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Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 10.10.2026
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Geschäftsordnung

Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend namensänderung VOm 10. Bundesland

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz
Tagesordnungspunkt:5 Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Markus Fischer
Status:Zurückgezogen
Eingereicht:11.09.2026, 09:40

Antragstext

Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 15.11.2025 wird folgendermaßen geändert:
Originaltext laut derzeitiger Satzung kursiv, vorgeschlagene Änderung laut
diesem Hauptantrag fett und kursiv

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
  1. Art 7.1. lautet

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

Anzahl und Angehörigkeit

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Für jedes Bundesland sowie für Auslandsösterreicher:innen (10. Bundesland –
„NEOS 10“) besteht eine Landesgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Unbeschadet dessen, dass eine Mitgliedschaft nur bei der Gesamtpartei NEOS - Das
Neue Österreich und Liberales Forum möglich ist, gelten Mitglieder als
Angehörige jener Landesgruppe, für die sie eine entsprechende Erklärung
abgegeben haben. Mangels einer solchen Erklärung gehört ein Mitglied derjenigen
Landesgruppe an, die sich aus seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt. Der
beabsichtigte Wechsel der Landesgruppe ist spätestens 14 Tage vor Jahreswechsel
dem Landesteam des Zielbundeslandes bekannt zu geben und wird mit dessen
Zustimmung mit Jahreswechsel wirksam.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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  1. Art 7.2 lautet

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Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

NEOS 10
Auf Vorschlag des Landesteams kann die Landesmitgliederversammlung von NEOS 10
beantragen, der Erweiterte Vorstand möge beschließen, dass für NEOS 10 von den
für Landesgruppen gemäß dieser Satzung geltenden Bestimmungen abweichende bzw.
vereinfachte Regelungen zur Anwendung kommen.”

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Soweit in bestehenden Beschlüssen, Ordnungen, Richtlinien oder sonstigen
internen und externen Dokumenten die Bezeichnung „NEOS X“ verwendet wird, gilt
diese bis zur redaktionellen Anpassung als Bezeichnung für „NEOS 10“.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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Begründung

Die Anpassung der Bezeichnung von „NEOS X“ auf „NEOS 10“ dient der einheitlichen und klaren Kommunikation. Eine konsistente Benennung erleichtert die interne Orientierung, reduziert Missverständnisse und stärkt die Verständlichkeit unserer Parteistrukturen für Mitglieder und Funktionsträger:innen.

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Gleichzeitig trägt eine klare, selbsterklärende Bezeichnung dazu bei, die Kommunikation mit Wähler:innen effektiver zu gestalten. „NEOS 10“ macht unmittelbar nachvollziehbar, dass es sich um das zehnte Bundesland für Auslandsösterreicher:innen handelt. Dies hebt den USP (Unique Selling Proposition) unserer Partei hervor und unterstützt eine verständliche und effektive Außendarstellung von NEOS.

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Unterstützer_innen

  • Arlette Zakarian
  • Klaus Kitzmüller
  • Elmar Andrée
  • Marcus Heinz
  • Alexander Philipp Rader
  • Constantin Sluka
  • Anja Trenkwalder

Änderungsanträge

keine

Kommentare

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