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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz: Alles</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz: Alles</title>
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                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
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                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Nach Art. 23j B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit; damit hat es sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:39:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/790</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/790</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Auf absehbare Zeit muss Österreich so eng und so pragmatisch wie möglich mit seinen NATO-Nachbarn zusammenarbeiten und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Die europäische Verteidigungsunion bleibt das langfristige Ziel. Sie ersetzt den europäischen Pfeiler der NATO auf absehbare Zeit allerdings nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:16:41 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/789</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/789</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die derzeitigen Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Die Vollendung der Europäischen Verteidigungsunion bedingt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, inklusive Österreich. Daher ist für die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine Mitnahme der Bevölkerung auf diesem Weg von zentraler Bedeutung. Es gilt Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Vorteile einer solchen kollektiven Verteidigungsorganisation dem derzeitigen Rechtsstatus Österreichs in jeder Hinsicht überlegen sind. Innerhalb einer solchen Europäischen Verteidigungsunion kann es keine Neutralität geben.<br></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:15:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/788</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/788</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. <span class="underline">Die Zusammenarbeit im Rahmen des Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mit der NATO ist über das bisherige Maß der Vorbereitung friedenssichernder Maßnahmen hinaus auszubauen und auf gemeinsame Manöver, Fähigkeits- und Einsatzplanung zu erweitern.</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:14:40 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/787</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/787</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Dort wo Österreich heute an gemeinsamen Verteidigungskooperationen teilnimmt, - der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) - <span class="underline">soll dies künftig vollinhaltlich und ohne Vorbehalte erfolgen. Dasselbe gilt für die European Sky Shield Initiative (ESSI). Österreich wird sich in diesen europäischen Projekten uneingeschränkt einbringen und sie aktiv mitgestalten. Ein falsches Neutralitätsverständnis darf nicht zum Hemmschuh der verteidigungspolitischen Integration Österreichs innerhalb Europas werden. </span><br>
.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:12:24 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
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                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Ein_sicheres_Oesterreich_in_einem_wehrhaften_Europa-25847</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Nach Art. 23j B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit; damit hat es sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 15:20:25 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1NEU zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/489</link>
                        <author>Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/489</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1481_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 7 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 10 einfügen:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>In Art 4.2.3 wird die mindestens notwendige Anzahl an Mitgliedern von 50 auf 100 angehoben.</li></ul></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 49 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Art 9.3. lautet:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 61 bis 63 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Landesgeneralsekretär:in<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins>Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 68 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Landesvorstand fest.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 116 bis 117 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins>„16.6.1. Bewerbungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 121 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>16.6.2. Online-Dialog<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 125 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 133 bis 134 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins>„16.6.6. Ausführungsbestimmungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 168 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 171 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Parteien, Vereinen oder Gruppierungen<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 180 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>zu veröffentlichen.<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 194 einfügen:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:<br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> </ins></li></ol></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Aktuell reichen 50 abstimmende Mitglieder, um einen bindenden Beschluss auf einer Mitgliederversammlung zu fassen. Angesichts mittlerweile über 4.000 Parteimitgliedern und mehreren Hundert Anwesenden auf allen Bundesmitgliederversammlungen wäre eine Erhöhung dieser Schranke angebracht.</p>
<p>Gerade in Kombination mit der neuen Möglichkeit eine außerordentliche digitale Mitgliederversammlung innerhalb von 72 Stunden einzuberufen würde man sonst die Tür für Entscheidungen gegen den Willen der Mehrheit der Mitglieder öffnen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 11:03:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Arbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666</link>
                        <author>Günter Ulreich, Markus Krainz</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Arbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>1. Einrichtung und Zweck</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesmitgliederversammlung richtet gemäß <strong>Art. 4.3 lit. o und Art. 17.2 lit. a der Satzung</strong> eine gemeinsame inhaltliche <strong>„Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität“</strong> ein. Sie soll die in den beiden Hauptanträgen von Günter Ulreich angesprochenen Themen fachlich prüfen, mit den Mitgliedern beraten und daraus verständliche, begründete und abstimmungsfähige politische Anträge entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wird die bereits bestehende, bisher informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“ gemäß Art. 17 der Satzung formalisiert und unter dem neuen Namen fortgeführt. Ihre bisherigen Mitglieder können ihre Arbeit in der Arbeitsgruppe fortsetzen; die Mitarbeit steht zugleich allen weiteren Interessierten offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel ist, diese neuen Anträge einer kommenden Bundesmitgliederversammlung fristgerecht zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027; den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesem Beschluss werden ausschließlich die Einrichtung der Arbeitsgruppe, ihr Arbeitsauftrag und das Verfahren bis zur Vorlage ihrer Ergebnisse beschlossen. Die bisherigen inhaltlichen Forderungen werden weder angenommen noch als politische Position von NEOS bestätigt. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen; bestehende Parteibeschlüsse bleiben unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>2. Arbeitsauftrag und Themen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe hat insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Anliegen beider Ausgangsanträge zu ordnen, unklare Begriffe zu klären und überprüfbare Tatsachen von politischen Wertungen und Forderungen zu unterscheiden;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die geltende Rechtslage, vorhandene NEOS-Beschlüsse sowie relevante österreichische und europäische Entwicklungen anhand nachvollziehbarer Quellen zu prüfen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>unterschiedliche Handlungsoptionen samt Grundrechtsfragen, Umsetzbarkeit, Zuständigkeiten, Kosten, Nutzen und möglichen Zielkonflikten darzustellen;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>auf dieser Grundlage neue inhaltliche Anträge auszuarbeiten, die Beschlusstext und Begründung klar trennen und konkrete Fundstellen für wesentliche Tatsachen und Rechtsaussagen enthalten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Prüfung umfasst insbesondere folgende Themenfelder, <strong>ohne deren Ergebnis vorwegzunehmen</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Schwerpunkt: Digitale Souveränität der öffentlichen Hand:</strong> Bund, Länder, Gemeinden, Schulen, Hochschulen, Spitäler und öffentliche Unternehmen sind bei ihrer IT oft von wenigen großen Anbietern abhängig. Die Arbeitsgruppe soll Wege aufzeigen, wie die öffentliche Hand handlungsfähig bleibt: wie sie bei Bedarf den Anbieter wechseln kann, ohne Daten und Wissen zu verlieren; wie wichtige Dienste auch bei Ausfällen, Cyberangriffen oder geänderten Bedingungen weiterlaufen; wie offene Standards und Open Source sinnvoll eingesetzt werden können; und wie öffentliche Ausschreibungen den Wettbewerb stärken. Es geht dabei nicht darum, bestimmte Unternehmen auszuschließen, sondern um Wahlfreiheit, ehrliche Gesamtkosten und Ausfallsicherheit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Digitalrechte und Selbstbestimmung:</strong> Datenschutz, Tracking, Telemetrie, Profiling und synthetische Daten; Identitätsnachweise, anonyme oder pseudonyme Nutzung; Softwareinstallation, App-Stores, Offline-Nutzung und Selbsthosting; vernetzte Fahrzeuge und digitale Werbung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Rechtsstaatlicher Schutz im digitalen Raum:</strong> Verschlüsselung, Überwachung und Ermittlungen; Hass im Netz und Internetkriminalität; Meldewege, menschliche Beratung, Rechte von Betroffenen und Beschuldigten sowie mögliche offene Hilfe-Schnittstellen und internationale Zusammenarbeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Schutz gefährdeter Menschen und europäisches Digitalrecht:</strong> Schutz von Hinweisgeber:innen, Journalist:innen und verfolgten Gruppen; Bedeutung und mögliche Ausgestaltung digitaler Schutzräume; Anti-SLAPP sowie demokratische Mitsprache bei europäischer Gesetzgebung, Durchsetzung und Umsetzung europäischer Regeln. Bedeutung, Reichweite und Zusammenhang der angesprochenen Asyl- und Lieferkettenfragen sind ergebnisoffen zu klären.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Digitalisierung und digitale Infrastruktur:</strong> Verbesserung von Prozessen; Anbieterabhängigkeit, Wechselmöglichkeiten, Cloud, KI, Lizenzen und Patente; Drittstaatenzugriffe; Ausfallsicherheit, externe Abschaltung, Dezentralisierung und die im Original angesprochene Nahversorgung; insbesondere das Verhältnis europäischer Anbieter zu Open-Source-Lösungen und der Grundsatz europäischer Souveränität als Beschaffungskriterium.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Offene Gemeingüter und Erhaltung:</strong> Open Source, Open Hardware, Open Knowledge und Open Data; Finanzierung, Pflege und geschützte Entwicklungsräume; Archive, Kulturerbe, Originale und Beweismittel.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>„Was ich kaufe, gehört mir“ (Right to Own):</strong> Gekaufte Filme, Bücher oder Spiele verschwinden aus digitalen Bibliotheken; vernetzte Geräte funktionieren nicht mehr, wenn der Hersteller seine Server abschaltet; Funktionen, die beim Kauf enthalten waren, kosten plötzlich extra. Die Arbeitsgruppe kann Ideen sammeln, wie Kaufen auch in der digitalen Welt Kaufen bleibt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Reparieren statt wegwerfen (Right to Repair):</strong> Reparaturen scheitern heute oft nicht am Werkzeug, sondern an der Software, etwa wenn Ersatzteile elektronisch gesperrt werden oder Diagnoseprogramme nur Vertragswerkstätten zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgruppe kann der Frage nachgehen, wie Besitzer:innen und unabhängige Werkstätten Geräte rechtssicher reparieren und warten können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Regeln im digitalen Alltag (Konsumentenschutz):</strong> Abos, die sich leicht abschließen, aber nur mühsam kündigen lassen; Geschäftsbedingungen, die nachträglich einseitig geändert werden; Dialoge, die gezielt zur Zustimmung drängen. Die Arbeitsgruppe kann herausarbeiten, wo das bestehende Recht genügt und besser durchgesetzt werden sollte und wo es Lücken gibt, wobei viele dieser Regeln europaweit einheitlich gelten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Unabhängigkeit von Bildung, Forschung und Innovation:</strong> Unternehmenskooperationen, Spenden und Finanzierungen, Interessenkonflikte sowie mögliche Schutzmaßnahmen gegen unerwünschte Einflussnahme und kritische Kontrollverluste.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Themenliste ist nicht abschließend. Die Anliegen der beiden Ausgangsanträge sollen in die Arbeit einfließen; die Arbeitsgruppe kann dabei eigene Schwerpunkte setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>3. Zusammensetzung und Arbeitsweise</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitarbeit steht gemäß Art. 17.1 der Satzung ausdrücklich auch Menschen offen, die nicht Parteimitglieder sind. Die beiden Antragsteller Krainz und Ulreich werden zur Mitarbeit eingeladen und gehören der Arbeitsgruppe auf Wunsch fest an. Interessierte Mitglieder und externe Personen mit einschlägiger technischer, rechtlicher und politischer Fachkenntnis sollen einbezogen werden. Die jeweils zuständigen Bereichssprecher:innen der NEOS-Abgeordneten im Nationalrat werden eingeladen, auf freiwilliger Basis an den Treffen der Arbeitsgruppe teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe knüpft an die Arbeit der bisher informellen Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“ an. Deren Vorarbeiten, etwa Auswertungen und Ideensammlungen, können als Arbeitsmaterial dienen; sie gelten damit nicht als beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe organisiert sich gemäß Art. 17.3 selbst und bestimmt ihre Koordination, Moderation und internen Entscheidungswege. Das Bundesbüro wird ersucht, den Start organisatorisch zu unterstützen, eine Einladung zur Mitarbeit unter den Mitgliedern zu verbreiten und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit bestehenden einschlägigen Foren und Arbeitsgruppen zu erleichtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe stimmt ihren Zeitplan frühzeitig mit Bundesbüro und Erweitertem Vorstand ab. Sie dokumentiert Quellen, wesentliche Alternativen und offene Streitfragen, ermöglicht digitale Mitarbeit und veröffentlicht Zwischenstände in einem für Mitglieder zugänglichen Bereich. Personenbezogene und andere schutzbedürftige Informationen sind dabei zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>4. Ergebnis und Vorlage an die Mitgliederversammlung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergebnis der Arbeit sollen <strong>ein oder mehrere neue inhaltliche Anträge an eine kommende Bundesmitgliederversammlung</strong> sein. Die Anträge sollen nach Möglichkeit eine verständliche Begründung, nachvollziehbare Belege und eine Einschätzung von Kosten und Nutzen enthalten. Fragen, die getrennt entschieden werden sollen, können als eigene Anträge vorgelegt werden. Wo Meinungen auseinandergehen, können Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe soll ihre Anträge vorlegen, sobald sie ausgereift sind. Angestrebt ist eine Vorlage im Jahr 2027. Den konkreten Zeitpunkt bestimmt die Arbeitsgruppe nach ihrem Arbeitsstand, unter Einhaltung der Fristen der Geschäftsordnung. Die Berichtspflicht gemäß Art. 17.4 der Satzung bleibt unberührt. Der Bericht fasst die wesentlichen Erkenntnisse und offenen Fragen zusammen. Bericht und daraus resultierende inhaltliche Anträge werden gemäß Art. 17.4 der Satzung in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus kann die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse mit den zuständigen Bereichssprecher:innen teilen und Anregungen für mögliche parlamentarische Initiativen geben; dabei kann sie auch prüfen, ob es zu ihren Themen noch Lücken in den Beschlüssen der ALDE gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>5. Zuständigkeiten, Ressourcen und gemeinsamer Auftrag</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Arbeitsgruppe bereitet Entscheidungen vor. Über ihre Anträge entscheiden die Mitglieder in der Bundesmitgliederversammlung. Die Zuständigkeiten anderer Parteigremien und das freie Mandat bleiben unberührt. Im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien kann ein Budget festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Arbeitsauftrag umfasst beide Ausgangsanträge. Wird die Einrichtung im Zuge beider Hauptanträge gleichlautend beschlossen, handelt es sich um <strong>ein und denselben Auftrag an eine einzige Arbeitsgruppe</strong>. Es entstehen keine zwei Gruppen und keine doppelten Berichtspflichten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Bezug:</strong> Die Hauptanträge von Günter Ulreich:
<ul><li>„Bekenntnis zu und Mitgestaltung von Digitalrecht“</li><li>„Digitalisierung und Digitale Souveränität“</li></ul></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Neuer Titel der geänderten Hauptanträge:</strong> „Arbeitsgruppe Digitale Freiheit und Souveränität – Anträge für eine kommende Bundesmitgliederversammlung vorbereiten“.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Ersatzregel:</strong> Der Änderungsantrag wird zu jedem der beiden Hauptanträge gesondert und gleichlautend eingebracht. Der gesamte bisherige Antragstext wird jeweils durch den folgenden Beschlusstext ersetzt, einschließlich des mit „Details: Siehe Dokument“ einbezogenen Dokuments. Die bisherige Begründung wird durch die nachstehende Begründung ersetzt. Werden beide Hauptanträge so geändert und beschlossen, entsteht <strong>eine gemeinsame Arbeitsgruppe</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die beiden Ausgangsanträge behandeln wichtige und miteinander verbundene Fragen, verknüpfen aber politische Ziele, technische Annahmen, Rechtsbehauptungen und organisatorische Ideen. An mehreren Stellen ist zunächst zu klären, welche konkreten Maßnahmen gemeint sind und welche Folgen sie hätten. Eine sofortige Abstimmung über diese Gesamtheit könnte Positionen festlegen, deren Reichweite noch nicht ausreichend verständlich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Änderungsantrag nimmt die Themen auf, <strong>nicht die bisherigen inhaltlichen Forderungen</strong>. Er schafft einen verbindlich beschriebenen Arbeitsprozess mit Mitgliederbeteiligung und nachvollziehbaren Quellen. Die Arbeitsgruppe soll keine bereits vorgegebene Position nachträglich begründen, sondern tragfähige Anträge und gegebenenfalls nachvollziehbare Alternativen entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Name <strong>„Digitale Freiheit und Souveränität“</strong> verbindet die individuelle Ebene der Digitalrechte mit der institutionellen Ebene der Digitalisierung und Infrastruktur. Er benennt den Gegenstand der Arbeit, ohne einzelne technische Lösungen oder gesetzgeberische Forderungen festzulegen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe vermeidet Doppelarbeit; getrennte Ergebnisanträge ermöglichen differenzierte Abstimmungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Thema ist aktuell. Der Nationalrat hat sich am 12. Dezember 2025 einstimmig für Schritte zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs ausgesprochen. Auf europäischer Ebene stehen wichtige Vorhaben an. Bald sind auch Entscheidungen über bestehende Verträge zu treffen; so läuft etwa der Lizenzvertrag für die Software an den Bundesschulen Ende Mai 2027 aus. NEOS können hier mit durchdachten, liberalen Lösungen einen Unterschied machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu diesen Themen arbeitet bereits eine informell organisierte Arbeitsgruppe „Digitale Souveränität“. Mit diesem Beschluss erhält diese Arbeit einen formellen Rahmen gemäß Art. 17 der Satzung: Sie wird für alle Interessierten geöffnet, ihre Ergebnisse finden einen geregelten Weg in die Mitgliederversammlung, und die Anliegen der Ausgangsanträge werden dort eingebunden, statt parallel zu laufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine bloße Vertagung wäre dafür zu wenig: Aufgaben, Beteiligung, Einreichung und Bericht werden deshalb ausdrücklich geregelt. Die Satzung sieht die Einrichtung inhaltlicher Arbeitsgruppen durch die Mitgliederversammlung, offene Mitarbeit, Selbstorganisation sowie Bericht und Behandlung resultierender Anträge bereits vor. Der konkrete Arbeitsauftrag nutzt diesen Rahmen und lässt der Arbeitsgruppe bewusst Spielraum beim Zeitpunkt, damit sie ihre Anträge vorlegen kann, wenn sie ausgereift sind. Die formellen Anforderungen und die Zulässigkeitsprüfung späterer Anträge werden dadurch nicht aufgehoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Kosten-Nutzen-Einschätzung:</strong> Erwartet werden vor allem ehrenamtliche Arbeit, Koordination, digitale Beratungen und fachliche Prüfung. Für bezahlte Expertise oder andere Ausgaben kann im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien ein Budget festgelegt werden. Konkrete Kosten oder automatische Einsparungen werden nicht behauptet. Der erwartete Nutzen liegt in fachlich belastbareren und verständlicheren Entscheidungsgrundlagen.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/MV20261010/Arbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666/embeddedpdf?file=%2FMV20261010%2FArbeitsgruppe_Digitale_Freiheit_und_Souveraenitaet-25666%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1494"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 09:09:35 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä6NEU zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/487</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/487</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 268 bis 274:</h4><div><p>Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Auf absehbare Zeit muss Österreich so eng und so pragmatisch wie möglich mit seinen NATO-Nachbarn zusammenarbeiten und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Die europäische Verteidigungsunion bleibt das langfristige Ziel. Sie ersetzt den europäischen Pfeiler der NATO auf absehbare Zeit allerdings nicht.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Man kann auf konkrete Probleme nicht nur mit langfristigen Visionen antworten. Ein Großteil der Österreicher steht der NATO skeptisch gegenüber und würde eine Verteidigungsintegration in der EU einer NATO Mitgliedschaft vorziehen. Trump hat diese Skepsis zusätzlich verstärkt. Das steht außer Zweifel, ist die Ausgangslage, aber kein Gegenargument.</p>
<p>Aber ist zu erwarten, dass sich der Rest Europas auf die Befindlichkeiten Österreichs Rücksicht nimmt? Von den 27 EU Mitgliedstaaten sind nur Österreich, Irland, Malta und Zypern nicht in der NATO. Auf keinen dieser Staaten kommt es im Ernstfall an. Wieso sollen diese 23 Staaten, die ohnehin schon die Verteidigung Europas schultern, die gemeinsamen Institutionen, den gemeinsamen Nuklearschirm, die funktionierende militärische Kooperation in der NATO aufgeben, nur weil in Österreich sonst nicht mitmacht?</p>
<p>Wenn einem die Sicherheit nicht wichtig ist, kümmert man sich nur um die österreichischen Befindlichkeiten und schiebt die negative Einstellung der Bevölkerung vor. Wenn einem Sicherheit wichtig ist, muss man beginnen, die Stimmung in Österreich zu drehen. Eine langfristige Vision vom gemeinsamen Europa hoch zu halten, reicht dazu nicht aus. Man muss konkretere Schritte benennen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:19:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2NEU zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/485</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/485</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 260 bis 264:</h4><div><p>europäischen Integration über die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">derzeitigen Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Die Vollendung der Europäischen Verteidigungsunion bedingt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten, inklusive Österreich. Daher ist für die Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine Mitnahme der Bevölkerung auf diesem Weg von zentraler Bedeutung. Es gilt Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Vorteile einer solchen kollektiven Verteidigungsorganisation dem derzeitigen Rechtsstatus Österreichs in jeder Hinsicht überlegen sind. Innerhalb einer solchen Europäischen Verteidigungsunion kann es keine Neutralität geben.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mit der Volksabstimmung ins Haus zu fallen stoppt den Prozess bevor er angefangen hat und zeugt weder von politischem Mut noch Überzeugung. Eine Volksabstimmung kann am Ende des Prozesses stehen, aber nicht am Anfang.</p>
<p>Ob §23J B-VG ist eine rechtliche Grauzone, da sehr schwammig formuliert. Dieser eckt zwar die Teilnahme an den Verhandlungen und die Zustimmung zu EU-Beschlüssen ab (unter der Bedingung, dass das federführende Stimmrecht im Einvernehmen von Bundeskanzler und Außenminister ausgeübt wird), er dient jedoch nicht als Blankoscheck für den Beitritt zu einer Verteidigungsunion. Auf der anderen Seite kann man nicht erwarten, dass Österreich erst im Beistandsfall über seine Pflichten entscheidet und möglicherweise erst vor den Verfassungsgerichtshof gezogen wird, um die Rechtmäßigkeit der Beistandspflicht zu prüfen. So funktioniert Abschreckung nicht.</p>
<p>Freilich gibt Art-23J B-VG erheblich mehr Handlungsspielraum für eine Beteiligung an der GSVP her, als derzeit ausgenutzt wird. Denn die Neutralität und der öffentliche Druck, der darüber aufgebaut wird, führt zu einer reflexartigen Selbstzensur der österreichischen Sicherheitspolitik. Dieses Neutralitätsverständnis hat auch zu einer erheblichen strategischen Divergenz zwischen Österreich und den meisten anderen EU Staaten im Bereich Spionageabwehr, Rüstungsexporte, Kampf gegen Desinformation und Subversion und der militärischen Ertüchtigung strategischer Partner geführt. Österreich wird daher aufgrund seiner Neutralität im Rest Europas nicht als vollwertigen Partner in Sicherheitsfragen gesehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:14:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/484</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/484</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 166 bis 168:</h4><div><p>gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><span class="underline">Die Zusammenarbeit im Rahmen des Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mit der NATO ist über das bisherige Maß der Vorbereitung friedenssichernder Maßnahmen hinaus auszubauen und auf gemeinsame Manöver, Fähigkeits- und Einsatzplanung zu erweitern.</span></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Rahmen der Berlin plus Vereinbarung von 2003 hat sich die EU verpflichtet, die praktische Auskleidung der GASP eng an NATO Planungs- und Kommandostrukturen anzulehnen und insbesondere NATO Standards zu übernehmen. Berlin Plus ist der wichtigere Rahmen als PfP, dass längst an Bedeutung verloren hat. Jedem Land steht heute frei, ein Individually Tailored Partnership Programme (ITPP) mir der NATO abzuschließen, egal ob es in PfP ist oder nicht. Auch Österreich hat ein ITPP mit der NATO, das insbesondere zur Vorbereitung der Entsendung österreichischer Kontingente in NATO Missionen (KFOR) dient. Hinzu kommen Ausbildungskooperationen im Bereich ABC Abwehr und Unterstützung von Entminungsdiensten in Krisenregionen. Das ist aber nicht das Ambitionsniveau um das sich dieser Antrag dreht. In der Lage zu sein, an einer gesamteuropäischen Verteidigung teilzunehmen ist in Quantität und Qualität der aufzubringenden militärischen Mittel, der Planungsleistung und der gemeinsamen Vorbereitung etwas völlig anderes als ein Kontingent leichter Infanterie in den Kosovo zu schicken. Man darf nicht so tun als sei das letztere eine Befähigung zu ersterem.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:08:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254</link>
                        <author>Beate Meinl-Reisinger, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Sophie Wotschke, Yannick Shetty, Indra Collini, Felix Eypeltauer, Birgit Obermüller, Niko Swatek, Christoph Lach, Janos Juvan, Arlette Zakarian, Stephanie Krisper, Anna Stürgkh, Katharina Kainz, Dolores Bakos, Johannes Gasser, Wenzel Röhsner, Bianca Perina, Fiona Fiedler</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschnitt 1 - Satzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bezeichnung „NEOS X“ wird durchgehend geändert auf „NEOS 10“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bezeichnung „Landesteam“ wird geändert auf „Landesvorstand“; „Erweitertes Landesteam“ auf „Erweiterter Landesvorstand“; „Bezirksteam“ auf „Bezirksvorstand“; „Vorstand“ auf „Bundesvorstand“; „Erweiterter Vorstand“ auf „Erweiterter Bundesvorstand“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 4.2.2 lautet: „4.2.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br>
In dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Beschluss des Erweiterten Bundesvorstandes einberufen werden.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 4.3.h zweiter Halbsatz lautet: „betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 4.3.o wird nach dem Wort „Expert:innenforen“ folgender Halbsatz angefügt: „- auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands -“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 6.2.f wird der Verweis auf Art 15.8. durch einen Verweis auf Art 15.9. ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 6.2 wird folgende lit n) angefügt: „n) Beschlussfassung über die Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene – hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art. 7.1 lautet: „Für jedes Bundesland sowie für Auslandsösterreicher:innen (10. Bundesland – „NEOS 10“) besteht eine Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Unbeschadet dessen, dass eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das Neue Österreich und Liberales Form möglich ist, gelten Mitglieder als Angehörige jener Landesgruppe, die sich aus ihrem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Eine Änderung des Hauptwohnsitzes hat eine Änderung der Landesgruppenzugehörigkeit zur Folge, sofern das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen dem bisher zuständigen Landesvorstand bekannt gibt, weiterhin dieser Landesgruppe angehören zu wollen. Darüber hinaus kann ein Mitglied unabhängig von seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz zum Jahreswechsel die Landesgruppenzugehörigkeit wechseln, wenn es dies spätestens 14 Tage davor dem Landesvorstand des Zielbundeslandes bekannt gibt und dieses zustimmt.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 8.2.d lautet: „d) Entscheidung über die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands, sofern die Landesgruppe im Landtag vertreten ist, auf Antrag des Landesvorstands;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 8.2.h zweiter Satz lautet: „Betreffend den Abschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 8.2 wird folgende lit k) angefügt: „k) Beschlussfassung über inhaltliche Leitanträge des Erweiterten Landesvorstands“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 9.1 wird folgende Wortfolge angefügt: „und – im Falle seiner/ihrer Bestellung – dem/der Landesgeneralsekretär:in.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 9.2 erhalten die lit j) bis m) die neuen Bezeichnungen k) bis n); Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach der lit i) wird folgende neue lit j) eingefügt: „j) Bestellung und Abberufung des/der Landesgeneralsekretär:in auf Vorschlag des/der Landessprecher:in“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 9.3. lautet:<br>
„Der Landesvorstand kann einzelne seiner Aufgaben dem/der Landessprecher:in, einzelnen Landesvorstandsmitgliedern, dem/der Landesgeschäftsführer:in oder dem/der Landesgeneralsekretär:in übertragen. Dies ändert nichts an seiner Verantwortlichkeit gegenüber der Landesmitgliederversammlung. Im Übrigen legt der Landesvorstand im Falle der Bestellung eines/einer Landesgeneralsekretär:in die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in fest.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Art 9.6. und 9.7 erhalten die neuen Bezeichnungen Art 9.7 und 9.8.; Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach Art 9.5 wird folgender neuer Art 9.6 eingefügt„9.6. Landesgeneralsekretär:in<br>
Auf Vorschlag des/der Landessprecher:in kann vom Landesvorstand fakultativ ein/e Landesgeneralsekretär:in bestellt oder abberufen werden.<br>
Der/die Landesgeneralsekretär:in unterstützt den/die Landessprecher:in bei der politischen Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe. Die nähere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem/der Landesgeschäftsführer:in und dem/der Landesgeneralsekretär:in legt der Landesvorstand fest.<br>
Die Bestellung gilt längstens für die Funktionsperiode des Landesvorstands und endet mit der ersten Sitzung eines neu gewählten Landesvorstands.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.1 erhalten die Z. 5 bis 7 die neuen Ziffern 6 bis 8; Verweise darauf in Satzung und Geschäftsordnung sind dementsprechend anzupassen; nach der Z. 4 ist folgende neue Z. 5 einzufügen: „5. im Falle seiner/ihrer Bestellung der/die Landesgeneralsekretär:in,“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.2.h wird der Verweis auf Art 17.2.2.c 2. Absatz durch einen Verweis auf Art 18.2.2.c 2. Absatz ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 10.2.i lautet: „die Mitwirkung an der Listenerstellung gem. Art. 16.1.1.b., 16.3.2.d., 16.4.2., 16.4.4., 16.5.1., 16.5.2. und 16.6.3. – anstelle des Landesvorstands;“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.2 wird folgende lit o) angefügt: „o) inhaltliche Leitanträge an die Landesmitgliederversammlung“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 10.2 wird folgende lit p) angefügt: „p) Aufkündigung von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene -hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 10a.5 entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 15.10.1 wird nach dem Begriff „Landesgeschäftsführer:in“ die Wortfolge „ein/eine für eine Landesgruppe bestellte:r Landesgeneralsekretär:in,“ einegfügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 15.10.3 werden folgende Sätze angefügt: „Abweichend davon können Personen, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses zur Partei mit der laufenden organisatorischen Betreuung einer oder mehrerer Wiener Bezirksgruppen betraut sind, für die Dauer dieser Tätigkeit in den jeweils von ihnen betreuten Bezirken weder für die Funktion des/der Bezirkssprecher:in noch für die Funktion des/der stellvertretenden Bezirkssprecher:in gewählt werden. Werden Funktionsträger:innen während ihrer Funktionsperiode mit einer solchen Tätigkeit betraut, endet ihre Funktion mit Beginn dieser Tätigkeit.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.1.3 wird folgender Satz angefügt: „Bei Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie entweder im betreffenden Bundesland bzw. der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben sowie diejenigen Auslandsösterreicher:innen, die für die betreffende Wahl aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen wahlberechtigt sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 16.5.4 zweiter Satz lautet: „Über den Ausschluss entscheidet der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit bzw. bei Listenerstellungen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene der zuständige Landesvorstand.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.5.4 wird im vierten Satz nach der Wortfolge „Stellungnahme des Bundesvorstands“ die Wortfolge „bzw. zuständigen Landesvorstands“ eingefügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.5.4 wird folgender Satz angefügt: „Ist ein Erweiterter Landesvorstand eingerichtet und betrifft die Angelegenheit die Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene, so tritt dieser an die Stelle des Erweiterten Vorstands“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Art 16.6.1 bis 16.6.3 lauten:<br>
„16.6.1. Bewerbungen<br>
Bewerbungen für die Funktion eines Mitglieds des Bundesrats sind dem/der jeweiligen Landesgeschäftsführer:in zu übermitteln. Dabei sind die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 2 B-VG zu beachten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>16.6.2. Online-Dialog<br>
Der/die Landesgeschäftsführer:in hat alle gültigen Kandidaturen auf einer öffentlichen Website kundzumachen, auf der die Kandidat:innen Gelegenheit haben, mit den Wähler:innen in Dialog zu treten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>16.6.3. Landesvorstands-Vorschlag<br>
Im ersten Schritt des Listenerstellungsverfahrens erstellt der Erweiterte Landesvorstand, ist ein solcher nicht eingerichtet der Landesvorstand gemeinsam mit dem Bundesvorstand, nach der in Art 16.3.2.c. erläuterten Methode einen Landesvorstands-Vorschlag.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 16.6.5 lautet der letzte Halbsatz „der/die Darauffolgende (und bei entsprechendem Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als Ersatzmitglied(er) des Bundesrats nominiert sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach Art 16.6.5 ist folgender Art 16.6.6 anzufügen:<br>
„16.6.6. Ausführungsbestimmungen<br>
Bezüglich der konkreten Fristen und Unterlagen sind bei Anspruch auf einen (oder mehrere) Sitz(e) im Bundesrat konkrete Ausführungsbestimmungen vom Landesvorstand zu beschließen. Diese umfassen jene Angelegenheiten aus Art 16.5.1, die sinngemäß für den Bundesrat angewandt werden können.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Art 18.3.1.b fünfter Satz wird das Datum „30. 10. d. J.“ durch das Datum „1. 11. d. J.“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 18.3.1.a letzter Satz entfällt</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Abschnitt 2 – Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 1.1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Einladung zu einer rein digitalen außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 72 Stunden vor dem Versammlungstermin.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 3.7 lautet: „Sollte zu einem Tagesordnungspunkt mehr als ein Antrag zur Abstimmung vorliegen, so hat das Sitzungspräsidium eine Reihung der Anträge <span class="underline">sowie allenfalls eine Zusammenziehung der Debatten</span> festzulegen und zu Beginn des Tagesordnungspunktes zur Abstimmung zu bringen. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von zehn Mitgliedern eine Umreihung beschließen. Bei Vorliegen mehr als eines Umreihungsantrags kann das Sitzungspräsidium das Dr.-Alex-Müller-Verfahren (maximal fünf bevorzugte Anträge) zur Anwendung bringen. Zuvor vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 4.3 erster Satz entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 4.4 entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 5 erster Satz lautet: „Bei Abstimmungen und Wahlen sind all jene Mitglieder stimmberechtigt, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr entrichtet haben, wobei die Anmelde- und Zahlungsfristen, allenfalls differenziert nach physischer und digitaler Teilnahme, in der Einladung bekanntgegeben werden.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 6.3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Derartige Begutachtungsentwürfe bedürfen bis zum Ablauf der Frist der Unterstützung von mindestens fünf Mitgliedern (einschließlich des antragstellenden Mitglieds).“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Punkt 6.5 zweiter Satz entfällt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach Punkt 9 der Geschäftsordnung wird folgender Punkt 9a eingefügt:<br>
„9a. Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen<br>
9a.1 Der Erweiterte Bundesvorstand kann mit 2/3-Mehrheit beschließen, einen Antrag betreffend den Abschluss, bzw. mit einfacher Mehrheit beschließen, einen Antrag betreffend die Aufkündigung einer Vereinbarung (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene (Art 4.3.h) an die Mitgliederversammlung zu richten. Solche Anträge sind dem Bundesbüro bis 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung zu übermitteln und von diesem unverzüglich auf der dafür vorgesehenen Internet-Plattform zu veröffentlichen.<br>
9a.2 Ein Antrag betreffend den Abschluss einer Koalitionsvereinbarung hat das Regierungsprogramm sowie die Ressortaufteilung zu enthalten.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 9.2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Ebenso kann kann der/die Antragsteller:in des Hauptantrages im Einvernehmen mit dem/den Antragsteller:innen eines Abänderungsantrags einen Konsensantrag erstellen und diesen ohne Abstimmung in den Hauptantrag integrieren.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 12 wird folgender Punkt 12.9 angefügt: „12.9 Ist nur ein Platz zu besetzen, für den genau zwei Personen kandidieren, die die gleiche Stimmenzahl erzielen, so findet zwischen diesen beiden Kandidat:innen noch ein weiterer Wahlgang statt. Erzielen sie dabei neuerlich die gleiche Stimmenzahl, so wird der Wahlvorgang beendet, die Wahl des nicht besetzten Platzes neu auszuschreiben und im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>In Punkt 13.1 der Geschäftsordnung wird folgende lit h) angefügt:<br>
„h) Bei der Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene (Art 8.2.h) tritt anstelle des Erweiterten Bundesvorstands der Erweiterte Landesvorstand; sollte ein solches nicht eingerichtet sein der Landesvorstand gemeinsam mit dem Bundesvorstand.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>ACHTUNG! Zu diesem umfangreichen Antrag wird es Online-Termine mit Vertretern der Arbeitsgruppe für Rückfragen geben. Anmeldung ab Freitag über NEOS 2 Go</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 1) Wunsch der Landesgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 2) Verdeutlichung, dass es sich um gewählte Gremien handelt; Vergleichbarkeit mit anderen Parlamentsparteien</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 3) Die Einberufungsfristen für Mitgliederversammlung waren bisher zweigleisig geregelt (Satzung und GO) und werden nunmehr ausschließlich der Geschäftsordnung übertragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 4, 7, 10, 20, 34, 35) Der Abschluss von Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundes- oder Landesvorstands durch Beschlussfassung in der (Landes-)Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, wobei das Regierungsprogramm mind. 48 Stunden vor deren Beginn vorzulegen ist. Die Aufkündigung einer solchen Vereinbarung kann entweder direkt vom Erweiterten Bundesvorstand mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden oder mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung vorgelegt werden, die darüber mit einfacher Mehrheit beschließt (jeweils analog auf Landesebene).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ad 5) Die Einrichtung von Bürger:innen- und Expert:innenforen erfolgt auf Antrag des Erweiterten Bundesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 6, 17) Fehlverweisberichtigung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 8) authentische Interpretation bzw. Neuformulierung der bisherigen Regelung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 9) Die Einrichtung eines Erweiterten Landesvorstands erfolgt auf Antrag des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 11, 19) Regelung analog zur Bundesebene</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 12-16, 22) fakultative Einrichtung eines Landesgeneralsekretärs auf Wunsch der Wiener Landesgruppe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 18) Gemeinde- bzw. Bezirkstreffen sollen auch durch Mitglieder des Erweiterten Landesvorstands, nicht nur durch Mitglieder des Landesvorstands geleitet werden können; ansonsten Fehlverweisberichtigungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 21, 23) Entfall der Funktion des Wiener Bezirksmanagers pro Bezirksgruppe; abstraktere Regelung der diesbezüglichen Unvereinbarkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 24) authentische Interpretation der bisherigen Regelung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 25-27) Auf Landesebene und darunter soll der Ausschluss vom Vorwahlverfahren vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 28-30) Die Fristen für das Bundesratswahlverfahren werden von der Satzung in Ausführungsbestimmungen verschoben, die im Anlassfall vom Landesvorstand beschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 31) Bisher bestand eine Lücke bei Einzahlung des Mitgliedsbeitrags durch neue Mitglieder zwischen 30.10. und 1.11.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 32) Anpassung an geänderte Rechtslage im Parteiengesetz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 33) Die Einladungsfrist für rein digitale außerordentlichen Mitgliederversammlungen wird von einer Woche auf 72 Stunden verkürzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 36-38) Flexibilisierung der Anmelde- und Zahlungsfristen für die Stimmberechtigung bei der Mitgliederversammlung; Entfall der allfälligen Voraussetzung der Mitverfolgung des Livestreams für die Wahrung der Stimmberechtigung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 39-40) Die Unterstützung eines Antrags durch mindestens fünf Mitglieder soll nicht mehr spätestens bis zur Eröffnung der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden, sondern bereits bis zum Ablauf der Einbringungsfrist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 41) Einführung einer Regelung für die Reihung von Anträgen innerhalb eines Tagesordnungspunkts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 42) Ermöglichung von Konsensanträgen in der zweiten Lesung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ad 43) Einführung einer einmaligen Stichwahl bei Stimmengleichheit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>LESEHILFE</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Neue Bezeichnungen für Parteigremien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus „Landesteam“ wird „Landesvorstand“, aus „Bezirksteam“ der „Bezirksvorstand“ und aus „Vorstand“ der „Bundesvorstand“. NEOS X, die Landesgruppe für Auslandsösterreicher:innen, wird künftig NEOS 10 genannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Koalitionen, Wahlbündnisse und Kooperationen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geregelt wird, wie eine solche Vereinbarung auch wieder beendet werden kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Erweiterte Bundesvorstand kann die Aufkündigung selbst mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Alternativ kann er mit einfacher Mehrheit die Frage der Mitgliederversammlung vorlegen; dort reicht für die Aufkündigung ebenfalls eine einfache Mehrheit. Auf Landesebene funktioniert das grundsätzlich entsprechend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einer Koalitionsvereinbarung muss außerdem das Regierungsprogramm samt Ressortaufteilung vorgelegt werden. Anträge müssen spätestens 48 Stunden vor der Mitgliederversammlung beim Bundesbüro sein und veröffentlicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Landesgeneralsekretär:in wird möglich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesorganisationen bekommen die Möglichkeit, eine:n Landesgeneralsekretär:in einzusetzen. Das ist aber keine verpflichtende Funktion. Der/die Landessprecher:in schlägt die Person vor, der Landesvorstand bestellt oder entlässt sie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgabe ist insbesondere die Unterstützung des/der Landessprecher:in bei politischer Koordination, Kommunikation und Vertretung der Landesgruppe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wichtig ist die Abgrenzung zum/zur Landesgeschäftsführer:in: Wer wofür zuständig ist, entscheidet der jeweilige Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wechsel zwischen Landesgruppen wird klarer geregelt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich gehört ein Mitglied weiterhin zu der Landesgruppe, in deren Bundesland es seinen Hauptwohnsitz hat. Bei einem Umzug wechselt grundsätzlich auch die Landesgruppe. Man kann allerdings innerhalb von 14 Tagen erklären, dass man bei der bisherigen Landesgruppe bleiben möchte. Zusätzlich kann man weiterhin unabhängig vom Wohnsitz zum Jahreswechsel freiwillig die Landesgruppe wechseln. Dafür muss man spätestens 14 Tage vorher die gewünschte Landesgruppe informieren und diese muss zustimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Erweiterter Landesvorstand </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Landesgruppen, die in einem Landtag vertreten sind, können einen Erweiterten Landesvorstand einrichten. Der Antrag dafür kommt vom Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Änderungen speziell für die Wiener Bezirke</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regel für den Einsatz der Wiener Bezirksmanagers soll flexibler möglich sein. Weiterhin gibt es eine Unvereinbarkeit mit der Ausübung des Bezirkssprecher:in bzw. Stellvertreter:in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorwahlen und Ausschluss von Kandidat:innen:</strong><br>
Bei Vorwahlen auf Landes-, Gemeinde- oder Bezirksebene soll künftig der Landesvorstand darüber entscheiden, ob jemand vom Vorwahlverfahren ausgeschlossen wird. Bisher lag diese Kompetenz stärker auf Bundesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bundesrats-Kandidat:innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konkreten Fristen sollen künftig nicht mehr dauerhaft in der Satzung stehen. Sie werden im Anlassfall durch Ausführungsbestimmungen des Landesvorstands festgelegt. Das Verfahren bleibt geregelt, wird aber flexibler, weil Details wie Fristen nicht jedes Mal über eine Satzungsänderung angepasst werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Außerordentliche Mitgliederversammlungen können kurzfristiger digital stattfinden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für eine rein digitale außerordentliche Mitgliederversammlung reicht künftig eine Einladung mindestens 72 Stunden vorher. Bisher betrug diese Frist laut Begründung eine Woche. Praktisch: Wenn schnell eine Entscheidung der Mitglieder notwendig ist – beispielsweise in einer politischen Krisen- oder Koalitionssituation –, kann wesentlich kurzfristiger eine digitale Mitgliederversammlung stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Wer bei einer Mitgliederversammlung abstimmen darf</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stimmberechtigt sind Mitglieder, die sich für die Mitgliederversammlung angemeldet und ihren Mitgliedsbeitrag für das betreffende Kalenderjahr bezahlt haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die konkreten Fristen für Anmeldung und Zahlung werden künftig jeweils in der Einladung bekanntgegeben. Dabei können für digitale und persönliche Teilnahme unterschiedliche Fristen vorgesehen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Umgang mit Anträgen in der MV: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Ein Antrag, der in das Begutachtungsverfahren eingebracht wird, braucht weiterhin mindestens fünf Unterstützer:innen einschließlich der antragstellenden Person. Diese fünf Unterstützungen müssen bereits bis zum Ende der Einreichfrist vorliegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wenn mehr als ein Antrag vorliegt, legt zunächst das Sitzungspräsidium die Reihenfolge fest. Zehn Mitglieder können allerdings eine andere Reihenfolge beantragen. Gibt es mehrere solche Vorschläge, kann ein besonderes Abstimmungsverfahren – das sogenannte Dr.-Alex-Müller-Verfahren – verwendet werden. Bereits früher vertagte Anträge werden jedenfalls vorgereiht. Praktische Bedeutung: Die Reihenfolge von Abstimmungen kann entscheidend dafür sein, welcher Antrag überhaupt noch zur Abstimmung kommt. Dafür gibt es nun ein klareres Verfahren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kompromisse zwischen Haupt- und Abänderungsanträgen werden leichter. Wenn jemand einen Hauptantrag stellt und jemand anderer einen Abänderungsantrag dazu einbringt, können sich beide Seiten künftig auf einen gemeinsamen Konsensantrag einigen.Dieser kann dann ohne eigene Abstimmung über den Abänderungsantrag direkt in den Hauptantrag übernommen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Patt bei einer Wahl: einmalige Stichwahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn genau ein Platz zu vergeben ist, genau zwei Personen kandidieren und beide gleich viele Stimmen erhalten, gibt es einen weiteren Wahlgang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kommt es wieder zu einem Gleichstand wird beendet und der freie Platz bei der nächsten Mitgliederversammlung neu ausgeschrieben.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 18:27:19 +0000</pubDate>
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                        <title>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783</link>
                        <author>Friedhelm Frischenschlager, Gustav Gressel, Alexander Weyrosta, Douglas Hoyos, Roman Pable, Helga Pattart-Drexler, Silvia Nadjivan, Christoph Hofer, Lukas Sustala, Martina Bednar, Clemens Ableidinger, Fiona Fiedler, Christine Reiterer, Arabel Bernecker-Thiel, Karl-Arthur Arlamovsky⁩, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Lisa Ficzko, Claudia Gamon, Dieter Feierabend, Anna Stürgkh, Yannick Shetty, Christoph Wiederkehr, Beate Meinl-Reisinger, Markus Hofer, Sepp Schellhorn, Peter Berry, Helmut Brandstätter, Jonas von Einem, Felix Eypeltauer, Michael Sagmeister, Ines Holzegger, Sylvia Neuherz, Christoph Pramhofer, Birgit Obermüller, Janos Juvan, Thomas Jandl, Christoph Müller, Julian Fritsch, Jakob Dirnböck, Bettina Emmerling, Indra Collini, Fabienne Lackner, Henrike Brandstötter, Friedrich Grams, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Lorenzo Friedl</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa – grundsätzliche Positionen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>1. Zur Ausgangslage</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zur regelbasierten globalen Ordnung und zum Multilateralismus im Rahmen des Völkerrechts, der Vereinten Nationen (UNO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie zum kollektiven militärischen Sicherheitssystem der UNO und den Grundsätzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Für ein kleines Land wie Österreich ist eine internationale Ordnung, die auf der Stärke des Rechts und nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, entscheidend, um eigene Interessen zu wahren und nationale Sicherheit zu gewährleisten sowie in einer geordneten, globalen Struktur durch internationalen Handel unseren Wohlstand zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sicherheit ist keine ausschließlich militärische Aufgabe. Moderne Sicherheitspolitik umfasst den Schutz demokratischer Institutionen ebenso wie die Verteidigung der territorialen Integrität, den Schutz kritischer Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, technologische Souveränität und die Fähigkeit, auf hybride Kriegsführung wirksam zu reagieren. NEOS bekennen sich daher zu einem gesamtheitlichen, gewaltpräventiven Zugang (Comprehensive Approach), der militärische, zivile, wirtschaftliche und gesellschaftliche Instrumente verbindet. Militärische Fähigkeiten bleiben als letztes Mittel unverzichtbar. Dauerhafte Sicherheit und Frieden setzen zugleich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umfassende Sicherheit heißt für Österreich: Ein Leben in Frieden und nach unseren Wertvorstellungen. Es gilt, Krieg von vornherein zu verhindern, auch durch militärische Abschreckung. Glaubhafte Abschreckung entsteht nicht durch Deklarationen, sondern durch militärische Stärke, die einem potenziellen Angreifer von vornherein das Scheitern eines Krieges vor Augen führt. Der Landesverteidigungsbericht 2026/27 hält hierzu fest: „Einzelstaaten können diesen Herausforderungen nicht mehr alleine begegnen, daher ist eine europäische Sicherheitslösung unerlässlich.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für ein Land der Größe und Bevölkerung Österreichs ist einzelstaatliche Verteidigung daher schlicht nicht machbar. Friedensicherung durch Abschreckung ist folglich nur aufbauend auf europäischer Verteidigung im Verbund möglich – über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, gegenseitige Beistandspflichten und Projekte mit europäischen Partnerländern, wie im Fall von integrierter Luftverteidigung. Eine bedrohungsgerechte, hochwertige militärische Landesverteidigung – eingebettet in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union – ist dabei unerlässlich. Daraus folgt die Notwendigkeit, die eigene Lage klar zu benennen und europäische wie transatlantische Optionen zur Friedenssicherung realistisch einzuschätzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die österreichische Neutralität entstand 1955 unter den Bedingungen des Kalten Krieges: als Kompromiss zwischen den Blöcken, abgesichert durch das Gleichgewicht der Supermächte. Diese Voraussetzungen gelten heute nicht mehr. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Cyberoperationen, Sabotage und Drohnen- wie Raketenbedrohungen gegen Europa haben die Lage grundlegend verändert. Zugleich sind die Vereinigten Staaten kein vertrauenswürdiger Bündnispartner mehr, auf dessen verlässlichen Schutz Europa bauen kann. Washington fordert ausdrücklich, dass Europa sich konventionell verstärkt selbst verteidigen müsse. Wer diese Ansage ignoriert, überlässt die europäische Sicherheit dem Goodwill der USA.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich ist heute nicht mehr Frontstaat zwischen NATO und Warschauer Pakt, sondern NATO-EU-Binnenland. Ein isolierter konventioneller Angriff ist heute nur im Rahmen einer umfassenden kriegerischen bzw. hybriden Konfliktsituation im europäischen Rahmen denkbar. Österreichs Sicherheitsinteressen sind daher untrennbar mit jenen Europas verbunden. Die Konsequenz: Nicht österreichische Isolation, sondern die Bündelung europäischer Kapazitäten, um autonom abschrecken zu können. Ein Land, das in der veränderten geopolitischen Situation militärisch schwach bleibt, nachrichtendienstlich alleinsteht und sich aus europäischen Verteidigungsstrukturen heraushält, begibt sich außerhalb des einzigen wirksamen Sicherheitsrahmens für Österreich und seine Bürger:innen. Neutralität schützt nicht. Sie beschreibt einen Rechtsstatus und kann jedenfalls heute nicht mehr als Sicherheits- und Verteidigungsstrategie dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Volksabstimmung und den EU-Beitritt 1995 wurde die österreichische Neutralität bereits verfassungsrechtlich abgeändert und wesentlich eingeschränkt. Österreich hat sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Beistandspflicht nach Artikel 42 Absatz 7 EUV bekannt: Seitdem gilt, dass innerhalb der Europäischen Union Beistand vor Neutralität geht. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat schulden dem Angegriffenen alle EU-Mitglieder, also auch Österreich, Hilfe und Unterstützung. Neutralität im Falle eines Angriffs auf einen EU-Partner wäre keine Friedenspolitik, sondern Vertrags- und Solidaritätsbruch mit gravierenden politischen Konsequenzen für Österreich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso entscheidend wie militärische Abschreckung ist der Ausbau der gesamtstaatlichen Resilienz. Sicherheit beginnt nicht erst an der Staatsgrenze, sondern in einer widerstandsfähigen Gesellschaft, die den Willen besitzt, ihre Heimat und Europa zu verteidigen. Daher müssen der Schutz kritischer Infrastruktur, die Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen, der Schutz digitaler Systeme, die Bekämpfung von Desinformation sowie demokratische politische Bildung zentrale Bestandteile österreichischer und europäischer Sicherheitspolitik sein. Demokratie muss gegen äußere Einflussnahme ebenso wie gegen innere Polarisierung und Extremismus wehrhaft sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>NEOS bekennen sich zudem klar zur Ukraine als wesentlichem Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Ihr Verteidigungskampf schützt nicht nur ihre eigene staatliche Souveränität, sondern verteidigt auch die europäische Unabhängigkeit und Friedensordnung, das Völkerrecht und die Grundprinzipien internationaler Zusammenarbeit. Solange die Ukraine hält, bleibt die Abschreckungslinie vor der EU; fiele sie, rückte die Bedrohung auch an Österreich näher heran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>2. Ziele und Aufgaben der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das österreichische Bundesheer muss auf die sicherheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet sein, um zum Frieden durch Abschreckung im europäischen Verbund beitragen zu können. Dafür braucht es moderne Ausrüstung, ausreichende Finanzierung, Personal und volle Interoperabilität mit den Streitkräften europäischer Partner. Österreich muss sich verstärkt an der europäischen Ausbildungs-, Beschaffungs- und Fähigkeitsplanung beteiligen, weiterhin NATO-kompatible Standards implementieren und Kräfte für eine gemeinsame europäische Abschreckung bereitstellen. Es muss zu qualitativ und quantitativ adäquaten Beiträgen für gemeinsame Missionen bereit und fähig sein. Das Bundesheer muss sowohl zur klassischen Landesverteidigung als auch zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cyberverteidigung und zur europäischen Krisenvorsorge befähigt sein. Eine stärkere Einbindung in europäische Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen ist hierfür unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts wachsender Unsicherheiten über die zukünftige Rolle der USA muss Europa seine sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken. Im Sinne strategischer Autonomie muss Europa wegfallende US-Beiträge an Truppen und Fähigkeiten durch eigene Kapazitäten ersetzen. Das heißt konkret: einen eigenständigen europäischen Flügel der NATO durch konsequente Interoperabilität und Durchhaltefähigkeit sowie militärische Kooperation innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken. NEOS treten für eine kontinuierliche Vertiefung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. Ziel ist eine Europäische Union, die außen- und sicherheitspolitisch entscheidungs- und handlungsfähig ist, damit sie ihre Bürger:innen wirksam schützen und als glaubwürdiger sicherheitspolitischer Akteur internationale Verantwortung übernehmen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll seinen Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft, insbesondere aus Artikel 42 Absatz 7 EUV, nachkommen und diese nicht unter Berufung auf die Neutralität anzweifeln. Die sogenannte „Irische Klausel“ macht den Beistand im Ernstfall nicht optional. Österreich soll daher im Beistandsfall militärisch wie zivil helfen können: mit Streitkräften, zivilen Beiträgen, Logistik, Medizin, Cyberfähigkeit, Schutz kritischer Infrastruktur sowie Versorgung, Beschaffung und industrieller Durchhaltefähigkeit. Was Österreich in jedem dieser Bereiche beitragen kann, muss vorab definiert und tatsächlich bereit gehalten werden. Obwohl eigentlich selbstverständlich, muss Österreich unmissverständlich außer Streit stellen, dass es die Durchfuhr militärischer Güter und Truppen europäischer Partner im Beistandsfall nicht behindert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solange die im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 42 Absatz 2 EUV) angelegte Europäische Verteidigungsunion nicht realisiert ist, gilt es, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in den bestehenden europäischen Strukturen umzusetzen und zu vertiefen. Österreich braucht dafür eine ehrliche und ideologiefreie Debatte über seine Rolle im europäischen Verbund. Österreich nimmt jedenfalls dort vollinhaltlich teil, wo europäische und partnerschaftliche Verteidigung heute organisiert wird: in der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF), dem European Defence Industry Programme (EDIP), der European Sky Shield Initiative (ESSI), der Initiative für militärische Mobilität sowie in Missionen und Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3. Die Umsetzung der Ziele</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen erfordern rasches Handeln. Für die Gegenwart und Zukunft sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.1. Sofortige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenen Dialog zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik führen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein breiter öffentlicher Dialog über Österreichs Sicherheits-, und Verteidigungspolitik im europäischen Verbund und in diesem Zusammenhang über die Neutralität ist unerlässlich. Klar ist für NEOS, dass das Festhalten am Neutralitätsverständnis aus der Zeit des Kalten Krieges keine Basis für Österreichs zukünftige Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein kann und daher in diesem Prozess zu überdenken ist. Es gilt Bewusstseinsarbeit dafür zu leisten, dass heute eine zeitgemäße solidarische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die militärische, zivile, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Sicherheit integriert, im Interesse Österreichs liegt. Das setzt eine solidarische Rolle Österreichs innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur voraus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Militärische Einsatzfähigkeit des Bundesheeres nachhaltig erhöhen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Aufbauplan 2032+ und die Personalstruktur des Bundesheeres sind an die im jährlichen Risikobild identifizierten Erfordernisse anzupassen. Dazu gehören insbesondere die beschleunigte Modernisierung der Ausrüstung, der Ausbau der Luftraumüberwachung bzw. -verteidigung auf Basis neuer Technologien, eine zeitgemäße Drohnen- und Cyberabwehr, der Schutz kritischer Infrastruktur sowie eine bessere Personalgewinnung und die Attraktivierung militärischer Laufbahnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Interoperabilität mit europäischen Partnern konsequent ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Ausbildungsprogramme, multinationale Übungen, NATO-Standards und gemeinsame Fähigkeitsentwicklung sind verstärkt umzusetzen. Als Good Practice gilt insbesondere die vollständige Einbindung in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Luftraumüberwachung und -verteidigung stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich soll verstärkt an europäischen Luftraumverteidigungsprojekten wie Sky Shield teilnehmen. Die österreichische Luftraumüberwachung und -verteidigung sind entsprechend dem neuen Risikobild in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten neu aufzustellen und zu stärken. Dazu gehört ein automatischer, möglichst Echtzeit-Austausch von Sensor- und Luftlagedaten mit europäischen Partnern, damit Bedrohungen früh erkannt, ein gemeinsames Lagebild entstehen und der eigene Luftraum wirksamer geschützt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aktiv mitgestalten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturplanung des Österreichischen Bundesheeres hat sich an den Anforderungen einer vorbehaltlosen Umsetzung der Solidaritätsverpflichtungen nach Artikel 42 Absatz 7 EUV auszurichten. Österreichs Mitwirkung an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union, an PESCO-Projekten, der Europäischen Verteidigungsagentur und weiteren europäischen Kooperationsformaten, etwa den EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities, RDC), ist zu intensivieren. Als solidarischer Partner schützt Österreich seine Transportinfrastruktur für den Transit von Truppen und Hilfsgütern und beteiligt sich in Zukunft ohne Vorbehalt an der europäischen Initiative zur Stärkung der militärischen Mobilität EMERS (European Military Mobility Enhanced Response System).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gemeinsame europäische Rüstungs- und Beschaffungspolitik vorantreiben</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsame Beschaffung und Rüstungsprojekte sollen zunehmend Doppelgleisigkeiten abbauen, Skaleneffekte ermöglichen, die europäische Verteidigungsindustrie stärken und Europas technologische Souveränität ausbauen. Das heißt: Die Rüstungsbeschaffung hat aufgrund gemeinsamer Planung zu erfolgen und – soweit möglich und sinnvoll – europäische Produkte zu priorisieren. Aktuell erfolgt nur ein geringer Teil der europäischen Rüstungsbeschaffung gemeinsam. Nationale Alleingänge treiben Kosten in die Höhe und verhindern die dringend notwendige Standardisierung von Gerät und Ausrüstung. Künftig müssen EU-Mittel daher klar an gemeinsame Beschaffung gebunden werden. Beschaffung im Rahmen europäischer Kooperationen soll in Zukunft automatisch gesetzeskonform sein. Derzeit müssen österreichische Partnerländer befürchten, dass sie an einem österreichischen Weiterverkaufsverbot scheitern, was einen erheblichen Wettbewerbsverlust für die österreichische Wirtschaft mit sich bringt. Das Kriegsmaterialgesetz ist hierfür zu reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spionage unterbinden – Nachrichtendienstliche Zusammenarbeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Österreich muss den Ruf ablegen, ein Zentrum für Spionage gegen die Interessen unserer Partner zu sein. Der Spionageparagraph im Strafrecht muss Spionage nicht nur gegen österreichische Interessen, sondern auch gegen unsere internationalen und insbesondere europäischen Partner, juristische und natürliche Personen innerhalb der EU (Unternehmen, Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker:innen, etc.) und gegen Internationale Organisationen unter Strafe stellen. Um Spionage, aber auch Gefährdungen österreichischer oder Partnerinteressen rechtzeitig aufklären zu können, sollen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste an europäische Normen angeglichen werden. Österreichs Dienste müssen aktive Partner in Europa werden, anstatt nur passive Informationsempfänger zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Sektoren ausbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste, Cyberabwehr und Terrorismusbekämpfung sowie der systematische Informationsaustausch innerhalb Europas sind sukzessive zu vertiefen. Europol soll als zentrale europäische Koordinations- und Analyseagentur gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine umfassende nationale Resilienzstrategie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Energie-, Digital-, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung, strategische Reserven, Lieferketten und der Schutz kritischer Technologien sind als integrale Bestandteile nationaler Sicherheit zu definieren. Nationale Cyberabwehrkapazitäten und der Schutz kritischer Infrastruktur sind in europäischer Zusammenarbeit weiter auszubauen. Langfristig ist eine gesamtstaatliche Sicherheitsstrategie zu entwickeln, die Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Krisenvorsorge und militärische Landesverteidigung stärker verzahnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die demokratische und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Österreichs und der EU festigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische und demokratische Bildung, Verständnis für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Medienkompetenz, die Bekämpfung extremistischer Radikalisierung sowie Maßnahmen gegen Desinformation und digitale Manipulation durch innere und äußere Akteure sind – im europäischen Verbund durch einen European Democracy Shield – zu stärken. Demokratiebildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitale Souveränität, wissenschaftliche Exzellenz, Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sind als tragende Säulen moderner Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Ukraine weiter unterstützen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung der Ukraine ist durch die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten konsequent fortzuführen. Ihr Wiederaufbau und ihre langfristige Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur sind aktiv zu unterstützen. Dabei sind ihre einzigartigen Erfahrungen in moderner Verteidigung, Cyberabwehr und innovativen Militärtechnologien zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>3.2. Langfristige Maßnahmen</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einen österreichischen Beitrag zur Europäischen Strategischen Autonomie entwickeln</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel muss die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Energie, Rohstoffen, Halbleitern, Künstlicher Intelligenz, digitalen Plattformen und sicherheitsrelevanten Schlüsseltechnologien sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Europäische Sicherheits- und Innovationspolitik stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung, Start-ups und Dual-Use-Technologien im Sicherheitsbereich sind gezielt zu fördern. Dazu braucht es mehr EU-Mittel, schnellere Zulassungsverfahren und bessere Verknüpfung von ziviler und militärischer Innovation – im Sinne der Draghi- und Letta-Reports. So steigert Europa seine technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Europäische Verteidigungsunion nach Artikel 42 Absatz 2 EUV vollenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine handlungsfähige Europäische Verteidigungsunion ist als Ziel der europäischen Integration über die Grenzen der EU hinaus zu unterstützen. Österreich soll sich dabei als konstruktiver Mitgestalter positionieren. Allfällige Bündnisentscheidungen dürfen keinesfalls über die Köpfe der Bürger:innen hinweg fallen. Sicherheitspolitik gewinnt nur Bestand, wenn sie erklärt und getragen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zwischenschritt bis zur Europäischen Verteidigungsunion</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>23 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese 23 Staaten tragen aktuell die Hauptlast der konventionellen Sicherheits- und Verteidigungsleistung Europas und bestimmen daher maßgeblich deren aktuelle Verteidigungspolitik. Österreich muss sich dieser Entwicklung pragmatisch stellen und seine verteidigungspolitische Planung ohne Vorbehalte auf diese aktuelle konventionelle Verteidigungsstruktur in Europa ausrichten. Das alles schließt die europäische Verteidigungsunion als langfristiges Ziel keinesfalls aus. Österreich unterstützt diese Vision und ist bereit, seinen Beitrag dazu zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Eine eigenständige EU-Armee aufbauen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die EU-Eingreiftruppen (Rapid Deployment Capacities) sollen schrittweise zu permanenten gemeinsamen europäischen Streitkräften weiterentwickelt werden – mit gemeinsamen Kommandostrukturen, Ausbildung, integrierter Logistik, Beschaffung und Budget. Als logische Konsequenz des NEOS-Ziels der Vereinigten Staaten von Europa entsteht hieraus die Basis für eine eigenständige EU-Armee. Diese beruht auf Freiwilligkeit. Parallel dazu werden für regionale Sicherungsaufgaben – vor allem zur Abwehr hybrider Angriffe – weiterhin nationale militärische und zivile Sicherheitskräfte notwendig sein. Damit die Europäische Union eigenständig die Sicherheit ihrer Bürger:innen gewährleisten kann, müssen alle Mitgliedsstaaten – darunter selbstverständlich auch Österreich – die erforderlichen politischen und rechtlichen Schritte zur gemeinsamen Integration der militärischen Kapazitäten und darüber hinaus zum Aufbau einer EU-Armee setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>4. Schlussbemerkung</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Programm definiert die grundsätzlichen Positionen zu Österreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. Die geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 18:19:26 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä9 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/483</link>
                        <author>Helmut Brandstätter</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/483</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 68 einfügen:</h4><div><p>eingeschränkt. <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Nach Art. 23j B-VG wirkt </ins>Österreich <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit; damit </ins>hat <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">es </ins>sich zur Gemeinsamen Sicherheits- und </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 11:50:11 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/482</link>
                        <author>Wolfgang Gerold</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_und_Geschaeftsordnung_-_Arbeitsgruppe_G-54254/482</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1481_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 87:</h4><div><ol><li><ol><li><ol><li>Art 10a.5<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> entfällt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">: Der/die Bezirksmanager:in ist für die organisatorischen Angelegenheiten in der Bezirksgruppe auf hauptamtlicher Basis verantwortlich. Er/sie ist dem/der Landesgeschäftsführer:in in allen<br>disziplinären Angelegenheiten unterstellt und diesem/dieser berichtspflichtig. Im Zuge einer geteilten Verantwortung ist der/die Bezirkssprecher:in gemeinsam mit dem/der Landesgeschäftsführer:in für die fachliche Führung des/der Bezirksmanager:in verantwortlich. Dem/der Bezirksmanager:in können auf diesem Wege auch weitere Aufgaben übertragen werden. Er/sie hat dem/der Landesgeschäfts-führer:in in regelmäßigen Abständen über die Gesamtsituation und über wesentliche Vorkommnisse im Bezirk zu berichten und ihn/sie bei der Koordination landesweiter Vorhaben zu unterstützen. Der/die Bezirksmanager:in kann in das Bezirksteam ohne Stimmrecht kooptiert werden. Die gewählte Funktion als ,,Weiteres Mitglied“ innerhalb des Bezirksteams schließt die Ausübung der Tätigkeit des/der Bezirksmanager:in nicht aus. In Abstimmung mit dem dem/der Landesgeschäftsführer:in kann ein Bezirk auf die Funktion des/der Bezirksmanager:in verzichten bzw. können auf Wunsch von zwei oder drei Bezirken, diese eine gemeinsame Bezirksmanager:in haben oder eine/r auch themenbezogen für mehrere Bezirke<br>eingesetzt werden.</ins></li></ol></li></ol></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Antrag zur Satzung wird 10a5 Bezirksmanager:in ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass trotz Bekenntnis des Landessprechers Christoph Wiederkehr zu dieser Funktion, dies in der Satzung zukünftig nicht mehr abgesichert wäre und jederzeit ersatzlos gestrichen werden könnte. Die beabsichtigte Flexibilisierung, also zB ein Verzicht auf die/den Bezirksmanager:in bzw. ein/e Bezirksmanager:in für zwei oder mehrere Bezirke wird hingegen begrüßt. Aus diesem Grund spreche ich mich für die Beibehaltung der Bezirksmanager mit entsprechender Ergänzung wie folgt aus.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 07:42:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Antrag auf Änderung der Satzung und Geschäftsordnung - Arbeitsgruppe Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/734/amendment/480</link>
                        <author>Karl-Arthur Arlamovsky</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/734/amendment/480</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1481_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 148:</h4><div><ol start="2"><li>Anträge <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><span class="underline">sowie allenfalls eine Zusammenziehung der Debatten</span> </ins>festzulegen und zu Beginn des Tagesordnungspunktes <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bekanntzugeben </del></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bisher ist zu jedem Antrag eine separate Debatte durchzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 07 Oct 2026 07:33:44 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä7 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/479</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/479</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 294 einfügen:</h4><div><p>geopolitische Lage ändert sich rasch. Das schließt jeden Dogmatismus aus.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand, unter Einbindung des Erweiterten Vorstands binnen zwölf Monaten einen Umsetzungsplan vorzulegen, den begonnenen Beteiligungsprozess zu öffnen, um einen breiten, österreichweiten Diskurs über die europäische und verteidigungspolitische Zukunft Österreichs in Gang zu setzten.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Hauptantrag spricht sich für eine breite öffentliche Diskussion und die Mitnahme der Bevölkerung für die Anstehende Veränderungen in einer derart unsicheren Zeit aus. Dieser nationale Diskussionsprozess kommt nicht von Selbst ins Rollen, er braucht jemanden, der ihn anführt. Daher der Vorschlag, bereits jetzt weitere Schritte zu beschließen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:25:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä8 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/478</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/478</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 290 bis 293:</h4><div><p>Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es ist offen für Weiterentwicklungen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Nicht zuletzt, weil der Abschluss der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS) erst bevorsteht und eine neue Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) der Europäischen Union angekündigt ist. </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Position der Partei steht unabhängig von notwendigen Kompromissen, die im Rahmen von Regierungsverhandlungen, etwa zur Verabschiedung der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS), notwendig sein werden. Vielmehr zeichnet er die Linien vor, in der eine wertebasierte, pragmatische, evidenzbasierte und pro-europäische Sicherheitspolitik gestaltet werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Hauptantrag erklärt sich für offen, weil die Sicherheitsstrategie der Bundesregierung und eine neue EU-Strategie erst kommen (Z. 291–294). Damit hängt die Parteilinie an Koalitionskompromissen, die noch niemand kennt. Das Koalitionsprogramm bindet die Regierung, nicht das Parteiprogramm; bei der Wehrpflicht hat NEOS das heuer vorgezeigt. Eine Partei darf weiter sein als die Koalition, der sie angehört.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:21:11 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä12 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/477</link>
                        <author>Andreas Orator</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/783/amendment/477</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 274 einfügen:</h4><div><p>leisten.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Jedoch schafft eine Vision alleine keine Sicherheit. Derzeit wird die gemeinsame Sicherheit Europas in der NATO organisiert, genauer gesagt im europäischen Pfeiler der NATO: Verteidigungsplanung, Beistandsgarantie, gemeinsame Führungsstrukturen. Auf absehbare Zeit muss Österreich so eng und so pragmatisch wie möglich mit seinen NATO-Nachbarn zusammenarbeiten. Österreich schafft schrittweise die rechtlichen, militärischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für einen NATO-Beitritt und bereitet diesen auch politisch vor. Die europäische Verteidigungsunion bleibt das langfristige Ziel. Sie stärkt den europäischen Pfeiler der NATO; sie ersetzt ihn aber auf absehbare Zeit nicht.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:13:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Ein sicheres Österreich in einem wehrhaften Europa</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/777/amendment/476</link>
                        <author>Gustav Gressel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/MV20261010/motion/777/amendment/476</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_1492_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 3 löschen:</h4><div><h2>Sicherheits- und Verteidigungspolitik<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br></del></h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 266:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">24</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">23</ins> von 27 EU-Mitgliedsstaaten gehören der NATO an. Diese <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">24</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">23</ins> Staaten tragen </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das war mein Fehler beim Schreiben des ursprünglichen Antrag. Es sind 23 der 27 EU Mitgliedstaaten in der NATO, nicht 24 von 28. Die Briten sind ja nicht mehr dabei... Bitte vielmals um Entschuldigung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:06:44 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>