valerian Schally, Klaus Schauer, Liya Sitdikova, Paul Skedl, Simon Stelzer, Thomas Vydra, Christian Wind, Oleksa Woloschtschuk, Ruben Zukic</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/NATO-Beitritt_Oesterreichs_fuer_Frieden_und_Sicherheit-49001</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Mitgliederversammlung möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. NEOS bekennt sich zu einem sicheren Österreich in einem sicheren Europa und tritt für die Aufhebung der österreichischen Neutralität ein – durch die ersatzlose Aufhebung des Neutralitätsgesetzes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Österreich organisiert seine Sicherheit solidarisch im europäischen Verbund, erfüllt seine EU-Verpflichtungen vollständig und handelt nach NATO-kompatiblen Standards.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Die NATO ist der reale Ordnungsrahmen europäischer Territorialverteidigung, an dem Österreich seine Planung ausrichtet; die NATO-Mitgliedschaft wird politisch vorbereitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Eine vertiefte europäische Verteidigung stärkt den europäischen Pfeiler der NATO: Sie ergänzt den bestehenden Ordnungsrahmen, sie ersetzt ihn nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daraus folgen drei Prioritäten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>01 Bündnisfähigkeit herstellen und die NATO-Mitgliedschaft politisch vorbereiten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich übt seit 1995 in der Partnerschaft für den Frieden nach NATO-Standards, macht bei der europäischen Luftverteidigungsinitiative Sky Shield mit und stellt Kräfte für die EU-Gefechtsverbände (Battlegroups). Das schafft Kompatibilität, aber noch keinen Schutz: Österreich hat weder eine Beistandsgarantie noch eine Stimme in der gemeinsamen Verteidigungsplanung. Vollständige Bündnisfähigkeit setzt gemeinsame Planung, gemeinsame Führung und gemeinsames Handeln im Ernstfall voraus. Politische Vorbereitung nimmt einen Beitritt nicht vorweg. Sie schafft die rechtlichen, militärischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen, damit Österreich diese Entscheidung bewusst treffen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>02 Europäische Beistandsfähigkeit vorbereiten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich legt bis Ende 2027 in einem Beitragsprofil fest, was es im Beistandsfall beitragen kann: militärisch, zivil, logistisch, medizinisch, im Cyberbereich, beim Schutz kritischer Infrastruktur sowie bei Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Bisher gibt es dieses Profil nicht – militärische Planungen werden laut Landesverteidigungsbericht derzeit nicht vorgenommen. Die besondere sicherheits- und verteidigungspolitische Stellung einzelner Mitgliedstaaten lässt Spielraum für Art und Umfang des Beitrags; sie macht Untätigkeit nicht zur Option.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>03 Gemeinsame europäische Verteidigung praktisch mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss kurz- und mittelfristig dort beitragen, wo europäische Verteidigung bereits organisiert wird: in EU-Strukturen, NATO-kompatiblen Formaten, europäischen Koalitionen und einem stärkeren europäischen Pfeiler der bestehenden Sicherheitsarchitektur. Dazu gehört die Ukraine: Österreich beteiligt sich an den EU-Maßnahmen zu ihrer militärischen Unterstützung, statt sich mit Verweis auf die Neutralität zu enthalten. Parallel dazu müssen Außenwirtschaftsrecht und Kriegsmaterialgesetz Ausfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr nach klaren gesetzlichen Kriterien regeln – ohne Neutralitätsvorbehalt in der Genehmigungspraxis. Auf eine erst künftig mögliche europäische Armee zu warten, ist keine Option.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Umsetzung und Rechenschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung beauftragt die zuständigen Organe von NEOS, binnen zwölf Monaten einen Umsetzungsplan vorzulegen. Er benennt die nötigen Rechtsänderungen, Verantwortlichkeiten, Fähigkeiten, Kosten und Fristen. Über den Fortschritt wird der Mitgliederversammlung jährlich berichtet.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Sicherheit gibt es nur im europäischen Verbund</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung sind zentrale liberale Werte. Sie behaupten sich nicht von selbst. Wer sie schützen will, muss bereit und fähig sein, sie zu verteidigen. Sicherheitspolitik ist deshalb kein Randthema, sondern Voraussetzung liberaler Politik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Werte stehen unter unmittelbarem Druck. Russland greift Europas Friedensordnung militärisch und hybrid an; Donald Trump stellt die Verlässlichkeit amerikanischer Bündnisgarantien infrage. Zugleich beschreibt der eigene Landesverteidigungsbericht die Wiederherstellung der militärischen Abwehrfähigkeit als laufende Aufgabe und hält fest, dass für den europäischen Beistandsfall derzeit keine militärische Planung besteht. In dieser Lage duldet die Entscheidung keinen Aufschub.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Österreich kann diese Schutzlücke nicht allein schließen. Seine Sicherheit und die Sicherheit Europas sind untrennbar miteinander verbunden. Der Landesverteidigungsbericht zieht daraus die Konsequenz einer europäischen Sicherheitslösung; NEOS bekennt sich zu einer umfassenden, verlässlichen und solidarischen Teilnahme an einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus diesem Bekenntnis folgt die Entscheidung: NEOS tritt für die Aufhebung der österreichischen Neutralität ein. Das ist sicherheitspolitisch notwendig und liberal konsequent. Wer sich zu europäischer Solidarität bekennt, kann nicht zugleich an einer Neutralität festhalten, die weder Schutz bietet noch volle Mitwirkung erlaubt. Gegenüber angegriffenen europäischen Partnern und der Ukraine darf sie nicht länger als Begründung dienen, militärisch relevante Unterstützung grundsätzlich auszuschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch das europäische Ziel von NEOS zwingt zur Entscheidung: Eine Verteidigungsunion mit Beistandspflicht und gemeinsamem Oberbefehl wäre selbst ein Militärbündnis. Solange das Neutralitätsgesetz jeden Bündnisbeitritt verbietet, könnte Österreich daran nicht voll teilnehmen. Wer die europäische Verteidigungsunion ernst meint, muss daher die Neutralität aufheben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Aus Mitgliedschaft folgt Beistand – aus Beistand folgt Verantwortung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Verantwortung beginnt nicht erst mit einem möglichen NATO-Beitritt. Österreich ist seit 1995 Vollmitglied der Europäischen Union und profitiert von ihrer Ordnung. Daraus folgen Rechte, Verpflichtungen und Eigeninteresse: Österreich muss vor dem Ernstfall klären, was es beiträgt. Das betrifft Beistandsplanung, Kriegsmaterialrecht, militärischen Transit, Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der konkrete Prüfstein ist der Beistandsfall. Art. 42 Abs. 7 EUV verpflichtet alle Mitgliedstaaten zu Hilfe und Unterstützung, wenn ein Mitglied bewaffnet angegriffen wird. Wer erwartet, im Ernstfall nicht allein zu sein, muss vorher festlegen, was er selbst leisten kann. Europäische Solidarität ist keine Einbahnstraße.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Beistandsklausel allein schafft jedoch noch keine verteidigungsfähige Ordnung. 23 der 27 EU-Staaten organisieren ihre Territorialverteidigung in der NATO. Keine EU-Struktur bietet derzeit dieselbe Schutzgarantie, gemeinsame Verteidigungsplanung, integrierte Führung und glaubwürdige Abschreckung. Die NATO ist deshalb der reale Ordnungsrahmen der Gegenwart. Österreich muss seine Verteidigung an diesem Rahmen ausrichten und die NATO-Mitgliedschaft politisch vorbereiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Langfristiges Ziel und Gegenwartsaufgabe dürfen nicht verwechselt werden: NEOS kann auf ein politisch geeintes Europa mit gemeinsamer Verteidigung hinarbeiten. Bis dahin muss Österreich in der bestehenden Sicherheitsarchitektur bündnisfähig werden. Mehr europäische Verteidigung ist kein Gegenentwurf zur NATO, sondern ihr handlungsfähiger europäischer Pfeiler.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Sicherheit entsteht nicht durch Abstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Russlands Vollinvasion der Ukraine und seine hybriden Angriffe zeigen, dass Europas Friedensordnung angegriffen wird. Donald Trumps Relativierung verlässlicher Bündnisgarantien zeigt zugleich: Europa muss mehr Verantwortung für seinen Schutz übernehmen. Die Antwort ist nicht Abstand, sondern europäische Handlungsfähigkeit in den Strukturen, die Abschreckung und Verteidigung organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese neue Lage trifft auf eine Neutralitätslogik, die aus einer anderen Ordnung stammt. Österreich lag zwischen zwei Blöcken und konnte aus dieser Position außenpolitischen Nutzen ziehen. Diese Lage gibt es nicht mehr. Österreich ist heute Mitglied der Europäischen Union und von der Stabilität der europäischen Friedensordnung abhängig. Moderne Bedrohungen richten sich nicht nach dem verfassungsrechtlichen Status eines Staates. Die Neutralität ist deshalb keine tragfähige Sicherheitsstrategie mehr und gehört aufgehoben. Sie ist auch die teurere Option: Ein neutraler Staat muss für die militärische Landesverteidigung das gesamte Fähigkeitsspektrum selbst vorhalten und bezahlen. Eine „Neudefinition“, die Bündnis und Beistand erlaubt, wäre keine Neutralität mehr, sondern ihre Aufhebung unter anderem Namen. Ehrlicher ist, das Gesetz aufzuheben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Beistand ist Pflicht — der Beitrag fehlt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus dieser veränderten Lage folgt zunächst eine Pflicht, die Österreich bereits übernommen hat: Beistand nach Art. 42 Abs. 7 EUV muss politisch ernst genommen und praktisch vorbereitet werden. Wird ein europäischer Partner angegriffen – etwa im Baltikum, in Polen oder an einer anderen verwundbaren Stelle Europas –, ist das kein entfernter Regionalkonflikt. Österreich wird nicht sicherer, wenn es sich abseits stellt, sondern wenn Aggression gegen Europa glaubwürdig abgeschreckt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vertrag wahrt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzelner Mitgliedstaaten. Das gibt Österreich Spielraum bei Art und Umfang seiner Hilfe, beseitigt aber nicht die Beistandspflicht. Im Angriffsfall darf nicht erst geklärt werden müssen, ob Solidarität praktisch gemeint war. Genau hier liegt die österreichische Lücke: Auf europäischer Ebene wird die Operationalisierung der Beistandsklausel vorangetrieben; im eigenen Land gibt es bislang keine militärische Planung für den Beistandsfall.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie sich diese Lücke praktisch auswirkt, zeigt die Ukraine. Bei EU-Beschlüssen über Waffen- und Munitionshilfe an die Ukraine enthält sich Österreich, zahlt einen Ersatzbeitrag und beschränkt seine Mittel auf nicht-tödliche Ausrüstung. Dasselbe Muster zeigt die Entminung: Österreichische Hilfe im Kriegsgebiet wurde 2023 abgelehnt; 2024 forderte NEOS auch Minenräumgeräte und militärisch verwendbare Produkte. 2025 nannte die Bundesregierung im Nationalrat die finanzierte humanitäre Entminung als Priorität – der Trennstrich zur militärisch relevanten Hilfe blieb. Diese Entscheidungen blockieren die Partner nicht. Sie zeigen, wie Neutralität den österreichischen Beitrag schon vor der politischen Abwägung verengt. Diese Vorab-Begrenzung muss enden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die parteieigene Diagnose führt zur Schutzfrage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS hält seit Jahren fest: Neutralität schützt nicht, und Österreich darf kein Trittbrettfahrer bleiben. Gleichzeitig verneint das Parteiprogramm einen NATO-Beitritt. Damit bleibt offen, wie Österreich bis zum Aufbau einer handlungsfähigen europäischen Verteidigungsunion militärischen Schutz organisiert. Europäische Solidarität beantwortet die politische Frage, ob wir füreinander einstehen; sie ersetzt aber keine Schutzgarantie, Verteidigungsplanung und Kommandostruktur. Die eigenen Programme und europaliberalen Beschlüsse benennen den bestehenden Rahmen selbst: Europas Schutzschirm beruht derzeit vor allem auf NATO und Artikel 5, die territoriale Verteidigung wird in der NATO organisiert, und mehr europäische Verteidigung soll ihren europäischen Pfeiler stärken. Die politische Vorbereitung einer Mitgliedschaft ist daher kein abrupter Kurswechsel, sondern die Konsequenz aus den eigenen Prämissen von NEOS.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Verteidigungsunion und EU-Armee: Ziel und Voraussetzungen klären</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine europäische Verteidigungsunion ist seit Jahren ein erklärtes Ziel von NEOS – im Parteiprogramm und in Beschlüssen der europäischen liberalen Parteienfamilie. Damit dieses Ziel politisch handlungsleitend wird, müssen Aufgaben, Führung und demokratische Kontrolle geklärt sein. Für den vorliegenden Antrag sind zwei Punkte entscheidend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erstens: Eine echte Verteidigungsunion mit gegenseitigem Beistand und gemeinsamem Oberbefehl wäre funktional ein Militärbündnis – unabhängig davon, ob sie NATO, Verteidigungsunion oder Europäische Armee heißt. Solange das Neutralitätsgesetz jeden Bündnisbeitritt verbietet, könnte Österreich an einer solchen Ordnung nicht voll teilnehmen. Die Aufhebung der Neutralität konkurriert daher nicht mit dem europäischen Ziel; sie ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Österreich es ernsthaft mittragen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zweitens: Die EU verfügt heute weder über die politische Einheit noch über die integrierte Kommandostruktur einer europäischen Armee. Art. 42 Abs. 2 EUV eröffnet zwar den Weg zu einer gemeinsamen Verteidigung, verlangt dafür aber Einstimmigkeit und die Zustimmung der Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Regeln. Das Irland-Protokoll stellt zudem klar, dass der Vertrag von Lissabon keine europäische Armee vorsieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„EU-Armee“ und „Europäische Verteidigungsunion“ sind deshalb noch keine Schutzordnung für die Gegenwart. Sie können langfristig Teil eines politisch geeinten Europas sein, dürfen aber weder konkrete Entscheidungen vertagen noch als Alternative zur NATO missverstanden werden. Diese Rollenverteilung ist durch parteieigene und europaliberale Beschlüsse gedeckt: mehr europäische Handlungsfähigkeit, ein stärkerer europäischer Pfeiler, keine Verdoppelung der NATO. Daraus folgen die drei umsetzbaren, NATO-kompatiblen Prioritäten dieses Antrags.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zur Mehrheitsfrage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für einen NATO-Beitritt gibt es in Österreich derzeit keine Mehrheit. Das ist die Ausgangslage, nicht das Gegenargument. Eine aktuelle Erhebung nennt 55 Prozent Ablehnung; 38 Prozent sind für eine Neudefinition oder Abschaffung der Neutralität offen. Zugleich sagt eine deutliche Mehrheit, ein neutraler Staat müsse sich selbst verteidigen können, bezweifelt aber, dass Österreich das kann, und erwartet im Angriffsfall dennoch fremde Hilfe. Ein Parteibeschluss ändert weder Regierungsprogramm noch Verfassung; er legt fest, wofür NEOS um eine Mehrheit wirbt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Konklusion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Antrag stellt die europäische Vision von NEOS nicht infrage. Er übersetzt sie in eine Strategie für die Gegenwart.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Er tritt für die Aufhebung der Neutralität ein, damit Österreich Schutz nicht nur erwartet, sondern gemeinsam organisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Er richtet die Verteidigungsplanung an der bestehenden Sicherheitsordnung aus und stärkt darin den europäischen Pfeiler.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Er macht Solidarität mit EU-Partnern und der Ukraine konkret, planbar und überprüfbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Freiheit verteidigt sich nicht von selbst. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Schutz erwartet, muss Verantwortung übernehmen. NEOS entscheidet sich dafür: für ein Österreich, das Europa stärkt – und damit sich selbst schützt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kosten-Nutzen-Einschätzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Beschluss selbst verursacht für NEOS keine unmittelbaren Kosten. Für Österreich gilt: Ein neutraler Staat muss das gesamte Fähigkeitsspektrum der militärischen Landesverteidigung selbst vorhalten und finanzieren; Bündnisfähigkeit ermöglicht gemeinsame Planung, Arbeitsteilung und Beschaffung und erhöht damit die Wirkung der eingesetzten Mittel. Die konkreten Kosten und Fristen benennt der im Antrag vorgesehene Umsetzungsplan.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Belege</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. </strong>NEOS beschreibt sich über Freiheit, Eigenverantwortung und mutige Reformen für ein handlungsfähiges und wehrhaftes Europa. NEOS. (o. J.). Unsere Werte: Freiheit, Fortschritt, Gerechtigkeit. NEOS. (2026, 13. Jänner). Europa braucht Stärke, Einheit und Verantwortung in einer neuen Weltordnung. Quelle 1 <a href="https://partei.neos.eu/unsere-partei/unsere-werte">https://partei.neos.eu/unsere-partei/unsere-werte</a> · Quelle 2 <a href="https://www.neos.eu/news/2026/1/europa-braucht-staerke-einheit-und-verantwortung">https://www.neos.eu/news/2026/1/europa-braucht-staerke-einheit-und-verantwortung</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. </strong>Art. 42 Abs. 7 EUV verpflichtet Mitgliedstaaten bei einem bewaffneten Angriff zu Hilfe und Unterstützung. Art. 42 Abs. 3 EUV verpflichtet sie außerdem, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Europäische Union. (2016). Vertrag über die Europäische Union, Art. 42. EUR-Lex. Quelle <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/art_42/oj">https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/art_42/oj</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. </strong>Die institutionelle Dichte der NATO umfasst Hauptquartiere, Kommandostruktur, Finanzierung und Verteidigungsplanung; keine bestehende EU-Struktur bietet dies derzeit. Daalder, I. H. (2025, 28. März). NATO without America: How Europe can run an alliance designed for U.S. control. Foreign Affairs. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten sind alle außer Irland, Malta, Zypern und Österreich Mitglieder der NATO. Quelle <a href="https://www.foreignaffairs.com/united-states/nato-without-america">https://www.foreignaffairs.com/united-states/nato-without-america</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. </strong>Die Beistandspflicht nach Art. 42 Abs. 7 EUV gilt für alle Mitgliedstaaten, auch für Österreich. Die irische Klausel befreit davon nicht; umstritten ist der Umfang unmittelbar militärischer Hilfe. Cede, F. (2022). Zur Beistandspflicht nach Art. 42 Abs. 7 EUV und der irischen Klausel (AIES Kommentar 2022/2); Janik, R. (2022). Neutralität und der österreichische Beitrag zur EU-Sicherheitspolitik. ÖGfE. Quelle 1 <a href="https://www.aies.at/download/2022/AIES-Kommentar-2022-02.pdf">https://www.aies.at/download/2022/AIES-Kommentar-2022-02.pdf</a> · Quelle 2 <a href="https://www.oegfe.at/policy-briefs/neutralitaet-und-der-oesterreichische-beitrag-zur-eu-sicherheitspolitik/">https://www.oegfe.at/policy-briefs/neutralitaet-und-der-oesterreichische-beitrag-zur-eu-sicherheitspolitik/</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. </strong>Verfassungsschutz und EU dokumentieren Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und Informationsmanipulation als Teil der russischen hybriden Strategie. Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. (2026). Verfassungsschutzbericht 2025. Republik Österreich. Rat der Europäischen Union. (2025, 18. Juli). Hybrid threats/Russia: Statement by the High Representative on behalf of the EU. Quelle 1 <a href="https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf">https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf</a> · Quelle 2 <a href="https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/07/18/hybrid-threats-russia-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu/">https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/07/18/hybrid-threats-russia-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu/</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>6. Russland, Trump und die Dringlichkeit. </strong>Bundesministerium für Landesverteidigung. (2026). Landesverteidigungsbericht 2026/2027. Der Bericht bewertet unvorhersehbare Entscheidungen der USA als strategisches Risiko. <a href="https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_2027.pdf">https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_2027.pdf</a>. Associated Press. (2025, 24. Juni). Trump says whether he’ll commit to NATO mutual defense guarantee “depends on your definition”. <a href="https://apnews.com/article/e34385f9b6e2ff5d0cf60f8aaea57a40">https://apnews.com/article/e34385f9b6e2ff5d0cf60f8aaea57a40</a>. Meinl-Reisinger, B. (2025, 27. Mai). Rede im Bundesrat, 978. Sitzung, S. 4: Wird Art. 5 infrage gestellt, könne Europa nicht einfach zur Normalität zurückkehren. <a href="https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf">https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>7. </strong>Aktuelle österreichische Erhebungen zu Neutralität, NATO-Beitritt und Landesverteidigung: UNIQUE research für Der Pragmaticus, n = 800 Wahlberechtigte, Feldzeit 26. Februar bis 10. März 2026 (55 Prozent Ablehnung eines NATO-Beitritts); Österreichisches Gallup-Institut, n = 1.000, CAWI, April 2026 (30 Prozent für Neudefinition, 8 Prozent für Abschaffung der Neutralität, 71 Prozent für die Pflicht zur Selbstverteidigung). Pragmaticus <a href="https://www.derpragmaticus.com/r/bundesheer-umfrage">https://www.derpragmaticus.com/r/bundesheer-umfrage</a> · Gallup <a href="https://www.gallup.at/de/newsroom/umfragen/2026/neutralitaet-neu-denken/">https://www.gallup.at/de/newsroom/umfragen/2026/neutralitaet-neu-denken/</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>8. </strong>Expertengestützte Analysen behandeln eine supranationale EU-Armee als langfristig denkbar, auf absehbare Zeit aber politisch und operativ nicht verfügbar. European Parliamentary Research Service. (2019). European defence cooperation: State of play and thoughts on an EU army. Loss, R., Prochwicz-Jazowska, M., &amp; Puglierin, J. (2026). Making defence European again. European Council on Foreign Relations. Quelle 1 <a href="https://ecfr.eu/publication/making-defence-european-again/">https://ecfr.eu/publication/making-defence-european-again/</a> · Quelle 2 <a href="https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2019/635532/EPRS_BRI%282019%29635532_EN.pdf">https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2019/635532/EPRS_BRI%282019%29635532_EN.pdf</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>9. Europäische Friedensfazilität. </strong>Bundesministerium für Landesverteidigung. (2026). Landesverteidigungsbericht 2026/2027 (S. 80). Österreich enthält sich bei EU-Maßnahmen mit Waffen und Munition konstruktiv, zahlt einen Ersatzbeitrag und verwendet eigene Mittel ausschließlich für nicht-tödliche Ausrüstung. <a href="https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_2027.pdf">https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_2027.pdf</a>; Parlamentsdirektion. (2026, 12. Februar). Parlamentskorrespondenz Nr. 97. <a href="https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0097">https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0097</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Exportrecht. </strong>Salzburger Nachrichten. (2026, 11. Februar). Regierung kündigt ein Sicherheitsexportgesetz an; die Novelle des Kriegsmaterialgesetzes sei noch in Ausarbeitung. CMS. (2026, 2. März). Der Ministerialentwurf modernisiert Verfahren des Außenwirtschaftsrechts, regelt aber nicht den Neutralitätsvorbehalt bei Kriegsmaterial. <a href="https://cms.law/de/aut/legal-updates/oesterreich-sicherheitsexportgesetz-welche-erleichterungen-und-belastungen-auf-exporteure-zukommen">https://cms.law/de/aut/legal-updates/oesterreich-sicherheitsexportgesetz-welche-erleichterungen-und-belastungen-auf-exporteure-zukommen</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Fall SK-105. </strong>Wind, C. (2026). Strategiepapier V7.8, Abschnitt 5.6. Die Wiederausfuhr von 112 Jagdpanzern aus österreichischen Beständen an die Ukraine scheiterte 2023 an der fehlenden österreichischen Zustimmung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Entminung 2023/2024. </strong>ORF.at. (2023, 18. Mai). Van der Bellen für, Tanner gegen Hilfe bei Entminung. Die Verteidigungsministerin lehnte österreichische Hilfe im Kriegsgebiet ab; Douglas Hoyos verlangte eine ernsthafte Prüfung. <a href="https://orf.at/stories/3317196/">https://orf.at/stories/3317196/</a>. Paneuropa Österreich. (2024, 25. September). Dominik Oberhofer beantwortet Fragen zur Nationalratswahl. Oberhofer forderte Minenräumgeräte und andere militärisch verwendbare Produkte. <a href="https://www.paneuropa.at/dominik-oberhofer-beantwortet-fragen-zur-nationalratswahl/">https://www.paneuropa.at/dominik-oberhofer-beantwortet-fragen-zur-nationalratswahl/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Entminung 2025. </strong>Österreichischer Nationalrat. (2025, 26. Februar). Stenographisches Protokoll, 9. Sitzung. Die Finanzierung humanitärer Entminung wurde als konkreter österreichischer Beitrag hervorgehoben. <a href="https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRSITZ/9/A_-_10_24_54_00760740.html">https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRSITZ/9/A_-_10_24_54_00760740.html</a>. Österreichischer Nationalrat. (2025, 16. Juni). Stenographisches Protokoll, 30. Sitzung. Die Bundesregierung nennt humanitäre Entminung als Priorität ihrer Ukraine-Hilfe. <a href="https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRSITZ/30/imfname_1739891.pdf">https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/NRSITZ/30/imfname_1739891.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>10. </strong>Landesverteidigungsbericht 2026/2027 (Bundesministerium für Landesverteidigung, Juni 2026). → <a href="https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_2027.pdf">https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2026_2027.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>S. 8: „Einzelstaaten können den Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“ Die USA hätten „an Verlässlichkeit eingebüßt“; Österreichs Verteidigungsfähigkeit sei „im Einklang mit der EU“ zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>S. 12: „Solidarität und Beistandsverpflichtungen Österreichs von und zu seinen EU-Partnern sind klar zu definieren. […] Ein solcher Angriff erfordert aufgrund der Beistandsverpflichtung im Rahmen der EU einen Beitrag Österreichs. Dieser kann auch militärische Fähigkeiten und Kapazitäten umfassen. Militärische Planungen für diesen Fall werden derzeit nicht vorgenommen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>S. 13: Die militärische Landesverteidigung bedinge „für einen neutralen Staat, der keinem Verteidigungsbündnis angehört, das Vorhalten des gesamten Spektrums an erforderlichen militärischen Fähigkeiten […] und folglich die Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>11. </strong>NEOS zur Neutralität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beate Meinl-Reisinger, Rede zum Europatag, 8. Mai 2026: „Unsere Neutralität schützt uns nicht.“ — „Ein neutrales Österreich, das Europa nicht mitgestaltet, kann in ihm nicht sicher sein.“ — BMEIA. → <a href="https://www.bmeia.gv.at/ministerium/presse/aktuelles/alle/musterjahr/05-1-1-1-1/rede-von-bundesministerin-beate-meinl-reisinger-zum-europatag-2026">https://www.bmeia.gv.at/ministerium/presse/aktuelles/alle/musterjahr/05-1-1-1-1/rede-von-bundesministerin-beate-meinl-reisinger-zum-europatag-2026</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Douglas Hoyos, 6. April 2023: „Die Neutralität ist seit dem Beitritt zur Europäischen Union Geschichte. Neutralität schützt nicht.“ — profil. → <a href="https://www.profil.at/oesterreich/debatte-um-neue-sicherheitsstrategie-neutralitaet-schuetzt-nicht/402392186">https://www.profil.at/oesterreich/debatte-um-neue-sicherheitsstrategie-neutralitaet-schuetzt-nicht/402392186</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS-Programm „Landesverteidigung“: Österreich müsse sein „Trittbrettfahrer-Dasein ablegen“. Zur Frage „Wollen NEOS Österreichs Beitritt zur NATO?“: „Nein. Für NEOS geht es immer um eine europäische Verteidigungsunion.“ — neos.eu, Themen A bis Z. → <a href="https://www.neos.eu/programm/themen-a-bis-z/landesverteidigung">https://www.neos.eu/programm/themen-a-bis-z/landesverteidigung</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dominik Oberhofer, 29. August 2025: Die Bundesregierung trete „aktiv gegen das Image Österreichs als ‚Trittbrettfahrer‘“ auf. — APA-OTS. → <a href="https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250829_OTS0081/">https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250829_OTS0081/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>12. </strong>NEOS zur Verteidigungsunion und zur EU-Armee.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS-Programm „Landesverteidigung“: „Langfristig ist eine Europäische Freiwilligenarmee unter gemeinsamer politischer Führung, gemeinsamem Oberbefehl und parlamentarischer Kontrolle das Ziel.“ — neos.eu. → <a href="https://www.neos.eu/programm/themen-a-bis-z/landesverteidigung">https://www.neos.eu/programm/themen-a-bis-z/landesverteidigung</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beate Meinl-Reisinger, 12. Jänner 2026: „Europa muss sich selbst verteidigen können, durch eine echte Verteidigungsunion.“ — neos.eu. → <a href="https://www.neos.eu/news/2026/1/europa-braucht-staerke-einheit-und-verantwortung">https://www.neos.eu/news/2026/1/europa-braucht-staerke-einheit-und-verantwortung</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beate Meinl-Reisinger, Forum Alpbach, 24. August 2025: Österreich fühle sich verantwortlich, an einer Verteidigungsunion mitzubauen, „auch verbunden mit einer ‚unity of command‘ – also unter einem gemeinsamen militärischen Kommando“. — Nachrichten.at. → <a href="https://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/ukraine-meinl-reisinger-gegen-frieden-um-jeden-preis;art391,4079092">https://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/ukraine-meinl-reisinger-gegen-frieden-um-jeden-preis;art391,4079092</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ALDE-Kongress Wien, 3./4. Juli 2026, Vienna Declaration: Bekenntnis zu einer „true European Defence Union“. — aldeparty.eu. → <a href="https://www.aldeparty.eu/web/content/31788?access_token=e5048d83-a1ea-4015-9610-c7c5ee5091b9&amp;download=true&amp;unique=4b4b7ca583c77b15ca25f4e1198e8b569dab92e7">https://www.aldeparty.eu/web/content/31788?access_token=e5048d83-a1ea-4015-9610-c7c5ee5091b9&amp;download=true&amp;unique=4b4b7ca583c77b15ca25f4e1198e8b569dab92e7</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS-EU-Wahlprogramm 2024 (beschlossen 27. Jänner 2024): „Eine stärkere Verteidigungsfähigkeit der EU stärkt dabei auch die europäische Säule der NATO. Dabei kommt natürlich der Kooperation mit der NATO große Bedeutung zu.“ — neos.eu. → <a href="https://www.neos.eu/programm/unsere-schwerpunkte/europa/eu-wahl-2024/eu-programm">https://www.neos.eu/programm/unsere-schwerpunkte/europa/eu-wahl-2024/eu-programm</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Thomas Jandl, Referent für Äußeres und Landesverteidigung, 10. Februar 2025: „Die europäische Territorialverteidigung hat einen Namen: NATO. […] Die NATO ohne USA bleibt um vieles stärker und vor allem glaubwürdiger als ein Europa ohne NATO.“ — Materie. → <a href="https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/">https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>13. </strong>Rechtslage: Bündnisverbot und EU-Armee.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neutralitätsgesetz 1955, Art. I Abs. 2: Österreich „wird in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen“. — RIS. → <a href="https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12005213/NOR12005213.html">https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12005213/NOR12005213.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS-Glossar „NATO – gut erklärt“: „Österreich kann einem Militärbündnis wie der NATO nicht beitreten, ohne die Neutralität abzuschaffen.“ — neos.eu. → <a href="https://www.neos.eu/glossar/nato">https://www.neos.eu/glossar/nato</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Art. 4 Abs. 2 EUV: Die nationale Sicherheit „fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten“. Art. 42 Abs. 2 EUV: gemeinsame Verteidigung erst nach einstimmigem Beschluss des Europäischen Rates und Annahme durch die Mitgliedstaaten „im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften“. — EUR-Lex. → <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016M004">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016M004</a> · <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/art_42/oj">https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/art_42/oj</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Protokoll über die Anliegen der irischen Bevölkerung zum Vertrag von Lissabon, ABl. L 60 vom 2. März 2013, S. 129, Art. 3: „The Treaty of Lisbon does not provide for the creation of a European army or for conscription to any military formation.“ — EUR-Lex. → <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:22013A0302(01)">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:22013A0302(01)</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Andrius Kubilius, EU-Verteidigungskommissar, 13. Jänner 2025: „There is no plan on setting up a European army.“ — Eunews. → <a href="https://www.eunews.it/en/2025/01/13/kubilius-we-are-not-working-on-setting-up-a-european-army/">https://www.eunews.it/en/2025/01/13/kubilius-we-are-not-working-on-setting-up-a-european-army/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kaja Kallas, Hohe Vertreterin, 2. Februar 2026: „If you are already part of NATO then you can’t create a separate army besides the army that you already have.“ — Euronews. → <a href="https://www.euronews.com/2026/02/02/kallas-denies-rift-between-nato-and-eu-rejects-calls-for-a-european-army">https://www.euronews.com/2026/02/02/kallas-denies-rift-between-nato-and-eu-rejects-calls-for-a-european-army</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Thomas Jandl, 12. September 2022: „Eine EU-Armee neben der NATO ist nach derzeitigem Strickmuster nicht machbar.“ — 10. Februar 2025: „Eine gemeinsame Armee kann immer nur unter einer gemeinsamen politischen Einheit existieren.“ — Materie. → <a href="https://materie.at/k/europas-sicherheit-in-der-europaeischen-nato-armee/">https://materie.at/k/europas-sicherheit-in-der-europaeischen-nato-armee/</a> · <a href="https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/">https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Christian Wind, 6. März 2026: Die Stunde der EU-Armee? Eine Policy-Analyse. — ÖGfE. → <a href="https://www.oegfe.at/policy-briefs/die-stunde-der-eu-armee-eine-policy-analyse/">https://www.oegfe.at/policy-briefs/die-stunde-der-eu-armee-eine-policy-analyse/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>14. </strong>Beistand: Beate Meinl-Reisinger, 14. Mai 2026, Table.Today-Podcast: Österreich zähle zu den Staaten, „die derzeit auch die Operationalisierung auf europäischer Ebene treiben“. — ORF.at. → <a href="https://orf.at/stories/3430036/">https://orf.at/stories/3430036/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies., 17. Februar 2026: Klärung des österreichischen Beitrags im EU-Kriegsfall, „im Ernstfall ist es zu spät“. — Die Presse. → <a href="https://www.diepresse.com/20597025/was-macht-oesterreich-im-eu-kriegsfall-meinl-reisinger-verlangt">https://www.diepresse.com/20597025/was-macht-oesterreich-im-eu-kriegsfall-meinl-reisinger-verlangt</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies. (2025, 27. Mai). Rede im Bundesrat, 978. Sitzung, S. 4. Die Rede verbindet zwei Ebenen: Europäische Solidarität und Zusammenstehen seien das, was politisch schützt; der bestehende militärische Schutzschirm Europas sei derzeit vor allem durch NATO und Art. 5 begründet. <a href="https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf">https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>15. NEOS, ALDE und Renew zum Verhältnis von europäischer Verteidigung und NATO.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Meinl-Reisinger, B. (2025, 27. Mai). Rede im Bundesrat, 978. Sitzung, S. 4. Sie bezeichnet europäische Solidarität als politische Schutzantwort und den bestehenden militärischen Schutzschirm Europas als derzeit vor allem durch NATO und Art. 5 begründet. <a href="https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf">https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/BRSITZ/978/A_-_09_25_42_00798075.pdf</a>. Meinl-Reisinger, B. (2026, 8. Mai). Rede zum Europatag 2026. Wegen schwindender transatlantischer Verlässlichkeit brauche Europas Sicherheit dringend eine neue europäische Grundlage. Die Quellen benennen damit den bestehenden Ordnungsrahmen und das europäische Entwicklungsziel; sie belegen keine Unterstützung für einen österreichischen NATO-Beitritt. <a href="https://www.bmeia.gv.at/ministerium/presse/aktuelles/alle/musterjahr/05-1-1-1-1/rede-von-bundesministerin-beate-meinl-reisinger-zum-europatag-2026">https://www.bmeia.gv.at/ministerium/presse/aktuelles/alle/musterjahr/05-1-1-1-1/rede-von-bundesministerin-beate-meinl-reisinger-zum-europatag-2026</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jandl, T. (2025, 10. Februar). Eine gemeinsame Verteidigung braucht ein gemeinsames Verteidigungsbudget. Materie. „Die europäische Territorialverteidigung hat einen Namen: NATO.“ <a href="https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/">https://materie.at/k/eine-gemeinsame-verteidigung-braucht-ein-gemeinsames-verteidigungsbudget/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS. (2024). EU-Wahlprogramm 2024. Mehr EU-Verteidigungsfähigkeit stärke „auch die europäische Säule der NATO“; der Kooperation mit der NATO komme große Bedeutung zu. <a href="https://www.neos.eu/programm/unsere-schwerpunkte/europa/eu-wahl-2024/eu-programm">https://www.neos.eu/programm/unsere-schwerpunkte/europa/eu-wahl-2024/eu-programm</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Europäisches Parlament. (2025, 5. März). Entschließungsantrag B10-0148/2025, Ziff. 3 und 5. Helmut Brandstätter ist Mitautor; der Antrag verbindet eine echte Verteidigungsunion mit dem Ziel einer europäischen Säule innerhalb der NATO. <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-10-2025-0148_DE.html">https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-10-2025-0148_DE.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Renew Europe. (2025, 2. Oktober). Estonia Declaration – Freedom on the Offensive. Gefordert werden nebeneinander „A European Defence Union“ und „a strong European pillar within NATO“. <a href="https://www.reneweuropegroup.eu/news/2025-09-30/freedom-on-the-offensive-renew-europe-calls-for-urgent-action">https://www.reneweuropegroup.eu/news/2025-09-30/freedom-on-the-offensive-renew-europe-calls-for-urgent-action</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ALDE Party. (2025, 27.–28. Juni). The Security and Defence of Europe [Resolution]. NATO sei zentral für Europas Verteidigung; Art. 5 sei der Grundstein kollektiver Sicherheit. <a href="https://www.aldeparty.eu/web/content/32325?download=true&amp;unique=355e48d4c3ee9ceb4b1438755e34d70cf17fc7d9">https://www.aldeparty.eu/web/content/32325?download=true&amp;unique=355e48d4c3ee9ceb4b1438755e34d70cf17fc7d9</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ALDE Party. (2026, 3.–4. Juli). European Armed Force [Kongressresolution]. Der Fahrplan verlangt eine europäische Streitkraft, die mit der NATO vollständig interoperabel ist. <a href="https://www.aldeparty.eu/web/content/63774?unique=81e332382025daad44e92b4a17daca680072b455&amp;download=true">https://www.aldeparty.eu/web/content/63774?unique=81e332382025daad44e92b4a17daca680072b455&amp;download=true</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Volt Europa. (2026, 14. Mai). Europe must run for a Defence Union. Der von Helmut Brandstätter mitunterzeichnete Aufruf verlangt eine Verteidigungsunion, die die NATO nicht verdoppelt, sondern stärkt: „separable, not separate“. <a href="https://volteuropa.org/news/europe-must-run-for-a-defence-union-national-leaders-are-stumbling-at-the-start">https://volteuropa.org/news/europe-must-run-for-a-defence-union-national-leaders-are-stumbling-at-the-start</a> ↩</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>16. </strong>Genehmigungspraxis. Gemeint ist, wie die zuständigen Behörden die bestehenden Gesetze anwenden: welche Anträge auf Ausfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr sie bewilligen und mit welcher Begründung sie ablehnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für Kriegsmaterial entscheidet nach dem Kriegsmaterialgesetz das Innenministerium im Einvernehmen mit Außen- und Verteidigungsministerium; für sonstige Verteidigungs- und Dual-Use-Güter gilt das Außenwirtschaftsgesetz. Beide Gesetze lassen Ermessen; die Praxis füllt es.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Fall SK-105 zeigt den Mechanismus: Die Wiederausfuhr an die Ukraine scheiterte nicht am Gesetzeswortlaut, sondern an einer Entscheidung, die sich auf Neutralität und Kriegsmaterialgesetz berief. Der Antrag verlangt deshalb beides: klare gesetzliche Kriterien und eine Praxis, die sie ohne Neutralitätsvorbehalt anwendet.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 06:46:26 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/736</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/736</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Position</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten, sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen jedoch zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich verfolgt das Ziel, einen konventionellen Krieg von vornherein zu verhindern, nach dem Prinzip: Friedenssicherung durch Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch Fähigkeiten, die ein Angreifer ernst nehmen muss: Luft- und Drohnenabwehr, Cyberfähigkeit, Aufklärung, durchhaltefähige Landstreitkräfte und gesicherte Munitions- und Energieversorgung. Der Landesverteidigungsbericht 2024/25 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine gesamteuropäische Zusammenarbeit erforderlich.“ Das ist keine politische Meinung, sondern die Lagebeschreibung des Verteidigungsressorts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist kein Mobilmachungsrahmen möglich, der eine eigenständige flächendeckende Abwehroperation im gesamten Bundesgebiet erlauben würde. Auch aufgrund der modernen Militärtechnologie ist einzelstaatliche Verteidigung damit schlicht nicht mehr machbar. Wer Sicherheit allein national organisiert, organisiert sie nicht. Friedenssicherung durch Abschreckung ist daher nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern wie z. B. integrierte Luftverteidigung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daraus folgt die Pflicht, die eigene Lage realistisch zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung ernsthaft zu prüfen. Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Kriegs: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein verlässlicher Bündnispartner mehr, auf dessen automatischen Schutz Europa bauen kann. Washington sagt ausdrücklich, dass Europa sich verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Zufall.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Konsequenz kann nicht österreichische Isolation sein, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Isolation ist deshalb keine Alternative, weil sie die Gefahr für Österreich erhöht, nicht senkt. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich allein steht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, wird nicht sicherer, sondern zum lohnenden Ziel hybrider Angriffe – von Desinformation über Cyberangriffe bis zur Störung kritischer Infrastruktur. Neutralität schützt nicht. Sie ersetzt weder militärische Abschreckung noch Bündniswirksamkeit noch gesellschaftliche Resilienz. Sie beschreibt einen Rechtsstatus, keine Verteidigungsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den darauffolgenden EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden alle EU-Mitglieder, auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität gegenüber einem Angriff auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung näher an Österreich heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Forderungen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund sichern zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, attraktive Karrierewege und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich soll sich verstärkt an europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsprojekten beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Beiträge zu gemeinsamen Missionen ausbauen. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa im Notfall fehlende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen können. Das heißt konkret: den europäischen Flügel der NATO stärken durch stärkere Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter ausbauen. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch handlungsfähig ist, ihre Bürger:innen wirksam schützt und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS fordern, dass Österreich seine Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nicht durch ein überholtes Neutralitätsverständnis entleert. Die sogenannte irische Klausel macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Kräften, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem Feld beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich vorgehalten werden. Österreich soll zudem die Garantie abgeben, dass es die Durchführung militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht blockiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich soll jedenfalls dort laufend beitragen, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in PESCO, dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheitspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Neutralität im europäischen Verbund soll angestoßen werden. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Kriegs keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert und Klarheit über die Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraussetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Risiken anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entsteht und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist deutlich zu intensivieren. Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Abs 7 EUV auszurichten. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame Beschaffung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben die Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen gegen österreichische oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine österreichische Gesamtstrategie für Strategische Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Vollendung der Vereinigten Staaten von Europa entsteht daraus eine eigenständige EU-Armee, bestehend aus Berufssoldat:innen, auf Basis der RDC als Nukleus. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die notwendigen politischen und rechtlichen Schritte zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV20261010/motion/736/embeddedpdf?file=%2FMV20261010%2Fmotion%2F736%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1494"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 07:27:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>NATO-Beitritt Österreichs für Frieden und Sicherheit</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/735</link>
                        <author>Alexander List</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/735</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung möge beschließen:<br><br><strong>1. NATO-Beitritt</strong><br>
NEOS treten für den frühestmöglichen Beitritt der Republik Österreich zur NATO ein.<br>
Begutachtungsentwurf | NEOS-Mitgliederversammlung 10. Oktober 2026<br><br><strong>2. Aufhebung des Neutralitätsgesetzes</strong><br>
NEOS treten dafür ein, das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs aufzuheben und damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine volle österreichische Bündnisfähigkeit zu schaffen.<br><br><strong>3. Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit</strong><br>
Österreich soll sein Bundesheer so ausstatten und organisieren, dass es die für eine glaubwürdige Landes- und Bündnisverteidigung erforderlichen Fähigkeiten bereitstellen und die vereinbarten NATO-Fähigkeitsziele erfüllen kann. Dazu gehören insbesondere ausreichendes Personal, moderne Ausrüstung, Luft- und Raketenabwehr, Cyberverteidigung, Aufklärung, Logistik, Durchhaltefähigkeit und Interoperabilität mit den Streitkräften unserer europäischen Partner.<br><br><strong>4. Fairer Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit</strong><br>
Österreich soll im Fall eines NATO-Beitritts einen angemessenen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung leisten und sich an den jeweils geltenden gemeinsamen Verteidigungs-, Fähigkeits- und Investitionszielen der Allianz orientieren.<br><br><strong>5. Integration bereits vor einem Beitritt vertiefen</strong><br>
Bis zu einem möglichen Beitritt soll Österreich die bestehende Zusammenarbeit mit der NATO und seinen europäischen Partnern konsequent ausbauen. Dazu zählen insbesondere gemeinsame Beschaffung, Übungen, Fähigkeitsentwicklung, Nachrichtendienstkooperation, die Partnerschaft für den Frieden und Projekte der integrierten europäischen Luftverteidigung.<br><br><strong>6. Europäische Verteidigungsfähigkeit innerhalb der NATO stärken</strong><br>
Langfristiges Ziel ist ein Europa, das seine Sicherheit nötigenfalls weitgehend aus eigenen Fähigkeiten gewährleisten kann. NEOS treten daher für einen starken, eigenständig handlungsfähigen europäischen Pfeiler innerhalb der NATO ein. Die schrittweise stärkere Integration europäischer Streitkräfte, gemeinsame Kommandostrukturen, Beschaffung, Logistik und Fähigkeitsplanung sind dafür weiterzuentwickeln.<br><br><strong>Kosten-Nutzen-Einschätzung</strong><br>
Der Beschluss selbst verursacht keine unmittelbaren Kosten. Eine glaubwürdige österreichische Verteidigungsfähigkeit erfordert unabhängig vom gewählten sicherheitspolitischen Modell erhebliche Investitionen. Bündnisintegration ermöglicht gemeinsame Planung, Spezialisierung, gemeinsame Beschaffung und Arbeitsteilung und kann dadurch die Wirkung der eingesetzten Mittel erhöhen.<br>
Die konkreten finanziellen Verpflichtungen eines künftigen NATO-Beitritts wären im Rahmen des Beitrittsprozesses und der jeweils geltenden NATO-Fähigkeits- und Investitionsziele festzulegen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Herkunft und Weiterentwicklung. </strong>Ausgangspunkt dieses Entwurfs ist der am 27. Oktober 2024 vom XXX. Bundeskongress von JUNOS - Junge liberale NEOS beschlossene Antrag „Am Tisch statt auf der Speisekarte - NATO-Beitritt Österreichs für Frieden und Sicherheit!“. Der Entwurf übernimmt die zentralen politischen Forderungen des JUNOS-Beschlusses und entwickelt dessen sicherheits- und verteidigungspolitische Ausgestaltung unter Berücksichtigung der seit 2024 geänderten NATO- und ALDE-Beschlusslage weiter.<br>
Begründung<br><br>
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Zunahme hybrider Bedrohungen haben die europäische Sicherheitsordnung grundlegend verändert. Österreich kann seine Sicherheit nicht isoliert gewährleisten. Als neutraler Staat verfügt Österreich über keine mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrags vergleichbare vertragliche Schutzgarantie, ist aber zugleich unmittelbar von der Verteidigungsfähigkeit seiner europäischen Partner abhängig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für einen kleinen europäischen Staat ist eine eigenständige Verteidigung über das gesamte notwendige Fähigkeitsspektrum weder militärisch sinnvoll noch wirtschaftlich effizient. Gemeinsame Planung, Arbeitsteilung, Ausbildung, Beschaffung, Luftverteidigung, Aufklärung, Logistik und interoperable Streitkräfte erhöhen die Sicherheit aller beteiligten Staaten.<br><br>
Die österreichische Neutralität ist ein Rechtsstatus, aber keine Beistandsgarantie und keine Verteidigungsstrategie. Artikel I Absatz 2 des Neutralitätsgesetzes untersagt Österreich den Beitritt zu militärischen Bündnissen. Diese strategische Festlegung soll unter den heutigen sicherheitspolitischen Bedingungen neu entschieden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die europäische liberale Parteienfamilie hat die Rolle der NATO inzwischen sehr klar beschrieben. Der ALDE Party Council beschloss im Juni 2025: “That NATO is central to the defence of Europe and Article 5 is the cornerstone of our collective security.” Der ALDE Party Congress in Wien beschloss im Juli 2026: “a stronger European defence capability ought to complement and strengthen NATO” und fordert für eine künftige European Armed Force ausdrücklich “fully interoperable with NATO”.<br><br>
Eine vertiefte Europäische Verteidigungsunion und eine österreichische NATO-Mitgliedschaft sind daher keine konkurrierenden Projekte. Österreich kann an beiden mitwirken und damit zugleich europäische Handlungsfähigkeit, kollektive Abschreckung und die eigene Mitsprache stärken.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV20261010/motion/735/embeddedpdf?file=%2FMV20261010%2Fmotion%2F735%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1494"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 14 Sep 2026 14:35:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/734</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/734</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschnitt 1 - Satzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bezeichnung „NEOS X“ wird durchgehend geändert auf „NEOS 10“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Bezeichnung „Landesteam“ wird geändert auf „Landesvorstand“; „Erweitertes Landesteam“ auf „Erweiterter Landesvorstand“; „Bezirksteam“ auf „Bezirksvorstand“; „Vorstand“ auf „Bundesvorstand“; „Erweiterter Vorstand“ auf „Erweiterter Bundesvorstand“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br>
In dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandes einberufen werden.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Art 4.3.h zweiter Halbsatz lautet: „betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>In Art 4.3.o wird nach dem Wort „Expert:innenforen“ folgender Halbsatz angefügt: „- auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands -“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Art 6.2.f wird der Verweis auf Art 15.8. durch einen Verweis auf Art 15.9. ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>In Art 6.2 wird folgende lit n) angefügt: „n) Beschlussfassung über die Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene – hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Art. 7.1 lautet: „Für jedes Bundesland sowie für Auslandsösterreicher:innen (10. Bundesland – „NEOS 10“) besteht eine Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Unbeschadet dessen, dass eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das Neue Österreich und Liberales Form möglich ist, gelten Mitglieder als Angehörige jener Landesgruppe, die sich aus ihrem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Eine Änderung des Hauptwohnsitzes hat eine Änderung der Landesgruppenzugehörigkeit zur Folge, sofern das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen dem bisher zuständigen Landesvorstand bekannt gibt, weiterhin dieser Landesgruppe angehören zu wollen. Darüber hinaus kann ein Mitglied unabhängig von seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz zum Jahreswechsel die Landesgruppenzugehörigkeit wechseln, wenn es dies spätestens 14 Tage davor dem Landesvorstand des Zielbundeslandes bekannt gibt und dieses zustimmt.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Art 8.2.d lautet: „d) Entscheidung über die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands, sofern die Landesgruppe im Landtag vertreten ist, auf Antrag des Landesvorstands;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Art 8.2.h zweiter Satz lautet: „Betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>In Art 8.2 wird folgende lit k) angefügt: „k) Beschlussfassung über inhaltliche Leitanträge des Erweiterten Landesvorstands“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li>In Art 9.1 wird folgende Wortfolge angefügt: „und – im Falle seiner/ihrer Bestellung – dem/der Landesgeneralsekretär:in.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="13"><li>In Art 9.2 erhalten die lit j) bis m) die neuen Bezeichnungen k) bis n); Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach der lit i) wird folgende neue lit j) eingefügt: „j) Bestellung und Abberufung des/der Landesgeneralsekretär:in auf Vorschlag des/der Landessprecher:in“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="14"><li>Art 9.3. lautet:<br>
„Der Landesvorstand kann einzelne seiner Aufgaben dem/der Landessprecher:in, einzelnen Landesvorstandsmitgliedern, dem/der Landesgeschäftsführer:in oder dem/der Landesgeneralsekretär:in übertragen. Dies ändert nichts an seiner Verantwortlichkeit gegenüber der Landesmitgliederversammlung. Im Übrigen legt der Landesvorstand im Falle der Bestellung eines/einer Landesgeneralsekretär:in die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in fest.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="15"><li>Die Art 9.6. und 9.7 erhalten die neuen Bezeichnungen Art 9.7 und 9.8.; Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach Art 9.5 wird folgender neuer Art 9.6 eingefügt„9.6. Landesgeneralsekretär:in<br>
Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.<br>
Der/die Landesgeneralsekretär:in unterstützt den/die Landessprecher:in bei der politischen Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe. Die nähere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in legt der Landesvorstand fest.<br>
Die Bestellung gilt längstens für die Funktionsperiode des Landesvorstands und endet mit der ersten Sitzung eines neu gewählten Landesvorstands.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="16"><li>In Art 10.1 erhalten die Z. 5 bis 7 die neuen Ziffern 6 bis 8; Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach der Z. 4 ist folgende neue Z. 5 einzufügen: „5. im Falle seiner/ihrer Bestellung der/die Landesgeneralsekretär:in,“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="17"><li>In Art 10.2.h wird der Verweis auf Art 17.2.2.c 2. Absatz durch einen Verweis auf Art 18.2.2.c 2. Absatz ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="18"><li>Art 10.2.i lautet: „die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art. 16.1.1.b., 16.3.2.d., 16.4.2., 16.4.4., 16.5.1., 16.5.2. und 16.6.3. – anstelle des Landesvorstands;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="19"><li>In Art 10.2 wird folgende lit o) angefügt: „o) inhaltliche Leitanträge an die Landesmitgliederversammlung“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="20"><li>In Art 10.2 wird folgende lit p) angefügt: „p) Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene -hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="21"><li>Art 10a.5 entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="22"><li>In Art 15.10.1 wird nach dem Begriff „Landesgeschäftsführer:in“ die Wortfolge „ein/eine für eine Landesgruppe bestellte:r Landesgeneralsekretär:in,“ einegfügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="23"><li>In Art 15.10.3 werden folgende Sätze angefügt: „Abweichend davon können Personen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses zur Partei mit der laufenden organisatorischen Betreuung einer oder mehrerer Wiener Bezirksgruppen betraut sind, für die Dauer dieser Tätigkeit in den jeweils von ihnen betreuten Bezirken weder für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in noch für die Funktion des/der stellvertretenden Bezirkssprecher:in gewählt werden. Werden Funktionsträger:innen während ihrer Funktionsperiode mit einer solchen Tätigkeit betraut, endet ihre Funktion mit Beginn dieser Tätigkeit.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="24"><li>In Art 16.1.3 wird folgender Satz angefügt: „Bei Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie entweder im betreffenden Bundesland bzw. der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben sowie diejenigen Auslandsösterreicher:innen, die für die betreffende Wahl aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen wahlberechtigt sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="25"><li>Art 16.5.4 zweiter Satz lautet: „Über den Ausschluss entscheidet der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit bzw. bei Listenerstellungen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene der zuständige Landesvorstand.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="26"><li>In Art 16.5.4 wird im vierten Satz nach der Wortfolge „Stellungnahme des Bundesvorstands“ die Wortfolge „bzw. zuständigen Landesvorstands“ eingefügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="27"><li>In Art 16.5.4 wird folgender Satz angefügt: „Ist ein Erweiterter Landesvorstand eingerichtet und betrifft die Angelegenheit die Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene, so tritt dieser an die Stelle des Erweiterten Vorstands“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="28"><li>Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:<br>
„16.6.1. Bewerbungen<br>
Bewerbungen für die Funktion eines Mitglieds des Bundesrats sind dem/der jeweiligen Landesgeschäftsführer:in zu übermitteln. Dabei sind die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 2 B-VG zu beachten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="29"><li>16.6.2. Online-Dialog<br>
Der/die Landesgeschäftsführer:in hat alle gültigen Kandidaturen auf einer öffentlichen Website kundzumachen, auf der die Kandidat:innen Gelegenheit haben, mit den Wähler:innen in Dialog zu treten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="30"><li>16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag<br>
Im ersten Schritt des Listenerstellungsverfahrens erstellt der Erweiterte Landesvorstand, ist ein solcher nicht eingerichtet der Landesvorstand gemeinsam mit dem Bundesvorstand, nach der in Art 16.3.2.c. erläuterten Methode einen Landesvorstands-Vorschlag.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="31"><li>In Art 16.6.5 lautet der letzte Halbsatz „der/die Darauffolgende (und bei entsprechendem Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als Ersatzmitglied(er) des Bundesrats nominiert sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="32"><li>Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:<br>
„16.6.6. Ausführungsbestimmungen<br>
Bezüglich der konkreten Fristen und Unterlagen sind bei Anspruch auf einen (oder mehrere) Sitz(e) im Bundesrat konkrete Ausführungsbestimmungen vom Landesvorstand zu beschließen. Diese umfassen jene Angelegenheiten aus Art 16.5.1, die sinngemäß für den Bundesrat angewandt werden können.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="33"><li>In Art 18.3.1.b fünfter Satz wird das Datum „30. 10. d. J.“ durch das Datum „1. 11. d. J.“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="34"><li>Art 18.3.1.a letzter Satz entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschnitt 2 – Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 1.1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Einladung zu einer rein digitalen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 72 Stunden vor dem Versammlungstermin.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Punkt 3.7 lautet: „Sollte zu einem Tagesordnungspunkt mehr als ein Antrag zur Abstimmung vorliegen, so hat das Sitzungspräsidium eine Reihung der Anträge festzulegen und zu Beginn des Tagesordnungspunktes bekanntzugeben zur Abstimmung zu bringen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von zehn Mitgliedern eine Umreihung beschließen. Bei Vorliegen mehr als eines Umreihungsantrags kann das Sitzungspräsidium das Dr.-Alex-Müller-Verfahren (maximal fünf bevorzugte Anträge) zur Anwendung bringen. Zuvor vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Punkt 4.3 erster Satz entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Punkt 4.4 entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Punkt 5 erster Satz lautet: „Bei Abstimmungen und Wahlen sind all jene Mitglieder stimmberechtigt, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr entrichtet haben, wobei die Anmelde- und Zahlungsfristen, allenfalls differenziert nach physischer und digitaler Teilnahme, in der Einladung bekanntgegeben werden.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In Punkt 6.3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Derartige Begutachtungsentwürfe bedürfen bis zum Ablauf der Frist der Unterstützung von mindestens fünf Mitgliedern (einschließlich des antragstellenden Mitglieds).“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Punkt 6.5 zweiter Satz entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:<br>
„9a. Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen<br>
9a.1 Der Erweiterte Bundesvorstand kann mit 2/3-Mehrheit beschließen, einen Antrag betreffend den Abschluss, bzw. mit einfacher Mehrheit beschließen, einen Antrag betreffend die Aufkündigung einer Vereinbarung (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene (Art 4.3.h) an die Mitgliederversammlung zu richten. Solche Anträge sind dem Bundesbüro bis 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung zu übermitteln und von diesem unverzüglich auf der dafür vorgesehenen Internet-Plattform zu veröffentlichen.<br>
9a.2 Ein Antrag betreffend den Abschluss einer Koalitionsvereinbarung hat das Regierungsprogramm sowie die Ressortaufteilung zu enthalten.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>In Punkt 9.2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Ebenso kann kann der/die Antragsteller:in des Hauptantrages im Einvernehmen mit dem/den Antragsteller:innen eines Abänderungsantrags einen Konsensantrag erstellen und diesen ohne Abstimmung in den Hauptantrag integrieren.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>In Punkt 12 wird folgender Punkt 12.9 angefügt: „12.9 Ist nur ein Platz zu besetzen, für den genau zwei Personen kandidieren, die die gleiche Stimmenzahl erzielen, so findet zwischen diesen beiden Kandidat:innen noch ein weiterer Wahlgang statt. Erzielen sie dabei neuerlich die gleiche Stimmenzahl, so wird der Wahlvorgang beendet, die Wahl des nicht besetzten Platzes neu auszuschreiben und im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li>In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:<br>
„h) Bei der Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene (Art 8.2.h) tritt anstelle des Erweiterten Bundesvorstands der Erweiterte Landesvorstand; sollte ein solches nicht eingerichtet sein der Landesvorstand gemeinsam mit dem Bundesvorstand.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>ACHTUNG! Zu diesem umfangreichen Antrag wird es Online-Termine mit Vertretern der Arbeitsgruppe für Rückfragen geben. Anmeldung ab Freitag über NEOS 2 Go</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 1) Wunsch der Landesgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 2) Verdeutlichung, dass es sich um gewählte Gremien handelt; Vergleichbarkeit mit anderen Parlamentsparteien</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 3) Die Einberufungsfristen für Mitgliederversammlung waren bisher zweigleisig geregelt (Satzung und GO) und werden nunmehr ausschließlich der Geschäftsordnung übertragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 4, 7, 10, 20, 34, 35) Der Abschluss von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundes- oder Landesvorstands durch Beschlussfassung in der (Landes-)Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, wobei das Regierungsprogramm mind. 48 Stunden vor deren Beginn vorzulegen ist. Die Aufkündigung einer solchen Vereinbarung kann entweder direkt vom Erweiterten Bundesvorstand mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden oder mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung vorgelegt werden, die darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (jeweils analog auf Landesebene).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ad 5) Die Einrichtung von Bürger:innen- und Expert:innenforen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 6, 17) Fehlverweisberichtigung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 8) authentische Interpretation bzw. Neuformulierung der bisherigen Regelung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 9) Die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands erfolgt auf Antrag des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 11, 19) Regelung analog zur Bundesebene</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 12-16, 22) fakultative Einrichtung eines Landesgeneralsekretärs auf Wunsch der Wiener Landesgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 18) Gemeinde- bzw. Bezirkstreffen sollen auch durch Mitglieder des Erweiterten Landesvorstands, nicht nur durch Mitglieder des Landesvorstands geleitet werden können; ansonsten Fehlverweisberichtigungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 21, 23) Entfall der Funktion des Wiener Bezirksmanagers pro Bezirksgruppe; abstraktere Regelung der diesbezüglichen Unvereinbarkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 24) authentische Interpretation der bisherigen Regelung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 25-27) Auf Landesebene und darunter soll der Ausschluss vom Vorwahlverfahren vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 28-30) Die Fristen für das Bundesratswahlverfahren werden von der Satzung in Ausführungsbestimmungen verschoben, die im Anlassfall vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 31) Bisher bestand eine Lücke bei Einzahlung des Mitgliedsbeitrags durch neue Mitglieder zwischen 30.10. und 1.11.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 32) Anpassung an geänderte Rechtslage im Parteiengesetz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 33) Die Einladungsfrist für rein digitale außerordentlichen Mitgliederversammlungen wird von einer Woche auf 72 Stunden verkürzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 36-38) Flexibilisierung der Anmelde- und Zahlungsfristen für die Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung; Entfall der allfälligen Voraussetzung der Mitverfolgung des Livestreams für die Wahrung der Stimmberechtigung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 39-40) Die Unterstützung eines Antrags durch mindestens fünf Mitglieder soll nicht mehr spätestens bis zur Eröffnung der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden, sondern bereits bis zum Ablauf der Einbringungsfrist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 41) Einführung einer Regelung für die Reihung von Anträgen innerhalb eines Tagesordnungspunkts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 42) Ermöglichung von Konsensanträgen in der zweiten Lesung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 43) Einführung einer einmaligen Stichwahl bei Stimmengleichheit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>LESEHILFE</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Neue Bezeichnungen für Parteigremien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus „Landesteam“ wird „Landesvorstand“, aus „Bezirksteam“ der „Bezirksvorstand“ und aus „Vorstand“ der „Bundesvorstand“. NEOS X, die Landesgruppe für Auslandsösterreicher:innen, wird künftig NEOS 10 genannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Koalitionen, Wahlbündnisse und Kooperationen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geregelt wird, wie eine solche Vereinbarung auch wieder beendet werden kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Erweiterte Bundesvorstand kann die Aufkündigung selbst mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Alternativ kann er mit einfacher Mehrheit die Frage der Mitgliederversammlung vorlegen; dort reicht für die Aufkündigung ebenfalls eine einfache Mehrheit. Auf Landesebene funktioniert das grundsätzlich entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einer Koalitionsvereinbarung muss außerdem das Regierungsprogramm samt Ressortaufteilung vorgelegt werden. Anträge müssen spätestens 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung beim Bundesbüro sein und veröffentlicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Landesgeneralsekretär:in wird möglich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesorganisationen bekommen die Möglichkeit, eine:n Landesgeneralsekretär:in einzusetzen. Das ist aber keine verpflichtende Funktion. Der/die Landessprecher:in schlägt die Person vor, der Landesvorstand bestellt oder entlässt sie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgabe ist insbesondere die Unterstützung des/der Landessprecher:in bei politischer Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wichtig ist die Abgrenzung zum/zur Landesgeschäftsführer:in: Wer wofür zuständig ist, entscheidet der jeweilige Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wechsel zwischen Landesgruppen wird klarer geregelt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich gehört ein Mitglied weiterhin zu der Landesgruppe, in deren Bundesland es seinen Hauptwohnsitz hat. Bei einem Umzug wechselt grundsätzlich auch die Landesgruppe. Man kann allerdings innerhalb von 14 Tagen erklären, dass man bei der bisherigen Landesgruppe bleiben möchte. Zusätzlich kann man weiterhin unabhängig vom Wohnsitz zum Jahreswechsel freiwillig die Landesgruppe wechseln. Dafür muss man spätestens 14 Tage vorher die gewünschte Landesgruppe informieren und diese muss zustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Erweiterter Landesvorstand </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesgruppen, die in einem Landtag vertreten sind, können einen Erweiterten Landesvorstand einrichten. Der Antrag dafür kommt vom Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Änderungen speziell für die Wiener Bezirke</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regel für den Einsatz der Wiener Bezirksmanagers soll flexibler möglich sein. Weiterhin gibt es eine Unvereinbarkeit mit der Ausübung des Bezirkssprecher:in bzw. Stellvertreter:in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorwahlen und Ausschluss von Kandidat:innen:</strong><br>
Bei Vorwahlen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene soll künftig der Landesvorstand darüber entscheiden, ob jemand vom Vorwahlverfahren ausgeschlossen wird. Bisher lag diese Kompetenz stärker auf Bundesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bundesrats-Kandidat:innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konkreten Fristen sollen künftig nicht mehr dauerhaft in der Satzung stehen. Sie werden im Anlassfall durch Ausführungsbestimmungen des Landesvorstands festgelegt. Das Verfahren bleibt geregelt, wird aber flexibler, weil Details wie Fristen nicht jedes Mal über eine Satzungsänderung angepasst werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Außerordentliche Mitgliederversammlungen können kurzfristiger digital stattfinden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für eine rein digitale außerordentliche Mitgliederversammlung reicht künftig eine Einladung mindestens 72 Stunden vorher. Bisher betrug diese Frist laut Begründung eine Woche. Praktisch: Wenn schnell eine Entscheidung der Mitglieder notwendig ist – beispielsweise in einer politischen Krisen- oder Koalitionssituation –, kann wesentlich kurzfristiger eine digitale Mitgliederversammlung stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wer bei einer Mitgliederversammlung abstimmen darf</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stimmberechtigt sind Mitglieder, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr bezahlt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konkreten Fristen für Anmeldung und Zahlung werden künftig jeweils in der Einladung bekanntgegeben. Dabei können für digitale und persönliche Teilnahme unterschiedliche Fristen vorgesehen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Umgang mit Anträgen in der MV: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ein Antrag, der in das Begutachtungsverfahren eingebracht wird, braucht weiterhin mindestens fünf Unterstützer:innen einschließlich der antragstellenden Person. Diese fünf Unterstützungen müssen bereits bis zum Ende der Einreichfrist vorliegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wenn mehr als ein Antrag vorliegt, legt zunächst das Sitzungspräsidium die Reihenfolge fest. Zehn Mitglieder können allerdings eine andere Reihenfolge beantragen. Gibt es mehrere solche Vorschläge, kann ein besonderes Abstimmungsverfahren – das sogenannte Dr.-Alex-Müller-Verfahren – verwendet werden. Bereits früher vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht. Praktische Bedeutung: Die Reihenfolge von Abstimmungen kann entscheidend dafür sein, welcher Antrag überhaupt noch zur Abstimmung kommt. Dafür gibt es nun ein klareres Verfahren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kompromisse zwischen Haupt- und Abänderungsanträgen werden leichter. Wenn jemand einen Hauptantrag stellt und jemand anderer einen Abänderungsantrag dazu einbringt, können sich beide Seiten künftig auf einen gemeinsamen Konsensantrag einigen.Dieser kann dann ohne eigene Abstimmung über den Abänderungsantrag direkt in den Hauptantrag übernommen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Patt bei einer Wahl: einmalige Stichwahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn genau ein Platz zu vergeben ist, genau zwei Personen kandidieren und beide gleich viele Stimmen erhalten, gibt es einen weiteren Wahlgang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kommt es wieder zu einem Gleichstand wird beendet und der freie Platz bei der nächsten Mitgliederversammlung neu ausgeschrieben.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 14 Sep 2026 13:12:16 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Der Reformerfolg gehört den Bürger:innen. Das Risiko den Politiker:innen.</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/733</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/733</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Budgetsanierung ohne sichtbaren Nutzen erzeugt Reformmüdigkeit. Versprechen von Politiker:innen ohne spürbare Ergebnisse erzeugen Misstrauen. Wir NEOS wollen diese Logik durchbrechen und Bürger:innen direkt an Reformerfolgen beteiligen. Zugleich dürfen sich populistische Politiker:innen nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Unverantwortliche Schuldenpolitik muss Konsequenzen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zwar hat etwa die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen für die kommenden Jahre rund 100 Milliarden Euro an Neuverschuldung verhindert, aber der Schuldenberg wächst noch immer. Österreich gibt weiterhin mehr Geld aus, als der Staat einnimmt. Deshalb reichen die bisherigen Sparbemühungen noch nicht aus. Was wir durch weitere Reformen bei Pensionen, Gesundheit oder Förderungen einsparen, darf die Politik nicht gleich wieder ausgeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS wollen das ändern. Wenn Reformen Spielraum schaffen, müssen die Steuerzahler:innen profitieren und Schulden sinken. Wenn Politiker:innen ihre vereinbarten Budgetziele verfehlen, bekommen sie weniger Gehalt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So schaffen wir eine einfache Regel: Erfolg kommt den Menschen zugute. Misserfolg hat für die Verantwortlichen Konsequenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Die Reform-Dividende</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Was der Staat durch Reformen mehr spart als geplant, darf niemand ausgeben – nicht das Finanzministerium, nicht die Koalition, nicht der nächste Wahlkampf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisher war es umgekehrt. Hatte der Staat mehr Geld als geplant, fand die Politik verlässlich eine Verwendung. Und zwar nicht für sinnvolle Zukunftsinvestitionen, die es selbstverständlich geben muss, sondern für teure Wahlzuckerl und Klientelpolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Genau das muss aufhören. Schneidet der Staat beim Defizit besser ab als geplant, gilt ab jetzt Halbe-halbe: Die Hälfte fließt in den Schuldenabbau. Die andere Hälfte kommt als Entlastung bei denen an, die arbeiten und Steuern zahlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ohne neue Formulare, ohne neue Behörde. Automatisch über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Die Reform-Dividende fließt erst, wenn etwas gelungen ist. Nicht auf Kredit, nicht als Wahlzuckerl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">So funktionierts:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst, stellt im Frühjahr das bereinigte Defizit fest, ohne Einmal- und Vorzieheffekte.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Reform-Dividende wird ausgelöst, wenn das Defizit um mindestens 0,1 Prozent des BIP besser ausfällt als geplant.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Von diesem Spielraum fließt die Hälfte in den Schuldenabbau. Die andere Hälfte bekommen die Steuerzahler:innen im Folgejahr über einen Freibetrag zurück.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein eigenes Gesetz verankert den Automatismus für künftige Budgets. Am besten im Verfassungsrang.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Leistungsabhängige Bezüge für Politiker:innen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politiker:innen entscheiden über Milliarden und über den Spielraum der nächsten Generationen. Wer diese Macht hat, muss für die Folgen einstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Privatwirtschaft ist das selbstverständlich. Wer dauerhaft mehr ausgibt, als er einnimmt, spürt die Konsequenzen. In der Politik fehlt dieser Bezug. Reformen sind anstrengend. Schulden und Wahlgeschenke auf Kosten der nächsten Generation sind oft der einfachere Weg und in Österreich seit Jahren die Regel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Genau hier wollen wir ansetzen. Wer die Folgen der eigenen Entscheidungen selbst spürt, entscheidet anders. Deshalb wollen wir einen Teil der Politiker:innengehälter an die Einhaltung verbindlicher Budgetziele koppeln. Wer diese Budgetziele erreicht, bekommt das volle Gehalt. Wer neue Schulden macht oder einen vereinbarten Sanierungspfad verfehlt, muss die Konsequenzen am eigenen Gehaltszettel spüren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">So funktionierts:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>75 Prozent der Bezüge von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretär:innen und Nationalratsabgeordneten bleiben Fixgehalt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>25 Prozent werden nur ausgezahlt, wenn keine neuen Schulden gemacht werden. Tritt eine neue Regierung oder ein neues Parlament ein Defizit der Vorgänger an, reicht es, wenn der mit der EU vereinbarte Sanierungspfad eingehalten wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst, überprüft die Einhaltung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausnahmen sind nur bei klar definierten Krisen wie Pandemien oder einem schweren wirtschaftlichen Einbruch vorzusehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für Mitglieder der Landesregierung und Landtagsabgeordnete sind vergleichbare Regelungen auf Landesebene einzuführen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Reformgewinne gehören den Bürger:innen und der nächsten Generation – nicht Politiker:innen und ihren eigennützigen Wünschen vor einer Wahl. Zugleich sollen Politiker:innen, die Entscheidungen für uns alle treffen, die Folgen ihrer Entscheidungen auch selbst spüren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb bekennen sich NEOS zur Reform-Dividende als Automatismus und zu leistungsabhängigen Politiker:innenbezügen in Bund und Ländern.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV20261010/motion/733/embeddedpdf?file=%2FMV20261010%2Fmotion%2F733%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1487"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 14 Sep 2026 13:00:38 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Beschlussfassung über die Anpassung der Obergrenzen des Mitgliedsbeitrags ordentlicher Mitglieder</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/730</link>
                        <author>Markus Hofer (Bundesfinanzreferent)</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/730</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag gemäß Art 4.3.d und Art 18.3.1.b der Satzung: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt ab 01.11.2026:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Regulär</strong> EUR 84,00, bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat EUR 60,00</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ermäßigt </strong>EUR 36,00, bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat EUR 12,00</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der ermäßigte Betrag gilt für Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende, Präsenzdiener, Zivildiener, Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder Umweltschutzjahres bzw. des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die genannten Beträge sind Mindestbeiträge: Mitglieder können freiwillig einen höheren jährlichen Mitgliedsbeitrag bis maximal 4.500 Euro bezahlen. Darüberhinausgehende Beträge, die mit dem Mitgliedsbeitrag bezahlt werden, werden als Spenden behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf Empfehlung der zuständigen Landesgeschäftsführung den Mitgliedsbeitrag eines Mitglieds für einen bestimmten Zeitraum ermäßigen oder erlassen. Diesbezüglich ist ein Antrag bei der Landesgeschäftsführung jener Landesgruppe einzubringen, der das Mitglied angehört.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der aktuell gültigen Beschlusslage ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge mit 150 Euro begrenzt. Gleichzeitig überweisen uns Mitglieder regelmäßig höhere Beträge und widmen diese ausdrücklich als Mitgliedsbeitrag. Da in diesen Fällen jeweils eine gesonderte Klärung und Abwicklung erforderlich ist, entsteht zusätzlicher administrativer Aufwand und damit Kosten. Die Anhebung der Grenze auf 4.500 Euro bildet den geltenden gesetzlichen Rahmen ab und vereinfacht die Abwicklung dieser Zahlungen.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 19:42:57 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderung der Vorwahlstufe 1 - Bürger:innenvorschlag Artikel 16.2.1.2 lit b und c der Satzung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Aenderung_der_Vorwahlstufe_1_-_Buergerinnenvorschlag_16_2_1_2_lit_b_und-27698</link>
                        <author>Karl-Arhur Arlamovsky, Johannes Bachleitner, Lisa Ficzko, Christoph Hilscher, Martina von Künsberg Sarre, Maximilian von Künsberg Sarre, Markus Ornig, Anna Stürgkh, Georg Weichhart</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Aenderung_der_Vorwahlstufe_1_-_Buergerinnenvorschlag_16_2_1_2_lit_b_und-27698</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>16.2.1.2 lit b der Satzung möge geändert werden zu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede/r Teilnehmer:in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal hinsichtlich der Listenplätze 2ff. abstimmen und kann einer/m zugelassenen Kandidat:in einen Vertrauenspunkt geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>16.2.1.2 lit c der Satzung möge geändert werden zu:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert. Dieses Ergebnis wird nun durch Multiplikation mit fünf auf die Gewichtigkeit der Stufen zwei und drei skaliert. Das Ergebnis bildet den Bürger:innenvorschlag.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>BEGRÜNDUNG</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Hauptantrag hat zum Ziel Seilschaften zu unterbinden und die individuelle Mobilisierungsleistung in den Vordergrund zu stellen. Dass nur noch einer Person ein Punkt gegeben werden kann, ist für die Zielgruppe der öffentlichen Vorwahl, nämlich parteiferne Personen, zudem wesentlich leichter zu erklären, als zwingend fünf Personen, die diese möglicherweise gar nicht kennen, unterschiedlich viele Punkte geben zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>VORGEHENSWEISE</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Listenerstellung bei NEOS erfolgt weiterhin in drei Stufen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>Bürger:innenvorschlag</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>Vorstandsvorschlag</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Mitgliedervorschlag</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Alle drei Stufen sollen <strong>weiterhin gleich stark gewichtet</strong> werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Was ändert sich?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher können Teilnehmer:innen beim Bürger:innenvorschlag mehrere Kandidat:innen reihen und dabei insgesamt 15 Punkte vergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Künftig soll die Entscheidung einfacher werden und Seilschaften verhindern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Jede:r Teilnehmer:in kann genau eine Kandidatin oder einen Kandidaten unterstützen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit funktioniert der Bürger:innenvorschlag ähnlich wie die Abstimmung über die Spitzenkandidatur: Eine Person gibt eine Stimme für eine Person ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wie wird daraus das Ergebnis berechnet?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für jede:n Kandidat:in wird berechnet, <strong>welcher Anteil der Teilnehmer:innen für sie oder ihn gestimmt hat</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Anteil wird anschließend auf eine Skala von <strong>0 bis 5 Punkten</strong> umgerechnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beispiel:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nehmen 1.000 Personen an der Abstimmung teil und stimmen 500 davon für Kandidatin A, erhält sie die Unterstützung von 50 % der Teilnehmer:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das entspricht:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>50 % × 5 = 2,5 Punkte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kandidat B erhält 30 % der Stimmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>30 % × 5 = 1,5 Punkte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Kandidatin oder ein Kandidat, die bzw. der alle Stimmen erhält, bekommt die maximal möglichen <strong>5 Punkte</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Warum wird mit 5 multipliziert?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch in den beiden anderen Vorwahlstufen können jeweils maximal 5 Punkte erreicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit bleibt die bisherige Gewichtung erhalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bürger:innenvorschlag: max. 5 Punkte</strong><br><strong>Vorstandsvorschlag: max. 5 Punkte</strong><br><strong>Mitgliedervorschlag: max. 5 Punkte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Insgesamt können daher weiterhin maximal <strong>15 Punkte</strong> erreicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Künftig kann im Bürger:innenvorschlag nur noch eine Person unterstützt werden. An der Gewichtung des Bürger:innenvorschlags gegenüber den beiden anderen Vorwahlstufen ändert sich dadurch nichts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bisher:</strong> Mehrere Kandidat:innen können mit unterschiedlichen Punkten unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Neu:</strong> Jede:r entscheidet sich für genau eine Person.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Unverändert:</strong> Der Bürger:innenvorschlag macht weiterhin ein Drittel der drei Vorwahlstufen aus.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV20261010/Aenderung_der_Vorwahlstufe_1_-_Buergerinnenvorschlag_16_2_1_2_lit_b_und-27698/embeddedpdf?file=%2FMV20261010%2FAenderung_der_Vorwahlstufe_1_-_Buergerinnenvorschlag_16_2_1_2_lit_b_und-27698%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1483"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 17:12:41 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend namensänderung VOm 10. Bundesland </title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_namensaenderung_VOm_10__-10008</link>
                        <author>Markus Fischer</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_namensaenderung_VOm_10__-10008</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 15.11.2025 wird folgendermaßen geändert:<br>
Originaltext laut derzeitiger Satzung kursiv, vorgeschlagene Änderung laut diesem Hauptantrag fett und kursiv</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Art 7.1. lautet</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Anzahl und Angehörigkeit </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Für jedes Bundesland sowie für Auslandsösterreicher:innen (10. Bundesland – „NEOS <strong>10</strong>“) besteht eine Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Unbeschadet dessen, dass eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das Neue Österreich und Liberales Forum möglich ist, gelten Mitglieder als Angehörige jener Landesgruppe, für die sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Mangels einer solchen Erklärung gehört ein Mitglied derjenigen Landesgruppe an, die sich aus seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Der beabsichtigte Wechsel der Landesgruppe ist spätestens 14 Tage vor Jahreswechsel dem Landesteam des Zielbundeslandes bekannt zu geben und wird mit dessen Zustimmung mit Jahreswechsel wirksam. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Art 7.2 lautet</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>NEOS <strong>10 </strong><br>
Auf Vorschlag des Landesteams kann die Landesmitgliederversammlung von NEOS <strong>10</strong> beantragen, der Erweiterte Vorstand möge beschließen, dass für NEOS <strong>10</strong> von den für Landesgruppen gemäß dieser Satzung geltenden Bestimmungen abweichende bzw. vereinfachte Regelungen zur Anwendung kommen.” </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>Soweit in bestehenden Beschlüssen, Ordnungen, Richtlinien oder sonstigen internen und externen Dokumenten die Bezeichnung „NEOS X“ verwendet wird, gilt diese bis zur redaktionellen Anpassung als Bezeichnung für „NEOS 10“. </strong></em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anpassung der Bezeichnung von „NEOS X“ auf „NEOS 10“ dient der einheitlichen und klaren Kommunikation. Eine konsistente Benennung erleichtert die interne Orientierung, reduziert Missverständnisse und stärkt die Verständlichkeit unserer Parteistrukturen für Mitglieder und Funktionsträger:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig trägt eine klare, selbsterklärende Bezeichnung dazu bei, die Kommunikation mit Wähler:innen effektiver zu gestalten. „NEOS 10“ macht unmittelbar nachvollziehbar, dass es sich um das zehnte Bundesland für Auslandsösterreicher:innen handelt. Dies hebt den USP (Unique Selling Proposition) unserer Partei hervor und unterstützt eine verständliche und effektive Außendarstellung von NEOS.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 09:40:31 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>