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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz: Änderungsanträge</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä1NEU zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/489</link>
                        <author>Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/489</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1481_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 7 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 10 einfügen:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>In Art 4.2.3 wird die mindestens notwendige Anzahl an Mitgliedern von 50 auf 100 angehoben.</li></ul></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 49 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Art 9.3. lautet:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 61 bis 63 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Landesgeneralsekretär:in<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins>Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 68 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Landesvorstand fest.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 116 bis 117 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins>„16.6.1. Bewerbungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 121 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>16.6.2. Online-Dialog<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 125 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 133 bis 134 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins>„16.6.6. Ausführungsbestimmungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 168 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 171 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Parteien, Vereinen oder Gruppierungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 180 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>zu veröffentlichen.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 194 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Aktuell reichen 50 abstimmende Mitglieder, um einen bindenden Beschluss auf einer Mitgliederversammlung zu fassen. Angesichts mittlerweile über 4.000 Parteimitgliedern und mehreren Hundert Anwesenden auf allen Bundesmitgliederversammlungen wäre eine Erhöhung dieser Schranke angebracht.</p>
<p>Gerade in Kombination mit der neuen Möglichkeit eine außerordentliche digitale Mitgliederversammlung innerhalb von 72 Stunden einzuberufen würde man sonst die Tür für Entscheidungen gegen den Willen der Mehrheit der Mitglieder öffnen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 11:03:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6NEU zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/487</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/487</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 268 bis 274:</h4><div><p>Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Auf absehbare Zeit muss Österreich so eng und so pragmatisch wie möglich mit seinen NATO-Nachbarn zusammenarbeiten und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Die europäische Verteidigungsunion bleibt das langfristige Ziel. Sie ersetzt den europäischen Pfeiler der NATO auf absehbare Zeit allerdings nicht.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Man kann auf konkrete Probleme nicht nur mit langfristigen Visionen antworten. Ein Großteil der Österreicher steht der NATO skeptisch gegenüber und würde eine Verteidigungsintegration in der EU einer NATO Mitgliedschaft vorziehen. Trump hat diese Skepsis zusätzlich verstärkt. Das steht außer Zweifel, ist die Ausgangslage, aber kein Gegenargument.</p>
<p>Aber ist zu erwarten, dass sich der Rest Europas auf die Befindlichkeiten Österreichs Rücksicht nimmt? Von den 27 EU Mitgliedstaaten sind nur Österreich, Irland, Malta und Zypern nicht in der NATO. Auf keinen dieser Staaten kommt es im Ernstfall an. Wieso sollen diese 23 Staaten, die ohnehin schon die Verteidigung Europas schultern, die gemeinsamen Institutionen, den gemeinsamen Nuklearschirm, die funktionierende militärische Kooperation in der NATO aufgeben, nur weil in Österreich sonst nicht mitmacht?</p>
<p>Wenn einem die Sicherheit nicht wichtig ist, kümmert man sich nur um die österreichischen Befindlichkeiten und schiebt die negative Einstellung der Bevölkerung vor. Wenn einem Sicherheit wichtig ist, muss man beginnen, die Stimmung in Österreich zu drehen. Eine langfristige Vision vom gemeinsamen Europa hoch zu halten, reicht dazu nicht aus. Man muss konkretere Schritte benennen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:19:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2NEU zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/485</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/485</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 260 bis 264:</h4><div><p>europäischen Integration über die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">derzeitigen Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Die Vollendung der Europäischen Verteidigungsunion bedingt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, inklusive Österreich. Daher ist für die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine Mitnahme der Bevölkerung auf diesem Weg von zentraler Bedeutung. Es gilt Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Vorteile einer solchen kollektiven Verteidigungsorganisation dem derzeitigen Rechtsstatus Österreichs in jeder Hinsicht überlegen sind. Innerhalb einer solchen Europäischen Verteidigungsunion kann es keine Neutralität geben.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mit der Volksabstimmung ins Haus zu fallen stoppt den Prozess bevor er angefangen hat und zeugt weder von politischem Mut noch Überzeugung. Eine Volksabstimmung kann am Ende des Prozesses stehen, aber nicht am Anfang.</p>
<p>Ob §23J B-VG ist eine rechtliche Grauzone, da sehr schwammig formuliert. Dieser eckt zwar die Teilnahme an den Verhandlungen und die Zustimmung zu EU-Beschlüssen ab (unter der Bedingung, dass das federführende Stimmrecht im Einvernehmen von Bundeskanzler und Außenminister ausgeübt wird), er dient jedoch nicht als Blankoscheck für den Beitritt zu einer Verteidigungsunion. Auf der anderen Seite kann man nicht erwarten, dass Österreich erst im Beistandsfall über seine Pflichten entscheidet und möglicherweise erst vor den Verfassungsgerichtshof gezogen wird, um die Rechtmäßigkeit der Beistandspflicht zu prüfen. So funktioniert Abschreckung nicht.</p>
<p>Freilich gibt Art-23J B-VG erheblich mehr Handlungsspielraum für eine Beteiligung an der GSVP her, als derzeit ausgenutzt wird. Denn die Neutralität und der öffentliche Druck, der darüber aufgebaut wird, führt zu einer reflexartigen Selbstzensur der österreichischen Sicherheitspolitik. Dieses Neutralitätsverständnis hat auch zu einer erheblichen strategischen Divergenz zwischen Österreich und den meisten anderen EU Staaten im Bereich Spionageabwehr, Rüstungsexporte, Kampf gegen Desinformation und Subversion und der militärischen Ertüchtigung strategischer Partner geführt. Österreich wird daher aufgrund seiner Neutralität im Rest Europas nicht als vollwertigen Partner in Sicherheitsfragen gesehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:14:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/484</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/484</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 166 bis 168:</h4><div><p>gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><span class="underline">Die Zusammenarbeit im Rahmen des Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mit der NATO ist über das bisherige Maß der Vorbereitung friedenssichernder Maßnahmen hinaus auszubauen und auf gemeinsame Manöver, Fähigkeits- und Einsatzplanung zu erweitern.</span></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Rahmen der Berlin plus Vereinbarung von 2003 hat sich die EU verpflichtet, die praktische Auskleidung der GASP eng an NATO Planungs- und Kommandostrukturen anzulehnen und insbesondere NATO Standards zu übernehmen. Berlin Plus ist der wichtigere Rahmen als PfP, dass längst an Bedeutung verloren hat. Jedem Land steht heute frei, ein Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mir der NATO abzuschließen, egal ob es in PfP ist oder nicht. Auch Österreich hat ein ITPP mit der NATO, das insbesondere zur Vorbereitung der Entsendung österreichischer Kontingente in NATO Missionen (KFOR) dient. Hinzu kommen Ausbildungskooperationen im Bereich ABC Abwehr und Unterstützung von Entminungsdiensten in Krisenregionen. Das ist aber nicht das Ambitionsniveau um das sich dieser Antrag dreht. In der Lage zu sein, an einer gesamteuropäischen Verteidigung teilzunehmen ist in Quantität und Qualität der aufzubringenden militärischen Mittel, der Planungsleistung und der gemeinsamen Vorbereitung etwas völlig anderes als ein Kontingent leichter Infanterie in den Kosovo zu schicken. Man darf nicht so tun als sei das letztere eine Befähigung zu ersterem.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:08:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/483</link>
                        <author>Helmut Brandstätter</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/483</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 68 einfügen:</h4><div><p>eingeschränkt. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Nach Art. 23j B-VG wirkt </ins>Österreich <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit; damit </ins>hat <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">es </ins>sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 11:50:11 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/482</link>
                        <author>Wolfgang Gerold</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/482</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1481_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 87:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Art 10a.5<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> entfällt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">: Der/die Bezirksmanager:in ist für die organisatorischen Angelegenheiten in der Bezirksgruppe auf hauptamtlicher Basis verantwortlich. Er/sie ist dem/der Landesgeschäftsführer:in in allen<br>disziplinären Angelegenheiten unterstellt und diesem/dieser berichtspflichtig. Im Zuge einer geteilten Verantwortung ist der/die Bezirkssprecher:in gemeinsam mit dem/der Landesgeschäftsführer:in für die fachliche Führung des/der Bezirksmanager:in verantwortlich. Dem/der Bezirksmanager:in können auf diesem Wege auch weitere Aufgaben übertragen werden. Er/sie hat dem/der Landesgeschäfts-führer:in in regelmäßigen Abständen über die Gesamtsituation und über wesentliche Vorkommnisse im Bezirk zu berichten und ihn/sie bei der Koordination landesweiter Vorhaben zu unterstützen. Der/die Bezirksmanager:in kann in das Bezirksteam ohne Stimmrecht kooptiert werden. Die gewählte Funktion als ,,Weiteres Mitglied“ innerhalb des Bezirksteams schließt die Ausübung der Tätigkeit des/der Bezirksmanager:in nicht aus. In Abstimmung mit dem dem/der Landesgeschäftsführer:in kann ein Bezirk auf die Funktion des/der Bezirksmanager:in verzichten bzw. können auf Wunsch von zwei oder drei Bezirken, diese eine gemeinsame Bezirksmanager:in haben oder eine/r auch themenbezogen für mehrere Bezirke<br>eingesetzt werden.</ins></li></ol></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Antrag zur Satzung wird 10a5 Bezirksmanager:in ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass trotz Bekenntnis des Landessprechers Christoph Wiederkehr zu dieser Funktion, dies in der Satzung zukünftig nicht mehr abgesichert wäre und jederzeit ersatzlos gestrichen werden könnte. Die beabsichtigte Flexibilisierung, also zB ein Verzicht auf die/den Bezirksmanager:in bzw. ein/e Bezirksmanager:in für zwei oder mehrere Bezirke wird hingegen begrüßt. Aus diesem Grund spreche ich mich für die Beibehaltung der Bezirksmanager mit entsprechender Ergänzung wie folgt aus.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 07:42:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/734/amendment/480</link>
                        <author>Karl-Arthur Arlamovsky</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/734/amendment/480</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1481_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 148:</h4><div><ol start="2"><li>Anträge <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><span class="underline">sowie allenfalls eine Zusammenziehung der Debatten</span> </ins>festzulegen und zu Beginn des Tagesordnungspunktes <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bekanntzugeben </del></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bisher ist zu jedem Antrag eine separate Debatte durchzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 07 Oct 2026 07:33:44 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/479</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/479</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 294 einfügen:</h4><div><p>geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, unter Einbindung des Erweiterten Vorstands binnen zwölf Monaten einen Umsetzungsplan vorzulegen, den begonnenen Beteiligungsprozess zu öffnen, um einen breiten, österreichweiten Diskurs über die europäische und verteidigungspolitische Zukunft Österreichs in Gang zu setzten.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Hauptantrag spricht sich für eine breite öffentliche Diskussion und die Mitnahme der Bevölkerung für die Anstehende Veränderungen in einer derart unsicheren Zeit aus. Dieser nationale Diskussionsprozess kommt nicht von Selbst ins Rollen, er braucht jemanden, der ihn anführt. Daher der Vorschlag, bereits jetzt weitere Schritte zu beschließen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:25:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/478</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/478</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 290 bis 293:</h4><div><p>Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Position der Partei steht unabhängig von notwendigen Kompromissen, die im Rahmen von Regierungsverhandlungen, etwa zur Verabschiedung der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS), notwendig sein werden. Vielmehr zeichnet er die Linien vor, in der eine wertebasierte, pragmatische, evidenzbasierte und pro-europäische Sicherheitspolitik gestaltet werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Hauptantrag erklärt sich für offen, weil die Sicherheitsstrategie der Bundesregierung und eine neue EU-Strategie erst kommen (Z. 291–294). Damit hängt die Parteilinie an Koalitionskompromissen, die noch niemand kennt. Das Koalitionsprogramm bindet die Regierung, nicht das Parteiprogramm; bei der Wehrpflicht hat NEOS das heuer vorgezeigt. Eine Partei darf weiter sein als die Koalition, der sie angehört.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:21:11 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä12 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/477</link>
                        <author>Andreas Orator</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/477</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 274 einfügen:</h4><div><p>leisten.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Jedoch schafft eine Vision alleine keine Sicherheit. Derzeit wird die gemeinsame Sicherheit Europas in der NATO organisiert, genauer gesagt im europäischen Pfeiler der NATO: Verteidigungsplanung, Beistandsgarantie, gemeinsame Führungsstrukturen. Auf absehbare Zeit muss Österreich so eng und so pragmatisch wie möglich mit seinen NATO-Nachbarn zusammenarbeiten. Österreich schafft schrittweise die rechtlichen, militärischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für einen NATO-Beitritt und bereitet diesen auch politisch vor. Die europäische Verteidigungsunion bleibt das langfristige Ziel. Sie stärkt den europäischen Pfeiler der NATO; sie ersetzt ihn aber auf absehbare Zeit nicht.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:13:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/777/amendment/476</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/777/amendment/476</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 3 löschen:</h4><div><h2>Sicherheits- und Verteidigungspolitik<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br></del></h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 266:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">24</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">23</ins> von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">24</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">23</ins> Staaten tragen </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das war mein Fehler beim Schreiben des ursprünglichen Antrag. Es sind 23 der 27 EU Mitgliedstaaten in der NATO, nicht 24 von 28. Die Briten sind ja nicht mehr dabei... Bitte vielmals um Entschuldigung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:06:44 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä10 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/475</link>
                        <author>Andreas Orator</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/475</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 151:</h4><div><p>in diesem Prozess zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">überdenken</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">beenden</ins> ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 261 bis 264:</h4><div><p>Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Vollendung der Europäischen Verteidigungsunion bedingt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, inklusive Österreich. Neutralität und eine echte Verteidigungsunion nach Art. 42 Abs. 2 EUV schließen einander aus; NEOS treten daher für die Abschaffung des Neutralitäts-BVG ein. Dabei ist für die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine Mitnahme der Bevölkerung auf diesem Weg von zentraler Bedeutung.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:04:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/474</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/474</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 245 einfügen:</h4><div><p>Militärtechnologien zu nutzen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Österreich beteiligt sich an den militärischen Unterstützungsprogrammen der Europäischen Union für die Ukraine und beendet seine Enthaltung bei Beschlüssen über die Beschaffung und Finanzierung von Waffen und Munition.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Hauptantrag fordert, die Ukraine „durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten&quot; zu unterstützen (Z. 240–241), und lässt offen, was Österreich selbst tut. Laut Landesverteidigungsbericht 2026/27 enthält sich Österreich bei EU-Maßnahmen mit Waffen und Munition, zahlt einen Ersatzbeitrag und finanziert nur nicht-tödliche Ausrüstung. In Z. 89–90 steht: Solange die Ukraine hält, bleibt die Bedrohung von Österreich fern. Wer das schreibt, kann sich nicht enthalten, wenn das angegriffene Land um Waffen bittet. Der Abänderungsantrag benennt den österreichischen Anteil.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 21:58:06 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä11 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/473</link>
                        <author>Andreas Orator</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/473</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 166 bis 168:</h4><div><p>gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Zusammenarbeit im Rahmen des Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mit der NATO ist über das bisherige Maß der Vorbereitung friedenssichernder Maßnahmen hinaus auszubauen und auf gemeinsame Manöver, Fähigkeits- und Einsatzplanung zu erweitern. Österreich stellt damit seine Bündnisfähigkeit militärisch und durch die Abschaffung des Neutralitäts-BVG auch rechtlich her.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 21:56:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5NEU zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/472</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/472</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 133 bis 140:</h4><div><p>ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dort</ins> wo <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">europäische und partnerschaftliche Verteidigung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Österreich</ins> heute <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">organisiert wird:</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">an gemeinsamen Verteidigungskooperationen teilnimmt, -</ins> <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">in </del>der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der European Sky Shield Initiative (ESSI), </del>der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP)<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> - <span class="underline">soll dies künftig vollinhaltlich und ohne Vorbehalte erfolgen. Dasselbe gilt für die European Sky Shield Initiative (ESSI). Österreich wird sich in diesen europäischen Projekten uneingeschränkt einbringen und sie aktiv mitgestalten. Ein falsches Neutralitätsverständnis darf nicht zum Hemmschuh der verteidigungspolitischen Integration Österreichs innerhalb Europas werden. </span></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Absatz ist inhaltlich nicht korrekt. Europäische und partnerschaftliche Verteidigung Europas wird im Rahmen des NATO Defence Planning Process geplant <span class="underline"><a href="https://www.nato.int/en/what-we-do/introduction-to-nato/nato-defence-planning-process">https://www.nato.int/en/what-we-do/introduction-to-nato/nato-defence-planning-process</a></span> und dann durch die jeweiligen Verteidigungsministerien der NATO Mitgliedstaaten umgesetzt. Österreich ist da nicht dabei, weil es nicht Teil der NATO ist. EDIP und EDF sind aus Sicht unserer Nachbarn supplementäre Programme, um die Erreichung der NATO Planungsziele günstiger und unter Synergieeffekten zu erreichen. Aber was sind Österreichs Ziele? Sollen wir uns weiterhin daran orientieren ein paar symbolische Beiträge für den Kosovo oder Bosnien bereitzustellen? Oder geht es bei „europäische und partnerschaftliche Verteidigung“ um mehr? Auch nimmt Österreich an diesen Formaten nur unter Neutralitätsvorbehalten und selektiv nur an wenigen Programmen teil. PfP ist mittlerweile irrelevant, da es jedem Staat frei steht, ein individuelles Kooperationsabkommen mit der NATO zu schließen, egal ob in PfP oder nicht. Das „Berlin+“ Abkommen hat bereits festgelegt dass die EU sowohl für Einsätze als auch Rüstungsvorhaben NATO Standards übernimmt. Tiefere Diskussionen um digitale Interoperabilität wird die NATO auch nicht im PfP Rahmen führen, sondern in selektiven Formaten mit Partnern, die daran interessiert sind (Japan, Australien, Neuseeland, Südkorea, um einige zu nennen).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 21:54:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Der Reformerfolg gehört den Bürger:innen. Das Risiko den Politiker:innen.</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Der_Reformerfolg_gehoert_den_Buergerinnen__Das_Risiko_den_Politikerinn-45047/470</link>
                        <author>Andreas R. Boué</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Der_Reformerfolg_gehoert_den_Buergerinnen__Das_Risiko_den_Politikerinn-45047/470</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1485_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 37 bis 43:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li>Eine unabhängige Stelle, z. B. der Fiskalrat oder der Budgetdienst, stellt im Frühjahr das bereinigte Defizit fest, ohne Einmal- und Vorzieheffekte.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Unterschreiten die gesamtstaatlichen Nettoausgaben den gemäß den europäischen Fiskalregeln verbindlichen Nettoausgabenpfad, wird die dadurch erzielte dauerhafte Budgetverbesserung zu 50 % zur weiteren Konsolidierung und zu 50 % für eine Reform-Dividende verwendet.<br>Die nach den europäischen Fiskalregeln festgestellten Nettoausgaben bilden die Grundlage der Berechnung. Der Fiskalrat stellt die Höhe der für die Reform-Dividende maßgeblichen dauerhaften Budgetverbesserung fest.<br>Die Reform-Dividende darf den geltenden Nettoausgabenpfad in den Folgejahren nicht gefährden.</p></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li>Die Reform-Dividende wird ausgelöst, wenn das Defizit um mindestens 0,1 Prozent des BIP besser ausfällt als geplant.</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li>Von diesem Überkonsolidierungsbetrag fließt die Hälfte in den weiteren Schuldenabbau. Die andere Hälfte bekommen die Steuerzahler:innen im Folgejahr über einen Freibetrag in der Einkommensteuer zurück.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Änderung macht die Reform-Dividende objektiver und knüpft sie an die bestehenden europäischen Fiskalregeln.</p>
<p>Ein besseres Defizit als geplant kann auch durch gute Konjunktur, unerwartet hohe Steuereinnahmen oder Prognoseabweichungen entstehen und muss daher nicht auf Reformen zurückzuführen sein. Der europäische Nettoausgabenpfad ist hingegen die bereits etablierte Messgröße für die von der Politik steuerbare Budgetentwicklung und berücksichtigt unter anderem Konjunktur- und Einmaleffekte.</p>
<p>Eine Reform-Dividende wird damit erst bei einer Übererfüllung des verbindlichen Fiskalpfads ausgelöst. Der Fiskalrat stellt fest, welcher Teil dieser Verbesserung dauerhaft ist. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Dividende die Einhaltung des Fiskalpfads in den Folgejahren nicht gefährdet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 14:08:08 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>